1928 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis vierteljährlih 9 #ÆÆ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 32.

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reußisher Staatsanzeiger.

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Fernsprechher: F 5 Bergmann 7573.

ITL. 2 1. Reichsbantgirokonto. Ge

Fuhalt des amtlichen Teiles : Deutsches Reich,

Bekanntgabe der Reichsinderzisfer für die Lebenshaltungskosten im November 1928. e i : : Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zu- lassungskarten. | S Verordnungen über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit

von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg.

Preußen.

Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. i Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im November 1928.

Die RNeichsinderzifser für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nah den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats November mit 152,3 gegen 152,1 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.

Die Jnderxziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 100): für Ernährung 152,0, für Wohnung 125,9, für Heizung und Beleuchtung 150,6, für Bekleidung 172,0, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlih Verkehr 190,9.

Berlin, den 30. November 1928.

Statistisches Reichsamt. J: A. Dr. Eppenstein.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.

1, Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 674 vom 5. No- vember 1928 „Der Ring der Bajadere“ sind ab 24. November 1928 ungültig. Nur die dur erneute Zulassung des Bildstreifens vom 9, November 1928 unter Prüfnummer 20750 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

2. Die Zulassungskarten Priüfnummer 19163 vom 4. Juni

i

1928 „Douglas Fairbanks, der vierte Musketier“ sind ab 25, No-

vembe: 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild-

streifer:s vom 10, November 1928 unter Prüfnummer 20 728 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

3, Die Zulassuagskarten Prüfnummex 9174 und 9575 vom 18, Oktober 1924 bzw. 22. Dezember 1924 „Dunkle Gewalten“ sind ab 25. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zu- lassung des Bildstreifens- vom 10. November 1928 unter Prüf- nummer 20769 mit gleihem Haupttitel erteilten Zulassungs- karten sind gültig.

4, Die Zulafsungskarten Prüfnummer 20435 vom 15. Oktober 1928 „Die Republik der Bakfische“ sind ab 20. No- vember 1928 ungültig, Nur die durch erneute Zulassung des Bild- streifens vom 5. November 1928 unter Prüfnummer 20 665 mit gleihem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

59 Die Zulassungskarten Prüfnummer 19194 vom 8. Juni 1928 „Der Schöpfer“ sind ab 27. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstceifens vom 12. No- bember 1928 unter Prüfnummer 20 767 mit dem neuen Haupt- titel „Zwischen Liebe und Pflicht“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

6. Die Zulafsungskarten Prüfnummer 18900 vom 2. Mai 1928 „Ein Mensch aus dex Masse“ sind ab 28. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 13. November 1928 unter Prüfnummer 20804 mit dem neuen Haupttitel „Ein Mensh der Masse“ erteilten Zulassungs§- karten stnd gültig.

T, ie Zulassungskarten Prüfnummer 20282 vom 3. Oftober 1928 „Die blaue Maus“ sind ab 1. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 16. November 1928 unter Prüfnumnter 208566 mit gleichem Vaupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

8, Die Zulassungskarten Prüfnummer 19212 vom 8. Juni 1928 „Die Gala-Sisters (die Vierte von rets)“ sind ab 1. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Vildstreifens vom 16. November 1928 unter Prüfnummer 20 855 mit dem neuen Haupttitel „Die Vierte von rets“ erteilten Zu- lassungskarten sind gültig.

9. Die Zulassungskarten Brüfnummerx 11207 vom 4. Sey- tember 1926 „Der sterbende Sherlock Holmes“ sind ab 29. No- vember 1928 ungültig, sofern se nicht das Ausfertigungsdatum 14%. 11, 26 rügen. L

10, Die Zulassungskarten Prüfnummer 11184 vom 1. Sep- ember L Mel Mann mit der gespaltenen Lippe“ sind ab

. ovember 1928 ungültig, sofern ste nichi Ausferti ÿ- datum „14. 11, 98“ A m y N

11. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11714 vom 18, No-

vember 1925 „Der Daumen ves Zngenieurs“ {sind ab 29. No-

O

rlin, Gonnabend, den 1. Dezember, abends,

vember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum 14 11 28° Laden.

12. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11186 vom 1. Sep- tember 1925 „Unter den Rotbuchen“ sind ab 29. November 1928 ungültig, sofern sie niht das Ausfertigungsdatum „14. 11, 28“ tragen.

13. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11185 vom 1: SéPs tember 1925 „Das leere Haus“ sind ab 29, November 1928 un- gültig, sofern sie nicht das Ausfertiaungsdatum „14. 11. 28“ tragen.

14. Die Zulassungskarcten Prüfnummer 11710 vom 10. No- vember 1926 „Das bunte Band“ sind ab 29. November 1928 un- gültig, sofern sie niht das Ausfectigungsdatum „14. 11. 28“ tragen.

15. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 253 vom 28. Sep- tember 1928 „Revolutionshochzeit; Still wie die Nacht und tief wie das Meer soll meine Liebe sein“ sind ab 1. Dezember 1928 un- gültig, sofern ste nicht das Ausfertigungsdatum ,16, 11. 28“ tragen.

16. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19052 vom 18, Mai 1928 „Haus Nr, 17“ sind ab 5. Dezember 1928 ungültig. Nur die dur erneute Zulassung des Bildstreifens vom 20. November 1928 unter Prüfnummer 20 866 mit gleihem Haupttitel erteilten Zu- lassungskarten sind gültig.

17. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 776 vom 14. No- vember 1928 „Wolga . . . . Wolga“ sind ab 5. Dezember 1928 un- gültig. Nur die dur erneute Zulassung des Bildstreifens vom 20. November 1928 unter Prüfnummer 20899 mit gleichem Paupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

18. Die Qutassungttarten Prüfnummer 20754 vom 9. No- vember 1928 „Ossi hat die Hosen an (Abenteuer eines Unterrocks)“ sind ab 7. Dezember 1928 ungültig. Nur ‘die dur erneute Zu- lassung des Bildstreifens vom 22, November 1928 unter Prüf- nummer 20 919 mit gleihem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

19. Die Zulassungskarten Prüfxummer 20 708 vom 5. No- vember 1928 „Das Wunderkraut“ sind ab 9. Dezember 1928 un- gültig, Nux die dur erneute Zulassung des Bildstreifens vom 24. November 1928 unter Prüfnummer 20937 mit dem neuen Hauptvitel „Das Wunderkraut. Die Historie vom Tabak“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

20. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 664 vom 1. No- vember 1928 „Sonne auf Macedonîien. L. Teil“ sind ab 9. De- zember 1928 ungültig. Nur die dur erneute Zulassung des Bild- streifens vom 24. 11. 1928 unter Prüfnummer 20 936 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

_21. Die Zulassungskarten Oer 18 556 vom 24. März 1928 „Die Liebespanne“ sind ab 5. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 20. November 1928 unter Prüfnummer 20 890 mit dem neuen Haupttitel „Bin ih Fhr Typ?“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

__ 22. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20855 vom 11. Ok- tober 1928 „Die verkaufte Frau“ sind ab 5. Dezember 1928 un- gültig, sofern sie niht den neuen Haupttitel „Dolores die Sklavin etner Ehe“ tragen.

_23. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 842 vom 26. April

1928 „Fanfaren der Liebe“ sind ab 5. Dezember 1928 ungültig, sofern sie niht das Ausfertigungsdatum „20. 11. 28 tragen. ___ 24. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 601 vom 29. Ok- tober 1928 „Der Kampf ums Matterhorn“ sind ab 8. Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „23. 11. 28“ tragen.

25. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 535 vom 24. Ok- tober 1928 „Das Dokument von Shanghai“ sind ab 9, Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „24. 11. 28“ tragen.

26. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 499 vom 18. Fuli 1928 „Das Kind des Anderen“ sind ab 9. Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „24. 11, 28“ tragen.

Berlin, den 29, November 1928,

Filmprüfstelle Berlin, Mildner.

Bororonunta über die Neuregelung der örtlihen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg.

Vom 19. November 1928,

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs- finanzbl. 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt:

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Das Finanzamt Ebermannstadt wird aufgehoben. Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Forchheim (Bayern) vereinigt. 89

Das Finanzamt Neu nki Wen a Brand wird. auf- gehoben. Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Erlangen vereinigt. 8 3

Diese Berordnung tritt am 1, Sanuar 1929 in Kraft,

Nürnberg, den 19. November 1928.

Der Präsident des Landesfinanzamts. von Merkel.

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Postschectkonto: Bertín 41821, {928K

Cor. ut Ung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg. Vom 19. November 1928,

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs- sinanzbl, 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt:

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Das Finanzamt Ca dolzburg wird aufgehoben Seln Bezirk wird mit dem des Finanzamts Fürth (Bayern) vereinigt,

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1929 in Kraft,

Nürnberg, den 19. November 1928, Der Präsident des Landesfinanzamts, von Merkel,

Preußen. Staatsministerium.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 2. November 1928 dem Maschinistenmaat Emil Ma r- quardt in Kiel, Linienschiff „Hessen“, die Erinnerungs8- medaille für Rettung aus Gefahr verliehen.

Bescheid über die Zulassung von Zündmi tteln.

Der Fabrik elektrisher Zünder G. m. b. H. in Berlin W. 9, Linkstraße 25, wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts das nachstehend bezeichnete Zündmittel zugelassen.

a) Bezeichnung und Beschaffenheit des Zündmittels: Hohohmiger eleftriiher Brückenglühzünder Venus. in verschiedenen Augs führungen als Yéoment- und Zetitzünder. 5

b) Herstellungsort: Fabriken in Köln-Nich!l, Hochkreuz bei Köl: und Troisdort, Nheinland,

c) Beiondere Bedingungen: Zum Schießen in Schlagwetter- gruben dürfen nur Zünder nit feuersicherer Ausführung ver- wendet werden.

Clausthal, den 29, November 1928.

Preußisches Oberbergamt. Born hardt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Berichtigung. Jn dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger über die Sißung des Reichsrats am 29. November (Reichsanzeiger Nr. 280) heißt es im Anfang des 8. Absaßzes irrtümlih, daß ein Geseß- entwurf über ein Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reih und Kanada angenommen worden sei. Tatsächlich handelt es sich um ein Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Panama.

Deutscher Reichstag. 22. Sißzung vom 30. November 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger .*)

Präsident b e eröffnet die Sißung um 2 Uhr.

Auf der Tagesordnung stehen Anträge der Sozialdemo- kraten, Demokraten und Kommunisten über die Ehe=4 sheidung, die Rechtsstellung der Frau, die Reform des Familienrechts und die Rechts- stellung: des- außerehelihen Kindes. De Sogialdemokraten beantragen cine Aenderung der Vorschriften über die Ehescheidung dahin, daß die Ehescheidung auch bei Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses erfolgen kann. Das gleiche wird von den Demokraten beantragt. Alle drei Parteien verlangen ferner Vorlegung eines Geseßentwurfs über die Rechts\tellung der unehelihen Mutter und ihres Kindes, weiter eines Geseßentwurfes zur Reform des Familienrechts, die der veränderten staatsbürgerlichen und wirtschaftlichen Stellung der Frau S wf i

Abg. Antonie P f ü l f (Soz.) begründet die sozialdemokratischen Anträge. Man müsse den Verhältnissen des praktishen Lebens geseßgeberisch Rechnung tragen. Das ebenso gewissenlose wie un-

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im rtlaute wiedergegeben sind.