1862 / 148 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1140

Bestimmungen unverändert in Kraft bleiben, zu veröffentlichen und den Herren Künstlern, welhe die Ausstelung mit ihren Werken zu beschicken gedenken, zur gefälligen Beachtung zu empfehlen.

Berlin, den 16. Juni 1862.

Königliche Akademie der Künste.

Jm Auftrage: Ed. VDaege. Prof. Dr. Ernst Guhl, Secretaîr.

a,

Programm. Große Kunst-Ausfst ellung im Königlichen Akademie - Gebäude zu Berlin von Werken lebender S des Jn- und Auslandes 1802

1) Die Kunstausstellung wird am 7, September d. J. eröffnet

und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird

dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von

10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. 9) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung

angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was

auch dann gilt, wenn dieselben niht mehr im Besiße der

Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die

L N derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein

arf. Z) Die sriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke

müssen vor dem 15. Juli d. J. bei dem Juspektorat der Aka- temie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebs Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

A) Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung -

der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die leßteren bis zum Freitag den 16. August d. J. bei dem Jnspektorat der Akademie mit zwei gleihlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab- geliefert werden.

5) Die Herren Künstler, welhe die Ausftellung zu beschicken |

gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfaher Anträge von Seiten der Künstler- schaft der oben angegebene Einlicferungstermin un- Abanderlich eingehalten werden wirb Und: dah demgemáß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 16. August bei der Königlichen Akademie eingegan- gen ist, in die Ausstellung aufgenommen werden kann.

6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef- ten einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild- nissen 2c. der Jnhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

7) Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Jnftrumente, so wie mechanishe und Jndustrie - Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kqnn Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten,

9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar - Versammlung zu wählende Kommission is für die Beobachtung der Vorschrif- ten 2, 56, 7 üs 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- lih, Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka- demische Senat.

10) Transportkosten Übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlih \{chwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nah vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Ale anderen Einsen- Ee haben die Kosten des Her- und Rücktran8ports selbst zu ragen.

11) Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Aysstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, fönnen nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den Einsendexn besorgt werden muß,

12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Nücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom- men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurücfgewiesen.

Berlin, den 16. Juni 1862. Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage : Ed. Daege. BVrof. Dr, Ernft Guhl, Secretair.

Ministerium des Junuern.

Besdeid vom 11. März 1862 betresfend die

VerhältnissederUnternehmervonErziehungs-und

Unterrichts-Anstalten, so wie der Privat- und ins- Delondete der Danziehrer.

Auf den Bericht vom 17. v, M. will ih unter den obwalten- den Umständen hierdurch genehmigen , daß dem Tanzlehrer N. aus G. die nachgesuchte Erlaubniß zur Ertheilung von Tanzunterricht in H. ertheilt werde, da die Orts-Schulbehörde , wenn sie auch die Bewilligung des vorliegenden Gesuchs nicht besonders befürworten zu können geglaubt, doch gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden, auch der Petent über seine Qualification in sittlicher Beziehung sih durch die beigebrachten Zeugnisse ausgewiesen , mit- bin den Vorschriften genügt hat, von denen der §. 14 und 15 der Instruction vom 31, Dezember 1839 (Minist.-Bl. 1840 S, 94) die Ertheilung einer derartigen Erlaubniß abhängig macht. :

Die Bestimmungen des Hausir-Regulativs von 28. April 1824 finden auf Lehrer, welche an verschiedenen Orten periodisch Unter- riht erthcilen wollen, feine Anwendung. Der §. 18 1. c. spricht nur von Kunsfstleistungen und Schau stellungen im Umberziehen , und nimmt selbst hiervon diejenigen aus, bei denen ein rein wissenschaft-

“e

liches oder Kunst-Juteresse obwaltet.

Die 2c, hat hiernah das weiter Erforderliche zu veranlassen und den Bittsteller auf seine Vorstellungen mit entsprehendem Be- scheid zu versehen.

Mit Bezug auf die am Schluß des vorliegenden Berichts ge- stellte generelle Anfrage eröffne ih der 2c. endlih, daß es na §Ç. 43 der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845, welcher durh die Novelle vom 22. Juni pr. nicht aufgehoben wor-

| den ist, bei den hinsihtlih der Unternehmer von Erziehungs - und

Unterrichts- Anstalten, sowie der Privat-Lehrer ergangenen besonde-

| ren Bestimmungen sein Vewenden behalten soll. Es folgt hieraus,

daß auch diejenigen Tanzlehrer, welhe ausschließlih in den von ihnen selbst gegründeten Tanzsbulen Unterricht ertbeilen wollen, den bezüglichen Vorschriften der Jnstruction vom 31. Dezember 1839 unterliegen.

Berlin, den 11, März 1862.

Der Minister des Jnnern. Im Auftrage: Sulzer.

An die Königliche Regierung zu N.

Angolommen: Erb-Hofrichter im Herzogthum Sclesien, S chaffgotsch, von Warmbrunn.

Se. Excellenz der Erb-Land-Hofmeister und Kammerherr Graf von

Abgereist: Se. Durchlaucht der Erbprinz zu Schleswig- Holstein-Sonderburg-Augustenburg, nah Dölzig.

Berlin, 27. Juni. Se. Majestät der König haben Aler- gnädigst geruht: Dem Grafen Eduard von Oppersdorf auf Schloß Ober-Glogau im Kreise Neustadt in Oberschlesien die Er- laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ehrenkreuzes des Johanniter-Malteser-Ordens zu ertheilen.

Summarische Nebersidt der im Sommet-

Semester 1862 auf der Königlichen Rheinischen

Friedrih-Wilhelms-Universität zu Bonn anwe- senden immatrikulirten Studirenden.

Von Michaelis 1861 bis Ostern 1862 find gewesen

Davon sind abgegangen

Es find demnach geblieben

Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters find hinzugekommen „.,.....«- R R aach) 0%

V IIAZ C URÓ I SECE T R L

1141

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt Ls daher - 4A Die katholisch - theologische Fakultät Inländer. zählt eere rere nenen on Ausländer

Die evangelisch - theologische Fakultät ( Jaulner. Ausländer

( Juländer. ) Ausländer 2: 138 ( Jnländer. 119 è Ausländer 9 124 Aniiier. 211 l Ausländer 88 _ 299 Gleiche Summe 540 Unter den Studirenden der philosoyhischen Fakultät befinden sich dreizehn Juländer , welche nach §. 36 des Neglements vom 4. Juni 1834 immatrikulirt wurden, und drei und siebenzig, welche der landwirthschafilichen Akademie zu Poppelsdorf angehören. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni- verfitäï als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten Nicht immatrikulirte Pharmaceuken

Die juristische Fakultät zählt Die mcedizinishe Fakultät zählt

Die philosophische Fakultät zählt

C fuds Mp L I Eve ES E wAEO S T E Summe 886 Bonn, den 19. Juni 18642.

37 ichtamtiiches.

Preußen. Berlin, 26. Juni. Se, Majestät der König trafen um halb 11 Uhr von Potsdam hier ein, empfingen 1m Laufe des Vormittags nach einander Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht, Se. Erlaucht den Grafen Otto zu Stolberg-Wernigerode, den Ober-Hof-Prediger und Ober-Konfistorial-Rath Dr. Snethlage

und den Professor Koh und nahmen die Vorträge des Krieg®-

Ministers , des General-Lieutenants und General-Adjutanten Frel- herrn von Manteuffel,

S -

des Staats-Ministers Graf war Diner bei Sr. Majestät, wozu

en von Bernstorff entgegen, Um 4 Uhr

der Wirkliche Geheime Ober - Finanz - Ratl

und einige andere Herren Einladungen erhalten hatten.

27, Zum: Jiu dex Poungent (15.) Sizung des Abgeord- | Andre, |

auf der Tagesordnung , welche der Herr | s Uberfuhr i l | Vergehens gegen die Wildgeseße verhaftet

netenhauses stand die Interpellation der Abgeordneten Hölzer und Genoffen 0 Handelsminister sofort beantwortete. Hierauf kommt der Kommis- sions - Bericht über den mil dem Kaiserreich Japan abgeschlossenen Handels - und Schifffahrts - Vertrag zur Berathung, verfassung8mäßige Zustimmung ertheilt wird. Bann

dung von Stempelmarken, berathen und derselbe

Majorität angenommen. Der i fung des Staatshaushalts-Etats ward au] Antrag des Abg. von

Vincke in Rücksicht auf die Seitens der Staatsregierung durch den Herrn Finanzminister abgegebene Erklärung von der Tagesord- nung abgeseßt. 40 S E

Sachsen. Weimar, 29. Zuni. Am. 23) Todestage der Frau Großherz! G fand in der g {{chen Hoffapelle bier ein feierlicher Trauergottesdien 1 statt. Gestern wurde der Geburtstag Sr. Königlichen Hoheil des Großherzogs zum ersten Mal seit dem Ableben Seiner verewigten Mutter in der \rü- her gewöhnlihen Weise durch Gratulationscour, große Hoftafel und / E EIE e v 7 : L De s N O N i Vi t , dio (e f, Festvorstellung im Hoftheater gefeiert. Beim Eintritt in die Hos loge des lehteren wurde der hohe Geburtsträger mit stürmischem Applaus empfangen , welcher si am Schlusse des Stückes wieder- bolte. Bei der GratulationScour war bon Fremden unter Anderen au die Generalität von Erfurt anwesend, (LPpz- A i

Hessen. Kassel, 26. Juni. Se. Königliche Hoheit der Kurfürst is heute mit Gefolge von Wilhelmshöhe nah Töplißz ab- A | E | s i Die Verordnung vom 24. d., betreffend die obere Leitung der hiernächst vorzunehmenden landständischen Wahlen, lautet im F: l: Die in den Y§. 14 u. flgde. des Gesehes vom 5. April 1849, die Zusammenseßung der Ständeversammlung und die Wahl der Band tags-Abgeordneten betreffend, den Bezirks-Auss{Üüssen zugewiesenen Functionen werden den Regierungen und Regierungs-Kommissionen in Vereinigung mit den am Size derselben bestehenden Bezirksräthen übertragen. | i E cut R,

Dav Mat, 26. Junt, Seine Großherzoglicde Hoheit L Prinz und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin arl, U der Prinzessin Anna und dem Prinzen Wilhelm _Großherzog ihen Hoheiten, sind heute über Mainz und Côln nah England abgereist,

des Finanz - Ministers von der Heydt und |

der Minister Freiherr von | D O int tj i (G î C »AioT 2. N F afto » | DeL YLTL} (06 Scleiniß, der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Costenoble, De rras\ cha} don Obstfelder, der |

General-Lieutenant und General-Adjutant Freiherr von Manteuffel |

welchem die | wird der |

Gesek - Entwurf, betreffend die A nfertigung und Verwen- | Ms mit großer | Bericht der Kommission zur Prü- |

d: M. , dem | erzogin-Großfürstin, fand in der griechi- |

um der Vermählung Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Ludwig mit der Prinzessin Alice von Großbritannien und JZrland Königlichen Hoheit anzuwohnen. (D: 34 s. Ge

Bayera. München, 25. Juni. Se. Majestät der König empfing diesen Nachmittag in besonderen Audienzen die Bevollmäch- tigten Württembergs, Nassaus und des Großherzogthums Hessen, welche an den gestern beendeten Ministerialkonferenzen über den Handelsvertrag theilgenommen haben. (N. C.)

Belgien. Brüssel, 29. Juni. Die angekündigte Ope- ration ist vorgestern durch den Dr. Civiale am Könige vollzogen worden und aufs glüdcklihste von Statten gegangen. Das Befinden Sr. Majestät ist so befriedigend wie möglich. (K. Z.)

Großbritannien und Jrland. London, 25. Juni. Jhre großherzoglichen Hoheiten Prinz Ludwig und Prinz Heinrich von Hessen sind gestern Abend in Dover angekommen. Sie empfingen eine Deputation der Stadtbehörden von Dover, die ihnen eine Adresse überreicbten, und fuhren dann nah London weiter.

Der Vice-König von Aegypten empfing im türkischen Gesandt- schafts-Hotel einen Besuch vom Grafen Persignh, so wie vom Herzog von Hamilton. Des Abends begiebt sih der Pascha bei solchen Gelegenheiten regelmäßig per Eisenbahn nah Woolwich, wo er an Bord seiner Yacht geht und sih schlafen legt. È

Die „Society of Arts“ gab gestern im Ausstellungsgebäude ein glänzendes Bankett, zu welchem alle fremden und Kolonial- Kommissarien, so wie eine Anzahl fremder Ausstellungsgäste ges laden waren. Mr. Gladstone führte den Vorsis. Den Toast auf das Wohlsein der fremden Gäste beantwortete M. Michel Chevalier. Er versicherte, daß die Fremden von der in England gefundenen Aufnahme entzúckt seien, und hoffte, daß die europäische Invasion, die endlih doc úber England gekommen (Gelächter), einen ange- nehmen Eindruck zurücklassen werde. ; z

In der gestrigen Oberhaus sißung bringt, der Herzog von Newcastle die Neuseeland-Bill zur zweiten Lesung eine Maßregel , die der »Pro- vincial Assembly« umfassendere Regierungsgewalten verleiht, Gegen die \chottische MWirthshäuser-Bill stellt Earl Minto einen Verbesserungs-Antragy weil die Maßregel in mehreren Punkten zu weit gehe, so daß sie leicht gegen Privathäuser geltend gemacht werden könnte. Aber das Amendement wird mit 68 gegen 22 Stimmen verworfen, Nach einigen andern Ge- schäften fragt Lord Berners, ob die Regierung ge]onnen “sei, in diejer Session einen Gesetzentwurf zur bessern Unterdrückung des nächtlichen Wild- diebstahls einzubringen ? verbrecberische Gewerbe nehme m Leicester furchtbar Überhand , wofür exr eine Menge

anführt. Earl Gran ville erwiedert die Re- gierung beabsichtige die bestehenden Wildgejeye nicht zu verscharfen oder der Polizei noch größere Gewalten einzuräumen. Er halte es berhaupt für nicht wünschenswerth, die Polizeileute vorzugSwei}fe als Wild- hüter zu gebrauchen. Was die angeführten statistischen Data betreffe, so er- gebe ein vom anderen Hause veröffentlichter Ausweis, daß von 1e 100 in Enaland und Wales überführten Verbrechern nur einer vorher wegen eines r worden war. Dies scheine die Moral, welche der edle Lord aus seinen Zissern gezogen, nicht zu bestätigen. Lord Derby hat die Antwort des Conseil-Präsidenten mil Bedauern vernom- men. Es handle sich hier nicht bloß um Wildhüterei , sondern um Erhaltung des Landfriedens in den Grafschaften, da die Zunahme der Verbrechen mit der Orga- nisation der Wildschüßen im engsten Zusammenhange stehe. Lord Malme® burVye derselben Meinung huldigt, ersucht die Regierung um Vorlegung die das Ministerium des Jnnern über dlesen Lord

QOo0 ILUUS

statistische Data

welcher der etwaigen Korrespondenzen, 1 msterium / Gegenstand mit den Ober-Constables der Grafschaften gepslogen_ hat. ZOL Delamere entwirft ein abschreckendes Bild von dem Einfluß der Wild- dieberei in der Grafschaft Chester auf das Anschwellen der Berhbrecher - De- völkerung. Earl Granville sagte die verlangten Vorlagen zu und er- klärte, daß die Regierung einem von Privatmitgliedern eingebrachten Ge)eß- Entwurf nichts in den Weg legen werde, worauf Lord

Berners eine Bill zur Unterdrückung des nächtlichen Wilddiebstahls zur ersten Lesung bring? Auf Antrag des Bischofs

von Orford wird eine Bill zur Ernennung von Bischöfen in heidnischen und mohamedanischen Ländern zum ersten Mal gelesen.

Im Unterhause findet eine Mittagssißzung statt.

Die Mitglieder

N Ç 4‘ loDiae T Tant do (Beichasie, taäen versammeln sih um 12, erledigen rasch einige laufende Geschäfte, vertagen

; 3 eer My MbenDSs 211 ) M LULz POT A4 Uhr und ftommen wieder um 6 Uhr Abends zusammen

Ihre Verhandlungen haben jedoch sehr wenig anderes, als lokales Jutere}je. Mr. Sutherland-Etcourt beantragt mehrere Resolutionen, E D, ie man hierzu Lande sagt, » viel geplagte«, aber, wie man sagen Laióde aa e yaa E Kirchenbau-Steuerfrage. Mehrere andere Mitglieder stellen Amendements dage- he Antrag, als die Ver

gen und nach langer Debatte werden sowohl der ursprünglic e Mag S besserungsanträgezurügezogen. Lord Palmersto 4A aberma E daß E Regierung den Ansprüchen der Atlantic Royal Mall „Lars Ai Erwägung angedeihen lassen und sur ee direkte Postverbindung Ee Galway und Nerdamerika etwas thun werde. Sir „John Trela I ny er sucht das Haus um die Bewilligung, eine Bill einzubringen /_ Ae wisse Personen vor Gericht eine Bekräftigung an Sen nes. S ju legen ermächtigt werden. Mr. M. Mahon beantrag!? du Verwer] aus A Motion, da sie eine sehr gefährliche Neuerung einführen wi (le. Faul Sir Geor g e Bow yer bekämpft den Antrag / alen 25 Ana D mit 88 gegen 59 Stimmen vernein! und die Bill zur ersten Lesung zu lassen. : E : R L Bekanntlich grasfiren seit einiger Zeit wieder die gs i |Sen Verbrechen in einigen Gegenden Frlands. Es sind 1m Lau/é

L ) 4 » A Rar ndert der leßten Monate 4 oder 5 Mordthaten begangen, meÿrere andere

, : 1 ¿g «4 d 4 tor BDAT versucht und außerdem ein Dutzend Personen, meist Verwalter oder