1862 / 72 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Direktor der Museen von Olfers, der Chef-Präsident des Kammer- gerihts vonStrampff, der Bischof Neander, der General-Superintendent Hoffmann, der Oberbürgermeifter Dr. Krausnick und viele andere Perso- nen, Nachdem dieselbe unter Leitung des Prof. Marx mit Gesang eröffnet war, hielt der Geheime Regierungs-Rath Professor Dr. Boeckh die aran in deutscher Sprache. Der Redner ging aus von den

ründen, aus welcben die Universitäten vorzugsweise zu dem inni- gen Ausdruck der Dankbarkeit gegen den Landesherrn verpflichtet und berufen seien; er handelte hierauf von der Volkserziehung, be- sonders in der Beziehung des Staates auf dieselbe, gedachte an- hangsweise des von J. G. Fichte entworfenen Planes einer deut- \hen National-Erziehung und {loß mit den Segenswünschen für Se, Majestät den König und das Königlihe Haus. Durch den Sängerchor wurde die Feier mit einem Chorale geschlossen.

Akademie der Künste.

Vroqramm. Große Kunst-Ausst ellung im Königlichen Akademie - Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des Jn- und Auslandes 1862.

Die Kunstausstellung wird am 1, September d. J. eröffnet und aw 1, November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publitums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nit mehr im Besiße der Künstler sind, indem weder die Ecdtheit der Arbeiten, noch die A: derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein arf. Die sriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Jnspektorat der Aka- demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht, Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in cinem gemeinschaftlihen Rahmen befindlich sind. | Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die leßteren bis zum Freitag den 1. August d, J. bei dem Jnspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab- geliefert werden. Die Herren Künstler, welhe die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler- schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un- abdanderlich. eingehalten werdän wird; und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 1. August bei der Königlichen Akademie eingegan- e ist, in die Ausstellung aufgenommen werden ann. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef- ten einer Karte bezeihnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild- nissen 2c. der Juhalt der Darstellung auf der Nückseite des Bildes kurz angegeben werden. | Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalishe Justrumente, so wie mechanisbe und Jndustrie - Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Vor gänzliher Beendigung der Ausstellung kann -Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurücerhalten. Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar - Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif- ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Aussc{ließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- lid, Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka- demisbe Senat. Transportfosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ibrer Vötglieder, Kunstwerke von ungewöhnlich \{chwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach

zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen;

der haben die Kosten des. Her- und Nücktransports selbs ,, tragen. g

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und di Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausstellun E nebst den desfallsigen Besorgungeu und Korrespondenzen können nicht von der Afademie übernommen werden, so wie

Einsendern besorgt werden muß. Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und

men werden, Unangemeldete Sendungen werden unerôffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 22. Februar 1862. Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage : Ed: DAt e: Prof. Dr, Ernft Guhl,

Secretair.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachungvom 19. März 1862 betreffend die Verloosung von Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-Actien Ser. I. und Il.

und 11. der Niederschlefish-Märkischens Eisenbahn, und zwar ¿44 Stud Ser. 1, à 100. * Thly., L407 pet Ag Rd. +4 werden am 12, k. M,, Mittags 12 Uhr, in unserem S izungs- zimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines Notars, öffentlich durch das. Loos gezogen und demnächst bekannt gemacht werden, Berlin, deùú 19. März 1862. | ;

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. b. Wol. Game Lwe. Meine

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com- mandeur der 5. Division, Vogel- von Falckenstein, und

Der General-Major und Commandeur der 9, Jnfanterie-Bri- gade, von Prondzynski, nah Frankfurt a. O.

Berlin, 24. März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Commandeur der 16. Divifion , General Lieutenant von Arnim, und dem Commandeur der 11. Division, General - Lieutenant Grafen von Oriolla, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihnen verliebenen Großoffizier - Kreuzes des Großherzoglih Luxemburgi- schen Ordens der Eichenkrone zu ertheilen.

Ie ichtamtlicbhes.

_ Preußen. Berlin, 24, März. Seine Majestät der König empfingen heute um 11 Uhr die militairishen Meldungen einiger beurlaubten Offiziere und einer Kommission von Kavallerie-Offi- zieren, die sih in dienstlihen Angelegenheiten nah Wien begiebt; dann den Obershloßhauptmann Grafen von Keller und den Fürsten Heinrich LXX1V, Reuß, Mitglied des Herrenhauses, und arbeite- ten von 512 Uhr ab mit dem Civilcabinet und dem Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rath Cosftenoble.

Um 5 Uhr findet im königlichen Palais ein Diner von circa 32 Couverts statt.

Sachsen. Weimar, 22. März, Die Landtags- Arbeiten gehen erfreulid vorwärts und die Berathung des Budgets wird bald vollendet sein, Meistens werden die geforderten Summen ohne große Discussion bewilligt, z. E. 100,000 Thlr. zu Pensionen, 150,000 Thlr. für das Militair (bis jeßt 144,000 Thlr.) mit der Ermächtigung, fernere 16,000 Thlr. aus dem Dispositionsfonds zu entnehmen, 23,126 Thlr. für die Gendarmerie, 17,000 Thlr. zu

vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie

Chausseebau,

au die Einrabmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den |

Nücktransports kann die Akademie nit in Anspruch genom, |

Zie am 1, Ui d. V zul Maeuben Prioritäts-Actien Ser, L

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Frankfurt a. M., 22. März. Die offizielle Mittheilung âber die Bündestagssißzung vom 20. März lautet: Jn Folge des in der Sißzung vom 13. Márz d. J. gefaßten Beschlusses wegen des Wechsels in dem Oberbefehl über die hiesigen S RYAR ga NEN und in der Kommandantur zu Frankfurt kam zur Anzeige, daß der gedachte Oberbefehl an der Stelle des von demselben enthobenen Faiserlih-Königlich österreichischen General-Majors Freiherrn von Rzikowsky dem General - Adjutanten Sr. Majestät des N euigs von Preußen, General-Lieutenant Prinzen Woldemar zu Schleswigs- Holstein - Sonderburg - Augustenburg, übertragen, der Königlich preußiscbe Oberst von Alvensleben der Kommandantur dahier ent- hunden und der K. K. österreiwische Oberst-Lieutenant bei dem 30. Jnfanterie - Regiment, Freiherr von Palombini, statt seiner zum Fommandanten ernannt worden sei, Bis zum Eintreffen des neuen Ober-Kommandanten wird derselbe provisorisch von dem Königlich preußischen General-Major von Sommerfeld vertreten, Hann0o- ver beantragte, daß der Zusammentritt der nach dem Beschluß vom 6. Februar dieses Jahres niederzusezenden Kommission für die Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfes einer allgemeinen Civilprozeß - Ordnung ‘am D. Juni dieses Jahres zu Hanno- ver stattfinden möge. Zugleich zeigte dasselbe an, daß der Königs li hannoversche Ober - Justizrath und Referent im Königlichen Justiz-Ministérium, Dr, Leonhardt, zum Bevollmächtigten bei dieser Fommission bestimmt sei. Von der Großherzoglich hessischen Re- gierung wurde angezeigt, daß sie bereit sei, zu den niederzuseßenden Kommissionen zur Vorlage des Entwurfes etner allgemeinen Civilprozeb- ordnung, so wie des Entwurfes eines allgemeinen Gesehes über die Rechtsgeschäfte und Schuldverhältnisse för die deutschen Booten einen Rechtsgelehrten abzuordnen. Die Kurfürstlih hessische Negie- rung ließ eine Denkschrift Über die furhessische VerfassungsS- Angelegenheit mit dem Bemerken überreichen, daß dieselbe als Erwiderung auf die badische Denkschrift in der nämlihen Sache bereits vor der 10, diesjährigen Bundestagssihung, in welcher der gemeinschaftliche Antrag von Oesterreich und Preußen eingebraht wurde, zur Ab- sendung bereit gelegen habe, Die wetlkeren Verhandlungen be- trafen FestungSangelegenheiten, insonderbeit Nachweisungen Über Proviant- und Lazarethvorräthe, die Befreiung von Gestungsgrund: stücken von Steuern und Abgaben, Baulichkciken und deu RNücersaß des Zolls für zu Festungsbauten geliefertes Eisen. (Fr. Bl.)

Baden. Karlsruhe, 22. März. Jn der 26. Sihung der Zweiten Kammer legte der Präsident des Finanz-Ministe- riums vor: 1) einen Gesezentwurf betreffend die Steuererhebung für die Monate April, Mai und Juni; -2) das Budget des Be- triebäfonds des allgemeinen Staatshaushaltes. Der Zuwachs zu dem Betriebsfond betrug am leßten Dezember 1861 1,501,000 l. Davon bleiben etwa 1,200,000 Fl. für Staatszwecke verfügbar; 200,000 Fl. sind zur Erhöhung des Betriebsfonds bestimmt. 3) Das außerordentliche Budget für 15862 und 03. Die neuen -Be- dürfnisse sind zu 2,236,000 Fl. veranschlagt. Hiervon entfallen vor- behaltlih Mehrforderung nach Erledigung des Entwurfes über Ge- rihtsverfassung auf das Jusftizminifterium vorerst 26,000 Fl.; auf das Ministerium des Jnnern 791,000 Fl. vorzugsweise für Unter- richts - Anstalten und Unterhaltung von Vizinalwegen; auf das Handelsministerium eine Million fast durchaus für Wasser - und Straßenbauten. Deckungsmittel für diese Erfordernisse sollen sein Ueberschüsse des ordentlicben Budgets mit 1,422,000 Fl. und aus dem Betriebsfond mit 1,362,000 Fl. 4) Einen Geseßentwurf wegen Umwandlung der 4¿proz. Obligationen der Eisenbahnschuldentil- gungs-Kasse in Aproz,, so weit diese Umwandlung noch nicht erfolgt ist, Die Diskussion des Niederlassung8gesehes 1st bei Postabgang DIS U V, (., ARDLEDAN,

Würtemberg. Stuttgart, 22. März, Die neue würtem- bergishe Gewerbe-Ordnung, ‘durch welche die Zünfte aufge- hoben werden und die Freiheit des Gewerbebetriebs an ihre Stelle tritt, wird mit dem 1. Mai d. J. in Vollzug geseßt werden. Das von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel heraus- gegebene „Gewerbeblatt aus Würtemberg“ veröffentlicht den Text der neuen Gewerbe-Ordnung und die betreffende Ministerial - Ber- ordnung über den Vollziehungstermin.

Großbritanuien und Jrlanid. London, 20. März. In der gestrigen Unterhaus-Sißung beantragte Mr. Ayrton die 2te Lesung der „Accidents Compensation Bill“ "in Geseßentwurf, der den im Dienst ihres Fabrikherrn dur Unfall beschädigten Arbeitern An- spruch auf Ersaß geben soll, wenn der Unfall aus irgend einer Ursache entsprang, deren Verhinderung oder Beseitigung in- der Macht des Brod- herrn lag. Die Abwesenheit einer solchen Akte bezeichnet der Antrag- steller als ein schreiendes Uebel, und das Durchgehen der Bill fei daher für die zahlreiche Klasse der Arbeiter ein Gegenstand bon der größten Wichtigkeit. Der Attorney-General erkennt die Wichtigkeit des Gegenstandes an, sucht aber zu zeigen, daß das vorgeschlgene Gesetz eine Ungerechtigkeit gegen den Arbeitgeber sein und dem Arbeiter selbst Schaden anstatt Nußen bringen würde. Das bestehende Gese entspreche allen Anforderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit. Nach demselben trägt der Brodherr jeden Schaden, der daraus entspringt, daß er, ‘feï's beim

Bau eines Hauses oder beim Bearbeiten einer Mine das Gerüst oder Maschinenwerk zu beschaffen oder in gehörigem Stand zu halten vernach- lässigt hat; aber wenn einer von mehreren gemeinsam beschäftigten Arbei- tern eine Nachlässigkeit begeht, die seinen Kameraden Gefahr oder Ver- derben bringt, so ist der Arbeitgeber dafür nicht berantwortlich. Wenn die Bill durchginge, so wäre die unmittelbare Folge davon, daß der Arbeitgeber seinen Leuten das Versprechen abnehmen würde, vorkommenden ¡Falles bom Geseßze keinen Gebrauch zu machen. Mr. W. E. Forster kann das Prinzip der Bill auch nicht billigen , hofft er has Haus werde nichts gegen einen Gesehentwurf ‘einwenden, der die Lebensgefahr in Kohlengruben zu mindern bezwedckdt. Eir Morton Peto bemerkt, die Bill würde, ohne den Arbeitern zu nüßen, den Brodherrn tausend Prozesse an den Hals hängen. Es sei vor Allem nöthig, die Arbeiter an etwas mehr Achisamkeit zu gewöhnen. Man glaube kaum, wle fahrlässig die Leute in der Negel seien. Er selbst (Peto) kam eines schönen Morgens in einen seiner Arbeits\{huppen und fand einen Arbeiter auf einem Pulverfaß fißen und ganz gemüthlich ssine Thonpfeife rauhen. Mit welchem Recht wolle man einen Fabrikherrn für die Folgen solcher brutalen Nachlässigkeit verantwortlich machen? Für die Motion erhebt fich fein Mitglicd und dieselbe wird darauf ohne Abstimmung verworfen. 1 U

21. Márz. JZhre Majestät die Königin bält in Windsor heute einen Geheimrath. Gestern hatte sie den Schaßhkanzler in besonderer Audienz empfangen. i H

Vom Auslande sind in den lehten Tagen eine Menge Kisten, Ballen und Pakete im Ausfstellungsgebäude abgeliefert worden. Von Frankrei, Preußen, Holland, Belgien und der Schweiz zu- sammen über 2000 Stück, darunter gegen 900 allein vom Zoll- verein. Von China sind 7 ungeheure Kisten, von Rußland deren 800 theils zur Hand, theils noch unterwegs. :

Seit gestern hat das „Morning Chronicle“ aufgehört zu ersheinen, An den Thüren der Expedition verkündete ein Plakat, daß es unvermeidliber Hindernisse wegen erst am 24. d. wieder ausgegeben wcrden fönne, doch ist au dieses zweifelhaft.

In der gestrigen Sißung des Oberhauses wurden Petitionen gegen den neuen Volksshulplan überreicht von den Lords Derby, Shaftesbury, Normanby, Belper,. Chelmsford und vom Erzbischof von Canterbury. Lord Berners überreicht eine Petition von den Friedensrichtern in Leicester um Erlassung eines Geseßes zur besseren Verhütung der Wilddieberei. Der Bischof von Oxford beantragte gewisse Vorlagen über den neuen Schul- plan, welchen er als ungerecht und unausführbar angreift« Earl Gran- ville, der Herzog von Argyll, Lord Overstone und Lord Wodéhouse ver- theidigen den Schulplan.

) Im Akte dde überreichten gestern 46 ehrentverthe Gentleman, jeder eine Anzahl Petitionen aus verschiedenen Orten, gegen den neuen Volks\chulplan; für denselben ist noch keine verzeichnet. Unter andern Petitionen is erwähnenswerth eine von einem Meeting in Reading um Abschaffung der Todesstrafe. Mr. Cavendish Bentinck fragte den Unter- staatssecretair des Auswärtigen, ob er über das am 9. März in Genua abgehaltene Meeting der „Probvisorischen Comités Jtaliens“, und die nachherigen Schritte dieser Körperschaften einen amtlichen Bericht erhalten habe, und ‘ob er denselben vorlegen oder seinem wesentlichen Jnhalt nah mittheilen wolle? Mr. Layard sagt: Jhrer Majestät Negierung hat über diese Meetings Bericht erhalten, wie sie über andere auéwärtige Vorgänge von Jnteresse und Bedeutung sih Bericht abstatten láßt, aber ich denke, die Vorlage wäre eben so unschicklich, wie es unziemlich wäre, wenn die italienishe Regierung ihrem Parlament Aktenstücke über die Meetings in der Freihandelshalle von Birmingham oder 1m Rotundo von Oublin vorlegen wollte. Am Schluß wird auf Sir J. Elphinstone s Antrag ein Sonderausschuß eingeseßt zur Untersuchung, ob sich die Passage durch die sogenannte ‘Adamsbrücke nicht bequemer, die Umschiffung Cey- lons unnôthig machen und so die-NReise ‘nah Madras, Bengalen und Burmah -abkürzen ließe.

S A 22. März. In der gestrigen Sizung des Unterhauses lenkte Barxter die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Festungen in den Kolo- nieen und beantragt folgende Resolution: „Die zunehmende Zahl befestig- ter Orte in fernen Besißungen bringt nußlose Ausgaben mit si, und die Kosten der Errichtung und Erhaltung von Festungswerken in Kolonieen, die sich selbst regieren, an Orten, welche keine großen Flotten - Stationen find, erscheinen als eine nußlvse Belastung des britischen Staatsschagzes.

Er bemerkt, daß sich mehrere Mitglieder der Regierung, als fie im vorigen Fahre vor einem diese Frage behandelnden Sonder-Ausschusse vernommen wurden, im Sinne des Antrages ausgesprochen hätten und daß das Gleiche von dem Ausschußberichte selbst gelte. Sein Zweck sei der, darauf binzu- wirken, daß die in dem Berichte ertheilten Vorschläge zur Ausführung kä- men. Sir G. Lewis sagt, die Frage könne nicht von der allgemeinen Frage der militairischen Vertheidigung der Kolonieen getrennt werden, und ehe das Haus sich eine Ansicht über die Resolution bilden könne, müsse es über diese allgemeinere Frage mit sich im Neinen sein und sich darüber aussprechen, in wie weit es angemessen sei, daß das Heer des Mutterlan- des zu der Vertheidigung der Kolonicen mitwirke. Es würde unvorsichtig und unweise sein wenn man in ‘dieser Hinsicht einen untvandelbaren Grundsaß aufstellen wollte, von dem man in keinem Falle abgeben fönnte. Er ráume cin, daß es nicht zweckmäßig wäre, wenn England neue Festungs- werke in den Kolonieen errichtete, oder die {hon vorhandenen bergrößerte, oder bedeutende Summen für ihre Unterhaltung verausgabte. Doch müsse man gegen Gefahren auf der Hut sein, und das Haus habe es ja immer in seiner Gewalt, die einzelnen Positionen des Militair-Budgets zu kon- trolliren. Der ‘Antrag wird“ hierauf zurückgezogen. l i

j Die offizielle „Gazetta“ meldet: Vom britishen Gesandten in Konstantinopel ist dem auswärtigen Amte auf telegraphischem Wege die Anzeige zugegangen , daß der zwischen Großbritannien und der Türkei abgeschlossene Handelstraktat am 13, dieses in Wirk- samkeit getreten ist. Ferner daß kraft eines vom Sultan ver-