1906 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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d der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durhschnittépreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. daß der betreffende Preis nicht vorgekbommen ist, ein Punkt (.) in den leyten sechs Spalten, daß entspre(hender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 101, Sißung vom 12. Mai 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Tage3ordnung : Zweite Beratun der Gesetzentwürfe, betreffend die Aenderung der Artikel 28 und 32 der Reichsverfassung, betreffend die Gewährung einer Ent- {R gung an die Mitglieder des Reichstags und etreffend die Aenderun einiger Vorschriften des Reichsstempelgeseßes, f vie Fortsezung der zweiten Be- s des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ordnung des Reihshaushalts und die Tilgung der Reichs- \{chuld, und zwar: „Mantelgeseß“.

Nach dem Referenten Abg. Gröber (Zentr.) und dem Abg. Grafen amp el) (Zentr.), deren Reden in der vor- gestrigen Nummer d. Bl. im Auszuge mitgeteilt worden sind, ergreift das Wort der

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Jch habe namens der verbündeten Regierungen bereits in der ersten Lesung dem hohen Hause die Gründe auseinandergesebt, die sie veranlaßt haben, Ihnen diese Gesetzesvorlage zu machen. Der Herr Referent hat Ihnen diese Gründe, mit denen ih die Ansichten der verbündeten Regierungen in der Kommission verteidigt habe, durchaus zu- treffend vorgetragen. Der Antrag auf Abänderung des § 28 der Reichs8- verfassung ist nit gestellt aus politishen Gründen, sondern lediglih zu dem Zwedke, eine s{hnelle Erledigung der Geschäfte und der wich- tigen Aufgaben, die das hohe Haus. in Gemeinschaft mit den ver- bündeten Regierungen im Interesse des Reichs und unseres deutschen Volkes zu erfüllen hat, unter möglichster Abkürzung der formellen Verhandlungen herbeizuführen und zu verhindern , daß, was, wie wir hoffen, nur ausnahmtweise der Fall sein wird, wenn das Haus nit in der geseßlihen Anzahl der Beshlußfähigkeit versammelt sein sollte, durch reine Geshäftsordnungsdebatten die kostbare Zeit des hoben Hauses niht unnüg in Anspruch genommen werde. Die ver- bündeten Regierungen stehen deshalb au heute noch auf der Grund- lage, daß die Annahme der Abänderung des § 28 zur Förderung der Geschäfte wesentlich beitragen würde, und bitten Sie wiederholt und dringend, für die Regierungsvorlage zu stimmen.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Es ist do einigermaßen befremdlich, daß die verbündeten Regierungen eine Aenderung der Verfassung des Reichstages vorschlagen, ohne daß sie mit allem Nachdruck für diese Bestimmung als eine conditio sino qua non eintreten. Einen ganz ayderen Standpunkt haben sie bei unseren Anträgen zum § 5 des zweiten Gesetzes eingenommen, obwohl es sih dabei niht um einen sachlichen, sondern lediglich um einen formellen Gegenstand handelt. Fh hoffe, daß sie, nahdem sie in der ersten Frage ein solches Entgegenkommen gezeigt haben, es auch bei § 5 zeigen werden. Ich werde für die von den verbündeten Regierungen beantragte Verfafsungs- änderung stimmen.

Abg. Singer (Soz.): Der Staatssekretär meint, die Ab- änderung des Artikels 28 der Verfassung sei nach wie vor eine Notwendigkeit. Jm Lande draußen hat die Vorlage * nicht den Eindruck gemacht, daß es sih hier bloß um Zweckmäßigkeits- rücksihten, sondern als ob es sich hier um einen Angriff auf die Rechte des Reichstages handelte; und das halte ih nach wie vor mit der Würde des Reichstags nicht vereinbar. Die Bedenken, die wir in der ersten Lesung hatten, sind nah dem Ergebnis der Kom- missionsberatung im wesentlihen fortgefallen; wir betonen aber nah wie vor, daß jeder Angriff der Regierung auf die Würde des Reichs- tags bei uns auf unbe egbaren Widerspruch stoßen würde ; stellte sich die Mehrheit auf die Seite der Regierung, so würde für uns das Geseß unannehmbar sein, denn wir sind nicht gewillt, die Diäten erkaufen zu lassen durch einen Verzicht auf die Würde des Reichstags. Es tut mir leid, daß der Graf Posadowsky heute nochmals diesen Stand- punkt der verbündeten Regierungen vertreten hat; sollten leßtere ihre Zustimmung von dieser Abstimmung abhängig machen, so dürfen wir mit Recht zweifeln, daß es ihnen mit der Gewährung von Diäten überhaupt Ernst ift.

Aklg. Bassermann (nl.): Auh wir haben seit einer Reihe von Jahren Anwesenheitsgelder verlangt, um der chronischen Beschluß- unfähigkeit ein Ende zu machen und eine größere Auswahl von Kandidaten zu ermöglihen. Nächdem uns nunmehr die Kommissions- beshlüsse vorliegen, werden wir thnen zustimmen.

Abg. vonStaud y (dkons.): Aus dem bisher Gesagten geht do hervor, daß die Gruntlage für das Verfassungsänderungsgese die Diätenvorlage ist; richtiger wäre also die Verhandlung dieser leßteren voraufzushicken gewesen. babe mich in dieser Beziehung einer Unterlassungssünde zu zeihen. Die bedeutsame Erklärung des Grafen Hompesch kann ih jeßt des näheren nit beleuchten; wihtig ist mir für den Moment darin der Saß, daß auf das Pflihtbewußtsein der Mitglieder jeßt Bee werden soll, und daß man auf eine \hnellere und bessere Erledigurg der Gesege hinarbeiten soll. Das ist nah meiner Ansicht der offensihtliche Zweck der Vorlage und vie Gegenleistung für die Gewährung von Diäten. Ich bedauere sehr, daß von seiten der Regierung auf diese Gegenleistung nicht mehr der bisherige Wert gelegt wird. Die in der Kommission erfolgte Ab- lehnung geht auf die intendierte Aenderung der Geschästsordnung zurü; aber diese geht mir lange nit weit genug. Ich halte es für völlig gerechtfertigt, für untergeordnete Dinge nicht die gegenwärtige Beschlußfähigkeitsziffer aufreht zu erhalten. Gewiß haben wir selbst zu bestimmen, was gut ist; aber im Auslande denkt man gar nicht daran, für den Geschäftsgang so hobe Beschlußfähigkeitszffern an- zuwenden. Auf diese einzige Gegenleistung hätte mehr Wert gelegt werden follen. Auch in seiner heutigen Aeußerung hat der Graf Posa- dowsky nihts mehr davon gesagt, daß § 1 eine Bedingung für die Gewährung von Diäten sein soll. Ich habe mich eifrig auch meiner- seits bestrebt, die Würde des Reichstags zu wahren ; wie kann der Abg. Singer von Eingriffen in die Würde des Reichstages reden, wenn doch in der Verfassung die Beshlußfähigkeitsziffer ihm vor- Green ist? Wir stimmen nah wie vor für den ersten Teil des

ntwurfes.

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Ich möchte dem Herrn Abg. von Staudy entgegnen, daß ih hier nicht meine Erklärungen abgebe, sondern die Erklärungen abgebe, hinter denen die Mehrheit der verbündeten Regierungen steht. Wenn er sich ‘also an mich direkt wendet, ist die Adresse eine irrtümliche.

Im übrigen hat der Herr Abg. von Staudy, wenn ih mich ret entsinne, in der Kommission, wo ich ja mit ihm auh sehr eingehende Auseinanderseßzungen über die Einzelheiten des Geseyes hatte, erklärt, daß er gegen das Gesey stimmen werde, und ih habe heute niht gehört, daß er für das Gese stimmen würde, wenn die Abänderung des Artikels 28 angenommen wird. (Sehr gut ! und Heiterkeit.) Im übrigen aber hat der Herr Abg. von Staudy, das kann ih ihm au nit ersparen zu sagen, obs glei er sich als ein grundsäßliher Gegner des Gesetzes hinstellte, doch Anträge gestellt, die darauf hinzielten, den Zweck des Geseyes in einer meines Erachtens politisch höhst bedenklichen Weise abzuschwähen. (Hört, hört! links.) Meine Herren, ih werde mich hier nicht dazu hergeben, daß ih, so zu sagen,

als die Figura diene, um auf meine Erklärungen hin eine staats- rechtlihe Ablehnung der Vorlage zu begründen. Jh kann es verstehen, wenn eine Partei erklärt, wir haben die \{chwerwiegzendsten allgemeinen politishen Gründe, für ein Diätengeseß zu stimmen. Das ist ein Standpunkt, den ih ehre, und diese Seite der Frage hat inner- halb der verbündeten Regierungen zu sehr ernsthaften Auseinander- sezungen und Erörterungen in dieser Richtung geführt. Wenn man aber auf diesem Standpunkt steht, darf man nit irgend welche An- träge befürworten und für solhe Anträge stimmen, die noch eine Ab- \{chwächung der Kautelen bezwecken, die die verbündeten Regierungen unter allen Umständen fordern mußten.

Abg. Müller - Sagan (fr. Volksp.): Nah meiner Auffassung würde es eine Shmälerung der Würde des Reichstags bedeuten, wenn er si die Gewährung von Diäten abkaufen lafsen würde. Nach der Ablehnung des Art. 28 sind unsere Bedenken în erheblihem Maße

eshwunden. Nah wie vor sind uns aber § 4 (die Kontrolle) und L 5 (die Behandlung der Doppelmandate) niht genehm, und wir werden ihre Aenderung weiter betreiben.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Wir können do ein Diätengeseßz nicht beraten, solange in der. Verfassung noh steht, daß die Mit- glieder nicht Diäten beziehen dürfen. Im übrigen stehe ih auf dem

Stan uns d Aae M Bag): Erböbung der Präsenz if g. Dr. Pachni ck e (fe. ): Die Erhöhung der Präsenz doch die Absicht der Diätengewährung. Daneben aber würde der Eindruck nicht loszuwerden sein, als ob R der Reichstag die Diäten habe abkaufen lasen wollen. ‘Nachdem eine Aenderung des Art. 28 niht mehr in Frage kommt, stimmen wir für die Diäten. Was die Folgen dieses gesezgeberishen Aktes betrifft, so hege ih dieselben Hoffnungen wie der Abg. Graf Hompesch.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (wirts{. Ver.): Wir glauben, daß die Absicht erreiht werden wird, ein dauernd beschlußfähiges Haus zu hafen. Wir stimmen gegen die Aenderung des Art. 28 und für das ganze Geek:

Abg. Graf Bernstorff (Welse): Wir stehen auf dem Boden der prinzipiellen Bedenken des Staatssekretärs und glauben nit, daß die Diätengewährung dazu führen wird, den Männern aus dem Volke den Zutritt zum Reichstage mehr als bisher zu öffnen. Eine Be- seitigung der vorhandenen Schwierigkeiten wäre eher durch Aenderung des Art. 28 zu erreihen gewesen, aber die Verbindung dieses Ver- langens mit den Diäten batte tat\ächlih etwas sehr Mißliches. Wir stimmen für die Aenderung des Art. 28 und gegen die Diäten.

Abg. vonStaudy (kons.): Ich bezweifle gegenüber dem Abg. Pachnike sehr, daß immer 199 Mitglieder präsent sein werden; wer fehlen muß und wer fehlen will, wird sich durch den Abzug von 20 # nit beeinflussen laffen. Der Graf Posadowsky irrt si, wenn er meint, ih hâtte seine Person gemeint. Jch habe außerordentlich bedauert, heute Aeußerungen der verbündeten Regierungen zu hören, wie sie uns durch seinen Mund kundgegeben worden sind. Die große Mehrzahl meiner freunde teilt diese Zas : bgleich grund|äßlicher Gegner des

ntshädigungsgeseßzes, soll ih doch in der Kommission abschwächende Anträge gestelit haben. Das ist nicht der Fall ; aber auh als grund- säßliher Gegner bin ich doch verpflichtet, die Vorlage möglichst so zu gestalten, wie es meinen Anschauungen entspricht.

Damit schließt die Diskussion.

Die Abänderung des Art. 28 wird gegen die Stimmen eines Teils der Konservatión und gegen die Welfen abgelehnt ; die Aenderung des Art. 32 angenommen. Nach R tritt das Gesez mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft; § 2 wird angenommen.

Darauf berichtet der Abg. Grö b er (Zentr.) über die Vorlage, be- treffend die Anwesenheitsgelder. ie in § 1a beschlossene Auf- hebung der örtlihen Beschränkung der Freifarten hat in der Kommission zu ciogehenden Verhandlungen geführt. Die Freifahr- farten sind, wie in der Kommission anerkannt wurde, not- wendig, niht bloß für einzelne Abgeordnete, für die Mitglieder der Kommissionen, sondern für jeden einzelnen Abgeordneten, denn nach der Verfassung vertritt jeder Abgeordnete das ganze Volk. Die Einwendungen, die gegen diese Bestimmung gemadt worden sind, hat die Mehrheit der Kommission nicht für stihhaltig ansehen können. Mißbräuche sind nicht zu besürhten. Die Karten sollen nah wie vor für die ganze Sißungsperiode, auch für eine etwaige Vertagung, gelten. Die Regierung hat es ja au in der Hand, ob fie den Reichôtag vertagen oder {ließen will. Der Unterschied zwischen der Regierungsvorlage und der Kommissionsfassung ist auch nit so groß, daß die Regterungen unseren Vorschlägen nicht zustimmen fönnten. Ich bitte Sie, die Fassung der Kommission anzunehmen.

__ Von dem Abg. Dr. Spahn is} inzwischen ein Antrag eingegangen, einen neuen § 5 a hinzuzufügen:

„Der Reichstag gilt im Sinne dieses Gesetzes niht als ver-

sammelt, wenn er gemäß Art. 12 der Reichövectafsung vertagt ist."

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: .„

Meine Herren! Ich bitte, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß dem Bedürfnis, welckches mit der Wahrnehmung eir es parlamentarischen Auftrages zu- sammenhängt, dadurch vollständig genügt wird, daß freie Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Siß des Parlaments gewährt wird. Wenn jeßt beantragt ist, während der ganzen Session eine Freikarte zu gewähren, so unterscheidet sich dieser Antrag von dem Vorschlag der Regierung darin, daß die Freifahrt auf sämtlichen Linien des Deutschen Reichs zu gewähren ist. Es mag sein, daß die bisherigen Bestimmungen recht weitgehend ausgelegt find, aber ein Unterschied liegt doch darin, daß diese Bestimmungen ziemli weitherzig angewendet wurden gegenüber einem Reichstage, der keinerlei Entshädigung für sein Mandat bezog.

Der Begründung des Antrages, welher dahin geht, daß die Reichstagsabgeordneten selbs Erhebungen an Ort und Stelle anstellen wollen, können die verbündeten Regierungen nicht beistimmen. Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß es Sache der Exekutive ist, Erhebungen anzustellen und Tatsachen zu erforschen, daß diese Aufgabe aber nicht innerhalb eines parlamentarishen Mandates liegt. Wenn man so weit gehen wollte, daß man den Herren Abgeordneten freie Fahrt auf allen Linien des Deutschen Reichs bewilligt, dann kann ih nur empfehlen, daß Sie den Antrag Burlage annehmen, aber in derselben Fassung, die dem Sinne nach dem eben jeßt ge- stellten Antrag Spahn entspricht, das heißt, daß unter dem Ausdruck „wenn der Reichstag versammelt ist“ nur die tatsählihe Versammlung verstanden wird, aber niht die Vertagungen, die auf Grund Kaiser- liher Verordnungen erfolgen. Ich glaube, wenn der Antrag Burlage die Annahme des hohen Hauses fände (Zuruf) man kann do Anträge stellen, wenn sie auch nicht angenommen werden sollten —, ih glaube, daß dann die verbündeten Regierungen einem \solhen An- trage zustimmen würden. Wenn indes der Antrag Burlage niht wieder aufleben sollte, bitte ih dringend, der Regierungsvorlage Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

S la wird hierauf angenommen.

_ Abg. Gröber (Zentr.) berichtet nunmehr über § 1b, der über die jährliche Aufwandsents{hädigung Bestimmungen trifft. Die erste Monats-

rate soll {hon am 1. Dezember gezahlt werden statt am 1. Januar

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Ich halte die vorgeshlagenen Aende- rungen für wesentlihe Verbesserungen. Die Einfügung des 1. De- zembers ist sehr erwünscht für den Fall einer außerordentlichen Session. Weitergebende Anträge sind m gestellt, und das ist um so eigen- tümlicher, als der Abg. Singer diesen Paragraphen so heftig bekämpft, ihn als Akkordsystem mit Prämienzahlung, als eine Art Bezahlung für nachgiebiges Verhalten gegenüber der Regierung, bezeichnet hatte. Es ist sehx erfreulih, daß die Sozialdemokraten in der Kommission ihre Bedenken haben fallen lassen.

Abg. Freiherr von Richthofen (d. kons.): Wir werden für dasjenige stimmen, was wir für das Beste halten, behalten uns aber unsere end- gültige Abstimmung vor. Ich hätte eine Vorlage für besser gehalten die nit eine Pauschalsumme feststellt. Stellt man sich aber einmal auf den Standpunkt der Pauschalsumme, so verdient die Kommissions-

vorla k E Fug, (So): Wir f g. nger (Soz.): r stehen auch heute noch auf dem

Standpunkt, daß Anwesenheitsgelder ohne Pauschale a Richtige wären. Von meiner frühern Kritik habe ich nichts zurückzunehmen. e aber die Aenderung des § 28 der Verfassung gestrichen ift, so ift ein Teil unserer Bedenken beseitigt.

Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Spahn wird 8 1b mit großer Mehrheit angenommen.

2 seßt den Abzug der Entschädigungsrate für jeden Tag auf 20 A (statt 30 M der Regierungsvorlage) fest.

Berichterstatter Abg. Gr ö ber (Zentr.) weist darauf hin, daß diese Herabseßung den » s ba pre irgen entspreche, die in § 3 den Mitgliedern des Reichstags gewährt werden, die neu gewählt werden, während der Reichstag versammelt ist. Der Abzug dürfe niht den Charakter einer Strafe trazen. -

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Gegenüber den Jrrtümern, die im Lande verbreitet sind, daß in dem Abzug von 30 #4, wie ihn die verbündeten Res gierungen vorgeschlagen haben, eine Art Strafe für Abwesenheit läge, halte ich mich doch für verpflichtet, hier noch einmal das Sah- verhältnis klar zu legen.

Wenn man ledigli das Pauschale bemessen bätte nah einem Saÿe von 20 A pro Sißung, so würde das Pauschale nur 2000 # be- tragen na der Dur@schnittszahl der Sitzungen, die wir ermittelt haben. Deshalb wurde au für die Uebergangszeit, bis ein Abgeord- neter in den Besiß des Pauschale gelangt, nur der normale Tagegeld- saß von 20 # in das Gesey eingefügt. Wenn es ih aber darum handelt, Abzüge zu machen von den Beträgen, die die Besizer des Pauschale beziehen, mußten wir bei diesem Pauschale von 3000 A einen höheren Betrag abziehen, als den Betrag, der an Tagegeldern für die Uebergangs8zeit ge- währt wird. Dieser. Betrag mußte, wenn das Entgelt für die Wahrnehmung einzelner Sißungen nicht übermäßig hoh sein sollte, den Saß von 30 4 erreichen, weil eben das Pauschale 1000 4 höher ist, als der Betrag sein würde, wenn nur je 20 4A für den Durch- nitt der Sitzungen berechnet wären. Es lag also in dem Say von 30 M nit eine Strafe, sondern eine einfache durhaus berechtigte rechnerishe Feststellung, die in dem Gesey ihren Ausdruck gefunden hat. Die verbündeten Regierungen find deshalb auch heute noch der Ansicht, daß die Vorlage den richtigen Weg gewählt hat.

8 2 wird hierauf in der Fassung der Kommission an- genommen.

Bei § 4 (Anwesenheitskontrolle) hebt der Referent hervor, daß der Vorschlag des Entrourfes, daß die Anwesenheit in der Sitzung auch durch die Teilnahme an etwaigen namentlichen Ab- stimmungen nachgewiesen werden müsse, in erster Lesung dur die Kom- mission abgelehnt worden war, daß aber in zweiter Lesung der Zusatz beschlofsen worden ist, daß, wer an einer namentlichen Ab- stimmung nicht teilnimmt, im Sinne dieses Gesetzes als abwesend gelten soll, auch wenn er sih in die Listen eingetragen hat. Eventuell niht abzuleugnenden Härten, die aus dieser Vorschrift entftehen fönnten, werde leiht durch Aenderung der Geschäftsordnung ab- geholfen werden können, wie fie in der Resolution angedeutet seien.

Abg. S in ge r (Soz.): Mit der Zahlung von Entschädigungen ist die Verpflichtung des Abgeordneten, anwesend zu sein, gegeben. In dem Wunsche, daß die Verhandlungen dieses Hauses ret zahlreich besucht sein und niht durch \{chlechten Besuch das Ansehen des Reichstags geschädigt werden möge, stimmen wir alle überein. Aber denno kann ih dem zweiten Abjay keinen Geshmack abgewinnen. Die Nichts teilnahme an einer namentlichen Abstimmung kann do nur dann mit Strafe belegt werden, wenn den einzelnen ein Verschulden trifft. Wenn der Abgeordnete sh zu Beginn der Sizung nah setner Ankunft in die Liste eingetragen hat, kann er in einer ganzen Reihe von Fällen in Ausübung seines Berufes verhindert werden, an der Sitzung teil- zunehmen. Er hat in den Akten oder in der Bibliothek Nachforschungen anzustellen, er nimmt an einer wichtigen Besprehung oder an einer Kommission teil ; es sind au fonst noch komishe Situationen genug denkbar und vorgekommen, die den Abgeordneten, selbst wenn er das Glockenzeihen vernimmt, verhindern, rechtzeiti bei der namentlihen Abstimmung zugegen zu sein. Mit dieser Straf- vorschrift dekretieren wir ja geradezu die anderen Bestimmungen, ein Unterschied, der durhaus nicht berechtigt ist. Namentliche Ab- stimmungen sind ja in bestimmten Fällen sehr notwendig; aber der materielle Wert einer Abstimmung ist doch unabhängig davon, ob fie namentli erfolgt oder niht. Es \cheint fast, als ob die Freunde dieser Strafvorschrift die namentlichen Abstimmungen überhaupt mög- lichst vermeiden wollen. Von Rechts wegen müßte ein folhes Gese so gestaltet sein, daß es im NEBNE ohne jede Diskussion angenommen werden könnte; es hat etwas überaus O diese Debaite zu pflegen, die wir bloß dem Widerstand der Regierung verdanken.

ber diese Bestimmung hier ist direkt eine Verschärfung der Res gierungsvorschläge; sie kann auch den fleißigsten Abgeordneten treffen, der noch anderen wichtigen Vertretungskörperschaften angehört,“ wenn ihm das Unglück widerfährt, daß nach seinem Weggange aus dem Reichstage, in dem er vielleiht {on 4 bis 5 Stunden tätig war, noch eine namentlihe Abstimmung stattfindet. Ein Abgeordneter, der ganz prompt seine Pflicht erfüllt, darf nicht so stigmatisiert werden, wenn er einmal bei einer namentlihen Abstimmung fehlt. Ich bitte dringend, diesen innerlich unberechtigten Zusay zu § 4 zu streichen. Man hat gesagt, es solle damit verhindert werden, daß Entziehungen en masse von der namentlihen Abstimmung stattfinden. Jch stehe gar nit an, zu erklären, daß ganze Fraktionen das Interesse haben können, ich von solhen Abstimmungen fern zu halten; ist dieser Fall eingetreten, so wird die Strafbestimmung nicht verhindern, danach zu handeln. Darum empfehle ich nochmals die Streichung dieser un- gerechten, kleinlihen Bestimmung.

Sitaatsminisler, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Der Herr Abg. Singer hat erklärt, wir hätten die Vorlage in einer Form vorlegen sollen, die den ungeteilten Beifall des Reichstags finden wird. Wir haben immer den Wunsch, Vorlagen vorzulegen, die den ungeteilten Beifall des Reichstags finden. Aber solange der Reichstag in so viele Fraktionen geteilt ift, ‘die auf einem so vers schiedenen Standpunkt \tehen, werden wir wohl \{chwerlich jemals diesen Wunsch erfüllen können. Im übrigen kann ih nur dringend bitten, dem Vorschlag des Herrn Vorredners nicht stattzugeben ; ih be- fürhte, daß die Vorlage die Schwerkraft eines solchen Beschlusses

nah der Regierungsvorlage und 400 statt 500 # betragen.

nit tragen kann.