1928 / 299 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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[83971].

Prospefït ver

Dritie Anzeigénbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 22. Dezember 1928. S, 2,

Preußischen Pfandbrief-Bank in Berlin.

bex Goldmark 20 600 000,.— 41%

/2 /0

Erweiterungsausgabe,

Lit. C Nx. 10 001

D, O0 E 11 001

19 000 26 000 99 000 76 000

1

11 1 11

I? 1 59 001 4 26001

, 11

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1 Die

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den geseßlihen Vestimmungen betr

sicht.

Auf Grund staatlichen Privilegs und gemäß Artikel 85 der Durchsührungs- veroxdnung zum Aufwertungsgeseß vom 29, November 1925 veranstaltet die Bank

eine Erweiterungs8aus8gabe von

t

11

; 14 500 zu GM. 1000,— 500,— 300,— 100,-

50,— Preußiïche Pfandbrief-Bank is eine im Jahre 1862 ercichtete Aktien- gesellschaft. Sie hat zum Gegenstande die Geschäste, die die §ypothekenbanken nad) eiben dürfen, und untersteht der staatlichen Auf-

500 000,-—

1 500 000,—

4 500 000,—

1 000 000,—

, 2 500 000,—

41/,%/, igen Goldpfandbriefen Emission 43 in Höhe von GM. 20 000 000,— (1 Goldmark = 2/56 kg Feingold) zum Zwede der Erfüllung des Abfindungsangebots der Bank gemäß Vekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger vom 23., 24. und 25. August 1928. Prospekt über die erste Ausgabe

von GM. 35 000 000,—

Deutschen Reich8anzeiger Nr. 49 vom 28. Februar 1927, Als Deckung der Pfandbriefe dienen in Goldmark aufsgewertete und auf Gold-

basis abgeschlossene Hypotheken,

11/,%/ ige Goldpfandbriese Emission 43 ist abgedruä

iger GoldpfandHvriefe Emission 43,

im

Die auf die Deckung der Pfandbriefe eingehenden ordentlichen und außer- ordentlichen Rüdzahlungen sind zur Einlösung der Goldpfandbriefe im Wege der Aus- losung zu verwenden. Auch können diese Pfandbriese zur Rückzahlung von Auf- wertungshypotheken der Bank verwendet werden; sie sind hierbei in Höhe ihrer Nenn- beträge auf die Aufwertungsbeträge anzurehnen,

Die Stüdcke sind auf den Jnhaber gestellt, lauten auf den Geldwert bestimmter Mengen Feingold und sind mit halbjährigen, am 2. Januar und 1. Juli fälligen Zins- scheinen versehen, von denen der erste am 2. Januar 1929 fällig wird; sie tragen die faksimilierten Unterschristen des Vorsißenden des Aufsichtsrats und dreier Vorstands- mitglieder, sowie die durch fafsimilierte Unterschrist vollzogene Bescheinigung des staatlih bestellten Treuhänders darüber, daß die durch das Hypothekenbankgeseß

vorgeschriebene Sicherung vorhanden ist.

Die Nüczahlung seitens der Bank erfolgt zum Nennbetrage nach Kündigung oder Auslosung, bie zum ersten Werktage eines Monats mit mindestens einmonatiger

Kündigungsfrist zulässig ist und spätestens 14 Tage nah der Ziehung bekanntgemacht

wird.

Seitens der Fnhaber sind die Pfandbriese nicht kündbar.

Der Geldwert von Kapital und Zinsen wird nah dem im Reich8anzeigerx amilih bekanntgemachten Londoner Goldpreis berechnet. Maßgebend ist die leßte Bekannt machung vor dem 20. des der Fälligkeit vorhergehenden Kalendermonats. Die Um- xechnung dieses Goldpreises in die deutsche Währung erfolgt auf Grund des leßten amtlichen Berliner Börsenmittelkurses für Auszahlung London vor dem Fälligkeits- tage. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nit mehr als RM. 2820,— und nit weniger als RM. 2760,—, sv ist sür jede geshuldete Goldmark eine Reich3mark in geseßlihen Zahlungsmitteln zu zahlen.

Die Einlösung der zur Rülzahlung fälligen Stücke und Zinsscheine erfolgt

kostenlos an der Kasse der Bank. Ebenda werden auch kostenlos neue Zinsscheinbogen Konvertierungen vorgenommen. |

ausgehändigt und etwaige

Alle Bekanntmachungen, welche diese Psandbriese betressen, werden im Deutschen Reichsanzeiger und einer Berliner Börsenzeitung (zurzeit Berliner Börsen- Zeitung oder Berlinex Börsen-Courier) veröffentlicht werden. Dort werden insbe- sondere etwaige Auslosungen alsbald nah den Ziehungen, sowie Listen der früher ausgelosten, aber noch nuit eingelösten Stücke mindestens jährlich cinmal belannt-

gemacht. Die Dividenden der Vank

10% und 10%.

betrugen für die. Jahre 1924 bis

1927 8°, 9

0/ /0

Wegen dex Bilanz und Gewinn- und Verlusirechnung süx das Sahr 1927, der Zusammenseßung des Vorstandes und der staatlich be- stellten Treuhänder wird auf den am 30, Mai d. J. im Deutschen Reichs- anzeiger abgedruckten Prospekt über die an dex Verliner Börse ein- gesührten RM. 17 000 000,— neuer Aktien verwiesen.

Am 30. November 1928 befanden sid) im Umlauf GM, 248 958 460,— Gold-

hypothekenpfandbriefe und Goldrentenbriese und GM. 48 750 000,—-

Goldkommunal-

vbligationen, ferner Ztr, 3 746 390 Roggenrentenbriese der vormaligen Landwirt- chastlihen Pfandbriefbank (Roggenxrentenbank) A. G. Die erforderlihen Deckungs- }yvotheken und «Darlehen sind vorhanden und in den Treuhänderregistern eingetragen.

Bexlit, im Dezember 1928.

Preußische Pfandbriefs-Bank.

DL, Frae ukel.

Keuyp.

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind GM. 20 000 000,— 414% ige Goldpsandbriefse Emission 43,

Erweiterung8ausgabe Berlin

Krohne.

gun Handel und zur Notiz an der Berliner Vörse zugelassen worden.

Berlin, im Dezember 1928,

Preußische Pfandbriefs-BVan*,

Dr. Fraenkel.

82284].

Swiauer Fahrzeugfabrik vorm,

Schumann UAkiiengesellshast in Liqu., Zwickau i. Sa.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschast zu der am Sonnabend, den 12, Januar 1929, 3 Uhr nach- mittags, im Sißungssaale der Allge- meinen Deuischen Credit-Anstalt Abteilung Dresden, Dresden, Altmarkt 16, statt- findenden Generalversammlung ein.

Tagesordnung :

I, Vorlegung der Liquidationseröff-

nungsbilanz per 31, Mai 1928 und Genehmigung derselben. Vorlegung des Geschäftsberichts und der Vilanz per 30, September 1928 nebs|t Gewinn- und Verlustrechnung. Genehmigung der Bilanz per30. Sep- tember 1928 nebst Gewinn und Ver- lustrehnung.

3, Entlastung derx Liquidatoren und des Aufsicht3rats,

4, Aufsichtsratswahl.

Nach § 17 unseres Gesellschaftsvertrags Ind zux Teilnahme an der Generalver- fammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der General- versammlung

bei der Allgemeinen Deutschen Credit» Anstalt, Leipzig, und deren Abteilung Zwickau,

bei dem Bankhause S, Bleichröder, Berlin,

bei der Dresdner Bank Filiale Zwickau, Zwigaau,

bei der Gesellschaft in Zwickau oder

bei einem deutschen Notar

nterlegt haben. Jm Falle dex Hinter- egung bei einem Notar is dessen Be- cheinigung über die bis zur Beendigung er Generalversammlung erfolgte Hinter- fegung spätestens am zweiten Tage vor dem Tage der Generalversammlung bei der Gesellschaft einzureichen.

Zwickau, den 20. Dezember 1928,

wickauer Fahrzeugfabrik vorm.

umann Aktien clellschaft i, Li,

Die Liquidatoren : Haupt, Ad, Shumann,

Keup. [81588].

Krohne.

der Preußishen Pfandbrief-Vank in

Gießerei und Maschinenfabrik Dggersheim Paul Schütze & Co., Akt-Ges, Oggers8heim(Rheinpfalz).

Abschluß per 30, Juni 1928,

Maschinen Werkzeuge Fuhrpark Mobilien Modelle Patente .

Kasse

Steuern .

Zeichnungen Vorräte und ange Bankguthaben Ausstände + 4

Bankschulden . « « « Kölsch Fölzer Werke, Sieger Anzahlungen Darlehn . Gläubiger Gewinn « «

__ Vermögenswerte, Grundstücke Gebäude « s

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Verbindlichkeiten, Uttientapiial » « « 6 o M u o a 00 Rückstellung für Löhne usw.

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Gewinu- und L Ug vom 30. Juni

rbeîten

RM

587 000 420 000

20 000

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268 625 ° 18 247

° 30 003 193 542

1 637 623

91 318 22 816 4 20 908 6 161 235 233 761 o o 160 955 25 665 130 277 1185

1 637 623

928,

36 000/-

1|-

800 000/-

60 200|—

84 18 56 01

159

98 67 80 15 05 59 35

kosten

Der

Allgemeine Handlungsun-

Zinsen und Diskout . Steuern und soziale Lasten Abschreibungen . . « « » On e C e

Gewinnvortrag « . « » » Fabrikationsüberschuß « »

orstand.

| M | 161 116

23 84 52

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DVggersheim, 8. Dezember 1928,

Thomae,

n -

[81908]. Aktienbrauerei zum Hasen,

Augsburg. Einladung zur ordetnutlihen Generalversammlung.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 15. Januar 1929, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal der Handelskammer Augsburg ftatt- findenden ordentlichen Generalver- sammlung mit folgender Tages- orduung ein:

. Vorlage des Geschäftsberichts und des

Rechnungsabschlusses für 1927/28, , Beschlußfassung hierüber und über die Verwendung des Reingewinns,

. Antrag auf Entlastung des Vorstands

und Aussichtsrats.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am dritten Tage vor der Gerenalversammlung bis zum Ende der Schalterstunden, d. i. der 12. Ja- nuar 1929, entweder bei der Gesellschaft in Augsburg selbst, oder bei den nah- folgenden Stellen, und zwar

in Augsburg :

bei dem Bankhaus Friedr. Schmid & Co.,

bei der Bayer. Hypotheken- & Wechsel-

bank, Augsburg,

bei der Bayer. Staatsbank, Augsburg,

bei der Bayer. Vereinsbank, Fil, Augs-

burg,

bei der Dresdner Bank, Fil. Augsburg,

bei der Mitteldeutschen Creditbank, Fil.

Aug82burg, in Berlin :

bei dex Bank für Brauindustrie,

bei dem Bankhaus Gebrüder Arnhold,

bei der Bank des Berliner Kassenvereins,

bei der Dresdnex Bank,

bei der Mitteldeutschen Creditbank,

in Dresden :

bei derx Vank für BrauinBzustrie,

bei dem Vankhaus Gebrüder Arnhold,

bei der Dresdner Bank,

bei dem Dresdner Kassenverein A. G.,

in Münchert :

bei dem Vankhaus H. Aufhäuser,

bei dex Bayer. Hypotheken- & Wechsel-

bank,

bei der Bayerischen Staatsbank,

bei der Vayerishen Vereinsbank,

bei dexr Dresdner Bank Fil. München,

bei der Mitteldeutschen Creditbank Fil.

München, bei der Donauländishen Kreditgesell- schast A. G.,

bei dem Münchner Kasscnverein zu hinterlegen und bis nach Schluß der Generalversammlung hinterlegt zu lassen.

Die zur Genehmigung durch die Generalversammlung bestimmte Vilanz nebst Gewinn» und Verlustrechnung mit Geschäftsberiht des Vorstands und Ve- merkungen des Aufsichtsrats liegen in der Zeit von der Einberufung bis zur Ah- haltung der Generalversammlung bei den obengenannien Hinterlegungsstellen zu jedermanns Einsicht auf.

Augsburg, den 22. Dezember 1928,

Der Vorstand.

P T WG-5 degr Arg er PR agr:

[81589]. Gebr. Hamburg A.-G., Stettin, Bilanz zum §1. Dezember 1927.

RNRM [H

6 894|— 72 000|—

Aktiva. Anlagetwverte: Inventar « » Loe Kommanditbeteiligungen Betriebswerte: Kasse O O0 Bankguthaben Darlehen Warenlager Kommissionslägerx

1 623 88

116 106 274 932 469 323

940 968

e o.

e e E Do

Passiva. Fremde Mittel: Gläubiger - « s Bankschulden « Beteiligungen Eigene Mittel: Aktienkapital « » Delkrederereserve - s Transitorische Passiva: Diverse Rückstellungen Reingewinn

117 410 18 0661 46 481

250 000|— 40 0900|

178 321 190 689

940 968 Gewinu- und Verlustrechnung.

Aufwand, RM |H Oen 6 652 960/44

Abschreibungen « « 57 260/05 Reingewinn « 190 689/24

900 909/73

00 +0

Exirag. Bruttogewinn

e o.

900 909/73

900 909/73

Gebr, Hamburg Aktiengesellschaft. Karl Hamburg.

Gegen die vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung ist seitens des Aufsichtsrats nichts zu erinnern. Der Aufsichtsrat der

Gebr, Hamburg Aktiengesellschaft, Magdalena Fertl. Jda Hamburg. Juda Hamburg. Mozes de Vries.

Jch habe die vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung geprüft und bescheinige deren Uebereinstimmung mit den vorgelegten Geschäftsbüchern. Stettin, den 16, November 1928, Dr. Kosanke, wissenschaftlicher Wirt- schasts- und Steuersachverständiger V. W., beeidigter Bücherrevisor,

[82465] Gebrüder Zschille, Tuchfabrik Aktiengesellschaft.

11. Bekanntmachung. Zusammenlegung.

Die außerordentliche Generalver- sammlung unserer Gesellschaft vom 20. Oktober 1928 hat u. a, nah vor- heriger Umwandlung der unserer Ge- jellshafi zux Versügung stehenden RM 200 000,— Vorratsstammaîttien in NM 200 000,— Vorzugsaktien die Herab- seßung des restlichen Stammaktien- kapitals von RM 1200 000,— durch Zusammenlegung der Stammaktien im Verhältnis 5:2 auf RM 480 000,— beschlossen.

Wir fordern hiermit unsere Stamm- aftionàre auf, ihre Aktien Mäntel und Bogen mit Gewinnanteilsheinen und Erneuerungsschein für 1928 flg. nebst Nummernverzeihnis in arith- metish geordneter Folge in doppelter Ausfertigung spätestens bis zum 5. März 1929

bei dex Dresdner Bank in DreLden zum Zwecke der Zusammenlegung ein- zureichen.

Die Zusammenlegung erfolgt der- gestalt, daß für je 5 eingereichte Stamniaktien über je RM 100,—, die vernichtet werden, der Aktionär je zwei neu gedruckte Stammaktien Uber RM 100,— gzurücerhält. Die vor- bezeihnete Stelle ist bereit, nah Mög- lichkeit die Reguliecung von Spiten-

| beträgen zu vermitteln

Soweit die eingereihten Aktien zur Durchführung der Zusammenlegung nicht ausreichen, der Gesellschaft aber zux Verwertung für Rehnung der Be- teiligten zux Verfügung gestellt werden, werden von allen so eingereihten Aktien füx je 6 zwei neue Aktien ausgegeben, die zum Vörsenkurse und in Ermange- lung eines solhen in öffentliher Ver- steigexung veräußert werden. Der Erlös wird den Beteiligten nah Ver- ältnis der von ihnen eingereichten Stüde zux Verfügung gestellt, Aktien, die bis zum 5. März 1929 niht zur Zusammenlegung eingereiht sind, werden gemäß § 290 HGB. für kraft- los erklart. Das gleiche gilt für die- jenigen Aktien, die von einem Aktionär in einex Anzahl eingereiht werden, die zur Durchführung der Zusammenlegung in der oben angegebenen Form nicht ausreicht, und die der Gesellshaft nicht zux Verwertung für Rechnung der Be- N zur Verfügung gestellt worden ind.

Die an Stelle dex für kraftlos er- klärten alten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten den geseßlihen Be- stimmungen gemäß veräußert.

Die Zusammenlegung der Aktien ge- \hieht provisionsfreî, \ofern die Ein» reihung während derx üblichen Kassen- stunden am Schalter der genannten Stelle erfolgt oder die Aktien dem Sammeldepot angeschlossen sind. Andern» falls wird die üblihe Provision be- ebnet werden,

Die Aushändigung der neuen Stamm- aktien erfolgt nah deren Fertig- stellung agegen Rüdcgabe der über die eingereihten Stammaktien ausgestellten Em ange Wem aung bei der Ein- reihungsstelle. Diese ist zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers der Empfangsscheine berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Bescheinigungen sind nit übertragbar.

§rosßzenhain, den 21. Dezember 1928.

Gebrüder Zschille, Tuchfabrik

Aktiengesellschaft. M. Kade. R. Fink.

: 8. Kommanditgesell- {haften auf Aktien.

[81972]

Altkunsthandel Herbert M. König Kom. - Ges. a. A. Die ordentliche Generalversammlung findetam l7.Ja- nuar 1929, 15 Uhr, in Köngéwulter- hau)en, Bahnhofstraße 6, im Büro des Nechtéanwalts Dr. W. Knost statt. Tages- ordvung: 1. Vorlage des Ge1chätts- verihts für 1924--1928 nebt Bilanzen und Genehmigung derielben, 2. Ent- lastungéerteilung tür die Gelellschaftcorgane. 3. Anzeige gemäß § 240 H.-G -B. 4. Beichlußtasung über Herabießung des Grundkapitals und ent) prehende Satzungts änderung, 5. Umwandlung der Kommandit- ge)ellihatt a. A. 1n eine Aktiengesel)cchaft, Yenderung der Firma und ent)prechende Saßungtänderungen 6. Wahl des LVor- stands. 7. Aunichtsratêwahl. 8. Aut- lösung der Ge)ell\hatt. Die Hinterlegung der Aftien hat bis zum 14, Januar 1929, mittags 12 Uhr. Berlin N. 24, Oranien- burger Str 48/4911, zu ertolgen. Berlin, den 20, Dezember 1928. Der Aufsichtsrat.

(82331]

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. November 1927 ist untere Gesell- schaft autgelöst. Der Kaufmann Jote? Fuchs zu Koblenz, Noonstraße 3, ist zum Liguidator bestellt. y

Unter Hinweis hierauf werden die Gläu- biger der Gesellichaft hiermit au)gefordert, ihre An)prüche anzumelden.

Koblenz, den 20, Dezember 1928 Creditbank Mittelrhein Kommandit»

esellschait auf Attien i, L, E Le Liquidator.

10. Gefellshafien m. b. Ÿ.

l

Wir machen bierdur bekannt Herr Karl Jacoby fein Amt als glied des Aufsichtsrats unserer Ge)ellicha|t niedergelegt hat.

Orplid-Film G. m. b, S.,, Beriin SW. 68, Zimmerstraße 9/80,

(80325)

Die Gesellichaft ist autgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, \ich bei ihr zu melden.

Berlin, den 23, Juni 1928.

Elasto Träger und Gürtel G. m. b. H. i. L, W olff, Vauidator.

[80326]

daß

V 24 its

[81281] Deutsche Praeposit-Werke Ettlingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe.

Die Gesell\cha!1 1st autgelöst. Jch fordere hierdurch die Gläubiger auf, ihne An'p1wche anzumelden.

Essen, Am Handelshof 1, den 22. De- zember 1928.

G. Warnemün de, Liguidator.

[79406]

Die Verwaltung Oderfeide G. m. b. H. ijt aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen bei dem unterzeihueten Liquidator anzumelden,

Hamburg, Dezember 1928,

Emil Elias.

781242}

Deutsche Waidverwertungs:Gefell- schaft m. b. H. (,„Deutschwald““). Zum Aulsichterat neu binugewählt: Herr Ober'orstmeister Lach (Foutabteilung der Landwirt)chastökammer für die Pro-

vinz Brandenbut1g und ür Berlin).

[79407]

Die Grunderwerbsgejellschaft Fundus m. b. H. it ausgelöst, Die Gläubiger werden au!gefordert, ibre ¿Fo1de- rungen bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.

Hamburg, Dezember 1928, Emil Elias.

809595] Die Monopoibraunntwein-Vertriebs- gesellschast mit beichränkter Haftung in Waldenburg i/Schles. ift aurgelöst. Die Gläubiger werden au!gefo1dert, sich nei dem unterzeichneten Liquidator derx Ge!}ellichait zu melden.

Waldenburg, den 10, Oktober 1928,

Noolf Mever, in Firma L. Meyer vorm. M. Lax.

[81244]

Hierdurch zeigen wir an, Ge'ellihaft dunch Beschluß \haftervenriammlung vom 6. Sept. 1928 autgelöst ist. Gleichzeitig fordern wir unsere Gläubiger aut, sich bei uns zu melden.

Dresden, den 15, Dezember 1928. Elka-Druckmaschinen-Gesellschaft m. b. H. i. L

Schwaba c.

daß unsere der Gefello

[77705]

Hierdurch zeige ich an, daß die Firma Ziegelei Lübrassen G. m. b. H. zu Lübrafsen auf?gelö\t is und sich in Ligui- dation befindet. - Ich fordere etwaige Gläubiger der Gejellschaft auf, ihre Fo1de- rungen befanntzugeben.

Mechtäanwalt Dr. Krekeler, als Liguidator.

- 11 Genofsen- schaften.

Neichs - Wochenend - Bund e. G. m. b. H., Berlin.

Bilanz per 31. Dezember 1927.

Aktiva. Bankkonto 9,30, Debitoren 1766,15, Snventax 1896,—. Paisivas, Kreditoren 2510,15, Geichäftéanteilfonto 1697,30,

Kein Gewinn, fein Verlust.

25 Mitglieder à 200 NM == 6000 NRM Haft1umme. Kein Abgang, :

Voritehende Bilanz haben wir gep1üst

und für richtig betunden.

Berlin, den 27, Januar 1928,

Der Vorstaud. Scholz. Seeger. Der Auffichtsrat.

Max Ball, Leovold Ball. Albert Panschow. Dr. Wehl, Genehmigt in der Generalversammlun

vom 10. Dezember 1928. 181236

Sn S C C A E L S S R R A T

E L L E S RT E RAER R L ER E E E T T AEELRS

13. Bankausweise.

Bank des Berliner Kassen-Verein®E am 30, November 1928. [82663 | Aktiva. 1. Darlehen RNM 11 828 605,== 2 Wechselbestände u)w. , 2363 980, 3. Cffeften F 584 747,50 4 Metall» und Papier- geld, Guthaben bei Ï S ALGBa e L 470 472,32 . Grundstü und Ve» WDIDE a e. 4707 007,

Pasfiva. Giroguthaben usw. MRM 15 164 771,82

‘Threx_ amtlichen Ermittlungspfliht im dieser Hinsicht genügen *

Aachen.

ESrste Zentralhandel83registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen StaatSZanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ir. 299

T

Erscheint an tedem Wochentag abends Bezugs- preis vierteljäbrlih 4,50 ÆÆ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geichäftsstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern fosten ld F Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben

Berlin, Gonnabend, den 22. Dezember

Unzeigenpreis für den Raum etner fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ÆA Anzeigen aimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bet der Geichäftsstelle eingegangen fein

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Fnhaltsübersicht,

00 —A D e jn G0 DO ps

Verschiedenes.

andelöregister, Büterrechtsregister, Vereinsreaister, Genossenschaftsregister, Musterreg1îter, Urheberretéeintragsrolle, Konkurîe und Vergleichsfsacen,

Sntscheidungen des NeichSfinanzhofS.

Zu Ynrecht beruft sih das Finanzamt auf § Wenn bier Zinsen für das im gewerb- lichen Betrieb angeleate Vermögen des Steuerpflichtigen sür nicht abzugsfähig erklärt sind, so soll dies nur bedeuten, daß für das Steuerpflichtigen

142, Leistungen Drittex an den einzeluen Siedler siud uicht umsaßsteuersrei. Das steuerpflihtige Baugeschäft hat mit Genehmigung der zuständigen gemeinnüßigen provinziellen Wohuungelrforgegele Wait mit einer Rethe von Privat- personen Verträge geschlössen, durch die es die Verpflichtung über- nahm, auf den mit Reichsheimstätteneigenshast ausgestatteten Grundstücken der Bestellec unter Lieferung der Baustoffe {hlüssel- ertige Wohnhäuser zu errichten. Fun die Lieferungen aus diesen Verträgen im Jahre 1926 ist es vom Finanzamt zur Umsaßsteuer heraugezogen worden. Mit dem Einspruch verlangte es unter Hinweis auf § 36 des Reichsheimstättengeseßes vom 10. Mai 1920 (Reichsgeseßblatt I S, 962) Freistellung, die ihm nah Abweisung des Einspruchs auf E Berufung vom Finanzgericht zugestanden wurde. Die Rechtsbeshwerde des Finanzamts ist begründet. Nach dem Vorbild von § 29 des Reichssiedelungsgesezes befreit die ge- nannte Vorschrift alle Geschäfte, die zur Begründung und Ver- größerung von Heimstätten erforderlih sind, von den Reichs- teuern, also auch von der Umsaßsteuer. Vefreit sind demnach alle Lieferungen déx Ausgeber und an die Ausgeber. Das ergibt si aus den Darlegungen des Senats im Urteil vom 29. Oktober 1926 (Entsch. des Reichsfinanzhofs Bd. 19 S. 341) zum Reichssiedelungs- geseße, wo ausgeführt 74 beim Vorliegen der sonstigen Vor- ausseßungen umsaßsteuerfrei scien auch die Leistungen an die Siedelungsgesellshasten, an deren Stelle im Reichsheimstätten- gese der Ausgeber der Heimstätte tritt. Es bedarf indessen keines näheren Eingehens auf diese Frage, da hier streitig sind nicht Lieferungen an den Ausgeber, sondern an die einzelnen Siedler. Soweit reiht indessen die Befreiung nicht. Es ist der Steuer- pflichtigen zuzugeben, daß die Steuer für die streitigen Liefe- rungen infolge der Abwälzung in leßzier Linie den einzelnen Siedler als Steuerträger trifft. Dieses Ergebnis ist indessen un- vermeidlich, da die auf dem Wege vom Erzeuger über den Her- steller, Groß- und Kleinhändler bis zum Verbraucher auf den Lieferungsgegenstand fallenden Umsabsieuern regelmäßig nicht zu ermitteln sind. Somit gewährt das Geseß, soweit die Umsaß- steuer in Betracht kommt, die erstrebte Steuererleichterung nur in unvolllommenem Maße dadurch, daß es außer den Lieferungen der Siedlungsgesellshaft und des Ausgebers freistellt die Lieferungen an die Siedelungsgesellschaft und an den Ausgeber der Heimstätte. Darüber hinaus sämtliche Lieferungen Dritter, wie ¿. B. der Bau- handwerker, an die Siedler zu befreien, ist, wie der am Verfahren beteiligte Reichsminister der Finanzen mit Recht hervorhebt, ‘un- durchsührhar, zumal nicht ersichtlich ist, wie die Steuerbehörden

sollten. Es''ist “anzunehmen, daß der Gesebgeber, wenn er Be- {retungen auch dieser Art exstrebt hätte, die Durchführung etwa durch ein Vergütungsverfahren nah dem Vorbild des § 4 des Umsaßsteuergesebes ermögliht hätte. Eine solhe Regelung ist indessen nicht erfolgt. Aus diesem Schweigen des Gesezes ist zu entnehmen, daß mit der streitigen Vorschrift cine Besreiung der Lieferungen an die Siedler nicht beabsichtigt war. Dieser Shluß wird noch dadurch gestütt, daß es den cinzelnen Siedlern regel- mäßig kaum möglich sein würde, ihre Lieserer zur Herabseßung der Breise in Höhe dex entfallenden Steuer zu bestimmen, so daß der Vorteil der Befreiung zumeist nicht ihnen zufiele, sondern den beteiligten Unternehmern, eine Folge, die dem Geießeswillen offen- sichtlih widerspricht, Demnah war unter Aufhebung der Vor- entscheidung die Berufung der steuerpflihtigen Firmen gegen. die Einspruchsentschcidung als unbegründet zurückzuweisen. {Urteil vom 16. November 1928 V A 272/28)

143, Bur Auslegung des § 58 des Einkommeufteurr- eseßes. Der Beschwerdeführer hatte im Jahre 1926 aus seiner Praxis als Rechtsanwalt und Notar Einnahmen von 56 000 NM bezogen, Darin war enthalten eine Vergütung von 29 000 RM fie einen von 1915 bis 1926 geführten Prozeß. Der Beschwerde- ührer verlangt Besteuerung dieses Betrages nah § 58 des Ein- tommensteuergeseßes. Die Vorinstanzen haben das abgelchut. Die Vorentscheidung führt u. a. aus, daß in Fällen, in denen ein Pflichtiger irgendeinen Hauptberuf ausübe und neben diesem Be- rufe noch eine auf ein einzelnes bestimmtes Ergebnis gerichtete Tätigkeit ausgeübt habe, § 58 auf diese Tätigkeit nur daun an- uwenden sei, wenn sie von der Art und Weise, in welcher der Hauptberuf ausgeübt werde, völlig abweiche; das treffe beim Be- schwerdeführer, wenn sein Fall auch O liege, nicht zu; die fraglihe Vergütung stelle sich als Zusammenfassung inehrerer Fahresvergütungen für cine Tätigkeit, die von dem Be- rufe des Beschwerdeführers A O nicht abweiche, dar, Die Rechtsbeschwerde wendet sich mit Recht gegen die Auffassung der Vorinstanz, daß es sih hier um eine Zusammenfassung mehrerer aahresvergütungen handle; das trifft nicht zu, weil die Ge- bühren der Rechtsanwälte niht na Zeitablhnitten bemessen werden. Es ist auch richtig, daß der Reichsfinanzhof in mehreren

reiht. fassung auch bei Auslegung

1926 nid

VBVii

war. es als tatsählih O Darlehnszinsen hänt

ist unbegründet. : Es ist im bürgerlihen Recht anerkannt, daß ein Gesellschafter Gläubiger der offenen Handelsgesellschaft sein könne. | 1 ist, daß für die Vermögensteuer unter Umständen Forderungen geber nit‘ als veranlaßt. C : eritoß cines Gesellschafters gegen die Gesellshaft wie Kapitalanteile zu | den Willen des Gesebgebers bedeuten, wenn eine Erweiterung behandeln, d: h, von dem Vermögen der Gesellshaft niht abzu- zichen sind. Dies ist mit Nücksichi darauf angenommen, daß nah 8 926 Abs. 2 Nr, 3 des Neichsbewertungsgeseßes Gegenstände, die im Elgentum cines Gesellschafters stehen und dem Betriebe der Gesellschaft dienen, dem Vermögen der - Gesellshaft zugerechnet Eine dem § 26 Abs. 2 Nr. 8 des Reichs- ist im Einkommen- steuergeseß niht enthalten, und der Senat hat es bereits ab- gelehnt, den Grundsay entsprehend auf das Einkommensteuer- Noch weniger kann es in Frage kommen, 2 Nr. 3 des

Entscheidungen ausgesprochen hat, § 58 seße im allgemeinen nicht

sonstigen

rufstätigkeit niht zusammen

der inhaltlih mit

diejenigen Fälle treffen wolle, i pflichtigen es mit

wirken kann C

einnahmen langen Dauer der Lrozesse, sind, in solche Anwendung

D

144.

iverden müssen. bewertung8geseßcs

geseß anzuwenden. einen erst im Wege der Auslegung des § 26 Abs. NReichsbewertunosgesebes gewonnenen lommensteuergeseß zu übertragen. das Einkommensteuerrecht keine Veri En, Forderungen der Gesellschafter an die Gesellschaft als solhe nicht anzuerkennen, da es im Endergebuis belanglos L ob ein Gesellschaf

oder eine Erhöhung seines gewer li

Bestehen

einem

einer Forderung

voraus, daß die sich über mehrere Fahre erstreckende Tätigkeit von des Steuerpflichtigen Troßdem ist der Vorentscheidung im Ergebnis beizutreten. Denn ihr Hinweis darauf, daß die für den Prozeß Wendenburg gegen Mansfeld entfaltete Tätigkeit fih im Rahmen der daneben vom Beschwerdeführer ausgeübten Berufstätigkeit halte, cnthält den richtigen Gedanken, daß bei Berufen, wie dem eines Rechts- anwalts, § 58 auf cine über mehrere Fahre 0 j keit nur dann anzuwenden e, wenn entweder eine mit der Be- zängende Tätigkeit in Betracht kommt

oder zwar cine mit der Berufstätigkeit zusammenhängende Tätig- keit dancben aber sonstige Berufstätigkeit im weseuntlihen nicht ausgeübt wird. Diesen Gedanken hat der Reichsfinanzhof in ciner früheren Entscheidung zu § 23 des Einkommensteuergeseßes 1920 | der hier in Betracht kommenden Bestimmung des 8 58 übereinstimmt vertreten; es heißt dort, daß § 23 nit n denen der Beruf des Steuer- er fortlaufend in den einzelnen Steuerabschnitten neben Vergütungen für cine in dem betreffenden Steuerabschnitte liegende Tätigkeit auch Vergütungen für eine gleichartige Tätigkeit, die sich über mehrere Fohre erstreckt hat, bezieht; in solhen Fällen werde der Ausgleich, den § 23 herbei- führen wolie, hon durch die Art der Einnahmeerzielung er- Der Reithsfinanzhof muß an der hier vertretenen Auf- des § 58 festhalten. Es ist nicht zu ver-

kennen, daß diese Auslegung in Fällen, wo es sich um befonders hohe Vergütungen für sehr langwierige Prozesse h dem Zwecke des Einkommensteuer- es nicht vereinbar, die in cinem Fahre zugeflossenen Berufs- Rechtsanwalts je nach der mehr oder minder ; Lu die die Einnahmen eingegangen

die unter § 58 fallen und in solche, auf die § 58 keine

Zerufstätigkeit

.

sich bringt,

«C. Es ijt aber mit

des

H auf den Umfang der geologishen Studien, zu denen der Be- \chwerdeführer durch den Prozeß gezwungen war, nicht an; auch L L i; i D 0 v R C ) L »U C t Fe C; Agen IWAaALT ntt anu; aud) E 1 N Ge ¿U 7 042 y q oY tEhorinpHt diese Studien gehörten, weil sie für Erledigung des Prozesses nota 4D, 29 führen würde, die weder im Gejey noch in der bisherigen wendig waren, zur Berufstätigkeit des Beschwerdeführers. vont 21, November .1928 VI A 1196/28.)

Zinsen für ein der offeueun Handelsgesellschaft gewährtes Darlehen Kavitaleinkommen dieses Gesellschafters bei der Fesistellung des Gewinunus vex Gesellschaft abzugsfähige Ansgaben. Es handelt sich um einheitlihe Feststellung des Geivinns einer offenen Handelsgcsellschaft. Das einen Betrag zugesebt, der als Zinsen für ein von einem Gesell- schafter - der Gesellschaft gewährtes Darlehen in Ausgabe gestellt Das Finanzgericht hat der Berufung

Gesellschafter

Finanzami hatte

elte. Die Nechtsbeschwerd

entsprechende Vorschrift

an Stelle

ih erstreckende Tätig-

andelt, unbillig

findet, zu gerlegen, ganz abgesehen davou, den einzelnen Einnahmen kaum eine gerechte Grenze ziehen ließe, wo die Anwendung des § 58 zu beginnen hätte. Akten ergeben, der Beschwerdeführer sih in den Fahren 1915 bis

Ht auf die Tätigkeit in dem einen Prozesse beshränkt, sondern auch seine fonstige Berufstätigkeit noch iu erheblihem Umfang ausgeübt hat, so haben die Vorinstanzen die Anwendung 8 658 mit Recht abgelehnt, und es kommt nah dern Gesagten

Da, wie die

dem Bilanzgewinn

j tattgegeben, 1udem erachtete, daß es fih tin der Tat um e des Finanzamts

Grundsay au 1 Außerdent besteht auch für

en Gewinns erzielt, ciner Kapitalbeteiligun4 könnte höchstens im Falle cines Konkurses einkommensteuerrechtlih einen Unterschied machen, aber nur zuungunsten des Steuer- pflichtigen wirken, da der Verlust der Forderung sein Einkommen nicht mindern würde.

abweiche. | Einkommensteuergeseßes.

Kapitalkonto des

steuer bedenklih ist, einer

Kapitalkontos in ein

145. Zur

vier Kinder, von denen Kinder befinden sich în

Höhe von 16 000 RM;

daß sich bei | Abgelehnt.

Von

Az Q

(Urteil

beschränkt. sind als

Gewährung

gehört. Der

Richtig | geschübt; ein

den Schuß der (vgl. § 52 Abs,

Anwendun des § 56

eschwerdeführex feine

das Ein-

ter Zinsen

Das | Vorentscheidun

Einkommensteuer des

VI A 1044/28.)

entsprechende Vorschriften der zur Entscheidung in Gewerbesteuersahen berufenen Behörde, etwaigen Steuerumgehung instanz hat ohne erkennbaren Rehtsirrtum festgestellt, daß es sih in der Tat um Darlehnszinsen handle i Darlehnsftonto Danach war die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurückzuwei}en. (Urteil vom 21. November 1928 VI A 1492/28.)

Auwendvung des § §6 des steuergesezes bei fiuderreihez Familien, Der

Kinder 37290 RM ausgegeben werden. 1 gestellte Antrag, ihm hierwegen eine Steuerermäßigun S 56 des Einkommensteuecrgeseßes gzu : i Finanzamt sowohl im Steuer- wie auch- im Einspruchsbescheid Die Borinstanz führte aus, führer für dice Ausbildung der Kinder erwachsenen Ausgaben zu- nächst niht als cine außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten; eine Steuerermäßigung sei aber aus dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, daß der Béshwerdeführer vier Kinder zu unter- halten habe, also zu den Kinderreichen gehöre, O gung sih der Steuergesetgeber stets habe angelegen sein lassen. dem Vorsteher ] ; beshwerde wird damit begründet, daß die Auffassung des Finanz- gerichts zu einer Erweiterung der Anwendungs

Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs eine Stüße finde erscheine der Hinweis auf § 52 abwegig; dent der Gesebgeber habe die Ermäßigung bier bewußt auf die minderjährigen Kinder Mit der vom Finanzgeriht getroffenen Feststellung daß die Höhe der Aufweudungen für die Ausbildung der dre Kinder im Vergleich zu dem Einkommen nicht als L pra lihe Belastung anerkannt werden könnte, werde die 2

des § 56 ohne weiteres ausges{lofsen.

Die Rechtsbeschwerde des Finanzanit? ciner Steuerermäßigung des fommensteuergeseßes hat zur Vorausseßung, daß das im Steuer- abschnitt bezogene Einkommen unmittelbar belastet ist; eine solche unmittelbare Belastung kann bei cinem Pflichtigeu nit \chon deshalb angenommen werden, weil er zu den Kinderreichen Getebgeber hat die Kinderreichen unmittelbar durch die Bestimmungen der 8§Z 50 und 52 des Einkommensteuergeseßes weiterer unmittelbarer Schuß ershien dem Geseß-

kommensteuergeseßes e

kommt, richtet sich lediglih danach, ob durch tatsächliche wendungen für die Kinder die steuerliche Pflichtigen wesentli beetnträchtigt wird. hat die Vorinstanz avsgeführt, daß die dem Bes i E: die Ausbildung seiner Kinder erwachsenen Ausgaben für den außergewöhnliche : fönnten. Insoweit ist die Vorinstanz von einer durhaus richtigen Anwendung des § 56 ausgegangen. fennung der Bedeutung des § ) | Ermäßigung der Steuer auss{ließlich auf die Tatsache, daß der Pflichtige vier Kinder hat, abstellen zu mußte deshalb angeopen werden. Sache weitere Feststellungen nicht me sind Reichsfinanzhof selbst, und zwar dahingehend entscheiden, daß die Pflichtigen 170350 RM festgeseyt wird.

18 Abs. 2 des

Zinsen nicht zu berechneu

r

sind. § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergeseves spriht von Zinseu,

5

die in cinem Betrieb anfallen, niht von Zinsen, die von einem Betrieb gewährt werden. Auch Vergütungen für Mühewaltungen eines Gesellschafters im Jnteresse der Ges 8 29 Nr. 3 des Einkommensteuergeseßes liegen nicht vor. geben ist daß die unbeschränkte Anerkennung von Forderungen der Gejellshafter gegen die Gesellschaft sür die Gewerbeertrag- Es ist aber Sache der Gewerbesteuergeseße,

esellschaft im Sinne des Zuzus

aufzunehmen, und unter Umständen

entgegenzutreten. Die Vor- Die Umwandlung eines konnte formlos erfolgen.

es EŒinkommeu- Der Pflichtige hat zwei über 18 Fahre alt sind. Dret

Berufsausbildung. Jm Kalenderjahr

1926 bezog der Pslichtige cin Einkommen aus Gewerbebetrieb in iervon mußten für die Ausbildung der

Der von dem Pflichtigen gemäß

gewähren, wurde vont

daß die dem Beshwerde-

deren Berüéfsichti- des Finanzamts eingelegte Rechts- nöglichkeiten des

2+

Besonders

nivendung

ist begründet, Die

gemäß § 56 des Etu-

Es würde damit einen Verstoß gege

der vorgenannten Schubßbestimmungen oder eine Beseitigung der

Kinderreihen ( 1 Nr. 2) auf dem Umweg. über § 66 des Ein- uht würde. es Einkommensteuergesebes in Betracht

einshränkenden Bestimmangen Die Frage, inwieweit eine t x

Auf- Leistungsfähigkeit der Fm vorliegenden Falle

\ch&werdesührer

Belastung darstellen

Hingegen liegt eine V-r- 56 darin, daß die Vorinstanz die können glaubte. Die Da in der r geboten sind, konnte der

1926 au

c s Fahr 192

für das : Oktober

(Urteil vom 27.

haber der Firma.

Bei der „„Nheinu. Schuit:ler manditgesellschaf}t““

1. Handelsregister.

i : {81619]

Jn das Handelsregister ivurde ein- getragen am 17. Dezember 1928:

Bei der „„Aacheuer Actien-Gesell- cha zur Unterstüßung hHülfs- edürftiger Personen mäunlichen Geschlechts“ in Aachen: Durch Generalversammlungsbeschlu vom 5. Dezember 1928 sind die §85 10 und 11 des Gesellshaftsvertrags abgeändert

worden.

Bei der is „Konstantin Clemens“ in Haareuy bei Aachen: Die Prokura der EYTan Konstantin Clemens ist erloshen. Die Firma |stt erloschen. S Bei der offenen Handelsgesellhaft }- „Charell & Vergölst“ in Aachen: Die Gesellschaft ist aufgelöst, Der bis-

verlegt,

Altena, Westf,

worden:

burger FKasfeelager

herige Gesellshafter Nikolaus Vergölst, Kaufmann zu Aachen, ist alleiniger (Fu-

Textil-Werke «& Lumnmerih, Kom- u Aachen: Siß der Gesellschaft ist nach Monschau Amtsgericht, 5, Aachen.

i [81620] Am 7. Dezember 1928 ist in das Handelsregister A folgendes eingetragen

a) unter Nr. 472 die Firma Hams- Martin Altena, und als deren ZJnhaber der Kaufmann Martin Becker in Gronau. b) unter Nr. 432 (Ernsi Oberhäuser, Altena): Die. Firma ist erloschen. Amtsgericht Altena (Westf).

Beer,

Der

Arolscau, E __ BISN Jm Handelsregister A ist zu Nr. 19, Firma C, Grünhoaupt zu Helmig- hausen, folgendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Arolsen, Anugaustusburg, Erzgeb. {81622]

Auf Blatt 369 d2s hiesigen Handels- registers, die Tia Trübenbach & Reißig, Aktiengesellschaft in. Schellen- berg Sa. betreffend, ist heute folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der außerordentlichen éneralbericmmiiha vom 5. Dezember 1998 hat sich die Gesellschaft aufgelöst. Jhr Vermögen ist als Ganzes auf die Chemnißèr Aktien - Spinnerei in Chemniß übertragen und es ist verein- bart worden, ‘daß eine Liquidation des Vermögens dor, 0ufgelösten Gesellschaft nic;t stattfinden foll,

Amtsgericht Augustusburg, 15. 12, 1928,

Bad Ems. : [81623]

Fn das Handelsregister Abt. A ist bei der Firma L. J. Kirchberger, Bad Ems (Nr. 62 des Registers), eingetragen worden: Die Prokura der Kaufleute Karl Unverzagt und Jakob Hermanu von Bad Ems ist erloschen.

Bad Ems, den 10, Dezember 1928, Das Amtsgericht. Eallenstedt. . _{81624] Jn das Handelsregister Abteilung A uuter Nr. 345 ist heute bei der Firma Anna Gilles, Töchterbildungsheim in Gernrode, folgendes eingetragen worden:

Die Firma ist exloschen. Ballenstedt, den 12. Dezember 1928. Anhaltisch{es Amtsgericht.

Baulízen, 5 [81625]

Fn das Handelsregeister ist heute ein- getragen worden: 1. Auf Blatt 118, die Banbuer Tuchfabrik. Aktiengesell-

chaft in Bautzen betr.: Durch Be- schluß der Generalversammlung vom 13. Oktober 1928 hat sih die Gesellschaft ausgelöst. . Jhr ermögen is als Ganzes an die D Fr. Weißflog Aktiengesellschaft inm Gera übertragen und es ist vereinbart worden, daß eine Liquidation des Vermögens der auf- elosten Gesellschaft nicht stattfindew olle. 2, Auf Blatt 845, die Firmä Aug, Nowak Aktiengesellschaft in Bauten betr.: Die in der Generalver=- sammlung vom 9. August 1927 be- {lossene Erhöhung des Grundkapitals E erfolgt. (Die Aktien werden gm Kurse von 106 % ausgegeben. 3. Auf Blatt 1082 die Firma Adolf Stophan in Baußen und als deren Juhagber der Lederhändler Adolf Max Stephan in Baußen. (Ge Haftbawetg: Handel mit Leder und Shuhmacherbedarfsar- ifelw. Geschäftsraum: Fischergasse .3.) Amts- gericht. Baußen, 17, 12, 1928,