1862 / 81 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

596

2) daß dié eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nahträglihe Prüfung nöthig befunden werden kann.

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Jtalien unter der Bedingung, daß der Prämiirte si aht Monate in Nom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß,

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sizung der Akademie am 3. August d. J.

Berlin, den 17. Februar 1862.

Die Königliche Akademie der Künste.

Professor Dr. Ernst Gudbl, Secretair.

Im Auftrage: d, A044,

Woran M,

Große Kunst-Ausst ellung im Königlichen Akademie - Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des Jn- und Auslandes 1 CH:P.

1) Die Kunstausstellung wird am 1, September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, ‘was auch dann gilt, wenn dieselben niht mehr im Besiße der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die A Ves derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein ari.

Die \{riftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke mssen vor den Lo. uit d. J. bei dem Juspektorat der :Akà- demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunftwerk käuflich ist oder niht, Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes find unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Nahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die leßteren bis zum ¿5rentag ‘den 1. AUgUs d. J,“ bei ‘dem Fnspektorat der Akademie mit zwei gleiclautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangóbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab- geliefert werden.

Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstler- schaft der oben angegebene Einlieferungstermin un- avanderli elugebalten werde Vitd "Und daß De mgemiß tein Un twe], welt Gt bis zum 1. August bei der Königlichen Afademie eingegan- gen, ift, in die Ausstellung aufgenommen werden Tun,

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef- ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Vild- nissen 2c. der Jnhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalisbe Jnstrumente, so wie mechanische und Jundustrie - Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzliher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar- Versammlung zu wählende Kommission ift für die Beobachtung der Vorschrif- ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantworts- li, Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka- demishe Senat, j

10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeit

ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich da Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur ias vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademi- zur Ausftellung übersandt werden. Alle anderen Einsen- der haben die Kosten des Her- und Rücktransports \elh| zu tragen. Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausstellungen nebst den desfallsigen Besorgungeu und Korrespondenzen können nit von der Afademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupfersticben 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.

12) Wegen Beschädigung der Gegenstände währrnd des Her- und RNücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom- men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 22, Februar 1862.

Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. Prof. Dr. Ern Guhl,

Secretair.

B-e Tau t.md atn g.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämli: die Gemälde-Galerie, die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps-Abgüsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. \. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude sind für den Besuch des Publikums geöffnet : Sonnabends und Montags, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeihneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.

3) Wittwows, Douynenskags und Freitags 1! Besuch der genannten Sammlungen ausschließlih denjenigen Ein- heimischen und Fremden vorbehalten, welche diéselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir - Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gefiattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangé- bau ftatt.

4) Die Sammlung der Handzeihnungen, Minia- turen und Kunstdruke im neuen Museen -- Gehäude if für den Besuch des Publikums nur am Sonntage vok 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen , also am Mon- tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei- mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be- nugen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kir lihen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen dées Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie-Dienern, Portiers 2c. is untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. Oktober 1861.

Der General - Direktor der Königlichen Museen.

v, Dlfers.

597

Berlin, 3. April. Se. Majestät der König haben Aller- n ádigst geruht: Dem bisherigen Attaché bei der Gesandtschaft in

Brüssel, Freiherrn von Landsber g, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Nitter-

Kreuzes des Leopold-Ordens und dem Ober-Post-Direftor Lenz zu Erfurt zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Hausordens vom weißen Falken zu ertheilen.

R

N «Mw et ns er Gh Es ee R F Aa Rvt2 - ¿7 f tale f Wie ber B en Schiffsgefäßen und Floßhölzern erhobenen E abrts - Frequenz auf dem neuen Schifffahrts- und Louisenstädtischen Kanale, so wie der bon den S NSgefaB : der Schisffal S bléufei, Brüéfenaufzugs- und Krahngelder für das Jahr 1561 in Vergleichung mil dem vorhergehenden Jahre.

un Jahre im Jahre mithin im Jahre 1861 1861 1300 mehr weniger Stüd Stü Stü Stüdck

die untere Schleuse

obere S{hleusetl

1) An Fahrzeugen passirten überhaupt

mithin durhschnittlich pro Lag 4: 79 42

2) An Floßhölzern sind: L : Ubt durch die untere Schleuse

a) eingegangen 7 a pberen- S6leusen

überhaupt durch die untere Schleuse b) ausgegangen A

úbert 3) An Fahrzeugen find eingegangen:

PAladen. as, A

a) bei der unteren Schleuse Leer

ZUJaWmen 5 b « oto oie * 4G cet i U 14: 452 10,106

Davon:

haben im Kanal aus- resp. eingeladen... -----

find direkt durchgegangen

beladen «e. ---

b) bei den oberen Schleusen [leer zusammen .…..--

davon: 6 E haben im Kanal aus- resp. eingeladen

find direkt durchgegangen... «eee arer

4) An Fahrzeugen sind ausgegangen.

a) bei der unteren Schleuse leer

zusammen... «e. -

- ( beladen b) bei den oberen Schleusen zusammen

5) Es find erhoben worden:

_ bei der unteren Schleuse

a) an Schleusengeldern è den oberen Schleusen , L 6s bei der unteren Schleuje.

b) an Brücken-Aufzugsgeldern.. ; k

bei der unteren Schleuse

c) an Krahngeldern.……. den oberen Schleusen

"

2., b, und e. zusammen

A ichtamtiich es.

Preußen. Berlin, 3. April. Se. Majestät der König nahmen heute Vormittag von 10 bis 1275 Uhr die Votr- träge des KriegSministers und des General - Adjutanken, General- Lieutenants Freiherrn v. Wanteufsfel entgegen uno empfingen sodann den Vorsitzenden des Staats-Ministeriums Prinzen zu Hohenlohe.

1 R MPrit,? Se Ken BEVAr: der NTOAPTUY traf gestern Abend hier ein und wurde auf der Centralstation pom Stadtkommandanten und vom Regierungs - Präsidenten empfangen, übernubtete im Regierungsgebäude und begab sich beute früh (2 Uhr mit Extrapost nah Züich zur Juspicirung der daselbst errich- teten Unteroffiziershule. Von Jülich wird der Kronprinz fich nach Aachen begeben, um Jhre Königliche Hoheit die Frau NLONPLAD * zessin zu erwarten, (Köln. Z.)

c n 4 A . Qa oll s Dan zig, 2. April. Außer dekr Schrauhben-Corvette „Gazelle“,

C U 28 / Li U werden die Dampf-Kanonenboote zu 80 Pferdekraft „Camäleon und „Comet“ auf ein Jahr in Dienst gestellt und die Ausrüsltung®- , pa , E »% 4 4 V) F »J (* f A J B de Materialien für diese Periode bereits beschafft. Von den 0moan andern an der Königlichen Werft liegenden Kanonenbooten geht de K bitda: g S cln Y , Li h J :

„Cycloy noch in dieser Woche unter Führung des Lieutenants zul

See 1, Klasse Grapow zur Reparatur der Maschine nah Stettin, | wogegen mit dem „Delphin“ noch rückständige Probefahrten aus-

¡Fau

zuführeù find. (Danz. D.)

Hannover, 2. April. Aeußerem Vernehmen nach hat die |

eee

oberen Schleusen

rew «Sev dil 75: 9,133

E t L 8,581

a Su 3ST. 7,501

eee. u2 00.

eee s e...

( Bade, die A ed Le Hu 12,023

17,630 9,547 11,187 5,963 28,817 D510

2,675 11,167 13,842

49,0 Ld

973

1020

208 4, (12 4,290

f, Ad

f —Ì —} N

S D b

1,639 3,960

T O0 2

8,846

ooo

_

Ui d S

9,199

2,016 6,132

D E

2302

V S

D v i O V Co

ck20 E 4

1,073

J

8,148

Id -

191 6156 21 7 20017 124 9,309 18] 6] 6,039] 6 2) 6 712/11] . 579125 7160 1841171. 163/20 G A E 304/13 zl. | p : 303] 5

16| a 18) 61 12,360/27 i

Erste Kammer. in einer heute stattgefundenen vertraulichen Sihung das Regierungsprojekt betreffs Anschlusses der Hannoverschen West- bahn an die holländischen Bahnen genehmigt.

Fraukfurt a. M., 1. April, Das Referat über den österreichisch - preußischen Antrag in dem Ausschusse über die kurhe|- sische Verfassungsangelegenheit hat der Königlic Württembergische Bundestagsgesandte übernommen.

Badeu. Karlsruhe, 1. April. Die Verhandlungen der Aweiten Kammer über das Gewerbegeseß gelangten in heu- tiger Sißung zum Art. 7; derselbe beschränkt die Gewerbebefugniß von Perfonen, welche wegen eines Verbrechens aus Gewinnsucht 2c. bestraft worden sind, mit Bezug auf Betrieb sogenannter Kom- missions - oder Geschäftsbüreaus , so wie der Makler -, Boten-, Packer-, Spanner- , Trödler- und Pfandleibergewerde. Außerdem sind die Personen dieses Passus und solche, welche wegen emes Verbrechens" gegen die Sittlichkeit bestraft worden sind, ausgefcio sen von Ge1chäftsbetrieben, die eines Mißbrauas zur Unf lichkeit vorzug8weise fähig sind. Es blieb bei der Fassung der Kom mission. Mehrstündige Debatte erhob sich um den folgende Artikel: Hausirgewerbe, Scließtich gelangte die Vêehrdeit zur Herstellung einer allgemeinen Kontrole des Haufstrens, und die treffende Vorschrift lautet nun: „Den Hausirhandel, so anderen Gewerbe, welche im Umherzieden betrieven werden, die in Art, 7 bezeichneten Personen, fo wie Viezemgen mt aus üben, in deren Verhalten und persönlichen Verhalitm}}en Grund zu

»

| der Besorgniß zu finden 1st, daß sie diefeu Gewerdedetrted zur P i

S E ARCC ie O G R E A G G S S C E R BIR 2 E S D R C R I I F S