1928 / 291 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

jhen Exports für die Aktiwvierunz der Handelsbilanz. Deshalb müsse den durch de Kriegsfolgen schwach gewordenen Erxport- hee geholfen werden. Abg. Dau ch (D. Bp.) war derselben Meinung. Abg. Bernhard (Dem.) meinte, daß das Geld unter Reichsgaranlie billiger herbeigeshafft werden könne, ohne daß noch eine besondere finangielle Zubuße für Zinsverbilligung aufge- wendet werden müßte. Die Methode der Kreditnahme solle unbedingt nochmals geprüft werden. Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) wollte nux den Kreis der kriegsgeschädiqten Export- firmen bei der HBZinsverbilligungs8aktion beriüdcksihtigt haben. Schlieflich wurde ein Antrag der Abgg. Heinig (So0z.), Stüdcklen (Soz.), Schla ck (Zentr.), Klöck ner (Zemtr.) und Dauch (D Vp) gegen die Stimmen der Wirtschaftspartei und Kommunisten angenommen, worin die Reichsregierung ersucht wird in den Reichshaushalt 1929 einen ersten Teilbetrag von 500 000 Reichsmark einer auf einen Zeitraum von 5 Fahren zu verteilenden, zahlenmäßig noch unbestimmten Gesamt=- bewilliqung zum Zwecke der Zinsverbilligqung für wiederauf- banende exportierende Liquidations-, Hewalt- und Ausagleichs- geshädiate einzuseßen. Fm weiteren Verlauf der Sitzung des Ausschusses wurde die Frage einer außerplanmäßiaen Subvention in Höhe von zwei Millionen Reichsmark zur Förderung des Nürburaringes behandelt. Nah umfangreiher Aussprache be- {chloß jedoch der Ausschuß, die Frage bis zur Erledigung des Etats zu vertagen.

_— Der Reihstagsausschuß für auswärtigze An- gelegenheiten behandelte unter dem Vorsißh des Abg. Scheidemann (Soz.) zunächst einen Geseßentwurf über ein Protokoll und einen Notenwechsel zum deutsh-fræn- zösishen Handelsabkommen. Von Reagierungsseite wurde, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, hierzu bemerkt, daß im April 1928 in Berlin Delegationsbhesprechungen aufgenommen worden sind, um eine Reihe von Fragen der Auslegung und Anwendung des deutsch- französishen Handelsabkommens zu klären. Bei Beginn dieser Verhandlungen ging man davon aus, nur solhe Aenderungen und Klarstellungen vorzunehmen, denen beiderseits dur Regierungs- verordnungen oder Verwaltungs8anweisungen entsprohen werden fonnte. Jm Laufe der Verhandlungen ershien es jedoh zweck- mäßig, auch einige Veränderungen ins Auge zu fassen, die in beiden Ländern der parlamentarischen Genehmigung bedürfen; sie sind in dem Protokoll enthalten, zu dem die Zustimmung der ge- seßgebenden Körperschaften erbeten wird. Außerdem sind eine Neihe von weiteren Aenderungen aus Zweckmäßigkeitsgründen durch Notenwechsel zwishen den Präsidenten der Delegationen fest- gelegt. Das Gesamtbild zeigt, daß beide Teile bestrebt gewesen sind, sih gegenseitig die Erleichterungen zu gewähren, die der Ent- wicklung der Handelsbeziehungen beider Teile förderlich sind, ohne die Jnteressen des eigenen Landes zu beeinträhtigen. Der Aus\chuß erklärte sich mit der Regierungsvorlæge einverstanden. Auch mit den Geseßentwürfen über den Handels- und Schiffahrtsvertrag zwishen dem Deutschen Reiche und der Südafrikanishen Union sowie über einen Notenwechsel zu der deutsh-französishen Vereinbarung über den Warenaustaush zwishen dem Saar- heckengebiet und dem deutschen Zolkgebiet erklärte der Auswärtige Ausshuß sein Einverständnis. Es folgte die Beratung des Geseßentwurfs über den Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen ReichundPanama, wozu von Regierungsseite erklärt wurde, daß die diplomatishen Beziehungen Deutschlands zu Panama hon 1920 wieder aufgenommen worden seien und der Handels» verkehx zwischen beiden Ländern seitdem ungestört vor sih ge- gangen sei. Deutschland genieße in Panama de fkaeto die Meist begünstigung, und auf Grund der Verordnung über die An- wendung der Meistbegünstiaung vom 29. September 1924 werde auch die Wareneinfuhr aus Panama in Deutschland meistbegünstigt behandelt. Gleichwohl Gn es ratsam, auch die wirtshaftlihen Beziehungen zwischen beiden Ländern auf eine feste vertragliche Grundlage zu stellen. Mit anderen Ländern habe Panama noch feine Handelsverträge abgeschlossen. Staatsmonopole bestünden in Panama nicht. Die Annahme dieses Vertrages durch den Aus- wärtigen Ausshuß erfolgte ohne weitere Aussprache. Bei dem Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reih und der Republik China erklärte der Re- gierungsvertreter, daß im Hinblick auf die innen- und außen- politishe Entwicklung Chinas es im deutshen und chinesishen ZFnteresse gelegen habe, die Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten neu zu regeln. Dies sei dadurch geschehen, daß in allen Yoll- und verwandten Angelegenheiten die Diskriminierung des anderen Vertrag schließenden Staates gegenüber icgendeinem dritten Lande ausgeschlossen werde. und daß allgemein bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren für die Entrihtung von Zöllen, inneren Abgaben oder Steuern die Grundsäße der Fnländerparität und der Meistbegünstigung gelæn sollten. Wie sich aus der statistishen Uebersicht ergebe, hätte dec Handel zwischen Deutschland und China in der Zeit nah dem Weltkriege die Vorkricgszahlen bald wiéder erreiht und seit dern Jahre 1925 beretts überschritten, Jm Jahre 1927 habe der Wert des Warenverkehrs 48 vH mehr als im leßten Vorkriegstahr (1913) betragen, und im ersten Halbjahr 1928 komme der Wert der Ans- und Einfuhr den Ziffern für das ganze Fahr 1913 nahezu gleich, eine fast hundertprozentige Steigerung. Die Zunahme sei hœuptsächlih der cinesishen Ans- fuhr nah Deutschland zugute gekommen. Fn den Fahren 1927 und 1928 (erstes Halbjahr) habe China mehr als doppelt so viel an Waren nah Deutschland geliefert als von hier bezogen. Der vorliecende Vertrag sei zur Ergänzung der Vereinbarungen zwischen Deutschland und China vom 20. Mai 1921 abgeschlossen worden. Das Abkommen wurde vom Auswärtigen Ausschuß ge- nehmigt. Das gleiche geshah bei dem Uebereinkommen ükhec die Sklaverei, zu dem der Regierungs8vertreter erklärte, daß das Uebereinkommen ein wesentliher Fortschritt nicht nur auf dem Wege der vollkommenen Beseitigung der Sklaverei, Le auch der Abschaffung der Zwangsarbeit sei, die in das lebereinklommen mit einbezogen worden wäre. Seine Be- stimmungen seien nicht auf Afrika beschränkt, sondern umfaßten grundsäßlih alle Teile der Erde und sähen den Beitritt auch der niht zum Völkerbund gehörigen Staaten vor. Ebenso wurde der Vergleihsvertrag und der Shiedsgerichts- vertrag zwischèen dem Deutschen Reih und den Vereinigten Staaten von Amerika vom Auswärtigen Ausschuß angenommen. Bei der Beratung des deutsch-t\hechoslowakischen Vertrags über die Grenzoder erklärte der Vertreter der Reichsregierung, daß emäß dem Versailler Vertrag bei Oderberg die deutsh-t\{checho- lowakische Grenze teils in der Oder liege, teils von dem Fluß durchshnitten wird. Dieser habe nämlih im Lauf der leßten hundertfünfzig Jahre sein Bett mehrfach verlegt. Aehnlich wie für die unterhalb anschließende deutsh-polnische Grenzstrecke und wie für die Grenzstrecken der Neve, Kiüddow und Warthe habe 19 au hier das Bedürfnis nah einer Regelung der gemeinsamen Unterhaltung des Stromes herausgestellt. Es handele sih hierbei um eine nicht schiffbare Stromstree. Das Bestreben des Ab- kommens sei die möalihste Einschränkuna der gegenseitigen Be- einflussung. Grundsäßlih unterhalte jeder Staat die auf seinem Gebiet liegenden Stromteile selbst. Der Aus\{uß erklärte sih auch mit dieser Vorlage einverstanden. Die Zustimmung des Aus- wärtigen Ausschusses geshah bei allen Punkten der Tagesordnung unter der Vorausseßung, daß auch der Handelspolitishe Auss{huß des Reichstags sein Einverständnis mit den Regierungsvorlagen erklären werde.

Der Reichstagsausshuß für das Straf- AeLERb es seßte am 11. d. M. seine Beratungen unter dem orsiß des Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) fort beim besonderen Teil

des Abschnitt 3 Angriffe gegen dierepublikantsche Staatsform und gegen verfassungsmäßige Kör- pershasten{(8899—102) —. Berichterstatter Abg. Dr. Ehle r- mann (Dem.) legte dar, wie die Grenzen zwishen Hochverrat (Abschnitt 1) und den Veraehen und Verbrechen dieses Abschnittes etwas fließend und künstlih seien, z. B. heiße es Hochverrat, wenn man den Reichspräsidenten mit Gewalt an der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Befugnis hindere; hindere man dagegen die Reichsregierung in gleiher Weise, an der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse. so sei das ein Verstoß gegen diesen Abschnitt. Das aleiche sei der Fall bei der öffentlihen Be- \himpfung des Reichspräsidenten bzw. von Mitgliedern der Regierung des Reiches oder eines Landes. Redner erläuterte im einzelnen die Bestimmungen dieses Abschnitts. Leider finde er auch keine bessere Fassung; der Ausdruck „aefährliche Bedrohung“ sei bedenklich. Er denke z. B. an den Fall, daß ein Fraktions- kolleae ein \chweres Verbrechen begangen habe; aus Reinlichkeits- gründen ersuche thn ein Parteigenosse, der davon erfahren habe, bis zur Klärung des Falls nicht in den NReichstaa zu komnten, widrigenfalls er die Sache zur Sproche bringe. Wer das tue, mache sich nah der jeßigen Fassung des § 100 der „gefährlichen Drohung“ schuldig. um den Abgeordneten an der Ausübuna seines Mandats zu verhindern, und könne dann mit einem Fahr Ge- fángnis bestraft werden. Berichterstatter Abg Dr. Hanemann (D. Nat.) legte unter anderem dar, daß in ein Daueraeseß nicht die vorübergehende Staatsform aufzunehnten sei. So beanstande er in der Ueberschrift den Ausdruck „Angriff? gegen die republi- kanishe Staatsform“. Es bedürfe seiner Meinung nah des Zusaves „republikanisch“ nicht. Die Staatsformen könnten auch in den Ländern wechseln. Redner besprach dabei Anträge der Gewerkshaften, ihre Einrihtungen und Funktionäâre durch besondere Strafbestimmungen zu schüßen. Diese Fragen achörten in das Arbeitsrecht und nicht in das Strafgeseßbuch. Ebenso ersuche er in den einzelnen Paragraphen die „Staats- form“ zu schüyen. aber nicht eine einzelne „republikanische“ herauszugreifen. Ein Antrag aus Pressekreisen, bei aeringfüagigen Vergehen nur auf Geldstrafe zu erkennen, se? überflüssig. weil das bereits nah dex Gesamtfassunq möglich sei, fa in solchen Fällen irberhaupt keine Anklage erhoben werde. Er fordere aber, die Gerichte aenau so vor Beleidigunaen zu schübtßen, wie die Ver- waltungskörper. Jhm scheine endlih die Strafe zu hoh, daß weqen aller Delikte dieses dritten Abschnitts die Amtsfähigkeit und das Wahl- und Stimmrecht aberkannt werden könne. Redner ersuchte endlich im § 100 statt „wegen gefährlicher Drohungen zu sagen: „Drohung mit einem Verbrechen oder einem Vergehen“. Aba. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragle aleichfalls statt des Ausdrucks „gefährliche Drohung“, zu sagen „Drohung mit einem Verbrechen oder Vergehen“. Bei den Beskimmungen über die Beschimpfung sei ihm nicht sehx wohl; seiner Meinung nah aeníüae außer dem Reichspräsidenten und Reichsregierung der Beleidigungsparagraph. Eine größere Achtung zu erringen mtt Strafyaragraphen, ersheine ihm weng aussiht8sreich, zumal die Strafbestimmunaen gegen links und rechts verschieden an- gewendet würden. Deshalb beantvaane seine Partei, die „K0rper- chaften“ hier niht besonders zu schüßen. Gegen die Streichung des Wortes „rep1blikanish“ sei er durchaus, zumal das Reichs- aeriht zum Beispiel den Ausdruck „Fudenrepublik“ in etner Meise ausaeleat habe, die ihn nicht strafbar mache. Zu den im Reichstagsaus\chuß für die Strafrehtsreform gestellken Anträgen erklärte Reichsjustizminister K o ch - Weser, dak er bei diesem Abschnitt von seincm Recht zur Kritik an der Vorlage. an deren Entstehen er nicht mitaearbeitet habe, Gebrauh machen müsse. Mit Entschiedenheit müsse er dem Antrage Hanenann (D. Nat.) entgegentveten, der den besonderen Schuß dex republikanischen Staatsform gegen Beschimpfungen beseitioen wolle. Die Be- seitigung dieses Schubes wäre ein unmöglicher Akt der Selhst- verleugnung. Dageaen empfehle er unter Bezugnahme auf das Referat des Aba. Ehlermann (Dem.) die Annahme des Antrags Dr. Rosenfeld (Soz.), dex eine Einshränkung dex Strafbarkeit in 8 101 vorsche: Ex sei: mit den Vorrednern der Ansicht, daß angesichts der Festiqung des Staats ein so weitgehender Schuh der NReichs- und Landesminister gegen Beleidigung nicht mehx erforderlih sei. Selbst bei den Beratungen über das Republik- shutgeseß, also in einer höchst erregten Zeit, hätten Bedenken dageaen bestanden, die Minister gegen Beoschimpfungen bejonders zu s{üßen. Man habe diese Bedenken {ließklich bis zu einem aewissen Grade überwunden, aber die Beschimpfung nur dann für strafbar erklärt, wenn in dem Minister zualeich die vepubli- kanische Staatsform getroffen werden sollte. Diese Einschränkung habe sich als unzweckmäßig erwiesen. Andererseits dürfe man aber den Tatbestand niht derart erweitern, daß nunmehr jede Dos shimpfung eines Mitalieds der Reichsregierung oder einer Landes- regierung unter Strafe gestellt werde. Mon müsse auch bedenken, dok namentlich in den kleineren Verhältnissen der deutschen Länder solche ütberscharfen Strafbestimmungen unerwünschte Wir- kunaen nach sih ziehen könnten. Der Ausschuß faßte keine Be- \{chlüsse, sondern vertagte sich.

Der Rechtsausschuß des Reichstags seßte in seiner gestrigen Sibung die Beratungen über die Er st attung der Anwaltsgebührenin Arme nsachen fort. Staats- rat Dr. v. Nüßkein erklärte namens Vayerns, daß die Zahl der Ghescheidungsprozesse in Bayern 1m Jahre 1927 4507 betragen habe, davon 1469 in München. Von diesen Ehescheidungs8sachen seien in München 83 vH, im ganzen Lande 80 vH im Armenrecht geführt worden, entweder von beiden Parteien oder von einer der beiden Parteien. Auch in Bayern werde daher ebenso me in Preußen, die durch den Antrag (Marum [So3.1) veranlaßte Steigerung der Armenrechtserstattungskosten in Ehestreitigkeiten mindestens 70 vH betragen. Deshalb bestünden gegen den An- trag die größten Bedenken. Minnisterialdirektor Dr. Poebsh- Heffster (Vertreter Sachsens) teilte mit, daß beî den Land- gerichten Dresden, Letpzig und Chemniß im ersten Halbjahr 6840 Zivilprozesse in erster Jnstanz anhängig gewesen seien. Davon seien 2045 Armenrechtssachen. Bei diesen Landgerichten seien im gleichen Zeitraum 2256 Ehesachen anhängig gewesen, davon 2108 Armenrechts\achen. An Armenantwalts8gebühren seen rund bezahlt worden: 1924: 912 000 RM; 1925: 1 Million RM; 1996: 822 000 RM: 1927: 1 100 000 RM; erstes Halbjahr 1928: 780 000 RM. Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechts- pflege, die eine steigende Entwicklung der Armenprozesse zeige, rechne man für das Jahr 1929 mit 2 Millionen RM. Ste le diese Summe schon eine kaum erträgliche Belastung der Finanzen Sachsens dar, so müsse aus finangiellen Gründen eine weitere Belastung der Länder durch eine Erhöhung der Gebühren um 70 vH unter allen Umständen abgelehnt werden. Diese Grhöhung sei nur dann zu befürworten, wenn das Reich die Kosten. zum mindesten aber die durch die Erhöhung eintretenden Mehrkosten übernähme. Bei der Teilung der Kosten werde auch den Be- fürhtungen Rechnung getragen, daß bei der Uebertragung der Kosten auf das Reich das Armenreht zu leicht gewährt werde. Abg. Dr. Saenger (Soz.) erklärte, an dem Kompromißantrag der Mehrheitsparteien festzuhalten, Nichts sei der Rechtspflege so abträglih, als wenn die Parteien das Empfinden haben müßten, daß ihre Sache unter finangiellen Gesichtspunkten als eiwas Mindertwertiges betrahtet werde, Die finangielle Aus- wirkung fei nicht so aus\hlaggebend. Jm gangen Oberlandes- geriht&bezirk München feien 1927 an Armenanwaltsgebühren rund 320 000 RM gezahlt worden. Auch Abg. Dr. Wunder- li ch (D. Vp.) trat für den Kompromißantrag ein. Die unwürdige finanzielle Behandlung der Armensachen müsse wegfallen. Der Wert der meisten Sachen werde an der untersten Grenze fest- gesetzt. Vor allem müßten die Ehecsachen bevorzugt behandelt werden. Im übrigen gab Redner zu erwägen, ob die Jnkraft- schung der evtl, Erhöhung bis zur Festsebung des nächsten Finanzausgleihs vershoben werde. Nach sehr ausgedehnter

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 13 Dezember 1928. S. 2.

Debatte, an der sih fast alle Mitglieder des Ausschusses be- teiligten, wurde § 1 gemäß der Regierungsvorlage angenommen, Dieser Paragraph lautet: „Jn bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten werden im Falle der Bewilligung des Armenrehts dem für die arme Partei bestellten Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Gebührenordnung für Rechtsanwälte mit fol- genden Beschränkungen erseßt; An die Stelle der vollen Gebühe (8 9 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte) treten bei einem Wert des Streitgegenstands von mehr als 400—600 RM ein- \chließlih 20 RM, von mehr als 600—800 RM einschließlich 25 RM, von mehr als 800—1000 RM 8380 RM, von mehr als 1000—1500 RM 40 RM, von mehr als 1500—2000 RM 50 RM, von mehr als 2000 RM 60 RM. Die Reisekosten werden niht vergütet, wenn die betreffende Reise niht erforderlih war. § 85 der Ges bührenordnung der Rechtsanwälte findet entsprehende Anwens= dung. Der Ersaßanspruch wird au fällig, wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht.“ § 2 wurde ebenfalls gemaß der Regierungsvorlage angenommen und lautet: „F 1 gilt im Vere fahren auf erhobene Privatklage sowie bei der Nebenklage enis sprechend.“ Auf die §8 3, 4 und 5, die die Verrehnurwg von Vor- chüssen, die Festseßung des zu erstattenden Betrags bei der Ges- \chäftsftelle des Gerichts sowie die Geltendmachung des Anspruchs des Rechtsanwalts behandelt, wurden angenommen. Hinter § 6 wurde als neuer Paragraph ein Paragraph 5 a eingeschaltet, der entspretend dem Kompromißantrag der Mehrheitsparteien fols genden Wortlaut hat: „Der § 11 Absaß 1 des Gerichtsfosten- gesebes in der Fassung der Bekanmtmachurug vom b. Juli 1927 (Reichsgeseybl. 1 Seite 152) erhält folgende Fassung: „Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten beträgt der Wert des Streit=a gegenstands regelmäßig 2000 Reichsmark. Er kann nach Lage des Falles auf einen höheren Vêtrag, jedoch nit über fünf» hunderttausend Reichsmark oder, mit Ausnahme von Ghesachen 606 der Z.-P.-O.), auf einen niedrigeren Betrag, jedoch nicht unter fünfhundert Reichsmark angenommen werden.“ 8 6 wurde dahin abgeändert, daß das Geseß erst mit dem 1. April 1929 in Kraft treten soll. Der Reichsregierung wurde durch eine Resolution, die vom Ausschuß angenommen wurde, aufgegeben zu erwägen, ob die finanzielle Wirkung des beschlossenen Gesebes den Finangausgleich zu berühren hat.

Jm Steuerausschuß des Reichstags wurde estern die Frage der periodischen Grunderwerbes teuer weiter behandelt. Ein Antrag Dr. Bedcker (D. Bp.) will die Veranlagung und Erhebung bis zu einer anderweitigen geseßlihen Regelung aussetzen. Dieses Gese soll am 1. Januar 1931 außer Kraft treten. Eine n a fordert die Re- gierung auf, spatestens bis zum 1. Apri 1930 Vorschläge zu machen, ob und inwieweit die geseßlichen Vorschriften den ge- änderten rechtlihen, wirtshaftlihen und steuerlihen Verhälto nissen anzupassen sind. Ministerialdirektor v. R exflärte namens der Reichsregierung, daß die Durhführung der Steuer auf der jeßigen geseßlihen Grundlage nicht möglich sei, eine Neu- regelung also in jedem Falle erfolgen müsse. Auf Anfrage des Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) stellte ex ferner fest, daß cine Erhebung der Steuer niht in Frage komme, soweit in der Zeit vom 1. Januar 1929 bis 1, Januar 1931 Ereigwisse einträten, die die Steuerpfliht in Wegfall kommen ließen, wie die Aufgabe eines Fideikommisses und die Liquidierung einer Aktiengesellschaft. Nachdem die Vertreter der Länder Preußen und Medcklenburg- Schwerin der Aufhebung der Steuer und der Aussezung ihrer Erhebung erneut widersprochen hatten, wurde der deutshnationale Antrag auf Beseitigung der Steuer abgelehnt. Dem Antrag Dr. Becker (D. Vp.) und der dazu gehörigen Entschließung wurde vom Ausschuß zugestimmt.

Dex ReihstagsausshußfürBevölkerungs®s-» politik besprah gestern die Aus8wirkung des Geseves ur Bekämpfung der Geshlehtskrankheiten. dba. Dr. Moses (Soz.) legte dem Nachrichienbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge dar, daß anderthalb Jahre ver- flossen on, daß das Gesey beshlossen worden wäre, daß aber von vielen Seiten Klagen Q aaa würden, daß es mit der Aus- Fans des Gesebes stark hopere. Der ‘Reichstag wolle aber niht bloß Gesehe machen, sondern sich auch um ihre Auswirkung kümmern, deshalb habe man Sachverständige hierher gebeten, die darüber Auskunft geben könnten. Abg. Agnes Neuhaus (Zentr.) bat, niht bloß die Aerzté, sondern auch die Sach» verständigen über die vo röwirtshaftliche und sozialethishe Seite zu hören. Ministerialrat i Dr. Taute (Reihs- ministerium des Junern) teilte die Ergebnisse der angestellten Erhebungen vom 15, November 1914 bis 14. Dezember 1927 über diese Erkrankungen mit: 1919 hatten wir auf 10 000 Lebende einen Jahreszugang von 87, 1927 einen solhen von 58 Geshlehts- kranken. Abgenommen haben die Fälle von Tripper und ans geborener Syphilis um ein Drittel, von primärer und sekundärer Syphilis um zwei Drittel, von weihem Schanker um neun Zehntel. Das Verhältnis von Tripper zu Syphilis hat sih in dieser Zeit von 10:6 auf 10:3 geändert. Besonders erfreulich ist der Rückgang von frishen Fällen von Syphilis. Kliniken haben bereits Schwierigkeiten, ihren Studenten carakteristische Fälle zu zeigen. Leider sei das für die Gonorrhoe nicht fest- ustellen, um so mehr müjse auch hier die Frühbehandlung ein- É en. Das sei eine Hauptaufgabe des Geseves, und diese Auf- gabe scheine auch in Erfüllung zu gehen. Aus den bisher ein- gegangenen Antworten der Landesregierungen auf eine Umfrage es Reichsministeriums des Jnnern es liegen allerdings nur einige derartige Tee vor —— ergibt sich, daß sich bei der Durchführung der geseßlihen Vorschriften im allgemeinen bisher keine A ergeben haben, so für die kostenlose Behand- lung der minderbemittelten Erkrankten, die Durchführung derx besonderen Maßnahmen zur öffentlihen Fürsorge, der Aufhebung dex Bordelle usw. Auch eine Aeußerung der preußischen Aerztekammer spriht sich in günstigem Sinne aus. Deutsch» land wird voraussihtlich der Uebereinkunft für Bcehand- lung geshlechtskranker ausländischer Seeleute beitreten. Die Behandlung dex Binnenschiffer is auch dur ein zwischerv dem Leipziger Verband und den Krankenkassenspizenverbänden ges troffenes Abkommen sichergestellt. Füx die Behandlung der Ge- fangenen in den Gefangenanstalten sind Richtlinien aufgestell® worden, die zurzeit den Landesregierungen zur Stellungnahme vorliegen. Fortbildunaskurse für Aerzte auf dem Gebiet der Ge- \hlechtskrantheiten find in größerer Zahl veranstaltet wordem. Die Ausbildung der Studierenden auf diesem Gebiet wird bei der fommenden Revision dex Prüfungsordnung für Aerzte erneut ge- prüft werden. Jm beseßten Gebiet wurden nach Verhandlungen des Reichsministers für die beseßten Gebiete mit den in Betracht fommenden Instanzen inzwischen alle Besaßzungsbordelle aufs gehoben. Für die französische Zone sind von der Rheinlandkom- mission inzwischen Bestimmungen zur Ueberwahung und Be- fämpfung der Geshlehtskvankheiten erlassen worden. A Ex Dr. Hamel vom Reihhsgesundheitsamt stellte fest, daß na Er- hebungen der Berliner Aerzteschaft. seit Fnkrafttreten es Gesetzes die frishe Syphilis um 30 % abgenommen habe unt. die frische Gonorrhöe um 15 2% der Fälle. Wir haben eine Reihe von Merk- blättern herausgegeben, so für die Zahnärzte und für die Seeleute. Richtlinien zur Unterbringuna von geschlechtskranken Pfleges kfindern sind in Bearbeitung. Weitere Arbeiten erstrecken sih auf die Bekämvfung der ererbten Syphilis, die demnächst Gegenstand von Verhandlungen im Reichsgesundheitsamt sein wird. Dr. Shwers vom Hauptgesundheitsamt Berlin berichtet über seine Erhebungen, die er auf Veranlassung des Städtetages für die Tagung in Leipzig gemacht habe. Die Antworten der Städte auf die Frage nah dem etwaigen Rückgang der Erkrankungen seien sehr verschieden ausaefallen, zum Teil nicht alatt ein- acganaen. Es habe sih dabei ergeben, daß die Durchführung des Gesebes in den Ländern nicht einheitlih, fondern gang verschieden geregelt sei, Fn Berlin habe sie das Vertvauen der Bevölkerung

: i Srste Anzeigenbeilage © zum Deutschen SceichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Ir. “E 3. Aufgebote.

[79368]

Das Aufgebot nebst Zahlungssperre betieffs8 der UAnleiheab!öïunags'huid des Teut!chen Neihs von 1925 Nr. 15873922 über 12,50 NM owie des Auslotungs- {cheins zu dieter Anleihe Gr. 16 tr. 32922 über 12,50 NM ift aufaehoben. Amtsgericht Bexlin-Mitte. Abt. 216.

V C20 20

{79370] Aufgebot.

Die Ehefrau Nik. Vergölst, Genoveva ges, Hendriks aus Aachen, Bismarck- traße 21, hat das Aufgebot des Hypo- thekenbriefes Grundbuch Aachen-Burt- iheid Band 24 Blait 892 Abt. IlI ir. 9, lautend auf 30 000 4, beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 20, Márz 1929, vormittags 30 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt, Kongreßstr. 11, Zimmer 16, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlo8- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Aachen, den 27. 11. 1928.

Amtsgericht. 6.

[79371] Aufgebot.

Der Dr. Tapken aus Düsseldorf, Brehmstr. 33, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefs . Aachen, Art. 595 Abt. [Il1 Nr, 6, lautend auf 20 000 M, eingetragen aen von Justizrat Dr, Salm, Aachen, beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. April 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichweten Gericht, Congreßstr. 11, Zimmer 16, anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Aachen, den 28. November 1928,

Amtsgericht. 6.

[79373] Aufgebot.

Die nachbezeichneten Berechtigten haben das Aufgebot folgender Hypo- thekenbriefe beantragt: 71 F 176/28: a) Otto Hartmann, Studienrat in Velbert, in den Bier Höfe: 4 II, b) Frau Adolf Rautenberg in Köln, Frankstr. 16, über die im Grundbuch von Köln Bl. 10 726 in Abt. II11 Nr. 2 für sie- eingetragene Hypothek von 33 000 Papierinark jeßt 672,61 Gold- mark, 71 F 184/28: a) Käthe Breuer, Ausfseherin in Brauùúveiler, b) Therese Kissel geb. Breuer, c) Gerta Breuer, a) Käthe Breuer, vertveten durch Heinrih Epper, über die im Grund- buch von Köln Bd. 299 Bl. 11 948 in dex Abt, [Il Nr. 5 für den Christian Elsen aus Köln eingetragene Hypothek von 3000 Æ, 71 F 188/28: a) Ehefrau Mollerus, b) Ehefrau Stengel, c) Georg Koch, d) Hubert Fémar, e) Frau Sibylla JF8mar, vertreten durch den Notar V -R. Flatten in Köln, über die im Grundbuch von Köln Bd. 374 Bl. 14 948 in Abt. lll Nr, 8 für den verstorbenen Mehlhändler Anton Koch in Köln ein- getragene Hypothek von 1234 M, 71 F 204/28: Andreas Berendt in Köln- Ehrenfeld Sömmerinastr. 14, über die im Grundbuch von Ehrenfeld Bd. 36 Bl. 1437 in Abt. Ill Nr. 4 für die Bank für Landwirtshaft und Gewerbe in Köln eingetragene Hypothek von 95 577,41 A, 71 F 212/28: Frl. Johanna Cahn in Köln, Hohenstaufenring 30, über die im Grundbuch von Köln Bl. 1898 in Abt, II1l Nr. 2 für sie ein- getragene Teilhypothek von 10 000 M, 71 F 229/28: Kreissparkasse dex Land- kreise Köln und Mülheim in Köln, St. Apernstraße 19, über die im Grund- buch von Deuß, Kreis Köln-Stadt, Bd, 53 Bl 2105 in Abt. 111 Nr. 3 für die Kreissparkasse Köln-Mülheim ein- aetragene Hypothek von 21 000 PM. Die Fnhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 21. März 1929, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Reichenspergerplaß 1, Zimmer 361, an- beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen ivird.

Kösn, den 5. Dezember 1928.

Amtsgericht. Abteilung 71. [79372] Aufgebot.

Die Maria Olligs in Godorf und die Köln-Bonner Eisenbahnen A. G. in Köln haben das Ausgebot zur Aus- \{ließung des Gläubigers der auf dem Grundbuchblatt der thnen gehörigen Grundstücke Rondorf Blatt 2415 in Abt. IlI Nx. 2 bzw. Wesseling Blatt 739 Abt. 111 Nr. 18 für die Eheleute Oskar Bot, Förster a. D, und Frau Christine aeb. Dormann in Brühl eingetragenen Darlehnshvpoihek von 1500 Æ gemäß 8 1170 B. G.-B. beantragt. Der Gläu- biger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19, März 1929, vor- mittags 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Reichenspergerplaß 1, Bimmer 86 i, anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden,

widrigenfalls seine Ausschließung mit seinem Rechie erfolgen wird.

Köln, den 6. Dezember 1928.

Amts8gerich:. Abteilung 71, [79374] Aufgebot.

Der Landwirt Fohann Bernard Kröger in Lüsche hat als Grundstücks- eigentümer das Aufgebot des Hypo- thekenbriefs der zu Artikel 146 der Ge- meinde Vestrup in Abt. Il] unter Nr. 1 für den Kötter Fohaan Bernhard Dill- mann in Lüsche eingetragenen Hypothek von 1650 f beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte-

stens in dem auf den 20. Juni 1929, | oben- | bezeihneten Gericht anberaumten Auf- | gebotstermin seine Rechte anzumelden | und die Urkunde vorzulegen, widrigens- |

vorm. 10 Uhr, vor dem

falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Vechta, 1. Dezember 1928, Amtsgericht.

[793751

Der Rentier Adolf Arndt in Lüben- Altstadt hat als Abwesenheitspfleger beantragt, den e R Landoirt Ernst Hartert, geb. in Kl. Krichen, Kr. Lüben, am 4. Oktober 1853, zuleßt wohnhaft in Groß Heingendorf, Kr. Lüben, für tot zu erklären. Der be- zeichnete Verschollene wird aufge- fordert, sih späatesbens in dem auf den 25. Juni 929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge=- richt, Zimmer 10, anberaumten Auf- gebotstermin zu melden, widrigensalls die Todeserklärung erfolgen wird, An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Heriht Anzeige zu machen, Amtsgericht Lüben, Schles, 14, 11, 28.

[79376] Aufgebot.

Die Stundenlehrerin Ella Schroeder in Hamburg, An der Alster 1, hat be- antragt, den verschollenen Harry Leo Theodox Schroeder, geb. am 13. No- vember 1862 zu Mühlenbeck, zuleßt wohnhaft in Schwerin, aufhälilich im Jahre 1878 in Hamburg, von dort an- geblich nach Mexiko oder Kalifornien ausgewandert, für tot zu erklären, Der bezeichnete Verschollene wird aufge- fordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 17 September 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Ausforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. :

Schwerin, den 7. Dezember 1928. Mecklenburg-Sthwerinsches Amtsgericht.

[79383]

Jch, der Aa Moriß Rabino- wiß aus Haugesund (Norwegen), habe dem Professor Dr. Salo Goldberg zu BerlineHalensee, e 150, in der notariellen Verhandlung vom 16. Februar 1921 Nr. 84 des Notariatsregisters des Notars Justiz- rats Benno Schlomann zu Berlin für 1921 Vollmacht erteilt, mich in allen meinen Angelegenheiten, insbesondere au Gesellscha tsangelegenkbeiten, e wohl bei Gerichten und anderen Be- hörden, als auch Privatpersonen. gegen- über zu vertreten. Diese Vollmachts- urkunde erkläre ich hierdurch für kraftlos.

Haugesund, den 1. Dezember 1928,

__M. Rabinowig.

Die öffentlihe Zustellung ist be- willigt. (6. TI. 97. 28.)

1008 arlottenburg, den 11, Dezember Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[79377]

Durch Aussc{hlußurteil des AnmtZ3- gerihts Aachen vom 26. 11. 1928 ist dex Hypothekenbrief Aachen-Burtscheid Band 20 Art. 725 Abt. I11 Nr. 2, lautend auf 25000 M zugunsten des Nadelfabrikanten Leo Lammery in Aachen, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Aachen. 6.

[79378]

Durch - Ausschlußurteil des Amts- gerihts Aachen vom 27. Nov. 1928 ist der En LS über die im Grundbüh von L

Band 30 Bl. 1129

Abt. I11 Nx. 4

gebildete Post über 4000 #4 für kraft- |

os exflärt worden. Amtsgericht Aacheu. 6.

[79379] Durch Ausschlußurteil des Amts= gerichts Aachen vom 19. Nov, 1928 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbu) von Weiden Hypothek von 24090 A für erklärt worden.

Amtsgericht Aachen. 6.

[79382]

Der am 13. 7. 1925 erteilte Evhb- hein nach dem am 16. b, 19% ver- storbenen Kaufmann Bruno Goldstein

achen - Burtscheid |

Band 11 Art. 542 Abt. [l Nr, 1 eingetragene | kraftlos

Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember

1928

T

aus Berlin, Schönhauser Allee 112, wird für frafilos erklärt. 283. VI, 41. 25, Amtsgericht Berlin-Wedding, den 6, 12. 1928.

[79380]

Durch Ausshlußurteil vom heutigen Tage ist der am 29, Fanuar 1887 hier- elbst geborene Maurer Robert Dümke r tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1924 festgestellt.

Värwalde, N. M., 5. Dezb. 1928,

Das Amtsgericht.

[79881] Durch Auss{lußurteil vom 22, No-

vember 1928 ist der am 2, Dezember 9+ Uhr, mit der

[79391] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anna Marie Paßlauk, geb. Gilke die Necbtéanwälte Dres, G, u. W. Müller, tlagt aegen thren Ehemann, Kauimann Karl Richard Alex Maßlauk, unbekannten Aufenthal1s8 aus § 1568 B, G. .B., mit dem Anträ&ze, die Ebe der Parteien zu \cheiden und den Beklagten tür den \{u!digen Teil zu erklären. Die K'ägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 8 (Zivil'ustizgebäude, Sievekingplaßtz ), auf den 19. Februar 1929, vormittags Aufforderung, ih

1900 geborene Sohn des Fabrikbesiyers | dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Albert Lehnert in Osterode für tot er- | Rechtéanwalt als Prozeßbevelmächtigten

klärt.

der 1. Januar 1925 festgestellt.

Osterode, Osftpr.,, 2. Novb, Amtsgericht,

4. Veffentliche Zustellungen.

[79385] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. die Ehefrau Schlosser Karl Dördrechter, Luise geb, Zindel in Gerthe-Harpen, Heinestr. 8, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Luß in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, 2. die Ehefrau Anstreicherpolier Hans Heue, Franziska geb. Anlauf in Dortmund, Unionstr. 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stegmann in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, 3. die Ehefrau Valentin Vogt, Antonie geb, Wüstefeld in Brambauer, Sudberg- itraße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Witte in Dortmund, gegen ihren ra lea früher in Brambauxer, 4. die Ehefrau Händler Heinrich Willeke, Paula geb. Pielstickder in Westönnen bei Werl i. W, bei Landwirt Pielsticker, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schneider in Dortmund, gegen ihren Ehemann, agg in Dortmund, Rolandstr. 6, 5 die Ehefrau Arbeiter Heinrih Wilms, Auguste Elisabeth eb, Kreisel in Dortmund, Leiecweg 34, Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt Brandhoff in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, ZFke- straße 8, 6. die “Ehefrau des Formers Hermann Wilhelm Schade, Anna gob. Späth in Dortmund-Huttarde, Mengeder Straße 83 A Cin Gon Rechtsanwalt Luß in Dortmund, gegen ihren Ehemann, zuleßt wohnhaft in Dortmund-Huckarde, 7, dex Wiegemeister Richard Sochhöfer in Dortmund, Republikplab 23, jeßt Blücherstr. 25, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr, Wagenkneht in Dortmund, gegen seine Ehefrau Anna Sochmierda geb. Blasczyk, früher in Bismarckhütte, Bismarck{str. 130 (Polen), 8, die Ehe- N Bergmann Wilhelm Knüpp, taria geb, Bauer in Groß Holthausen bei Barop Nr, 13 bei August Bauer, 3rozeßbevollmüächtigter: Rechtsanwalt

artmann in Dortmund, g ihren ‘bemann, früher in Kruke wohnhaft 9. die Ehefrau Bergmann Friedrich Pause, Else geb. Risse in N Rauyxel, Breckenstr. 16, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Brandhoff in Dortmund, gegen ihren Ehemann, fcüher in Castrop-Rauxel, mit dem An- trage auf E Ina, zu 7 mit dem Eventualantrage auf Wiederherstellung des ehelichen Lebens. Die Kläger laden die Beklagten, derem Aufenthalt un- bekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Dortnrund, und zwar: zu 1 bis 3 vor die 31. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 33, zu 4 bis 7 vor die 4. Zivillammer auf den 31. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 77, und zu 8 und 9 vor die 8. Zivilkammer auf den 25. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 77, mit der Aufforde- rung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- evollmächtigten vertreten zu lassen.

Dortmund, den 7. Dezember 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

1928.

[79390] Oeffentliche Zustellung.

Die Kau!mannsfiau Gertrud Reich geborene Bernißkvy in Gleiwig, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtéanwait Ebrlich in Gleiwiy flagt gegen ihren Chemann, den Kaufmann Franz Reich, h1üher in Glei- wiß. jegt unbekannten Aufenthalts mit dem Antrage auf Scheidung 1hrer Che aus Verschulden des Bekiaaten aus § 1568 B, G-B. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlidhen Verhandlung des Nechtéstreits vor die [Il Zivilkammer des Landgerichts in Gleiwiß auf den 11, Fe- bruar 1929, vormittags 11 Uhr, m1t der Auftorderung, sich dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechteanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu laj)en.

Gleiwitz, den 4. Dezember 1928.

Der Utrkundbbeamte der Geschäjtsstelle des Landgerichts.

3, Zivillammer auf den |

|

Als Zeitpunkt des Todes wird vertreten zu lassen.

Hamburg, den 10. Dezemler 1928, Der Urkundsbeamte der Ge|chättsstelle.

[79395] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Herbert Gnischewski, vertreten dunch das Bezirksjugendamt Prenzlauer Bera, Prozeßbevollmächtigter : Stadtvormund Walther Schiele, eberda, flagt gegen den Peter Bourgeois, zu- leßt Hennigédorf, Neuendorter Str. 9, jegt unbekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte der Vater des am 23. 9, 1927 von der unv. Selma Gni\chewiki geborenen Klägers fei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig vollstreckbare Verurteilung, an den Kläger von der Geburt bis zur Vollendung des 16, Lebensjahres eine Vierteljahrsrente von 120 NM im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin-Wedding in Berlin N20, Brunnen- play auf den 5. April 1929, vormit- tags 9 Uhr, Zimmer 92 11, geladen. 3. O, 199728,

Berlin-Wedding, 10, Dezember 1928.

Der Urkundsbeamte des Amtsgerichts,

[79397] Oeffentliche Zustellung.

Die Ghetrau Alma Aller geb. Mittel- dort in Bochum, Klarastraße 14 a, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schlag- bede in Bocbum, gegen ihren Ehe- mann, den Anstreicher Johann Allertz, früher in Bochum, Klarastraße 14 a, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von ihr zu er- wartenden Kindes fei, und daß der Be- flagte, nahdem die Ebe der Parteien durch rechtsfiäftiges Urteil des Landgerichts Bochum geichieden und der Beklagte für den allein\huldigen Teil erklärt sei, fich seiner Unterhaltépfliht entziehe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten durch vorläufig voilstreck- bares Urteil, an die Klägerin 200 NM (zweihundert Reichsmark), ferner derx Klägerin eine monatlich im voraus fällige Rente von 100 RM (einhundert Neichsmark) zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 31. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 495, geladen.

Bochum, den 22. November 1928.

Haarmann, Justizobersekretär.

Der Urkundsbeamte der Ge|chäftsstelle.

[79396] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Johann Swieck, vertreten durch seinen Vormund, den Fabrikanten Josef Heuel in Attendorn, Prozeßbevollmächtigter: Nehtsanwalt Dr. Berger in Bochum, klagt gegen den Arbeiter Johann Friedrich, früher in Bochum, jegt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des am 19. November 1922 von der Anella Swieck, geborenen Klägers sei. mit dem Antrage auf kostenpflichtige Berurteilung des Beklagten dur vor- läufig vollstreckbares Urteil, dem Kinde von jeiner Gebunt 19, November 1922 an bis zur Vollendung |eines techzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voravs zu entrihtende Geldrente von monatli 25 NM zu zahlen, und zwar die rück- ständigen Beträge sotort, die künttig fällig werdenden am 1. eines jeden Monats. Zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits wird der Beklagte vor das Amts- geridt, hier, auf den 31. Januar 1929, 9 Uhr, Zimmer 45, geladen.

Bochum, den 24, November 1928. Der Urkfundébeamte der Geschäftsstelle 21

des Amtsgerichts.

[79398] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Hans Helmuth Flentje, geboren am 15. Öftober 1928 zu Bremen, vertreten durch das Jugendamt, Amtsvormundschaft Bremen, klagt gegen den Johann Heinrih Wilheltn Schröder, zuleßt wobnhaft gewesen in Bremen, Häfen 6, jeuzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung eines jährlihen Unterhalts von NM 420 tür die Zeit vom 15. Oktober 1928 bis 14. Oftober 1944, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, L. Oberge|choß, Zimmer Nr. 79, auf den 15. Februar 1929, vormittags Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieer Auézug der Klage bekannt» gemacht. Bremen, den 7. Dezember 1928. Der Utkundbbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

in Hamburg, vertreten durch

\79401] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Eli1abeth Leber aus Solingen, vertreten dur ihren Vormund, den Tietbauunternehmer Franz Wolny aus Solingen, Weststraße 35, Klägerin klagt gegen den Pflasterer Johann Leber, ¡us leßt wohnhaft zu Solingen, jeßt unbez fannten Au'enthalté, Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte teiner Unterhaltépfliht der Klägerin gegenübee niht nahfomme, mit dem Antrag auf Zahlung einer im voraus zu entrihtenden Ünterhalterente vom Tage der Klage- zustelung von monatli 50 Neichemark, Zur mündlichen Verhandlung des Rechts« streits wird der Beklagte vor das Amts geriht, hier, Wupverstraße 60, Zimmex Nr. 13, auf den 8. Februar 1929, 10 Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist aur 3 Wochen festge)egt.

Solingen, den 9. Dezember 1928. Schmal, Justizobersekretär, als Urkundsg- beamter der Ge\chäftsftelle des Amtsgericht®

[{79402) Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Elfriede Grönke, vertreten durch das Jugendamt Friede- berg, Nm., Prozeßbevollmächtigter: Justizs oberjefretär Nohrbeck in Viet, klagt gegen den Arbeiter Willi Thiele, früher in Gr. NRehne, jegt unbekannten Autenthalts, unter.der Behauptung, daß er der Mutter der Klägerin während der geseßlichen Empfängniszeit beigewohnt habe, mit dent Antrage aut Zahlung von 60 RM Unters hatt vierteljährlih. Zur weiteren münd- lichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amttgericht in Viet, Zimmer Nr. 5, aut den 15, Januar 1929, 9 Uhr, geladen.

Vietz, den 14. November 19286,

Das Amtsgericht. [79384] Oeffentliche Zustellung. /

Die Witwe Flora Noske geb. Kneisel in Altona-Blankenese, Caprivistraße 40, Prozeßbevollmächhtigte: Rechtsanwälts Justizrat Löwenuhagen, Dr. Seydel, Willhöft und Dr, Junge in Altona- Blankenese, klagt gegen 1. den Ludwig Arnemanu in Altona, Gottorpstr. 46, 2, den Kaufmann Karl Hinterlach, früher in Altona, Heinrihstraße 42, jeyt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus Schuldübernahme, mit dem Antrage, die Beklagten als Ge- samtshuldner zu verurteilen, an Klägex zu zahlen 2788,75 GM, und zwar auch bei Vermeidung der Zwangs vollstreckung in das dem Beklagten zu 2

ehörige, im Grundbuch von Kl. Flotte

e Blatt 356 verzeichnete Grundstüd wegen der dort in Abt. I[T Nr, 1 ein»

etragenen Hypothek von 80900 GM,

ie Klägerin ladet den Beklagte Hinterlah zux mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilklammex des Landgerichts in Altona (Elbe) auf den 6, Februar 1929, vormittags 1X Uhr, mit der Aufforderung, |ich durch einey. bei diesem Gericht zu« per Rechtsanwalt als Prozess bevollmächtigten verireten zu lassem. Altona, den 8. Dezember 1928. Die Geschäftsstélle des Landgerichts.

Zivilkammer 2,

[79393] Oeffentliche Zustellung. Der Fabrikant August Gärtner fig Berlin N. 54, Lothringer Straße 39, Prozeßhevollmädtigte: Rechtsanwälte De, Frit Loevy und Solon in Berlin IO. 16, Cöôpeniter Straße 32, flagt gegen den Wilhelm Stauf, früher in Berlin, Borsigs straße 43, jezt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behoupturg, daß der Bea flagte ihm für gelieferte Ware den Betrag

den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollsireckbar zu verurteilen, an den Klägex 79,80 NM nebst 79% Zinfea seit dem 1, November 1928 zu zahlen. Zur mündz lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht ia Berlin-Mitte, Abteilung 73, Neue Friedrich- straße 14/15, I, Stockwerk, Zimmer Nr. 253/55, auf den 30. Jguuar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 6. Dezember 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 73.

[79394] Oeffentliche Zustellung. Das Fräulein Frieda Ehlert in Berlin W, 50, Neue Ansbacher Str. 15 belt Ruppin, klagt gegen den Ingenieur Walther Stahn, früher hier, Stuben- 1auchstr. 12 b, jeßt unbekannten Aufent- halts, wegen Darlehnstorderung, mit dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig vell- \streckbare Verurteilung zur Zahlung von 405 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin - Schöneberg, Grunewaldstr. 66/67, Zimmer 31, auf den 28. Januar 1929, vormittags8 10 Uhr, geladen.

Berlin-Schöneberg, den 4. Dezember 1928, Geschättsstelle des Amtsgerichts.

[79386] Oeffentliche Zustellung.

Die verwitwete Frau Rosa Kap eb. Horn in Berlin-Lichtenberg, Wil- elmstr. 78/79, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Paul Posener, Berlin W. 30, Moßstr. 22 flagt gegen »den Kaufmann Samue Kaplan, ulebt in Paris, 190 Avenue Victor H Beklagter, jeyt un-

ugo, bekannten Aufenthalts, wegen Fest-

E E R E e E R A E E E E!

von 79,80 4 schulde, ait dem Antrage,