1862 / 60 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

452

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Doktor der Philosophie A. Behncke in Berlin if das Prädikat Professor verliehen worden.

Ffadenrie der Künste.

Por amm. Große Kunst-Ausf ellung im Königlichen Akademie - Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des Jn- und Auslandes 1802.

1) Die Kunstausstellung wird am 1, September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird

dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet fein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besibe der Künstler find, indem weder die Ecbtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.

Die s{riftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen. vor dem 15. Juli d: J: ber dem Inspektorat der Aka- demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, fo wie

die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder |

nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die lehteren bis zum Freitag den 1. August d. J, bei dem Jnspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangs8bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab- geliefert werden.

Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gema, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler- schaft der oben angegebene Einlieferung8termin un- abänderlih eingehalten werden wird und daß d emaermiß lein Kunstwerk, welbes nicht b18 zum L uu bei ber Königlichen Akademte eingegan- Aen, in die AUsstellung aufgenommen werden FUNN:

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durh Anhef- ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenftänden, wo eine Verwechselung möglich is, als Prospekten, Landschaften, Bild nissen 2c. der Jnhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes furz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen

für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musifalishe Jnstrumente, so wie mechanische und Jndustrie - Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzliher Beendigung der Ausstellung kann Niemand

einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen

Senats und der Akademie in einer Plenar - Versammlung zu

wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif-

ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke

und die Ausschließung nit geeigneter Arbeiten verantworts-

li. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka-

demishe Senat.

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten

ibrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlih \{chwerem

Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nah

vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie

zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen-

der haben die Kosten des Her- und RüctranSports selbst zu

tragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die

Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausstellungen,

nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen,

kfônnen nidt von der Akademie übernommen werden, so wie | auch die E.nrabmung von Bildern, Kupferstichen 2c, von den

Einsendern besorgt werden muß. :

12) Wegen Be schädigung der Gegenstände während des Her- und Nücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom- men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 22, Februar 1862.

Die Königliche Akademie der Künste.

Jm Auftrage :

Secretair. J

BetanutmaGOuUn a {) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämli: die Gemáälde-Galerie, die Skulpturen-Galerie, das Antiquartium, im vorderen Museengebäude, die Sammlung der GypS-Abgüsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. st. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters unt der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im ncuen Mufeengebäude sind für den Besuch des Publikums geöffnet : Sonnabends und Montags, n den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Ubr.

2) Jedem anständig Gefleideten ist an diesen Tagen währent der bezeichneten Skunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen FFreitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ‘ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein- heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benußen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir - Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs- bau ftatt.

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia- turen Und Kunstdruce im - neuen Museen « Gebäude t für den Besuch des Publilums- nur amn Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen , also am Mon- tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung aus\hließlich denjenigen Einhei- mischen und Fremden vorbehalten , welche dieselbe zu Studien de- nugzen wollen.

5). Am Dienstag jeder Wowde, so wie an: dew 1e lien Fetertagen, anl an Vern Lltagen Des Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie-Dienern, Portiers 2c. if untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. Oktober 1861.

Der General - Direktor der Königlichen Museen. y. Olfers.

Finanz-Ministeriunt.

Die Ziehung der 3. Klasse 125fter Königlicher Klassen-Lotterie wird den 18. März d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie - Gebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose, so wie die Freiloose zu dieser Klasse find nah den §§. 5, 6 und 13 des Lotterie - Planes unter Vor- legung der bezüglichen Loose aus der 2. Klasse spätestens am 14ten d. Mts, einzulösen.

Berlin, den 11. März 1862.

Königlihe General-Lotterie-Direction.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober - Jägermeister Graf von der Assebhurg-Falkenstein, nah Meisdorf,

433

Zusammenstellung : : der seit Erlaß des Münzgeseßes vom 30. September 1821 stattgehabten Königlich preußischen Ausmünzungen.

Silber - Courant - Münzen

|

1 Zhaler

Gold - Münzen

Friedrihs-| Kronen ,

i d l in 2- F Thaler

A

und =.

Zeitangabe. 3 N L Thaler

und 5

Thlx. Stück Thlr. Thlr.

Fn den Jahren 1821

1048: Anel, L000 14 21 562,065 58,065 26,038,748] 90,588,384/7,149,314/15 | 41,940|19

| 2/488 | 18,980| 13,795,183

Im Jahre 1861... e

Thlr. |\g. if Pe 21204 Wes L e eal aOl 1,580,514 14) 1,445,204| 1111 28, 840| 15,040/ 2195| 300

Silber - Scheide - Münzen |Kupfer-Münzen | Hohenzollernshe Münzen

1

ilber-14, 3, 2 und 1 L

2% Silber- [1- U. 5 1 Pfenninge |Gulden|Gulden

groschen groschen

6 u, 3 Kreuzer = in Eilber

Thlr. [\g.[pf.] Tblr. [sg [pf } Thlr. { Thlr. Thlr.

Thr (fal

"92/854 5|—| T1/994|26|—| 47,808/18|—

Summa . 121,562,065 60,9933 [26,057,728/104,383,567|1,190,860]| —13,849,367|29|—]4,6 , ) 9, 911] ch s U i ellung wird in Gemäßheit des Art. 24 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Vorstehende Zusammenst N Berlin, den 7. März 1862.

Königliche

O tb dine l 96 Ea g: 458404 BekanntmaMmung vom 14, Februar 1862.

Nach der Bekanntmachung vom 17. August v. F. veranstalten die englischen Ausstellungs - Kommissarien zwei Kataloge der Aus- steller gewerblicher Erzeugnisse, einen sogenannten offiziellen Katalog, welcher auf Kosten der Kommissarien gedruckt wird, und einen illu- ftrirten Katalog, welcher in der Hauptsache auf Kosten der Aus fteller,

welche in denselben aufgenommen zu werden wünschen, hergestellt |

werden soll. Da die Zahl der Worte für jeden Aussteller 1n dem offiziellen Katalog, für welcben das Material nach London bereits mitgetheilt ist, 16 nicht überschreiten darf, die Aufnahme in Den illustrirten Katalog aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, so sind die Regierungen der ZollvereinSstaaten, welche zu einer ge- meinschaftlichen Ausstellung sich vereinigt haben , dahin übereinge- fommen, einen Spezial - Katalog der Aussteller des Zollvereins in deutscher und englisher Sprache zu veranstalten , welcher an allen Katalog-Verkaufftellen in dem Ausstellungs-Gebäude selbst verkauft werden wird, und in Format, Druck und Papier dem englischen illustrirten Kataloge gleich sein soll. ; i

Dieser Katalog wird aus zwei Abtheilungen bestehen. Die

erste, auf Staatskosten gedrudckt, soll enthalten: 4 : a) den Namen und die Firma, den Stand und Wohnort des

oder der Aussteller ; Í

den Ort der Fabrik, wenn derselbe von dem Wohnorte ver-

bieden ift; |

die bei us Ausstellungen zu Berlin, London, München und

Paris erhaltenen Anerkennungen ; i

Namen und Geschäfslokal des oder der Londoner Agenten ;

die nähere Bezeichnung der zur Ausstellung wirklich einge-

sendeten Gegenstände, jedo ohne Beschreibung ihrer Vorzüge

oder ihrer Fabrication ; M 16 M l

die Angabe des Preises im Groß - Verkauf, sofern der Aus-

steller denselben veröffentlichen will, in der Geldwährung und nach dem Maße oder Gewicht, welche der Aussteller für zweckmäßig hält. Neben dieser Angabe ist die Preis-Angabe auch nach englisbem Gelde und Maße oder Gewicht gestattet ; eine Neductions- Tabelle der betreffenden Münzen, Maße und

Gewichte auf englisches und französishes Geld , Maß und

Gewicht. '

Um den Aussftellern die Mittheilung bequemer zu machen und die Redaction des Materials, welche den Kommissarien vorbehalten bleibt, zu erleichtern, ist ein Formular beigefügt, dessen Rubriken dem oven unter a, ‘bis f. angegebenen Jnhalt des Katalogs entsprechen. Die Aussteller werden ersucht, diese Formulare in deutscher resp. englisher Sprache auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens his zum 8. März an die Bezirks-Komnmission, bei welcher sie an- gemeldet haben, abzugeben. Später eingehende Mittheilungen wer- den in den Katalog nicht aufgenommen. ;

Die zweite Abtheilung des Katalogs ist zur Aufnahme von näheren Beschreibungen und Jlustrationen der ausgestellten Gegen- stände, so wie von Empfehlungen und Preis-Couranten bestimmt, welche die Aussteller auf ihre Kosten veröffentlicht zu sehen wün- (hen. Die Ausdehnung und die Redaction der Mittheilungen bleibt den Ausstellern überlassen, jedoch behalten die Kommissarien sich vor, zu prüfen, ob der Jnhalt den vorstehenden Bestimmungen entspricht. Die Illustrationen müssen denjenigen des englischen ilustrirten Katalogs in Art und Güte der Ausführung gleich sein und dürfen das vor- geschriebene Format von 209 Millimeter Höhe und 140 Millimeter Breite nicht überschreiten, t

Die Ausführung hat die Königliche Geheime Ober - Hofbuch- drickerei ven R. Deer zu Berlin übernommen und sind alle Be-

4

stellungen für die zweite Abtheilung des Katalogs an dieselbe zu

5250910 [L 4930T219T1] 28,810] 15,010] 2195| 300

MÚnz-, Direction,

rihten. Aufträgen, welche nach dem 20, M@rz eingehen , fann die Ausführung für die erste Auflage des Katalogs nit zugesichert werden, Die Aufnahme erfolgt möglihs| in der Reihenfolge der Anmeldungen; in den alphabetiscben Namensregistern wird bei den betreffenden Ausstellern auf die Veröffentlichungen in der zweiten Abtheilung verwiesen werden.

Herr Deer hat sich bereit erklärt, für diejenigen Ausfteller,

| welche Zeichnungen der zu illustrirenden Ausstellungs - Gegenstände

mittheilen, die Holzschnitte nah den vorliegenden Mustern besorgen zu lassen, und auch Künstler namhaft zu machen, welche die Stôce nah der Natur sch{chneiden, Werden fertige Holzstöcke eingesendet, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den englischen Mustern entsprechen, so bleibt die Entscheidung über die Zulassung der Kommisfion vor- behalten.

Die erste Auflage des Kataloges is auf 5000 deutsche und 5000 englishe Exemplare, die ferneren Auflagen find auf 2500 Exemplare in jeder Sprache bemessen. Den Ausfstellern steht es frei, zu bestimmen, ob die Einrückung nur in die deutsche oder nur in die englische oder ob sie in beide Ausgaben aufgenommen werden soll, und ob sie dieselbe nur in der ersten Auflage von 5000 Exem- plaren oder auch in den folgenden und in wie vielen derselben ahb- gedruckt haben wollen.

Für die Aufnahme in die erste Auflage von 5000 Exemplaren find zu entrichten, wenn die Mittheilung einen Umfang hat von:

einer ganzen Seite O A,

dréi viertél Seiten... 41 Thlr. 20 Sgr.

einer halben Seite... 8 Thlr. 10 Sgr.

einer viertel Seite D :VQLL,

einer achtel Seite Thlr.

Für jede folgende Auflage treten den obigen Säßen zu :

für eine ganze Seite 5 Thlr. für drei viertel Seiten .. 4 Thl für cine halbe Seite... 3 Thl für eine viertel Seite... 1 Thl für eine..achtel Seite... 1 Fyle,

Dieselben Säte sind für die Jllustrationen , resp. welchen dieselben einnehmen , zu entricbten; jedoch find besonders zu berecbnenden Kosten für Anfertigung und der Holzschnitte nicht inbegriffen. Wird die ( deutsche und englisbe Ausgabe des Kataloges gew? jede derselben der obige Sah zu zahlen,

Berlin, den 14, Februar 1862. S Die Kommission für die Londoner Jndustrie- und Kunsi-Z

DelbrÜüdck.

Gt

C Q

p (d)

N Zie L A

L. r

Sn, o

H

a

Es ar. L

+

An die Bezirks - Kommissionen für die Londoner Jndustrie- Ausstellung.

F7 ichtamtliich es.

Frankfurt a. M., 8. März. In der des Bundestags stellten die Gesandten Dei ßen, die Verfassungs8-Angelegende thums Hessen betreffend, Oesterreich und Preußen. Dio Kaver niglich preußische Regierung, in der Erwägung: daß die dode liche Erklärung über die Erledigung Kurfürstenthums Hessen vorboedalten da daß auf der Grundlage der L 1852 und vom 30. Mai 1800 fürstlichen Regierung und dom

b) ) d S AIS TDLQICTNTEOR