1862 / 106 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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{hon von jeßt ab eintreten zu lassen. Die Obligationen können zu diesem Behufe mit Quittung über den Rückempfang des Kapi- tals versehen, bei der Seehandlungs-Hauptkasse an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags eingereicht werden. Berlin, den 26. Februar 1862. General - Direction der Seehandlungs - Societät. Camphausen... Scheller.

Ministerium der geiftlihen, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

An der Realschule zu Barmen ist die Anstellung des Der, Lorberg als ordentlicher Lehrer genehmigkl worden.

Bekanntmachung vom 7. April 1862 Aufnahme in das evangelische Lehrerinnen- Seminar zu Drovfig betreff en.d.

Zu Anfang September d. J. findet bei dem evang elischen Lehrerinnen - Seminar zu Droyßig im Regierungsbezirk Merseburg eine neue Aufnahme von Jungfrauen statt, welche sich für den Beruf als Lehrerinnen ausbilden wollen.

Das Seminar nimmt Zöglinge aus allen Monarchie auf. Der Kursus is ein zweijähriger. entrichtende Pension beträgt 65 Thlr.

2weck und Einrichtung des Seminars, so wie die Bedingungen, unker welchen die Aufnahme erfolgen kann, sird in der Bekannk- machung vom 29. März 1859, abgedruckt in dem Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung pro 1859, Seite 405, aus- gesprochen.

Auf diese Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken verwiesen, daß die Zulassung zu der diesjährigen Aufnahme späte- stens bis zum 20. Viai d. J. bei derjenigen Königlichen Negierung, in deren Bezirk die Bewerberin wohnt, unter Einreichung der in der obenerwähnten Bekanntmachung bezeichneten Schriftstücke und Zeugnisse nachzusuchen ist.

Die zur Aufnahme fähig Befundenen haben ibre Einberufung feiner Zeit von hier aus zu erwarten. :

Provinzen der Dig 1AM U

nommen werden. Dieselben sind bei dem Königlichen Seminar Direktor Krihinger in Droyßig bei Zeiß anzumelden, von welchem auch ausführlihe Programme Über das Pensionat bezogen werden können, :

Berlin, den 7. April 1862.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.

von Mühler.

Akademie der Kunste. Große Kunst-Ausst ellung im Königlichen Akademie - Gebäude zu Berlin lebender Künstler des Jn- und Auslandes 00e.

von Werken

1) Die Kunstausstellung wird am 1, September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 ‘bis 5 Ubr, Sonnlags Von 11 bis 5 110r ‘geo sein.

9) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was au bann gilt, ‘went dieselben Utcht mehrt tm Besiße der Künstler sind, indem weder die Ecòtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.

Z) Die sch{riftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor Lem 15. Juli d. F. ber dem Inspektorat der Aka- temie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebs Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes find unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

4) Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die lehteren bis zum Freitag den 1. August d. J. bei dem Jnspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine

nebst któnn au

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den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, en nicht von der Afademie übernommen werden, so wie die Einrahmung von Bildern, Kupfersflichen 2c. von den

Einsendern besorgt werden muß.

12) Weg

en Beschädigung der Gegenstände während des Her- und

Nütransports kann die Akademie nicht in Anspruch gen om-

men

werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet

zurückgewiesen. Berlin, den 22, Februar 1562.

Die Königliche Akademie der Fünfte.

Jm Auftrage :

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Prof. Dr, Ern Guhl,

C A A I age; " O C(Terair,

(2d.

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ie Sammlungen der Königlichen Museen, nämli :

die Gemälde-Galerie, die Skulpturen-Galerte,

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die Sammlung der Gyp8s-Abgüisse,

Antiquarium,

im vorderen Museengebäude,

di . C « C C Y

die bistorishe Sammlung der neueren Zeit und ber Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. \. w., L i; i

die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und

der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, i die Sammlung der nordiscben Alterthümer, | J '

die Sa

2) Jedem anständig Gefkleideten 1#t an

der beze Haup l-

Freitreppe

den Besuch des Publikun

mmlung der ägyptischen Alterthümer

“im neuen Museengebäude

ns geöffnet :

Sonnabends und Montags, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Ur in den 6 Sommermonaten von 10 O A E.

Sonntags von 12 bis 2 Uhr, ;

| diesen Tagen während

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‘neten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Eingang des vorderen M useums von der großen aus, ohne Weiteres gestatket. Doch werden Kinder

seine, sind nahstehende Nummern, deren Realisirung im Michaeli§-

Termine 1862 erfolgen wird, gezogen worden :

1. Von den Steuer-Kredit-Kassenscbeinen aus dem Fahre 1764 von Lit, À. à 1000/ Thaler.

Nr. 55. B19. 523. 583. 1296. 1324, 1478. 1642. 1837. 2152.

| 9912. 2466. 2882. 3072. 3207. 3707. 3823. 83923. 3927. A113. 4729. 4627. 4864. 5315. 5448. 5539. 6181. 6548, 3600. 6745. 6910. 7546. 7563, 7638. 8200. 8408. 8820.

| S856. 8970. 9133. 10,088. 10:102. 10,301. 10,382. 10,427. | 10 492. 10,723. 10,734. 10,843. 11,047. 12,084. 14,177. | von Lit B, à 900 Zer. | Nr. 267.529. 813. 988, 2290; 2494. 9544 2573. 2580. 2790. 9891. 2376. 3929. 4031. 4786. 4946. 5164. 5436. 5629. | 5711. 5754. 5774. 5656. 6199. 6225. 6761. TOOL | von Lit: De &-100TYUr, Nr. 38 88. 935. 1045. 1605, 20t4 2412. 3202. 2301 0992. | 3812 3983. 4385. 4804. 4833. 4983. 5241. 5458. 5706. 9 Von den Steuer-KrediteKasseuscheinen aus | dem Jahre 1336. von Lit, A. à 1000 T 417; » B10, 122, 106 E. 2A 24 von Lit: B--:8 [002T hir, i i Ny, 874428 | von Lit, E, à 50 Lll! e \

wurden von den unverzinslicen Kammer - Kredit-

Außerdem | 45 Thaler die Scbeine Nr. 899. 8900.

Kassenscheinen Lit. E. à

2901. 9298. 9336. 9342. 9443. 9452. 9471. 9921. 9924. 9927. 10,065 und 10,066 zur Zahlung im Michaelistermine 1262 ausse geseßt. : 6

Die Inhaber der und Tei. zur Bahlung ausgeseßten Seine werden hierdurch aufgefordert, die Kapitalien gegen Rückgabe der Scheine und der zu den verzins- lichen Scheinen gehörenden Talons und Coupons

vorverzeichbneten verioosten

S mit dem Ein- tritt des Michaelistermins 1862, wo die Verzinsung der jeßt aus- geloosten Steuer-Kredit-Kassenscheine aufhört , bei der hiesigen Ne- gierungs - Haupikasse zu erheben. | Merseburg, den 24. April 1562.

Jm Auftrage der Königliden Hauptverwaltung der Staatsschulden :

Der Regierungs - Präsident. ote

M e E me n go GNUveriaitiate als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ad- unter zehn Jahren gar nicht, Unerwacksene aber nur in Begleitung E res Institut und in das mit demselben verbundene Töchter - Pensionat | geliefert werden. alter Personen zugelassen. A Ff

ift besondere Bekanntmachung ergangen. | 5) Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken O N Sib R G5 14 a d Frettfa0s if. der : A 2

| : O 8 f A i : 0A 3 naa 3) Mit 009, ner ays ¿F re1fag YBreußische Bank.

“.

gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerktsam gemacht, Besuch der genannten Sammlungen ausscließlich denjenigen Ein-

M op \ f 519 4) a4) ; Berlin, den April 1562, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstiler- heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Skudien Ge anntmaoui a Der Minifter der aecilliche M ipurfirs M? obi schaft der oben angegebene Einlicferungs8kermin un- irgend einer Art benußen wollen, und zu diesem Zwe der Zutritt Die Haupt-Bank wird auch in diesen Jahre auf Wolle, deren C OUTITLTICL DCL getstlihen, Unterrichts- und Me'edizinal- | adan dera If gopaite1 werden wied: Und daß dazu während der unter l) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung Niederlegung in die Speicher der Bank geschehen fann, Darlehne Angelegenheiten. demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum N Covir - Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange Pvébreit D O E BantGeir ThaUieferten niglihen Akademie etingegan- Der Eingang findet an diesen Tagen | Wolle gegen Feuersgefahr wird auf Verlangen der Verpfänder für

l¿ A Ugust béi der Kid

Mühler. 2 ausgelegte Buch geftattet.

gen ist, in die Ausstellung aufgenommen werden dur die Thür des neuen Museums | Tann, M alt 6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der A) D

und fkönven die Dar- 3 Uhr Nachmittags demselben

D ON n d f 0 Qs Ä , 4 2 (- v unter dem Uebergang®- | heren Rechnung seitens der Bank besorgt,

lehne, wenn die dafür verpfändete Wolle bis

in den Bankspeichern aufgelagert sein wird, noch an

. c o 4 s 4 Z e Sammlung der HandzeihnUungen, Minia-

“.

2

Bekanntmachung vom 7. April 1862 die dies- jährige Aufnahme in das evangeli e GOoULt1- naäanten- Institut zu Drohßig betreffend,

Jn der unter der unmittelbaren Leitung des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten stehenden Bildungs-Anstalt für evangelishe Gouvernanten und Lehrerinnen an höôhe- ren Töchter-Schulen zu Droyßig im Regierungsbezirk Merse- burg beginnt zu Anfang September d. J. ein neuer Kursus.

Der Kursus dauert drei Jahre. Die Zöglinge werden nach einer vor einer Königlihen Prüfungs- Kommission abgelegten Prü- fung mit dem Qualifications - Zeugniß für den Beruf als Erziehe- rinnen und Lehrerinnen“ in Familien und höheren Töchterschulen entlaffen.

An Pension sind jährlich 105 Thlr. zu zablen.

Das Náhere über Zweck und Einrichtung der Anstalt, sowie über die Bedingungen zur Aufnahme, ift in der Bekanntmachung vom 31. Márz 1559, abgedruckt in dem Centralblatt für die ge- sammte Unterrichts-Verwaltung pro 1859, Seite 407, enthalten.

JZndem in allen Beziehungen auf diese’ Bekanntmachung ver- wicsen wird, bemerke ih, daß Meldungen zur Aufnahme spätestens bis zum 1. Juli d. J. direkt bei mir einzureichen sind.

Denselben müssen die in der erwähnten Bekanntmachung be- zeihneten Schriftstücke und Zeugnisse beigefügt sein.

In das mit dem Gouvernanten-Jnftitut verbundene Pensio- nat für evangelishe Töchter höherer Stände können ebenfalls noch Zöglinge vom 10ten bis 16ten Lebensjahre aufge-

Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durh Anhef- ten ciner Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild- nissen 2c. der Jnhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

7) Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien ünd Zeichnungen unter Glas, musikalische Jnstrumente, so wie mechanische und Jnduftrie - Arbeiten aller Art werden nickt zur Ausstellung zugelassen.

8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niémand einen ausgestellten Gegenstand zurüerhalten.

9) Eine für diefe Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar - Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif- ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die NussleQung der Kunslwerte und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwork- lid, Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka- demishe Senat.

10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlih s{werem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nah vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen- der haben die Kosten des Her- und Rücktran8ports selbst zu iragen.

11) Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die

Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausstellungen,

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ut Besuch des Publikums nur

am Sonntage

Uhr geöffnet. Ti

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neuen Museen - Gebände ift Tage bei der Haupt-Bank-Kasse in Empfang genommen werden. von i ; /

Ç " : _ Y z J An den übrigen Tagen , also am Mon: Sonnabend

Anträge auf Bewilligung von Darlebnen find an die Bank- Taxatkoren Bernard, Ließmann und Paristus zu richten, von denen einer oder mehrere an den Wollmarktêtagen 1m Bank-

ist der Besuch dieser Abtheilung aussließlich den]emgen Cinhel- gebäude anzutreffen sein werden.

den vorbehalten , welche dieselbe zu Studien be- Berlin, den 14. April 1862. alts ollen. Z : ü g None preupi Ges Haupt-Bank-Direktorium. Am Dienstag jeder Woche, fo wie an den fir ch s O Neterragten,, nämlich an beiden Festtagen Med Ert E T S

lichen Der,

Charfreitage, Bußtage

Museen 6)

Ausübung 1hrer Berlin, den 1.

und Weihnarhtsfestes, am

Pfingst - U l j und Himmelfahrtstage gésc{lossen.: § s s , 2 ç % ¿Lt Ä 5 4A .

Den Galerie-Dienern, Portters 2c. 11 D Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Oftober 1861. S E

Der General - Direktor der Königlichen Museen.

9. Di Cts.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 24, April 1862 die im- Oslers Termine 1862 zu Merseburg ausgeloosten Steuer-

Be wie der

Steuerscheine, im Jahre

Kredit -Kafsenscheine betreffend,

i der, heute erfolgten , anstatt der

NeujahrStage find die Königlichen

| untersagt, bei der

Verloosung der im Jahre 1764, so früheren unverweselten und unverloosbaren {836 ausgefertigten Steuer Kredit-Kassen-

Mai. Se. Majestät der König haben Aller- qnädigst geruht: Dem Hauptmann von Hartmann 1m KriegS- Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Fürsten von Waldeck und Pyrmont Durchlaucht ihm verlichenen Militair-Verx- dienstkreuzes zweiter Klasse zu ertheilen.

Berlin „, 6b.

N a6 mei} nig t ed der vom (1. Januar bis ultimo März 186 zur offi ziellen Kenntniß gekommenen Todesfälle von L

ren 2c. der Königlich preußischen Armee. Garde-Corps. ; L Gestorben sind: Am 29. Januar 1862: Graf zu Solms-R h eim, Sec. Lt. im Garde-Jäger-Bat. Am 14. Februar: v. Zollifkoffer I Secc. Lt. im Garde-Füs. Regt. . I. Armee-Corps. Am 10. Januar 1862: 5. Ostpr. Juf. Regt. Nr. 41 Am 16, Januav: v. Lt. im 6. Ostpr. Jnf. Regt. Nr. 43.

Il. Armee - Corps.

Gestorben ist: Am 19. Februar 1862: b. Leveßow, 1, Aufg. des 1, Bats. (Stettin) 1, Pomm. Landw. Negts, N

Selc. Li. U

v. Kleist,

Sanden 1, Ses.

Gestorben sind:

Wel. © C 46