1862 / 134 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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reif erflärt werden können, aus der Anstalt entfernt werden 10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten | in einzelnen Fällen möglich macht, do die Anwendung des Latein als Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. sollen, nachdem den Eltern, Vormündern oder sonstigen Angehö- ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich s{werem Regel vorschreibt. Was aber die Frage der Zweckmäßigkeit an- rigen derselben mindeftens ein Vierteljahr zuvor Nachricht davon Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nah | langt, so gereicht es zu besonderer Genugthuung, daß, so verschieden Bekanntmachung vom 6. Juni 1862 betreffend gegeben ist. - : vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie au die berihtenden Kirchenbehörden theils den Werth des latei- H 1 M ü F Es erscbeint zweckmäßig, dieselbe Bestimmung auch auf die drei zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsen- nischen Prüfung8gespräches anschlagen, theils den Grad jehiger Me E N oosung von unster- Hammer Stamm- unteren Klassen der Realschulen auszudehnen. Demnach beauftrage der haben die Kosten des Her- und Rüktransports selbst zu Unfertigkeit der Kandidaten bei versuchter Uebung desselben, doch der | Actien und Schuldverschreibungen der Staats- ih das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium, die betreffenden Di- tragen. | Gegenstand fast durchgängig eine sorgfältige Würdigung gefunden Anleihe vom Jahre 1856. rektoren Seines Ressorts zu ermächtigen, ein entsprechendes Ver- Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die } hat, daß einige Konsistorien mit großer Entschiedenheit und starken j : ; fahren bei Schülern der Sexta, Quinta und Quarta dieser Schulen Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausstellungen, | Gründen auf das Erforderniß eines Zusammenwirkens aller Be- Die am 2. Januar k. J. zu tilgenden Stamm- Actien der vor- in dem Falle eintreten zu lassen, wenn ihre Lehrer einstimmig der nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen theiligten zur Erhaltung und Herstellung der Tüchtigkeit im Schreiben maligen Münster-Hammer Eisenbahn-Gesellschaft, so wie die Schuld- Ansicht sind, daß, nachdem ihnen auch nah zweijährigem Aufenthalt fónnen nit von der Akademie übernommen werden, so wie und Sprechen des Lateinischen, im Interesse der Theologie eingehen, verschreibungen der Staats- Anleihe vom Jahre 1856, werden am in derselben Klasse die Verseßung noch nicht hat zugestanden werden auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den ja daß auch das Königliche Konsistorium mit der Wahrnehmung 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sizungszimmer, können, ein längeres Verweilen auf der Schule nußlos für fie Einsendern besorgt werden muß. von in neuester Zeit vermehrten Beispielen theils guter lateinischer Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines Notars öffentlich ver- sein würde. / ] | 12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und F schriftlicher Arbeiten, theils ernster Bestrebungen, das PrüfungS§- looset werden. 1 Berlin, den 4. -Máärz 1862. | Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom, | gespräch in dieser Sprache zu bestehen, niht ganz allein steht. Berlin, den 6. Juni 1862. Der Minister der geistliben, Unterrichts- und Medizinal- | men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet Besonders wünschen wir den Aeußerungen Anerkennung, die Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, Ange legenheiten. | zurückgewiesen. 7 sch im Konsistorialberihte von Stettin finden: „Wir haben daher Meine dck e. von Bethmann-Hollweg. | Berlin, A O M E a i A A Lts E per tw es a L D A E R At Die Königliche Akademie der Künste. unseren Prüfungen und Kolloquien , und zwar dei einzenen He- An die Königlichen Provinzial-Schul-Kollegien. Jm Auftrage: | ' genständen des theologishen Examens, wie hei einzelnen Prúfungs- | Ed. Daege. Prof. Dr. Ernst Guhl, | arbeiten nach der bisherigen, wohlbewährten Ordnung der münd- |_ Abgereist: Se. Durchlaucht der General der Jnfanterie, | Secretair. | lie, beziehentli \hriftlihe Gebrauch der lateinischen Sprache | Chef des Jngenieur - Corps und der Pioniere und erster General- Akademie der Künuste. | T „wobei wir hervorzuheben uns gestatten, daß beide Arten des Ge- Inspecteur der Festungen, Fürst Radziwill, nah Schlefien. | „hrauhs durchaus wesentlich in einander greifen, in Anwen- Der General-Major und Commandeur der 3. Garde-Jnfanteries Große Kunst-Ausst ellung | Ministerium des Innern. “dung bleiben. Wir begründen diesen dringenden Wunsch und | Brigade, von Frobel, nah Breslau. im Königlichen Akademie - Gebäude zu Berlin | „event, diesen ganz gehorsamsten Anirag zunächst durch die RNück- ; i : M | ; L l ands H O Aa fit auf die Würde und allgemeine wissenschaftliche B bit R me E von Werken lebender Künstler des Jun- und Auslandes | Bekanntmachung vom 3. Januar 1862 wegen " lten Sprachen , deren Pflege der evangelischen Kirche zu allen 18.62. | Festseßung des Zeitpunktes, mit welchem in Oer * Zeiten die wesentlichsten Dienste geleistet hat, “Wir maehen nam: 5 Berlin, [1, Juni. Se, Majestät der König haben Allers 1) Die Kunstausstellung wird am 1, September d. J. eröffnet | Provinz Westfalen die Beshränkungen der Privat- “haft, daß eine mindere Beachtung der lateinishen Spracbbildung gnädigst geruht: Dem ordentlichen Professor der Vot an der und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird | Feuerversiherungs- Gesellschaften in Ansehung ‘au den Zugang zu unentbehrlichen wissenschaftlichen Hülfsmitteln, A zu Breslau, Geheimen Justiz - Rath Dr. Abegg, die dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von der JImmobiliar- Versicherung fortfallen : "namentli zu flassisben Werken der Kirche, z. B. von Melanchthon, Caf- Erlaubniß zur Anlegung des bon des Großherzogs von Baden 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet Ml s V [ P j „vin, Gerhard, Bengel, ershweren dürfte. Besonders kommt, und gerade Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Zähringer Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung | N om Ra E É an n: E „bei theologishen Prüfungen, in Betracht , daß in der Schriftaus- Lôwen - Ordens und dem Memange Apotheken - Besizer Dr, J. angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was | Nach A Alleryo@Nen Erlasse vom 2. Zuli 1859 (Geseh "legung, namentli na einigen Seiten hin, die lateinische Sprache M ueller zu Beit, zur Anlegung der von des Königs von auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besiße der | Samml. 1859 S. 394) sollen 1n Betreff der Versicherung von „durch die ihr eigenthümliche Einfachheit, Nüchternheit, Kürze und Württemberg Majestät, dem Herzoge und der Frau Herzogin Mit- Künstler find, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Jmmobilien die fortan zu fonzessionirenden oder zum Geschäfts- “Gedrungenheit eine Gegenwirkung gegen die Neigung mancber, | Tegentin bon Anhalt-Bernburg Hoheiten , so wie dem Fürsten von Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein | betriebe zuzulassenden Feuerversicherungs-Gesellschasten und die von „selbst glaubensernster junger Theologen bildet, von Schriftwahr- Schwarzburg-Sondershausen Durchlaucht ihm verliehenen Medaillen darf. diesen oder von den bereits konzessionirken , beziehungsweise bereits F „heiten si vershwommene, ines klaren Erfenntnißgrundes erman- | \Uk Wissenschaft und Kunst zu ertheilen. Die scriftlihen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke zugelassenen Gesellschaften neu zu errichtenden Agenturen bis auf "gelnde Anschauungen zu bilden und dieselbe in willtürlib mode eta ritt müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Jnspektorat der Aka- weitere Anordnung der Beschränkung unterliegen, daß fie nur solche "nen Ausdrucksweisen darzustellen. Sebließlih scheint uns die demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des | Immobilien versichern dürfen, deren Aufnahme den betreffenden "Fertigkeit im Gebrauch der genannten Sprache dadurch besonders Ie 2 c Li s Künstlers die Anzahl und Kunfstgattung der einzusendenden öffentlichen Sozietäten in ihren Reglements untersagt oder von „gefördert zu werden, wenn die Studirepden der Theologie An- 7 ¿cht anLt ic eû.

i » p Fellten Ge 5 ie Srme derselben abhängig gemacht ist. Nach d erne , 5 bre i ¿tGzeit bei i Studien Arbeiten nebs Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie dem Ermessen yang1ig 9 ) M tach dem fernern „regung erhalten, während ihrer Universitätszeit bei ihren Studien, RA C i 10: Sul e G Abend zwi die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder Allerhöchsten Erlasse vom 18. September v. J. ist der Zeitpunkt, „namentlich bei Netraktationen exegetischer und dogmatischer Studien «a a D O N Ea E

niht. . Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes O E E R R Ee lateinische Sprache in Anwendung zu bringen. Die Unterlassung | F1be“, unter Kommando des Lieutenant z. S. 1. Kl. Werner, find unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann Desellsafslen und deren mgen n fortfallen soll, für den Bezir! “derartiger Uebungen Seitens der Studirenden halten wir wenig? | p ohlbehalten in unseren Hafen ein und legte an der Möwenschanze unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem einer jeden öffentlichen Feuer - Sozietät von dem Minister des Jn- „stens für eine Ursache des getadelten Mangels." n E Weichsel an. (Danz. 'D.) s

gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind. nern besonders festzuseßen. n olge dessen bestimme ih nach Ans 04 : L C C SDU | 10S \ A Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung | rung der Direction der We stfälishen Provinzial-Feuer- | Jn Betracht, daß en auf hôhere Studien vor lte L G E n E Sachsen. Meiningen, 9, Juni. Die Abstimmung in der Kunstwerke möglih zu machen, müssen die lehteren bis R E daß für den Bezirk dieser Sozietät die durch den unterricht Uebungen im Lat Ge Spree I a schließ F X nicht der lehten Landtagssizung über den dem fóniglih sächfischen Geseße zum Freitag den 1. August d, J. bei dem Inspektorat der Allerhöchsten Erlaß vom 2. Juli 1859 ausgesprochene Beschrän- die Frucbt derselben, wenn sie während der A Zei A nacgebildeten Entwurf einer Gewerbeordnung läßt es noch Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine | tung des freien Betriebes der Gebäude-Versicherung mit dem 1sten fortgeseßt werden, a ti E ist m1 7 ns E A zweifelhaft, ob das Gesetz, für dessen Prinzip, die Gewerbefreiheit, als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, Ays |ION uar 1863 in Fortfall kommt. Diese Anordnung ift durch falls mitgetheilten Ministerial - T erfügung vom 5. Dezem T l J+ | man sich einstimmig erklärte, verabschiedet werden fann, da der geliefert werden. die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Münster, Minden an die Provinzial-Schul-Kollegien angeordnet, daß: In die Zialuri- | Landtag seine Zustimmung an die Aenderung geknüpft hat, daß bei Die Herren Künstler , welche die Ausstellung zu beschicken und Arnsberg zur öffentlichen Kenntmß zu bringen. täts-Zeugnisse nicht nur ein Vermer? über den Grad von erlangter Preßgewerben “die Konzessionsentziehung nur mittelst richterlichen gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, Berlin, den 3. Januar 1862. | Fertigkeit ails Gebrauch der A Sprache, E agd N Entscheides erfolgen könne, was zuzugestehen die Regierung bean- daß in Folge vielfaher Anträge von Seiten der Künstler- Der Minister des Junern Mahnung an Theologie Queis A H ah e, a er | Fandet. Zwischen unserer Regierung und der königlich dänischen haft der oden angegebene Einlicferungstermin un- Gr von S@werin. Universität die Uebung in der gedachten Sprache for zusezen. ift ein Vertrag abgeschlossen worden, vermöge dessen von feinem

abänderlich eingehalten werden wird und daß Demzufolge is es für desto unzulässiger zu achten, daß die Vermögensübergange aus dem einen Staate in den andern irgend L E r erqu S S niht b18 zum Praxis der theologischen Kandidaten-Prüfung noch weiter, als es | kmn Abschoß- oder Abfahrtsgeld erhoben werden darf, (Dr. J.) Wug wst:hei der Wontg ien 2 i e E , die Ungunst der Zeit und die Schwierigkeit der jeßigen wissenschaft- ; : E Q Cd gen ist, in die Aus stellung aufgenommen werden licben e in Philosophie und Theologie lateinischen Aus- | Hie Großbritannien und Fra tutzen Psingstvakanzei des kann. Tf Adi d i Svangelischer Hber- Kirchenrath. druck zu geben, schon herbeige führt ‘hat, von der noch geseßlich gel- Parlaments, um sich ein paar “Tage auf dem Lande zu erholen. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der | tenden Regel der oben allegirten Jnstruction abweihe. Jm Gegen- Am Donnersta und Vreitac hatte Lord Nussell die japanesi- Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle Erlaß vom 31. Dezember 1861 den Ge theil wird sie einer etwa wieder zunehmenden Fertigkeit und Bereit- O “U eni ai aats. 3 K 3 w d 9 N ' zemver 130 en Gebrauch l i t: 2 \shen Gesandten, in Gegenwart des permanenten Unter-Staalks mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur dur Anhef- a S C schaft der Kandidaten entgegenkommen müssen. Da das theologische | f,(cretairs, M d und des aus Japan eingetroffenen briti- ten einer Karte bezeihnet, und bei Gegenständen, wo elne e A S H E Studium noch einen dauernden Reichthum an lateinischen Schrift- (ti e My: Mee eal S Heute maten die Ge- Verwecselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild- PEANU n gen Mete ot fenn quellen inne hat und nich! unbenußt lassen darf, an Quellen, deren | sandten cini e Âbschiedsvisiten und Mornin p übermorgen ver- isen Xe, dex Juha der Darstellung auf der Rütseite des / Ey L ai volles Verständniß nah und na mangeln würde, wenn immer | {sen sie i einem, ihnen zur Verfügung gestellten holländischen Bildes kurz angegeben werden. ; Der uns Seitens des Königlichen Konsistoriums unter dem weniger die Leser dieselbe Sprache zu {reiben und zu reden wüß- Noi L anRCi Gu alb gat fich nahem Saág zu begeben Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen 31. August d. J. abscriftlich vorgelegte Bericht, den Dasselbe über ten, so ist zunächst die Vorschrift lateinischer Abfassung eines Theils S beabsichti en E Holland und später in Preußen mehrere für den Kupferstich), von auswärts fommende Malereien und | den Gebrauch der lateinishen Sprache bei den theologischen Prü- v schriftlichen häuslichen und Klaufur - Prúfungsarbeiten ftreng Mocdew i E Ä las noi ‘eine: Miss na Portugal Son Zeichnungen unter Glas, musifalishe Jnstrumente, so wie fungen auf Erfordern unker demselben Datum dem Herrn Minister festzuhalten, nicht weniger aber darauf, daß mindestens in der Exe“ | ynd i “iu i Paris zurückzukehren, um si schließlich über mechanische und Jndusftrie - Arbeiten aller Art werden nicht | der geistlichen Angelegenheiten erstattet hat, giebt uns, nachdem gese des Alten und Neuen Testaments bei mündlicher Prüfung der | Marseille und Egypten 9 t e Rüdreise nach ir atv zur Ausftellung zugelassen. wir au durch Mittheilung des Herrn Ministers sowohl von dem Gebrauch des Lateins sich behaupte. inder izu bègeb gp Y 5 ; Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand | anregenden Breslauer wie von den übrigen Konsistorial - Berichten | i 61 M “d E RuA 1a8-Commissaire, mit Lord Granville an der einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. " und Gutachten, welche in dieser Angelegenheit eingefordert worden, Berlin, den 31. Dember 1861. Seis N E ste pin pi je e n Gilde! ai Aeiina L i Eine für diefe Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen | Kenntniß genommen , nähere Veranlassung, dem Königlihen Kon- F ; j SpIgD s HRMeN, p 7 ituna i E y Ls Ren fington Senats und der Akademie in einer Plenar - Ver ata zu | fistori S alaendes avi on z ; Evangelischer Ober: Kirchenrath. eine großartige Abendunterhaltung in den Raumen de enfington enats un demi e Plenar - Versammlung zu | sistorium Folgendes zu eröffnen. Museums veranstaltet , zu welcher sich mehrere tausend Personen wählende Kommisfion ist für die Beobachtung der Vorschrif- | ir stimmen dem Königlichen Konsistorium vollkommen darin von Uectrihß t O elta +6 AUL barcaté fébaonden Sir(rädenb Gil a 2, 5, 6,/7'und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke | bei, daß einem Antrage bei den erwähnten Prüfungen vom Ge- j As nd ris / Abe dunterbaltun U ürn des Social-Science- und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- | brauche der lateinishen Sprache ganz Abstand zu nehmen, der noch Roi res 24 A (bet aUédèn U nA im Parlamentsgebäude li. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka- | niemals aufgehobene §. 10 der betreffenden Jnstruction vom Jahre ; An : felbst 1 d E ral dieser Art Die Säle des Ober - und bemishe Senat. | 1799 entgegenstehen würde, da derselbe, obgleih ex Disyensation c das Königliche Konsistorium Zu N, elb/ er erste F es , e S