1885 / 295 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Dec 1885 18:00:01 GMT) scan diff

auf die Lieferungszeit vom 1. April 1886 bis 1. April 1887 und

dürfte dazu die festere Haltung von Puddeleisen mit beige- tragen baben. Die Tagespreise gehen unter 100 A herab und nach oben bis etwa 103 M, einzelne Werke erlangen

noch höhere Preise. Bauträger sind noch sehr billig. Für Vleche hat sich_ die Situation seit unserem leßten Bericht wenig geändert. Der Druck, welcher auf diesem Zweige der Eisenindustrie lastet, kann höchstens durch eine Konvention gemildert werden. Vor- läufig bleiben die Preise in rückgängiger Bewegung, namentlich für Feinblehe, die bis unter 134 M per Tonne herabgehen. Bandeisen ist auf ca. 101 bis 111 M geblieben. Flußeisen und Bessemer Stabl und Stubenkohbhlen 108 bis 120 Æ Die Preise für Walz- draht sind immer noch die gleichen, gedrückt und wenig lohnend; doch scheint etwas mehr Vertrauen unter den Käufern zu hberrschen, da die Nachfrage vom Inlande sowohl als auch vom Anslande etwas lcbhafter geworden. Auch sind stellenweise einige größere Abschlüsse bethätigt worden, namentlich in feinen Drähten und in Drabtstiften, abgesehen von groben Drähten, worin noch nicht genügende Aufträge vorliegen. Vereinzelt reihen die vorhandenen Ordres aus, den Be- trieb auf einige Monate regelmäßig zu unterhalten. Die Lagerbestände wachsen nicht mehr, können aber vorläufig auch noch nit verringert werden. In Stablschienen ist die Geschäftélage im Ganzen dieselbe geblieben, doch scheint es, als ob die Preise allmählich sih etwas emporarbeiten wollten. Die Geschäftslage der Waggonfabriken hat sih seit dem leßten Berichte niht wesentlich geändert. Es liegen von Seiten der Köln-rechtsrbeinischen Bahn neue Aus\creibungen auf 17 Personen- und 15 Gepäckwagen vor. Die Eisengießereien und Maschinenfabriken sind im Allgemeinen noch sehr \ch{lecht beschäftigt. Hicr und da ist lebhafte Nachfrage vom Inlande ber, vom Auslande ist dagegen vorläufig wenig zu erwarten. In einem größeren Werke ist fast in allen Werkstätten mit Ausnahme der NRobrgießereien die Arbeit zur Neige gegangen. Aeltere Aufträge ermöglichen den Arbeitcrbestand vorläufig noch zu behalten, neue Auf- träge laufen indeß fo spärlich ein, daß, wenn nicht in Kurzem bier cine Aenderung zum Besseren eintritt, Arbeiterentlassungen vorgenom- men werden müsen. (s wird dies auch in anderen Etablissements

en vou nrits + lp D bevorstehen. Die Lage dec L

r Gelbgießereien ist seit Ende vorigen Monats chlehter als besser geworden: nur wenige Fa-

brifen haben noch vollständig zu thun. Durh den geringen Bedarf werden die Pretje sehr gedrückt, so daß dieselben kaum mehr im

richtigen Verhältniß zum Robmaterial steben.

Mit dem soeben erschienenen Dezemberheft {ließt der 19. Jahr- gang der vom Bayerischen Gewerbe-Museum in Nürnberg heraus- gegebenen Zeitschrift zur Förderung deutscher Kunstindustrie „Kunft und Gewerbe“ (redigirt von Dr. J. Stobauer; Nürnberg, Ver- lagéanitalt des Bayerischen Gewerbe-Museums C. Schrag). Das leßte Monatsheft bringt den Schluß der „Studien über Schmiede- arbeiten“, von Fr. O. Schulze, und ebenso der Abhandlung über den „altgriechishen Möbelstyl“, von Prof. Dr. Vlümner, beide mit vielen Abbildungen ausgestattet. Unter der Rubrik „Museen, Vereine, Schulen, Ausstellungen 2c.“ wird über die für das Bayerische Gewerbe- Museum auf der Intecnationalen Ausstellung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legirungen bewirkten Ankäufe berihtet. Bei dieser (Gelegenheit werden auch die beiden s{önen Ausstellungsmedaillen, die CErinnerungs- und die Preismedaille, besprohen und Abbildungen davon beigefügt. Mittheilungen aus dem Kunsthandel und Be- \prehungen von neuen kunstgewerblichen Publikationen reiben sih an. Unter den leßteren finden wir eine Würdigung der Sammlung von Tuschzeichnungen des japanischen Malers Mitzugoro in Hiogo, welche in Lichtdruck-Nachbildung bei Paul Bette in Berlin erschienen ift; eines der anmuthigsten charakteristishsten Blätter daraus ist dem Heft als Probe beigegeben. Den übrigen Inhalt bilden wie sonst, eine Uebersicht über die periodische Literatur der Kunst und des Kunst- gewerbes, sowie kleinere Nachrichten über Kunst und Gewerbe. —- | Von den drei Kunstbeilagen des Hefts zeigt die erste (Chromolithogravbie) ein s{önes Nephritgefäß armenischer Herkunft mit dazugehöriger Platte aus der Musteriammlung des Museums; die zweite Tafel ist der schon besprochene Lichtdruck nah einer japanischen Tuschzeichnung, und die_ letzte Tafel veranschaulicht ein paar prächtige, mit \chöônen geäßten Ornamenten verzierte Prunkmesser von cigenthümlicher \chwung- voller Form fowie eine Scheere, aus dem Museo Correr in Venedig. Im Tert finden sich außer den {on erwähnten Abbildungen u. a. noch einige Probe-Illustrationen aus dem Werke „Die Erfindungen der neuesten Zeit, zwanzig Jahre iudustrieller Fortschritte im Zeit-

welchem das Institut besonders hervorragende Lehr-Erfolge aufzuweisen

bat. Der Kurs hat den Zweck, die Erlernung des Formens und Gießens fkünstlerisch gestalteter Gegenstände (in Bronze, Messing 2c.) zu ermögliden und eine verbesserte Formmethode

zu lehren Doch fönnen nur 3—4 Theilnehmer auf- genommen werden. Das Lebrgeld beträgt 200 Æ, ohne Rüdck- sicht auf die Lehrzeit, welche mindestens 3 Monate dauern soll. Die für 1884/85 ausgeschriebene Preisaufgabe der König Ludwigs- Preisstiftung: „Herstellung eines glasirten, farbigen Ofens für ein Zimmer von 30—40 qm“ wurde nicht gelöst und wird deshalb von Neuem zur Preisbewerbung ausgeschrieben. Für den besten zur Ein- sendung gelangenden Ofen ist der Preis von 300 Æ ausgeseßt. Als | neue Aufgabe für das Jahr 1885/86 wird ein Lebnstuhl mit Polsterung | und dazu gehöriger Fußbank aufgestellt: Preis 300 Æ für den besten derartigen Lehnstuhl, 200 Æ für den besten Entwurf, welcher dur Zeichnungen in geometriscen Ansichten, einer versvektivishen Skizze | und den Ausführungszeichnungen in Naturgröße darzustellen ist. Zur Preisbewerbung berechtigt sind nur Angehörige des Königreichs Bayern.

Glasgow, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5100 gegen 9200 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Konstantinopel, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Taback-Regie-Gesellschaft betrugen in der zweiten Hälfte des Monats November cr. 5 900 000 Piaster gegen 5 200 000 Piaster in der gleihen Periode des Vorjahres.

Kopenhagen, 15. Dezember. (W. T. B.) Die National- bank erhöht von morgen ab den Wechseldiskont auf 44 bis 5 2/0.

New - York, 14. Dezember. (W. T. B.) Weizen-Ver- \chiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver - einigten Staaten nah Großbritannien 20 000, do. nah Frank- reich 5000, do. nah anderen Häfen des Kontinents 8000, do. von Kalifornien und Oregon nah Großbritannien 36 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 9000 Qrts.

15. Dezember. (W.T.B.) Der Werth der in der ver- gangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 6 459 000 Doll.

Verkehrs - Anstalten.

| | Nachdem die Königlih ungarischen Staatsbahnen im Laufe | der diesjährigen Herbstperiode den Frachtverkebr nah Fiume mit Nüc- | sicht auf die dort in Folge säumiger See-Abfuhr eingetretene Güter- | \tauung wiederholt Hatten einstellen müssen, fönnen, nah amtlicher | Mittheilung der Direktion der Königlich ungarishen Staatsbahnen, seit dem 5. d. M. auf sämmtlichen Stationen Waaren aller Gattungen nach Fiume wieder aufgegeben werden.

Damburg, 15. Dezember. (W. T. B.) Der Postdampfer „SUevia Nes - Ameritanishen Padcketfahrt- Aktiengesell\chaft ist, von Hamburg tfommend, heute Vormittag in New-York eingetroffen.

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|

Der Hamburger Postdampfer „Wieland“ ist heute | |

|

Morgen bei Nebel auf Kraßsand bei Kuxhaven festgerathen, Abends wieder flott geworden und hierher weiter gegangen.

Berlin, 16. Dezember 1885.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute fortgesezen Ziehung der 3, Klasse 175. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen :

1 Gewinn von 45000 M auf Nr. 67 585.

1 Gewinn von 15000 s auf Nr. 81 153.

2 Gewinne von 3000 M auf Nr. 53 164. 89 847. 2 Gewinne von 1800 M auf Nr. 16 023. 79 641. 5 Gewinne von 900 M auf Nr. 2520. 57 648. 94 334.

13 Gewinne von 300 s auf Nr. 16 735. 19 333. 23 261. 29 145. 33 872. 46 208. 47998. 50656. 61090. 66 106. 80261. 81 604. 892 352.

|

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.

Die in mehrere Blätter und auch in den „N. u. St.-A.“ über-

alter der Weltausstellungen“, herausgegeben von Dr. G. van Muvden und Heinrich Frauberger (Verlag von Otto Spamer, Berlin und | Leipzig). |

Den dem Heft beiliegenden Nrn. 22 und 23 der „Mitthei- | lungen des Bayerischen Gewerbe-Museums zu Nürnberg“ entnehmen | wir, daß am 15. Januar 1886 in der genannten Anstalt ein neuer | Fachkurs für Feingießerei beginnt: einen kfunstgewerblichen Zweig, in |

R 2 d : R K Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. c én Î C n c ér Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- F Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen det

register nimmt an: die Königliche Expedition | 1. des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

Steckbriefe

u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c 7. Literarische Anzeige 5 n SW I; S G S e [7 DErPc ungen, Quomi]ntonen 2c. (. Llkerar1i1] che UNZzeIlgen, L Verlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s.w. | 8. Theater- Anzeigen. \| In der Börsen- ; von öffentlihen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. /

fahrens den Schill

Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen | für traftlos erklärt und werden die Kosten des Ver- | |

u. dergl. [45268] Verkündet am 12. Dezember 1885, | Miaskowski, Gerichts\ch{reiber. | In der Behlau'schen Aufgebotssache erkennt das | Königliche Amtsgericht zu Nakel durch den Amte- richter Solbrig am 12, Dezember 1885 für Necht : Der Kautionsempfangschein des Königlichen Kreis- gerihts zu Schneidemühl vom 1, Dezember 1874 über cine vom Botenmeister Ferdinand Behlau zu Schneidemübl als Kaution hinterlegte Staats\{uld- [hein Litt. P. Nr. 21974 über 100 Thaler nebft Talon wird für kraftlos erflärt und werden die A des Verfahrens dem Antragsteller zur Last ge 0

[45270]

zember 1885 für 9

On e 4 Die Nichtigkoit beglaubigt : laîte A ent1 von Miaskowski, Gerichts\chreiber. Don

[45264] Vekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 10. Dezember 1585 is das Sparkassenbuch Nr. 7514 der Uecckermünder Sparkasse über 954 M 44 „\ auf den Namen des Seemanns Franz Wiese lautend, für fraftlos erklärt.

Uecfermünde, den 10, Dezember 1885.

Königliches Amtsgericht. 1. Abtheilung.

[45271] Oeffe

Genossenschaft, Golinsky daselbst,

i Bon Mes Die Richtigkeit beglaubigt : v. Miaskowski, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

In der Holle’schen Aufgebotssache F. 24/84 hat das Königliche Amtsgericht in Münster (Gerichtsafsessor Stienen in der Sißung vom 2, De-

Sohn des Tagelöhners Franz Ferdinand Holle und der Maria Franziska Mitberg, geboren am 2. Juli 1851, für todt zu erklären;

Wegen. 2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Nach-

Münster, den 5. Dezember 1885. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

Der Vorschuß-Verein zu Waldenburg, eingetragene

I. den Tischlerme bei Freiburg, ta 8

II. die Erben des zu Neu-Salzbrunn verstorbenen

gegangene Mittheilung einer hiesigen Zeitungs - Correspondenz: Se. Majeität der Kaiser habe am Tage vor dem Begräbniß des Herrn Dr. Straßmann der Wittwe desselben cinen Kranz zu übersenden geruht, wird von der „Nordd. Allg. Ztg.“ als irrthümlich bezeichnet.

|

: N D0V Permanenten Kunstausstellung des Vereins | Berliner Künstler, Kommandantenstraße 77, ist für ganz kurze |

S lese und Untersuhungs-Sachen. 9. Industrielle Etablissements, Fabriken und Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Großhandel. . Berschiedene Bekanntmacungen.

a

ertschen Eheleuten auferlegt, |

n d - L E 0 Wegen. wegen 60 M. nebst 6 9/6 Zinsen seit dem 1000 UND L A 45

Verurtheilung der Beklagten zur Za

ladet den oben zu 11. 2b. bezeichnete:

durch den | Paul Wengler

gemacht.

chmen.

( Dreler, Rechts

d E 2 F 2 ck D 2 2 k Wegen. Gerichts\chreiber des Königlichen A [45427]

In dem Prozesse des Bäckermeisters

ntliche Zustellung.

flagt im Wechsel-Prozesse gegen ister Carl Hauschild in Polsnitz | L-:teren

in ) | Lol teri gegen den ck Fe 9 | 30. November 1882, welcher ihnen

| Jos!-Negern niedergebrannten Bellstadt in dem Moment | j |

mund, den Partikulier Friedrich | Elsner zu Ober-Salzbrunn,

O 409 F Wechselunkosten aus dem Wechsel vom 19. Juni 1885 mit dem Antrage auf

bezeichneten Forderung nebst Zinsen und Kosten und

zur mündlichen Ve

„Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung an den | vom Paul Wengler wird dieser Auszug der

Waldenburg i. Schles, den 11. Dezember 1885.

früher in Königsberg, jeßt unbekannten Aufentbalts- ortes, gegen die Kommissionär Beramannschen Ehe- vertreten durch den Rechtsanwalt | leute zu Königsberg; Knochenstraße Nr. 2, wegen 65,20 M Kaufgelderrest für Brotwaaren, haben die Vollstreckungs-Befehl vom

Monats zugestellt ist, Einspruch erboben und laden

Zeit das im Besitz des Königs von Schweden befindr; von Hellquist: „Im Hafen von Wolgast“ (Ueber Leiche Gustav Adolfs) ausgestellt. Tung j

Potsdam, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Eis des Erweiterungsbaues des hiesigen fatholisg i Jos ephs-Krankenhauses hat heute Vormittag in Ax: Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit de, prinzessin, Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Friedri al Are zollern, der Fürstlichen Familie Radziwill und anderer Pers, Veto Distinction stattgefunden. Nach beendigter kir{lier eier A 2 die Frau Kronprinzessin die Räume deé Erweiterungs N Besichtigung. E

j

Köln, 15. Dezember. | heute Nachmittag 4,68 m. | Wassers gemeldet. |

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baues t r

(W. T, B.) Der Rheinpege| ; Bon allen Orten wird ein Falle,

Das Wetter ist trocken, 4 Grad Wärme, * E # t,

_ Das „Panorama deutscher Kolonien* in straße 10, von welchem die meisten Berliner noch nit mögen, fo {nell und geräus{los ist dasselbe erstanden,

der Vilbel S gehört eröffne vordo d icerli : Ee wird Inorg

of\net werden und siherlih jeden Besucher dur die Fülle »

Schönen und Interessanten, die es dem Auge bietet, überrasden große Panorama verseßt den Beschauer auf die Trümmer der vor À

als

tavferen Olga-Leuten, die am 20. Dezember 1885 diese Höhe mi genommen hatten, das Horn bei Verfolgung der fliebenden * Halt gebietet. Nah dem Kamerunfluß gewendet, erblickt a den von den Negern zerstörten Flaggensto, der die am Boden deutsche Flagge getragen hat, über das Haus, aus welchem Pant entführt war, hinweg, durch prächtige Palmen den mächtigen Kam-r, strom, auf welchem die Boote der „Olga“ und die DamvfvinzF, „Bismarck“ s\chwimmen, und jenseits desselben in weiter F rechts die Flammen und den Rauch der brennenden 64

stadt, linfês die gewaltigen, theilweise von Wolken

pn c Li un hüllten Kamerunberge und noch weiter zur Linken dat offene Meer, auf dem die wie Punkte erscheinenden deutiz

Kriegsschiffe ankern. Das diesseitige Ufer zeigt die ÜppPigste tropiit Vegetation, scilfartiges Gras, undurchdringliche Mangrove-Di#z-, überragt von faftig grünen Bananen, \{lanken Palmen, mät VBaummwollenbäumen. Durch das Grün leuchten zahlreiche Faktoret:: mit ibren weißen Häusern, auch die große Baptistenmission und d Hütten der Neger, auf dem Strome die Hulks heraus. Der ganze Urwaßs ist von den stürmenden Olga-Leuten und den zum Theil noch äm: den, meist aber fliehenden Negern in malerischen und doch naturgetr u Gruppen belebt, die ein bewegtes Bild bieten, gegen welde majestätishe Ruhe des Stroms si auf das vortheilbafteste 65, Die ganze Scenerie ist der Natur streng nachgebildet, denn dz geniale Zeichner der_„Jllustrirten Zeitung“, Hr. Maler H. Petri, hat die Skizzen an Ort und Stelle angefertigt. Auch die Offzie der „Olga“ sind Porträts. Der Professor L. Braun, der das aro Gemälde in der kurzen Zeit von noch nit drei Monaten hergestellt hat die erheblihen Schwierigkeiten, welche die Technik und der Gee. stand boten, meisterhaft überwunden. Die eigenthümliche, graudunitiz Atmosphäre der Tropen und die dadurch verursachte ungünstige e W leuhtung ist treffend wiedergegeben, aber so gemildert, daß fie dic M Schönheit des Bildes nicht beeinträchtigt. Auch das cin förmige stumpfe Grün, welches die Hälfte des Gemäâldes be deckt, ist durch die eingestreuten Bananen , durch die we Stämme der gewaltigen Baumwollenbäume, dur die herrliden Lihhtreflexe der Palmen, sowie durch die weißen und s{warzen Figur der Kämpfer sehr geshickt unterbrochen und belebt kurz, das Ge mälde, dessen Vordergrund, wie bei allen derartigen Panoramen, vlastish, ist ein Kunstwerk ersten Ranges, auf welches un?ere Hautt: stadt stolz fein darf. Außer dem Panorama enthält das Gebäude noch drei trefflihe Dioramas: den Emvfang des Königs Bell in feinem mächtigen, aus einem einzigen Baumstamm gefertigten Kane durch den Admiral Knorr, die Beschießung der Hickorystadt dur di „Dlga“ am 21. Dezember 1884 und das Innere der Faftktorei der

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Hamburger Firma Wöllber und Brohm in Großpoyo. Et Kamerun-Museum wird später eröffnet werden. Bei da Beleuhtung durh elektrisches Bogenliht und den Mx

schinerien sind alle Erfahrungen der neuesten Zeit berü: sichtigt worden. Der Architekt Hr. C. Planer, der das Gebäude mit fabelhafter Geschwindigkeit hergestellt, hat demselben ein carafte- ristishes, geniales Aeußere gegeben. Das Panorama wird auch dazu beitragen, siefe Ansichten über das Kamerungebiet, namentli die, daf es eine öde Sandsteppe sei, zu berihtigen. Wer mit dieser vor- gefaßten Meinung das Panorama betritt, wird staunen über die uüppige Vegetation und das kommerzielle Leben, welches ibm dort ror Augen geführt wird. i

--Jitvalidendant“‘, Nudolf Mofse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Vüttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Anuonceu- Vureaux.

Beilage. 2 3

45207 J 0] Befanntmahung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgeri Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Relté anwalt Salo (Seligmann Iosevh) Mühsam, wohr- hlung der vor- | haft zu Berlin, heute eingetragen worden.

; Verlin, den 9. Dezember 1885, Königliches Landgericht Berlin T. Der Präsident.

19, September

1 Mitbeklagten rhandlung des

i E R R A vor das Königlihe Amtsgericht zu Bardeleben. | let ertannt, daß: XÆaldenburg i. Schles. auf 29487 A L u CEaa o: S , S es E S 09400 L 1) der Arbeiter Franz Wilhelm Holle, ehelicher | den 17. März 1886, Vormittags 11 Uhr. R Bekanntmachung

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums 14. August 1882 ausgefertigten Anleihe: scheinen der Stadt Zossen sind na Vorschrift des Tilgungsplanes zur Einziehung im Jahre 1886 ausgeloost worden :

a. Von dem Buchstaben A4. über je 500 # die Nummern 7, 87, 184, 216, 245, 284, 287, 375, 060, JOT

b, Von dem Buchstaben W. über je 200 die Nummern 1, 101, 198.

Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Stadtanleihescheine nebst den noch nicht fällig ge wordenen Zinsscheinen und den hierzu gehörigen Zinsschein-Anweisungen vom 1. Januar 1886 ab an unsere Kämnmereikasse einzureichen und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in Empfang zu nehmen.

Klage bekannt

mtsgerichts.

A. Shhelinsky,

am 4. dieses

[45267] Verkündet am 12. Dez G Hausbefißers und Holzhändlers Wilhelm Wengler, | den Bätermeister A. Scelinskty zur mündlichen | , Mit dem 1. Januar 1886 hört die Ver 9267] N Undet am 12. Dezember 1885, nämlich: : Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- | zinsung der ausgeloosten Anleihescheine auf. L Miaskowski, Gerichtsschreiber. 1) die Wittwe Ernestine Wengler, geb. Härtel, | lihe Amtsgeriht VIII. zu Königsberg (Zim- | &Ur fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag In der Scillert und Nehringschen Aufgebotssache zu Neu-Salzbrunn, mer 62) auf S vom Kapital abgezogen.

ertennt das Königliche Amtsgericht zu Nakel durch 2) dessen vier Kinder und zwar: den 11. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr, Zossen, den 14 Oftober 1885.

e He Solbrig am 12. Dezember 1885 a, era L Eau Kahl, A dem age den Vollstreckungsbefehl vom | Der Magistrat. is R E : l ged. engter, zu Stkuktgart, 30, November 1882 fzubeb Se Lady i

Per Hypothekenbrief vom 22. September 1823, b. Paul Wengler, Matrose, }. D. ¿Up Set, | der Fladcfodberlmg R e g und ; Redacteur: Riedel.

verbunden mit dem Erbrezeß vom 9. Februar 1812 c. die unverehelihte Marie Wengler zu Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer | Berlin: ——

und der Ingrossationsnote vom 22. September 1823, Neu-Salzbrunn, : Auszug der Ladung bekannt gemalt. N Verlag der Expedition (Scholz).

lautend über das für Erdmuthe Hueske auf dem d. den minderjährigen Carl Heinrich August i E v. Schmidt, i | Druck: W. Elsner.

Grundbuchblatte Kolonie Polichno Nr. 4 Abth. 11]. Nr. 1 eingetragene Muttererbe von 75 Thalern wird

Wengler, Leßterer vertreten dur feinen Vor- |

Gerichtsfhreiber des Königlichen Amts

Fünf Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

gerichts VIII. | |

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußisc

¿ 295-. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember

en Staals-Anzeiger. L

E

Deutsches Reich. |

YetanttmaGuUng,

das Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands.

Vom 30. November 1885.

| | In Gemäßheit der vom Bundesrath in der Sißung vom bezeichnen, wo Fuhrwerke, Reiter und Viehherden anhalten müsen,

9% Fovember d. J. auf Grund der Artikel 42 und 43 der | wenn die Barrieren ges{chlossen sind.

20. - c j | | |

(s) Die Zugbarrieren müssen auch mit der Hand geöffnet 7 geschlofsen werden können. Jeder Uebergang mit Zugbarrieren erhält eine Glote, mit welcher vor dem Schließen der Sperrbäume zu läuten ist. Zugbarrieren mit einem mechanischen Zuge von mehr als 50 m Länge sind auf Uebergänge für wenig frequente Straßen zu beschränken und müssen von dem bedienenden Wärter übersehen werden können.

(s) In angemessener Entfernung vor den Wegeübergängen wüssen Warnungstafeln aufgestellt sein, welche zugleih die Stelle des Weges

hetreffend

Reichsverfassung gefaßten Beschlüsse lautet der Tert des Bahn- L 8. p L »olizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, wie folgt: Bewachung Bahn. i adt (1) Die Bahn muß so lange bewacht iperden, als noch Züge oder einzeln fahrende Lokomotiven zu erwarten |tehen. 5 A Sämmtlice Babnstrecken müssen durch die Wärter tägli mindestens dreimal revidirt werden. Ausnahmen hiervon _ fönnen für einzelne Bahnlinien mit geringer Frequenz „von der U Sen EDe ¡zugelaffen werden. Gefahrdrohende Stellen find ständig zu bewa ven. (3) Bei Revision ift insbesondere auch auf die Dienstfähigkeit der d 4 B Me canetSarións sind spätestens drei Mitten „or Ankunft des Zuges zu !chließen. Cine Abkürzung dieser Frit vedar | der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und der Zustimmung der Landes- M) 120K e. i : i R da erieren von Privatwegen, welche nit besonders be- wacht werden, sind unter Verschluz zu halten (siehe §. 58). i (6) Die Barrieren der Niveauübergänge mit geringem Verkehr fönnen mit Genehmigung der Landes-Polizeibehörde ges{lossen ge- balten werden und sind auf Verlangen der Pafsanten zu öffnen. Zu

Bahnpolizei- Reglement Für Die Eisenbahnen Deutschlands.

1. Zustand, Unterhaltung und Bewachung der Bahn.

| S L |

Fahrbarer Zustand der Bahn. |

Die Bahn ist fortwährend in einem solchen baulichen Zu- | ande zu balten, daß diejelbe ohne Gefahr und, mit Ausnahme der | in Reparatur befindlichen Strecken, mit der für die einzelnen Bahn- | îtrecken festgesteliten größten zulässigen Geschwindigkeit befahren werden | et: Diejenigen Vabnstrecken, welche zeitweise niht mit der taus für dieselben zugelassenen Geschwindigkeit befahren werden dirlen; s als solche dur bestimmte, vom Zuge aus sichtbare Signale zu be-

(1)

2 S E ; S e Ex! A s tio 2 Z _ A iesem Bebufe erbält jede dieser Barrieren, einschließlich der Zug zeihnen. S A L G c Af diejem Behuse erhalt 1 r da L A E

(2) Die Bahnhöfe und Haltestellen sind durch Signale geschlossen barrieren, einen Glockenzug, mittelst dessen das Oeffnen von den

¡1 balten und nur für die Einfahrt oder Durchfahrt der Züge zu

Fnen (fiebe §. 46 Abs. 1) ¿ffnen (siehe §. 46 A0]. 1). ep e dfe (3) Strecken, welche wegen Ausführung von Auswecchselungen,

| sonstigem Reparaturen, : :

Passanten verlangt wird. i : i a P (7) Die Uebergänge in gleicher Höhe der Schienen über Stations- geleise sind zu bewachen. : E

N (s) Der Barrierendienst kann, wenn derselbe von dem Dienst der

geöffneter Drehbrücken u. |. w. oder aus

O Y Le ied i}! G ns s Gntfernunç von den H o if othen Persone ver ur A E [le F e der N Geleisüberwacung getrennt ist, auch weiblichen Personen anvertra betreffenden Stellen 1 ( ganzen Dc

4 : L T; . Et A A werden. 7 A em f feit, auch wenn fein Zug erwartet wird, durch Signale abgeschlossen L am Dunkeln ollen, so lange die Barrieren geschlossen sind,

i z Foo @ traßen oder Nizinalstraße werden, die Uebergänge von Chausseen, Kommunalstraßen oder M raa erleuchtet sein. Dasselbe gilt von sämmtlichen Zugbarrieren, _sowei sie nicht mit Genehmigung der Landes-Polizeibehörde geschlossen ge- halten werden.

H)

Freihaltung der Geleise und Normalprofil. : (1) Sämmtliche Geleise, auf denen Züge LHewegt werden, sind ‘rartig von baulichen Anlagen und lagernden Gegenständen frei zu

(3) Hinsichtlich der bei diesen Proben anzuwendenden Größe des

Drudckes wird bestimmt, daß die Prürung für eine Dampfspannung

V s)

f

on nicht mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck mit dem zweifachen etrage der zuläsfigen Marimal-Dampfspannung, bet einer Vamps-

spannung von mehr als fünf Atmosphären mit cinem Dru, welcher

die zulässige Marimal-Dampfspannung um fünf Atmosphären über-

steigt, stattfinden fol. F of íInkrafttreteu dieser Bestimmungen bereits

Für diejenigen Lokomotiven, welche bei dem vorbanden find, verbleibt

es bei dem Marimaldruck, welcher bei der ersten Prüfung Anwendung

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Auf Statio sind bei Dunkelheit mindestens eine i daß mindestens das Normalprofil des lichten Raumes für S e 0 Arkuntt u beziehungsweise Abfahrt eines jeden e A e V Bahnhöfe und Haltestellen halbe Stunde vor Ankun 1 2uges die Perrons und Anfahrten die freie Babn nach Ore A für die Bahnhöfe und Haltestellen | „ur Here enhelgaderuns bestimmten Zuges die Perron Anfc nach Anlage B vorhanden 1k. | zu exleudten. n zu 50 mm über Scienenoberkante O ; unbeweglichen Gegenstände mühen außerhalb des e i L e meinen mindestens 150 mm von der Zunenlanle E opses entfernt bleiben; bei unveränderlichem Abstande derfelben von der Fahriciene darf dies Maß auf 135 mm eingefchränft werden. Inner- alb des Geleises muß ihr Abstand von der Metagrte I SEURE fopfes mindestens 67 mm betragen, jedoch fann dieser Abstand L Iwangsschienen allmählich bis auf 41 mm eingeschränkt L en. gn aetrüummten Strecken mit Spurerweiterung mu}z der Abstand der innerhalb des Geleises hervortretenden unbeweglichen G egenitänt E n der Innenkante des Schienenkopfes s M etrag der Spurerweite- ung größer sein, als die vorgenannten Maße. é E 56 awleeit Abweichungen E des lichten Raumes zu gestatten sind, bestimmt der Bundesrath, E , : (9) An Ladegeleisen, welche nicht von durchgehenden Zügen E abren werden, fann nach Art ihrer Benußung eine Einschränkung des

8. 6. Abtbeilungszeichen, Neigungszeiger und Markirzeichen.

(1) Die Bahn muß mit Abtheilungszeichen versehen sein, welche bei Tage vom Zuge O U zu erkennen sind und Entfernungen vo 1ze d 1/10 km angeben. - : (D An den Wecselpunkten der Gefälle müssen Neigungszeiger aufgestellt sein, an denen die Neigungen der Bahn und die Längen der betreffenden Strecken deutlich erkennbar anzugeben snd.

(3) Zwischen zusammenlaufenden _Schienensträngen muß, ein Markirzeichen angebracht sein, welches die Grenze angiebt, wieweit in jedem Bahngeleise Fahrzeuge vorgeschoben werden dürfen, ohne den Durchgang anderer Fahrzeuge auf dem anderen Geleise zu hindern.

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Poutsto p Moabit os M Suitand, Unterhaltung Und Neviftion der Betriebs E Me.

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A BNR ua, . V 1fchtäbebörde zugelassen werden. 5 E Normalvrofils von der Aufsichtsbehörde zugelc Zustand der Betriebsmittel. O E "-- - 2 f 5 Al do -- 3 J. 9 Die Betriebsmittel müssen fortwährend in einem olchen ZU

i A E S Sen u Vorrichtungen zur Sicherung der Weichen, e Ea e hrten “größten i Bahnkreuzungen, Schiebebühnen und Vreh]cetven. 1 felben zulässigen Geschwindigkeit (§8. 8 Abs, 1 und §, 26) ohne Ge- : corhoTh der Babnhöfe und Haltestellen | [even zutragen Wie | (1) Weichen, welche außerhalb der Bahnhöfe und Halkeslellen | Fahr stattfinden können.

| daß die Fahrten mit der größten für dlie- j i d ni sbnlih verschlossen gehalten werden, sind | Lg liegen und nicht für gewöhnlich verschlossen gehalten wc / | L l | Î j

stande gehalten werden,

durd Signale zu decken. Werden folche Weichen für N A e L o (lossen ( s ß mindestens ihre Stellung dur geetgneke —— C A abo nor Vai n \chloïsen gehalten, so muß mindestens ihre Stellung dur geetg (1) Für jede Lokomotive ist nah Maßgabc ihrer L uuart cim E Geschwindigkeit vorzuschreiben, welche in Rücksicht auf die Stcherhell

( / werden darf. Diese Marimalge]hwindigkeik

(Q

F Fj nao na N bn- Die Stellvorrihtung der ersten am Eingange eines Dahn j igkeit v U A E e E elche vo fommen- | niemals überschritten E hofes oder einer stelle liegenden Weiche, welche von ankommen- | men ritt i darf, S E E l Va vird, muß mit der Vor- | muß an der Maschine angezeichnet jen. | E L, den Zügen gegen die Zungen]piBe befahren Ee n n in einer | (2) An jedem Lofkfomotivkessel muß si eine Einrichtung zum. An- rihtung zum Stellen der Signale am Ab[clußte E Sbrsignal an | {luß eines Kontrolmanometers befinden, durch welches die Belastung , Ss 0 " Es ho 4 I v V 9) e P , ¿ s S S E _ A C A derartigen gegenseitigen Abhängigkeit stehen, daß das Fayr1gn vor- | der Siderheitöventile und die Richtigkeit der Federwaagen und Mano em nur gegeben werden fann, nachdem diese Weiche für den vor- | der Di SV leßterem nur gegeben werden kann, nachdem E g&briebenen Weg gestellt ist, und daß die Weite mhk umgellc hriebe Weg ( ist, und daß Wr An ¿ i A z ly teht. E | werden kann, so lange das Fahrsignal 11 E (3) Alle übrigen in den Hauptgelei]en der Da! nhôfe und A n (8. 46 Abs. 4) liegenden Weichen müjjen, 1okern ie nicht f ens den ovtischen Fahrsignalen in gegen!eitigem R A f sehen, mit besonderen Signalen verbunden fein, welche dle jedeêmalige Stellung der Weichen kenntlich machen. a (4) Auf die württembergischen Bahnen finder die Deltuumnung E at is f Weitere - mit den Modifikationen Anwen- | erhalten; im Absaß 3 bis auf Weiteres nue mt O an vont Gen en | °) mit mindestens tak E ° x oítohomto NothonTnite 1 dett C | 2 Li 1 cinander 1 häng! dung, welche das dort bestehende Teichen) ystem nac | zur zuverlässigen Erkennung der Wasserstandshöhe im

meter geprüft werden kann. N Q E Vis F A tio B nortohp TeIn : (3) Jede Lokomotive muß verjeden jen: E 1) mit mindestens zwei zuverlässigen Vorrichtungen zur Spet!ung des Kessels, welche unabhängig von etnander in Betrieb geseßt N | N S} 4 IE E O Lane - 0 Stande | fönnen, und von denen jede für sid während der Sahrt, m M | fein muß, das zur Speisung erforderliche Wasser zuzuführen. int l S, 1 t} D 7 Ll, 0, S Trans dieser Vorrichtungen muß außerdem geeignet fein, betm Stil tande der Lokomotive den Wasserstand im Kessel auf der normalen Hohe zu

¿wei von einander unabhängigen Vorrichtungen

Ï Innern des

der Kôni icl üurtte vergis he Aufsi sbel ôrde er ordert. -- E ° E M Avr h a0 c E Alo Doë Ic er:

der Kontalich württembergischen Auf sichtsbe)orde E f ustimmung Kessels. Bet einer dieser Borridl tungen muß die L öhe S ae

(3) Die Landesaufsichtsbehörde ist ermahtigl, unter 5 ung im | standes vom Stande des Führers ohne besondere Proben fortwährent

M C +44 I E dor Befîttt ul lli E, S S - E A, Ss a A,

des Reichs-CGisenbahnamts Abweichungen von E N L Nartébe | erkennbar und eine in die Augen fallende Marke des zulässig niedrig Mah c EI L. Makka 24 4 aer \CedeUu de A e C nnbvar und L

E o O ea O Ras i sten Wasserstandes angebracht fein; ei N e entl voi

3) mit wenigstens zwei vorschriftösmäßtgen Std erheit: venti gi a

; S + ; 5 H 7 A 4 d I Ÿ v + ( No , A0

welchen das cine so eingerichtet sein foll, daß die Belaitung desselben

N! 6

ind Haltestellen zuzulassen. } M; 1 n durch Sig- (6s) Bewegliche Brücken sind nach beiden aa ur, A

U ATA 1 E e L i Aa mi . Mopprtogo tasvorrihtung E AITUC

nale abzuschließen, welche mit der VerriegelungsvorriQtung Fahrsignal

Brücke erscheinen

nit über das bestimmte Maß gesteigert werden kann. Vie Mo | tion dieser Sicherheitsventile ist derartig einzurihten, daß denselben | eine vertikale Bewegung von 3 mm möglich ist;

R N 2 : at oh on DAS dergestalt in gegenseitiger Abhängigkeit |tchen, day das nur bei genauer und völlig sicherer Festitelung der

y Curl Sof kann ; F it etner Vorrichtung (Manometer), welchze den Vruci des DEEEEE bs M Ä is an Rd ver)entten 41 mil emer L WIlitidg E E A

(7) In den Hauptgeleisen 11nd Shiebebühnen mt L mit | Damyfes zuverlässig und ohne Anstellung befonderer Proben fort: Geleisen unzulässig, Drebhscheiben nur in besonderen Faul | während erkennen läßt. Auf den Zifferblättern der Manometer muy : 5 | i LL L \

Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig. innen aufiarbalb Babnkreuzungen in gleicher (bene E A A Markte bezeichnet ein ; tale nah jeder Htchtung zu 11 | 5) mit einer Dampfpfelfe. S. 4. : | S 0. Einfriedigungen der Bahn. j sf | Revision der Lokomotiven und Tender. E Et z non 5 e verden, wo die gewohn=- | , e S t N otrtoh Tp po nachdem (1) Einsfriedigungen men Sa oder Vieh vom | (1) Lokomotiven durfen ert n x E geheBt E a eo lihe Bahnbewachung nicht hinreiht, um Ptenchen o sie einer technisch-polizeilichen Prufung n eulâífia ps int Dampf- Betr M 103 J E | g i ( o 407 "r Shon G 4 a!! E ite “— \ YVelreten der Bahn abzuhalten. A d unmittelbar | funden ind, Die bei der Revision alé zu al 1g 2s ann e N i (2) Zwischen der Eisenbahn und Wegen, wet Ul hutweh- | spannung über den Druck der äußeren Atmosphäre, sowie der - rif ehe S icher Ebene oder höher liegen, 11nd SQUBwe | Er, N ip es Kessels, die laufende Fabrik- u E N gee E i M een Bestimmung der | des Fabrikanten der S E S P Se E E erkennbarer ren erforderli Als solche Tonnen nach) na E Jahr der Anfertigung mu)se C ar Landes- Polizeibehörde E “Gräben mit Seitenaufwurf an A f:

ge!ehen | nummer und das Ja

werden. L t U non mi

(3) Die Uebergänge in gleicher Ebene mit der Bahn müsfen mit starken, leiht sichtbaren Barrieren in angemessener Ent Eu der der Mitte des nächsten Bahngelei)es versehen 1 od Drehfkreuze Benutzung dur Fußgänger können neben ‘den Darrieres nin. S0 angebraht sein. Für isolirt gelegene, lediglih den ¿&uygangern cle S “( E die Landesaufsichtsbehörde an}tatt der nende Niveauübergänge kann dite Landesauf 11er e [lthüren zu- Barrieren Drehkreuze oder sich selbst verschließende Fa en z lassen, e 18 E A Son |

(4) Für den Abstand der geöffneten Barrierenflügel von den | Gelecisen sind die Bestimmungen des §. 2 zu beachten.

die aröfite zulässige- Dampfspannung durch eine in die Augen fallende

x} Y der Stationen sind durch S1g1

| und daucrhafter Weise an der Lokomotive bezeichnet fein. Ain | (2) Ueber die von den Lokomotiven und den Tendern zuru n e Wege sind Register zu führen. Jede Lokomotive und jeder Zender 1! | von Zeit zu Zeit einer gründlichen Reovision E S | Revision hat bei neuen oder mit neuen Kesseln versehenen Lo A | ¿u erfolgen, bevor sie in Betrieb genommen werden. Die u D | ift nach jeder größeren Kesselreparatur, IEMats, JeoM Jer a O | drei Jabren zu wiederholen. Bei Gelegenheit S T H | sich auf alle Theile der Lokomotive erstrecken muß, 1!k del Lo E fessel vom Mantel zu entblößen, mit Wasser zu füllen und

einer Druckvumpe zu probiren.

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muß eine innere Revision defselben vorgenommen w die Siederobre zu entfernen find. diese Revision zu wiederholen.

und mit Vorrichtungen versehen sein, wel n glühender Koblen aus dem Aschkasten und dem Schornstein zu verhüten be-

efunden bat, sofern der lettere niedriger ift, als der vorstehend vor-

geschriebene.

(4) Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend ändern, ürfen in diesem Zustande nicht wieder in Dienst genommen werden. (s) Bei jeder Probe ist zugleich die Ventilbelastung und die Nich- igkeit des Manometers zu prüfen. E ängftens g úFnbetriebstellung des Lokomotivke} els

6) Längîtens aht Jahre nah Inbetriebstellunc L ) p drs erden, bei welcher Nach spätestens je sechs Jahren ist

(7) Ueber die Lofkomotivrevisionen sind L »rhandlungen aufzunehmen,

in denen die Ergebnisse zu verzeichnen sind.

, p - . G “e A Ao (s) In jedem Verwaltungsbezirke muß eine Vorrichtung vorhanden

sein, mittelst welcher die Kontrolmanometer jederzeit durch Wasserdruck geprüft werden können.

E. 10. Babnräumer, Aschkasten, Funkenfänger. S (1) An der Stirnseite der Lokomotiven und an der Nücfseite der

Tender und Tenderlokomotiven müssen Bahnräumer angebracht fein.

(2) Jede Lokomotive muß mit einem verschließbaren Aschkasten welche den Auswurf glühender

stimmt sind. : S U Bremsen der Lokomotiven und Tender. Xrem}en der Lolomotven und 2 (1) Tenderlofomotiven und Tender müssen mit kräftigen, leicht 3 xenden Bremsen versehen sein. zu handhabenden Bremsen ve | A ] (2) Diejenigen Lokomotiven, welche zur Beförderung von Per- sonenzügen mit mehr als 60 km Geschwindigkeit in der Stunde oder 1000 m in der Minute dienen, müssen mit Vorrichtungen versehen sein, welche es ermöglichen, daß die Tenderbrem!e sowohl vom Heizer mit der Hand bedient, als auch zugleich mit den Wagenbremsen vom Fübrerstande aus in Thätigkeit gesetzt werden kann. G. 12 Beschaffenheit der Fahrzeuge und Kuppelungen.

(1) Sämmtliche Wagen, mit Ausnahme der nur in Arbeitszügen laufenden, müssen auf Federn ruhen, mit elastischen Zugapparaten und an jedem Ende mit elastishen Buffern versehen sein.

(2) Sämmtliche Räder müzfen mit Spurkränzen versehen sein.

(3) Die Stärke der Radreifen muß bei Lokomotiven und Tendern, Personen-, Post- und Gepäckwagen mindestens 24 mm, bet, allen übrigen Fahrzeugen mindestens 20 mm betragen, und zwar bei einer Entfernung von 66 mm von der Innentante des _Radreifens S Bei Rädern, deren Reifen durch eine Befestigungsnuth in der Vertikal- ebene des Laufkreises geschwächt ist, müssen noch an der schwäcsten Stelle die bezeichneten Maße innegehalten werden. S

(4) Sämmtliche Fahrzeuge müssen fich in doppelter, von einander unabbängiger Weise so mit einander verbinden lassen, daß beim Bruch irgend eines Theiles der angefpannten Kuvvelungsvorrichtung die Sicherheitsfuppelung in Wirksamkeit tritt. S :

(5) Ob und unter welchen Bedingungen einzelne Theile der Haupt- fuppelungsvorrihtung zuglei für die Sicherheitskuppelung verwendet werden dürfen, unterliegt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. -

(6s) Alle Kuppelungen und Verbind! ngsvorrihtungen inü)en, wenn sie herabhängen, beim niedrigsten zulässigen Bufferstande noch mindestens 75 mm von der Schienenoberkante entfernt bleiben. _ i

(7) Die mit mehr als 60 km Geschwindigkeit tin der Slunde oder 1000 m in der Minute fahrenden Perfonenzuge muy)en mit durchgehenden Bremsen, d. h. solhen Bremsen versehen sein, welche aleichzeitig vom Lokomotivführerstande aus in Thätigkeit ge)eßk werden O Die Bremsen eines mit durchgehender Brem\e versehenen Zuges müssen in der nah §. 13 erforderlichen Anzahl auch einzeln mit der Hand bedient werden konnen.

S 10

Zahl der Bremsen eines Zuges.

(1) In jedem Zuge müssen außer den Bremsen am Tender oder an der Lokomotive so viele kräftig wirkende Bremsvorrichtungen bedient sein, daß durch die leßteren / :

: bei bei Perfonenzügen, Güterzügen

auf Horizontalen wie 5 : ZUg "uTerzuge H i 500 einschl. mindeît. der 8. Theil, der 12. Theil

aur Metau... B81! auf Neigungen

d J ) (0) von 14500 ausl, , 1;a00 j E O «O 1 e M .)() 5 8: L

Lt ouuv 5 „1200 N Ï R

1:200 j 5 L12100 E N , S E : e 1 . 100 S F 1 ‘O Ä S A E E 7 9

x ) d ; 1:60 : a0 E : 6, H

der Räderpaare gebremst werden kann. Bei dieser Berechnung fich ergebende übers{chießzende Bruchtheile sind hierbei als ein ( anzes i rechnen. Züge, welche fahrplanmäßtg [owohl Zur (Güter- ag auch zur Perfonenbeförderung bestimmt ind, _ E i Personenzüge zu behandeln, wenn 1dhre Fahrgesd windigkeit 49 N der Stunde oder 750 m in der Minute übersteigt, anderenfsaus da Jege s - (QULerz IJC, , . A s Bei Feststellung der zu bremsenden Räderpaare eines Güter- zuges 1st bezüglich der A I 0E Pete ata der Bremsachsen ine unbeladene Achse als balbe Achje zu renen. ] : E A art zwei Stationen die stärtite Aeg auf eine Babnlänge von weniger als 1000 m und E Neigung in derselben Richtung nur einmal vor, o 1k fur Lp Land nung, der Brem|senzahl nichi diese, sondern die nächst geringere Neigung dieser en Li neben D a ee degaufsichtsbehörde ist ermächtigt, unter Zustimmung des Neichs-Eisenbahnamts e A l Sans der zu brem fenden Mädervaare anderweite indsaßze zuzula))en. : E ) B Bat en Tann bie Jalil der zu bedicnenden Brem})en : “auf Neigungen his 1:60 einshließlich auf den sechsten T he nd L L auf A von 1:60 aus\fchließlich bis 1:40 eîinschließ- li auf den fünften Theil der Näderpaare herabgeseßt werden, wenn ) E H era O iat von 18 km îin der Stunde oder 300 m in der Minute nicht überschritten wird, 9) die Stärke des Zuges 80 Achsen nicht übersteigt und _ 3) bei der Thalfahrt durch geeignete Kontrolapparate die Fahr- geschwindigkeit des Zuges genau festge\tellt wird. (6) Bei Perfonenzügen von mehr als 60 km Fahrgeshwindigkeit in der Stunde oder 1000 m in der Minute sind die nah Vbigem er- forderlihen gebremsten Räderpaare um eins zu vermehren.