1928 / 293 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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180323] E. F. Dhle's Ecben Aklien- geselischaft, Breélau.

Hierdurch gestatten wir uns, unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 29. Januar 1929, nachmittags 3 Uhr, im Sitzungésaale des Schle'ischen Bankvereins, Filiale der Deut\chen Bank, Bre6lau, Albrech1straße33/36. stattfindenden ordentiichen Generalversammlung ergebenst einzuladen.

Tagesordnung :

1, Ersiattung des Gi schäftéberidbts und Borlegung der Bilanz nebs Gewinn- und Verluftrechnung für das Geschäfts- jahr 1927/28.

9, Genehmigung der Bilanz fowie der (Sewinn- und Verlustrechnung. Ent- lastung des Vorstands und des Auf- sichtörats.

3, Aul!sichtsratswaßhl.

Zur Teilnahme an der Generalver- [sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, weldhe gemäß § 14 der Saßungen, spätestens am dritten Werktage vor der an- beraumten Generalversammlung, während der üblichen Ge|chättsftunden ihre Aftien entweder bei der Getellscha|itsfkasse, bei einem deutschen Notar oder bet den Bank- häusern :

Schlesis@Wer Bankverein, Filiale

Deutschen Bank, Breslau,

Sffettenkasse der Deutschen Bank, Berlin,

Georg Fromberg & Co., Berlin,

Abraham Schlesinger, Berlin, binterlegt haben und bis nach abgehastener Generalversammlung do1t deponiert lassen.

Breslau, ten 14. Dezember 1928.

Der Vorstand. E T I MGR E M T M D L H S E T [79825] Bilanz am 31. Dezember 1927.

G,

DEY

e Aktiva, #4 Filmabs{lüsse - » « « » 518 67361

À anonen: mr ere rere

l 91867361

Pasfiva, | M 387 875/11 Aktienkapital . «o o 6 100 000|— Bankkonto ‘00. 0. 99 850/22 Neingewinn . « « « s 5 948/28

518 673/61 Gewinn- und Verlustrechnung.

Verlust. fi |. Handlungsunkostenkonko « 33 141/46 Sinsentono «a s,0 + } 443984 o E 9481/28 434 579/58 Gewinn. : FonleinO i as E P02 Lizenzenkonto . N 504|— ies Ma1erial, Photos usw. « « « } 953511 Y Provisionen i e «U ROSTIDO dieie citi git Filmkonto é 33 311/04 43 579/58

Durch Generalversammlungsbe|{chluß vom 28, August 1928 wurde Herr Marcel Hellmann zu Berlin aus dem Vorstand derx Gejell\haft abberufen.

Nero - Film A.-G. Der Vorstand. ECEG C I E E E R E C E E S I U N E [79821] i: Uktienmalzfahrik Karl Hofsmann

A. G., Bayreuth. Bilanz für deu 30. September 1928.

E C e 126 170|— Moi vei 36 230|— See: a0 6 3 920|— Câde S a U 4 500] Kasse 0 . s . . ® s . 705 82 E «ooo 252/56 ffekten s Dn 20 (01 - Vorratsaktien « « + o o 18 117/50 Debitoren a N 17 254/85 Vorräte as 130 3989/05 357 540178 Passiva, |

Altienkapital . « « ú 240 000!

Neservefonds « « « « «. 924107 Aer «e oa 0 377315 NAlzepte . . L . * . e . 85 177 30 Nückftellungen « - 1 200

Gewinnvortrag aus 1927 3 89972 Reingewinn aus 1927/28 . 22 966/54

397 9540/78

Gewinn- und Verlustrechnung für den 30. September 1928.

Soll,

Abichreibungen « « « . 9 575/60 C 70 59677 A 8 597/40 | Kursdifferenzen . « + « » 46130 Gewinnyortrag 1927. . 3 899/72 Reingewinn 1927/28 , , 22 966/54 115 682/33

Haben, | Betriebsübershuß . « 111 314/51 Gewinnvortrag aus 1927 . 3 89972 Kursdiffcrenz . ; 468/10

115 682/33

Die Generalversammlung vom 7. De- zember 1928 bat die Verteilung einer Dividende von 49/9 auf das Stammkapital von NM 240 000 beichlossen und ertolgt die Avszahlung auf Grund der Vorlage des Dividendenscheins Nr. | ab 1. Januar 1929 bei der Bayerischen Staatsbank in Bayreuth.

Bayreuth, den 7. Dezember 1928,

Dex Vorftand.

Erfie Anzeigeubeilagé zum Reihs- und Staaisanzeiger Nx. 293 vom 15. Dezember 1928. S, 2,

[809318] Bekanntmachung des Württembergischen Kreditver eins, Altiengejellshaft, Stutigark, 8 ‘ige reihs&mündelfichere Gold hypothekenpfandbriefe Neihe betreffend. Gemäß: 8 40 Ab). 1 des Börfenaesetzes hat das Württ. Wirtschattêministerium angeordnet, daß es tür die Zulassung dieter Ptandbriete zum Börsenhandel! in Stutt- aart der Einreichung eines Prospelktet nicbt bedarf. Die NMeibe X11 im Betrage von (M 5 000 009 ift eingeteilt in folgende Stüde: Buchst. © Nr. 13951/14650 zu GM 100 D Nr. 10951/11600 zu GM 200 «E Nr. 14701/15900 zu GM §00 É T Nr. 22051/23950 zu GM 1000 G Nr. 8921/9770 zu GM 2000 ¿ H Nr. 1821/1940 zu GM 5000

Die Stücke lauten auf den Inhaber. Zinstermine 1. Avul und 1. Oktober. Die Goldhyyothekenpfandbriefe sind bis 1. Avril 1934 unfündbar und spätestens his 1. Oktober 1968 zu tilgen. Die Rük- ahlung erfolgt im Wege der Auélohung, der Kündigung oder des Nüdkaufe. Alle die Goldhypothefenpfandbriefe betreffenden Bekannkmachungen, intbesondere nah den Ziehungen die Nummern der gezogenen Stüde fowie eine Lisle der früher auê- gelosten, aber noch nicht eingelösten Stücke werden im Dentschen MReichéanzeiger, Württ. Staatsanzeiger und in einer Stutt- garter Tageszeitung veröffentlicht.

Die Zinsicheine owie die ausgelosten und gekündiaten Stücke werden fkostentrei an un!erer Kasse in Stuttgart eingelöst. Daselbst werden au die neuen Zinéëschein- bogen ausgegeben. Im Falle einer Kon- vertierung wird eine Stelle eingerichtet und bekanntgegeben, bei der die Kon- vertierung kostentrei ertolgt.

Stuttgart, im Dezember 1928,

Württembergisher Kreditverein

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Leipziger Handels- und Verkïehrs-Bank A-G.

1, Vekanntmachung.

Zwecks Durchführung der Beschlüsse un)erer auferordentlihen Generalver)amm- lung vom 25. November 1924 hatten wir u. a. im Deutichen Reichéanzeiger vom ¿. Februar 1925 untere Aktionäre aukf- gefordert. ihre Aftien nebst Gewinnanteil- und Erneuerungescheinen bis 26. Februar 1925 zum Umtausch einzureïchben. Wir verlängern biermit die Einreichungétirift bis zum 15, Februar 1929 ein: ichließlih, und zwar findet bis zu diesem Zeitpunkt an unseren Kassen

Leipzig 8. 3, Kantstr. 111,

Leipzia C. 1, Kurpvrinzftr. 9, während der üblichen Geschättsstunden ein Umtausch dergestalt statt, daß gegen Ein- reihung von

nom. BM 8000 alter Aktien RM 20

veue Aktien bzw

nom. PM 40 000 alter Aktien NM 100

neue Aktien einschließlich laufender Gewinnanteilscheine Zug um Zug ausgegeben werden,

Alte Aftien, die bis 15. Februar 1929 zum Umtausch in neue Aftien nit ein- gereicht werden oder deren Gesamtnennwert die zum Umtausch in Neichsmarkaktien er- torderlide Summe nicht erreiht und die uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Inhaber zur Verfügung geftellt werden, werden nad) Makfgabe der geseßlichen Be- stimmungen für frastlos erflärt. Die an Stelle der für fraftlos erflärten Pavier- marfaftien tretenden Meichémarkaftien unserer Gesellschaft werden na Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös wird abzüglih der entstandenen Kofien an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für sie hinterlegt. [79842]

Leipzig, 12. Dezember 1928. Leipziger Handels- und Verkehrs-

Bank A.-G.

20 000 Stück zu je RM

Dresden errichtet.

teilsheinen oder Schuldverschreibungen

und 3000 Vorzugsaktien zu je nom. Jnhaber lautend.

dieses Prospekts.

s{lossen.

Stammaktien je nom. RM 300,—

können.

Besiß befindlichen nom.

geboten werden.

ein Agio noch ein Disagio entstanden.

Hostmann, Lebrecht,

260 Stüdck zu je RM 1000,— Nr. 213 100,— Nr. 213 651 —233 650 1 000 Stück zu je RM 1000,— Nr. 233 651—234 650 uud nom. RM S 0006 000,— (eine Reichsmark */2700 kg Feingold) 614 %7 ige Teilshuldverschreibungen zu 110 ‘7 bzw. 11% %, 1250 Stück zu je RM 200, Reihe A Nv. 900 Stü zu je RM 500,— Be B Nr. 1251-—2150 Reihe C Nr. 2151—2650 100 Stück zu je RM 2000,— Reihe D Nr. 2651-3050 der

Bank für Brau-Fndustrie, Berlin.

Die Gesellschast wurde unter dex Firma ,„„Bank für Brau-Juduftrie* am 8. Juni 1899 mit dem Siy in Berlin und einer Zweigniederlassung in

500 Stück zu je RM 1000,

ein Bezugsrecht dergestalt einzuräume

erzielte Aufgeld, das abzüalih der 3,60 ae etwa RM 1 200 000,— beträgt, immungen dem geseßlihen Reservefonds zugeführt werden.

Uktiengesellshaft. Hugo Vogel. Ermisc. {80134] Prospekt ïüber nom. RM 3 256 000,— neue auf den Jnhaber santende Stammaktien,

mit Zusatverzinsung, rückzahlbar

1—1250

Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit niht beschränkt,

Gegenstand des Unternehmens sind Geschäfte allèr Art, welche sich auf das Gebiet dex Brau-Jndustrie, die Herstellung und den Vertrieb von Bier und die Verarbeitung von Rohmaterialien, sowie auf den Erwerb und die Herstellung aller zur Erreichung dieser Zwele erforderlihen Gegenstände beziehen. Fns- besondere ist hiernach auch der Ertverb und der Wiederverkauf von Aktien, An-

sowie sonstiger Werte von Brauereien

und verwandten Unternehmungen und endlich auch die BGetätigung und Be- teiligung bei anderen Fudustrien zulässig. Die Firma kann weitere Zweig- niederlassungen im Deutschen Reiche und j Das Grundkapital der Gesellschaft betrug bisher nom. RM 10 045 000,—, cingeteilt in 200 000 Stammaktien Nr. 1—200 000 zu je nom. RM 20,—, 8500 Stammaktien Nr. 200 001—206 500 und Nr. 206 851—208 850 zu je nom, Reichs- mark 100,—, 5150 Stammaktien Nx. 206 501—206 850 und Nx. 208 851—213 650 zu je nom. RM 1000,—, 3000 Vorzugsaktien zu je nom. RM 14,— Nr. 1—3000 RM 1,— Nr. 3001-—6000, sämtlih auf den

außerhalb desselben errichten.

Anläßlih der leßten Kapitalserhöhung (2. März 1927) wax ein Betrag von nom RM 900 000,— neuen Aktien zum Kurse von 101% an ein unter Führung des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden-Berlin, stehendes Konsfortiunt gegeben worden, mit der Verpflichtung, diese Aktien der Gesellshaft zum tausch- weisen Erwerb fremder Aktien zur Verf s bis zum 1. Juli 1929 dazu nicht benötigt werden, sie den Aktionären der Gesell- haft zum Bezug nah noch zu vereinbarenden Bedingungen anzubieten. Von diesen nom. RM 900 000,—- Aktien sind gemäß den Beschlüssen der außerordent- lihen Generalversammlung vom 2. März 1927 int Geschäftsjahr 1927/28 nom. RM 200 000,— zum Erwerb von nom. RM 320 000,— Sachsenwerk-Aktien und im laufenden Geschäftsjahr 1928/29 weitere nom. RM 200 000,— zum Erwerb von nom. RM 300 000,— Aktien der Ulmer Brauerei-Gesellshast A.-G., Ulm, verwandt worden. Die restlihen nom. RM 500 000,— Aktien sind anläßlich der neuen Kapitalserhöhung im Juli 1928 den Aktionären zum Bezuge angeboten worden (s. unten). Diese gesamten nom. RM 900 000,— Aktien sind Gegenstand

ügung zu halten, soweit die Aktien aber

Die ordentliche Generalversammlnng vom 25. Juni 1928 hat ziwedcks Verstärkung der Betriebsmittel eine weitere Erhöhung des Stammnmtaktienkapitals um höchstens nom. RM 5 000 000,— auf höchstens nom. RM 15 000 000, und des Vorzugsaktienkapitals um nom. RM 55 000,— auf nom. RM 100 000,— be-

Diese Erhöhung if zunächst um einen Betrag von non. RM 3 000 000,— Stammattien und nom. RM 56 000,— Vorzugsaktien durchgeführt worden, und war durch Ausgabe von 21 550 Stück neuen auf den Inhabex lautenden Aktien, je ab 1, April 1928 gewinnanteilsberehtigt sind. Das ge;ebliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die nom. RM 3 000 000,— neuen Stamm- aktien, von denen nom. RM 2 350 000,— ebenfalls Gegenstand dieses Profpetts sind, wurden an ein unter Führung des Bankhauses Gebr. Arnhold stehendes Konsortium zu Pari begeben mit dex Verpflichtung, daraus den. Fnhabern dev bisher umlaufenden Stamnmüaktien im Gesamtbetrage von nom. RM 9 500 000,— n, daß für je nom. RM_1000,— alte l | neue Stammaktien mit Dividende ab 1. April 1928 und je nom. RM 200— von der Gesellschaft auszugebende 614 % ige Obligationen mit Zinsen und Gesamtpreis von RM 700,— zuzügli 1 Gleichzeitig wurde das Konsortium verpflichtet, hierbei die aus der früheren Kapitalserhöhung vom Juni 1927 stammenden und noch in seinem esth RM 500 000,— Stammaktien mit zum Bezuge an- zubieten, Von den neuen nom. RM 3 000 000,— Stammaktien wurden deshalb nom. RM 650 000,— neue Stammaktien zum Angebot an die Aktionäre nicht benötiat. Diese nom. RM 650 000,— Aktien mit den Nummern 212 751—213 400, die nicht Gegenftand diefes Prosvekts sind, sollen, soweit sie niht zu An- gliederungszwecken gebraucht werden, später den Aktionären zum Bezuge an-

B e use ab 1. August 1928 zum Börsenumsfabsteuer bezogen werden

Das Uebernahmekonsortium hat sich verpflichtet, den gesamten, aus deut Angebot an die Stammaktionäre sih ergebenden Erlös abzüglich der durch die Transaftion entstehenden Kosten, Steuern, Auslagen usw. an die Gesellschaft ab- zuführen. Bei der Begebung der nom. RM 2 000 000,— Obligationen ist weder

Das bei der Begebung der Bezugsaktien 07 des Erlöses, die dem Konsortium zu-

wird entsprehend den geseßlihew Be-

———

neuen Vorzugsaktien, die auf den Jnhaber und

Die nom. KM 35 900,— 0) lauten und deren Gewinnberechtigung mit

über je RKM 100,— (Nr. 451—106

dem 1. April 1928 beginnt, wurden zu Pari an die Allgemeine Treuhand Afticn- Gesellschast, Dresden, begeben. Die neuen Vorzugsaktien sind den alten Bor- zugsaktien gleihberechtigt. Die Stüctelung der alten nom. RM 45 000,— Vor- zugsaktien, die bisher aus 3000 Stü zu je nom. RM 14,— Nr. 1—3000 und 3000 Vorzugsaktien zu je nom. RM 1,— Nr. 3001—6000 bestanden, ift dahin ge- ändert worden, daß diese nunmehr auch aus Stücen zu je nom. RNM 100, (Nr. 1—450) bestehen.

: Die Durchführung der weiteren Erhöhung des Stammaktienkapitals um höchstens nom. RM 2 000 000,—, die auf den Fnbaher und über je nom. Reichs- mark 1000,— lauten und vom 1. April desjenigen Jahres an gewinnanteils- berehtigt sind, in welhem fie zur Ausgabe gelangen, ist dem Ermessen des Vor- stands Uberlassen. Die Ausgabe dieser neuen Aktien darf aber niht untex 191 des Nennbetrags geshehen. Das geseßlihe Bezug83reht der Mktionäre wurde ausgeschlossen. Der nächsten Generalversammlung wird von der Verivaltung eit ay unterbreitet werden, daß diese Kapitalserhöhung hinfällig wird, falls ihre Durhführung niht bis zum 31, Dezember 1933 erfolgt ist. Soferir die Burchführung der Kapitalserhöohung niht bis zum 31, Dizember 1930 exfolgt ift, soll die Verwaltung gehalten sein, die nah dem 31. Dezember 1930 auf Grund der erteilten Ermächtigung etiva neu geschaffenen Aktien auss{chließlich für die Ablösung der Obligations|huld in Gemäßheit des F 4 der auf Seite 6 dieses Prospekts abgedruckten Anleihebedingungen zu verwenden. Das Stimmrecht auf diese nom. RM 2 000 000,— Aktien soll nah der Durhführung der Erhöhung so lange ruhen, wie der Gesellshaft selbst das auss{chließliche Verfügungsreht Uber diese Aktien zusteht. Dieje nom. RM 2 000 000,— neuen Stammaktien sind niht Gegenstand dieses Prospekts.

Des Grundkavital dex Gesellshaft betragt name nom. Reichsmark 13 100 000,— und ift eingeteilt in 200000 Stammaktien Ne. 1—200 000 zu je nom. RNM 20,—, 8500. Stammaktien Nr. 200 001—206 500 und Nr. 206 851 bis 208 850 zu je nom. RM 100,—, 5150 Stammaktien Nr. 206 501—206 850 und Nr. 208 851—213 650 zu je nom. RM 1000,—, 20 000 Stammaktien Nu. 213 651 bis 233 650 zu je nom. RM 100,—, 1000 Stammaktien Nr. 233 651—234 650 zu je nom. RM 1000,— und 1000 Vorzugsaktien Nr, 1—1000 zu je nom. Reiths- mark 100,—. Sämtliche Aktien lauten auf den Jnhaber und sind voll gezahlt. Die Aktien Nr. 1-——10 000 tragen die Unterschrift des Vorstands, die! faksimilierte Unterschrift des Vorsißenden des Aufsichtsrats und die Unterschrift des Kontroll- beamten; die Aktien Nr. 10 001——20 000 tragen die E Unterschriften des Vorstands, des Aussichtsrats und des Kontrollbeamten. Die Aktien Nx. 90 001—234 650 und die Vorzugsaktien, leßtere mit Nr. 1——1000, tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die eigen- händige Unterschrift des Kontrollbeamten. Uebex die Aktien Ne. 40 001-—178 000 ist für je nom. RM 120,— eine Aktienurkunde ausgefertigi. Der Vorstand ist berechtigt, über mehrere Aktien dexr Nr. 40 001—200 000 eine Urkunde aus- zufertigen.

Die Vorzugsaktien sind mit folgenden Rechien ausgestattet: Sie haben vor den übrigen Äktien ein Vorreht auf einen Gewinnanteil von 6 % der ge- leisteten Einzahlungen mit Nachzahlungspflicht; die Vorzugsaktionäre erhalten ferner für jedes auf die Stammaktien über 25 % hinaus zur Verteilung ge- langende angefangene 1 % Dividende ein weiteres 4 % Zufaßdividende, für die sämtliche für die 6 % ige feste Vorzugsdividende geltenden Bestimmungen An- wendung finden. Wird eine Einzahlung im Laufe eines Geschäftsjahres ge- leistet, so ist hierauf der Vorzugsgewinnanteil für diefes Geschäftsjahr uach dem Verhältnis der Zeit zu entrihten. Falls jedoch 6 % Zinsen auf den ein- zuzahlenden Betrag seit Beginn des Geschäftsjahres bis zux Einzahlung gezahlt werden, so ist der Vorzugsgewinnanteil auf die Einzahlung für das ganze Ge- schäftsjahr zu entrichten. Reicht dex verteilbare Reingewinn zur Zabling des Vorzugsgewinnanteils von 6 % niht aus, so ist jedesmal der fchlende Beirag aus dem Reingewinn der nähstfolgenden Fahre vorweg zu entnehmen.

Bei einer etwaigen Liquidation erhalten die FJnhaber der Vorzugsaltien aus dem Liquidationserlós, bevor eine Ausschüttung an die Stammaktionäre er- folgt, cinen Anteil bis zur Höhe von 112 % des Nennbetrags ihrer Aktien, und zwar im Verhältnis zu den auf sie geleisteten Einzahlungen, zuzüglich etwaiger rückständiger Vorzugsgewinnanteile jowie zuzüglih 6% des Nennbetrages der geleisteten Einzahlungen seit Beginn des Geschäftsjahres, iw welhem die Liqui- dation beschlossen worden ist. Dex darüber hinaus sih ergebende Liquidations- erlós fälit den Stammaktionären allein zu. Die Umwandlung der Vorzugs- aktien in Stammaktien durch Beschluß der Generalversammlung ist zulässig.

Die Vorzugsaktien sind mittels Auslosung, Kündigung, Ankauf von Aktien odex iu ahnlicher Weise rückzahlbar. Die Gesellschaft hat das Recht, sie jederzeit ganz oder teilweise nah mindestens sechsmonatiger Kündigung utt 1i2 2% ihres Nenubetrages zuzüglich etwa rüditändi er R sowie 6 % laufender Stückzinsen zurückzuzahlen. Erkolgt die Einziehung aus dem verfügbaren Gewinn, so sollen in etnem Geschäftsjahr nmiht weniger als 1 % und nicht mehr als 10 % der Vorzugsaktien ge:ilgt werden. Zu der Einziehung der Vorzugsaktien bedarf es außer den Beschlüssen der gemeinsamen General- versammlung eines in gesonderter Abstimmung gefaßten eshlusses der Stamm- aktionäre. Die Nummern der zu kündigenden und zu tilgenden Vorzugsaktien iverden durch das Los zu notariellem Protokoll bestimmt und einmal in den Ge- sellshaftsblättern zur Aufkündigung veröffentlicht. Die Auszahlung findet nah Ablauf von sechs Monaten seit der Kündigung gege Rückgabe dex ausgelostew Vorzugsaktien nebst laufenden Gewinnanteilsheinen und Erneuerungs|cheinew statt, unbeshadet des Rechtes auf Erhebung der für frühere Jahre ettva noch nachzuzahlenden Gewinnanteile.

Von den nom. RM 100 000,— Vorzugsaktien befinden sich noui. Reiché- mark 45 000,— im Besiß eines unter Führung des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden-Berlin, stehenden Konsortiums und RM 55 000,— im Besiß der All- gemeinen Treuhand-Aktien-Gesellschaft, Dresden.

Der Vorstand besteht zurzeit aus den Herren Stadtrat Dr. Johannes Krüger in Dresden, Oskar Thieben in Berlin, Alfred Behrend in Dresden und Dr. Hans Friedmann, Berlin.

Der von der ordentlihen Generalversammlung zu wählende Anfsichisrat besteht aus mindestens neun Mitgliedern, gegen aus den Herren: Dr. Heinrich Arnhold, bayr. Konsul, Bankier, Mitinhaber des Bankhauses Gebr: Arnhold, Dresden-Berlin, Vorsißender; Curt Sobernheim, Direktor der Com- merz- und Privat-Bank a E Berlin, stellvertretender Dee Hans Arnhold, Mitinhaber des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden- erlin, stellvertretender Vorsißender; Friy Andreae, See der Firma Hardy & Co., G. m. b, H., Berlin; Konsul Siegfried Aufhäuser, Bankier, 1. Fa. H. Aus- häuser, München; Richard Chrzescinski, Regierungsrat a. D., Berlin; Frißÿ Hirsch, Kaufmanx, i. Fa. S. Hirsch, Frankfurt a. M.; Werner Janke, Direktor der Berliner Kindl Brauerei Aktiengesellshaft, Berlin; Ernst Mathias, Dresden, Generaldirektor de: Radeberger Exportbierbrauerei Aktiengesellshaft, Radeberg; Wilhelm Reinhardt, Generaldirektor der Leipziger Bierbrauerei zu Reudniß, Riebeck & Co. Aktiengesellshaft, Leipzig; Ernst Sander, Direktor der Darmstädter und Nationalbank Gommanditgesell)chaft auf Aktien, Berlin; Dr. Hermann Schmitt, Geheimer Rat, Ministerialdirektor a. D., Dresden; Dr. jur. Walter Schreiber, Mitinhaber des Bankhauses H. C. Plaut, Leipzig; Kommerzienrat Dr. Hermann Schülein, Generaldirektor der Aktien rauerei zum Löwenbrät, München; Kontmerzienrat Maximilian Stein, Privatier, Berlin; Sieg ried Weinmann, Direktor der Schöfferhof-Binding-Bürgerbräu Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M.

Die Mitglieder des Auffichtsrats beziehen außer dem s ihrer Auslagen für ihre Tätigkeit eine jährliche, auf GUGU un een zu verbuhende Vergütung or AM 1500 während die Mitglieder des aus der Mitte des Aufsichtsrats ge- bildeten engeren Ausschusses iveitere RM 1500,— jährlih erhalten. Dex Vor- sißende erhält das Doppelte. Ae erhält der Aufsichtsrat gemeinschaftlich cine Tantieme von 10 % vom Reingewinn, über deren Verteilung unter die Mitglieder der Aufsichtsrat selbst beschließt. j

Jn den Generalversammlungen, die am Sig dex Gesellschast over an einem anderen deutschen Börsenplat stattfinden sollen, gewähren je Reichs- mark 20,— Nennbetrag einer Stammaktie eine Stimme Ie Vorzugsaktie über nom. RM 100,— aht Stimmen. Bei Beschlufifasfsung über a) Veseßung des Aufsichtsrats, d) Aenderung der Satzungen, e) Auflösun der Ge- sellshafi gewährt aber jede orzugsaftie über nom. R 100,— 80 Stimmen. Sontit stehen cinem Stammaktienkapital von nom. Reichs- mark 13 090 0090,— mit 650 000 Stimmen S000 Stimmen, in den drei oben erwähnten Fällen jedoch 80 000 Stimmen ver nom. Reichêmark 1006 000,— Vorzugsaktien gegenüber. J

Alle von der Gesellshaft ausgehenden Bekanntmachungen ersolgen ordnungsmäßig durch einmalige Einrückung im Deutschen Reichsanzeiger; dle Gesellschaft verpflichtet sich außerdem, die von ihr ausgehenden Bekannt: machungen in einer Berliner Börsenzeitung zu veröffentlichen, : i

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres.

(Fortsezung auf der folgenden Seite.)

ESrste Zentralhandel8registerbeilaae

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich Ir. 293. Berlin, Sonnabend, den 15. Dezember

1928

J, J

6 Erscbeint an jedem Wochentag abends Wezugs- preis vierteljährlih 4,50 @#Æ Alle Postanstalten nebmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer

auch die Geschäftöstelle SW 48, Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern fosten 19 F Ste werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlih des Portos abgegeben

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fünfgespaltenen Petitzeile 1,056 Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vorz dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein

E

2

3. Vereinsregister,

4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregister,

ß. Urheberrehtéeintragérolle,

7. Konkurse und Vergletichäfachen, 8. Verschiedenes.

Entscheidungen des NeichsSfinanzhofs.

139, Das vem Bedienungspersonal gegebene Trink: j Landwirtschaftsbetriebe hervorgegangenen oder sonst mit ihm zu trieben wird. Wenn man, um diese Nachteile zu vermeiden, al s s f s L FULL al H, Di - e U L ¡VER, ls ges ift FEYER ete ep as und unterliegt dem Lohnsteuer: sammenhängenden Schulden, Oieit nit Gegentelli es ie abzugsfähige Schulden die in Ti aide Be- avzug. A Werde Peer, ein Gastwirt, wurde vom Finanz- | ist, von der Einheit erfaßt werden. Scheidet § 11 Abs, 9 von der | ziehung zum Steuergegenstande stehenden amt vir ah os D e oagy von 20 RM aufgefordert, Kurechnun zum landwirtschaftlihen Betriebe nur Geldshulden, | Shulden bestimmen würde, so würde man damit die un- E R an E ri og vos ans r in A etrieb | die zum Erwerbe von Zahlungémitteln, Geldforderungen und | günstigen Folgen kaum verringern. Die Feststellung des wirts- A Bas E E von E nen ia ohne Wertpapieren ingenngen sind, aus, so könnte daraus e contrario shastlihen Zujammenhanges einer Schuld mit einem bestimmten Ln M R E er n —, t angen geschlossen werden, daß andere wirtschaftlih mit dem Betriebe ver- | Gegenstand is außerordentlih s{hwierig.“ Da nach dem Ent- Präsident des Q desfi E Sibi wee Br er | bundene Verbindlichkeiten bei der Es nicht | wurfe des Steuervereinheitlihung8geseves die Einheitswerte, wie Lestbroerte e ige e a P E Die Rechts- unberüdsichtigt bleiben sollen. Auch § 2 der mit Zustimmung des sle für die E, Betriebe nach dem Reich§- eRaA t e E et. ie g 4A ung wird im | Reichsrats und im Benehmen mit anderen Reichsministern er- bewertungsgeseße FIRS en sind, künftig wie nach dem jeßt

E en mit der Rechtsprehung des Rei )Sfinanzhofs be- | [assenen Durhführungsbestimmungen deutet damit, daß nur näher | [hon geltenden Rechte die gemeinsamen Besteuerungsgrundlagen gründet, die zunächst festgestellt hat, daß der feste Bedienungs- | umgrenzte landwirtshaftlihe Schulden den im § 11 Abs. 2 des sowohl für die Reichs\steuer wie für die Grundsteuern der Länder

ushlag, den im Falle der sogenannten Trinkgeldablösung die Reichsbewertungsgeseßes aufgeführten Schulden gleichgestellt | Und Gemeinden bilden sollen, können die obigen Ausführungen werden, auf die Möglichkeit hin, daß andere niht nah ihrem | wohl als Ausdruck des Gesebgebers für seine shon bisher be-

stehende Auffassung angesehen werden. Sie können jedenfalls für die Auslegung des § 11 Abs. 2 des Reich8bewertungsgesebßes in Betracht gezogen werden. Es gilt dies namentlih sür die Hin- weisung auf die Bewertung des landwirtschaftlichen Betriebs nah dem Ertragswert, § 15 des Reichsbewertungs8geseßes. Die Fest- stellung der nahhhaltigen Ertragssähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs könnte nicht wohl in Einklang gebraht werden mit der Zulassung des Schuldenabzugs, da sih die nahhaltige Ertrag8- fähigkeit nux nah den objektiven Verhältnissen des landwirt- ge pmigs Betriebs, niht nah der subjektiven Art der Bewirt- Ens pi E N den DAL ee richtet, e leßterer aber die starken Veränderungen unterliegenden Schulden ab- hängen. Fn Uebereinstimmung mit Dr. Becker, Steuer und Wirtschaft V Sp. 533 f\., muß deshalb dem Finanzgerichte darin beigetreten werden, daß die für Vieheinkäuse vom Beschwerde- ae, Seen Schulden nicht beim Einheitswerte des andwirtschaftlihen Betriebs, sondern gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 des geseßes S. 49 noch besonders ausgesprochen. Daß Schulden nicht Reichsbewertungsgeseßes beim Gesamtvermögen zum Abzug bloß in dem im § 11 Abs. 2 des Reichsbewertungsgeseßes und § 2 | kommen. Jn Frage könnte nur kommen, ob nit der Abzug der Durchführungsbestimmungen bestimmten Umfang bei der | nah F 47 Ubs. 2 des Reichsbewertung3gejebe3 Einschränkungen Einheitswertfeststellung für landwirtschaftlihe Betriebe außer | Unterliegt, ob nämlih die Schulden mit Gegenständen, die nit Betracht bleiben sollen, ergibt sih vor allem aus dem Zwecke der | zum Vermögen im Sinne des Geseyes gehören, in wirtschaft- Einheit8wertfeststellung, die nicht bloß für die Reich8vermögen- liher Beziehung stehen. Es könnte dies aber nur angenommen e E auh für die als Grundsteuer zur Erhebung ge- nete u S Geer ie: par mig: g augekaufte Vieh en n, ¿te i m _A angende Realstener der Länder und Gemeinden usw. als Be- veder zu den stehenden Betriebsmitteln noch zum Normal- oder elen M ai Caen, em sie Trinkgeld zahlen, | messungsgrundlage bindend erfolgen soll. Hätte der Geseßgeber RERELHEYABS Ver umlaufenden Betriebsmittel zu rechnen wäre, ge obliegende Pflicht zur Entlohnung des | im Gegensay zu den die Grundsteuer regelnden Landesgeseßen nur | ® 11 und § 38 Abs. 1 Nr, 7 des Reichsbewertungsge|eßes. Ur Personals; mit der Anstellung weist der Wirt das Sersonal auf | die im § 11 Abs. 2 des Geseves aufgeführten Sibuldén ‘vom Abzug eine solche Annahme bieten aber die Feststelungen des Finanz- diese Einnahme an; mittelbar stellt also auch die Gewährung von | bei der Einheitswertfeststelung der landwirtschaftlihen Betriebe gerihts und der Akteminhalt keine Unterlagen auch das Finanz- Trinkgeld Entlohnung durch den Wirt dar. Der Einwand, daß | ausschließen wollen, f wäre dies in dem Geseße deutlicher zum | amt stügt feine Rechtsbeshwerde nit auf eîne unrichtige An- die Durhführung des Steuerabzugs in diesen Füllen, Schwierig- Rugdeuck gebracht worden. Es fann aber nit als Absicht des | wendung des F 47 Abs. 2 des Reichsbewertung8geseße8. Die Rechts- keiten machen würde, insbesondere auch deshalb, weil der Wirt | Geseygebers unterstellt werden, daß die Länder und Gemeinden beschwerde des Finanzamts war daher zurückzuweisen. (Urteil O S Lewin E A ein- | (Gemeindeverbände) in der Besteuerung des landwirtschaftlihen | 90m 31. Oktober 1928 VI A 1320/28.) A en Lil angewiesen sei, ist nicht durchschlagend. | Vermögens durch weitgehenden S : ä erde f ; R n: lata Em When Lion pt fonn burt Smieeg: | selten ® Dies 1} ma" der Begrladung fam Entwurf enes | dos Mannes für ven HauShalt eutsehenden M-hrandgaben iten, die die Durhführung bietet, nicht beseitigt werden. Es | Steuervereinheitlihung8geseves S. 47 deutli zum Ausdruck ge- | sind kei Gzunasfähiaen Werbünaskofien. Dem fi wird Sache der Steuerverwaltungsbehörden sein, den Beteiligten | braht worde Für das steuerr ges ist im § 6 als { ger ist Ce L actes dal, ver Bente Dierlimiben, e OER B Ungen Zu geben, c die Durchführung ten, N e e C E it R aide A B eee 95 RM A N (Urteil vom 28. November 1928 VI A 1272/28.) den Borschristen des Reichsbewertungsgeseves für den Steuer- | Werbungskosten abgezogen werden durfte, sich hiernoch um 140. Zur Abzugsfähigkeit von Schulden eines Land- gegenstand festgestellt ist. Eine Aenderung des § 11 Abs. 2 des | 12 ckxX 95 RM 1140 RM das Einkommen für 1926 wieder er- i ! Juden eines Tan Reichsbewertungsgeseßes is im St 8gese ) bt, also die Aenderunge s E -deführert wirts bei ver Veranlagung zur Vermögenfteuer. Die | Artikel I V ussi Steueranpassungsgeseßentwurf | höht, also die Aenderungen zugunsten des Beschwerdeführers Rechtäbeshwerbe: des: Firangamts rithtèt G bagegen, Laß das | 5 Ad Ie N in _Aussicht genommen. Dazu führt die Be- dur die Streihung dieses Abzugspostens Que als) aus- Finanggeriht eine aus Viehkäufen herrührendé Ba A L Qs S. E: „Die Schulden, mit denen der landwirt- geglihen werden. No § 18 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuer- des «Jahres 1927 vorhanden ewesene Schuld des Steuerpflichtigen trl 1dftü@ F atieenh: G oder gärtnerische Betrieb oder das | geseyes sind Ausgaben für den Haushalt, als von dem Einkommen in Höhe von 4368 RM am Gesamtvermögen des Pflihtigen A ps va S Mae tir Bei N dem Betrieb | zu R S t an den Einnahraen abzugsfähig Dabei muß Abzug zugelassen hat. 8 11 Abs. 2 des Reichsbewertungsgeseves | ; T E )) f schaftlicher Beziehung stehen, sind | es au bleiben, wenn folhe Auslagen ganz oder zum Teil nicht rehne zum landwirtshaftlihen Betriebe niht Geldshulden, die a N Bis nicht abzugsfähig. Die Berücksichtigung dieser | erwachsen wären, wenn die Ehefrau, wie hier geltend gemacht, die zan Viverbe von Pallunaittein Gelplorbonórgan und Wert. BetSae ei e Uer ist allerdings von Vertretern der | betreffenden Arbeiten selbst hätte ausführen können, darin aber papierán eingegangen seten, also uit Schulden, E i, des: Hegel 1 ie ge gen pel „gefordert worden. Die Reichsregierung durch Arbeiten im Geschäftsbetriebe des Ehemanns gehemmt war. nit L& AanialrtiGast nba au tun aben. 2 L. dar Reis | Ax, L O gu L Schritt nicht entschließen. Durch die | Denn nah wie vor hande!t es sih um Ausgaben für den Haus- bewertung3vermögenteuerdurchführungsbestimmungen 1995 stelle | die I eta f Z A on S dem Gedanken derer, die halt. Und Werbungskosten können nicht im Sinne von diesen Schulden solche gleih, die aus Lieferung von Dünge- und | des en eh 2 E x wirts zaftlichen Leistungsfähigkeit niht gemachten Ecsparungen eingestellt werden, viel- Sulecinttla Saatcui und Maschltien dertübren : Tine: gus» F an H E ner : ehnung getragen werden. Damit würde mehr nur, soweit sie al s solche wirklih erwachsen sind. Wie Lbaeivs AUemtia, diesér VoesGrtifiten babite Vak eitdne rein a E E e rund tener das ausshlaggebende Unterscheidungs- | der Reichsfinanzhof zum Unterhalt Angehöriger, die im Be- Tit eitb Tilt: Wbulban éa m: A8 E V. v6tübtunass s wien Zer onalsteuT und Realsteuer aufgegeben | trieb arbeiten, son wiederholt ausgesprochen hat, können hier=- La SO nufacfibTien o lelbaclMt erber, Tel Wt, Mathe Drn B ie Grundsteuer in Wahrheit den Charakter einer | wegen mangels besonderen Arbeitsvertrags feine Abseyungen ge- ba: Dag Ainaaiad aAtettictla, damit vak L Le i E annehmen. Die Erseßung der Realsteuern macht werden. Alsdann kann dies aber auch niht auf dem Unms- dem Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlih zusammenhängen und des f teh L N EEn würde niht nur eine völlige Umwandlung | weg unternommen werden, daß gesagt wird, es seien dadurch bes Véder drt S411 Abl Sbed No GeiGve Lina Mee. toe dur Y E zenden S NEIRE vorausseyen, sondern auch s{hwere E Arbeitskräfte erspari worden. Jm besonderen bei der Ehe- die Durcbiabtuncbeslimmunaan 4:2 von ber BeeuEi tigung dei Ma S Aval Fo ge haben. Bu die finanzielle Lage der Ge- rau kommt dazu, daß ihr Einkommen unter regelmäßigen Ver- der Feststellung des Einheit2werts des adwietMatliben, Be, eo n, nee Hes in den Besteuerungsgegenständen der Real- hältnissen, wie sie hier vorliegen, dem Einkommen des Mannes triebs auêdrüdlich cusges@lossen seien na6 8 47 Abl, 1 Nr. 1 des ede e un s ers der Grundsteuer ein sich wenig ver- | für die Einkommensteuer zugerehnet werden muß, § 22 des Ein- Aci MewortuniatleE nil mum Abaua AiuteA V Na aj dog e LNTO bekannter Wert zur Verfügung ftand, kommensteuergeseßes. Ebensowenig, wie am Einkommen des Finanzamt kann darin beigetreten werden, daß dem Grund- Unübe ; ich: lichfei QU une des Schuldenabzugs ein Moment der Mannes etwas wegen Verwertung eigener Arbeitskraft abgezogen bituson ber BivinSantiabe sieuoeuna ata , s ) Unübersichtlichkeit un nsicherheit hineingetragen werden. Dabei | werden fann, fann dies auch hiernach wegen einer Arbeitstätig- : \ g entspreche, daß Schulden, die | ist besonders in Betracht zu ziehen, daß diese St j R M I ; erz Lot dor Bitoertina cinzelitae Vorinbgendteil E E ( l zu ziehen, daß diese Steuern zumeist den keit der Ehefrau geschehen. Auch hier kommt shließlih der Ge- k é rung 5 2 gensteile bereits berüsihtigt | Rückgrat der Gemeinden, der Gemeindef l 8 Ny L M sind, nit beim Gesamtvermögen zum Abzug zugelassen werden A eme n, der G eindefinanzen darstellen, und sihtspunkt in Betracht, daß zur Prüfung in diesen Fragen, wenn ollen, da sonst ein sachlich nit gerechtfertigter zweifaher Abzug A l ia duo Que in ihnen nicht durch andere Ein- | man ausscheiden wollte, was an Haushaltungskosten etwa erspart cin: Und -dolselben Scheid. fiattitebe. Ex fonn aus dan tet fiag L f Be E gig Was den Steuerpflichtigen selbst | hätte werden können, mehr in Familienverhältnisse eingedrungen werden, daß die Fassung des § 11 des Reichsb gegebe nlangt, se ist zu berü si tigen, daß die Steuergegenstände grund- | werden müßte, als es prafktisch angängig ersheint. Es kann z. B. , j waung D es Reichsbewertungsgeseßes | säulich mit dem Ertragswert angeseßt werd l We L / ‘de inwieweit di i Bweifel auffommen läßt, ob und inmeweit mit der Landwirtschaft | den ei rit fremden l Ñ C Ce Bre bal! t E L E ma S usammenhängende Verbindlichkeiten des Betriebsinhabers bei der ) n mit frem en ent ohnten Arbeitskräften arbeitender Be- | halt tätig geworden und dazu in der Lage gewesen wäre, wenn sie Leit tellung des Einheitswerts eines Ia Batvitd bara aus dem PeManee durchschnittlih herauszuwirtschaften | nicht, wie behauptet, für den Mann in seinem Geschäftsbetriebe u berücksihtigen seien. Wenn § 11 Abs. 1 alle dem landwirt- Jahres v e Gne, fl ens dts tatsächlihe Ertrag eines gearbeitet hätte, Ob endlih gemäß § 56 des Einkommensteuer- shaftlicen Gainitiwei, daiteriid: dienen Latte Aner Wix iaita a dag “do nbe woan Y ten Durchschnittsertrag infolge be- | geseßes eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt werden iben Einhett als landwirtichatllicten Bebel 5 onderer istände (z. B. wegen Unwetterkatastrophen) außer- | konnte, war wiederum nah Ermessen zu entscheiden. Ein Rechts« d s / Jen 32 eb zusammenfaßt und | gewöhnlih abweicht und der Besißer die Grundst 8d 2 t e Hes ck; eren einheitlihe Bewertung vorschreibt, so könnte dar U z h ] | die Grundsteuer au diesem | ver toß ist auch hier nah Lage des Falles nit ersichtlih. Hier« ( g Ä daraus ge Grunde nicht aufzubringen vermag, reihen die Stundungs- und ah ble E t ils folgert werden, daß alle durch den gemeinsamen wirtshaftlihen | Erlaßmöglichkeit s. Im übrige a L wm Me ben Veo ia N angesoMtanen Qrfese Us Zweck des Laudwirtschaftsbetriebs in” engérer Veiebuna- 00] Grundst f n al 3. E übrigen würde, wenn die auf dem mußte die Rechtsbeshwerde nah § 286 der Reichsabgabenordnun Tnander febercdeir Lielden Gegenstäude N Si R i tüd la e nden Hypotheken bei. der Grund- | unter Kostenzuscheidung an den Beshwerdeführer als unbegründe Einbeit b n g s eine wirtshafilihe | steuer berüdsihtigt werden sollten, kaum eine Sicherung dagegen | zurückgewiesen werden. (Urteil v 7, November 1928 inheit behandelt werden sollen und demgemöß auch die aus dem | möglih sein, daß mit der geseblichen Vorschrift Mißbrauch qgec- | VIA 1317/28.) : E

ellner vom Gast erheben, umsaßsteuerpflihtiges Entgelt des Wirtes sei, dann, daß dieser Bedienungszuschlag dem Steuer- abzug von Arbeitslohn unterliege, und die zu dem Ergebnis ge- langt T daß auch die Trinkgelder, die niht in der Form cines festen Bedienungszuschlags auf die Preise der Speisen und Ge- tränke erhoben, sondern vom Gast freiwillig in vom Gast be- stimmter Höhe gegeben werden, zum umsaysteuerpflihtigen Ent- gelt des Wirtes gehören. Die Auffassung der Vorinstanz ift frei von Rechtsirrtum. Aus denselben Gründen, aus denen in dem in Frage kommenden Fall die N teuerpfliht anerkannt worden is, muß auch die C liht bejaht werden. Fn dieser Entscheidung is zutresfend dargelegt, daß, wenn auth rechtlich dem Kellner ein Anspruch auf Trinkgeld nicht gegeben sei, im wirtshaftlihen Ergebnis dieser Fall sih niht von dem unterscheide, wo ein fester Bedienungs8zuschlag erhoben werde; denn dem Gast sei bekannt, daß das Bedienungspersonal keine ausreichende unmittelbare Entlohnung durch den Wirt erhalte, sondern auf die Annahme von Trinkgeldern angewiesen sei; es bestehe für den Gast ein moralishec Zwang zur Entrichtung von Trinkgeld, woraus sih ergebe, daß das Trinkgeld Entgelt für die Leistung des Wirtes gegenüber dem Gast sei. Die notwendige Folge dieser zutreffenden wirtschaftlihen Betrahtungsweise und der vom Reichsfinanzhof bei Erhebung eines festen Bedienungs- zuschlags anerkannten Lohnsteuerpflicht ist, daß auch die Trink- gelder, die nit in der Form eines solchen Bedienungszuschlags eingenommen werden, dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu

wirtshaftlihen Grunde dazugehörende Schulden beim Einheits- werte berüdsihtigt werden. Ueberwiegende Gründe sprechen in- dessen für die Ansicht des Finanggerichts. & 47 Abf. 1 Nr. 1 des Reichsbewertungsgeseßes läßt zum Abzug vom Rohvermögen all» gemein Schulden zu, soweit sie nicht bereits beim Betriebs- vermögen berüdsihtigt sind 28). Als Betriebsvermögen be- zeichnet das Reichsbewertungsgeseß nur das im § 2E ums riebene Vermögen, also das dem Betrieb eines Gewerbes oder der Aus- übung eines freien Berufs dienende Vermögen, während für die dem Landwirtschaftsbetriebe dienende Vermögensmasse die Be- zeihnung landwirtshaftliher Betrieb gewählt is. Mit dem Hin- weis auf § 28 ist auch zum Ausdruck gebracht, daß nur die dort erwähnten, mit dem gewerblichen Betriebe wirtschaftlich zu- sammenhängenden Schulden, die beim Einheitswerte des Betricebs=- vermögens bereits berücksihtigt werden, nicht nochmals, und zwar beim Gesamtvermögen, abgezogen werden sollen, Jn diesem Sinne hat sich die Begründung zum Entwurf des Reihs8bewertungs=-

Ÿ N [8 g siß: Dresden): Der Umtausch der Aktien | sich{srats 5. S 9

: Dresden): Der Un 9 | sichi8rats vom 5, September 1928 ab-| Annaberg, Erzge 79474 j ckSSC! 1. J ai 2 ê / regîîter. u 40,80 und 240 Reichsmark und der | geändert worden. Als nicht eingetragen | Auf Blatt 1683 N victigen Mies E e inte Bande i t z O F

[79476] b a R a ras : Â : i Eintrag im Handelsregister Abt. A Anteilscheine zu 16 und 8 Reichsmark | wird veröffen-.liht: Das Grundkapital | registers, die Firma Meyer & Lämmel | bei Ra Theodor Köster zu Alsfeld:

Cranzahl betr. is eingetragen | Die Prokura des Kaufmanns Adolf Stauffert in Alsfeld ist erloschen. Alsfeld am 8. Dezember 1928. Hessishes Amtsgericht.

Aachen, N [794783] | ist auf Grund der 2., 5. und 7. Durch- | zerfällt nunmehr in 135 i je i j «Fn das Handelategzter wurde einge- | führungsverordnung zur Goldbilanz- 20 nee BLO Wien n je BOaO

ragen am 10. Dezember 1928: verordnung durchgeführt. Der Gesell- | 100 Reichsmark und 86 000 Aktien zu je Die Gesellshaft ist aufgelöst, die q Bei der Aftieugesellschaf! „Dresdner | shafisvertrag ist dementsprechend dur | 1000 Reichsmark. : Ficma erloschen E Bauk in Aachen“ zu Aachen (Haupt- | Beshluß des hierzu ermächtigten Auf- l Amtsgericht, Abt. 5, Aachen, Amtsgericht Annaberg, 10, Dez, 1928,

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