1928 / 281 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 1. Dezember 1928.

S. 2.

[75531] Bekanntmachung.

Die „Gedevaa“ Gemeinnünige Deutsche Neisicherungs- Aftiengesell|cha!t ist mit der „Koëmos“ Kranken- und Ste1begeld-Ver- siberungsbank - Aktiengeiell\cha!t Vet» \{chmolzen worden Die Gläubiger der „Gedevag“ werten aufgefordert, sch bei der unterzeichneten Getellichaft zu melden.

Berlin, den 1. Dezember 1928.

Vereinigte Kran?enversicherung®-

Aktiengef{ellschaft (vormals Gedevag, Kosmos und Selbsthilfe).

[759932] VBekannimachung Die „Selbsthil)e“ Krankenversiherung für den Mittelstand auf Gegenseitigkeit ist mit der Firma Vereinigte Kranken- versicherungs - Aktienge)ellichatt (vormals Gedevag, Kosmos und Selbsthilfe) ver- \{chmo!lzen Gläubiger der „Selbsthilfe“ werden autgefordert, sich bei der unterzeichneten Gejtell|hatt zu melden Berlin, den 1. Dezember 1928, Vereinigte Krankenversicherungs Aktieugesellschaft (vormals Gedevag, Koëmos und Selbsthilfe).

worden, Die

[74118]. Astron-WerkJena Aktiengesell}chaf}t für Optik und Mechanik vormals Berth & Neumann in Liquidation in Jena. Liquidations3eröffnungsbilanz zum 13, März 1928.

pam

Aftiva. RNM Maschinen und Fabrikein | NIOMIUNId « + «a6 5 302/50 VBülroeinrichtung « 5 1 002/50 Warenvorräte « « 2 012/17 Schuldner i 83 401/29 Kasse und Postscheck 2s

U 0 93 450/39

Rg agi 185 361157

j

| 9 Î

Sitiipniailiie neten | Badi PBaßsiva, | Aktienkapital « 90 000 Glaubiger «» « « 94 3611/57 Delf l 000!

CTEDGUE 6+ F

Jeua, den 22, November 1928. Der Liquidator. Paul Kemuik. [74115]. Bilanz per 31. Dezemver 1926,

Aktiva. | Bexechtsamekonto 585 000 Maschinenkonto & 40 860/07 Gebägudetonto 27 350151 Snventarkonto 13 174/91 SCDITOYON « a « 390 2321 { YLagertonto 9 691/98 Kassakonto j 570/09 Beteiligungsfonto 720 000

9) S A E n 17 032/44

864 5912/1 t | |

YBaßsiva, Kapitalkonto , « Nes rvefonDos8 o 0 TCDTTOYCIL « 4 Atßzeptenkonto

LOUNTONTIO

900 000! 93 601/15 738 086/44 115 994/68 M6 829/87

1 864 512/14 Gewinn- und Verlustrechnung.

Soll, | Unkostenkonto 18 716/42 Steuernkonto 6 086/32 Linsenkonto « 75 593/03 Abschreibungen s 85 302/42

185 698/19 Haven, |

Betriebskonto „, 108 06575

E «4 77 632/44

185 698] L9 Essen (Ruhr), d. 2. November 1928, Märkische Vergbau-Aktiengesellschaft. P. Schulte-Holtey. ppa. Kreuzenbe ck,

T EDET:

[74116]. _ Vilanz per 31, Dezember 1927.

Aktiva, Berechtsaimekonto 585 000|- Maschinenkonto . 7359| Gebäudekonto { 114| Jnventarkonto 14 639 DEDITOVEN « 1e 260 158 Lagerkonto » + « 14 5039 NUNatonto . «. « 4 581 Beteiligungsfonto 720 000 C e 257 846 1 868 239

Passiva, Kapitaiktonto , 900 000 Reservefonds « 15 968 NLEDILOYEIE «4 «o 886 798 Akzeptenkonto 64 226 Löhnkonto - . 1 245/35

1 868 239/09 Gewinn- und Verlustrehunng.

Soll, Unkostenkonto Steuernktonto Zinsenkonto « « Betricbskonto «

Haben,

Narlii? Verlu 6 C4

257 846/69 257 846169 Essen (Ruhr), d. 2. November 1928, : Märkische Bergbau- Aktiengesellschaft, P.Schulte-Holtey, ppa, Kreuzenbeck.

Tikotin, Kunstwollfabrik, Aktien- gesellschast Schweidniß. Bilanz vom 30. Juni 1928.

Aktiva. Kassen, Sorten, Wechtel 2c. Außenstände Bestände ¿ (Grundstück und Gebäude

I IGGeHTOniO e a e 6

Passiva. Kontokorrent und Wechse] | verbindlichkeiten 441 399| Hon 7 500|-- Seen : aa a6 156 000|— Kapital 600 000! Gewinn- und 38 695/94

D N

N Berlustfonto

1 243 594/94 Gewinn- und Verlustaufftellung.

Betriebsunfkosten, Löhne und k A Frachten 620 883/10 Abschreibungen 929 499/31 Bilanzkonto | ab Vortrag von 1927

38 695,94

1 677,60

Fabrikations- u. Betricbs- tonto C A Div. Konto . C 7095! [73437] 687 400/75 E Di: I L T P T E EENE FIF T E: E MEL T T E T T E

(D012) Armit Schallylatten-Aktiengefsell- schaft, Berlin-Zehlendorf. Bilauz þper 30. Juni 1928.

RM 53 685

686 691/24

Uktiva, |

Unte.

Eu G S 81 298

WLOIMINEn a s 15 827 S

Le

Eten 6 « « 170

167 825/24

A f 2 a!

Pasfiva, ATentata d CICLDCTONDO a f 66 reten A 57 141/95 (Bewinn: | Vortrag a. 1926/27 240 52 |

tahresgew. 1927/28 226,88 167/40

S S A 167 825124

Gewinnr- und Verlustrechnung per 30. Juni 1928.

100 000|— 10 215/89

NM 13 646/37

Soll. Steuern und Abschreibungen winn 1927/28

: Haben.

ŒEinnalunen aus Mieten usw.

[79517]

Malzfabriken Langensalza und Wolff Söhne Erfurt Aktiengesellschaft. Bilanz am 31. August 1928.

Bestände. M o)

Gn hude 206 000|— (Bebäude E 960 000! Maschinen, Apparate und

fonstige Einrichtungen Aufwertungskonto . . Wertpaptere K isse A 28 Wesel i e Bank- u. Postsche®guthaben Rene «o Bestände

563 000|— 39 000|— 29 236/69

8195/35 115 978/89 2 486/08 H88 8010 2 390 898/97

H 903 197 |—

Verbvflichtungen. Stammatktientapvital . Borzugsaktienkapital . . 5 Nüdlage, geseßlihe « « Delkredere . ra Rücklage für Grunderwwerb-

steuer . i 4 400|— Otto-Geisler-Stistung - 10 000 Hypothekenkonto I. . 905 280|— Hypothekenkonto II 10 7967 Schuldverschreibungen « 90 250 Schulden, lfde. RNehnung 11] 101 627/0: Schulden. 1fde. Vechnung 1] 1249 199/68 C QUIDEn. «e 795 26218 Banfschulden N i 418 72613! Dividende 1923/24. 51413: Dividende 1924/25, 5/4 Dividende 1925/26 . 40 Dividende 1926/27 345 Reingewinn . « « 131 748 5 903 197

Gewinn- und Verlustrechnung am 31. August 1928.

2 000 000|— 5 000|—

200 000 20 000

Soll, 4 s Abschreibungen . « 113 944/97 Generalunfosten « « 1 387 637/54 Meingeminn ?)« « « 131 748/51

i 633 331/02

Haben. | Vortrag aus 1926/27 15 989/42 Brüttogewinn . . » - 1 617 341/60 1 633 331/02 *) Verteilung: M 6 9% Dividende a. Stammaktien 120 000, 69/0 Dividende a. Vorzugsaktien 300, Tantieme a. Aussichtsrat . 4 405,55

Vortrag auf neue Rechnung 6 992.96 131 748,51

Die Dividende gelanat gegen Rückgabe des Gewinnanteilsheins Nr. 4 an unserer Gesell\chaftsfasse sotort zur Äuszablung. Malzfabriken Langensalza und Wolff

Söhne Erfurt Aktiengesellschaft,

O. Geisler.

[75534] Vhönix-Film Aktiengesellschaft. Bilanz per 31, Dezember 1927.

. j Aftiva. r 4 328 115 766/83 202 062/90 931 271/16 5 442|— 10 O00U|—

l A Kassa und Bankguihaben 7 Außenslande ¿ » Beteiligungen . Xilmfonto Materialien « Auto E

Znventar . «

868 87 Passiva, |

S 50 000|— 1 200/—

Kapital nelerve Nicht ausgeschüttete Dee 4 4 e «

ct E E eo D a | Gewinnvortrag von 1926

4 524 87 Gewinn von 1927 1 420,46

3 000 162 758/36 158 146/06 487 822/41

5 H

868 872|16 Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1927

Soll, M (Beneralunkosten 84 78318 Abschreibung auf

ande : Abschreibung auf Filme 80 000 O aut Auto 5 500 Abschreibung au? Inventar 606 Gewinn Pro L920 « e 1 420 196 921

| erre ertr rinrn aer M

Außen- U 24 010/27

Haben. S 196 9214: 196 921/43

Berlin, d?:n 12. November 1928.

[74542] Magdeburger Bank Aktiengesell\chaft in Liquidation, Magdebur g. Bilanz ver 31. Dezember 1926.

Aktiva, RM |4 in laufender |

6 184 926/05

27 326/96

2 23076

330 000|—

1

42916

1 378 250/95

1-965 6911/32

Schuldner Nechnung : Guthaben bei Banken Kasse 40S: Q S S Grundbu de ea íInventa1 S Hypotbekentilgungskonto

V G a

Passiva, UTeNabaE s Mee Gläubiger in

Mena. Guthaben deutsher Banken

Doe o ae

1 250 000|— 250 000 |-—

laufender

l 965 651 /3: Gewinn- und Verlustrehnung per 31. Dezember 1926

De

Verwaltungskosten und Steuern e 42 934/64 Beda a + «e 202 581/61 Zinten E N 44 075173 Verlust bis31.Dezember 1925] 1 088 658/97

Ç

mae

l 378 250/95

1 378 250/95

1 378 250/98 Magdeburg, den 20, Oktober 1927. Magdeburger Bank Alitienge)ell schaft in Liguidation. Kluge. Magdeburger Bank AktiengeselU schast in Liquidation, Magdeburg. Bilanz per 31. Dezember 1927.

Gesamitverlitts «e

Aktiva. Schuldner in laufender Nechnung - Guthaben bei Banken 94/59 E 2 46764 S 5 1|— Welt 4 &s 1415 335/62 1 503 790/61

Passiva. |

ATeNTavital . «f 1 200000

Neserve N 2SO 0D

Gläubiger in laufender Nechnung .

Guthaben deutsher Banken

RM N) j

85 891/46

2415/47

1 375/14 ) 503 790/61 Gewinn- und Verlustrehnung

per 31, Dezember 1927.

D E. T s M Me

Verwaltungskosten und eue S Zinsen L Abschreibungen . - - ; Verlust bis 31. Dezember 1926| 1415 335|62 1419 335/62 1415 335/62

Magdeburg, den 15. Oktober 1928.

Magdeburger Bank Alktienge}ell)chaft

in Liquidation. Kluge:

Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanzen nebst Gewinn- und Verlust. rechnung mit den von mir geprüften Geschäftsbüchern bescheinigt, 1

Magdeburg den 20. Oftober 1928,

Karl Kaiser, von der Handelékammer

in Magdeburg amtlich bestellter und

beeidigter Bücherrevi)or.

eamte «e

[75516]

Kurpfalz-Sekikellerei Akt.-Gef.

Um 27. Ottober 1928 tand \chättaräumen der Kurpfalz- Akft.-Ges, Speyer a. Nhein, 11he Generalveriammlung |tat hierbei das ganze ¿2 630 000 und ireten.

P S Se oi O Di

in den Ges» Sefktkelle1 ei die ordenl!s i und war

UAfktienkarital mit

1 » “Uo mmen PVer=-

Der Bericht des Vorstands und des Auf-

sichtsrats, die Bilanz, Gewinn lustrechnung tür das am 31. abgelautene Geschä!tejahr einstimmig genehmigt und und Au!sichtsrat Entla\tung ex

Der in untenstehender B gewiesene Gewinn wird wie fol

1. Au! das Aktienkapital in

- und Ver- Pai 1928

1927/28 wurden dem Vorstand

teilt.

ilanz auês- gt verteilt : Höbe von

N! 630 000 enttallen 4 9/9 Dividende

= RM 25 200, An den geseßlichen NM 2000 U Ie

Reservefonds

Aufsichtsratsmitglieder je

NM 750 und an den Aut}sichtsrat-

vorsißgenten NM 1509, NM 6000, . Der Nest des Neingewinn

neue Rechnung vorgetrage!

zusammen

s wird auf f

Bilanz per 31. Mai 1928.

Aktiva,

eaen Maslen . .… „- « (Gebäude i Einrichtungen und Mobilien Va ck

Kasse e

Postscheck . «

Debitoren «

NM e 66 060|— 118 342/09 86 039194 549 641/72 389/31

1 282/84 279 866/69

l

[01 622/99

Passiva. THentabial «e Kreditoren O NücksteUungen u. Reserven Gewinnvortrag 1926/27

7 498,80 Reingewinn S M O10

/

630 000| 307 919/03 114 4147

49 288/99

l

Gewinun- und Verlustre für Geschäftsjahr

927/28,

101 622/99 chnung

Soll, Betriebêunkosten . . Handlungsunkosten . U, «e o 6 Steen A Abichreibungen Reingewinn 1927/28

RNM 25 830/87 979 594/66

8 563/29 41 372/12 26 108/26 41 790119

423 259

i Habeit. Bruttogewinn Speyer, den 26. November

Z Der Vorstand. H. Stolleis.

423 299/39 1928,

O. Schwarz.

gr r, C S-A R S: © Me 0D RETDAARS T AET M T F, —IgLAE “1 Ce. TANT Ger :

Bayerisches Sperrholzwerk Ebersberg Aktiengesellschaft

in GEbersberg.

Handelsbilanz

þer 31. Dezember 1927.

“Aktiva. G Gebäude . : . 226 488,—

Zugang 594,19 226 v42,19 59%, Abschr. 11 302,19 Maschinen « . 217 431,— Zugang - 41 195,83 298 626,83 1 000, E NOCUZ6NS 15% Abs{Gr. 38 643,83 Werkzeuge 1 026,— 50% Abschr. 12,— Büroeinrihtung 2 4529,— Zugang 749,— 3 2U8 15 9% Abschr. 480,— Kasse und Post]check Außenstände . 307 819,63 Dubio)e . 4246 11 Ae O Verlustvortrag 1925/26 . Vet 102 «v

Abgang

/ 4 i Pasfiva, Aktienkapital . QOPpothelen . » Bankichulden « Ae 4 6 MTCOITOYEN «5 1 Gewinn- und Verlustre

RM | 17 b00/

| | 214 740 s

218 983/-

913

Q 34/18

T2! 243:

303 573/52 37 5311859 129 094/42 77 685/98 4 014/33 008 798/28

100 900|— 11 862|— 536 756/42 286 967157 73 21229

0U8 798/28 chnung

für das Jahr 1927.

Aufwendungen. Gehälter und Löhne . Unkosten ede Abschreibungen ¿

N |4 155 671/19 126 063/88

M) 939/02

=| 332 674/09

Erträgnisse. Fabrikationeübershuß . Mieteinnahmen ; Nicht verwendete Nü-

stellungen aus dem Jahre S i Berlust im Jahre 1927

l

| 314 019/93

14 192/83 4014/33

332 674/09

Bayerisches Sperrholzwerk

Ebersberg Aktiengesell (Unter)christen.)

schaft,

Deutsche Bergin- Aktiengesellschaft _ für Kohle- und Erdölchenie, [73463] Heidelberg. Abschlußbilanz am §1 Dezember 1927.

N U 1 290 96776 De e a 21 787/03 Patente S ° ; I|— Tatsenbestand . « © + Debitoren A Gewinn- u. VerlustreGnung

Aktiva,

Pasfiva, Aktienkapital E # SE ATTCDITOIEN «v a 60s

1 000 0000| 669 08577 1 669 085|77

Gewinn- und Verluftrechnung per 31. Dezember 1927. Debet. Berluftvortrag aus 1925/26 Betriebsökosten}aldo 1927

RNM - 315 626/17 259 54511

341 171/28 Kredit, Bilanzkonto N 341 171123 Heideiberg, im Oktober 1928, Deutsche Bergin-Aktiengesellschaft für Kohle: und Erdölchemie, Bergius. Dr.

I

[75510] Maschinenfabrik Veth Aktiengesellschaft. Bilanz per 30. Juni 1928. Attiva, U e Grundstü E 100 000 Gebäude: Bestand am 1. Juli 1927 161 000,— Abschreibung __6 000,— Maschinen: Bestano am 1. Juli 1927 79 000, Zugang 9 235 47

88 235 47

Abschreibung 18 235 47 Fuhrwerke: Bestand am Ie SUIT L927 L001

Abschreibung 1 000

Beteiligung . E Werkzeuge: Bestand am 1. Suli 1927 1 ,— Zugang - 3 304 x9

3 309,59

3 304 89

155 000

Abschreibung Moe e Uen e : : 1 B e 266 564 Kassenbestand « « s 10716 Uet 507 724

1110010

R

Passiva, Aktienkapital . . Neservekonto . « Hypotheken « «« aube Zur Verteilung verbleibender

Uebers{huß S

360 000 40 000 47 96517

611 542/26

50 5028

111001018

Der Vorftand. Straus-Scharina. Bodenmüller Der Aufsichtsrat. Martens, Vorsizender.

Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz per 30, Juni 1928 mit den von mir geprüften, ordnungsgemäß geführten Büchern der Gesellshaft wird hiermit bescheinigt.

Lüäbeeck, im November 1928,

Carl Wörner, beeidigter Bücher- revisor, V. D. B., Sachverständiger faufmänni]|de Buchführung. Gewinn- und Verlustrechnung ver 30. Juni 1928.

N A 308 130/28 |

Soll. Unkosten und Zinsen Steuern und toztale Lasten Abschreibungen Zur Verteilung verbleibender Ueberschuß : Gewinn aus 1927/28 27 902,40

78 203/67

28 940/36

Vortrag vom H 30. Juni 1927 22 600,42 50 502/82

46H 377/13 Haben. E 465 37713

465 377/13

Der Vorstand. Straus-Scharina. Bodenmüller. Der Aufsichtsrat. Martens, Vorsigender.

Die Vebereinstimmung vorstehender Ge- winn- und Verlustrechnung Þper 30. Juni 1928 mit den von mir geprüften, ord- nungègemäß geführten Büchern der Ge- tellihaît wird hiermit be\cheinigt.

Lübecck, im November 1928.

Carl Wörner, beeidigter Bücher- revisor, V. D. B, Sacverständiger für fautmänni\che Buchführung. [75511] Maschinenfabrik Beth

Aktiengesellschaft.

Aut der am 28. November d. I. statt- gefundenen ordentlichen Generalverjamm- lung wurde das gemäß Stakut ausge- schiedene Aufsichtsrattmitglied, Herr Ge- neraidirektor Dr.-Ing. e. h. Dr. M. Neu- mark, Herrenwyk, wiedergewählt.

Lübeck, den 28. November 1928.

Der Vorftand. Straus-Scharina, Bodenmüller,

E HoiZ R

Srste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

1928

Nr. 281.

Grscheint an jedem Wothentag abends. Bezugs- preis wierteljährlih 450 @ÆÆ Alle Postanstalten nebmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsftelle SW.48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 #/ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages ins{ließlich des Portos abgegeben.

Berlin, Sonnabend, den 1. Dezember

——————————

j

%

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 K Anzeigen nimmt die Ges{häftsftelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen ‘fein.

Fnhaltsüberficht. Handelsregister, Güterrechtsregifter, Bereinsregtfter, Genossenschaftsregister, Musterregifter, ÜUrheberrechtscintragsrolle, Konkurse und Vergleichsfathen, Verschiedenes.

ESntscheidungen des NeichsfinanzhofSs.

134. Eùitfoumeunsteuerfreiheit eines für vie zurück- liegende Zeit vertrag8mäßig gezahlten Unfallschadens- ersaßes und Einkommensteuerpflicht der für die Zukunft au Stelle einer Unterhaltsleiftung gezahlten Schaden®srente. Die Rethtsbes{hwerde macht wie der Einspruch und die Berufung geltend, daß zu Unrecht die der Beshwerdeführexrin im Steuer- abschnitt von der Reichsbahngesellsthaft geleistete Entschädigung als steuerpflithtiges Einkommen behandelt worden sei. Die Bezüge der Beschwerdeführerin seien nah § 6 Abs. 3 des Etnkommensteuer gejces steuerfreie Kapitalabfindung. Jédenfalls sei ‘als solche der Betrag der Entsthädigung anzusehen, der für die dem Vergleichs- 'abs{luß vorausgegangene Zeit geleistet worden sei. Auch die für Bestreitung der Studienkosten dex Beshwerdeführerin zu- geommenen Beträge dürften nicht als Rente im Sinne ders § 40 angeschen ‘werden. ‘Dér: Rethtsbeschwerde kann nur teilweise \statt- gegeben werden. Die aus § 12 Lr. 8 bis 5 des Einkommensteuer- gejcpes ‘vom 29. März 1920 in 8 6 Abs. 3 ‘des 'Gesebes ‘vom 10. Angust 1925 übevnommene Bestimmung, daß Kapital- abfindungen, die als Entschädigungen für Unfälle und Körper- vexleßpungen gogzahlt werden, steuerfrei sein sollen, bringt schon ge- nügend zum Ausdru, daß nur die als Kaptitalabfindung dem Be- rechtigten zukommende Entschädigung, niht aber die in Renten- form zukommende Entschädigung, wie sie der Berechtigte nah dem Haftpflichtgeseß und § 843 und § 845 des ‘Büxrgerlicthen Geteßbuches regelmäßig anzusprechen hat, steuerlih begünstigt werden foll. Die Begrundung zum § 12 Nr. 2 bis 4 des Entwurfs des ‘Etin- kommensteuergeseßes 1920 fennzeithnet die Steuerbefrewungen, wie fie im iden Bestimmungen ‘Nr. 2 bis 4 des § 12 ‘vorgesehen waren, als nit pringipielle, sondern als œèine ‘auf sozial-wirtschaftlihen Exivägungen beruhende Ausnahme ‘von der Steuerpflicht dex Be- güge (Kapttalabfindungen). Kommt nah § 6 Abs. 3 nur der als Kapttalabfindung geleisteten Unfallentshädigung die Steuer- befreiung zu, fv ist doch noch zu dex weiteren Frage Stellung zu nehmen, ‘ob nicht etwa aus andexen Gründen auch der ‘als Rente geleisteten Unfallentshädigung Steuerfreiheit zuzugestehen tft. Die Entschadigungspflitht der Retthsbähn gegenüber der Besthwerde führerin beruht darauf, daß zu den Unfallschadensfolgen, zu deren Ansgilleicthung die Reichsbahn nah dem Haftpflithtgeseß und Den gerichtlichen Entstheidungen ‘verpflichtet war, auch der Wegfall der vom ‘verstorbenen Vater, an die Beschwerdeführerin zu be- wirtenden Untexrhalts[eistungen ecinschließlich der Ausbildungs- kosten gehörte. Was die Beshwerdeführerin von ihrem Vater als Unterhalt bezogen Hätte, ‘wäre von thr nicht zu versteuern ge- wesen, ebenso ou niht die von ihrem Veter für das Studium dex Beschwerdeführerin gemathten Äufwendunmgen ‘(8 40 Nr. 8 des Ein- kommensteuergeseßes). Es läge daher nckhe, anzunehmen, daß, was von dex Reichsbahngesellshast als Ersaß für die Leistungen des Veruttglü&ten dex BeshweLdeführerin zukam, nitht anders steuer Li zn beéhanticln fei als die weggefallenen Leistungen des Vaters der Veschwerdeführerin, ‘daß ‘also auch diese Ersaßleistungen ‘der Reichsbæhn von dex Beshwerd-führerin nicht zu versteuern seien. Solthe Rethtsanschauung mag den Vertragschlicßenden beint Ver- gleihsabschluß vorgeshwebt utd bestimmend dahin gewirkt haben, daß als Entsthädigung nur das festgeseßt wurde, was der Be shwerdeführerin zur Bestreitung des Unterhalts einschließlih der Studienkosten zur fxeien Verfügung steht. Diese Rechtsansicht hat mun «aber im ‘Geseh felbst keine Grundlage. Dex Grundfaß, daß der Ersaß für steuerfreie Bezüge immer auch steuerfrei ‘fet, 1st im Gefeß mcht durhgesühret. § 40 fs{hvreibt im Gegenteil die Be- steuerung der Renten und ähnlithen Bezüge, soweit nicht ‘Nr. 3 Saß 2 Plaß greift, s{hlehthin ‘vox. Die Besreiumgsvorschrift ‘des S 40 Rx. 8 Saß 2 findet ‘hiex feine Anwendung. Die ‘Leistung ‘der Rente 1st Für die Reichsbahngesellschaft niht eine freiwillige, sondern auf dem Haftpflichtgesep beruhende und erzwingbare. Die Rentenleistung ist auh niht als Erfüllung ciner geseßlichen Unterhaltspflicht anzusprehen. Wie der Reithsfinanzhof tn œiner früheren Entscheidung schon ausgesprochen hat, sind unter der geseßlichen Unterhaltspfliht im Sinne des § 40 Nr. 3 nur die im Burgertithen Geseßbuth, in8besondere in §8 1601 f. aufgeführten, auf familienxehtlihex Grundlage beruhenden Vervflithtungen zur Gewährung des Unterhalts zu verstehen, nicht abex Verpflich- tungen zu ‘Séhadensersaßleistungen. Daran ist œuch für den ‘vor- liegenden Fall festzuhalten. Hätte der Gesebgeber auth bie noh erwverb8unfähigen Angehörigen eines tödlich Verunglückten zu- kommenden Sthadenserfaßrenten neben der Kapitalabfindung steuerfrei lassen wollen, so hätte erx dies wohl im § 6 Abs. § oder § 40 Nr. 9 Sah 2 deutlich zum Ausdvruck gebracht. Fn ¿Frage lommt ‘hiernah, ob und inwieweit in dem Vergleich ‘vom 28. Fanuar 1926 die Leistungen, zu ‘denen sih ‘die Reichsbahn- gesellschaft verpflichtete, als Kapitalabfindung oder als Rente aufzufassen find. Fu der Beurteilung ‘der den ‘Vergleith8gegen- ftand bildenden Entst{hädigung ist weder der Vorinstanz noh der Beschwerdeführerin gang beizutreten. - ‘Der Vergleich ist e mehrere Fahre nath dem Unfall zum ‘Abschluß gelangt und regelt auch für die bis zum Unfall zurückliegende Zeit, was die Reiths- amg ellschast zur Ausgleihung des Schcdens in jedem Fihre u zählen gehabt Hätte, und weiter für die Folgezeit, wieviel sie |

bis zum näher bestimmten nue, in dem untexstellbar die

Besthwerdeführerin erwerbsfähig geworden und nicht mehr unter- ge tSberetigt p sollte, jedes Fcihr für Bestreitung des Unter-

alts œinschließtih ‘der Stuüdienkosten zu zahlen hat. Der Ver- gleih Fpriht ‘von Rente. Das Finanzgeritht ‘betrachtet ‘die gesamten Leistungen on ‘die Besthwerdeführerin außer dem ihr

als Grbin ihrer Mutter 7akommenden Betrag «als Rente und |

beruft fih auf das Heftpflithtgeseß ‘§ 7 Saß 2, wona ün Ugber- élinstinemung mit §8 843, 845 ‘des Bünrgerlithen Gesehbuthes | in der ‘Regel der Sihcidenersaß cils ‘Rente zu leisten ist. Auch | e: die zurlickliegentde Zeit sei nicht an œine Ablösung ‘dex ‘von lnfang ‘geltend gemahten Rentenzcihlungen gtdaht. Die bis

1925 (einschließzlich) zugebilligten Beträge seien somit mniht als Ratenzahlungen anzusehen, da 8 überhaupt an der Voraus- seßung ‘cines ‘dex ‘Hohe mach ‘begrenzten Kapitals fehle. ‘Die Beschwerdeführerin folgert dagegen aus ‘der gzeitlithen Begren- zung und der Zweckgebundenheit der Leistungen für die gesamten Bezüge den Charakter œiner Kapitclabfindung. Diesen Rethts- auffassungen gegenüber ist davon auszugehen, daß für die Frage, was als Kapttalabfindung, was als Rente im Sinne ‘der §8 6 Abs. 3 und 40 des Einkommensteuergesebes gilt, die wirts{haft- liche Auffassung maßgebend scin muß. Wenn § 40 des Gejeßzes von 1925 in wesentliher Uebereinstimmung mit § 11 Nr. 1 des früheren "t 1 und den ehemaligen Landescinkommensteuer- geseven (vgl. § 14 des preußischen Einkommensteuergeseyes) die Renten ohne Rücfsicht auf die nah und nah erfolgende Minde- rung des Wertes des Stammuvechts für den Steuerabschnitt, in den der Rentenbezug fällt, voll der Besteuerung unterwirft, feht er der ‘wirts{haftlihen Anschauung entsprechend voraus, daß dre Rentextbezüge regelmäßig, unbekümmert um den dereinjtigen Wegfall, dem Vergzehre dienten und deshalb «als Einklünste angeschen werden. trifft auch bei den Schadenserjaß- leistungen zu, die nah dem Haftpflichtgefeß und den §3 843, 845 des Burgexlithen Geschbuchs jahrweise oder in kürzeren Zeit- abschnitten dem Berechtigten gegenüber vom Vexrpflrchteten zu bewirken sind. Daß die Leistungen vor dem Tode des Be- rethtigten mit Eintritt cines bestiumntten Ereignisses, zum Bei- spiel der Erlangung ‘œiner Erwerbsmögslichkeit oder der ‘Ver- heiratung, aufhören, nimmt an sih den ‘witderkehrenden Leistungen nicht den Rententharakter. Für die Beschwerde- führerin wurde im Vergleiche wohl nur für einige Fahre ine jährliche Leistung vereinbart, immerhin handelt es fih hier nicht um cinmalige, jondern wiederkéhrende Bezüge. Die Dauer der Bezüge ist nicht bloß vom Ablauf ‘der ‘vereinbarten Zeit, sondern auch vom ‘Erlében der Termine ‘sowie davon abhängig gemaht, daß sich ‘die Beschwerdeführerin innerhalb der bestimmten Frist nicht verheiratet. Der Umfang ‘der Gesamtleistung der ver- pflichteten Reichsbahngesellschaft ist also durch den zukünftigen Nichteintritt gewisser Ereignisse bedingt. Damit läßt sih die Behandlung der Leistungen als einer Kapitalabfindung nicht vercinbaren, da gerade darin ‘das Wesen ‘der Kapitälcbfindung besteht, daß ein festbestimmter Betrag Für die ‘Leistungen des Verpflichteten vereinbart wird und dieser Betrag keinerlei Aenderungen erleidet, gleichviel wie si in der Zukunft ‘die Ver- hältnisse gestalten, die sonst für die Höhe der Sthadensersaß- leistungspfliht von ‘Einfluß waren. Die für ‘die Bestreitung des Unterhalts bestimmten Beträge, die von der Reichsbahn vom Abschluß des Vergleichs für die Folgezeit zu zahlen sind, können danach lediglih als \wicderkéhrende Bezüge im Sinne des § 40 angesehen ‘werden und nicht als Kapitalabfindung. Dasselbe muß aber auch von den zur Bestreitung von Studienkosten bestimmten Beträgen gelten. Hier könnte wohl in Zweifel gezogen werden, ob es si bei dem Ersaß der Studienkosten wirklich um iwicder- fehrende Leistungen dexr Reichsbähn im Sinne des § 40 handelt Aber auch hier wixd doh die Anwendung des § 40 zu bejahen sein, da ‘die Bezüge für die ganze Dauer des Studiums ‘der Beschwerde- Führerin zukommen sollen und die Dauer des Studiums nicht bestimmt ‘vorhergesehen werden kann, jedenfalls ber, cbgcséhen von Falle eines früheren Todes der Beshwerdeführerin oder des Aufgebens des Studiums, vermutlih mehrere Fahre umfassen wird. Au ‘hier sind die Leistungen ‘wegen der unbestimmten Dauer ‘des Studiums ni@{ht in threr Höhe fest cibgegrenzt. Zudem sind die Leistungen der Reichsbahn Sthadensexrsaßleistungen. Der vorliegende Fall unterscheidet sih so wesentli ‘von den tn vbigen Urteilen ‘entschiedenen Fällen. Es ‘bedarf keiner "weiteren Erörterung, ob die Kosten des Studiums nicht auh g u den Unterhaltëfosten im wetteren Sinne zu xechnen wären. Anders liegen die Verhältnisse bei den im “‘Vergleithe festgelegten Leistungen der Reichsbahn Für die dem Stenercbschnitte 1926 vorausgegangene Zeit. “Die Bezüge sind allerdings dana bemessen worden, was die verpflihtete Reithsbahngesellsthaft nah dem Haftp rtgeieBe für ‘ditsen Zeitraum als Rente zu leisten gehabt ‘hä sollten diese ‘Leistungen machgeholt

2 I )TOG r L G

itte. ‘Es wexden. Wirtschaftlih unterschieden sich diése Leistungen für die Vergangenheit aber doch wesentlih von ‘den für die Zukunft ver- cinbarten Leistungen. Die Leistungen sollen nicht o Deckung von fünftigen Aufwendungen und ails ‘Ersaß æœntgthender ‘Ein- nähmen ‘bewirkt ‘werden, ‘vielmehr wird dex bis zum Beginne des 'Steuerabsehnitts 1926 beræits entstaudene Sthäden ersetzt in dex vereinbarten Höhe. ‘Die Höhe dieser n sieht nah dem Bergleiche fest und wird ‘dur{ch ungewisse Um- \tande niht berührt. Die Entzisfevung ‘der æinzélnen Beträge für die besonders angeführten Zeitcabschnitte bildet nux œinen ; Modus für die Bemessung des gesamten, ‘von ‘dex Verpflichteten | bis zum Beginne des Steuerabs{hnitts 1926 zu œrsegenden Schadens. Es hätte ebensowohl ohne ‘œine solhe Entziffevung oder Angdäbe ‘der Bemessungsgrundlagen œin bestimmtex Vetrag in3gesamt ‘vercinibart wexden können. Auf ‘diefen Betrag, auf den si die Vertragsteile vergleihsweise cls ‘Grsay des bis 31. Dezeniber 1925 œntstandenen Sthädens geeinigt häben, tveffen V die \wesentlihen Merkmale ‘der Kapitälabfindung im Sinne es ‘8 6 Abs. 3 des ‘Einkommensteuergesebe2 gzu. Fn Frage könnte cillerdings "kommen, ob niht, wie auh ‘das Finanzgeritht annimmt, zum Begriffe ‘der Kapütcläbfintdung gehört, day mit dem ‘vereinbarten festen Betrage der gesamte, aus inem ; bestimmten Unfall ‘entstandene und xtwa ani E Sthaden ; dbgegolten sein solle und œine Abfiridung nur für den n einen | bestimmten, bereits «ibgelaufenen Zeitraum entstandenen Séhäden | mächt amter ‘die Kapltalcbsindung nach 8 6 Abs. 3 des Gin- | kommensteuergeseyes gu æxethnen sei. Defiüx mun, daß ine gesonderte urtd ‘verschiedene Beurteilung ‘der in œinem Vertrag ; einerseits für ‘die Vergangenheit, artderseits für ‘dix Zukunfst \ver- '

cinbarten Schadensersaßleistungen ausgeschloffen f wéeder aus dem Sprachgebrauche mo den der §8 6 und 40 des Einkommensteuergeseßes ein genügen Grund ableiten. Vielmehr sprechen ‘die obenerwähnten iwirt- \chaftlihen Versthiedenheiten der Leistungen mehr dafür, daß fie auch steuerrechtlih beahtet werden. Daß die Kapitalabfindung im Sinne des L 6 Abs. 3 eine den gesamten Sthadensersaß- anfpruch umfassende Vereinbarung, won Stelle der Rente ein Kopitalbetrag treten soll, vora n nicht wohl angenommen werden. Falls der Berechtigte Verpflithtete fih dahin verständigen, daß an Stelle œiues eine Kapitalsumme bezahlt werde, weil besonderes Juteresse am Enubpfang cines L betrags hat, wird es weder bei SthadenSerf versitherungsanspxü@hen mit dem § 6 Abs. 3 unveretnb daß die Befreiung für ‘den Kapitalbetrag z1 wahrend nur die übrigbleîibende Rente zur gezogen wird. So wixd auth, wenn ein folgeweg ‘in Erbteil untd daneben tin Re nfall der Erbteil als einmaliger Vermögensanfall freizulassen uwd uur die ‘vermachte Rente zu ‘versteuern sein. Auch sahliche Gründe fprehen fur eine ‘verschiedene fteuerlihe Behandlung dex 1n einem Vertrage vergleihswrije ‘verernbarten Kapital- und Renterileistung, da ben der Kapitalbetrag wirtschaftlih wie die Rente als Fahresbezug zum Verbrauch in dem Steuer- abs{hnitte der Einnahme bestimmt ist, sondern einen einmaligen Vermögensanfall darstellt. Es qzilt dies nitht bloß für ‘den Fal, daß der Kapitalbetrag an Stelle eines Teiles der erf für die Zukunft zu œentri@{tenden Rente treten foll, sondern auth, mit dem Kapitalbetrage die Rente für. dre zurückliegende F abgegolten werden soll. Wie im Falle, daß in einem Vertrage zur Regelung des gesamten Schadensersaßes teils ein Kapital betrag, teils cine Rente vereinbart wird, kein Grund besteht, die Rente steuerfrei zu lassen, fo ist anch mtht sachlih gerethtfertigt, dem Kapitalempfang die Begünstigung des § 6 Ab]. n Der sagen. (Uxtcil vom 16. ODktobex 198 VI A 1232/28 135. Einfluß des Weafalls cines zum DHaushaïli ges

hörenden minderjährigen Kindes des Steuerpflichtigen ivährend des Stoeuerabßchnitts auf die bei der Einkommens steuer anzuwendende Familienermäßigung. Das Finanza hatte für den verheixateten Pflithtigen und dessen fieben zun Haushalt gehörende Kinder, ‘dessen ältestes Kind am 20. August 1925 volljährig wurde, bei einem i ckteuerabschnitte 1925/26 œxrzielten Einkommen ‘von 4440 lier ermäßigung auf 2540 RM beaufpruthte der Pflithtige 2956 RM, nämlih Tür Feine Fran

2/2 von 100 RM, für die ‘weiteren dreimal 600 RM. Das Finanzgeritht berechnet z ermäßigung auf 3040 RM, indem es für das erste Kind ftatt 16/60 RNM die vollen 100 RM in Ansaß brachte. Es ging davon aus, ‘daß die Beskimurung des § 71 des ‘Einkommensfteuergeseßes, wonah für den Familienstand dec vom Reich8minister Finanzen füx die Pexrsonenstandsaufnahme festgeseßte Stichtag des ‘vorausgegangenen ahres für das ganze Kalenderjahr maß- gebend fei, auch für die zu veranlagenden Pfsklithtigen entsprewhend mit der Maßgabe gelte, daß als Stichtag der Begtan des Steuer- abshnitis zu betrathten fei. Dex vom Vorsteher ves Finanzamts dagegen œingelegten Rechtsbef{chwerde, auf welthe der Pflichtige keine Gegenexklärung abgab, ist ftatizugeben. Vit Recht wendet sih das Finanzanit gegen eine ausdehnende Auslegung des nur für den Steuerabzug ‘vom Arbeitslohn geltenden § 71 des Ein- tommensteuergeseßes und verweist auf § 52 Abs. 2 und § 23 des Einkommensteuergeseßes. ‘Nach § 52 Abs. 1 des Einkommensteuer» gesebes sind vom Einkommen die näher bestimmten Beträge i m Nah ræœ abzuziehen. § 52 Abs. 2 \{hreibt für den Fall, daß der Steuerabschhnitt weniger als ein Fahr beträgt oder daß das Einkommen des Steuerpflichtigen, seiner Ehe- Bg und seiner minderjährigen Kinder nah S 22 2W nicht odæx nicht für daL ganze Fahr ¿usammengere{chnet wird, eine Minderung der “1m R 1 genannten Beträge in vem Verhältnis ‘vor, in dem die Zahl der vollen Monate, für die die Veranlagung oder ZU- sammenrehnung erfolgt, zu zwölf Monaten steht. Diese hiex maßgebende Vorschrift wäre utit der vom Finanzgerithte wer- tretenen Auslegung näht in Einklang zu bringen. Danach kann, da ‘das älteste Kind im zwetten Monat des Steuerabsthnitts voll- jährig geworden ist, die Familienermäßigung nur für einen Monat nah dem Famil enstande von Ehesraun und sieben Kindern, für die weiteren &lf Monate nux nah einem Familien- oe von Ehefrau und sechs Kindern bemessen ‘werden. ‘Der

s, für œinen onct außer der Ehefrau fiében Kindex, für die weiteren Monate nur se{hs Kinder zu 'berück- sithtigen sind, wirkt sih dahin aus, daß die Dae für das ganze Fahr nur für ‘die Ehefrau und sechs Kinder ‘vo zu bemessen ist und füx das siebente Kind nur zu dem ene Betrage. Die Minderung hat demgemäß micht, wte das Finanzamt und der Pflithtige annehmen, bei dem ‘erften, rien beï dem sicbenten Kinde zu erfolgen; Zimmernenn,

inkommensteuerge}eß 1925 Anm. b zu § 52. ‘Die progentualen ‘Ermäßigungen ‘berethnen j hiernech aus 440—860 RM e mnach § 2 der Uebergangsbestimmungen ‘des Reithsministers der Finanzen ‘vom 18. August 1926 abzuziehen find) 3780 auf 1a % —2142 RM, die festen Érmiisigangen auf 21004 180-4-360-4-500--234600-4-600/12—2190 RM. Es kommen nah L 52 Abs. 1 ‘Nr. 2 ‘die höheren Ermä augen am Einkommen zum Abzug. Die Steuer ‘berethnet fith demzufolge aus 4440 (60024! Ÿ 1290 RM auf 129 RM. (Arteil vom 19. Sew- tember 1928 VI A 1156/2B.)

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