1862 / 119 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nissen 2c. der Jnhalt der Darstellung auf der Nückseite des Bildes kurz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musifalishe Jnstrumente, so wie mechanishe und Jndustrie - Arbeiten aller Art werden nichk zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar - Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif- ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nit geeigneter Arbeiten verantworts- lid. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der afa- demische Senat.

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder, Kunstwerke von ungewöhnlih \{chwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur na vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Cinsen- der haben die Kosten des Her- und RücktranSports selbst zu tragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausflellungen, nebst den desfallsigen Besorgungeu und Korrespondenzen, fönnen nit von der Akademie Übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferftichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.

Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und NRücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom- men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen. Berlin, den 22. Februar 1862.

Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage : Ed. VaÇtar. Prof. Dr. Ernst Guhl,

Secretair.

Finanz-Ministerium.

Cirfülar - Verfügung vom 27. Februar 1862

denUnterschied zwishenFrachtwagen und gewöhn-

lichem Landfubrwerk im Sinne des Chausseegeld- tarifs betreffend.

Nat dem Ergebnisse der veranlaßten Erörterungen is es für angemessen erahfet worden, die in Amegung gekommene Aenderung der unter A. 11. 2 a. und b. im Chausseegeld-Tarif vom 29. Fe- bruar 1840 enthaltenen Bestimmungen , namentlih die Aufhebung des Unterschiedes zwischen unbeladenen Frachtwagen einerseits und unbeladeuem gewöhnlichen Landfubrwerk andererseits zur Zeit niht weiter zu verfolgen. Um jedoch die wahrgenommene große Verschiedenheit der Auélegung und Anwendung, welche der erwähnten Tarifposfition von verschiedenen Behörden gegeben wor- den ift, thunlist zu beseitigen und eine Uebereinstimmung in den zu beobachtenden Grundsäßen zu erzielen, wird der Königlichen Re- gierung Nachstehendes zur Beachtung und Anweisung der betreffen- den Behörden eröffnet, indem zuglei frühere abweichende Ent- scheidungen über denselben Gegenftand außer Kraft geseßt werden.

Zu dem gewöbnlichen Landfubhrwerk im Einne der Be- ftimmung zu A. 11. 2. b, a. a. O. ift nit blos das von denjenigen Landleuten der betreffenden Gegend, welche ausscließlich Land- wirtbschaft treiben, in ibrer Wirthschaft regelmäßig benußte Fuhr- werk, sondern es find dazu auch diejenigen Wagen zu rechnen, welche entweder nur größere Grundbesißer, oder auf dem Lande etablirte Gewerbtreibende, die zuglei Landwirtbschaft treiben, oder umgekehrt Landwirtbe, die einen Fabrikbetrieb mit der Landwirthschaft verbins- den, zu landwirthschaftlihen Fuhren zu benußten pfle-

en. Der Umstand, daß dergleicben Wagen von stärkerer Bauart find, als das von den auss{ließlich Landwirthschaft treibenden, beziehungêweise von den fleineren Landwirthen gehaltene Fuhrwerk, {ließt deren Behandlung als gewöhnliches Landfuhrwerk nicht aus, sofern überhaupt derartige Wagen, wenn auc nur bei einer ge- wiffen Klasse von Grundbefißern als Wirthschaftsfuhrwerk im ge- wöbnliden Gebrauch find. Jf leßteres hingegen nicht der Fall, so genügt die nur ausnahmsweise eintretende Benußung der in Rede gen zu Zwecken der Landwirthschaft nicht, um dieselben

ies Landfubrwerk anzusehen, vielmehr find solche

btwagen zu behandeln.

Zu den Frachtwagen gehören ferner, außer dem eigentlichen für die Beförderung von Kaufmanns- und Meßgütern üblichen Frachtfuhrwerke, die für den Transport von gewerblichen Erzeug- nissen oder Materialien (z. B. Spiritus, Ziegelsieinen, Bauhölzern) bestimmten, in manchen Gegenden in eigenthümlicher Construction gebräuchlichen, so wie die zum Transport von Möbeln oder von Vieh in größerer Anzahl besonders eingerichteten Wagen und der- gleichen ähnliwe Fuhrwerke.

Unter Festhaltung der vorstehend bezeidneten Gesichtspunkte ist, na den eigenthümlichen Verhältnissen jeder Gegend, die Unter- sbeidung zwischen gewöhnlihem Landfuhrwerk und Frachtwagen zu treffen, und es hat diese Unterscheidung, wenn die Bedürfnisse und Gewohnheiten in der Landwirthschaft und den ländlichen Gewerben im Verlauf der Zeit sich ändern, der Fortbildung nach Maßgabe der veränderten thatsäcblihen Verhältnisse, auf denen sie beruht, demnächst sich anzuscbließen.

Steht für eine bestimmte Gegend fest, welche Arten von Fuhr- werk nah dem Vorstehenden als gewöhnliches Landfuhrwerk zu be- handeln sind, so müssen demselben alle anderen Fuhrwerke gleicher Konstruktion in Betreff der Tarifanwendung gleichgestellt werden, gleichviel welher Gebrauch von diesen Fuhrwerken gemacht wird, Es sind daher z. B. diejenigen Wagen der Landleute, welche in der Konstruftion nicht von den nach der obigen Erläuterung für gewöhnliches Landfuhrwerk zu erachtenden Wagen abweichen, als folches in Betreff der Chausseegeldabgabe auch dann zu behandeln, wenn diese Wagen, wie es in manchen Gegenden vorkommt, zur Verrichtung von Frachtfuhren gegen Lohn benußt werden. Werden andererseits an fich zum gewöhnlichen Landfuhrwerk zu rechnende Wagen Behufs des Transportes durch eine veränderte Einrich- tung oder Zusammenseßung in einen Zustand versezt, in welchem sie in der betreffenden Gegend weder allgemein, noch von einer gewissen Klasse von Grundbesißern als Wirthschaftsfuhrtwwerk gebraucht zu werden pflegen, so sind dieselben in diesem Zustande nicht als gewöhnliches Landfuhrwerk, sondern als Frachtwäagen dem Chausseegelde zu unterwerfen.

Berlin, den 27, Februar 1862.

Der Finanz-Minister.

An sämmtliche Herren Provinzial - Steuer- Direktoren 2c.

Angefommen: Se. Excellenz der Wirklihe Geheime Rath und Kammerherr von Sydow, von Kassel. __ Se. Excellenz der Kaiserli russische Wirkliche Geheime Rath, Staat8-:Secretair und Präsident des Reichsraths, Graf Bludoff, von St. Petersburg. O

_Nichtanttliches.

__ Preußen. Berlin, 22, Mü, “Sé: M ststckt'dér König ließen heut sämmtlihe Truppentheile der hiesigen Garnison auf dem Exerzierplaze im Feuer manöveriren und führten hierbei Allerhöchstselbst das Kommando, Nach dem Palais zurückgekehrt, empfingen Se. Majestät die Vorträge des Kriegsministers und des General - Lieutenants und General - Adjutanten Freiberrn von Manteuffel, später den des Staatsministers Grafen von Bernstorff und nach der Tafel den des Vorsißenden des Staatsministeriums, Prinzen zu Hohenlohe. Der Lieutenant im 2. Garde - Regiment, von Kracht, übergab Sr. Majestät die Orden seines kürzlich ver- storbenen Vaters, des Obersten und Commandeurs des 2. West- fälishen Jnfanterie - Regiments Nr. 15. Abends werden Sich Se. Majestät nah Schloß Babelsberg begeben.

Jun der gestrigen (2ten) Sißung des Abgeordneken- hauses, welber die Minister von der Heydt, von Jagow und von Holzbrinck beiwohnten, waren Wahlprüfungen an der Tage8ord- nung, welche in der auf heute anberaumten dritten Sißung fork- geseßt wurden, Jn der morgen Vormittag um 10 Uhr fstatt- habenden vierten Sißung findet die Wabl des Präsidenten, der beiden Vice-Präfidenten und der Schriftführer (vorläufig auf vier Wochen) ftatt. i _ Hannover, 21. Mai, Die Erste Kammer hat die früher ständischerseits verweigerte Zustimmung zum einseitigen Ankauf des Barfinghauser Steinkohlenwerks heute mit 21 gegen 19 Stimmen nachträglich ertheilt.

Sachsen. Altenburg, 20. Mai, Nach einer Minifterial- Bekanntmachung ist der Landtag des Herzogthums zur Fork- sezung seiner seit dem Zten vor, Mon, vertagten Verhandlungen auf den 26sten d. wiederum einberufen worden. R E

Franfkfurt a. M., 21. Mai. Die offizielle Mittheilung

| über die Bundestags-Sißung yom 19, Mai lautet: Die

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Kónigl. hannoversche Negierung ertlärte, daß sie geneigt sei, sich bei den bevorstehenden Verhandlungen wegen Einführung einer ge- meinsamen Patentgeseßgebung zu betheiligen. i Kurhessen zeigte an, daß der Kurfürstliche Ober - Appellations» gerichts-Rath Gleim zum Mitglied der Kommission für Berathung einer gemeinsamen Civilprozeßordnung ernannk worden sei. Dieselbe höchste Regierung ließ die nach stehende Erklärung auf den am 13. d. M. gefaßten Beschluß der Bundesversammlung, die Sistirung des Wahlverfahrens betreffend, abgeben. A „Die kurfürstliche Regierung hat es seither niht an Bewei- sen ihrer Bundestreue, sowie ihrer föderativen Gefinnungen feh- le aen. L A Bundestreue hat sie bei der Befolgung von Bundes- Beschlüssen, die ihr nach den Bundesgrundgesezen als Pflichten aufgelegt wurden, thre föderative Gesinnung aber in so fern be- wiesen, als sie in der Verfassungssache auch Wünsche von Bun- desgliedern erfüllt hat , die über die Bundesverpflichtungen hin- ausgingen. Jm vorliegenden Falle war nun der Untrag gestellt, das eingeleitete Wahlverfahren zu sistiren, ohne daß ein Motiv aus den Bundesgrundgesezen sih angegeben fand. Die kurfürst-

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liche Regierung fonnte daher den Antrag auf ein Ersuchen nur

in dem Sinne auffassen, daß ihr dabei überlassen bleiben solle, zu erwägen, ob sie rechtlich 1n der Lage seî, demselben stattzugeden oder nicht, womit ihr allein die Verantwortlichkeit für die Au3- führung zugewiesen wäre, E dieser Auffassung des Antrages mußte die Regierung die Erklärung vom 13. d, M. dahin ab- geben, daß sie einer bestimmten verfassungsmäßigen Verpflichtung gegenüber einem Ersuchen nicht entsprechen fönne., Wenn nun dieser Erklärung ungeachtet die hohe Bundesversammlung den Antrag zum Beschlusse erhob, so kann die Kurfürstliche Negie- rung nunmehr zuglei im Hinblick auf ihr zugekommene Ertlä- rungen der hohen antragstellenden Regierungen nicht anders an- nehmen, als daß hohe Bundesversammlung aus einem bundes- grundgeseßlichen Motiv ein förmliches Jnhibitorium habe erlassen und eine intervenirende Thätigkeit habe entfalten wol, D Kursürstliche Regierung giebt demgemäß die Erklärung ab, daß daß sie den am 13. d. M. gefaßten Bundesbeschluß befolgen und das Wahlverfahren einstweilen sistiren werde, vorbehaltlich des NRechtsbestandes dexr Verfassung von 1860, es jei denn, daß hohe Bundesversammlung Über den Sinn des von ihr gestellten Ersuchens eine andere Auslegung der Kurf etwa noch zugeben lassen sollte.

„Die fkurfürstliche Regierung muß iedoc) wegen der garan- | | zuwenden habe. “nu | Frankreich wirklich die ihm

tirten, durch einen solchen Beschluß aber verleßten Unabhäng1g- keit des Landesherrn und des Landes Verwahrung einlegen und

5 : I tvo C5 » 1 »ck7 {5 | der Bundesversammlung die Vertretung aller Folgen überlassen, | Vier wiffseli

die sih hieraus entwickeln können.“ 5 : Das Prásidium erwiederte hierauf Folgendes: „Präsidium hält es für genügend, sich hinsithtlih der o

chen von dem Herrn Gesandten von Kurhessen abgegebenen Er- | sten : d | stiger Gelegenheit Franfreich den Krieg zu eri

flärung auf den Bundesbeschluß vom 13. d. M. und auf dessen Beweggründe zuräck zu beziehen, indem hohe Bundesversammlung

von der Anzeige der bevorstehenden Sistirung des nah Maßgabe | 4 , c . _ neuerdings ergangener Verordnungen eingeleiteten Wahlverfahrens |

Kenntniß nimmt.“

Beide Mecklenburg erklärten {läge in Betreff der Herbeiführung gleichen wichtes. y :

Schließlich beschäftigte sih die Bundesversammlung mit Ges genständen, welche sich bezogen.

Baden. der Kammer wurde der Antrag der N _der Der Regierung in Bezug auf die Spielbank in Baden zwischen dem Zeitpunkt des Kündigungsrechtes am 1. Januar 1863, und

Maßes und Ge«

Karlsruhe, 21. Mai. Jun der gestrigen Sikung

digung im Januar 1863 gefallen war. : IVúürttemberg. Stuttgart, 20. Mai, Jn der beutigen Sizung der Kammer der Abgeordneten beantwortete minister Freiherr v. Wächter - Spittler die von dem Abgeordneten Geßler gestellte Jnterpellation, ob gleiczeitig ein Entwurf der Ge-

richtsverfassung mit Entwürfen von Civil- und Strafprozeßordnung |

zur Berathung gelange und ob auch eine Umgestaltung des bürger- lichen Verfahrens versucht werde ? ) h daß Arbeiten in Betreff der Reform der Strafprozeßordnung 1m Stn der Múndlichkeit rasch wvoranschreiten, so daß sie noch vor dem Herbst der ständischen Kommission übergeben werden _fônnen, Gleichzeitig werde ein Entwurf über die Reform der GerichtsS- verfassung vorgelegt werden können. Ob auch gleichzeitig ein Snk- wurf über die Civilprozeßordnung eingebracht werden könne, stehe dahin, do werde auch dieser Gegenstand so rasch als möglich be: trieben. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen und werden nicht ausgeseßt werden, um das Ziel auf dem Weg der Lande®« geseßgebung zu erreichen, wenn dieses Ziel uicht auf dem angebadhn

| englische Seemacht zu überflügeln strebe.

ürstlicen Regierung | halte, so gebe er dem edlen Lord Recht und erkenne an,

sind über die Kommissions-Vor- |

auf die Verhältnisse der Bundesfestungen |

Majorität der Kommission : |

| Politik zu Liebe babe ein E A | gebrochen, die Reform an den c dem Endpunkte des Vertrages am 1. Januar 1870 freie Hand zu | in lassen, angenommen, nachdem der Antrag der Minderheit auf Kün- | g l / ä mit d [ | um. Lord Palmerston ermnert, 3 | werthe Gentleman, wie {on ne Lic

der Justiz | zn haben scheine oder m

Der Minister bemerkt, daß die |

ten Weg der gemeinsamen deutschen Gesehgebung erreicht werden follte.

Belgien. Brüssel, 20. Mai. Se, Majestät der König ist vorgestern Viorgen, wie man hofft, zum leßten Male durch den Dr. Civiale vom Steine operirt worden und die Operation aufs trefflibste von Statten gegangen. Se. Majestät ist gegenwärtig außer aller Gefahr. (Köln, Z.)

21. Mai. Die heutige „Jndépendance“ theilt mit, daß die spanische Regierung das Benehmen des General Prim voll- ständig billige. Thouveuel würde nächstens eine Note an die Máchte richten, in welcher die Haltung Frankreihs in Betreff Meriko's erläutert wird.

Großbritannien und Jrland. London, 20. Mai, Jn der gestrigen Sißung des Oberhauses wurde eine von Lord Nedes- dale vorgeschlagene Resolution angenommen, welche die Form der Ab- stimmung im Hause betrifft. Es wird dadurch bestimmt, wie ein Lord, der aus Versehen beim Abstimmen in den Saal der Ja -Sagenden (Con- tents) anstatt dex Nein-Sagenden (Non-Contents) gegangen ist, seinen Jrr- thum bei Zeiten berichtigen kann. j

Im Unterhause zeigte gestern Mr. Griffith an, daß er am fommenden Dienstag die Verwendung gezwungener Arbeiter am Suftz- Kanal, die sich in Nichts von der Sklaverei unterscheide, zur Sprache bringen und die Negierung fragen wird, ob irgend ein ernster Schritt zur Verhinderung des Unrechts geschehen is. Mr. Maguire zeigte an, daß

er am Freitag die Aufmerksamkeit des Hauses auf die bedenkliche und

steigende Noth in den westlichen und südwestlichen Bezirfen der Grafschaft Cork lenken und cine darauf bezügliche Frage an den Secretair für ZJr- land richten wird. Nachdem der Schaßkanzler die dritte Lesung der Zoll- und Juland - Einnahme - Bill beantragt hat, erhob fich Mr. Disgraeli, um nochmals die bedénkliche Lage der Finanzen de Erwägung des Hauses zu empfehlen. Es frage sich, woher da seit 1858 fortwährend steigende Defizit komme. Jn dem ge- nannten Jahre seien ausnahmsweise Umstände eingetreten, Die eine Ver- stärkung des Effektivstandes der Armee und Flotte erheischten, denn da- mals herrschte ein Gefühl der Gereiztheit ¡Frankreich gegenüber, allein nachdem jene ausnahmsweise Umstände längst verschwunden waren, dauerte die ausnahmsweise Höhe der Staatsausgaben fort. Die Erhöhung dieser Ausgabe betrage seit 1858 zwischen 4,000,000 und 5,000,000 Pfd. St., und das hieraus entsprungene Defizit erfülle ihn mit {chwerer Besorgniß. Der Schaßkanzler habe das Haus über die Ursache dieser Vershwendung im Dunkeln gelassen, während der edle Lord Premier, mit der 19m t Offenberzigkeit, geradezu auf Frankreich hinwies, | ¿i Wenn fi

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triftiger Grund zur Erhöhung der englischen Kriegsmacht liege. Ader der edie

Lord sage im selben Athem, daß er gegen jenes franzöfische Streben 1

Hier nun müsse er dem edlen Lord catgegel zugeschriebene Politik verfolg nichts von Allianz und fkordialem Einvernehmen mit einem 1 f: Wenn Frankrei in solhem Umfang rüfte,

lische Volk fortwährend auf seiner Huth fein

| drückendere Steuern auflegen [assen müßte, | Namen Freund und Allürter, dann habe Englaz

zu dem wachsamsten Mißtrauen, dann habe es

ob es Faktum sei, daß Frankreich eine solche Polit

So weit er sich ein Urtheil zu bilden vermöge, glaube er, daß die zösische Negierung noch lange nicht das Anno 1358 entworfene KUfu Programm ausgeführt have. Ver edle Lord behaupte, d

mehr eiserne Schiffe baue als England; aber der Eisenschz[/7vau

zu sehr in den Rindershuben, um als Maßstab ela

stärke der beiden Länder dienen zu können.

| daß England eine große Anzabl besserer Panzer]@tfe 2enZe Un

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baue. An Kanonenbooten und s{chwimmenden B

reicher; und kurz, es hade ¡zweimal so viel Kri | so viel Kriegsschiffe wie Frankrei. Vie Negt

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| für einen Freund Englands, und

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Bord geworfen. Nur in emel geblieben: er gehe näm

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in Widerspruch stehe.

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der Flotte unter Lord Derdd Peel babe niemals über die Hr erhoben im Gegentdeu stáärkung der KriegSflotte hatte, lebre ein Vlick auf und seine Handelsintereße1

Feind sein werde, dorauSge)es

bleibe. Die Regierenden li zugetdan, ader am im menschlichen Cdarakter die überlegene Stärke lassen. Er dabe den ern! bleiben, und gerade aus suchung ?

Lande gewinnen laßen

ÜBNYren und f U Lk