1862 / 76 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ane

Ct I R S ERE E R A I E E

R T E C

j t

M Mal 26S 2p V0 a A L N a

[if /

j : j B: {P H f [E l j t! # H l

Ek O

9960

Fo wie einer aus dem Original-Bilde eines guten Meisters ents lehnten Gewandfigur beizufügen.

Der Termin für die Ablieferung der Konkurrenz-Arbeiten an die Königliche Akademie ist auf den 14. Juli d. J. festgeseßt.

Die eingesandten Arbeiten“ müssen mit Attesten versehen sein aus denen hervorgeht : 9

1) zu welcher Religion der Konkurrent fi bekennt, daß der- selbe ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deut- \chen Akademie ist ;

2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbs angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden find, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann,

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Jtalien unter der Bedingung, daß der Prämiirte si acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Skudien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der. Akademie am 3. August d. J.

Berlin, den 17. Februar 1862.

Die Königliche Akademie der Künste.

Professor Dr. Ernst Guhl, Secretair.

m Auftrage:

Eo, Data e,

P1090: 7:a m.,m.

Große Kunst-Ausfst ellung im Königlichen Akademie - Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des Ju- und Auslandes 1.86 2.

1) Die Kunstausstellung wird am 1, September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet scin. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausftellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben niht mehr im Besiße der Künstler sind, indem weder die Ecbtheit der Arbeiten, noch die A 8 derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein arf.

Die s{riftlihen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Jnspektorat der Akga- demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenftände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ift oder niht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur “dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

Um die rectzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglih zu machen, müssen die leßteren bis zum Freitag den 1. August d. J. bei dem Jnspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab- geliefert werden.

Die Herren Künstler, welhe die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfaher Anträge von Seiten der Künstler- schaft der oben angegebene Einlicferungstermin un- abänderlih eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 1. August bei der Königlichen Akademie eingegan- RrA ist, in die Ausstellung aufgenommen werden ann.

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur dur Anhef- ten einer Karte bezeihnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild- nissen 2c. der Jnhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musifalishe Jnstrumente, so wie mechanische und Jndustric - Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausftellung zugelassen.

8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung einen ausgestellten Gegenstand zurückckerhalten.

9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar - Versammlung u wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorshri, 0 2, 5, 0, 7 und 8, für die Aussleiung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort, lih. Erbhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der gakz- demische Senat. : Transportkosten Übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlih \ch{werem Gewicht aus der Ferne dürfen au von diesen nur nmch vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen- der haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu tragen. Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungeu und Korrespondenzen, können nit von der Akademie übernommen werden, \o wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferftichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß. Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rütransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom- men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 22. Februar 1862. Die Königliche Akademie der Künste.

Im Ausftrage : Ed, Vacgk. I U L Wu,

Secretair.

Fustiz: Ministerium.

Der Nects-Anwalt und Notar Panse zu Coelleda is in gleidber Eigenschaft an das Kreisgericht zu Erfurt, mit Anweisung seines Wohnsißes daselbst, verseßt worden.

L

Der Advokat Maximilian Neuhaus in Elberfeld if zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Landgericht ernannt worden.

E E L E

(Y

Der Landgericht8- Assessor Hein rih Bolhz aus Trier is auf feinen Antrag zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appella- tionsgerichtshofes zu Côln ernannt worden.

4

¿Finanz -Ministeriunr.

Gean ma.

Wir haben beschlossen, den Zinssaß von den auf Seehand- lungs-Obligationen bei uns belegten Kapitalien vom 1. September d, J. av auf den Saß von 25 pt für das Jahr herabzuseßen. Demzufolge kündigen wir hierdurch sämmtliche Kapitalien , welce auf Seehandlungs-Obligationen noch zu dem Zinssaßze von 35 pCt. A ed bei uns belegt sind, zur Rückzahlung am 1. Septem-

A

Diejenigen Besißer derartiger Obligationen, welche mit der be-

schlossenen Zinsherabseßzung einverstanden sind, haben dies spätestens bis zum 1. August d. J. durch Einreichung ihrer Obligationen bei der Seehandlungs-Hauptkasse, welche dieselben in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags entgegennehwen wird, zu erkennen zu geben, und es werden ihnen die Obligationen sodann, mit dem Neductionsstempel versehen, sofort zurückgegeben werden. Von den Jnhabern der bis zu diesem Zeitpunkte nicht präsen- tirten Obligationen wird angenommen, daß sie auf die Zinsenher- absezung nicht eingehen wollen, vielmehr die Rückzahlung des Ka- pitals am 1. September d. J. wünschen, Dieselben fordern wir daher hierdurch auf, die mit Quittung über den Rüempfang des Kapitals zu versehenden Obligationen vom 1. September d. J. ab, bei der Seehandlungs - Hauptkasse einzureichen, und dagegen das Kapital der Obligationen und die darauf haftenden Zinsen à 95 Prozent bis 1. September d, J,, Zug um Zug in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. September d. J. hört die Verzinsung der nicht abgestempelten Obligationen O / L q

kann Niemand

557

Falls Jnhaber der gekündigten zu 35 Prozent verzinslichen Obligationen die Rückzahlung ihrer Kapitalien vor dem 1. Sep- tember d. J. wünschen, so sind wir bereit, diese Rückzablung unter Vergütigung der Zinsen bis zum Präsentationstage der Obligationen hon von jest ab eintreten zu lassen. Die Obligationen können zu diesem Behufe mit Quittung über den Rükempfang des Kapi- tals versehen, bei der Seehandlungs- Hauptkasse an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags eingereiht werden.

Berlin, den 26. Februar 1862.

General - Direction der Seehandlungs Camphausen, Sceller.

- Societät.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Biron von Curland, nah Warkenberg.

Oberst-Schenk,

Berlin , 28. März. Se. Majeftät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Flügel - Adjutanten, Major Grafen von Kaniß, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Komthur - Kreuzes zweiter Klasse vom Orden Heinrichs des Löwen zu ertheilen.

Verzeichni ß» der Vorlesungen und praktischen Uebungen, welche auf der hiesigen Königs-

lichen Thierarzneischule im bevorstehenden Sommersemester vom 31. März cer.

ab, gehalten werden.

1) Der Herr Gebeime Medizinal-Rath, Direktor, Professor Dr. med. Gurlt, wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr die Physiologie und von 10 bis 11 Uhr die Natur- geschichte, als allgemeine Uebersicht und Eintheilung der gesammten organischen Natur vortragen. An denselben Tagen von 2 bis 3 Uhr lehrt derselbe die Botanik und wird damit an geeigneten Tagen Exkursionen verbinden. Unter seiner Leitung geschehen die Sectionen der in den Krankenställen gefallenen Thiere, bei welchen derjenige Lehrer anwesend sein wird, in dessen Krankenstalle das Thier ge- allen ift.

L sf Dr. med. Hertwig lehrt täglich, mit Ausnahme des Donnerstags, von 6 bis 7 Uhr Morgens, Arzneimittellehre, und am Montage, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 8 Uhr Morgens die Chirurgie und Operationslehre. Außerdem wird derselbe, mit Zuziehung von Eleven der Anstalt , erkrankte Hausthiere (mit Ausnahme der Pferde und Hunde) sowohl in hiesi- ger Residenz als im Teltowschen und Nieder-Barnimschen Kreise, in den Ställen ihrer Vesißer, auf Verlangen thierärztlih und ohne Entgelt behandeln. : Herr Professor Dr. philos. Erdmann hält Montag, Dienstag und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr über Physik und am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 3 bis 4 Uhr Nachmittags über Pharmakologie und Formular-Vorträge. Außerdem leitet der- selbe täglih die pharmazeutishen Uebungen in der Schul- Apotheke. Herr Lehrer Dr. philos. Spinola wird täglih des Morgens bon 8 bis 9 Ubr den zweiten Theil der fpeziellen Pathologie und Therapie der sämmtlichen Krankheiten der Hausthiere und 3 Mal wöchentlich, des Montags, Mittwochs und Freitags, bon 9 bis 6 Uhr Nachmittags, über Exterieur des Pferdes lesen. Außerdem leitet derselbe täglich des Vormittags von 9 bis 10 Uhr und des Nach- mittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere. der Vorsteher der Schulshmieden und Brigade-Noßarzt, Herr Lehrer Hoffmeister, wird Freitags von 5 bis 6 Uhr Nachmittags Repe- titionen über die Lehre vom Hufbeschlage halten und die praktischen Vebungen in der JInstructionsschmiede täglich leiten. ; Herr Lehrer und Departements - Thierarzt Köhne wird täglich des Vormittags von 9 bis 11 Uhr und des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht in den Pferde-Krankenställen er- theilen. Außerdem wird derselbe Montags, Dienstags, Donnerftags und Freitags des Morgens von 6 bis 7Uhr über gerichtliche Thier- heilklunde und Veterinair - Polizei, Mittwoch von 6 bis 8 und am Sonnabend von 6 bis 7 Uhr Morgens über Gestütkunde lesen. Herr Lehrer und Kreisthierarzt Müller wird Mittwoch bon 11 bis 12 Uhr und Donnerstag und Sonnabend von 7 bis 8 Uhr Mor- gens über allgemeine Hausthierzucht und Diätetik lesen und an ge- eigneten Stunden diätetishe und flinische Demonstrationen bei den der Thierarzneischule gehörigen Hausthieren halten. Herr Kreis - Thierarzt und Nepetitor Noloff wird in geeigneten Stunden die Nepetitionen über allgemeine Pathologie und Therapie und über den zweiten Theil der speziellen Pathologie und Therapie halten und den klinischen Lehrern assistiren. | Î Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß, da die Aufnahme neuer Schüler nur einmal im Jahre und zwar zu Michaelis stattfindet, zum be-

vorstehenden Sommersemester keine neuen Scbüler rezipirt werden, mit Ausnahme solcher Eleven, die hon auf auswärtigen Anstalten studirt haben und hier nicht den ganzen Kursus machen wollen. Dagegen steht hospitirenden Zuhörern die Theilnahme am Unterrichte, gegen Entrichtung des üblichen Hönorars frei.

Berlin, den 14. März 1862.

Königliche Thierarzneischul-Direction.

B ean ck uns,

Vom 1. April c. ab werden bei den hiesigen Stadtpost-Expes ditionen, von denen bisher nur Geldsendungen in Briefform bis zum Betrage von je 100 Thlr. zur Beförderung nach Orten des preußishen Staates und des deutschen Post - Vereins angenommen werden konnten, Geldsendungen in Briefform bis zum Betrage von je 500 Thlr. nah Orten des Jn- und Auslandes zur Beförderung angenommen werden. Die Absendung von den Stadtpost - Expedis tionen wird tägli 6 Mal erfolgen und die Annahme zu den be- züglichen, 15 bis 25 Minuten später nah dem Hof-Post-Amte ab- gehenden Tränsporten resp. um 12 Uhr Vormittags, 2, 4, 6, 7 und 8 Ubr Nachmittags geschlossen werden.

Berlin, den 24. März 13862.

Der Ober - Post - Direktor Schulze.

F ichtamtlich es.

Preußen. Berlin, 28. März. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Staatêministers Freiherrn von Scbleiniß, des Ober-Sch{chloßhauptmanns Grafen von Keller, des Wirklichen Geheimen Ober-Finanz-Rathes und Ministerial- Direktors von Obstfelder und des Geheimen Ober - Bauraths Stüler, so wie des Staatsministers Grafen von Bernstorff, des - General-Jntendanten von Hülsen und des stellvertretenden Polizei- Präsidenten Geheimen Regierungs8-Raths von Winter und die mili- tairischen Meldungen entgegen.

Hannover, 27. März. Die Deputirtenkammer hat nach lebhafter Debatte die Betheiligung der Staatskasse bei der Göttinger Gothaer Bahn mit 680,000 Thaler bewilligt.

Sachsen. Weimar, 26. März. Jn der gestrigen fortge- seßten Berathung über das Gewerbegeseß wurde eine Reihe von Paragraphen fast durcbgängig nah der Regierungsvorlage ange- nommen; so z. B. die Beslimmung, daß zum selbstständigen Ge- werbsbetrieb das 24ste Jahr erforderlich sei (die Minorität verlangte das 21ste); ferner daß die Anmeldung8pfliht sich auc auf jede wesentliche Veränderung des Geschäfts erstrecke; auch daß die Agen- ten der Versiherungsgesellscaften. conzessionirt sein müssen. Das gegen wurde die Conzessionirung der Commissionaire, Gesindemakler und Auctionatoren abgelehnt. Ueber die Conzessionirung der Preß- gewerbe wird später besonders verhandelt werden.

Frankfurt a. M., 26. März. Der neue Oberkommans- dant der Bundesbesaßzung, der Königlich preußische General - Lieus- tenant Prinz Woldemar zu Schleswig - Holstein - Sonderburg- Augustenburg, ist gestern hier eingetroffen. Zu der heutigen um die Mittagsstunde abgehaltenen Parade hatten si sämmtliche Offiziercorps zur Vorstellung eingefunden.

27. März. Jn der beutigen Sißung des BundeS®stages ist der Antrag des Ausschusses auf Anschluß an die Verwabrung wegen“ Einverleibung Sle8wigs angenommen worden. Hierauf gab Kurhessen eine Erklärung in Bezug auf den öfterreichisch-preus- bischen Antrag ab.

Oesterreich. Wien, 26. März, Jn der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses kamen die Finanzen zur Sprache. Die Polen und Czechen verließen den Saal. Die Ausgaben für das Heerwesen anbelangend, spra sich das Haus dahin aus, daß deren Erhöhung durch die politische Lage des Jahres 1860 gerecht- fertigt sei,

Der Redacteur des und der Redacteur der worden.

Triest, 27. März. Der preußishe LegatiouAttacdé um China, von Brandt, ist mit dem Lloyddampfer aus Alexandrien hier eingetroffen ; er ist Ueberbringer des preußisch-siamesischon Vers trages, Mit demselben Dampfer sind der Fürst vou Schwarz

„Wanderer“

A | z t Beute zu ahtmeonatitwher 4 d A {C 4 . Presse zu

J «P Z - t e Pt f 14 Iagug er Ha VeTurtdeLuii Pa K