den Berufungsbeklagtien zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den 4 Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Kiel auf den 26. Januar 1929, 19 Uhr, Zimmer 30, mit der Ausf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Recht8sœnwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten gzu lassen.
Kiel, den 31, Oktober 1928.
Geschäftsstelle 4 des Oberlandesgeri{hts. [69776] Oeffentliche Zustellung. “ Die Monteurfrau Elsbeth Prey, geb. Tretbin, in Belgard a. Pers., Prozeß- bevollmächtigter: RehtsanwaltDr.Köhler in Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Monteur Willy Prey, früher in Kolberg, zurzeit unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung aus §S 1566 uno 1568 V. G.-B. und Schuldig- erklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.-B, Die Klägerin l et den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 111. Zivilkammer des Landgerichts in Köslin auf den 18, Ja- iiuar 1929, vormittags8 410 Uhr, mit dexr Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Necht3=- amwalt als Prozeßbevollmächtigten bver- treten zu lassen.
Köslin, den 3, November 19828. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Lanldgerichts.
[70145]
Oeffentliche Zustellung. Die Ghe- frau Henriette Domjahn, geb. VIrtz, Lübeck, vertreien durch die Rechtsanwälte Dres. Landau und oeper in Lübeck, klagt gegen ibren Ehemann den Arbeiter Mudol!
j T: vetannten Au?!ent- : Domiahm, 4 Zt unbelonen gnt, | 111. Der Bellagte hat die Kollen des teien zu |cheiden und den Beklagten für den Rechtéstreits zu tragen. 1V. Das Urteil {huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver-
handlung vor das Landgericht Lübeck
Zivilkammer 11, auf Montag, S8. Ja-
Q D s G3 i x , C ( B nuar 1929, vorm. 94 Uhr, E flagte wird hiermit zur mündlichen
Au)torderung, einen bei dieiem
zugelassenen Nechtéanwalt zum Bertreter
zu bestellen. Lübecck, 2. November 1928 Die Ge1chäftsstelle des Landgerichts.
[69777] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Stanislawa Noba- ktowsfi, geb. Bema, in Bobelwih, Pro- — zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Buch- |{69784] Oeffentliche Zustellung. Holz in Meseriß, klagt gegen ihren Ehemann, den ehemaligen Versiche- rungsbeamten Loreng MRobakowski, | Hinterhermsdorf, vertreten durch ihren zuleßt in Bobelwiß wohnhaft, jebt un- | geseßlihen Amtsvormund, Wohlfahrts- bekannten Aufenthalts, mit dem An- | und Jugendamt des Bezirköverbandes ivag, die Ehe der Parteien zu scheiden | Pirna, Prozeßbevollmächtigter: Verwal- und den Beklagten für den allein | tungéinspektor Horn, flagt gegen den huldigen Teil zu erklären. Die [Stellmacher Richard Wilhelm Heinrich Klägerin ladet den Beklagten zur münd- | Rupprecht, zuleßt in Dresden-N., Carola- lichen Verhandlung des Nechtsftreits |ylay 1, wohnhatt gewesen, ieyt unbe- vor den Einzelrichter der Zivilkammer | fannten Autenthalts, unter der Behauptung, des Landgerichts in Meseriß auf den | daß Nupprecht sein außerehelicher Vater 29. Januar 1929, 9 Uhr, mit der |jei, weil er seiner Mutter, der Lenny bei | Fumpe in Hinterhermsdorf, in der Zeit diesem Gericht zugelassenen Rechts- | vom 16. 7, 1925 bis 14. 11. 1925 beige- amwalt als Prozeßbevollmächktigten ver- | wohnt habe, mit dem Antrage, den Be-
Aufforderung, sih durch einen be
treten zu lassen. : Meseriß, den 4. November 1928,
Der Urkundsbeamte ver Geschäftsstelle | Händen des Vormunds als Unterhalt eine
des Landgerichts,
{69778] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Ann«c Schulz, geb. Lüdicke
in Neuruppin, Heinrichstr. 46, Progeß- | zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
Simon, Neuruppin, klagt gegen det
Reisenden Otto Schulz, frühèr in Neu- | das Amtsgericht Dresden, Lothringer zuppin, Heinrichstr. 46, auf Ghe- | Straße, auf den 2. Januar 1929, vor- \cheidung aus § 1568 B. G.-B,. und | mittags 8} Uhr, geladen.
Schuldigerklärung des Beklagten ge
mäß § 1574 Abs, 1 B, G.-B. Die Der Urkundsbeamte der Geschättsstelle Klägerin ladet den Beklagten gur beim Amtsgericht.
mündlichen Verhandlung des Rechts- treits vor die 8. Zivilkammer des | [69787] Oeffentliche Zustellung. andgerichts in Neuruppin auf den] Jun Sachen des minderj. Kindes Evich 4. Januar 1929, vormittags | Gustav Rösler in Wildenhoff, Kreis
9 Uhr, Zimmer 80, mit der Auf
orderung, sich durch einen bei diesem | vormund des Kreisjugendamts Pr. Sericht zugelassenen Rechtsanwalt als | Eylau, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Progeßbevellmächtigten vertreten gu Rechtsanwalt Goldmann, Freiburg, Schl,
lassen.
Neuruppin, den 26. Oktober 198. | [eßt in Freiburg, Schl, Bahnweg 7 bei Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle | UUrich, jeßt unbekannten Aufenthalts,
des Landgerichts.
[69779] Oeffentliche Zustellung.
Die Musßikertrau Elisabeth Ki1cher, geb. | geordnet. Termin zur mündlichen Ber- Steffen, in Tilsit, Stolbecker Straße 107, | handlung des Rechtsstreits ist anberaumt Klägerin, Prozeßbevollmächtigter : Nechts anwalt Dr. Jacobi in Tilsit, klagt gegen | mittags §4 Uhr. Freiburg, Schl, ibren Ehemann, den Musiker Hermann | den 5. November 1928. Das Amtsgericht. Kischer, M in t n A L fannten Aufenthalts, auf Grun er 1169417] Oeffeutliche Zustellung. 88 1568, 1965 B. G.-B.,, mit dem An- See minderjährige Mina Willinski trag, die Ehe zu scheiden, den Beklagken | iy Elberfeld, Prozeßbevollmächtigter: für den schuldigen Teil zu erllären und | Fugendamt der Stadt Elberfeld, ïflagt ihm die Kosten des Nechtsstreits auf- | gegen den Bergmann Frit Nichulski, zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be- h; ; flagten zur mündlichen Verhandlung des | unter der Behauptung, daß der Beklagte NRechtsstieits vor die dritte Zivilkammer | mit der verstorbenen Mündelmutter des Landgerichts in Tilsit Zimmer 208, | Verxta Willinski in Elberfeld in der ge- auf den 14, Januar 1929, vormittags | feglihen Empfängniszeit vom 30, 7. bis 9 Uhr, mit der Auttorderung, sih dur [28 11. 1927 den Beischlaf vollzogen einen bei diejem Gericht zugelassenen Nechts- | hat, mit dem Antrage: a) auf Zahlung anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- | von Unterhalt vom Tage der Geburt,
treten zu lassen. Tilfit, den 6. November 1928, Der Urkundsbeamte der Ge|chä|téstelle des Landgerichts,
E L 12 O [69783] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Ruth Gertraude | läufig vollstreckbar zu erklären, c) die Klinke in Chemniy, gejeulih vertreken | Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Bur dur ibren: Vormund. das Jugend-. und | mündlichen Verhandlung des Recht s-
Woblfah1itsamt, Abt. Amtsvormundschak
Chemnitz, Wiésenstraße 1, Klägerin, klagt
Neich3- und Staats3auzeïger Nr. 264 vom 10. November 1928, S, 4,
gegen den Elektromonteur Willy Kurt Schlüssel, zulegt in Chemniy, jeßt un- bekannten Aujenthalts, Beklagten, auf Grhöhung der Unterbaltérente, mit dem Antrage auf Gewährung des Armenrechts, cen Beklaaten fkostenpflihtig und vor- läufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Klagzuste!lung ab an Stelle der im Uiteil des Amtsgerichts Cbemniß, 7 Cg 81/21, vom 8. Märi 1921 festgeseßten Nente eine tolhe von zunächst wöchentlich 7,590 RM, jährlich 390 NM, vierteljährlih im voraus zu gewähren. Der Klägerin t das Armen- recht bewilligt worden. Der Beklagte wird zum (Sütetermin auf den 28, De- zember 1928, vormittags 9 Uhr, vor das Amtégericht Chemniß, Hohe Straße, Zimmer 138, I, hiermit geladen. Chemnitz, am 9. November 1928. Der Urfundsbeamte der Geschä|tsstelle bei dem Amtsgericht.
[70152] Oeffentliche Zustellung.
Oberfrank, Kurt, geb. 27. 12. 1927, unehel. der Witwe Walburga Stengel, aetezlich vertreten durch den Vormund Oberfrant Martin, Bäckermeister in Bäumenbheim flagt gegen Vonroth, Willibald, Bädergehille von Gunzen- heim, 3. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen WVaterschaît und Unterhalts, und beantragt, zu erkennen: I, Es wird fest- gestellt, daß der Beklagte der Bater des am 27. Dezember 1927 \von der Walburga Bauer verw. Stengel, geb. Obersranf, in Mal bach unehelich geborenen Kindes Kurt ist. 11. Der Beklagte ist \s{uldig, dem Kinde von der Geburt bis zu dessen vollendetem 16. Lebenéjahre eine je tür drei Monate vorautzahlbare Unterhalts- rente von monatlich 40 NM zu entrichten.
ist vorläufig vollstreckoar, soweit die Unter- haltébeträge für die Zeit nah der Er- hebung der Klage und für das der (Sr- hebung der Klage vorausgehende leßte Bierteljahr zu entrichten sind. Der Be-
Verhandlung des Nechts\treits auf Don- nerstag, den 21, Februar 1929, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Donauwörth, Sitzungsfaal Nr. L, geladen. Donauwörth, den 8. November 1928. Ge]|chäftsftelle des Amtsgerichts.
—_
Die minderjährige, am 14. 9. 1926 ge- borene Gisela Lenni Jrene Kumpe in
flagten zu verurteilen, der Klägerin vom 96. 7. 1926 an bis zum 29. 2. 1928 zu
im voraus zu entrichtende Vierteljahrs- rente von 75 RM und vom 1. 3. 1928 bis 13. 5, 1942 eine folche von 90 NM „lzu zahlen und die Kosten des Nechtéstreiis
streckbar. Der Beklagte wird zur münd- 1 [lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
.| Dresden, den 3. November 1928,
-} Pr. Eylau, vertreten durh den Amts-
gegen Maurerlehrling Otto Schulz, zU-
Beklagten, wird gemäß §8 203, 206 Z.-P.-O, die öffentliche Zustellung der Ladung zum 12. Dezember 1928 an-
-| auf den 12. Dezember 1928, vor-
A
früher in Wanne-Eickel, Ziethenstr. 5,
dem 28. Mai 1928, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in Höhe von vierteljährlich 120 RM, die rüëständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten des Kalender- vierteljahres, b) das Urteil für vor-
¡zember 1928, Zimmer 31, geladen. Gelsenfirchen, den 27. Oktober 1928. | geborene Chartotte Nuth Lorenz zu Halle- Saale, vertreten durch den Viagistrat der Stadt Halle-S.,, Amtéspyormund|cba't zu Halle-S., Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Ohjer zu Halle-Saale, klagt gegen den Arbeiter Paul Alsleben, jeyt un- bekannten Aufenthalts, früber in Halle- Saale, Körnerstraße Nr. 31, unter der Behauvt"ng, daß der Beklagte zu ihrem Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin, zu Händen der f\tädti|chen Amtsvo1mundschaft, vom Tage der Geburt ab bis zum 31. Juli 1927 vierteljahrlich 75 NM — füntundsiebzig Neihéma1k — und vom 1. August 1927 ab bis zur Voll- endung des sechzehnten Lebentjahres als Unterhalt in viecteljähriihen Voraut- zahlunaen eine vierteljährlide Geldrente von 99 NM — neunundneunzig NReiché- mark — zu zahlen, und zwar die rüdck- ständigen Beträge 1ofot, die kün'tig fällig werdenden jeweils am 7. Oktober, 7. Ja- nuar, 7. April und 7. Juli jedes Jahres. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- \treits wird der Beklagte vor das Amté- gericht in Halle-Saale auf den 20. De- zember 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer 141, geladen.
Gotha,
Nuther
als Urkunds8beamter der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts
[69418]
Der minderjährige Edgar Merbah,
1929 monatlih im voraus 25 RM zu
zahlen, und das Urteil hinsichtlich der bereits fälligen Unterhaltsbei:räge für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Vertreter des Klägers behauptet, der
Verklagte habe der Mutter des Kindes
während der gescßlihen Empfängnis- zeit, d. h. in der Zeit vom 15. 10. 1922
bis 13, 2. 1923, geschlechtlich beigewohnt.
Beweis: HZeugnis der Kindesmutter.
Bu diesem Zweck ist vor dem Thüring. a
Amtsgeriht Gotha Termin zur münd-
lihen Verhandlung auf den D. Ja-
nuar 1929, vormittags 9 Uhr,
wird zu diesem Termin hiermit ge-
laden,
Gotha, den 2, November 1928. Thüring. Amtsgericht. 2.
[69419] Oeffentliche Zustellung.
Klage bekanntgemacht. Gotha, den 3. November 1928. Thüring, Amtsgericht.
[70153] Oeffentliche Zustellung.
s
des Beklagten wird bewilligt.
Der Ürkundöbeamte der Geschäftsstelle Hess. Amtsgerichts Groß Gerau.
[69420] Oeffentliche Zustellung.
a. S. wohnha
lung des Rechtsstreits wird dex Be
mer 141, geladen.
Amtsgericht. Abteilung 4.
t, streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, Hier, auf den §81, De-
vormittags 9 Uhr, [69789] Oeffentliche Zuftellung.
geb. 13. August 1923, unche- | liches Kind der ledigen Marie Merbach ; in Gotha, geseßlih vertreten dur den | Amtsvormund der Stadt Gotha in | Gotha, flagt gegen Wolf Ullrich, zule
den Handelsmann | t in Gotha, jeßt un- ; bekannten Äufenthalts, wegen Ünter- halts, mit dem Antrage: 1. dem Kläger das Armenrecht zu bewilligen, 2. den Verklagten zu verurteilen, an Kläger vom 1. Januar 1925 bis zum 13. August
Zimmer 37, anberaumt. Der Verklagte : 69790] Oeffentliche Zustellung.
Vienenburg, vertreten durh das Kreis- jugendamt Goslar, flagt gegen den Fngenieur Friedrih Marby, früher in Hannover, Herschelstraße 10, unter der Behauptung, daß dieser als sein außer- ehelicher Erzeuger verpflichtet sei, ihm Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger z H. des Kreisjugendamts Goslar von seiner Geburt ab, d. i. der 31. Mai 1927, eine Unterhaltérente von 60 NM vierteljährlich bis zur Vollendung des 16. Lebentjahres, und zwar die rüdck- ständigen Beträge fofort, die künttig fälligen am 1. Dezember, 1. März, 1. Juni und 1. September jeden Jahres zu zahlen und das Urteil gemäß § 7089 Z.-P.-D. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Mechts- itreits wird der Beklagte vor das Amts- geriht in Hannover auf den 21. De- zember 1928, vormittags8 10 Uhr, geladen.
Der minderjährige Walter Rudi Sülzenbrück in Gotha, geb. am 30, 1. 1928, geseyli&, vertreten durch den Amtsvormund der Stadt Gotha, klagt gegen den Schuhmacher Max Koch, früher in Gotha, Eisenaher Str. 20, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Ver- klagten zu verurteilen, an den Kläger vom 30, Januar 1928 bis zum 30. rÿa- nuar 1944 monatlih im voraus 25 RM zu zahlen. Der Kläger ladet den Ver- flagien zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Thüring. Amts8- geriht in Gotha auf Freitag, den 4, Januar 1929, vormittags 814 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der
69791]
Kutza in Gr. Wartenberg vertreten durch das Jugendamt Groß Wartenberg, klagt gegen den Oberschweizer ichard Messow, z. Zt. unbekannten Autenthalts, auf Unter- halt. Klägerin beantragt, Beklagten zu verurteilen, von der Geburt, d. i. v. 10. 6. 1925, ab eine Unterhaltsrente von 75 RM vierteljährlih bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künttig fälligen viertel- jähilih im voraus zu zahlen, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und daë Urteil tür vorläufig vollstreckbar zu er- flären. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des vor das Amtsgericht in Naumburg a. S. zum 20. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, Nr. 25. i
Naumburg a.S,., ten 31. Oktober 1928.
Das Hess. Kreisamt, Kreisjugendamt in Groß Gerau, in Vollmacht des Stadt- jugendamts St. Pôölten-Stadt, als Vor- mund der Herta ‘Mayer, geb. am 2. Of- tober 1927 in St. Pölten und wohnhaft daselbst, klagt gegen den Schmied Arnold Bösentheimer, geb. am 14. November 1898, früber wohnhaft in Villach, zuleßt wohnhaft in Gustavsburg, Darmstädter Landstraße 18, jegt unbekannten Autent- halts, wegen Unterhalts, und hat in seinem Klagenachtrag vom 20. Oftober 1928 rolgenden Klageantrag gestellt: 1. Der Beklagte ist als Vater des am 2. Oktober 1927 von der Therese Mrasek geborenen Kindes Herta Mayer anzusehen. 2. Der Beklagte ist schuldig, zur Bestreitung der Kosten des Unterhalts an die Klägertn von der Geburt, vom 2, Oktober 1927, bis zum vollendeten fe{chzehnten Lebenéjahr eine Ünterhaltsrente von monatlich 40 RM nebst 8 9/5 Zinsen hieraus von den einzelnen Fälligkeitstagen in vierteljährlichen Raten im voraus zu zahlen, und zwar die rüdck- ständigen Beträge fofort und die künttig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljahres. 3. Die Kosten des Rechtöstreits werden dem Beklagten auf- erlegt. 4. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ertlärt. Der Klägerin ist das Armenrecht für die erste Instanz be- willigt. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtestreits wird der Beklagte vor das Amtégeriht Groß Gerau, Sitzungssaal, auf den 209. Dezember 1928, vor- mittags 9 Uhr, geladen. Die öffent- lie Zustellung des Klagenachtrags vom
Nechtsstreits
[69794] Oeffentliche Zustellung.
Eugen Ble1sing von Neckarhaufen, Gde. Nürtingen, geb. am 7. &. 1919, vertr. dur das Jugendamt Nürtingen, klagt wegen Unterhalts gegen. den verh. Tag- 1öhner Jakob Walter, zulezi wohnhatt in Altéhausen, O.-A. Saulgau, seit 1926 unbefanntem Au!enthalt abwetend, mit dem Antrage, den Beklagien kosten- pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu vers» urteilen, an den Kläger vom Tage der hebung an bis zur Vollendung feines eine jöhclihe Geldrente von 420 NM zu zahler, und zwar die Beträge sofort, die künftig &hrlichen Raten Der Beklagte wird hiermit zu dem am Freitag, den 28, Dezember 1928, vorm. 9 Uhr, vor dem Amts- gericht stattfindenden Güteverhändlungé- termin geladen.
mit
Klagerhebu 16. Lebensjahres
rückständigen 1 f fällig werdenden in viertel}
20. Oktober 1928 wie die öffentliche Ladung | ¡jn voraus.
Groß Gerau, den 29, Oftober 1928,
[69796] Oeffentliche Zuftellung.
Der minderjährige Werner Petzold in Neinsdorf, vertreten durch das Kreis- jugendamt Delig\ch als dieses wieder vertreten durch den Amts- | vormund Max Poppe in Trebbin, ktagt gegen Schweizer Georg Tremmel în Nhrenédork, jeßt unbeïa wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den fostenpflihtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, dem 18. Februar 1928, ab bis zur Vollendung des 16. Lebentjahres eine vierteljäh1lih im voraus zu entrihtende Geldrente von ! vierteljährlih 75 Meichémark zu zahlen und daë Urteil nach § 708 - Ziffer 6 Z.-P.-O. für vorläufig vollstreckbar zu erfiären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- sireits vor das Amttgericht Trebbin ( Kreis Teltow) auf den 4, Fanuar 1929, vormittags 10 Uhr, Zimmer 2. | Zwecke der öffentlichen Zustellung wind dieser Auszug der Klaae befanntgemacht.
Die minderjährigen Grete, Hans und Ankeliese Kröber, Halle a, S., Lilien- straße 12, vertreten durch ihxen Pfleger, den Drogisten Paul Klaus in Hal? a. S., Gr. Klausstr. 19, klagen gegen | den Friseur Franz Kröber, 3. Bt. un- | bekannten Aufenthalts, früher in Halle i
ft gewesen, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte als che- lichex Vater der Kläger sih der Unter- haltspflicht gegen dieselben entziehe, ob- wohl er dazu in der Lage sei, mit dem j Antrage auf kostenpflichtige und vor- ; läufig vollstrebare Verurteilung zux |
Beklagten
Zahlung einer seit dem 1 Ui L920 | vierteljahrlih im voraus zu zahlenden } Unterhalt3rente von 90 RM an jeden | dex Kläger. Zur mündlichen e
lagte | vor das Amtsgericht in Halle a. S., Abteilung 4, auf den 15. Dezember 1928, vormitiags 9 Uhr, Zim-
Halle (Saale), 3. November 1928.
Die minderjäh1ige, am 7. Ottober 1926 j
Halle-Saale, den 3. November 1928. Der Urkfundébeamte i der Ge\chäftéftelle 2 des Amtsgerichts.
Der minderjährige Hermann Poli zu
Hannover, den 2. November 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Die minderjährige Gertrud Adelheid
Das Amtsgericht.
Amtsgericht Saulgau (Württ).
Amtsgericht Trebbin (Kreis Teltow),
Zimmer
Amtévormund
nnten Aufenthalts,
Zum
f [70158] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Elisabeth Noll in
Bodenfelde, vertreten durch das Kreis« jugendamt in Uslar, flagt gegen den beiter Richard Heye, früher in Bodens telde, wegen Unterhaits, mit dem Antrage auf fostenpflihtige Verurteilung, dem Kinde vom Tage der Geburt bis zur Noll:ndung eines sechzehnten LÆbensjahres eine vierteljährlich im voraus zu ents ridtende Geldrente von 90 NM zu zah!en, und zwar die rückständigen Beträge )o?ort, die fünttig \ällig werdenden am 21. XL, D 21 V, ma 2 VTEL «eden Fahres. Zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits wind der Belagte vor das Amtsgericht in Uslar auf den
18. Dezember 1928, 9 Uhr, geladen Uslar, den l. November 1928.
Der Urkundébeamte : der Geschäftsstelle des Amtsgerichts,
(69780] Oeffentliche Zustellung.
Die Handels- uad Verkehrsbank Aktien
getellichaft, Hamburg, Feldstr. 26, flagt gegen den Händler Albert Schäfers, trüber in Altona wegen Forderung, mit dem Antrage. den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 500 NM nebst 2% p. a. Zinten über den jeweiligen Reichsbankdiéfkont jeit
dem 1. Apcil 1927 zu verurteilen unter Duldung der Zwangsvollstreckung in das
auf Namen des Beklagten stehende, in Stellingen-Langenfelde, Basselweg 25 bes legene, im Grundbuche von Stellingen- Langenfelde Band X[II Blatt Nr. 977 eingetragene Grundstü. Zur münds
lichen Verhandlung des Mechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht
in Altona, Elbe, auf den 20. Dezember
1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer
Nr. 188 geladen.
Altona, den 9. November 1928.
Die Bean D Amtsgerichts, Abt. 3 d.
[69771] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Bruno Hellinger Bauks- geschäft, offene Handelsgesellschaft, Alleininhaber Bruno Hellinger und Kurt Radicke in Berlin NW.7, Do- rotheenstraße 56, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hermann Bex und Franá Löwisohn, Berlin W. 8, Jägerstraße 13, klagt gegen: 1. den Kausmann Richard Hoffmann, früher in Berlin W. 10, Von - dexr - Heydt - Straße 5, jeßt un- bekannten Aufenthalts, 2. die Firma Julius Pick, Bankgeschäft in Berlin, auf Grund des Wechsels vom 20. Juli 1928 über 4000 RM, fällig am 90. August 1928, und der Protesturkunde vom 22. August 1928, mit dem Antrag, den Beklagten zu 1, Richard Hoffmann, als Gesamtschuldner mit der bereits veruxteilten Beklagten zu 2 fkosten- pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 4000 RM nebst 9 2% Zinsen seit dem 20. August 1928, 38,26 RM Protestspesen Und eigene Spesen und 4 % eigene Pros vision mit 13,33 RM gu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 1 zux mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die 8. Kammer für Handel3- sahen des Landgerichts T in Berlin, Gerichtsgebäude Grunexstraße I. Stock, Hiiuner 69/71, auf den 3. Fanuar
929, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gericht zugelassenen Rech18- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vera treten zu lassen. — 47. P. 289. 28. Berlin, den 7. November 1928.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landaerichts L.
[69772] Oeffentliche Zustellung.
Der Kunstmaler Wilhelm Wagner, Charlottenburg, Weimarer Straße 27 b, Sgoll, Prozeßbevollmächtigter: Rechts» anwalt Dr. Kurt Hauptmann, Berlin W. 30, Nollendorsstraße 11/12, flagt gegen den Wilhelm Limpert, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 217, jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen 2000 Reichsmark, mit dem Antrag, den Beo klagten kostenpflichtig zu verurteilen, aw Kläger 2000 RM nebst 9 vom Hundert Zinsen seit dem 96, Mai 1928 und 9346 RM Wechselunkosten zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts treits vor die 4. Kammer für Handels- Nen des Landgerichts 111 in Berlin- Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, auf den 20. Dezember 1928, vor- mittags 10 Uhr, Saal 147, mit der Aufforderung, si durch einen - bei diesem Gericht zugelassenen Recht8- anwalt als Prozeßbevollmächtigen ver- treten zu lassen. — 28. P._366. 28.
Charlottenburg, 31. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts I11 Berlin.
Verantwortlicher Schristleiter Direktox Dr. T yrol in Charlottenbuz@. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin Druck der Preußischen Drudtereîi- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
(einshließlich Börsenbeilage und
5. November 1928,
zwet Bentralhandelsregisterbeilagen). (1 )
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Deutscher R
idsanzeiger
__ Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlih 9 #4 Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer au die Geschäftsstelle i SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 , Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,
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JFunhalt des amtlichen Teile
Deutsches Reich.
Exequaiurerteilung.
Zweite Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Ver- „einigten Staaten von Amerika. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 7. No-
vember 1928.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 89 des Reichs-
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gejeßblatts Teil T.
Preußen. Ernennungen und fonstige Personalveränderungen. Nachtrag zu einem Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Srequatur erteilt worden.
Weite Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Vereinigten Staaten von Amerika.
Vom 8. November 1928.
Auf Grund der §§ 3 und 4 der Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Vereinigten Staaten von Amerika vom 27. September 1928 (NGBl. I S. 375) wird bestimmt, und zwar hinsichtlih der §8 1 und 2 im Einvernehmen mit den zuständigen Landesregierungen :
Q 17 Die Untersuchungsanstaltï i Bénmesbaben ist zu s{ließen.
Uniersuchungsanstalten find neu zu errichten in Kiel, Wesermünde
und Münstex t. W.
3 | N Die Geltungsdauer der Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Vereinigten Staaten von Amerika vom 27, September 1928 wird bis zum 31. Dezember 1928 verlängert. Berlin, den 8. November 1928, Der Reichsminisler für Ernährung und Landwirtschaft. F. A: Dre Heukamp. Der Reichsminisier der Finanzen. S: Ln b
Die amtliche Großhandelgindexziffer vom 7. November 1928.
Die auf den Stichtag des 7. November berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:
ziffer für Agrarstoffe um 0,4 vH gestiegen und diejenige für Kolonialwaren um 0,9 vH zurückgegangen. 3 für industrielle Rohstoffe und Halbwaren “und für industrielle Fertigwaren weisen l anderung auf.
Unter den Einzelgruppen der Agrarstoffe sind die Jndex- zifffern für pflanzlihe Nahrungsmittel bei niedrigeren Preisen für Brotgetreide, Mehl und Zucker, und für Futtermittel in- ufiger Preise für Futterkartoffelu und Kleie zurük- | ] Die Steigerung der Jndexziffer für Vieh ist in der Hauptsache auf höhere Preise für Rinder und diejenige für eherzeugnisse auf höhere Preise für Milh und Eier zurü l Der Nückgang der JIndexziffer für Kolonialwaren ist durch niedrigere Preise für Kaffee und Kakao bedingt. stoffen und Halbwaren mußten
Die Indexziffercn )
Unter den industriellen in der Jndexziffer für die Gruppe Eisen, die Eif Fertigeisen umfaßt, für Halbzeug und Walzwerker Berbandspreise Eine Erhöhung der Preise für die nichtsyndizierten Feinbleche vurde in der Hauptsache durh einen Rückgang der Preise für Maschinengußbruch Gruppe Textilien haben die Preise für Wolle größtenteils an- gezogen, während diejenigen für Baumwolle, Baumwollgarn, Flachs, Hanf und Jute zurückgegangen sind. Häute und Leder haben 1 /
Amtliches. Deutsches Reich.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in L a. M. Edward A. Dow ist namens des Reichs das
S L E R I rohstoffe und / tgni))e, die nominellen
ausgeglichen. FJnnerhalb
In der Gruppe Häute t eben den Preisen für Rindshäute und Kalbfelle auch die Preise für Unter- und Oberleder nachgegeben. Die Steigerung der Jnderxziffer für künstlihe Düngemittel ist auf höhere Preise für Stickstoffoünger und für Thomasmehl zurückzuführen. Unter den technischen Oelen und Fetten haben sih die Preise für Petroleum, Benzin und Benzol erhöht. Berlin, den 10. November 1928.
Statistisches Reichsamt. V DL, PLABer,
Belau ntma Qu Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39 des Reichs geseßblatts Teil T enthält: _ die Verordnung über die Prüfung der Bedürftigkeit bei der Krisenunterstütßzung für Arbeitslose, vom 6. November 1928, Umtang + Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 10. November 1928.
Geseßsammlungsamt. Dr. Kaisenb erg.
Preußen.
Vet ntstertum fUL LandwrLtsGaft, Domanen und Forsten.
Die Oberförsterstellen
2 1 und Klein- wasserburg im Neg.-Bez. Potsdam, Linichen im Reg.-Bez.
Kremmen
Inderxgruppen
Köslin, Nassau im RNeg.-Bez. Wiesbaden und die Kloster- oberförsterstelle Goslar im Forstverwaltungsbezirk Hannover sind zum 1. April 1929 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 83. Dezember 1928 eingehen.
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31. Oft. | 7. Nov.
I. Agrarstoffe. . Pflanzlihe Nahrungsmittel . E . Vieherzeugnisse « . ¿ASULIETIUEL & 406 Agrarstoffe zusammen ¿I1; Kolonfalwaren .. ITI. Industrielle Nohstoffe und Halbwaren. . Kohle E
Eisen 8 \ Metalle (außer Eisen) . Textilien . e 10. Hâute und Leder . 11. Chemtfalen 12. Künstlihe Düngemittel .
13. Techni\he Dele und Fette 14. Kautshuk . : s 15. Papierstoffe und Papier . 16. Baustoffe
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VFndustrielle Nohstoffe_ und
_ Halbwaren zujammen IV. Jndustrielle Fertigwaren. 17. Produfktionsmittel i 18. Konsumgüter . B Industrielle Fertigwaren zu- L C S V, Oa
* Tp E oi f B ; ; ; ) Für Halbzeug und Walzwerkerzeugnisse find die zurzeit nomin
Verbandéprei]e zugrunde gelegt.
1) Monatsdurch\hnittSeptember. — ?) Monatédurhschuitt Oktober. Hiernah hat die Gesamtindexziffer gegenüber der -Vor- woche leicht angezogen. Von den Hauptgruppen ist die
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Nachtrag zum Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
O0 De Bescheid 2780/23 vom 5. Juni 19283 des unter- zeihneten Oberbergamts tritt nachstehende Aenderung ein: 1. Zusay zu A 5: Beschaffenheit des Zündmittels: a) Die Zünder können als Brückenglühzünder und als Funken- rion“ ausgebildet werden. b) An Stelle des bisher als Vergußmasse benußten Schwefels kann ferner eine niht brennbare Vergußmasse zur Anwendung
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c) Die Jsolierung der Zünderdrähte kann sowohl brennbar als auch feuersicher ausgeführt jein.
2, Zusay zu B: Verwendungsbedingungen: Auf Steinktohlenbergwerken dürfen Zünder mit brenn- barer Vergußmasse (Schwefel) niht verwandt werden. Bonn, den 18. Oktober 1928.
Preußisches Oberbergamt.
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folge hatte diese Konferenz nur konstituierenden ( ns- besondere sollte festgestellt werden, in welc ita die ot 1 ran Mit, hormtos : ; ;
beiden den Unterausshüssen überwwi Fragen: territoriale
Neugliederung des Reiches und Zuständigkeit sowie Organe der
(25 . 5541 t 55 If H A4 j 3 c ; ( Länder aufzuteilen seten. Auch jollten die dafür in Frage K ron a ohovtGtovitathow omm ttoy G S C Gai fommenden Einzelberichterstatter nominiert werden. Der Kon- ferenz lag ein Vorschlag der Reichsregierung vor, über den sich eine längere Debatte ontmtdoto L
etne (aNgere LQCocaite CeninIcicite.
— Der Sozialpolitische Ausschuß des Reihse- ags seßte unter dem Vorsiß des Abg. Esser (HZentr.) seine Beratungen über die Novelle zur Unfallverj]icherung
: D Ttovmt atun Gy G E A G2 C ort et direktor Dr. Grieser erklärte, dent Nach- ‘ihtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge: Uek
| s L E ¿n L N Lt S g 7 den Umfang der d1 allgemeine Ausdehnung derx Un
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herung erwachsenden Kosten 1nd Angaben verbre A ., ._ po - - s - S DemgegenUber 1st festzustellen: frühere Denkschrift chsregterung hat die Ho] [ Uf
C DLLO 1UT t fünf bis sechs, später nad q8- zustandes auf 30 bis 36 Millionen geschaßt. haften als die Vertreter der von der Kreise haben diese Schäßung für zu hoch ge Belastung selbst auf 12 Millionen ange: kann rihtig sein. Mit Annahme des vorliegen würde eine Belastung von ungesähr 3 Millionen entstehen, die restliche Belastung durch weitere Ausdehnung sih also auf neun Millionen beschränken. Dieser Betrag stellt aber nicht eine Neu- belastung der Volkswirtschaft, sondern zu einem erheblichen Teile nux eine Verschiebung der Belastung dar, da bei den Unfällen der bisher unversiherten Personen {hon jeßt von Kranken-, Jn- validen- und Angestelltenversiherung sowie der allgemeinen Fürsorge und den Unternehmern (Haftpflicht) bedeutende Auf- ivendungen zu machen sind, die im Falle der Ausdehnung der Unfallversicherung fortfallen würden. Die virkliche Neubelastung würde sih also. erheblih unter 9 Millionen halten. Es wurde alsdann vom Vorsißenden Abg.. Esser (Zentr.) erklärt, daß der Ausschuß die Novelle zur Unfallversiherung weiter dur sprehen werde, daß aber im gegenwärtigen Augenblick Ab- stimmungen über einzelne Anträge vesp. die Vorlage nit möglich seien, da die Mitglieder des Ausschusses noch nicht die für ihre Stellungnahme notwendige Fühlung mit ihren Fraktionen hättem unehmen können. Fn diesem Sinne wurden alsdann die Artikel 3, 4 und 5 der Vorlage in der Aussprache erledigt, aber alle Abo stimmungen vertagt. Artikel 8 der Vorlage erseßt die Worte „Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker“ durch das Wort „Angestellte“. Von der Unfallversiherung der Angestellten werden aber ausgenommen die Aerzte und Medizinalpraltikanten, soweit sie niht unenigeltlich oder lediglich zu ihrer Ausbildung tätig sind, alle Kapellmeister und Musiker, sowie von den übrigen Künstlern diejenigen, die mit mehr als 8400 RM FJahresarbetts- verdienst angestellt sind. Artikel 4 will dem 8§ 547 der Reich8= versicherungsordnung folgende Fassung geben: „Die Reichs- regterng kann durch Verordnung bestimme Krankheiten als Berufskrankheiten bezeihnen. Auf solhe Frankheiten findet die Unfallversiherung Anwendung ohne Rücksicht darauf, ob die Krankheit durch einen Unfall oder durch eine shädigende Ein- wirkung verursaht ist, die niht den Tatbestand des Unfall§ erfüllt. Die Reichsregierung kann die Durhführvng der Un- fallversiherung bei Berufskrankheiten und die Vorausseßung für thre Entschädigung regeln.“ Artikel 5 will ia die Reichs- versicherung8ordnung - einen neuen Paragraphen einfügen, der lauten soll: „Die Vorschriften über die Entschädigung ‘von Be- triebsunfällen finden auch Anwendung, wenn jemand, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, unter Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit einen anderen aus gegenwärtiger Lebensgefahr rettet oder zu retten unternimmt und dabei einen Unfall erleidet. Dasselbe gilt für die Uebungen der organisierten Lebensrettung.“ Zu diesen Artikeln lagen zahlreihe Anträge vor; Beschlüsse wurden nicht gefaßt. : :
Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Abspwerrung®s maßregeln.
Das Erlen: der. Maul..Und Klauen] eu Ge D vom Viehhof in Mainz am 7. November 1928 amtlich gemeldet OTDeN.
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- Nr. 48 des „Neichsministerialblatts" (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom 9. November 1928 hat folgenden Fnhalt: 1. Justizwesen: Bekanntmachung über den Nechtshilfeverkehr auf Grund der internationalen Uebereinkunft zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebs unzüchtiger Veröffentliihungen vom 12, September 1923. — 2, Konfulatweten: Exequaturerteilungen. — 3. Maß- und Gewichtwefen: Drei Bekanntmachungen über Zulassung von Gleftrizitätszählern zur Beglaubigung. — 4. Statistik: Ver- ordnung über statistishe Marken. — Bekanntmachung über den Beis tritt Griechenlands und Litauens zu der UÜebereinkun\t, betreffend die Einrichtung einer Fnternationalen Handelsf\tatistik. — 5. Steuer- und Zollwesen : Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsbeirats über die Einreihung bestimmter landwirt\{chaftlißer Bêtriebe in die Ertragswertklassen und NRahmensäße für den zweiten Hauptfest- \tellung8zeitraum. — Verordnung über die Neuregelung der örtlichen
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Vorgestern begann im Reichsinnenministerium unier dem Vorsiß des Reichsinnenministers Severing eine gemeinsame Sis ung der beiden vom VerfassungS§ausschuß dév Länderkonferenz eingeseßtén Unterausschüsse.
Zuständigkeit bon Finanzämtern im Bezirk des Landeéfinanzamts Nürnberg. — 6. Verkehrswesen: Entscheidung über Enteignung für Neichsbahnzweck@e. : i
Dem Nachrichtenbüro des Vereins deutsher Zeitungsverleger zu-
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