1928 / 264 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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\{limmer getroffen würde. Anderseits könne diese mildere Strafe noch nicht entbehrt werden, und erfreulich jet der (Grundjaß des

Gesebgebers, daß nicht die Strafe entehre, sondern die Tat. Redner empfahl im Falle einer Ablehnung des Antrages zu bestimmen, daß die Einschließung bei Taten „aus niht ehrlosen Beweg- gründen“ erfolge, und eine Reihe von Taten aufzuzählen, bei denen auf sie zv erkennen sei, Die kommunistischen Antrage gingen ihm zu weit. Er denke an die Börse und ihre Verführten, ie er mit Zuchthaus treffen wolle. Er erblicke in der Voraus- seßung der Vorlage, daß der Täter aus „achtenswerten" Beweg- gründen gehandelt habe, eine Gefahr. Denn man sei wohl darüber einig, was „ehrbar“, „echrenhaft“ und was „ehrlos“ sei; man werde sth abec nicht immer einigen über das, was „achtensiwvert“ sei. Der Kapy-Puisch sei siherlich aus „achtenswerten Beweg gründen“ begonnen; er verfolgte außenpolitisch eine Befreiung, erx wollte innerpolitish bessere Zustände vom Standpunkt Kapps. Aber der Kapp-Putsch habe bekanntlich im Rheinland und in West falen zu Ausfstäanden geführt, bei denen den Teilnehmern die achienswerte, ehrenhafte Gesinnung von dem Nichter abgesprochen worden Jei; er habe ferner auch anderswo zu einer Reihe von Erschießungen geführt; er denke dabei an die Schändungen jüdischer Friedhofe. Wie stehe es Î

mit dem, der als Rächer seiner

Ehre wegen Schändung seiner Schwester einen Mann im Zivei- kamvf unter s{chwersten Bedingungen ershieße? Dieser § 72 [et Tant! ¡hwe Bedingun rel 2) P

in der gegenwärtigen Fassung der reinste Kautschuk. Deshalb

é Ministerial-

bitte ex um Aenderung nach seinen Vorschlägen. N 67 BeT-

direktor Dr. Bumke legte zunächst die Gründe, welche die behaltung einer custodia honesta erforderlih machten, dar, Auch wer die Einheitsstrafe vertreie; verlange eine besondere Be- handlung der politischen Verbrecher in der Strafanstalt. Es se? aber richtiger, die Entscheidung im Gerichtssaal als im Ver- waltungswege durch die Strafvollzuasbehörden treffen zu lassen. Die in § 52 der Strafvollzugegrundsäße getroffene Regelung der bevorzugten Behandlung politischer Verbrecher in einer Straf- anstalt, in der neben ihnen auch gemeine Verbrecher säßen, habe

Die F verde also besser

erhebliche Mißstände im Gefolge 6 75TAgeC 1

im Strafgeseßbud) geregelt. Die Abgrenzung Des Kreises der Personen, die der custodia honesta teil- haftig werden sollten, fei freilich schwierig. Das geltende

Recht beschränke die tungshaft auf bestimmte Delikte. Das et allgemeiner Ueberzeugung zu eng gezogen; eine Bessdrung lasse sih aber auch nicht durch Vermehrung der Delikte erzielen, bei denen die Einschließung zugelassen würde. Das werde keiner Seite befürwortet, V D

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auch heute von 2 Bähle man einen all- gemeinen Mafßstab, so blieben zwei Wege, die von dem früheren Minister Dr, Radbruch vorgeschlagene und von sozialdemokratischer

heute wieder beantragte Rechtsfigux des Ueberzeugungs8- verbrechens oder die Regelung des Regierungsentwurfs. Nach feiner Auffassung sei leßtere vorzuziehen, weil sie weitergehe und für die Nechlsanwendamng jedenfalls keine großen Schwierigkeiten biete, Ahbzulehnen sei æber der Vorschlag, auf nicht ehrlose Beweg- gründe abzustellen. Dadurch würde die große Masse der Delikte, die weder ehrlos noch echrenhaft seien, Körperverlezungen, Be- leidigungen, unter Umständen sogar Cigentumsvergehen, in das Anwendungsgebiet der Cinshliekung verwiesen. Ein solches Er- gebnis wäre höchst bedenklich. Man gelange dann dazu, d

Sette

daß weit- as die Mehrzahl aller zu Freiheitsstrafe Verurteilten in die Ein- s{liezung kommen würde. Damit verwishe man ganz den Charakter der custodia honesta. Ob man den Ausdruck „achtens- wert“ oder „ehrenhaft“ wählen solle, könne zweifelhaft scheinen. Nach seiner Auffassung sei der Begriff „ehrenhaft“ enger als der Bogriff „achten8wert““. [l (Zentr.) gab der jevigen Regelung den Vorzug vor dem preußishen Vorschlage, die Ent- scheidung über die Einschließung dem Strafvollzug zu überlassen. Auf Vorgänge in œnormal erregten Zeiten könne man ein neues Strafgeseß niht aufbauen, Ex verurteile jeden Putsch, ob er von vrechts odex von links komme. Er könne dem Antrag Lands- berg niht beipflihten, der dazu führe, den politishen und religiösen Fanatikezrn, die immer die \{hlimmsten Taten voll- führten, das Zuchthaus zu ersparen, auch wenn man ehrenhafte Gesinnung nicht mehx exkennen könne. Er bitte, es bei der Vor- lage zu belassen. Abg. Dr. Alexander (Komm.) bemerkte, die Debatte habe gezeigt, daß man über solche Kautschukbestimmungen nur durch den Beschluß hinwegkomme, eine Einheitsfreiheits\trafe einzuführen Landsberg (Soz.) begründete einen weiteren Eventualantrag, statt der Voraussetzung der „nicht chr- losen Beweagründe“ positiv zu sagen „ehrenhafte Beweggründe“.

Abg. Dr. Be

Uba

Die Abgg. Dr. Wunderlich (D. Vp.,) und Dr. Bell (Bentr.) vertraten die Auffassung, daß die Wahl des Ausdrucks „ehrenhaft”

Achtung doch auf der Staatsbürger beri1the. Futeresse ciner Einigung für Abg. Marie

für die Täter vorteilhafter sei, weil die Ueberzeugung allex anständig denkenden Abg. Hergt (D, Nat.) trat im den leßten Eventualantrag Landsberg ein,

Luders (Dem.) hielt den Ausdruck -,achtenswert® für besser. „Ehrenhafi“ fei für den Tätex gefährlicher, weil leicht die Standesehre bei dex Beurxteilung mit einwirken könne. Reichsjustizminister K o ch - Weser bemerkte, der gute Richter werde mit jedem der beiden Ausdrücke „chrenHhaft“ und „ahtungs- wert“ das Rechte treffen. Ein anderer könne, das sei auch hier unverkennbar, mit beiden Ausdrücken fehlen. „Achentswert“ sei blasser und gehe von dem Standpunkt des Richters aus. Der Ausdruck „ehrenhaft“ sei richtiger, wenn ihn der Richter nicht

dahin mißverstehe, daß ex von seinem eigenen Ehrenstandpunkt ausgehe, sondern sich in die Seele des Täters verscbe und von diesem Ausgangspunkt aus einen objektivew Maßstab zu gewinnen versuHe. Man solle nicht von sensationellen und publizistisch ivteressanten Vergehen ausgehen, fondern von der großen Masse der Vergehen, Aus den Schhlägereien z. B., die zum großen Teil nicht chrlos, sondern neutral seien, werde man die ehrenhaften

alle, z B: Eintreten für die beleidigte Begleiterin, wohl viel besser aushalten an der Hand des Begriffs „ebrenhaft“ als an dexr Hand des Begriffs „uchten®o wert“ Für die Reaierung seien beide Ausdrücke annehmbar. Abg. Lands berq (Soz) kritisierte die Gründe gegen die sozial- demokratischen Anträge. Friedhofsschandung könne nicht auf religiösex Ueberzeugung beruhen. Wohl sei es chrenhafte religiöse Ueberzeugung, wenn seinerzeit dev hof von Posen von

h 4 Da I L 0E 4 « VUY 4 A s 1 «C4 abw Db 7 der Kanzel für die Bulle „[rritas esse illas“ usw, eingetreten fei,

die die Maigeseße für irrig erklärte. Er habe troßdem ins Ge- fängnis gehen müssen. Jn der Abstimmung wurde unter Ab lehnung der andeven Anträge mit großer Mehrheit der Eventnual- antraq Landsberg angenommen, die Bedingung für die Ein-

ihließung weangqründe zu fwitvwfen. nehmigt. Es folate der Abschnitt die besonderen Milderungsgründe fest, § 74 bringt dehnung dex mildernden Umstände für alle Strafsälle. Aba. Dr. Alexander (Komm.) beantragte noch wesentlich stärkere ) Aba. Antonie P fülf (Soz.) empfahl, in diesen

Milderungen. Fällen die Freiheitsftrafe nicht bloß auf drei Viertel, sondern auf nicht bloß bei Frei- f

2A n y T E 1 stait an achtenä&verte Beweggründe an chrenhafte Be- N A B

Aenderung wurde § 72 ge- (,

( Lz G2 p Mit DICIeY ' La para T gart H d: B: 4 „Strafmtlderung"“. § (3 IeB! #

die Hûâlste zu ermäßigen und auf Geldstrafe

Heits\trafen von höchstens drei Monaten erkennen zu dürfen, sondern auch bei höheren Freiheitsftrafen. Ministerialdirektor Dr. B u me verteidigte die febige Fassung. Unter Ablehnung

C TPA aller Anträge wurden die 88 73 unt 8 75, der vom Zusammentreffen von Y 8 76 handelt von „besonders leichten - Fällen“. leichter Fall lieat vor, wenn die Schuld des Täters die Folgen der Tat so unbedeutend sind, daß kein Bedürfnis für eine - Bestrafung vorlicgt. Aba. Dr. Alexander (Komm.) forderte Avsdehnuna der Straffreiheit auf alle leichten Fälle, ohne Ermessen des Richters. Abg. Dr. Lobe (Hosp. der Dem.) legte dar, daß nach der Vorlage Richter das tun solle odex fönne, was der Gesetgsber niht könne. Gebe man ihm dieses dem

freie Ermessen, dann müsse man auch hinzufügen, daß tin

74 angenommen, ebenso Milderangsgründen handelt. Ein besonders i Und

10 arin

hier der

Staat83anzeiger Nr. 263 vom 9. November 1928. S. 4,

Falle keine Bestrafung allgemein stattfinde, wenn der Richier kein Bedürfnis für eine Bestrafung sehe, Er beantrage diesen Zusaß unter Wegfall des ersten Absazes: „Ob und wie sich in besonders schweren Fällen Art oder Maß der ordentlichen Strafe öndert, bestimmt das Gesey besonders,“ Ministerialdirektor Dr. Bumklke erhob gegen den Antrag Dr. Lobe Bedenken Der Antrag wolle dem Gericht ganz allgemein, auch bei den int ia Verbrechen, das Recht gewähren, von Strafe ganz abzusehen. Wolle man das, so müsse man, wie das die Reichsratsvorlage tue, dem Gericht auch allgemein die Befugnis geben, in besonders leihten Fällen unter die sonst auch bei Annahme mildernder Umstände geltenden unteren Strafgrenzen hinunterzugehen. Dann aber stoße man auf das gegen die Reichsratsvorlage erhobene {were Bedenken, daß man die subjektive Auffassung des Richters in viel zu weitem Maße an die Stelle des Gesebgebers treten lasse und die Strafdrohungen allzu sehr abshwäche. Die Frage, in welchem Umfange der Strafverfolgungsckwang für kleine Ver- f{blungen zu durhbrehen sei, werde selbständig 1m Einführungs- geseß zu prüfen sein. Abg. Dr, Bell (Zentr.) nannte es zu weitgchend, wenn man, toie der Antrag Dr. Lobe es de facto tue, das Ermessen des Richters auf einen Eingriff in die Rechte des Gesepgebers auszudehnen beabsichtige. Er bitte, es bej der Vorlage zu belassen. Abg. Dr. Lo be (Hosp. der Dem.) verteidigte seinen Antrag. Abg. Dr. Wun derlich (D. Vp.) nannte den Antrag Dr. Lobe für den Richter gefährlih. Gerade als Richter halte er es mit Th. Fontanes Verschen: „Freiheit? Freilich! Abér zu Schlimmem führt der Masse Sichselbstbestimmen, und

das Beste, Klügste, Bequemste, das auh freien Seelen immer Genehmste, bleibt doch immer ih habs nicht Hehl, festes Geseß und fester Befehl“ 76 blieb unwerändert.

Es folgte der Abschnitt Strafverschärfung. § 77 behandelt „Besonders schwere Fälle“, Abg. Dr. Alexander (Komm.) forderte Streichung des § 77. Bleibe er so bestehen, werde seine Fraktion das ganze Geseß ablehnen. Hier kehre man den Ge- danken der Strafmilderung geradezu um. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) begründete einen Antrag auf Milderung des § 77 dadurch, daß man die Charakterisierung des verbrecherischen Willens des Lúiters als „verwerflih“ streihe und die Tat nicht allein wegen threr verschuldeten Folgen als besonders strafwürdig ansehe. Nach kurzer Aussprache wurden alle Anträge abgelehnt und § 77 ongenommen. Unverändert genehmigt wurde auh §8 78, der vom Gewohnheitsverbreher handelt, Es folgte der elfte Abschnitt: „Verjährung“. § 79 bestimmt die Fristen, §8 80 den Beginn, § 81 das Ruhen. Die Verjähruvg der Fristen behandeln die 8 83 und 84. Als Kompensation für die Verkürzung der Verjährung strafbarer Handlungen ist eine Verlängerung der Fristen der Ver- jährung in das Geseß aufgenommen. Abg. Dr. Alexander (Komm.) forderte starke Verkürzung allex Fristen. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz) beantragte, die Fristen so weit zU verkurzen, dg mt Der -Eindruck entstehe “als ob hier eine Verschärfung der Verjährungsfristen eintrete. Reichsjustizminister K o ch - Weser bemerkte, daß beim Ueberblick über die Gesamtheit der Vorschriften eine wesentlihe Milderung gegenüber dem geltenden Recht festzustellen sei. Nah dem heutigen Recht, wo eine Unterbrechung der Verjährung shematish durch eine Lad des Richters möglih und üblich sei, seten die meisten Vergehen praktish unverjährbar. Bei Kapitalverbrechen halte er die Verjährungsfrist von 30 Jahren, einem Menschen- alter, für rihtig. Wer für eine kürzere Frist eintrete, möge er- iwvägen, ob er es für tragbar halte, daß bei Verbrechen, die das gange Volk erschüttert hätten ih erinnere an den Erzberger- und Rathenau-Mord —, die Verbreher nah 20 Fahren nah Deutschland unangefohten zurückehren und sih feiern lassen

dürften, Bei Verbrechen, die mit Freiheits\trafen von mehr als 10 Jahren bedroht seien, halte er cine Frist von 15 Fahren mit dem Abg, Dr, Rosenfeld für tragbar.

Der Antrag Dr. Rosenfeld wurde genehmigt, der die Ver- jahrungsfrist bei Verbrechen, die mit zeitliher Freiheits\trafe von mehr als zehn Fahren bedroht sind, von 20 auf 15 Fahre berab- seßt. Mit dieser Aenderung wurde § 79 genehnigt. Dex Rest des Abschnitts blieb nah kurzer Aussprache unverändert. Am Donnerstag tritt cin Unteraus\huß zusammen, um die ihm über- iviesenen Paragraphen zu beraten. Der Gesamtaus\{huß ver- sammelt sih erst wieder am Dienstag, den 20. November, um dann die Beratung des „besonderen Teils“ zu beginnen.

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Dee RetcGstag3aUs\QUß für soztale Att- gelegenheiten beschäftigte sch gestern unter dem Vorsiß des Abg. Esser (Zentr.) mit der dritten Novelle zur Unfall- versicherung. Ministerialdirektor Grieser (Reichsarbeits- ministerium) führte zur Erläuterung der Vorlage aus, daß sie vom Neichsarbeitsministeriunm auf Verlangen des früheren Reichstags ausgearbeitet worden set und den Zweck habe, die soziale Unfall- versicherung auf eine Reihe von Betrieben auszudehnen, in denen die Arbeitnehmer besonders gefährdet seien. E83 handele sih hierbei im einzelnen um den Betrieb der Feuerwehren und den Feuerwehrdienst, dann um Krankenhäuser, Heil- und Pflege- anstalten, weiter um Laboratorien, dann um Schauspielunter- nehmungen, darunter auch die Veranstaltungen vow Schauspielen, Balletts, Pantomimen, Kabaretts, Varietés usw. ferner um Schaustellungen sowie Lichtsvielbetriebe (Herstellung, Vertrieb und Vorführung von Lichtsptelstreifen). Ueber das Verlangen des früheren Reichstags hinaus verbîinde dex Entwurf noch zwei weitere Vorschläge auf ErstreEkung derx Unfallversiherung auf die Röntgenbetriebe und wolle auch Unfälle bei Lebensrettung oder Uebungen dazu dem Schube dec Unfallversiherung unterstellen. «Fn Frage kamen hierbei Betriebe, die für Hilfsleistungen bei Unfällen einacrichtet seien, z. B. das Rote Kreuz, der Samariter- dienst usw. Was den Personenkreis anbelange, so erstreke sich der Schuß der Unfallversiherung nux auf das technische Personal, niht auf das Büro- 1nd Verwaltungspersonal. Für bestimmte Porsonenkreise, 2. B. Musiker und Aerzte, sei in § 544 das Wort „Betriebsbeamten“ durch das Wort „Angestellten“ ersebt worden, um den für diese Personen shiefen Ausdruck „„Betriebsbeamten“ aus dem Geseß zu beseitigen. Von den Schausptelunternehmungen seien als unfallversiherte Angestellte miht einbezogen: Kapell- meister, Musiker und das sonstige künstlerishe Personal, dessen TFahre8arbeitsverdienst 8400 Mark übersteige Fn den Kranken- häusern gelten als solche Angestellte gleichfalls nicht Aerzte und Medizinalpraktikanten, es sei denn, daß sie aus\{ließlich im Dienste der Anstalt zu ihrex Ausbildung odex unentgeltlih be- schäftigt werden. Versichert seien aber die Aerzte in den Labora- torien und Röntgenanstalten. Dex Redner ging dann auf die be- sondere Stellung der Schwestern von Diakonissen-Mutterhäusern, des Roten Kreuzes und der Ordens\chwestern ein, die nur dann von der Versicherung befreit soten, wenn sie eine lebenslängliche oder eine der reihsaeseßlichen Unfallversiherung entsprechende Versorgung aewäaährleistet erhalten hätten. Eine alte Forderung der Oeffentlichkeit und des Volkes fei, einem Lebensretter, der bei seîner Tat einen Unfall erleide oder zu Tode komme, die Wohl- taten der Unfallversiherung zuaute kommen zu lassen. Wer einen solchen Heroi8mus im Fnutevresse seiner Mitmenschen aufbringe, für den müsse die Allgemeinheit eintreten. Entsprechend den jebt schon geltenden Bestimmungen könne die Reichsregierung duUrch

Verordnung bestimmte Krankheiten als Berufskrankheiten be- zeihnen. Künftig aber solle die Unfallversiherung auf solche

Krankheiten Anwendung finden ohne Rücsiht darauf, ob die Kranfheit durch einen Unfall oder durch eine shädigende Einwir- fung verursacht sei, die nichi den Tatbestand des Unfalls erfülle. Es solle durch diese Bestimmuna der sich auf die Versicherten unaünstia avs8wirkende Zustand beseitigt werden, daß eine vlößlih auftretende Vergiftuna als Unfall gelte und nicht als Berufskrank- heit. für welhe das Verfahren für die Versicherten - zum Teil aunstier sci als bei Unfällen. WMWürttemberaisher Ministerialrat Dr. Widmann gab einen Rückblick auf die Gründe, die den

Reichsrat zu seinen Beschlüssen veranlaßt: hätten. Dex Ausdruck „Feuerwehrdienst“ sei im Artikel 1 besonders mit aufgenommen, weil in dem Ausdruck „Betrieb der Feuerwehren“ wohl die Berufsfeuerwehren einbegriffen seien, aber nicht die Pflichtfeuer- wehren und die freiwilligen Feuerwehren. Fn der Aufnahme der Kapellmeister und Musiker in die Versiherungspfliht sehe der Reichsrat eine Ueberspannung des Prinzips, weil andere Personen

ebenso und mehr gefährdet seien, ebenso in der etwaigen Aufahme der sogenannten Prominenten in Theater und Oper, wo ein Bedürfis gloichfalls niht vorliege.

Abg. Thiel (D. Vp.) nannte es bedenklich, die Musiker aus dex Unfallversicherung auszunehmen, weil bei Zusammenstürzen auf der Bühne usw. gerade die Musiker in erster Linie gefährdet seten. Er halte es für richtig, die einfache Linie des Gesebes niht durch zuviel Ausnahmen zu durchlöhern, die nur zu Streitigkeiten und Prozessen führten. Er empfehle deshalb einige Fassungsände- rungen. Er schlage z. B. folgende Fassung für die Schauspielunter- nehmungen vor: „Der Betrieb, der Schauspielunternehmungen und der Schaustellungen, der Gesangsvorträge und deklamatorischen Vorträge ohne Nücksiht auf den Kunstwert der Leistungen, Be- triebe für Hilfeleistungen bei Unalücksfällen (Notfällen) sowie die Lichtspielbeiriebe (Herstellung, Vertrieb und Vorführung von Lichtspielstreifen)“: ferner empfehle er, in die Unfallversiherung aufzunehmen: „Betriebe zux Förderung von Personen oder Gütern und Holzfällungsbetriebe sowie Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware.“ Fn den leßten Betrieben sei es un- gerecht, den Hausdiener zu versichern, niht aber den kauf- männischen Lehrling, der oft dieselben Arbeiten zu leisten habe. Solche Differenzierung bringe . nux Schwierigkeiten. Die kauf- männischen Angestellten bedürsten des gleihen Schußes. Er frage endlih, ob dem Wunsche des Landgenmeindeverbandes entsprochen werden könne, kleinere Versiherungasträger zu schaffen. Man möge ganze Arbeit machen, ohne die kleinlihe Einstellung des Reichsrats wegen der Kostenfrage hinsichtlich der Lebensretter zu berücksihtigen. Württembergischex Ministerialrat Dr. Wids- mann nahm den Reichsrat in Schuß gegen die Vorwürfe der Kleinlichkeit in der Kostenfrage. Die Länder seien sahlich weit entgegengekommen, aber in ihren Mitteln so beschränkt, daß sie auf Ansprüche, die sie nach dem Finanzausgleichsgeseß zu haben alœuben, nicht verzihten könnten. Abg. Luise Schroeder (Soz.) forderte von der Reichsregierung die Ueberreihung der Denkschrift über die Erweiterung der Unfallversiherung, um zu erkennen, ob eine Erweiterung der Unfallversicherung auf alle Arbeiter, die Un- fällen ausgeseßt seien, wirklich nicht möglich sei. Mindestens bitte sie um Mitteilung des Juhalis dieser Denkschrift. Dieser Ent- wurf sei wiederum eine Halbheit. Nicht nur beziehe man die Gast- und Schankwirtschaftsangestellten und die Hausangestellten nicht mit ein, sondern auch innerhalb der erfaßten Betriebe schaffe man ganz unverständlihe Ausnahmen. Es sei gleich {chlimm für die Schauspieler, die verunglücken, ob sie nun ein hohes oder niedriges Gehalt beziehen. Gegen die Einschrauggelung derx Einkommensgrenzen, von der bisher die Unfallversicherung fret gewesen wäre, werde rhre Partei sich sträuben. Warum wolle man die Musiker ausschließen, warum die Amhbulatorien, die Rund- funkbetriebe, die Aerzte? Seien die Diakonissen-Mutterhäuser und das Rote Kreuz deswegen gehört worden? Sie sehe in der Novelle wiederum nux eine Halbheit und eine starke Ershwerung

der Durchführung der Versicherung und ihrer Anwendung. Abg. Martha Arendsee (Komm.) vermißte gleichfalls eine um-

fassende Arbeit auf diesem Gebiet. Die Gefährlichkeit eines Be- triebs mache doch nit halt davor, ob die Person, die zum Beispiel von einer Kesselexplosion betröffen werde, nun Angestellte oder Arbeiter, versichert oder nicht versichert sei. Deshalb müßten alle Personen folher Betriebe versichert werden. Aehnlich sei es mit den Krankenshwestern. Man dürfe da nicht so künstlihe Unter- \heidunaen treffen zwischen Pflege in der Anstalt und im Privat- haus, Was bedeute die Unterscheidung zwishen den Aerzien im Krankenhaus und in dessen Laboratorium? Das seien häufig die- selben Personen. Man wolle die Ambulatorien aus\chließen? Seiten unter „Betrieben“ auch „Unterrichtsanstalten“, höhere Lehr- anstalten zu verstehen? Sie vermisse hier die nötige Klarheit! Gehörten Arbeitshäuser dazu? Rednecrin kündigte eine Reihe von Anträgen ihrer Fraktion an. Sie vermisse auch die Ein- beziehung der Betriebe der Polizei in des Geseß im Gegensaß zu denen der Reichswehr und der Reichsbahn. Die Verordnung über die Berufskrankheiten dürfe man nicht einfah ver Regierung Über- lassen; der Auss{uß müsse sie prüfen und ergänzen. Fedenfalls bitte sie um Auskunft darüber, welche Krankheiten in diese Ver- ordnung einbezogen werden sollten. Uebex die Frage, wer der Versicherungsträger in den einzelnen Fällen sein solle, vermisse sie auch noch eine Klarheit, namentlich darüber, wie cs bei den privaten Krankenhäusern, mit den Laboratorien und den daran beteiligten Personen stehe. Abg. Schwarzex (Bayer, Vp.) be- merkte, daß duxch die vielen Ausnahmen Grenzfälle entständen, die die Anwendung des Gesecbes ershwerten und verteuerten. Sie spielten zahlenmäßig freilih nux eine geringe Rolle. Eine uns billige Härte sei es, wenn man gewisse Personen eines gefähr- lihen Betriebes aus Standesrücksihten von der Haftpflichts versicherung ausnehme. Er sei für möglichste Beseitigung der vorgeschenen Ausnahmen. Anträge behalte sich seine Partei noch vor. Ministerialdirektor Dr. Grieser stellte in Aussicht, den wesentlichen JFnhalt der geforderten Denkschrift nah Genehmigung des Ministers morgen vortragen zu lassen, insoweit es sich um die technischen Möglichkeiten und tehnischen Schwierigkeiten handele. Er habe auch keine Bedenken dagegen, die neue Liste dex Berufs- kranfheitèn vorzutragen. Sie sei mit den Gewerkschaften und Berufsgenossenshaften besvrohen worden. Wenn man die Sozial- versicherung ein kleines Mäntelchen genannt habe, so sei es doch ein reichlich teuxres Mäntelchhen, denn 1927 habe die Sozialver- versicherung ohne die Erwerbsloseuversiherung 3,7 Milliarden ge- kostet und 1928 werde dex Betrag wohl 4 Milliarden erreichen fönnen. Das Anwachsen der Ausgaben in dex Sozialversiherung bedeute für die Länder eine erheblihe Entlastung der Fürsorge- ausgaben, Wer als Versicherungsträger gedacht sei, werde im Geseß gesagt. Ganz kleine Gemeinden könne man nicht als Ver- sichervng8träger zulaffen, hon weil sie nicht das geschulte Per- sonal zur Beurteilung der Unfälle hätten. Württembergischer Ministerialrat Dr. Widmann machte darauf aufmerksam, daß im Rundfunkbetrieb das Sendepersonal und das Personal im Verstärkerraum Beamte seien und im Vortraagsraum keine Ge- fahr bestehe. Die Prominenten in den Bühnenhäusern seien wirt- chaftlich in der Lage, si selbst zu versichern. Aehnlich sei es mit den Aerzten. Das Problem des Finanzausgleihs könne er hier nicht ausführlißh behandeln. Wenn der Entwurf auch nur 3 Millionen Mark Kosten verursache, so könnten doch die Länder bei ihrer Finanzlage auf die ihnen nach dem Finanzausaleichs8- geseß zustehenden Ansprüche keineswegs verzichten. Die Weiter- beratung wurde auf heute vertagt.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

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4. B. au bei Hochwasser Unfalldienst leisten, der Anmarsch zur. Feuer- und Uebungsstelle müsse mitversichert bleiben. entsprechende Vorschriften in das Ausführungs8geseß aufzunehmen, daß der Dienst, der in Sachsen bei der Feuerwehr bisher üblich set, Abg. Kempkes (D, Vp.) erklärte, nah den Ausführungen der Regierungsvertreter ‘werde seine Partei demn gestern begründeten Antrag Thiel bis zur zweiten Lesung zurücks Abg. Go k (D. Nat.) betonte, seine Partei werde gercdck aus richtig verstandenem sozialen Empfinden die Anträge abs lehnen, über die Vorlage hinaus den Kreis der Betriebe und derx Personen zu erweitern, die dieser Versicherung unterstellt werden Ministerialdirektor erläuterten

folgenden Ausführungen über Erweiterung der Unfallversiche- rung sollten nux die Probleme, die Schwierigkeiten und die Mög- lichkeiten oder Unmöglichkeiten der Lösung erörtert werden, dagegen werde die große Frage, ob und in welhem Umfange weitere Betriebe der Unfallversiherung unterstellt werden sollten, niht behandelt; ein Beschluß darüber läge niht vor. Der Redner legte Oberregierungsvrat Knoll (Reichsarbeitsministerium) erörterte die tehnischen Probleme, die eine Ausdehnung der Unfallversich bishex nicht versicherten Kreise mit sih bringt, die Schivierig- isatorischen Durhführung ohne Aufwendung tungskosten und die Möglichkeit einer Lösung. \ ch (Zentr.) bemerkte, angesichts der tehnischen und organisatorishen Schwierigkeiten, die nach dem eben Ge- hörten jede weitere Ausdehnung der Unfallversiherung bereite, werde eine Ergänzung der Novelle, wie sie gestern durch ver- schiedene Redner angeregt worden sei, eine Verschleppung der Verabschiedung und Durchführung des neuen Geseßes bringen. Das Zentrum habe sich deshalb entschlossen, sich möglichst eng an die Vorlage zu halten und nux Anträge zu stellen, die im wesent- lichen im Rahmen der Vorlage blieben. danach das Verlangen, nicht bloß „den Betrieb der Feuerwehren und den Feuerwehrdienst“ mit aufzunehmen, sondern zu Der Betrieb der Feuerwehr, der Feuerwehrdienst und die : Unglücksfällen.“

V Alle zur Veröffentlichung im Neichs- und Staats- anzeiger bezw. im Zentral-Handelsregister bestimmten völlig druckreif eingereicht es muß aus den Manuskripten selbst auch welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruk hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- keiten oder Unvollständigkeiten des Mauufkriets ab. “S

è a: 0g T9607 q Ï wis Druckaufträge mitversichert ist.

VEY ene D nd 154 ersichtlich sein, versprochene enfschrift

Ministerialrat! Auffassung der gierung von der Vorlage, darunter auch den Kreis dessen, was der „Betrieb“ der Feuerwehren auch den Begriff des Feuerwehrdienstes; Tätigkeit der organisierten Lebensrettung wolle man einbeziehem. Jn dieser Beziehung empfehle sih die Auregung der Abg. Teusch, auch Betriebe zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen zu erfassen. Die Beratung wurde sodann auf Sonnnabend vertagt.

übermäßiger Verwa Dr: GLiolELr

Abg. Christine

Dieser Ausdruck umfasse die Uebung wie

Juhalt des amtlichen Teiles t

Deutsches Neich.

Mitteilung über die Wappen und Flaggen des Deutschen Reichs und der deutschen Länder.

Die Rednerin begründete

Handel und Gewerbe. Berlin, den 10, November 1928.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. November 1928 (in Klammern -+- und im Vergleich zur Vorwoche):

( Sie bat ferner, nicht bloß die Krankenhäuser und Pflegeanstalten mitzuversichern, fondern auch „eine entsprechende Tätigkeit der Wohlfahrtspflege und des Gesundheitsdienstes außerhalb der genannten Anstalten“. Endlich bat die Rednerin die Betriebe für „medizinishe“ Unter- fuhungen und Versuche ausdrücklich im Entwurf zu nennen, nicht nur solche für naturwissenschaftliche und technische Untersuchungen. Eine zu starke Durchlöcherung des im Art. 1 erfaßten Personen- kreises, wie sie durch die verschiedenen Befreiungen im Art. 3 herbeigeführt würde, lehne das Zentrum wegen der Erschwerung Unfallgefährdeten denken gegen die Denkschrift Bis zur Klärung der Organisations- Schon 1928 habe aber der

keiten zur Hilfeleistung

Preußen.

Mitteilung über die Verleihung der Reltungsmedaille bzw. Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

1. Noch nicht begebene NReicsbankanteile. « « » «. 177 212 000 / (unverändert) Goldbestand (Barrengold) sowie in- und aus- Goldmünzen,

2 Reichsmark berechnet

Amtliches.

Deutsches Nei ch.

Jm Reichs- und Staatsverlag, G. m. b. H., Berlin W. 8, Mauerstraße 44, ist soeben erschienen: Wappen und Flaggen deutschen Länder.

fu i Verfahrens Psund fein Abg. Karsten in der vorliegenden Form. frage vergehe noch recht viel Zeit. Reithsbag eine Gesebesvorlage verlangt; es sei bedauerlich, daß jeßt nur eine Denkschrift vorgelegt worden sei. Arbeitnehmern, wie Gastwirtsgehilfsen und- Angehörige anderer Berufszweige ließen sih ohne Vergrößerung des Veriwaltungs=- Um diesen Arbeitnehmexr; möglichst bald den angedeihen zu lassen, müßten sie þro- Reiches versichert werden. t Grieser wies auf die geschilderten Schwierig- alle Angestellten

(Soz.) äußerte

Goldkassenbestand Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten-

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des Deutschen und der Eine Menge von Herausgegeben vom Reichsministerium des FJunern } bindung mit dem Reichspatentamt und dem Reichskunftwart. Das Heft bringt auf 12 in Farbendruck gehaltenen Tafeln die Wappen, Flaggen und Farben des Deutschen Reichs und der Den Farbentafeln geht eine authentische Beschreibung der Hoheitszeichen unter Angabe der Nechtsquellen Die Veröffentlichung ist durch alle Buchhandlungen Preis 5 NM, Behördenvorzugs-

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apparats versichern Schuß der Versicherung visorisch auf Kosten des

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Ministerial- (unverändert) 2 182 866 000 (— 165 414 000) 86 831 000

17 615 090

33 843 000 61. 379 000)

92 308 000

547 652 000 (4- 34 372 000)

«„ fonstigen Wechseln und Sôjeck8

die Unfallversich ohn- und Gehaltsempfänger zu exrstrecken. auch kein Beschluß des Reichstags vor, die Unfallversiherung auf alle Personen auszudehnen. einzelnen nach, daß die von Frau Arendsee (Komm.) gestellten Anträge auf der einen Seite zwar eine Erweiterung, auf der anderen Seite aber einen erheblichen Rücschritt bedeute, dem die Regierung nicht zustimmen könne, indem sie Leute ohne Gehalt und Lohn von der Versicherung auss{chließe. Außerdem erforderten sie eine grundlegende Aenderung am Aufbau der Unfallversiche- rung. Er müsse auf das verfassungsmäßige Recht des Reichsrats und des NReichswirtschaftsrats hinweisen, bei so grundlegenden Geseßen mitzuwirken; auch Verhandlungen mit Arbeitgeber- und Avrbeitnehmerorganisationen seien vorher nötig, kurz eine starke unausblerblich. l Was die Abg. Schröder u. a. erveichen

e deutschen Scheidemünzen « s

und den Verlag zu beziehen. preis 4 NM.

wies dann

Noten anderer Banken . « « 5

« Lombardforderungen . « , « (darunter Darlehen auf Neich wechiel RM 1090)

« Effekten E00 0 00.60 0-0

Preußen. Ministerium des Funeurn.

Das Preußi\che Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 10. bzw, 11. Oktober 1928 verliehen: Die Rettungsmedaille am Bande an: Karl Lyzio, Holzaufseher, Großrhüden, Kreis Marienburg, ax Höpkle, Schneidermeister, Berlin. Die Erinnerungs3medaille für Nettung aus Gefahr an:

Hermann Ammermann, Tischler, Hedemünden, Kreis Münden, Angust Haase, Kranmaschinist, Essen a. d. Ruhr.

fonstigen Aktiven

Pas(iva.

Grundkapital:

Er warne

Verzögerung daher vor diesem Weg. wolle, könne sie besser E L genossenshaftlihe Zusammenfassung der Wohlfahrtspflege etwa „Einrichtungen (statt Betriebe) und Tätig- er öffentlichen und freien Wohlfahrtspfleae und im Ge- Er bitte aber. nicht die jeßigen Grundlagen der Wenn der Abg, Thiel z. B. den ganzen Kleinhandel mit aufnehmen wolle, so sei das doch eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Handwerk. Er bitte, die Schwierig- keiten der Ausdehnung zu beachten und von zu weit gehenden ALENd 6e. l Abg. A ufhä user (Soz.) be-

122 788 000 (unverändert)

177 212 000 (unverändert)

43 722 000 (unverändert)

45 483 000 (unverändert)

195 000 000 (unverändert)

4 410 332 000 (— 261 681 000) 585 157 000

91 254 000) 266 687 000

b) noh nicht begeben . « «

ung wähle:

Neservefonds: a) geseßlicer Neservefonds

\undheitsdienst.“ t Versicherung zu verlassen.

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden-

O) 1onitide VIUCladei « e. + io 6 60

empfahl nochmals ihre Anträge. : gründete eine Reihe von Anträgen, die durch Einführung des Ausdrucks „Krankenbehandlungsstätren“ alle Personen, die in dex Krankenpflege tätig sind, erfassen will, der auch die Musiker h Ex empfahl für die Neuaufnahme in ie gesamten Be-

3. Vetrag der umlaufenden Noten « « «s 4. Sonstige tägli fällige Verbindlichkeiten 5, Sonstige Passiva

Qu der vorstehenden Uebersicht teilt ,W. T. B." mit: Ausweis der Neichsbank vom 7. November 1928 hat die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten um 228,0 Mill. auf 2309,0 Mill. RM abgenommen; im einzelnen haben sich verringert die Be|tände an Wech|eln und Scheck8 165,4 Mitl. auf 2182,9 Mill. NM, der Lombardbestand um NM und der Effektenbestand um 1,2 Mill. auf 92,3 Mill, NM. An Neichsbanknoten und Rentenbank- scheinen zusammen sind 291,6 Mill. NM in die Kassen der Bank zurüks geflossen; und {war hat der Umlauf an Reichsbanknoten um 261,7 Mill. auf 4410,3 Mill. NM, derjenige an Rentenbanksceinen um 29,9 Mill. auf 512,8 Mill. NM abgenommen. der Neichsbank an Nentenbankscheinen aut 45,4 Mill. NM gestiegen. Die fremden Gelder zeigen mit 685,2 Mill. eine Vermehrung um und deckungsfähigen Devisen inétgefamt ftiegen um 12,0 Mill. auf 2708,0 Mill, RM., im einzelnen die Goldbestände um 7,1 Mill. auf 2539,9 Mill, NM, deckbungétähigen 3 Die Deckung der Noten durch Gold allein besserte sih von 954,2 vH in der Vorwoche auf 57,6 vH, diejenige dur Gold und deckungbfähige Devisen von 57,7 vH auf 61,4 vH.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Der Königlich norwegische Gesandte Scheel ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der cubanische Gesandte Dr. de Agüero y Bethan- court ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandischaft wieder übernommen.

und Artisten einbegreift. die Versicherung die Fassung zu wählen: triebe der öffentlihen und privaten Kranken-, Heil- und Pflege- Krankenbehandlungsstätten, tion8unternehmen, die Wohlfahrtspflege und soziale Fürsorge, die Schauspielunter=

Vorführungen

Laboratorien,

Betrieb der

nehmungen, der Schaustellungen, Darbietungen, und der Musikaufführungen, ohne Rücfsiht auf den Kunstwerk der Leistungen, die Lichtspielbetriebe (Herstellung, Vertrieb und Vorführung von Lichtspielstreifen) und die Rundfunksendebetriebe“. Abg. Rädel (Komm.) forderte grundsäbßlich Erweiterung dieser Unfallversiherung auf alle gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Abg. Beier ( Wirtshh.-P.) ivarnte vor. der Ueberspannung der Sozialversiherung und der Unfallversicherung wirken, zwinge man die Unternehmer, zur Verminderung kosten unsozial vorzugehen, ihr Personcl zu vermindern usw. wundere sih, wie die Deutsche Volkspartei die Anträge Thiel zu- Abg. Grotewohl (Soz.)

Hebammen“

61,4 Mill. auf 33,8 Mill.

Parlamentarische Nachrichten. ; Reich8s8tagsausschuß gelegenheiten scßte am 9. d. M. die allgemeine Aussprache UNfabt evi Merung fori.

Anstaltsinsassen.

besonderen Dement|prechend ist der Bestand

3. Novelle Vorsigender Abg. Esser osterreihisch-deutshen zum Sozialrecht triti die Arbeitsgemeinschaft Probleme ein, die das Sozialreht in Deutschland möglichste An- Ministerialdirektor ereins deutscher

Arboitsgemeinschaft Ül Sozialfürsorge. gemeinsame

91,3 Mill. M.

er müsse dagegen stimmen. erte gegen die Darlegungen der Regierungsvertreter. hoffe, daß sie ihren Widerspruch gegen die Aufnahme der Schank- Abg. Dom ch (D. Nat.) widersprah der Anregung, den „Feuerwehrdienst“ zu streichen, weil er im „Betrieb dexr Feuerwehren“ angeblich ent- Das treffe nicht zu, wie ‘ex aus Erfahrung in der n Sachsen müsse die Feuerwehr

arbeitung der Desterreih betreffen, er diesbezüglichen er betonte, dem Nachrichtenbüro deé Zeibungsverleger zufolge, daß die Mitteilungen über Erweiterung der Berufskrankheiten nur Vorschläge enthielten, daß aber Be- [lüsse der Reichsregierung noch nicht vorlägen.

Mill. RM.

Geseßgebung. wirtschaften die Novelle

belten sei. Feuerwehr ‘mitteilen könne.

Auch bei den

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