1862 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Privilegium wegen Ausfertigung auf denJnhaber lautender Kreis-Obligationen des Meserihßer Kreis ses, im Regierungsbezirk Posen, im Betrage von 30,000 Thalern. Vom 13. März 1862,

Wir Weilhelnr, \ von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Meserißer Kreises auf dem Kreistage vom 21. Juni 1861 beschlossen worden, die zur Förderung der in dem Kreise unternommenen Chausseebauten ferner- hin erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe, neben der durch das Privilegium vom 30. Juni 1858 (Geseh- Sammlung 1858 Seite 485) genehmigten zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisfstände, zu- diesem Zwecke auf jeden Jnhaber“ lautende, mit Zins- Coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli- gationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Juteresse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemáßheit des §. 2 des Geseßzes vom 17, Juni 1833 zur Ausstellung einer zweiten Serie von Obligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben: „Dreißig Tausend Thalern,“ welche in folgenden Apoints :

1000 Thaler à 500 Thaler Q e log) 2, ccc 0) L R D M0 M S 30,000 Thaler, nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlih vom Jahre 15862 ab mit wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals zu til- gen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Landes- herrlihe Genehmigung mit der rehtlihen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Jnhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Nechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Juhaber der Obligation eine Gewährleistung Seitens des Staates niht übernommen wird, ist durch die Geseß-Sammlung zur allge- meinen Kenntniß zu bringen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Junsiegel.

Gegeben, Berlin, den 13. März 1362.

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(L. S.) Wilhelm. bonder Heydt. von Patow. Graf von Schwerin.

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Provinz Posen. Negierung8-Bezirk Posen. Obligation des Meserißzer Kreises. Il. Emission. Ditt, 4... Mr. Thaler preußisch Courant.

Auf Grund der unterm bestätigten Kreis8tags-Beschlüsse vom 21. Juni 1861 wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern bekennt si die ständishe Kommission für den Chausseebau des Meserizer Kreises Namens des Kreises durch diese für jeden Jubaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Tbalern preußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährli zu verzinsen ist.

Die Rückzablung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht, bom Jabre 1862 ab, allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von zwei Prozent jährli, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Scbuldverschreibungen nach Maßgabe des Tilgungsplanes.

Vie Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt; die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1862 ab, in dem Monate September jeden Jahres.

_ Der Kreis behält sih jedoch das Necht bor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuld- bersreibungen zu fündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ibrer Buchstaben, Num- mern und Beträge, so wie des Termins, an welchem dié Rüczablung er- folgen soll, öffentli bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt fes ,, drei , zwei und einen Monat vor dem Zablungttermine in dem Amtsblatte der Königlichen Negierung zu Posen, in der „Posener Zeitung“, im „Staats-Anzeiger“ und im „Meserißzer Kreisblatte“. 4 __V5 zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, tvird es in halbjährigen Terminen am 1. Januar und am 1. Juli, von veute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleiher Münzsorte mit

zètnem verzinjet. f

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße

Nückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld- vershreibung , bei der Kreis-Kommunalkasse in Meseriß und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits-Termines folgenden Zeit,

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten S{uldber, \{chreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fällig- keits-Termine zurückzuliefern. i

Für die fehlenden Zinscoupons wird der Vetrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapital - Beträge, welche innerhalb dreißtg Jahren nah dem NRückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalh vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil I., Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen (Kreis-) Gerichte zu Meseriß.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier- jährigen Verjährungsfrist bei der Kreis-Vertvaltung anmeldet, und den statt- gehabten Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei- bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Ver- jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor- gekommenén Zins-Couoons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind ses halbjäbrige Zins-Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1864 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis- Kommunalkasse zu Meseriß gegen Ablieferung des der älteren Zins - Cou- pons - Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Jnhaber der Schuld-

vershreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- chrift ertheilt. - ten Die ständische Kreis-Kommission.

Regierungs-Bezirk Pos en. Ta: l. p.n . zur Kreis - Obligation

des Meserißer Kreises.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nückgabe zu der Obligation des Meserißer Kreises, U. Emisfion, Pitt. M über Thaler à .… Prozent Zinsen, sofern nicht von dem Junhaber dieser Obligation rechtzeitig Widerspruch erboben worden ist, die .. te Serie Zins-Coupons für ‘die 5 Jahre ‘von 18... bis 18... bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Meseriß

den. . 2: ten Die ständische Kreis-Kommission.

Provinz Posen.

Provinz Posen.

Negierungs- Bezirk Posen. ZAamnS - C 9: Þ-o ánt der Rega DPligation des Meseriher Kreises, Il. Emission. U. L Ui über Thaler zu Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen.

Der Jnhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe

: 1. 048.42, Jal L E N: in der Zeit vom T E erg 18... und späterhin die Zinsen

der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom........ id bis mit (in Buchstaben) Thalern Silber- groschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Meseriß.

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Die ständische Kreis-Kommission. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahrs au gerechnet, erhoben wird.

Ministerium der auswártigen Nungelegenheiten.

Der bisherige Königlich spanische Vice-Konsul A, Reinick in Danzig if zum Königlich spanischen Konsul daselbst ernannt und in dieser Eigenschaft diesseits anerkannt worden.

Ptinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiren.

Das 11te Stück der Geseßz-Sammlung, welches heute ausge- geben wird, enthält unter Nr. 5509 den Allerhôbsten Erlaß vom 24. Februar 1862, hbe- Vi lbas die Ermäßigung der Lippeschifffahrts-Abgaben ; unter « 9910 den Allerböchsten Erlaß vom 17. März 1862, be- treffend die Genehmigung des revidirten Reglements für die Feuer-Sozietät der Stadt Königsberg in Pr.; und unter

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Nr. 5511 den Allerhöchsten Erlaß vom 24, März 1862, be- treffend die Ausgabe von Talons zu Bankantheil- Dividendenscheinen.

Berlin, den Z. April 1862. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung,

Ministerinm der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Augelegenheiten.

Die Berufung des Oberlehrers Quidde vom Gymnasium zu Bückeburg in gleicher Eigenschaft an die Realschule zu Erfurt ist genehmigt worden.

Angekommen: Der Ministerial-Direftor, Wirkliche Geheime Ober-Berg-Rath Krug von Niddàá, von Saarbrücken.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Kom- mandant von Danzig, von Borke 1,, nah Danzig.

N ichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. April. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des Vormittags die Vorträge des Wirk- lichen Geheimen Raths, Geheimen Kabinets-Naths Jlaire und des Vorsißenden des Staats-Ministeriums, Prinzen zu Hohenlohe, ent- gegen; empfingen den Oberst-Lieutenant a. D. von Hinzmann-Hall- mann, der sich wegen seiner Beförderung zu dieser Charge zu danken fam, den Lieutenant von Brandt, der von der chinesischen Expedi- tion zurückgefkehrt, und den Lieutenant von Küsier, der die Orden seines verstorbenen Vaters übergab.

Württemberg. Stuttgart, 31. März. Die Einberu- fung der Kammern is auf den 26. April endgültig festgeseßt.

Großbritannien und Frland. London, 31. März. Die Ausweise über die Staats8einnahmen in dem beute zu Ende gehenden Quartale werden mit größerer Spannung als ge- wöhnlih erwartet, denn aus ihnen soll sich zum großen Theil ein Schluß auf das Gelingen oder Febhlschlagen der Gladstone’schen Finanzpolitif : der Abschaffung der Papiersteuer und der (Ermäßi- gung des Zolltarifs ziehen lassen. Nun können die genauen Aus- weise zwar im besten Falle erst morgen veröffentliht werden, doch fennt der halboffizielle „Observer“ sie heute schon annähernd, und liefert eine Uebersicht derselben, die in der Tbat sehr befriedigend lautet. Die Hauptpunkte sind folgende: Erstens, Vergleichung des ablaufenden Quartals mit dem entsprehenden Quartal des vorigen Jahres : da zeigt sich in den Zolleinnahmen ein Ausfall von etwa 100,000 Pfd. St,, der sehr geringe erscheinen wird, wenn man die bedeutende Zoll- herabsezung so vieler Einfuhrartikel bedenkt. Ja es wäre gew1ß statt des Ausfalls ein Ueberschuß zu Tage getreten, hätte nicht die Einfuhr von Getreide, Tabak und Rum bedeutend abgenommen, Der Ausfall der Getreide - Einfuhr ist in anderer Beziehung ein Segen fürs Land, und die verminderte Tabakeinfuhr scheint ihren Grund in der Blokade der amerikanischen Südhäfen zu haben. Was überhaupt durch den amerikanischen Bürgerkrieg verloren gegangen is , wurde, wie sih zeigt, dur die gesteigerte Einfuhr aus anderen Staaten so ziemli ausgeglihen. Die Accise hat ungefähr 170,000 Pfd. mehr eingetragen als im I. Quartal 1861, bei den Stempelgefällen zeigt sid eine Mehreinnahme von 100,000 Pfd. (durch Mehrertrag der Erbschaftssteuer zumal); bet diversen direkten Steuern von 40,000 Pfd, und bei der Einfom- mensteuer von 400,000 Pfd. (blos in Folge der Rückstände - Erhe- bung). Die Einkünfte der Post und der Kronländereien sind un- verändert geblieben, und in der Rubrik , diverse Einnahmen“ ergiebt sich eine Mehreinnahme von 160,000 Psd. Jm Ganzen betrügen demnach die Mehreinkünfte diefes Quartals 70,000 Pfd. ; die Abzüge 100,000 Pfd.; der Nettogewinn 770,000 Pfd.

Bei einem Vergleiche der leßten 12 Monate mit den unmittelbar vorhergehenden ergiebt sih Folgendes. Die Zolleinnahmen steigerten si um 350,000 Pfd.; die Accise verlor (zumeist durch die Abschaffung der Papiersteuer (1,000,000 Pfd.; die "Stempelgefälle gewannen au 240,000 Pfd., die direkten

Steuern 30,000 Pfd., die Einnahmen der Post ungefähr 100,000 Pfd. Dagegen zeigt fi in der (um 1 Pce. per Pfd. reduzirten Einkommensteuer cin Ausfall von 550,000 Pfd., während „diverse“ Einnahmen und Einkünfte der Kronländereien unverändert geblieben find. Es wäre somit der Totalverlust des Jahres 1,650,000 Pfd., Totalgewinn: 720,000 Pfd.; der Nettoverlust : 930,000 Pfd, Der „Observer“ hat ein Recht, dieses Ergebniß ein befriedigendes zu nennen, in so ferne von wegen der Ermäßigung der Einkommen- steuer, der Aufhebung der Papiersteuer und des dur: den ameri- kanischen Krieg in Stockung gerathenen Verkehrs, das Land auf ein viel ungünstigeres Resultat gefaßt war. Die Angaben des „Observer“ über die Staatseinnahmen des ablaufenden Quartals werden vom „Globe bestätigt. Die Abnahme derselben fürs ganze Jahr werde im Vergleiche mit 1860—61 nicht ganz eine Million Pfd. St. betragen, somit die Hälfte des vom Schaßkanzler veran- shlagten Ausfalls.

Dieser Tage wurden in Gegenwart vieler Offiziere mehrere Versuche mit den vom Capitain Bolton erfundenen Nachtsignalen für Truppen und Schiffe angestellt, die überaus befriedigend aus- gefallen sind, Der leiht tragbare Apparat besteht aus einer La- terne sammt einer Vorricbtung zur rashen Erzeugung von Knall- gas, welches hier als Lichtstoff verwendet wird. Vermittelst dieser Laternen können Truppentheile auf 3 bis 8 deutshe Meilen in dunflen Nächten einander rasch Signale zusenden. Andere größere Apparate, nah demselben Prinzipe konstruirt, dienen dazu, einen Gegenstand, z. B, ein Augriffsobjekt, auf ein paar hundert Fuß Distanz so zu beleuhten, daß es wie in ciner hellen Mondschein- nacht sicbtbar wird.

1. April. Jhre Königl. Hoheit die Kronprinzessin von Preußen fuhr gestern Mittag nah Gravesend und von dort nach Antwerpen.

Jn der gestrigen Sißung des Unterhauses fand eine lange Debatte Über einen zweckmäßigeren Schuß der englishen Küsten durch Panzerschiffe statt, welwe zu keinem bestimmten Exgebniß führte.

Frankreich. Paris, 31. März. Jn dem gestern erwähn- ten Bericht des „Moniteur“ über den Staatsrath wird nachge- wiesen, daß die Verfassung von 1848 seine Befugnisse in dieser Hin- sicht erweiterte und die Verfassung vom 14. Januar 1852 gab sei- nem Geschäftsfreise eine Ausdehnung, wie er sie selbst im ersten Kaiserreich nicht gehabt hatte. Jebt hat der Staatsrath alle Gesetz- Entwürfe ohne Ausnahme zu redigiren und vor dem Senat wie vor dér Legislative zu vertreten, ferner alle von den Kommissionen der Legislative beantragten Amendements zu prüfen und zu geneh- migen, ferner häufig, wenn auch niht immer, die Senalusconsultê- Entwürfe vorzubereiten (er hat dies in den neun Jahren bis Ende 1860 mit 21 gethan), endli die ganze Fülle von Verwaltungssachen zu erledigen. So sind denn seit 1852 bis Ende 1860 von ihm im Ganzen 1804 Gesetze entwürfe, 338 bon allgemeinem und 1466 von lokalem Jnteresse, ausgearbeitet und 1100 Amendements berathen worden , von denen 449 angenommen, 258 abgeändert und 393 verwörfen wurden. Jm Verwaltungsfach waren 216 Departemental-, 18,823 Munizipal- Sachen zu erledigen gewesen , ferner 3028, welcbe die Wohlthätig- feits,Anstalten , 1158, welche Spitäler, Pfandhäuser 1c., und 398, welche das Armenwesen von Paris betrafen. Ferner waren 543 Ge- sude um Namensänderung zu bescheiden. Die durch kaiser liches Dekret genehmigten Nuflagen zur Bestreitung fakultativer AuSgaben beliefen sih auf 9544, im Betrage von 57,833,177 Fr., und die zur Bestreitung obligatorisher Ausgaben auf 160, im Betrag von 317,637 Fr. Die Gemeinde-Anlehen, welche gleihfalls die Ermäch- tigung durch Dekret erhalten hatten, beliefen sid auf 6181, îim Bez trag von 68,868,882 Fr. Fügt man hierzu die dur Gesetze er- mächtigten 286 Gemeinde-Anlehen im Betrag von 208,601,619 Fr., so ergiebt sih eine Totcklsumme von 277,470,501 Fr., welche don den Gemeinden Frankreichs von 1852 bis 1860 dur Anlehen aufs ebraht würde. An Geschenken und Vermächtnisfen kamen auf die Wobhlthätigkeits- Anstalten, Spitäler 2c. 24,630,834 Fr., auf die Bisthümer 2,125,028 Fr., auf die Kirchen 18,580,941 Fx. auf die religiósen Congregationen 9,1t9,455 Fr. Jm Ganzen wurde don der Section des Juuern, des öffentliden Unterrichts und des Kultus über 44,566 Angelegenheiten ftatuirt. Die Zadl derjenigen der Section der öffentlichen Arbeiten 2c. deltef sid auf von hatten 147 auf Eisenbabneu, 2275 auf Brücken,

Häfen 2c, 542 auf Minen, Eisenwerke, Steiudrücde,

anonyme Gesellschaften Bezug. Die Section für Krieg 2c. dat f mit 34,722 Penfionen des Kriegsministeriuums und 34,632 Pes sionen des Marineministeriums beschäftigt. Der Vetrag t Pensionen belief si für erstere auf 20,873,104 Fr. und für lot auf 7,589,942 Fr. Die Finanz-Section war ihrerseits mit der Nevision von 19,722 Pensionen für Civil -Veamten defthäftigh weiche die Hôbe von 16,402,496 Fr, erreichten, Die Zahl der Vinements und Erdffuungen von Supplementar: und außerordentltchen Kue belief sich auf 585. Jn den neun Jadren wurde 52 Frem Naturalisation ertheilt,

E S E e E E e E Ta M e E E T et U r E E E E L Ee Ui A Ae U R 2E S R a R Be R A S S S E Ld Nei C R E Bt: voi S R R G E E N R E B i L P Do brim

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