1928 / 270 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

f ——————

[71853].

Landesdank der Provinz Ostpreußen Körperschaft des öffentlihen Nechts zu Königsberg i. Pr., über 7% ige Goldpfandbriese 1, Ausgabe

GM 10

(= 3 Buchstabe A 11 B

11 C

17 [D

E E

Die Landesbank der Provinz Osipreußen is eme Anstalt des ostpreußischen Provinzialverbandes, sie is die Nechtsnachfolgerin der im Jahre 1847 begründeten

Erste Anzeigenbeilage zum Neihs- und Staat3auzeiger Nr. 270 vom 17. November 1928. &S

Prospefí der

000 000,

584 229 g Feingold; 1 Goldmark o Kg Feingold).

Nr. 1— 100 = Stück 100 zu GM 100 = GM 10 000 u 1 180 = O 1 O 90 000 i T0 O, S O 700 000 1 1I— 600 ú 009 „. 2 2000 . I 200 006 wo —M00= y„y 140 ,„ 6000= T7000 000

,

,

/

,

hat die Landesbank die fehlende Decung einstweilen gemäß § 2 Ab vom 21. Dezember 1927 zu erseßen.

Die Stücke hypotheïen find bisher GM 5 600 000, Betrag von GM 4 400 000,— die zentrale A.-G. angelegt ist,

Gesetbes

J zurüdgeschrieben werden.

-

die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen.

Ostpreußischen Provinzial-Hilfskasse und wird gemäß der von der Preußischen Staats- im Juni zur Rückzahlung am darauffolgenden 1. Oktober.

regierunq festgeseßten Saßung für Rechnung und unter Gewährleistung des Provinzial-

verbandes der P

Die von der Landesbank zux Ausgabe kommenden Pfandbriefe (Schuldver- schreibungen) unterliegen dem „Geseh über die Pfandbriefe und verwandten Schuld- verschreibungen öffentlich-rehtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927“ (Reichs-

gesetblatt Seite

Die Landesbauk der Provinz Ostpreußen hat ihren Siß in Königsberg i: Pr. Zweigstellen befinden sich in Allenstein, Elbing, Jnsterburg, Ly, Marienburg, Marien-

rovinz Ostpreußen verwaltet.

492).

werder und Tilfit. ; s / Die Landesbank hat nach ihrer Saßung die Aufgabe: I, Darlehen in der Provinz Ostpreußen zu gewähren:

a) an Kommunalverßände, Gemeinden und sonstige Körperschaften des an Stiftungen, eingetragene Vereine, Genos schaften, Gesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenmehrheiten zu gemeinnüßigen Einrichtungen, Anlagen sowie zu sonstigen ihrer Be-

öffen

imm

b) an Grundbesißer zu dauernden Bodenverbesserungen, zum Bau von 1- und Wirtschaftsgebäuden, zux Verbesserung der wirtschaftlichen

Woh

der L

tlichen Mechts,

mung entsprechenden Ausgaben,

[lnlagen des Gewerbebetriebs,

geschlossen.

stock zuzuführen.

2, Turzfristige Darlehen gegen sichere Wechsel oder andere Sicherheiten zu ge- mark in geseßlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.

währen, Depositen und Einlagen von den unter la aufgeführten Vex- bänden anzunehmen, als amtliche Hinterlegungsstelle zu dienen, Darlehen

alle (Gel

führen usw

Die Lande:

3bank ift nach § 3 der Saßung berechtigt, zwecks Beschaffung der zu langfristigen Ausleihungen erforderlichen Mittel Pfandbriefe und Schuldverschrei-

bungen im Sinne des § 7 des Geseßes vom 21, Dezember 1927 auszugeben,

Die Lande Den 1}

[T4

t Nach auten

a

fasfenoronung

Das Geschä

sbank wird vertvaltet durch: Vorstand,

Verwaltungsrat, Provinzialaus\chuß und Provinziallandtag.

Der Geschäftsbetrieb der von der Bank betriebenen Sparkassenabteilung, bei der Einlagen auch von Einzelperfonen angenommen werden, tvuirò durch die Spar-

Anhang 1 zur Saßung geregelt.

istsjahr is das Kalenderjahr.

tvird die Landesbank durch den Vorstand vertreten, welcher zur Zeit aus Generaldirektor Dr. Huck und den Bankdirektoren Lapp, Gast und Mell besteht.

Bilanz am 31, Dezember 1927.

Lttiva.

Noch nicht eingezahltes Stammkapital

Kasse, Sorten, Devisen, Zinsscheine, Guthaben bei Abrechnungsbanken

Wechsel .

Guthaben bei Banken und Bankiers

Wertpaviere . Beteiligungen

Schuldner in laufender Rechnung: . . . . . * * RM L 1613 192,77

a) qededckte h) ungedeckte

* .

. - 6 6.008 * . o

Avaldebitoren RM 646 080,08

Grnundstüdte Frrventar

Lamngfristige Darlehen: O «a0 ao M

b) Kommimnal

E: S. E: M M 0: S: S

Em Am E 5E

M 4 es Ce

V IOtIde Set «a am oi a 04

Vebergangsposten

c s a 6

Mm

Rd E a s 9 Gläubiger:

Noftroverpflichkungen Kunden in lfd.

D

D E. P S E. S: S S. M-W P Q: O M

Passiva.

V. S O S ck So M 0-00 ch0 G0 E Q

costroverpflichtungen Banken gegenüber. .

Nostroverpflichtungen in provfr. Rechnung

Einlagen:

in 7 Tagen fällig . in 1 Monat fällig

später fällig Hypotheken .. . Büraschaftsverpflick

Verpflichtungen aus langfristigen Darlehen Umlaufende Schuldverschreibungen . . . Rentenbauk-Kreditansialt . ..

Uebergangsposten Vortrag auf neue

Unkosten . Abschreibungen . Abführung an Sta

Abführung an Rücklage Rüclsiéllungen - « « -

Vortrag auf neue

der nah § 795 des Bürgerlichen Ge

9. Mai 1928 erteilten Genehmigung e

Goldmark auf.

Der Erlös der Goldpfandhbriefe dient

oooooooo 60000000 500 000|— Rechnung gegenüber RM 4571 686,03 „11 209 729,56 4017 008,68 [19 798 424/97

+0 S W-M D P: D S D Si S: D: une! Q

ytnger RM 646 080,08

0 E S S M

Rechnung. a « » 6

0 S. S S. S .@ S D D

° . E ®

“RM

“s G0 mmkapital 300 000,— 89 648,24 . 137 000,— Aa

vornelhmlich für Fndustriezwedke der Provinz.

Die mit am 1 hein ausgestellten

mündelsicher gemäß § 1807 Absatz 1 Nr. 4 des B fakfimilierten Unterschristen von

Provinz Ostpreußer

Dex Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbrie des Nennwerts durch Feingoldhypotheken von mindeste

gleichem Zinsertrag

. April und 1. Oktober j. Y. fälligen Zinsscheinen und Exneuerungs- Pfandbriefe datieren vom 1. April 1928. Dieselben sind reid8=- GB., sie tragen die saßungsgemäßen zwei Direktionsmitgliedern und die eigenhändige Unterschrift des ausfertigenden Beamten sowie das Trodensiegel der Landesbank der

l.

e gedeckt sein, soweit ni

gesehenen Befugnis Gebrauch gemacht ift. : : ; Die zur Deckung der Pfandbriefe bestimmten Hypotheken sind einzeln in

Register einzutragen. Zur Abtretung oder Ve

.

« RM , 14674 519,27

884 218/66

564 911/44 62 713/97 1 511 843/97

rpfändung der in das Register (D

RM

. [E n e E É 0E E Q

0.0 00S E 0

E. S

12 499 541,09

26 589 159,39 9 235 648,89

Ft

500 000,— „1144 078,44

E M:

D: b: 20 2D 0 C S s e... G2 S S D. 9 .S D s . - . * S P S Q B S E

f ————---,

Vortrag . . Erträgnisse .

zux Gewährung von Hypothekarkrediten

register) eingetragenen Hypotheken bedarf es der Zustimmung der Aufsichtsb

Js infolge Rückzahlung von Hypothekendarlehen oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung in Feingoldhypotheken nicht mehr vollständig

5 000: 000|— 4 946 075/08 7 575 952/48 12188 300/58 66 958/50 Es 66 652|—

14112 733/86

650 000|— 9

5613 425,78 141 438 234/06 133 811/62 86 178 727/18

16318 597|71 157 195/04

4 191 290/55 21 022 28750 17 859 097/10 269 121/04 62 713/97

86 178 727|18 Soll, Gewinu- und Verlustrehnung anx 31. Dezember 1927, Haben.

¡5 R A 19 454/28 1 492 389/69

1 511 84397 Die Landesbank der Provinz Ostpreußen in Königsberg i. Pr. legt auf Grund seßbuches, mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums, durch die Herren Minister der Finanzen und des Jnnern unterm ine Anleihe in Form von Goldpfandbriefen lautend auf den Jnhaber im Julande im Betrage von 16 000 000,— (zehn Millionen)

fe muß stetê in Höhe ns gleicher Höhe undmindestens cht von dex im § 12 Abs. 1 des Geseßes vor-

edungs-

ein

de.

lösungsstellen.

worden. Königsberg f. Vr., im Oktober 1928, Landesbank der Provinz Ostpreußen. Dr. Huck Lapp. Gas

Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind

Feingold)

lassen worden. Verlin, im Ofktobex 1928. i : : Deutsche Landesbankenzentrale A.-G.

7 i Aktien- acselschaften.

[71900] Der unterzeihnete Vorstand gibt hter- durh bekannt, daß Herr A. Arnthal,

[71914] Verlagsanstalt,

Konstanz, den 13. O Der Verstand. Al

GM 190 090 000,— = 3 584 229 g Feingold (1 Reichsmark = 7% ige reichSmündelsichere Goldpfandbriefe der Landesbank der Provinz Ostpreußen 1. Ausgabe, verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung bis zum 1. Oktober 1933 ausgeschlossen,

S f §

Einziehung eïnes entsprechenden Betrages vor Lfandbriefen "ofort ausführbar, so e erivähnten

j. 3 des

diefer Ausgabe sind bereits sämtlih im Umlauf; an Deckungs- - vorhanden; während für den fehlenden Frsaßdeckung bei der Deutschen Landesbanken-

Die auf den Fnhaber lautenden Goldpfandbriefe können auf Antrag auf den ¿amen des Jnhabers oder eines Dritten um- oder auch wieder auf den Jnuhaber | der Sie können seitens der Landesbank nur in dem Umfange, in welhem Darlehen zur Tilgung bezw. zur Rückzahlung gelangen, getilgt werden. Die Tilgung erfolgt vom Jahre 1929 ab mit 2%, jährlich zuzüglich der durch Die Tilgung erfolgt dur Auskofung oder Ankauf von Goldpfandbriefen. Etwaige Auslofungen und Kündigungen erfolgen

Verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung sind bis zum 1. Oktober 1933 aus- Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs-

Die ausgelosten oder gekündigten Pfandbriefe werden spätestens 14 Tage nach der Auslofung oder Kündigung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger, den Amtsblättern der Regierungen zu Königsberg t. Pr., Gumbinnen, Allenstein und Marienwerder, der Berliner Börsen-Zeitung, Berlin, 1 preußischen, Allgemeinen und Hartung’ schen Zeitung in Königsberg i. Pr. bekannt- gegeben, wobei die etwa noch vorhandenen Restanten veröffentlicht werden.

Außer den Deckungsuntexrlagen haftet dem Pfandbriefgläubiger das gesamte Vermögen der Landesbank, für deren Verbindlichkeiten der Provinzialverband der |en- | Provinz Ostpreußen mit seinem Vermögen und seiner Steuerkraft haftet.

Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in geseßlihen Zahlungsmitteln gezahlt. Für jede geschuldete Goldmark ift der in Reichswährung ausgedrückte Preis von "/2799 kg Feingold zu zahlen. Dieser Preis ist der auf Grund der vom 29. Funi 1923 (R.G.Bl. T S. 482) im Reich2anzeiger bekanntgegebene Londoner JEN | Golbpreis, umgerechnet nach dem Mittelkurs der Berliner Börse axf Grund der Lage im allgemeinen, zur Erhaltung des Grundbesißes in der Familie, leßten amtlichen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Um- c) an Gewerbetreibende zur Einrichtung, Verbesserung und Erweiterung rechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2800,— und nicht weniger als RM 2780,—, so is für jede geshuldete Goldmark eine Reichs-

Die Einlöfung von Zinsscheinen sotoie von verlosten odex gekündigten Pfand- 1 briefen erfolgt bei Fälligkeit in deutscher Reichswährung bei der Landesbank der unte Vestellung von Sicherheiten aufzunehmen, Kommissionsgeschäfte, Provinz Ostprenßen, Königsberg i. Pr., ihren Zweigstellen und der Deutschen An- und Verkauf von Wertpapieren und Emissionsgeschäfte zu betreiben, Lande3bankenzentrale A.-,, Berlin, oder den noch bekanntzumachenden Ein-

dgeschäfte des Provinzialverbaudes und seiner Anstalten auszu-

Die Lombardfähigkeit der Goldpfandbriefe is bei der Reichsbank beantragt

zum Handek und zur Notierung an den Börsen zu Berliz und Königsberg i. Pr. zuge-

Aktiengesellschaft Oberbadische

Konstanz,

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Valentin Schroth, Kautmann in Konstanz, hat lein Amt niedergelegt.

ftober 1928. fred Merk.

Berlin, durch Tod aus dem Aufsichtsrat

der Jlie Bergbau - Actiengesellshait in

Grube Ilse ausge}|chieden ift.

Grube Flse, den 15. November 1928,

Jlse Bergbau-AUctiengefelischaft, Schumann Müller.

[72212] Ernst Geßner, Aktiengefellschaft, Aue in Sachsen.

Die Aktionäre werden hiermit zu der am Sonnabend, den 15. Dezember 1928, nachmittags 5 Uhr, in den Ge- 1chäftsräumen der Gejellschaft stattfindenden 8. ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

[70177]

Die außerordentklicbe lung vorn 3k. 10. 1928 tion der GefellsGaft be zeifig wurde „„Maschinenfabrik

Als Liquidator fordere

mir anzume!den. Saarbrücken, den 5.

die Firma

Ehrhardt & Sehmer A.,-G,., Saarbrücken.

Generalbersamms- hat die Liquida- \chloffen. Gleich- geändert in: Schteifmühle

Aktiengesellschaft in Liquidation““.

ih die Gläubiger

der Gesellschaft auf, ihre Anfprüche bei

November 1928.

Der Liquidator : Dr. Kurt Heinen, Treuhand A.-G. für Saar- und Rheinland Saarbrücken, Bahnhofstraße 83.

Tagesordnung :

1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn- und VerlustreGnung sowie des Ge- schäftöberihts für das 8. Geschätts- fahr 1927/28.

2. Beschlußtafsung über die Genehmigung der Jahresbilanz und die Verwendung des Reingewinns.

3. Betchlußfafsung über die Entlastung

[71924]

Hannover-Li

4. Nedaftionelle Abänderung der §8 10 und 12, 9. Wahlen zum Aufsichtsrat. : Wegen der Voraus)ezungen zur Teil- nabme an der Generalver})ammlung wird auf Punkt 23 der Sagzungen verwiefen. Ane i. Erzgeb., den 16. November 1928. Ernft Geßner, Aktiengejellschaft. Großer Felber. Brunner.

[72156] Leipziger Malzfabrik in Schkeudig.

Hierdurch laden wir untere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 13. De- zember 1928, 134 Uhr, im Sitzungs- ¿zimmer des Halle\hen Bauspyereins von : Kulith, Kaempf & Co., Halle a. S., Große | legung nah § 26 | Steinftraße 75, ftatifintenden 55. or- Abf. 4 und 5, nachwei dentlichen Generalversammlung ein. Hinterlegungstag_ ist Stimmbderect1gt sind die Aktionäre, welche | 6. Dezembe1 1928. rhre Attienmäntel oder notarielle Hinter- tegungescheine hierüber tpäteitens am | Montag, den 10. Dezember 1928, bei der Getellfhaft, dem Halle\hen Bankverein, Halle a. S., oder der Deutschen Bank Filiale Leipzig, binterlegt haben und den darüber auegeffellten Schein in der Ge- neralverfammlung vorlegen. Tagesordnung: H-G-B.

1. Gefchäfteberiht und Rechnungsab-| Hannover - Limmer, {luß tür 1927/28; Verwendung des [ vember 1928. NeberfchGusses.

2. Entla!tung an Vorftand und Auf- fichtsrat.

3. Wahk zum Aufsichtsrat

nover-Limmer,

Stimmberechtigt find

tage bei dem Vorstand

Commerz- und Filiale Hannover,

Direction der Filiale Hannover,

notariellen Vermög

L Der Aunfsicht Justizrat Dr. Stehman

vorhanden und ist weder die Ergänzung durch andere Darlehen gleicher Art noch die l

E Ee

Schkeuditz, den 8. November 1928. Leipziger Ma|zfabrik in Schkeuditz Clemens Wehner, Vor). d. A.

Ad. Davids. Osterwald.

Ry 1

“T INOEMA, OL R E E E I E N (E L U

Hannoversche Gummiwerke „Gxcelfior“ Aktiengeselischaft,

mer.

Die Aktionäre der Hannrover schen Guutmi- werke „Gxcelsior“ Aftiengefellshaft werden hiermit zu der am Montag, den 10. De- des Vorstands und des Aufsichtsrats. zember 1928, miitags 12,30 Uhr, im Geschäftslokal der Ge)ellschatt in Han- Wunstorker Straße 130, stattfindenden außerordentlichen Ge- neralverfammlung eingeladen.

diejenigen Aktio-

näre, welche nach S 26 unseres Gefell. schaftsvertrags ‘ihre Aftien ipâtestens am dritten Werktage vor dem Versammlungt-

der Gesell|haft,

einem Notar oder bei dea Bankhäusern Privat-Bank

A.-G.,

Darmstädter und Nationaltank Komm.- Gef. a. Aftien, Filiale Hannover, Disconto - Gefellchaft,

sämtlich in Hannover, während deren Ge- schäftezeit hinterlegt haben oder die Hinter- unserer Satzungen

den. Der leyte

Donnerstag, der

Einzigec Punkt der Tagesordnung : Genehmigung emnes zwi)chen den Vor- ständen der Getellshatt und der Con- tinental. Caouthouc u. Gufta-Percha- Compagnie zu Hannover geschlossenen

ensübertragungs-

vertrags nach Maßgabe des § 306

den 15. No-

Hannoversche Gummiwerke „Sxceisior“’ Aktiengesellschaft.

Srat. : n, Vorsitzender.

Der Vorstand. Dr. Stodcckhard t.

ind der Oft-

Verordnung

790 kg

[71935] Philipps Aktien-Gesellschaft, Frankfurt a, M.

«Fn der ordentlichen Generalversamms- lung vom 18. Oktober 1928 unserex Ge- sellshaft wurde u. a. beschlossen, das Grundkapital von RM 1 422 500,— auf RM 355 600,— durch Zusammenlegung Aktien im Verhältnis von 4: 1 unter Einziehung der überschießenden Afktienspißze von RM 100,— des bis» herigen Grundkapitals herabzuseßen unter gleihzeitiger Wiedererhöhung auf M 1 500 000,— durch Aus3gabe von Stück 11 444 auf den Fnhaber lautenden Stanmaktien übex je RM 100— mit Dividendenberechtigung ab 1. GFuli 1928. Das geseßliche Bezugsrecht dex Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Aktien sind von einem Konsortium über= nommen worden mit der Verpflichtung, hiervon den Fnhabern der zusammen- gelegten Stammaktien neue Aktien in Verhältnis von 1:1 zu 104% an- zubieten.

Der Beschluß über die Durchführung der E E und Wieder= erhöhung ist in das Handelsregister ein- getragen tworden.

7, Zusammenlegung. (Erste Aufforderung.)

Demgemäß fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre Aktien nebst Divi dendenbogen bis zum 28. Februar 1929 einschließlich bei den Bankhäusern

J. Dreyfus & Co., Frankfurt a. M,

W. Drehfus & Co., Berlin,

S. F. Werthauer jr. Nachf., Kaffel, zum Zwecke dexr Zusammenlegung während der üblihen Geschäftsstunden zinzureichen. Die Zusammenlegung des Stammkapitals erfolgt in der Wetse, daß gegen vier eingereichte Stammaktien über je RM 100,— eine neue Stamm- aktie über RM 100,— nrit Dividenden- berehtigung ab 1. Fuli 1928 aus- gegeben wird.

Erfolgt die Einreichung an den Schaltern der vorgenannten Bank- häuser, so wird keine Provision be- rechnet, andernfalls wird die übliche Provision in Ansaß gebracht. E Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt nach Fertigstellnng gegen Rük- gabe der über die eingereichten alten Aktien erteilten Empfangsbescheinigung bei derjenigen Stelle, die die Empfangs- quittung - ausgestellt hat. Die Be- sheinigungen find nicht übertragbar. Die Umtanschstelle ist zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers der Bes scheinigung berechtigt, aber nicht ver- pflichtet. i i Diejenigen Aktien, die bis zum 28. Februar 1929 eins{chließlich nicht ein« gereiht worden sind, sowie die einge- reihten Aktien, deren Anzahl zur Durchführung der Zusammenlegung in der beschlossenen Form nicht ausreicht und uns niht zur Verwertúng für Rechnung der Beteiligten zur Ver- fügung gestellt worden sind, werden gemäß § 290 H.-G.-B. für kraft- los erflärt,

An Stelle diesex Aktien werden nah Maßgabe des Zusaurmenlegungsverhält- nisses neue Aktien ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten entsprechend den geseßlichen Bestimmungen zune Börsenkurse oder, falls ein solcher nicht vorhanden, in öffentlihexr Versteigerung verkauft; der Erlös wird den Beteiligten nah dem Verhältnis ihres Aktien- besißes zur Verfügung gestellt.

Die Einreichstellen find bereit, nah Möglichkeit die Regulierung von Spißzen- beträgen unter den Aktionären zu ver- mitteln.

T. Bezugs8aufforderung. Gleichzeitig fordern wix unsere Aktionäre f bei Vermeidung des Ausschlusses ihr Bezugsrecht bis zum 8. Dezember 1928 einschließlich bei einem der nachfolgend genannten Bank- häuser, :

F. Dreyfus & Co., Frankfurt a. M., F. Dreyfus & Co., Berlin, S. F. Werthauex jr. eon Kassel, während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Bei der Anmeldung des Bezug3rechts sind die Mäntel der alten Aktien nah Nummern geordnet in Begleitung eines Nummernverzeihnisses mit einem aus gefüllten Anmeldeschein bei den Begug8- stellen einzureihen. Erfolgt die Ein- reichung der Aktien an den Schalter der obengenannten Béêzugsstellen, 10 wird eine Provision nit berehne!; andernfalls wird die üblihe Provision in Anrechnung gebracht. Auf je nominal RM 100,— ueue zu- sammengelegte Aktien können nominal RM 100,— neue Aktien zum Kurse von 104 % zuzüglich Börsenumsaßsten?r und 7 % Geldzinfen ab 1. Fult 1928 bis zum Zahlungstage bezogen werden. Der fich ergebende Bezugspreis ist bel der Anmeldung des Bezugs bar zu erlegen. L, Die Aushändigung der neuen Aktien- urkunden erfolgt nach deren Fertig- stellung gegen See der ber Ein- reichung der alten Aktien ausgegebenen, nicht übertragbaren Kassenquittung, und zwar bei derjenigen Stelle, von der die Kassenquittung ausgestellt wurde. Zur Prufung dec Legitimation des e eigers der Quittung ift die Bezugsstelle Leveditit t, aber nicht verpflichtet. Die Bezugsstellen sind bereit, nah Möglichkeit die Spitzenregulierung vokr- unehmen. : s Frankfurt a. M., 15. Nov. 1928. Vhilipp8 Aktien-Gefellschaft. Der Vorftaud.

Buhre.

August Philipps. Oswald Philipps.

ESrfste Gentralhandel2registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen StaatsZanzeiger zugleich Zentralhandel8register für das Deutsche Reich

Ne. 270._

ss a

D Grícheint an jedem Wochentag abends Bezugs- preis vierteljährlih 4,50 ÆÆ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auh die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmftraße 32

Einzelne Nummern kosten 15 # Sie werden nur Gd gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages s eins{ließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis tür den Naum etner fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 AFA Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage dem Einrückungstiermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein

Berlin, 6Gonnabend, den 17. November

1928

2

7

Jnhaltsübersiht, Handelsregister, Güterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtéeintragsrolle, Konkurse und Vergleichsfaen, Verschieenes.

2023 D O fa D DD ps

Sntscheidungen des NeichsSfinanzhofs.

130. Juristishe Personen köunen im allgemeinen einen freien Veruf nichi ausüben. Die Beschwerdeführerin, eine Aktiengesellschaft, befaßt sich nach ihrem Gesellshaftsvertrage mit der sg und Vertretung in Wirtshafts- und Steuer- fragen, der A und Prüfung von Bilanzen, Geschäfts-

heitliche Leistung (z. B. büchern usw. Streit besteht nur darüber, ob sie subjektiv auf-

richtet sih die Rechtsbeshwerde, in der Freistellung von den Auf- | sih, wie die Beschwerdesührerin, mit Wirtschafts- bringungsleistungen beantragt wird. Die Beschwerdeführerin wendet ein, ihre Tätigkeit sei dex Art, da sie sich hauptsächlich mit Beratungeu befasse, und stehe damit einem

E l l e Bücherrevisoren durch steuerlihe Vorschriften den E freien derufe gleih. Jhr Betrieb sei derselbe wie der eines

bewertungsgesez und VSt. DB. 1925) gemeint. ebenfalls ausdrüdlih

avre, Da die Bücherrevisoren durch steuerrehtlihe Vorschriften en Angehörigen der freien Berufe gleichgestellt seien, müsse § 1 Abs. 3d der 2. Durhführun sverordnung zum Aufbringungs- gesey vom 4. Dezember 1995 (Reich8gese blatt IT S. 1135), nah dem das einem freien Berufe dienende ermögen von der Auf- bringungslast befreit sei, au auf fe angewendet werden. Denn es sei mit den Grundsäßen einer gleihmäßigen Besteuerung un- vereinbar, R zwei Unternehmen mit gleihem Tätigkeitsgebiet bei den Auf ringungsleistungen nur deshalb verschieden be- handelt würden weil das eine unter einer Einzelfirma, das andere in Gesellschaftsform betrieben werde.

Die Rechtsbeshwerde ist unbegründet. Der Reichsfinanzhof hat bereits ausgesprochen, daß der Begriff des „gewerblichen Betriebs“ im Sinne des ufbringungsgeseges sih deckt mit dem Begriffe des „gewerblichen Betriebs“ im Sinne des § 2 des Reichsbewertung8geseßes, und daß demgemäß die im §& 26 Abs. 2

werbetreibende die eigentliche Tätigkeit, die zur seines Gewerbes mit den freien Berufen Anlaß überwiegend selbst ausübt“. Tief natürli

sichtli

Gewerbetreibenden an der erforderlichen oder weil es sich bei ihnen nur um

E des Reichsbewertungsgeseßes bezeihneten Gesellshaften zu | handelt“. Diese Merkmale können nur bei natürli E denen auch die Aktiengesellshaften gehören ohne Rückfsicht auf | sonen gegeben sein; bei Körperschaften kommen

E den Gegenstand ihres Unternehmens O Ap n sind. j Ferner ist in dieser Entscheidung ausgeführt, daß das gesamte Vermögen, das als Betriebsvermögen zur Vermögenssteuer ver- anlagt worden ist, mit alleiniger Ausnahme der besonders be- freiten Gegenstände (z. B. landwirtschaftlihes Vermögen und Ver- mögen, das der Ausübung eines freien Berufs dient) der Auf- bringungslast unterliegt. Aus diesen Grundsäßen ergibt sich, daß alle Vermögensgegenstände, die der Beschwerdeführerin gehören, im Sinne des § 26 Abs. 2 des Reichsbewertungsgeseßes „einen gewerblihen Betrieb bilden“ und daher der Aufbringungslast E unterliegen, es sei denn, daß für die Befreiungsvorschrift der E F 1 Abs. 3d der 2. Durcführungsverordnung zum Aufbringungs- t geseß eingreift, nach dem nicht aufbringungspflihtig sind „alle

Perjonen in Ansehung des Vermögens, das einem wig Berufe Berufs zu erachten ist (vgl. dazu Entsch. dient“. Es entsteht zunächst die Frage, ob eine freie Berufs- | finanzhofs Bd. 1 Abt. A S. 129; Bd. 5 S, 6; Bd. 14 tätigkeit nur bei persönlicher Ausübung gegeben ist, oder ob auch | Bd. 14 S. 145; der Betrieb eines Unternehmens dur eine juristische Person den | Furistishen Wochenschrift 1928 S. 1902 freien Berufen zuzurechnen ist, wenn Gegenstand des Unter- | 14. August 1928 1 A 423/28.)

rufe sih nur auf natürliche Personen bezieht, ist

niht vorliegen, der Erfolg zu versagen, ohne daß

gesehene Gleichstellung mit den

freien

rets).

y nehmens die Darbietung von Leistungen bildet, die in der Regel 131. Nichtabzugsfähigkeit von Zuwendungen des Direk- y nur von Angehörigen freier Berufe persönli besorgt werden. | tors einer Aktiengesellschaft oder cines Grofßaftionärs an Y Ver fee! hat sih mit dieser Frage auf dem Gebiete | Unterftüßungsfassen der Gesellschaft bei der Einkommen- / des Umfaßsteuerrehts wiederholt befaßt und dabei in steuer.

ständiger Rechtsprehung daran festgehalten, daß nur die per- sönlihe Ausübung einen freien Beruf bildet, daß dagegen die On t die Angehörige freier Berufe anstellen, um durch E diese ihre gesellschaftlichen aen erfüllen zu An in der E Regel eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, So wird în einem Gutachten des Reichsfinanzhofs bezüglih der Privatkranken- | Die Vorinstanz hat dies anstalten ausgeführt, daß die Anstalten selbst nicht Angehörige i des urztlihen Berufsstandes sind. Bei Schauspielunter- nehmen bildet nach einem Urteil des Reichsfinanzhofs nur die persönliche Ausübung der Schauspielkunst durch den dar- stellenden Künstler einen freien Beruf, nicht dagegen der Betrieb des de ros, in dem die Darstellung geboten wird. Die gleiche rechtliche Beurteilung liegt auch einem Urteil ¿U- grunde, in dem eine G. m. b. H., die si bei der Erteilung von Rat in aen wissenschaftlich geshulter Kräfte bedient, æls Unternehmen behandelt wird, das die Kenntnisse seiner An- gestellten zu. gewerblichen Zwecen verwendet. Auch in einer anderen Entscheidung die sich mit einen philharmonischen Yrchester befaßt, dessen Mitglieder sich in der Rechtsform einer Vorschrift nicht G. m. b. H. zusammengeschlossen haben, um Orchestermusik zu | in vielen

veranstalten wird ausgeführt, daß die Ausübung eines freien Berufs in dem Sinne, wie sich dieser Begriff ausgebildet hat, persönliche Ausübung der Berufstätigkeit voraussege. Wenn in diesem Urteil ferner ausgesprochen ift, daß die Ausübung einer Berufstätigkeit niht dadurch aufhöre, persönlih zu sein, daß

und besißt selbst mehr als 25 vH der Aktien.

Aktien (Nennwert) unentgeltliÞh überwiesen. Er Abzug des Wertes der ü verwiesenen Aktien von

abgelehnt. wendungen an Pensionskassen des

pflichtigen. Mit Recht Betrieb des Steuerpflichtigen nur vorliege, wenn

gestellten handelt. Der Vorschrift des S 17 AbL 1

triebsinhabers wirtshaftlich den Werbun 8fosten au g

yt bestünde, so wäre Fällen der Charakter

Beziehung nahestehenden Angestellten und Arbeiter

Amberg, [71281] Christian Rauh, Siy Amberg: Die Firma ist erloschen. Amberg, den 12, November 1928. Amtsgeriht Registergericht,

Handel mit Rohkartoffeln und Rauh- futter sowie die Bewirtschaftung land- wirtschaftliher Betriebe, sofecn diese mit etwa gepachhteten oder erworbenen Fabrikanlagen in so engem Zusammen-

l. Handelsregifter.

Aachen. [71278] von das Handelsregister wurde ein- getragen am 12. November 1928:

[ A hang stehen, daß eine gemeinsame Be- Bot der Firma „Aachener RNeit- Anklam. 171282] | wirtshaftung zweckmäßig erscheint. institut Heinrich Dibbert Gesell- Jm Handelsregister B 34 ist heute | Zweck der Gesell|haft ist weiterhin die haft mit beschränkter Haftung“ | eingetragen: Vereinigte Anklam-Fried- ColGaltina einer geeigneten Absatz- in Aachen: Durch Ho a [MallerbelQluß länder Kartoffelstärke- und Flocken- mboli jteit für die Erzeugnisse der den

vom 30, Oktober 1928 1] die Gesell- [haft ausgelöst. Der bisherige Geschäfts- [Uhrer Heinrih Dibbert ift alleiniger

{abriken, Gesellschaft mit beschränkter Gesellschaftern angeschlossenen Genossen Hastung in Anklam, mit einem „tamm- | beziehungsweise Gesellschaftern. Der fapital von 50000 Reichsmark. Der Bezug von Rohkartoffeln und anderen

Liquidator, Das Amt der Geschäfts- Gesellschaftsvertrag ist am 14. Sep- | landwirtschaftlichen Erzeugnissen soll [hrer Alfred E und Franz Hubert | tember 1928 g Gegenstand | sih dementsprehend in der Regel nur vaUusfs tit erloschen.

des Unternehmens ist der Betrieb von

1 / D auf den Kreis der vorgenannten Per- Anlagen zur Herstellung von Kartoffel- L

Amtsgericht, 5, Aachen. sonengruppen erstrecken. Als Geschäft s-

E erzeugnissen, sei es im Wege der Pacht | führer sind bestellt: 1. der Ritterguts- Amberg, 3 [71280] | oder des (Erwerbes von Fabrikanlagen | besißer Generallandshaftsrat Friedrich vans VBücherl, Siß Waldmünchen: | oder der Beteiligung an ähnlichen Ge- Wilhelm von

C C : an ähnlid helm v Lefort auf Papendorf, sellshaften, die kaufmännische Verwer- | Kreis Greifswald, 2. Max Graf von tung der gewonnenen Erzeugnisse, die Schwerin auf Zinzow, Kreis Anklam,

Vie Firma ist erloschen. Amberg, den 12. November 1928, Amtsgeriht Registergericht.

sie gesellshaftlih organisiert sei, so ergeben do die weiteren Aus- führungen dieses Urteils, daß dabei vorausgeseßt wird, daß der gesellschaftlihe Zusammenschluß nur ¿u dem Zwecke erfolgt sein muß, um in gemeinschaftlicher Ausführung eine ein - Orchestermusik) hervorzubringen, die von einer Einzelperson überhaupt nicht erzielt werden kann. Ein bringungspflihtig ist. Die Vorbehörden haben das bejaht. Dagegen s Ausnahmefall liegt aber bei einer Aktiengesellschaft, die

beratung befaßt, nicht vor. Wenn die Beschwerdeführerin sih zur Rechtfertigung ihrer Auffassung weiterhin darauf beruft, daß die

der freien Berufe gleichgestellt worden seien, so ist damit an-

E becidigten Bücherrevisors, der sein Unternehmen als Einzelfirma | sheinend der 8 10 der Durchführungsbestimmungen ¿um Reichs-

i Vermögenssteuergeseg für 1925 (RBew.

n dieser Vorschrift wird

hervorgehoben, daß die Gleichstellung mit

den freien Berufen euge oon ist, „wenn der Ge- | von der grundsäßlichen Auffassung, daß auch cin Großaktionär i

im übrigen läßt die Wortfassung des § 10 erkennen, daß diese Bestimmung nur auf be Eiaziotión Anwendung finden kann. Denn die Gleich- stellung mit den Angehörigen der freien Berufe wird nur hin- & solcher Geroerbetreibenden angeordnet, „die eine den freien Berufen verwandte Tätigkeit ausüben, den freien Berufen aber deshalb nicht zuzurechnen sind, weil es entweder diesen Vorbildung fehlt Vorführung oder Lehre körperlicher, nitt künstlerischer eiae

Frage. Da nach der oben mitgeteilten Rechtsprehung des Reichs- finanzhofs, an der festgehalten wird, in der Regel ein freier Beruf nur bei persönliher Ausübung angenommen werden fann, und da die durch 10 RBew. VSt. DB. 1925 angeordnete Gleih- stellung der Bücherrevisoren mit den Angehörigen der freien Be-

werden braucht, ob die im § 10 RVew. VSt. DB. freien Berufen überhaupt für das Aufbringungsgeseß gilt. Ebenfsowenig bedarf es eines Ein- gehens auf die in der Vorentscheidung behandelte Frage, ob die Tätigkeit der Bücherrevisoren auch im allgemeinen als die eines

preußisches Oberverwaltung8geriht

Der Beshwerdeführer is Direktor einer Aktiengesellshaft | in Er hat einer in Vildung begriffenen Pensionskasse der Gesellshaft 50000 RM

einem fommen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7 des a Boie ive Die Rechtsbeshwerde ist unbegründet. 17 Abs. 1 Nr. 7 exklärt für abzugsfähig Zu- Betriebs des hat die Vorinstanz ausgeführt, daß ein

pflichtige Unternehmer oder wenigstens Mitunternehmer des be- treffenden Betriebs ist. Daß jemand in dem Betrieb angestellt ist, kann niht genügen, selbst wenn es sich um einen höheren An-

der Gedanke zugrunde, daß derartige Zuwendungen eines Be-

nahestehen; in vielen Fällen liegt mehr oder minder eine eigen- tümlihe Form der Gewährung von Arbeitslohn vor. troßdem den Zuwendungen von Betriebsausgaben zu- zuerkennen. Sie vermeidet shwierige und unerfreulihe Unter- ¡heidung, ob im Einzelfalle der Beweggrund der Sorge für den Betrieb oder der Sorge für die dem Betriebsinhaber in gewisser

ivar. Wenn beabsihtigt gewesen wäre, die Zuwendungen ledigli

Führung sämtlicher mit eem Zwedck in | 3, Bogislaw von Heyden-Linden auf Büsammenhana stehender Geschäfte, der Stretense, Kreis Anklam, 4. Ritterguts8-

aus dem Gesichtspunkt der Wohltätigkeit heraus zum Abzug zu- zulassen, so würde eine anderweitige Abgrenzung und eine Be- shränkung auf einen festen Betrag oder einen Prozentsaß vom Ein- kommen angebracht gewesen sein. Nach dieser Natur der Vorschrift ist sie zwar nicht unbedingt besonders eng auszulegen, insbesonders fommt eine Ausdehnung auf Zuwendungen eines Mitunter- nehmers und auf Zuwendungen an eine mehreren Betrieben ge- meinsame Kasse in Frage; indessen kann sie danah nur auf solche Fälle angewendet werden, in denen der Gesichtspunkt einer eigen- tümlihen Entlohnung der Angestellten überhaupt in Frage Angehörigen | kommt. Dies trifft weder auf Zuwendungen eines Direktors noch

auf Zuwendungen eines Aktionärs zu. Es fann auch nicht ge- nügen, daß der Aktienbesitz des Zuwendenden so groß ist, n er bei Veräußerung seiner Aktien gemäß § 30 Abs. 3 des Ein- fommensteuergeseßes wie cin Mitunternehmer behandelt würde.

-

S 30 Abs. 3 des Einkommensteuergesetes bildet eine Ausnahme

und Steuer-

jedoch

Gleichstellung

4 nicht als Mitinhaber des Betriebs der Gesellschaft anzusehen ist, nicht 6

vielmehr diesem wie ein Fremder gegenübersteht. Die Rechts- beshwerde war danach als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 3. Oktober 1928 VI A 1195/28.)

132. Zur Vörxrsenumsaßsteuerfreiheit beim Rücferwerbe von Inhaberschuldvershreibungen zum Zwecke der Tilgung, Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft, die Rechtsnachfolgerin einer anderen Aktiengesellschaft ist, hat Genußscheine es Rechts- vorgängerin gegen Entgelt zurückerworben und begehrt mit der Rechtsbeschwerde die Befreiung von der Börsenumsabsteuer mit der Behauptung, 2B sie die Genußscheine nur zum Zwedcke der Tilgung zurückerworben habe. Das ergebe sih daraus, e sie die Genußscheine bald nach dem Erwerbe getündigt habe. Daß sie die ¿urückerworbenen Genußscheine in den Bilanzen als Aktiva ein- gestellt habe, sei richtig, aber nur geschehen, um nit das JFnter- esse der Gesellschaft am Rücerwerbe bekannt werden zu lassen und eine fünstlihe Kurssteigerung zu vermeiden.

Die Vorinstanz hat die Börsenumsatsteuerpflicht mit Recht bejaht, Nicht bestritten und nicht bestreitbar ist, daß eine Gesellshaft ihre

gibt,

en Per- sie nicht in

der Rechts-

s - 2 : eigenen Fnhaberschuldverschreibunaen im Sinne des Begriffs des beschwerde der Beschwerdeführerin, bei der diese Voraussetzungen ste nh l O) p 7 griffs

teuerpflihtigen Anschaffungsgeschäfts anschaffen kann, da, wie das Reichsgericht in der Entscheidung vom 22. Juni 1886 (Entsch. des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 18 S. 6) ausgeführt hat, dis besondere Natur der die Schuldverpflichtung P ident vers körpernden Fnhaberpapiere bewirkt, daß diese ihre Kraft, den Be- sißer zum Gläubiger zu machen, nicht entsprechend den bürgerlichs rechtlichen Grundsägen der Vereinigung |chon dadur verlieren, daß sie von dem Aussteller aus irgendeinem rechtlichen Grunde zurückerworben werden, sondern nur denn, wenn der Ver- pflihtungswille aufhört. Diesec Auffassung ist der eckennende Senat bereits in der bei Mrozek, Steuerrehtsprechung, Rechts-

erörtert zu 1925 vor-

des Reichs- S. 114, 118; in der (Urteil vom : say 6 zu § 21 der [III. Steuernotverorönung abgedruckten Ent- sheidung vom 16. Zuli 1926 Il A 235/26 beigetreten. Ander- jeits ist allerdings eine Einziehung des «5nhaberpapiers im Wege der Tilgung kein stcuerpflichtiges Anschaffungsgeschäft, da iesem Falle die Zahlung nicht zura Erwerbe des verbrieften Rechts, sordern zu dessen Erfüllung erfolgt (vgl. Gutachten des erkennenden Senats vom 30. 12. 1919. Entsch. des Reichsfinanz- hofs Bd. 2 S. 321 —). Jm vorliegenden Falle hat die Vorinstanz jedoch Ent, daß es jd bei dem Erwerbe der Genußscheine um eine Tilgung nicht gehandelt habe, da hierzu gehöre, daß die Absicht des Erwerbes zum Zwecke der Tilgung in gehöriger und einwandfreier Form bei Abschluß des Geschäfts in die Er- scheinung getreten sein müsse und dazu bei der Kündigang unter- liegenden Wertpapieren die voraufgegangene Kündigung gehöre, Die bloße unverbindlihe Absicht, die «Fnhaberpapiere aus dem Verkehr zu ziehen, und ein Wissen des Gläubigers um diese Absicht genügt nicht, den anes zu hindern, die er- worbenen Wertpapiere im Verkehr zu lassen und sie wieder aus- zugeben. Dem ist nur beizutreten. Den Charakter der Einziehung und Tilgung erhält der Rechtsvorgang erst dur die Kündigung, Denn erst mit dieser wird die Zahlung zu einer Zahlung auf die Schuld und erst mit ihr verliert die Urkunde ihre Vedeutung als Wertpapier und wird zur bloßen Legitimation für die Forderung des Schuldbetrags. Erft die Kündigung gibt auch dem Gläubiger ein Recht, zu verlangen, daß seine Rabituens als Zahlung auf die Schuld gelte und damit die Forderung, über die die Urkunde lautet, zum Erlöschen kommt. Möglich wäre allerdings, daß der oder die Gläubiger die Einziehung der Jnhaberpapiere auch ohne iti vereinbaren. Dieser Fall ist hier aber nicht bes hauptet. (Urteil vom 5. Oktober 1928 11 A 403/28.)

beansprucht Ein-

Steuer-

der Steuer- Nr. 7 liegt

ßerordèntlich Wenn die

entscheidend

pähter Konrad Weißenborn auf Stein- mocker, Kreis Anklam, 5. Kaufmann Paul Belag in Anklam. Die Ge- ellschaft wird vertreten durch zwei Ge- | worden.

châfts{ührer oder ura einen Geschäfts-| Arnstadt, den 12. November 1928. ührer und einen Prokuristen. ie Thür. Amtsgericht. Bekanntmachungen der Gesellshaft er- ——

folgen durch den Deutschen Reichs- Aschafsffenburg, anzeiger, 1: Amtsgericht Anklam, 6. November 1928.

gummiwarenfabrik in Gehlberg und als eren JFnhaber der abrikant Albert Bergmann in Gehlberg eingetragen

[71285] Unter der Firma „Stürmer «& Schneider“ mit dem Sitze in Aschaffen- burg, Alexandrastraße 11, betreiben die Kaufleute Fridolin Stürmer und Jakob Schneider, beide in Aschaffenburg, seit 1. Juni 1926 in offener Handelsgesell-

Annaberg, Erzgeb. [71283] Auf Blatt 1369 des hiesigen Handels- registers, die Firma Richard Winkler

in Annaberg betr, ist eingetragen | schaft den Handel mit und die Ver- worden: tretung in Baumaterialien und Jndu- Theodor Richard Winkler ist aus- | striebedarfsartifkeln aller Art. geschieden. Der Bâäermeister Max 2. „Fischer & Vehl in Liquís- Winkler in Annaberg is Fnhaber. dation“ in Aschaffenburg: Das Amtsgericht Annaberg, 13. Nov. 19828. Liquidation3verfahren und die Ver-

tretungsbefugnis des Liquidators Josef Gurk ist beendet; die Firma ist erloschen. Aschaffenburg, 12. November 1928, Amtsgericht Registergericht,

Arnstadt, (7 1284] Im Handelsregister Abt. A Nr. 746 ist die Firma Albert Bergmann Hart-

A f

[3 p E k

s da d 4 wi L a d N L L) ü F [) u A A # P 3 f p M A «“ j L j : f ; » - L N 0 E Ee C CINHESA S M 1E Ee f 4 ( V A N : t ; : n t E S E E S * E b F A M NBSNSEES E BEO L MREEE E S) C De L A COAIEIE S URUE S U „PUEES 416 G L 2E - O ILIRAEN 1a I NSRIE S V III T L S U U E L M FEN a1E! L DI ; S R, L E t ree m tre S

——++—