1928 / 286 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Ne-ich3- und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6. Dezember 1928. S. 4,

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Hierauf kam der Fustizhaushalt zur Beratung.

Dr. Rumpf (A. G.) als Berichterstatter wies insbesondere auf die aus der kleinen Justizreform erzielten Ergebnisse und Er {parnisse hin und erklärte weiter, im Ausschuß feien noch über die Prozeßberichterstattung Klagen laut geworden, insbesondere über die Berichterstattung in Sensationsprozessen. Es sei gewünscht worden, daß die Presse sih in etwas zaghafterer Weise mit den Sensationsprozessen beschäftigen möge. Vor allem solle auch die persönliche Ehre von Zeugen dabei mehr geshüßt werden. Í

Dr. Weinberg (Soz.) brachte eine Reihe von Klagen iber die Handhabung der Justiz in Preußen und über eine Reihe dem Justizminister namhaft gemahtec Richter und Staatsanwälte vor und gab dem Wunsche Ausdruck, daß man Republikanern, die einmal mit den s{wedishen Gardinen Bekanntschaft gemacht hätten, dieselbe Rücksicht zuteil werden lasse wie dem Feme- oberleutnant Schulz. Hum Schluß begründete er Anträge auf angemessene Erhöhung der Bewilligungen an die Gefangenen aus dem Arbeitsverdienst sowie der Aufwendungen für Gerichts- büchereien.

Rechtsanwalt Dr. Langema k (A. G.) wies die Behauptung des Vorredners als unrichtig zurück, daß immer noh weite Kreise der Bevölkerung der deutschen Rechtsprehung ablehnend und mit Mißtrauen gegenüberstämden. Das deutshe Volk wisse ganz genau, was es an seinen Richtern habe. Dr. Weinberg hätte sich in diesem Hause darauf beschränken sollen, allgemeine Kritik zu üben, anstatt einzelne Richter und Staatsanwälte hier \{lecht zu machen und dem Minister denungieren,

Bei dex Abstimmung wurden die sozialdemokratischeu Anträge gegen die Linke abgelehnt, Hierauf vertagte sich der Staatsrat auf Donnerstag.

Parlamentarische Nachrichteu.

Der Strafrechtsausscchuß des Reichstags sehte am 4. d, M. die Aussprache über die Hochverratsparase- grapyen unter dem Vorsiß des Abg. Dr. Bell (Zentr.) sort. Abg. Dr. Landsberg (Soz.) kam auf die im Ausschuß zum Ausdruck gekommene Meinung zu sprechen, daß in der Linkspresse die Urteile des Reichsgerichts heruntergerissen würden. Gegen die Versuhung, scharfe Kritik an den Reichsgerichtsurteilen zu üben, sei keine Partei gefeit, Bei den Femeprozessen habe die deutschnationale Presse von Bluturteilen, Versündigung ant Recht usw, geschrieben. Auch in der Zentrumspresse habe man ähnliche Erfahrungen gemacht, ‘als in dem Falle Faulhaber dessen Beleidiger freigesprohen wurde. Ein aus den Reihen des Bentrums hervorgegangener Justizminister habe im Plenum des Reichstags vor aller Oeffentlichkeit erklärt, daß ihn die Art, wie die deutschen Gerichte die Ehre der Politiker hüyhten, abhalte, je- mals wieder einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Dies sei eine Kritik, die nad den Erfahrungen vieler Politiker durchaus berechtigt sei. s: eim Reichsgericht eine gon Menge juristischer Intelligenz. vorhanden sei, solle gar nicht geleugnet werden. Es seien aber Urteile gefällt worden, die nah sozial- demokratisher Auffassung niht hôtien gefällt werden dürfen. Der Grund liege einmal in der früher getroffenen Au3wahl der höchsten Richter und darin, daß das Reichsgericht nicht in Berlin, sondern in der Provinz liege, wo ein Gedankenaustausch zwischen en Angehörigen der verschiedenen Richtungen niht möglich sei, und wo die Richter aus ihrem engen Kreis nicht herauskämen. Es sei wünschenswert, daß das Reichsgerichi von sih aus selbst zu der Ueberzeugung komme, daß seine Judikatux unhaltbar sei. ie Sozialdemokratie wolle gar nicht alle hochverräterishen Be- R außer Strafverfolgung gestellt wissen und verlange ür den Staat das Recht, seinen Bestand gegen Umsturz- bestrebungen zu shüyen, aber es müsse sich doch um ernsthafte Versuche handeln und nicht wum leere Redereien, Deshalb er- klärte der Redner auf das Wort „unmittelbar“ den größten Wert zu legen, Es müsse ein konkcet ausgearbeiteter Plan vorliegen, nah dem ein Hochverrat ins Werk geseßt werden solle, Reichsjustizminister Ko ch-Weser erklärte, er habe gehofft, daß bereits in der leyten Sißung über die Bedeutung des 38a Klarheit geschaffen worden sei. Aber auch heute seien erneute Meinungsverschiedenheiten hervorgetreten. Ex wolle daher noch- mals zu den Hauptfragen kurz Stellung nehmen. Er halte daran fest, daß dex Antrag zwei starke Einshränkungen gegenüber dem geltenden Recht enthalte. Jn der Auslegung des Wortes „un- mittelbar“, das die erste Einschränkung bringe, schließe er sich den Darlegungen des Abg. Landsberg an. Die zweite wichtige Einschränkung liege in folgendem: Das geltende Recht gehe davon aus, daß für die Bestrafung einer Vorbereitungshandlung nur ein Vorsaß gefordert werde, der sich auf die Begehung eben dieser Vorhbereitungshandlung erstrecke. Vom Reichsgericht werde in ständiger Menn dargelegt, daß zu einer Bestrafung aus 8 86 ein Entschluß des Täters, an dem hochverräterishen Unter- nehmen selbst teilzunehmen, nicht erfordert werde. Diesen Zu- stand übernehme der Antrag der Mehrheitsparteien, soweit die Fälle des & 88 a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Frage kommen. Hier seien eben besonders gefährlihe Handlungen als Vorbereitungshänd- lungen mit selbständiger Strafe bedroht. Natürlich müsse au hier ein in seinem Ziel und Plan erkennbares hochverräterisches Unternehmen vorliegen. Im Gegensaß hierzu und in erheblicher Abweihung vom geltenden Recht verlange die sogenannte ein- geschränkte Generalklausel des Absatzes 2, daß der. Täter, der eine Forbereitungshandlung begehe, auch den Entschluß gefaßt haben müsse, an der Ausfühvung des hochverräterishen Unternehmens als Täter oder Teilnehmerx mitzuwirken. Das beziehe sich auf die kasuistish niht erfaßbaren Vorbereitungshandlunaen, für deren Bestrafunce man strengere Maßstäbe aufstellen müsse, wenn man einem Uebermaß von Hochverratsprozessen vorbeugen wolle. Fn diesem Sinne liege im Abs. 2 allerdings eine jehr wesentliche Einschränkung des geltenden Rechtes, wie dies in der dem Aus- {uß mitgeteilten kurzen Denkschrift des Reichsjustizministeriums dargelegt worden sei. Jm wohlverstandenen Jnteresse des Staates und des Ansehens der Rechtspflege liege es, wenn die derfolgunq von Anschlägen gegen den Staat nur in wirklich {weren Fällen erfolge. Ein Hochverratsprozeß müsse etwas so Bedeutsames sein, daß die ganze Oeffentlichkeit auf ihn blie. Der Kompromißantrag mit diesem Ziel gebe aber auch dem Staat den Schuß, auf den er Anspruch habe. Jm übrigen erklärte der

bleiben, während ishluß, die Vorbereitungshaudlung aus- auf die Dauer führe Verhältnissen.

müßte er stra Ausländi\che Geldtorten und Banknoten.

derienige, der seinen En zuführen, eingestehe,. bestraft werden musse; Kompromi1ßantrag l Redner erflärte, vorläufig bei dem Antrag zu bleiben, hielt abec eine ganz eingehende Prüfung der für dringend nötig,

dieser Stellungnahme Gesinnung

L E 6. Dezember unglüdcklicher

Sovereigns 20 Fres.-Stücke Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—5 Doll. 9 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische . Canadische . . Englische: große l £ u. darunter ¿11 4rL Did

Frage bis zur zweiten Lesun r, Rosenfeld (Soz.) schloß Unter keinen Umständen dürfe die Propagierung bestraft Dr. Alexander (Komm.) sprach sich entschieden gegen Kompromißantrag aus, den seine Freunde ablehnen ivürd Abg. Marx (Zentr.) erklärte, daß seine“ Partei in der ersten Lesung für den Antrag stimmen werde. Verbesserungen Lesung ergeben, berüdsichtigen. er möchte sih zu der Klischierung der des Reichsgerichts äußern, wodurch jedesmal, wenn ein Kom- munist des Hochverrats angeklagt sei, auch wenn noch g Vorßbereitwng mäßigkeit darin festgestellt würde, daß die an und für sich planmäßig ständig den Hochverrat vorbereite. Reichsjustizminister Koch-Weser erwiderte auf die Frage des Abg. Hergt, an welchen Personenkreis im § 8 e gedacht sei, daß es sih hier sowohl um Beamte, als auch um alle anderen Per- zur Unterstüßung bei Staatsaufgaben zu- olcher Personen könne das Schickjal des Staates in gleihex Weise gelegt sein, wie in die Auch ihnen gegenüber strafrechtlichem vertrauten Machtbefugnisse zu Abg. Hergt (D. Nat.) wandte lierungen des Kompronrißantrags. nicht die geplante Ueberschri des Hochverrats“ zu geben, chrift: „Vorbereitung des Hochverrats“ zu belassen. in demselben Paragraphen die Ziffer 2 g mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestra Hochverrats Personen leitenden Stellungen im

und deren 4176 4,196

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Wenn sih dann noch Formulierun so werde man dies gerne noch in zweiter Lesung Abg. Koenen (Komm.) bat den Reichsjustiz- Rechtsprechung

90,298 20,378

Fenk remen db sas rena Sem seme Uo Mo

Bulgarische .. planmäßige

100 Gulden 100 finnl.

100 Gulden

Kommunistische Partei

Französische . . Holländische . . Italienische : gr.

10('Lire u. dar. SJugoslawische . Norwegische .. Oesterreich. : gr.

1100S. u.dar. | Numänische :

andele, die gezogen seien. Jn die Hand \ estehe daher das Bedürfnis einen Mißbrauch hochverräterischèn Bestrebungen. ih gegen verschiedene Formu- Ex beantragte, dem § 88a ur Vorbereitung bei der Ueber-

neue 9500 Lei unter 500 Lei Schwedische . . Schweizer: große 100Frcs.u.dar.

Tschecho - low. SOOO E 1000 Kr. u.dar.

Ungarische .

t: „Maßnahmen Zes MEE, 111/76 142:20

hen werden, wonach t werde, wev.zur Vor- Uébernahme u gewinnen suche, Schließlich verlangte der Redner in seinem Antrag auch die Streichung des Wortes „unmittelbar“ im leßten Absaß desselben Paragraphen, da die Begriffe „unmittelbar“ und „mittelbar“ in der Kasut nicht unbedingt klar abzugrenzen seien. Rédnerc untex Streichung des ersten Absaßes folgende Fassung Ber zur Förderung hochverräterischer Bestrebungen plan- in der Absicht eifwirkt, sie

100 Peseten

Dem 8 88e wollte

Berlin, 5. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs mittel. Einkaufspreisfe des Lebensmitteleinzel- handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) öffentlih angestellte Sndustrie- und Handelskammer zu Berlin und Vertret Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, unge|chlifen ungeschliffen, roh 0,40 bis Haferflocken Noggenmehl 0/1 0,314 Hartgrieß 0,44 bis

Weizenauszugmehl

mäßig auf Reichswehr oder Polizei zur Erfüllung ihrex Pflichten untauglih zu machen, wird mit Gefängnis bestraft. Fn besonders shweren Fällen ist die Strafe / Jn der Abstimmung. wurden / Der Kompromißantrag

Sachverständige

Zuchthaus bis zu fünf F er der Ver-

die deutschnationalen Anträge abgelehnt. wurde unverändert angenommen. Auch wurde § 89 angenommen, der von dem Verlust von Rechten und Fähigkeiten sowie von Reichsverweisung wurde jedoch nicht in dex Fassung der Regierungsvorlage, sondern in folgender veränderter Fassung angenommen: „Wegen der in diesem Abschnitt mit Strafe bedrohten Handlungen kann die Amtsfähigkeit und das Wahl- und Stimmrecht ohne Rüsicht auf Art und Höhe der Strafe aberkannt werden; ist der Täter Ausländer, so kann seine Verweisung aus dem Reichsgebiet zu- Am 11. Dezember soll dann im Ausschuß

braucherschaft. mittel 0,48 bis 0,50 4, Gerstengraupen, Gerstengrüße 0,39 bis 0,40 M, Hatergrüge 0,49 bis 0,50 A, MWeizengrieß 0,40 bis 0,41 Æ, 0,46 M. 7009/9 Weizenmehl 0,294 bis 0,32 4, 0,38 bis 0,41 Æ, Weizenauszuamchl, alle Packungen 0,41 bis 0,53 4, Speiseerblien, . Viktoria 0,56 bis 0,62 M, Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,62 bis 0,70 #&, Bohnen, weiße, mittel 0,83 bis 0,86 M, ) LUntjen, kleine, leßter Ernte 0,75 bis 0,85 4, Ernte 0,89 M, Kartoffelmebl, tuperior 0,39 bis 0,39} Æ, Hartgrießware, lose 0,78 bis 0,88 M, bis 0,74 M, Eiers(hnittnudeln, 0,334 bis 0,34 .Æ, Rangoon- Siam Patna-Reis, glasiert 0,49 bis 0,58 4, Jav 0,51 bis 0,72 M Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 65,00 bis 66,00 .# Bosn. Säden 60.00 bis 64,00 4 Originalkistenvackungen 77,00 bis 80,00 Æ#, 50 in Originalkistenpackungen 0,98 bis 0,99 4, ‘araburnu 2 Kisten 1,00 bis 1,14 .4, Korinthen oice, Amalias 1,13 bis 1,26 4, Mandeln, süße, courante, in Ballen bittere, courante, in Ballen 4,00 bis ausgewogen 2,50 bis 2,60 # Kümmel, holl, in Säcken 1,00 bis 1,10 4, Pfeffer, schwarz, Lampong, aus Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 6,20 verior bis Extra Prime 3,84 Nohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,24 bis 5,76 A, Prime 4,70 bis 5,39 M, , Nöstroggen, glasiert, in Säcken en 0,50 bis 0,54 A, leiht entölt 2,40 indi\ch 8,00

bis 0,47 M

Paragraph bis 0,33 M,

bei Hochverrat

100 ko-Säden feinste Marken, fleine 0,41 bis 0,43 M,

Spéiseecbjen,

aus1. 0,88. bis 0,98 M, mittel, leger leßter Ernte 1,00 bis Makkaront, Mehlichnittnudeln, lose 0,57 1,32 4. Bruchreis Reis, unglasiert 0,384 bis 0,39 M, a-Tafelreis, glasiert 1,66 bis 1,72 M,

gelassen werden.“ Langbohnen,

der Landesverrat behandelt werden.

Nr. 49 des Min isterial-Blatts für die Preußische lose 0,75 bis

innere Verwaltung vom 9. Dezember 1928 hat folgenden SFnhalt: Allgem. Verwalt. briefmarkenvertrieb waltung,

NdErl. 26, 11. 28, Wohlfahrts- Neichsposiverwaltung. Polizeiver- NdErl. 28, 11. 28, Leichenüberführung. 97, 11. 28, Baupolizeilihe Behandlung fliegender Bauten. Be- fämptung von Schund und Schmußschritten. Ungültigkeitéerklärung eines Prüfungs8zeugnisses tür Lichtspielvortührer. NdEGr1. 28, 11. 28, Dienstwoeg bei Eingaben und Beschwerden Waffenausbildung der Schuypol. NRdErl. 13. 11. 28, Fachliche Ausbildung zwecks Uebertrittes in freie Berufe. NRdErl. 24. 11. 28, polizeifachlichen Üebungsgeräte für die Körpershulung. NdErl. 30. 11. 28, Lehr- gang für Pol.-Oblts. auf der Höh. Pol.-Schule. Sparkassen. NdEr]1. 24 11, 28, Sparkassenergebnisse im Geschäftejahr 1928. Neichsinderxziffer. Neuerscheinungen. Zu beziehen dur alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Vierteljährlih 1,80 NM für Aus- gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe V (ein- jeitig bedrudt).

amerikan. vrime Pflaumen 90/100 in entsteinte bosn,. Pflaumen 80/85 Kalit. Pflaumen 40/ NdErl. 29. 11. 28, | Sultaninen Kiup 3,74 bis 3,84 Æ, Mandeln, NdErl. 28. 4,20 M, Zimt (Kassia vera) gewogen 4,50 bis 4,70 M,

bis 6,40 M, bis 4,26 M, Nöstkaffee, Santos Superior bis Extra Nöstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 5,36 bis 7,26 glasiert, in Säcken 0,42 bis 0,44 4, Nöstgerst 0,40 bis 0,45 4, Malzkaffee, glasiert, in Säc 1,60 bis 2,40 M, | Tee, Souchong 6,40 bis 8,40 46, Tee, Melis 0,53 bis 0,544 4, Zucker, Naffinade 4, Kunsthonig in

Nohkaffee Santos Su Ver|\chiedenes.

Berlin W. 8, Mauerstraße 44.

stark entölt bis 2,80 A, bis 12,00 4, Zuer, 0,544 bis 0,564 A, Zuder, Würfel 0,604 bis 0,664 kg-Packungen 0,60 bis 0,64 M, Speisesirup, 0,44 Æ, ‘Marmelade, Vierfrucht,

0,76 M, Pflaumenkonfiture in Eimern von Erdbeerkonfiture in Eimern von 12# kg 1 mus, in Eimern von 123 Sälen 0,078/,4 bi80,09%/, Siedesalz in Sädken 0,10

Handel und Gewerbe, Berlin, den 6. Dezember 1928.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sh laut Berliner Meldung des “W. T. B.“ am b, Dezember auf 151,50 #4 (am 4. Dezember auf 151,50 MÆ) für 100 kg.

Zuersirup,

in Eimern von 124 kg 0,73 bis 124 kg 0,88 bis 0,90 4, O) bis 1,76 A, Pflaumen- und 15 kg 0,73 bis 0,82 4, Steinsalz in 4, Steinsalz in Packungen 0,098/19 bi80,12 M, [19 bis —,— #6, Siedesalz in bis 0,15 4, Bratenschmalz in Tierces 1,44 bis 1,46 4, in Kübeln 1,44 bis 1,46 4, Purelard in Tierces, nor bis 1,42 „46, Purelard in Kisten, nordamerik. i Berliner Noh\chmalz in Kisten 1,60 bis 1,70 „#, Speis bis 1,24 4, Margarine, Handelsware 1 Margarine, Spezialware I Meolkereibutter Molkereibutter La gepadckt 4,44 bis 4,50 M, Tonnen 4,0! bis 4,13 4, Molkereibutter [la gepackt in Tonnen 4,34 bis 4,43 4, Auslandsbutter, Corned beej 12/6 1bs. per Kiste 2/14 2,10 bis 2,20 M, Tilsiter Käse, 1,96 bis 2,10 Æ, echter echter Emmenthaler,

Packungen 0,12 Bratenschmalz datmerik. 1,40 1,40 bis 1,42 M,

Telegraphische Auszahlung. 6. Dezember 5. Dezember ) 1,32 bis 1,38 A, T1 1,14 bis 158 bis 1,92 Æ, Tonnen 4,30 bis 4,36 A, Molkereibutter [la in 4,15 bis 4,29 M,

Buenos- Aires . | 1 Pap.-Pes. Japan . « . «+ «|12 ; 1 âgypt. Pfd. Auslandsbutter, dänische, dänische, gepactt 4,48 bis 4,96 A, 57,50 bis 59,00 #4, Sped, inl., ger. 8/10—1 Al'gäuer Stangen 20% 1,04 bis 1,10 M, 2,20 bis 2,30 Æ, echter Holländer 40 9% 2,00 bis 2,12 M,

Konstantinopel

New York . Nio de Janeiro

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4,1925 4,2005

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1 Goldpeso Edamer 40 9%

Minister, daß er der. Anregúüng, diesen ganzen Komplex von Fragen bis zur zweiten Lesung noch einmal eingehend durch- | uprüfen, zustimme. Das Reïchsjsustizministerium werde hierzu | as Seine beitragen. Die Frage des Abg. Alexander, was in den | Vorschriften über Hochverrat unter „Aenderung der Verfassung“ | zu verstehen sei, beantwortete der Minister unter Bezugnahme auf die dem Ausschuß vorgelegte Denkschrift über den Hochverraîi dahin, daß Hochverrat nur in Frage komme, wenn der Angriff sich gegen die Verfassungsgrundlagen richte. Die Ab- sezung eines Bürgermeisters oder die Einseßung eines örtlichen Kontrollaus\husses brauche keine Hochverratshandlung zu sein; ie werde es erst dann, wenn die Tat sich als gewalt- amer Angriff gegen die Verfassungsgrundlagen E | (bg. Dr. Bell (Zentr.) meinte, daß der Versuh zum Hoch- | verrat ein ganz besonderes, mit anderen nicht vergleichbares Delikt sei. Der Täter dürfe nux bestraft werden, wenn er si bewußt sein müsse, daß seine Vorbereitunashandlungen dem Ziele des Hochverrats dienten, Abg. Dr. Wunderlich (D. Bp.) äußerte s{werste Bedenken gegen den vorliegenden Kompromiß- antrag. Es müsse dem Täter nachgewiesen werden, daß er auch die Absicht gehabt habe, den Entschluß zum Hochverrat in die Tat umzuseven. Das könne aber niht cinwandfrei entschieden werden. Wenn jemand erkläre, dur solche Vorbereitungshandlungen nur

# P CE E E E E E E E I E E E E

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Amsterdam-

Moktdrbatit : 3,04 bis 3,14 #, Allgäuer Romadour 20 9/9 1,24 bis 1,30

Kondensmilh 48/16 per Kiste 23,00 bis 29,90 K, iste 31,00 bis 38,00 6 Speiseöl, auß-

100 Gulden

100 Drachm. Kondensmilch 48/14 ver K

gewogen 1,30 bis 1,40 Æ. (Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe" st. i. d. Ersten Beilage.)

| Brüssel u. A1

| Budapest . Dix os | Helsingfors .

100 Gulden 100 finnl. 4 Jugoslawien (Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.) | Kopenhagen . |-Meyliavit « « Lissabon und

100 isl. Kr.

100 Escudo Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol, Charlottenburg

Verantwortlih fr den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengeiellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32,

Fünf Beilagen (einshließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),

Schweiz . Sofia ¿6 Spanien . « Stockholm und

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Erscheint an jedem Wochentag abends.

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jer Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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sind au! einseitig *beshriezenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auh anzugeben, welche Worte eiwa durh Sperr - drudck (einmal unterstricjen) oder durh Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein

telle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Drudckaufträge

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Er. L6G. Neichsbankgiroktonto. (prag va E Ia A

Fuhalt des aumtlicen Teiles: Deutsches Reich,

aeseßblatts Teil T und der Nummer 46 Teil IL.

Wismar.

Preuften. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Amtliches.

Deutsches Reich. Betranatmaqutnd

des Neichsgesezblatts Teil 1 enthält:

28. November 1928,

des Deutschen Neichs, vom 20, November 1928. Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0,15 NM, Berlin, den 7. Dezember 1928. Geseßsammlungsamt, Dr. Kaisenberg.

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Veran imaG unga

des Neichsgeseßblatts Teil IT enthält:

6. November 1925 im

16. November 1928,

vember 1928,

vember 1928. Umfang !/¿ Bogen. Verkaufspreis 0,16 NM. Berlin, den 7. Dezember 1928. Geseßsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

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VELoO Loi i g

Nürnberg. Vom %26. November 1928.

finanzbl. 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt: O Es (1) Das Finanzamt Kastl b. Amberg wird aufgehoben. (2) Bon seinem Bezirke werden zugewiesen: a) die Gemeinden Allerösburg, Brunn, Engelsberg, Gebertshofen,

dem Finanzamt A mberg (Oberpfalz), b} die Gemeinden Berg, Deinshwang, Dietkircßen, Häuselstein,

Pettenhoten, Pfeffertshofen, Pilsah, Sindlbah, Stöels- berg, &raunfeld und Lrautmannéhofen dem Finanzamt Neumarkt (Oberpfalz). S 2 Diefe Verordnung tritt am 1. Januar 1929 in Kraft. Nürnberg, den 26. November 1928, Der Präsident des Landesfinanzamts. v. Merkel.

BELELDn Un über die Neuregelung der örtlihen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landes finanzamts Nürnberg. | Vom %26. November 1928. Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24, Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger

Berlin, Freitag, den 7. Dezember, abends.

om 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs- finanzbl. 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt:

Anzeigen, betreffend Ausgabe der Nummer 41 des Reichs- (1) Das Finanzamt Thurnau wird aufgehoben.

(2) Von seinem Bezirke werden zugewiesen : a) die Gemeinden Mukenreuth, Neuenreuth und Neystädtlein fowie die Forstbezirke Limmersdorf und Neustädtlein dem Finanzamt Bayreuth, (Gemeinden (T A , - ç C b ¿ Döllnig, Felkendorf, Heubsch, Hutschdorf, Kasendorf, Katichen- reuth, Langenstadt, Limmerédorf, Proß, Sansêpareil, Schirradork, Willmersreuth dem Finanzamt Kulmba@{.

Verordnungen über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg. Verordnung, betreffend Lösch- und Ladepläßze im Hafen von

ern des

] tritt am 1. Januar 1929 in Kraft, Nürnberg, den 26. November 1928.

Der Präsident des Landesfinanzamts v. Mer kel.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 Véerorbnuna, betreffend Lösch- und Ladepläßze im Hafen

von Wismar. S

E Auf Grund des § 89 des Vereinszollgesezes vom 1. Juli 1869 (Bundesgesetblatt Seite 317) in Verbindung mit der Verordnung über Erweiterung der Zuständigkeit der Präsidenten der Landesfinanzämter auf dem Gebiete des Zollwesens vom 6. Oftober 1928 (Reichsministerialblati Seite 578) wird als Ergänzung zum Hafenregulativ für den seewärtigen Verkehr in dem Hafen Wismar vom 28. September 1889 (Amtsblatt der Mecklenburgishen S folgendes bestimmt:

__das Geseg zur Verlängerung der Geltungsdauer des Steuer- milderungsgeleges vom 31. März 1926 (NGBl. T S. 185), vom

die Bekanntmachung einer Entscheidung des Neichsgeri l ntsheidung des ¿agerichts8 vom 13. Oftober 1928 auf Grund des Artikel 13 Abs. 2 der Verfassung

Zolldirektton

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num mer 46 Als zollamilich erlaubte Lösh- und Ladepläge werden erklärt: a) Sämtliche Ufer des Binnenhafens, welcher den alten und neuen Hafen (leßterer auch als Kohlenhafen bezeihnet) fowie die Verbindung beider Häfen und den West-(Holz)haten umfaßt (zu vergl. auch § 1 Absagz 2 des Hafenregulativs). b) Das zum Seegrenzschlachthaus gehörige ausgebaute Südufer ! des Industriehafens. Schiffe mit Gütern, welche zollamtlich verwogen werden müssen, dlirfen nur an den vom Zollamt dazu bestimmten Stellen 1ösch{en

die E E über den Beitritt Portugals zu der am ; aag revidierten Pariser Berbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schuye des gewerblichen Eigentums, vom

die Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Südafrikanischen Union als Vertraasrnachkt zur revidierten Berner internationalen Ur- heberrecht6übereinfunft vom 13. November 1908 und zum Zusaßz- Protokoll zu dieser Uebereinkunft vom 20. März 1914, vom 22. Nos-

die Bekanntmachung zu den den Internationalen Ueberein- ¿ommen a) über den Eifenbahnfractveikehr, b) über den Eisenbahn- ; G Peisonen- und Gewäckverkehr beigefügten Listen, vom 13. No- Diese Verordn ung tritt mit Wirkung vom 15. Dezember 1928

Schwerin, den 22. November 1928. __ Der stellvertretende Präsident des Landesfinanzamts Mecklenburg-Lübeck, Bierstedt.

über die Neuregelung der örtlihen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts

Preuf en.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

: Das nachstehend bezeichnete Zündmittel wird hiermit für Den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelaf Nähere Merkmale des Zündmittels:

1. Hame und Sig der Firma: Fabrik elektrisher Zünder G. m.

b. H., Köln-Niehl und Berlin. /

)rt dec Herstellung: Köln-Niehl, Hochkreuz bei Köln und roisdorf (Rhld. ). Bezeichnung des Zündmittels: ¡lühzünder Venus.“

. Beschaffenheit

Auf Grund der Verordnung des Herrn Neichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs-

Hausen, Kastl b. Amberg, Lauterhofen, Pfaffenhofen,

u ähAa t C 2 p \ | Nansba, Thonhausen, Utenbofen, W nd -Wolfsfe Ç i ischer L j n, Ußenhofen, Winkl und Wolfsfeld „Hochohmiger elektrisher Brücken-

t des Zündmittels : Brükenglühzünder i el Borschalkwiderstand (etwa 65 und 100 Ohm), mit Papp- oder Messinghülse, unter Verwendung von gewöhnlichem Bergußmasse an tupferdr in - oder Baumwoll | und brennbarer (Teer 2c.) Jmprägnierung oder Fmprägnierung mit einer unentflammbaren Masse, für nasse Belriebspuntte an Kupterdrähten mit Gummiumvressung und Baumwollifolierung, Die Zünder werden entweder unmittelbar en oder als Aufsteckzünder ge-

Haimbing, Hausheim, Laaber, Litzlobe, Oberöléebach, |

unentflammbarer

Kupferdrähten, mit Papier-

in dite Sprengkapsel eingegoss

B. Verwendungsbereid. (85 0yY 5 4 D p 5 4 J f Fi Getamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Bonn, mit der Ein- teinkohlengruben nur die unentflammbar her- vendet werden dürfen.

\{chränkung, daß in S gestellten Zünder ver:

Bonn, den 30. November 1998. Preußisches Oberbergamt,

PBostschecktonto: Berlin 41821, Í 928

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

_JIn der gestrigen öffentlichen Vollsißzung des Reich8s rats, die von Staatssetretär Zweigert geleitet wurde, wurden eine ganze Anzahl kleinerer Angelegenheiten ers ledigt. Angenommen wucde, laut Bericht des Nachrichiens büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, u. a. eine neus Verordnung über die Herstellung von Knalla ( Ttorken, die auf dem Gutachten der Chemisch-Technischen Reichsanstalt beruht. Sie soll dazu dienen, die Unfälle im Verkehr mit Knallkorken zu verhüten.

Gegen die Einbürgerung des Dr. jur. Samuel R o ch und des Dr. med. Scholem Peisah Feldstein in den Hamburgischen Staatsverband hatten Bayern und Württent« berg Einspruch erhoben. Dieser Einspruch ist von den Aug- hüssen des Reichsrats für unbegründet exklärt worden, und das Plenum schloß sch mit Mehrheit dem Ausschuß- beshluß an. E E __ Der Gesezentwuxrf über den deutsch-litauischen Handels- und Schiffahrt8vertrag wurde an4 genommen. Auch dieser Vertrag beruht avf dem Grundsay der Meistbegünstigung. Beide Staaten haben sich auch zux Parität auf dem Gebiete der Tarife nah den Seehäfen ver pflichtet, Litauen hat außerdem die Verpflichtung über- nommen, die Ausfuhrabgabe auf Holz auf die Hälfte zu ers mäßigen. ; : / H Weiter wurde angenommen ein Gesegentwurf über einen Vertvag, betreffend Zoll- und verwandte Ans, gelegenheiten zwischen Deutschland uud China. Die in dem Vertrage von 1921 getroffenen Vereins barungen über die vorläufige Gewährung der beiderseitigen Meistbegünstigung werden darin bis auf weiteres verlängert, „die Meistbegünstigung der deutshen Waren soll auch gelten, wenn in China ein neuer autonomer Zolltarif zustande kommt, Auf beiden Seiten besteht die Hoffnung, daß man sobald als möglich in Verhandlungen über den Abschluß eines end- gültigen Handels- und Schiffahrt®vertrages eintreten wird, Der am 17, August d. F. in Nanking abgeschlossene Vertrag soll mit dem auf die Verkündung des Gesebes folgenden Tage in Kraft treten. S :

Das Geseß über Eintragung von Hypotheken und Schifs8pfandrechten in ausländischer Währung wurde in seiner Geltungsdauer um. ein Jahr bis Ende Dezember 1929 verlängert, ebenso das Gesey über den Verkehr mit unedlen Metallen, :

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Preußischer Staaisrat. Sizung vom 6. Dezember 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

__ Der Staa‘svrat seßte heute die Beratung dez Haushalts8planes fort. Nach Feststellung der Haus- halte der Vergwerks-, Hütten- und Salinenverwaltung, des Ministeriums für Handel und Gewerbe sowie der Porzellan manufaktux berichtete Mitglied Dr. Belzexr über den Haushalt des Mintsteriums füx Wissena schaft, Kunst und Volèsbildung. ,

Der Ausschuß beantragt hierzu zwecks Vermeidung von Mehrausgaben die Streichung der im Haushalt vorgesehene Professur für Auslandsdeutschtum in Marburg mit Rücksicht auf die neu zu errichtende Professur für Tierzucht am landwirtschafts lichen Jufstitut der Universtiot Diel, 11m Mehrausgaben lber dent Etat hinaus zu vermeiden. Ferner legt dexr Ausschuß folgens- den Antrag vor: „Der erschreende Budrang zu den Hochschulen urrd böheren Schulen lenkt die Aufmerksamkeit auf das Bes cehtigungswesen. Der Staatsrat ersucht das Staatsministerium, init allem Nachdruck auf eine Herabseßung der übermäßigen An- forderungen der Reichsbahn und der Reichspost (Primareife) hin- guwirken, ohne Rücksicht hierauf aber dafür zu sorgen, daß jeltens ver Behrdon des preußischen Staates, der preußischem Kommunen und Komanunalverbände keine über die Obersekundas reife hinausgehenden Anforderungen für die mittlere Beamten- laufbahn gestellt merden. Er ersycht ferner, mit allem Nachdrudck auf die zuständigen Vertretungen von Handel und Gewerbe eins guwirken, damit nicht ihrerfeits gu hohe Anforderungen an die Lehrlinge gestellt werden, Der Staatsrat empfiehlt dringend, die schon jeßt überspannten Anforderungen an die Ausbildung der Fachlehrerinnen nicht noch weiter hinaufzushrauben, Der Staatsrat hâlt es nicht für richtig, das Neferendarexamen nach einem fechsfemestrigen Studium zu gestatten, die juristische Promotion abex von einem achtsemestcigen - Studium abhängig zu machen, und empfiehlt, die Einheitlichkeit wieder herzustellen," Im übrigen habe der Ausschuß Einwendungen gegen den Haus= halt nicht zu erheben. Dieser {ließt mit 731 Millionen Mark Ausgaben und 24 Millionen Mark Einnahmen ab, erfordert also einen Gesamtzushuß von 707 Millionen Mark gegenüber 880 Millionen im Vorjahre und 288 Millionen Mark im Jahre

1913, 4% Millionen Mark \chießt das Reich für die Bezüge vom Flüchtlingslehrern Zu, * Für Universitäten und Hochschulen werden jeßt 71 Millionen Mark ausgegeben, Es sind Klagen im Aus-

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