1928 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

offensih .lich ein falsher Weg, wenn man einheitliche Besteue- rungsgrundlagen es sind bei allen direkien Sieuern immer wieder dieselben Steuergrundlagen, Vermögen und Einkommen bei verschiedenen Verwaltungsbehörden feststellen läßt. Darum ist, glaube ich, der Grundgedanke dieser großen Reichsgeseße durch- aus zu begrüßen, daß eine einheitliche Feststellung der Besteue- rungsgrundlage, also des Einkommens und des Vermögens und seiner verschiedenen Zweige an einer Stelle, nämlih beim Aus- {huß des Finanzamtes, stattfinden soll

Der weitere Gang würde dann so sein, daß nunmehr auf Grund dieser Feststellung das Finanzamt die Einkommensf\teuer, die Körperschaf:ssteuer die Vermögenssteuer veranlagt und in ibreu Endbeträgen errehnet, daß ferner das Finanzamt die S ‘euermeßbeträge für die Realsteuern feststellt. Was bleibt dann für die Länder und Gemeinden übrig? Sie haben über die Steuereinheiten zu beschließen, die sie von den Sieuermeßbeträgen bei den Realsteuern erheben wollen. Sie haben diese Zahlen, die sih dann ergeben, festzuseßen und die Steuern zu erheben.

Bei der Gebäudeen1shuldungssteuer liegt die Sache noh etwas anders. An sih sieht das Reichsgeseß vor, daß auch die Ver- anlagung der Gebäudeenishuldungssteuer in vollem Umfange auf die Reichsbehörden übergehen soll. Es ist aber in dem Steuer- anpassungsgeseß zugunsten der Länder ein Vorbehalt gemacht, die die eigene Verwaltung dieser Steuer noch in der Hand behalten wollen. Preußen wird, glaube ih, von diesem Vorbehalt Ge- brauch machen müssen; denn die Umstellung der Hauszinssteuer auf die Gebäudeenischuldungssteuer, um es einmal zu sagen, wird eine große einmalige Veranlagung erfordern, und es erscheint mir außerordentlich bedenklih, in etnem Zeitpunkt, da die Verände- rung des Steuerrechts stattfindet, gleichzeitig auch einen Wechsel in dem Verwaltungsapparat der Steuerbehörde vorzunehmen. Fch bin also der Meinung, daß jedenfalls diese erste Veranlagung der Gebäudeen!schuldungssteuer nah dem neuen Reichsgeseß noh durch die preußische Katasterverwaltung, die auf diesem Gebiet über qroße Erfahrungen verfügt, vorgenommen werden muß.

Fragt man dann aber, was überhaupt an Aufgaben für die Katosterverwaltung übrigbleibt, dann zuerst einmal die Ver- waltung dexr Geböudeen!tshuldungssteuer, dann aber weiter die Vorbereitung der Bewertung für die Einheitswerkbe, die Mit- arbeit in den Ausschüssen, die beim Finanzamt gebildet werden. Da das auch heute die großen Aufgaben der Katafterverwaltung sind, so wird zwar eine Entlastung der Katasterverwaltung ein- treten, ber ih glaube, es wird keine allzu große Entlastung der Katasterämter sein

Meine Damen und Herren, ih komme nunmehr zu den kritischen Punkten, wenn ih einmal so sagen darf, in dem Haus8- halt8voranschlag für 1929. Wir haben das Gleichgewicht nur dadurch herstellen können, daß wir aus den Ueberschüssen des Fahres 1924 wie im Vorjahre wieder eine Einnahme einstellen, und zwar in diesem Jahre 18 Millionen, und daß wir weiter 95 Millionen an Entschädigungsforderungen gegen das*Reich als Einnahme in den Haushaltsplan einseßen. Die Einstellung dex Ueberschüsse des Jahres 1924 hat natürlich ihre Bedenken; denn indem diese Ueberschüsse allmählih verbraucht sind und weiter verbraucht werden, vermindern sich auch die Betriebsmittel, die der preußischen Finanzverwaltung zur Verfügung stehen,

Meine Damen und Herren, die Bildung eines Betriebsfonds im Jahre 1924 und Anfang 1925 war eine unbedingte Staatsnotwendigkeit, weil damals die Möglichkeit, solche Betriebsmittel durch Verkauf von Schaßwechseln zu be- schaffen, nicht vorlag. Wir haben damals überhaupt keine Schaßwechs\el am Markte gehabt und die Möglichkeit, sie zu verkaufen, war ganz außerordentlich gering. Sie sind gang all- mählich wieder in den Verkehr gebracht worden. Heute sind wir in der Lage, uns neben dem Rest des Betriebsfonds durch den Verkauf von Schaßwechseln, zu dem ja der Finanzminister dur das allfährlihe Haushaltsfeststellungsgeseß ermächtigt wird, ge- wisse Betriebsmittel zu verschaffen. Die Summe der Schaß- wechsel, die zurzeii umläuft, beträgt rund 75 Millionen. Da- neben aber werden die Betriebsmittel, auf die der Staat zurüdck- greifen kann, auch noch durch die hinterlegten Gelder gespeist die beim Staate durchlaufen und sich in Einnahme und Ausgabe decken; sie werden aber auch noch durch die sogenannten Restaus8gaben gebildet. Meine Damen und Herren, mit diesen Restausgaben hat es ja die einfache Bewandtnis, daß im allgemeinen die Einnahmen des Staates regelmäßig laufen, daß aber gewisse nicht unerhebliche Ausgaben diesen Einnahmen nach- hinken und daß infolgedessen am Ende des Jahres zux Deckung dieser Restausgaben eine gewisse Rüdckstellung gemacht werden muß. Diese Restausgaben bilden also eine Quelle, auf die jede Finanzverwaltung zur Deckung ihrer Betriebsmittel zurückgreifen kann. Jnsofern ist zwar der allmähliche Verbrauch dex Ueber- schüsse des Fahres 1924 und damit die weitere Herabseßung der dem Staate zur Verfügung stehenden Betriebsmittel keineswegs erfreulih, sondern ein Punkt, der ernste Beachtung verdient; aber er entblößt doch den Staat nicht der notwendigen Be- triebsmittel.

Dann die Einstellung dexr % Millionen Ent- schädigungsforderungen an das Reich! Vom Rechtsstandpunkt aus is das ganz gewiß nicht zu beanstanden. Denn das wir entsprechende Forderungen an das Reich allein an Zinsen haben, das kann ja keinem Zweifel unterliegen. Es ist ja bekannt, wie Preußen diese Forderungen bemißt. Jch will hier nur ganz kurz die Zahlen wiedergeben. Wir bemessen den Betrag des verlorenen nußbaren Staatseigentums auf 3,6 Milliarden; wir haben ein Restkaufgeld von 4,9 Milliarden aus der Ueber- tragung der Eisenbahnen noch vom Reich zu fordern; wir haben endlih vom Reich noch weitere 34 Millionen aus dem Grunde zu fordern, daß seinerzeit die Betriebsmittel der preußishen Eisen- bahnen beim Uebergang der Bahnen auf das Reich mit über- gegangen sind. Allerdings erhebt sih bei dieser leßten Forderung ein negativer Kompetenzstreit (Heiterkeit), indem das Reich sagt: die Reichsbahn muß bezahlen, und indem die Reichsbahn sagt: das Reich muß bezahlen. Aber, meine Damen und Herren, für uns kann nur das Reich in Frage kommen; denn wir haben mit dem Reich ‘und nicht mit der Reichsbahn, die damals erst ins Leben gerufen wurde, zu verhandeln, da wir die preußischen Eisewbahnen dem Reih und nicht der Reichsbahngesellschaft übertragen haben.

Reich3- und Staat3anzeïiger Nr. 291 vom 13 Dezember 1928. S. 4.

Ueber alle diese Forderungen sind auch noch neuerdings Verhand- lungen mit dem Reiche geführt worden. Es ist vielleicht auch politisch klug, den Forderungen Preußens durch Einseßung eines gewissen Betrages in den Haushalt Nachdruck zu verleihen, zumai in einer Zeit, in der andere Länder das Reich mit ihren Forde- rungen bestürmen und darüber hinaus dem Preaußishen Staat noch zu Unrecht vorwerfen, daß Preußen sih der Durhseßung ihrer berechtigten Forderungen widersege. Aber, meine Damen und Herren, abgesehen von dieser rehtlihen Betrachtung besteht natürlih das Bedenken, ob das Reich gewillt und in der Lage sein wird, diese Forderungen zu bezahlen, und ih gebe ohne weiteres zu, daß hier in unserem Voranschlag ein Punkt i}, bei dem die Kritik einseßen kann und ja auch beveits eingeseßt hat.

Aber, meine Damen und Herren, ehe ih diese Betrachtung über die voraussichtlihe Gestaltung des Jahres 1929 nah den Ansäßen des Etats verlasse, um mih hernah noch mit eingehenden Ausführungen dem Anleiheetat zuzuwenden, darf ih hier noh- mals auf die schon oft berührte Finanzstatistik zurückgreifen, die das Ergebnis der Jahre 1913 und 1925 darstellt. Diese Rei hs - finanzstatistik, die erste große Reichsfinangstatistik, die durchgeführt worden ist, ergibt, daß der Zuschußbedarf der öffent- lichen Verwaltungen seit der Vorkriegszeit in Deutschland ganz erheblih gestiegen ist, und zwar beim Reich um 121 vH, bei den Ländern um 114 vH und bei den Gemeinden um 113 vH. Diese Fänanzstatistik zeigt dann aber und das cheint zunächst in einem Widerspruch zu den eben angegebenen Zahlen zu stehen —, daß die Steuern und Abgaben beim Reih um 190 vH, bei den Ländern um 206 vH und bei den Gemeinden um 112 vH gestiegen sind. Aus diesen Zahlen sind gewisse Vorwürfe gegen die Länder hergeleitet worden. Wie kommt es so hat man gefragt —, daß die Steuern und Abgaben bei den Ländern soviel stärker gestiegen sind als bei den Gemeinden? Nun, das hängt damit zusanrmen, daß die Betriebsüberschüsse bei den Ländern außer- ordentlich stark gesunken sind, während sie bei den Gemeinden eine Steigerung erfahren haben. Und die Betr iebsüberschüsse sind ja doch neben den Steuern und Abgaben diejenige Quelle, aus der die öffentliche Lerwaltung {chöpft, um ihren Zuschuß- bedarf zu decken. Die Betriebsüberschüsse der Länder sind von 489 Millionen auf 171 Millionen zurückgegangen. Es zeigt ih darin, welche Verluste die Länder und ih glaube, daß hiex im Verhältnis Preußen an der Spiße marschiert erlitten haben, vor allen Dingen Preußen dadurch, daß es die Ueberschüsse seiwer Eisenbahnen verloren hat, dann aber auch dadurch, daß es die Ueberschüsse seiner Bergwerksbetriebe an der Saar und andere Ueberschüsse verloren hat. Bei den Gemeinden dagegen sind die Betriebsiüberschüsse vom Jahre 1913 bis zum Fahve 1925 von 260 auf 327 Millionen gestiegen. Diese Tatsache, daß die Be- triebsüberschüsse bei den Ländern so stark gesunken, bei den Ge- meinden aber gestiegen sind, erklärt es, daß, obwohl der Zuschuß- bedarf bei Ländern und Gemeinden gleich gestiegen ist, die Länder in \tävkerem Maße auf Steuern und Abgaben haben zurück- greifen müssen als die Gemeinden.

Fn diesem Zusammenhang dann noch ein Wort zu dem Ver- gleich, den wir in einer Anlage des Vorberichts zwischen dem Nettovoranschlag für das Jahr 1913 und demjenigen für das Fahr 1929 aufgestellt haben. Wenn Sie diesen Vergleich zur Hand nehmen, so sehen Sie ja das starke Anwachsen des Zushußbedarfes, das sich auch bereits aus der Finanz- statistik ergibt, deren Zahlen ich eben angegeben habe. Aber Sie erkennen zugleich aus dieser Zusammenstellung, daß das Wachsen des Zuschußbedarfs bei den großen Verwaltungen liegt, beim Finanzministerium, Justizministerium, JFnnenministerium und Kultusministerium. Es hängt natürlich vor allem mit der vorhin erwähnten Sieigerung der Personalausgaben zusamnmien, dann aber auh noch mit zwei Dingen, auf die ih noch mit einigen Zahlenangaben eingehen darf. Das ist einmal die Ver- shiebung der Volksschullasten zwishen den Gemeinden und dem Staat. Nach der leßten Statistik, die wir aus der Vor- kriegszeit haben, betrugen die Aufwendungen des Staates für die persönlichen Volksshullasten 100 Millionen, die entsprehenden Aufwendungen der Gemeinden 238 Millionen. Im Jahre 1929 betragen die Auswendungen des Staates 434,9 Millionen, die Aufwendungen der Gemeinden 287,9 Millionen. Man sicht also daraus, daß die Aufwendungen des Staates unverhältnismäßig stärker als die der Gemeinden gestiegen sind, weil auf dem Gebiet der persönlihen Volksschullasten eine starke Verschiebung der Lastenverteilung zugunsten der Gemeinden und zuungunsten des Staates stattgefunden hat.

Für diesen Vergleich mit der Vorkriegszeit ist noch eine Be- trachtung über die Ausgaben für die Polizei bedeutsam, die ja auch dadur bedingt sind, daß eine neue staatliche Polizei aus begreiflichen Gründen in Preußen aufgebaut werden mußte. Aber das wirkt sich in den Zahlen aus. Die Ausgaben des Preußischen Staates für die Polizei und Landjägerei haben im Jahre 1913 68,6 Millionen betragen. Sie betragen im Fahre 1929 207,7 Millionen. Die Ausgaben der Gemeinden für die staatliche Polizei in den gleichen Zeiträumen betragen 1913 19 Millionen, 1929 46 Millionen, Rechnet man dazu noch die Ausgaben der Gemeinden für eigene kommunale Polizei, so ergibt sich, daß die Ausgaben der Gemeinden im Jahre 1913 62,2 und im Jahre 1925 andere Zahlen liegen niht vor; wir müssen auch hier auf die große Statistik zurückgreifen 96,1 Millionen betragen haben, und auch hier zeigt sich, daß die Last der Polizeiverwaltung an sih einmal überhaupt gewaltig ge- stiegen ist, weil wir heute in der Polizei einen stärkeren Rückhalt brauchen als in der Vorkriegszeit, wo noch ein starkes Heer vor- handen war, zweitens, daß sih auch hier die Lastenverteilung stark zugunsten der Gemeinden und zuungunsten des Staates ver- hoben hat. Das hängt natürlih damit zusammen, daß auf der anderen Seite auch den Gemeinden wieder sehr starke Lasten auf- gebürdet worden sind, Hier erinnere ih besonders an die außer- ordentlih hohen Lasten, die die Gemeinden auf dem Gebiete der Wahlfahrtspflege zu tragen haben. Mir kam es aber vor allen Dingen darauf an, einmal die Auswirkung dieser großen Ver- waltungen auf das Anwachsen der Staatsausgaben in Preußen gegenüber der Vorkriegszeit darzulegen,

Meine Damen und Herren, ih wende mich dann der Be- trachtung des A nleiheetats zu, denn ein eingehender, ab- s{ließender Ueberblick über die Lage der preußischen Finanzen

ist ja niht aus dem Haushaltsplan allein zu gewinnen, weil der Haushaltsplan, abgesehen von den Beträgen, die wir für Tilgung und Verzinsung der Staatsshuld einzustellen haben, über die Anleiheeinnahmen und -ausgaben nichts aussagt. Das Extra- ordinarium des Reiches enthält auch diese Anleiheeinnahmen und -ausgaben. Bei uns bedeutet das Extraordinarium die eins maligen Einnahmen und Ausgaben, die niht durch Anleihe gedeckt werden. Das, was dem Extraordinarium im Reich ent- spricht, ist bei uns der sogenannte Anleiheetat, der aber eigent- li weiter nichts ist als eine Zusammenstellung der Anleihe- einnahmen und =-ausgaben, wie sie auf Gound besonderer vom Landtag verabschiedeter Anleihegeseße hereingebraht und geleistet werden. Wir haben über die Entwicklung der Anleihegeseße und der Anleiheeinnahmen und -ausgaben im Vorbericht zum Haus- haltsplan Jhnen eine eingehende Darstellung gegeben. Es ergibt sih daraus, daß rund 800 Millionen Anleihe vom Lands tag bewilligt worden sind. An sich ist niht diese hohe Zahl etwas Erschreckendes, denn es sind natürlih in den bewilligten Beträgen große Summen, die ersi im Laufe vieler Fahre zur Verfügung gestellt werden müssen, da ja ein einheitlihes Anleihe- gesey ein großes Unternehmen zusammenfaßt, das mit Anleihe- mitteln gefördert werden soll, das aber niht in einem Fahre zu Ende geführt werden kann. Das tritt ganz stark in Erscheinung, wenn ih einige Beispiele herausgreife, wie den Ausbau des Stettiner Hafens, den Ausbau der Harztalsperre, Kanalbauten, die Oderregulierung, oder was Sie wollen. Da verteilen sich die an sich durch Geseh bewilligten Ausgaben auf eine große Reihe von Fahren. Aus dieser Zusammenstellung geht, glaube ih, auh hervor, daß im allgemeinen die Anleihemittel, die uns bewilligt worden sind, für gute und werbende Anlagen ver- wendet worden sind. Jh darf diese Zusammenstellung, die Sie im Vorbericht des Haushaltsplans finden, noch nah einer Seite hin ergänzen. Sie finden dort auh die Anleihebeträge, die für die wertshaffende Erwerbslosenfütsorge zur Verfügung gestellt sind, können sih aber nah der Zusammenstellung nicht wie bei den übrigen Positionen ein Bild davon machen, wofür diese Beträge verwendet werden. Da ist nun folgende Zusammen» stellung außerordentlih interessant. Für die wert scha ffendè Erwerbslosenfürsorge sind im Jahre 1925 77 Mil- lionen, im Fahre 1926 136 Millionen, im Fahre 1927 115 Mil- lionen für das preußische Staatsgebiet von Reih und Preußen gemeinsam ausgegeben worden, und wix rehnen mit ähnlichen Beträgen auch für 1928. Aber für welche Zwecke sind diese Beträge verausgabt worden? Fm Jahre 1925 wurden 8,1 Mil= lionen für Meliorationen verwendet, 24,66 Millionen für Straßenbauten, 15 Millionen für Tiefbauten, 2,3 Millionen für Baustoffherstellung und Vorbereitung von Siedlungsgelände, 6,5 Millionen, das sind 13 vH, für Erholungsstätten, Sport- und Spielpläße. Jch greife dann, um Sie nicht zu ermüden, noch das Jahr 1927 heraus. Es wurden in diesem Fahre ausgegeben für Meliorationen 12,8 Millionen, für Straßenbauten 37 Mil- lionen, für Tiefbauien 25,4 Millionen, für Baustoffherstellung und Vorbereitung von Siedlungsgelände 2,6 Millionen, für Erholungsstätten 7,4 Millionen gleih 8,7 vH.

Fch lege Wert darauf, diese Zahlen hier vorzutraget, ¡veil sih zeigt, daß diese Ausgaben der wertschaffenden Erwwerbs§- losenfürsorge für gute und vortreffliche Anlagen ausgegeben worden sind, und daß der allgemeine Vorwurf, daß diese Mittel vershleudert und für alle nmöglihen Erholungs- und Ver=- gnügungsstätten ausgegeben würden, keineswegs zutrifft. Der Anteil, den die Erholungsstätten und die Sport- und Spiel pläße an diesen Ausgaben nehmen, ist verhältnismäßig gering. Dann darf au gesagt werden, daß, da der furchtbare Krieg, den wir exlebt haben, auch die Kraft der Jugend bis ins Mark erschüttert hat, für die Ertüchtigung der Jugend und für deren körperlihe Ausbildung durch Schaffung von Erholungsstätten gesorgt werden muß. (Sehr wahr!)

Nun ist aber an den Uebersichien über die Anleiheeinse nahmen und -ausgaben das eine bedenklich ih gebe das ohne weiteres zu —, daß die Anleiheeinnahmen hinter den Anleiheauëgaben herhinken, daß wir also vielfach Anleiheausgaben geleistet Haben, bevor es möglich geworden war, die erforderltchen Anleihen unterzubringen. Es zeigt sih au in der Tat, daß bei den Auleihekonten erheblihe Vorschüsse geleistet worden sind, die am 1. Oktobec d. J. rund 150 Millionen betragen haben. Ein namhafter Teil dieser Vorschüsse würde allerdings abgedeckt werden können, nachdem es nunmehr möglich geworden ist, für die Preußische Elektro-Gesellschaft eine Anleihe aufzunehmen. Smmerhin ist aber diese Lage, daß die Auleiheausgaben die An- leiheeinnahmen erheblich übersteigen, nicht unbedenklih. Wir müssen hier ganz offen zugeben, daß wir in den vergangenen Jahren -= ih glaube, sowohl Staatsregierung wie Landtag; aber die stärkere Verantwortung trifft in dieser Lage die Staats- regierung und insbesondere die Finanzverwaltung— die Anleihe- möglichkeiten übershäßt haben. Jnsbesondere war das Anfang 1927 der Fall, als sich eine Geldflüssigkeit auf dem Geld- und Kapitalmarkt zeigte. Weiter kommt hinzu, daß der Markt derx Auslandsanleihen dem Preußischen Staate als solchen mit Rück- sicht auf die bekannte Bestimmung des Versailler Vertrages ver \{hlossen ist oder ih will lieber sagen: mit Rüfsicht auf dis Auslegung, die der Reparationsagent dieser Bestimmung ded Friedensvertrags gibt, eine Auslegung, die für uns nit gleih- gültig ist, da sie auf die Stellung des Staatsdepartements und auf die Stellung der amerikanischen Banken zurückwirkt. Anleihe- möglichkeiten im Julande werden immer da sein, und die ständigs

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

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Deutscher Reichsanzeiger

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JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 42 des Reichs- gesezblatts Teil T und der Nummer 48 Teil IL.

Breußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

L L E L

Amtliches.

Deutsches Reich,

Bekanntmachung,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 42 des Reichsgeseßblatts Teil 1 enthält die nachstehend aufs gejührten Geseße:

ras Gejeg uber die Vereinigung von-Waldeck mit Preußen, vom 7. Dezember 1925,

das Geteg über das Verfahren vor dem Bundetamt für das Heimatwe1en, vom 7. Dezember 1928,

eie Zweite Verordnung zur Durhführung des Kriegéschäden- \{lußge!eßes, vom 5. Dezember 1928 und

die Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reichöge|eßblatt, vom 7. Dezember 1928.

Umtang 4 Bogen. Verkaufsvyreis 0,15 NM.

Berlin, den 13. Dezember 1928.

Gesezsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48 des Reichsgesezblattis Teil II enthält:

das Gesez über das deuts-niederläntiihe Abkommen über Zus sammenlegung der Grenzabjertigung im Nheinschifféverkehr, vom 6, Dezember 1928. und

die Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reich8geseßblatt, vom 7. Dezember 1928.

Umtang 2 Bogen. Verkautsprets 0,15 RM.

Berlin, den 183. Dezember 1928. Gesegsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen.

Ministerium des Fnnercn,

Der Regierungsdirektor Dr. Fißner in Frankfurt a. O. ist zum Regierungsvizepräsidenten in Gumbinnen ernannt

worden.

CREOSE N E O R E B R E E MERI R A SC A E G a RRNZIIREO

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Die auf gesiern nachmittag angesebte Vollsißung des Neichsrats ist auf heute, 10 Uhr vormittags, verlegt worden.

Der cubanishe Gesandte de Aguero y Bethancourt hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssefretär Dr. Valdés Bodríguez die Ge)chäfte der Gejandtschasft.

Deutscher Reichstag. 98, Sihung tom 13. Dezember 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ®.)

Präsident b e eröffnet die Sißung um 3 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst eine Entschließung

des Ausschusses, die die Reichsregierung ersucht, die Fälligkeit |

der Winzerkreditegrundsäßlih vom 31. Dezember 1928 auf den 1. Oktober 1929 zu erlegen und die uno Rüd- Ra unter Berücksichtigung der Lei tungsfähigfkeit er einzelnen Winzer festzuseßen.

Neichéminister für Ernährung und Landwirtschaft Dietrich: Fm Einvernehmen mit dem Herrn Neicheminister der Finanzen habe ih folgendes zu erflären :

Die Reichsregierung ist bereit, die am 31. Dezember dieses

Fahres fälligen Winzerkredite nochmals um dreiviertel Jahre, fohin ;

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Neden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Verlin, Freitag, den 14. Dezember, abends.

bis zum 1. Oktober 1929, zu verlängern. Die Reichsregierung gibi aber bierbei der Erwartung Ausdruck, daß ih die Winzer zum 1, Oktober 1929 auf den Beginn der Nückzatlung des Winzerkredits von 30 Millionen Reichsmark einrichten. Die Rückzahlungsquoten werden unter Berücksichtigung des tatsächlihen Ausfalls der Wein, ernte 1928 und des voraussihtlihen Ausfalls der Weinernte 1929 von der Neichsregierung rechtzeitig festgeseßt werden,

Der Ausschußantrag wird angenommen.

Es folgt die Beratung eines deutschnatioialen Antrags auf Beseitigung der periodishen Grund- erwerbssteuer. Der Ausshuß schlägt vor, die Ber- anlagung und Erhebung der Steuer bis zur anderweitigen geseßlichen Regelung auszuseßen und die Reichsregierung zu ecsuchen, spätestens bis zum 1. April 1930 Vorschläge Uber eine andere geseßliche Regelung zu machen.

Abg. Ke il (Soz.) erklärt, das entscheidende Motiv für die Beibehaltung der Srunderwerbssteuer habe darin bestanden, p man im Jahre 1919 ven beweglichen Grundbesiß nicht belasten wollte zugunsten des unbeweglichen Grundbesißes, der hon sowieso Schonung genieße. Die Sozialdemokraten hielten auch heute noch an diesem Standpunkt fest. Reichsfinanz- minister Dernburg habe seinerzeit die Beibehaltung der Steuer vertreten ebenfalls der damalige Regierungskommissar, jeßige Staatssekretär Popi. Auch der Reichsfinanzminister Erzberger habe diese Steuer dann grundsäßlich verteidigt. Nach Auffassung des Redners kann höchstens eine kurzfristige Verschiebung des ersten Erhebungstermins der Steuer- in Frage kommen. Da keine Aussicht auf Annahme eines sozialdemokratischen Abände- cungsantrages bestehe, würden die Sozialdemokraten auf einen solchen Antrag verzichten, aber auh- anderen Abänderungs8=- anträgen nicht zustimmen, um die Annahme des Geseyes nicht zu gefährden. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Die Regie- cung werde hoffentliÿ grundsäßlih an dex gerechten Steuer festhalten.

Abg. Rademacher (D. Nat.) befürwortet den von ihm wieder eingebrahten Antrag auf Auna der Besteuèrung der toten Hand. Es ist zu prüfen, ob diese Steuer wirtschaft- lih gerecht ist, das ist sie nah unserer Auffassung nicht, sie ist eine Sondervermögenssteuer, die niht in das Geseß hinein- gehört. Die Nationalversammmlung von 1919 hat die Steuer ganz naiv ausgelegt, um sie begründen zu können. Auch Sozial- demokraten wie Sollmann haben damals jelbst shwere Bedenken gegen pes Steuer gehabt. Herr Keil führt zur Begründung an, daß diese Steuer . ja hon früher in den Stempelsteuer- geseßen, auch in Bayern, (bb habe. Die Sozialdemo- fraten sind doch sonst für Aufhebung der alten Bestimmungen. Die Fideikommisse sind zum Aussterben verurteilt, sie spielen also wirtschaftlich keine Rolle mehr. Daß die Kirche bejonders steuer-

könnten diese Steuer niht entbehren; es ist aber keine laufende, sondern eine cinmalige Steuer, auf die si die Gemeinden nicht verlassen sollten. In den Rahmen des jeßigen Steuersystems paßt die Besteuerung der toten Hand nicht mehr hinein, da andere Steuern für das Vermögen bestehen. Die Steuer nah dem gemeinen Wert, die zugrunde gelegt werden soll, ist gax nicht durzuführen, weil die Gemeinden feine Unterlagen dafür haben. Der Ausschußantrag trägt den Charakter des Kom- promisses allzu sehx in sih; wir meinen, daß die Verhältnisse heute schon far liegen, und wir nicht auf weitere Vorschläge innerhalb zweier Fahre zu warten brauchen. Die „tote Hand“ Ñ ein unglückliher Ausdruck, es ist eine lebende warme Hand, Redner bittet um Annahme des deutshnationalen Antrages.

Abg. Dr. Föhr - Baden (Zentr.) erklärt sih mit der Rück= überweisung des deutschnationalen Antrags an den Ausschuß ein- verstanden, wenn gleichzeitig der Zentrumsantrag überwiesen wird, der cine Steuerbefreiung bei Kleinstedlungen und bei Grund- erwerbsübertragungen zum Zwecke des Kleinwohnungsbaues ver- langt. Nah den Erfahrungen in Berlin liege die Hauptschwierigkeit bei der Besteuerung der „toten Hand“ in dem Erfovdernis der Be- messung nach dem gemeinen Wert. Eine gleihmäßige Besteuerung sei nicht möglich, es müsse zwischen den einzelnen Steuerobjekten unterschieden werden. Die Fideikommisse, die vor dem 1. Fanuar 1929 aufgehoben seien, sollen befreit werden, dagegen diejenigen nicht, die erst nah diesem Termin aufgehoben worden seien, ob- wohl die Aufhebung längst beschlossen fei. Das fei eine Un- gerechtigkeit. Bis zu den Kommunisten sei man der Meinung, daß die geltenden Vorschriften für die Besteuerung der „toten Hand“ den heutigen Verhältnissen nicht mehr angepaßt seien. Deshalb müsse von der Regierung verlangt werden, daß sie neue Vorschläge mache. Die Jnitiative sei Sache der Regierung. Das Bentrum stimme dem Ausschußantrag zu und behalte si für später die Stellungnahme zu den Regierungsvorschlägen vor.

Abg. Höllein (Komm.) meint, daß heute das Grabgeläute für den leßten Rest der Erzbergershen Steuerreform ertöne. Die Arbeiter sollten um die Früchte der Revolution g?bracht und erneut belogen werden. Der Abgeordnete Keil treibe Spiegel- fechterei. Jm Aus\chuß habe der Vertreter der Volkspartei wie ein Feldwebel Herrn Keil angebrüllt und Herr Keil habe dann die Hände an der O \strammgestanden. (Heiterkeit.) Sein Freund und Koalition8oberschieber habe sich dann bei dem Ab- geordneten Becker-Hessen demütig entschuldigt, daß Herr Keil eine demagogische E risfiert habe. (Heiterkeit.) Diese Steuer komme en Ländern und Gemeinden zugute, die in {hwerster Finanznot seien. Aber hier im Reiche habe man es leicht, diese Steuer auf- zuheben, die den Ländern und Gemeinden 150 Millionen Mark ein- bringt. Den Ersaß müßten wieder die Massen leisten. Dec sozial- demokratische Reichsfinanzminister habe in sechs Monaten seiner Amtszeit nicht Zeit gefunden, die notwendigen Aenderungen des Gejeßestextes vorzuschlagen, damit die Besteuerung der „toten

kräftig ist, fann man nic behaupten. Die Gemeinden, heißt es,

Posftschecckonto: Berlin 41821. {928

Hand“ bestehen bleiben könne. Fm Fnteresse der Arbeiterklasse dürfe diese Steuer niht aufgehoben werden, während gleichzeitig die Bezüge der Arbeiter verkürzt werden sollen. Das Geistesproduk des Ausshußantrags sehe nah der Dunkelkammer oder nah Nacht- arbeit aus. (Heiterkeit.) Redner empfiehlt den Antrag seiner Partei, wonach nur die Grundstücke der Kleinbauern und des Klein» gewerbes befreit werden jollen, die Regierung aber neue Vorshläg& zur Aenderung des Geseßes jo {ll machen soll, daß die neue Veranlagung der Steuer bis zum 1. April 1929 sichergestellt sei, Solange dieser Reichstag unter sogzialdemokratisher Führung be- stehe, sei fortgeseßt Betrug an den Arbeitern verübt. Die Sozial- demokraten verkauften niht nux ihre Grundsäße, sondern au thre Seele an die Kapitalisten. (Beifall bei den Kommunisten.)

Abg. Schneide c - Berlin (Dem.) erklärt, im Ausschuß se# einwandfrei festgestellt worden, daß in der von der National- versammlung festgestellten Form die Grunderwerbssteuer nichck# erhoben werden könne. Eine Hinaus\schiebung der Steuererhebuwg sei deshalb sachlich gerechtfertigt; die Demokraten seien zu eit» gehender sachliher Prüfung bereit. Die Einstellung in die Etats habe gezeigt, daß den Konrmunen aus dieser Steuer erhebliche Summen zufließen können. Die Stadt Berlin habe übrigens nicht mit 22 Millionen gerechnet, wie Abgeordneter Höllein behauptet habe, sondern nur mit 18 Millionen. Die Demo?raten würden dem Geseßentwurf wie der Entschließung zustimm-u.

Abg. Dr. Be ck ex - Hessen (D. Vp.) betont, ex ivolle den Abgeordneten Keil und die Sozialdemokrarische Partei nicht gegenw die Angriffe des Abgeordneten Höllein in Schuß nehmen. Aller- dings schreibe er die Haltung des Sozialdemokraten und au des Fünanzministers Dr. Hilferding dem Umstand zu, daß auch Sozial» demokraten einmal zur Durchführung eines vernünftigen Ges dankens bereit seien. Man kommt nicht darüber hiniveg, #9 erklärte der Redner, daß dieses Gesey mit seinen Bestimmungen heute nicht durchführbax ist. Der Grundbesiy kann diefe Belastunçy nicht tragen, es muß daher eine Aendevung der Bestimmungen erfolgen. Seit den Tagen der Nationalversammlung und des Finanzministers Erszbvergex hat sich unser Steuersystem von Grund auf geändert. Wir sind der Meinung, daß wir diese Bestim- mungen heute hon grundsäßlih aufheben könnten. Seinerzeit haben wir dem Geseß im ganzen auch nur troß schwerster Beo denken zugestimmt, die sich eben auf die Besteuevung der „totew Hand” bezogen. Die Kommunistische Partei hätte der von den Parteien verlangten sachlichen Untersuchung der Regierung doch auch zustimmen können, wenn nicht agitatorische Rüssichten sie daran hinderten. Die Art der vom Adgeordneten Keil befür- worteten „Ersaß“-Stbeuern ist doch mindestens als merkwürdig zu bezeilhnen. Manche Kommunen sollten mit der Verwendung der Steuern etwas sparsamec umgehen. Den Antrag der Ex- hebung auf „Ersaß“-Steuer lehnen rir ab.

Abg. von Sybel (Christl. Nat. Bauernp.) fordert gleich» falls die Aufhebung der periodischen Grunderwerbssteuer, die eine F nee darstelle und angesichts dex Notlage der andwirtschaft nicht tragbar sei. Jn einer solchen Steuer liege auch der Anreiz zu einer wetteren Aufwärtsbewegung des kom- muttistischen Etats. Der Redner bedauert, daß eine Anzahl vow Abänderungsanträgen seiner Partei zur Grunderwerbssteuer bek dieser Gelegenheit nicht ritbehandelt würde, Vor oillem sollten die privaten Siedlungen steuerfrei gelassen werden. Der t cih3- tag möge sich möglibjt bald erneut mit der (runderwerbs§s steuer befassen.

Bei der Abstimmung werden die Ausshußanträge unter Ablehnung aller M R angenommen. Ebenso findet die vom Ausschuß vorgeschlagene Entschließung An- nahme.

Die dritte Beratung kann infolge Widerspruchs des Abg. Höllein heute nicht stattfinden, sie wird daher auf die morgige Tagesordnung gesebt werden.

Es folgen Ausscchußanträge, die die Reichs- regierung ersuchen, unverzüglich einen Geseßentwurf zur Res gelung der Rechtsverhältnisse der Wartestandsbeamten vors zulegen und im Benehmen mit den Ländern in verstärkten Maße für die Wiederbeschäftigung der Wartestandsbeamtew zu sorgen, ferner dem Reichstag alljährilch eine Uebersicht vorzulegen, aus der die Auswirkungen des § 40 des Be4 soldungsgeseßes vom 16. Dezember 1927 zu ersehen sind.

Abg. Dr. Fri ck (Nat. Soz.) erhebt Widerspruch gegen die dcuernde Verlängerung der Ausnahmebestimmungen gegen die Wartestandsbeamten. Stets hätben die Regierunasparteien gegenw die Oppositionsparteien für die nationalsozialistishen Auträge gestimmt; das zeige, daß lediglih agitatovrische Gesichtspunkte ges golten hätten.

Abg. Gottheiner (D. Nat.) bedauert, daß der Finan minister mit der neuen Vorlage des Wartetand acn tengeieneE noch immex nicht fertig sei. Schon im Jult habe die Deutsch- nationale Partei eine Entschließung eingebracht, mit möglichster Beschleunigung eine endgültige Regelung des Wartestandsbeamten» rechts vorzulegen. Man hoffe, daß die Wartestandsbeamten nun im Januar endlich zu einer Regelung auf Grund ihrer wohl- erworbenen Rechde kommen.

Abg. Torgler (Komm.) legt gleichfalls das Gewicht auf die endliche Einbringung des Geseßentwurfs, erhebt abex {hon jeßt Einspruch gegen eine Pensionierung von Waxtestand8beamtew bis zum 31. Januar 1929, die man auf einen Druck des Finanz- ministeriums zu planen scheine, weil eine Zwangspensionierung offenbar die ertarberli@s Bweidrittelmehrheit nicht erhalten werde. E83 handele sih anscheinend um- eine Fortsezung des Beambrtens abbaues. Der Redner fordert eine Uebersicht über die bisherige Auswirkung der Abbauverordnung.