1906 / 113 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

heit nihts besagenden Zusaß so habe ih ihn verstanden hin- gestellt hat. Dieser Say aber gerade ift die Hauptsache. Es heißt in ihm:

Es herrscht jedoch darüber Einverständnis, daß dur die vor- stehenden Bestimmungen die besonderen Gesetze, Erlasse und Ver- ordnungen auf den Gebieten des Handels, der Gewerbe und der Polizei nit berührt werden, welche in jedem der beiden vertrag- schließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Ausländer Anwendung finden.

Daß die Ausweisungsbefugnis innerhalb Preußens gesetlih eine unbeshränkte ist, darauf werde ich mir erlauben, später noch zurüdzu- Tommen.

Nun sind von dem Herrn Abgeordneten Traeger sowohl wie auhch anderweit zahlreihe Einzelfälle aufgeführt worden, in denen offen- fichtlih ungeréhtfertigt Ausweisungen verfügt oder angedroht wären, oder in denen fonstige Verfehlungen gefunden werden müßten.

Was zunächst den Kriminalkommissar Schöne anlangt, so ist es nah den von mir sofort angestellten Ermittelungen tatsächlich unrichtig, daß der betreffende russische Kaufmann dur die Androhung der Aus- weisung in. eine Notlage habe verseßt werden sollen, um ihn zu Verbrechen, nämli demjenigen des Landesverrats, geneigt zu machen. Das ist mit diesen Worten im Reichstage behauptet worden, und ih weise diese Unterftellung als tatsählich unrihtig zurück. (Bravo!) Der russische Kaufmann hat die Mitteilung bekommen, daß er auf eine dauernde Erlaubnis, hier zu bleiben, nicht rechnen könne, und daß er deshalb Ach nah einem andern Aufenthaltsort umsehen möge es ift also die zweite Form bei ihm angewendet worden; unmittelbar ausgewiesen isl er nicht. Dabei hat selbstverständlih keinerlei Nebenabsicht ge- waltet, sondern er hat diese Mitteilung zu demselben Zweck, lediglich zu demselben Zweck bekommen wie alle übrigen Personen, die gleich- falls mit derartigen Mitteilungen bedacht worden sind. Der russische Kaufmann hat zunächst versucht, die Erlaubnis zum dauernden Verweilen bei urs zu erlangen, und hat #sich zu diesem Zweck an eine ihm ges{chäftlich bekannte Privatperson gewandt, welche niemals Dienste für die Polizei verrichtet hatte. Wie es scheint ih muß mi dieses vorsihtigen Ausdruckes bedienen, weil der russishe Kaufmann inzwishen eine längst geplante Geschäftsreise nach Rußland angetreten hat und noch niht hat gehört werden können —, wie es \{heint, hat diese dritte Person den russischen Kauf- mann bestimmt, um die Erlaubnis zu längerem Verweilen hier zu erhalten, seinerseits dem Kriminalkommifsar Schône das Angebot zu gewissen Diensten ¿u machen. Kriminalkommissar Schône hat zu folhem Angebot in keiner Weise verleitet. (Hört! hört! rets.) Kurz darauf if das will ich ausdrücklih hervorheben der russishe Kaufmann anderen Sinnes geworden und hat einen hiesigen Rechtsanwalt beauftragt, seinen Wunsch um Erlaubnis zu dauerndem Verweilen im geordneten Beshwerdewege zu verfehten. Daraufhin hai wie, weiß ih niht die Angelegenheit ihren Weg in die parlamentarishe Oeffentlichkeit des Reichstags gefunden. Insoweit

vrd insofern mir untergebene Beamte bei dieser Angelegenheit im übrigen gefehlt haben, werde ih für die notwendige Remedur forgen.

Was die übrigen von dem Herrn Vorredner erwähnten Einzefälle

anlangt, so muß ih es zu meinem Bedauern zugeben, daß in einer Anzahl von ihnen nit in allen, beispielsweise auch nicht in dem Falle der Tochter des russischen Adelsmarschalls —- meinen Intentionen entsprehend nicht verfahren ist. Es handelt ih dabei um Personen, die politisch und wirtshaftlich völlig einwandfrei zum teil hon lange vor dem Beginn der russishen Wirren zugezogen sind, und deren Ver- ‘weilen hierselbst keinerlei Bedenken entgegenstehen. Ich habe in allen Fällen, wo derartige Ausweisungen und Androhungen von Aus- weisungen zu meiner Kognition gekommen sind, dafür gesorgt, daß dieselben sofort zurückgenommen werden. Ih wiederhole, ih bedaure, daß diese Fälle vorgekommen sind; aber ih bitte Sie, zu bedenken, daß diese Fälle doch nit so zahlrei sind, wie sie vielleiht ersheinen mögen, weil sie einmal im Reichstag, zehnmal in den Zeitungen und zum zwölften Mal hier vorgetragen find (Heiterkeit), und daß hier wie bei allen menshlihen Dingen Versehen vorkommen können.

Der Herr Abg. Traeger hat nun aber gerade diese einzelnen Fälle, von denen ich zugeben muß, daß intentionswidrig verfahren ist, ¿zu dem Beweise dafür gebraucht, daß die ganze Maßregel falsch sei, er hat mit den zum Teil komischen Beigaben, die diese einzelnen Fälle an fh haben, auf die ganze Maßregel zurückgeshlossen. Das würde ih nit för zulässig erahten. Im übrigen aber haben in allen, au in den Fällen, wo die Behörden mißverständlih gehandelt haben, {ih meine Organe -bei dieser schwierigen, mühevollen und für niemand erfreulichen Angelegenheit lediglich von ihrer Dienftpflicht leiten lassen, und es kann von einer willkürlihen Handhabung des Ausweisungsrechts nicht ge- \prohen werden. Ih nehme an, daß der Herr Abg. Traeger nicht verlangt, daß ih in die Speziaiia aller von ihm vorgetragenen Einzel- fälle eingehe, ich würde das für unmögli halten, hier zu tun, und glaube, daß durch das, was ih über sie gesagt habe, die Sache auf- gccklärt worden ist.

Ih komme also zu den allgemeinen Ausführungen des Herrn Ab,. Traeger, die dahin gingen, er -formulierte sie in einem vielleiht objektiv treffenden Wort; tatsächlih halte ih es für unsere Verhältnisse niht für rihtig daß wir in einer uner- trägliGen Mischehe der polizeilihen Herrschaft und des Nechtsstaats Lebten und daß \ch{ließlich die Handhabung des Ausweisungêrehts, daß geseßlih nit reguliert sei, zur Willkür geführt habe. Meine Herren, das kalte ih denn doch niht für richtig. Das Ausweisungsreht ift, folange nun einmal gegeneinander abgegrenzte Staaten bestehen, ein nolwendiges und unentbehrlihßes Recht jedes einzelnen Staats, ähnlih wie für den einzelnen das Hausreht. (Sehr rihtig! rechts.) Das ist in diesem hohen Hause und auch von dem Herrn Abg. Traeger, wie ih annehme, absolut anerkannt. Der Herr Abg. Traeger hat aber des weiteren hinzugefügt, daß Lei allen Auswiisurgen den Anforde-

rungen der Gerechtigkeit, der Billigkeit, der Humanität Rehnung zu tragen sei. Das i ein Saß, den ih in dieser Allgemeinheit vollkommen unterschreibe. Aber ih möchte weiter gerade aus diesem Saße die Folgerung ziehen, daß jede Ausweisungsbefugnis Ausländern gegenüber einen diskretionären Charakter notwendig an sih tragen muß (sehr richtig! rechts), und diesem diskretionären Charakter würde es nad meiner persönlichen Auffassung nicht entsprehen, wenn man die Vorauésezungen für die Aut weisung eines Ausländers detaillieren, in Nummern paragraphieren oder wenn man die Handhabung der Ausweisungébefugnis unter die

des Ministerpräsidenten von Manteuffel aus dem Jahre 1849, in denen dieser die Notwendigkeit der geseßlihen Regelung der Ausweisungs- befugnis gegenüber Ausländern betont und den Erlaß eines derartigen Gesetzes gewissermaßen in Aussicht gestellt habe. Herr Abg. Traeger hat daraufhin bedauert, daß die Minister, auch wenn fle von dem besten Willen beseelt wären, niht immer in der Lage wären, derartige Zusagen zu erfüllen. Nun, meine Herren, ganz till ist die preußishe Geseßgebung in dieser Beziehung niht gewesen, allerdings negativ! J erinnere an den § 130 des Landesverwaltungs- gesetzes vom 30. Juli 1883, in welhem ausdrücklich ausgesprochen ift, daß den Ausländern eine Klage gegen die Lande8verweisung nit zu- steht, und das Oberverwaltungsgericht zieht aus dieser geseßlihen Be- stimmung eine Folgerung, die vielleiht so viel Interesse hat, daß ih sie verlesen darf:

Indem in dieser leßteren Vorschrift gesagt ist, daß Personen, welche nicht Reichsangehörige sind, die Klage gegen die Landesver- weisung nit zusteht, so ist damit nur die selbstverständlihe, not- wendige Folge der staatsrechtlich außer Zweifel stehenden Norm zum |}, Ausdruck gebracht, daß Auséländern kein Recht zum Aufenthalt im Jnlande zur Seite steht.

(Hört, hört! rets.)

Nun ift aber weiter gesagt worden: die Ausweisungsbefugnis bleibt eine willkürlihe, solange sie nicht in | eine derartige Rechtsform, in die Form des Rechtsftaats gegossen ist. Meine Herren, auch in dieser Beziehung hat das Oberverwaltungsgeriht in dem/\elben Erkenntnis einen ganz interessanten Sat aufgestellt. Der Kläger, ein Ausländer, dessen Klage als unzulässig ab- gewiesen war, hatte gesagt: er ftände ja recht- und s{chußlos da. Und diese Behauptung des Klägers weist das Oberverwaltungss gericht mit folgenden Worten zurüdck:

Wenn übrigens der Kläger sich als unter den oben dargelegten

Voraussetzungen recht- und {hußlos bezeihnet, so mag nur bemerkt werden, daß dies jedenfalls insofern unzutreffend ist, als die Hand- habung des freien polizeilihen Ermessens, die niht durch die Ver- waltungsgerichtsbarkeit, sondern nur dur - die Aussihtsinstanzen kontrolliert wird, auf weiten, wihtige Interessen selbst der Staats- angehörigen berührenden Gebieten besteht und keineswegs mit Willkür gleihbedeutend ist. An sich is das ja selbstverständlich, und ih hätte es auch ledigli mit meinen Worten ausdrücken können; aber ih - hielt es für gut, in dieser Beziehung die Worte des Oberverwaltungsgerihts anzuführen. Jch resümiere mi, meine Herren: ih habe zugegeben, daß in einzelnen Fällen meinen Anordnungen entsprechend nicht verfahren worden ist. JIch kann nicht zugeben, daß in irgend einer Beziehung mit Willkür verfahren worden ist. Ih habe Ihnen die Anordnungen mit aller Offenheit mitgeteilt, die ih getroffen habe, und die meiner Ueberzeugung nah im staatlichen Interesse durhgeführt werden müssen. (Bravo! rechts.) Ich werde mit allen meinen Kräften dahin wirken, daß von diesen Grundsäßen weder nah der einen noh nach der anderen Seite abgewichen wird. (Lebhaftes Bravo! rets.)

Auf Antrag des Abg. Keruth (fr. Volksp.) findet eine Besprehung der Jnterpellation ftatt.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Ich hätte niht gern als erster Redner gesprochen, um abzuwarten, ob die Interpellanten noch anderes Material zur Peur an beibringen könnten. Jh stimme dem Minister darin bei, daß der Zuzug von Tausenden von Menschen, unter denen viele \subsistenzlos | nd und fih in ihrer Heimat an re- volutionären Bestrebungen beteiligt haben, nicht gerade als er- wünshter Zuwachs anzusehen ift, und daß bei der Ausübung des Gastrehts das eigene Interesse tets den Ausschlag geben muß. Die Anordnungen des Ministers. sind im allgemeinen als zutreffend zu bezeichnen. Gegen - die Ausweisungen von subsistenzlosen oder ver- dächtigen Ausländern ist nihts einzuwenden, ebensowenig dagegen daß gewisse Leute darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie auf dauernde Aufenthaltserlaubnis nicht rechnen können. Cine andere Frage is aber, wie diese Intentionen in die Praxis umgeseßt werden. Es wäre mir erwünscht gewesen, vom Minister zu hören, wie die Praxis der Polizeibehörden ift. Es find niht nur Versehen vorgekommen, wie sie bei der Masse der Erscheinungen vorkommen können, sondern auch grobe Versehen. Zum Beispiel in dem Fall des Geheimrats fragt man sich do, welhe Behörde eigentli mit der Ausweisung betraut is. Der Wachtmeister des Reviers läßt si einfah vom Einwohnermeldeamt die Liste der russischen Untertanen fommen und erläßt wild darauf los die Ausweisungen. Die Polizei- behörden hätten vorher zusammenberufen und informiert werden sollen, wie sie die Ausweisungen zu handhaben haben. Hatte man nicht das geeignete Beamtenmaterial, so mußte man erst recht vorsichtig sein. Wir können diese Entshuldigung des Ministers nicht gelten lassen, er muß sich fragen, ob niht organisatorische Mängel vorhanden \ind. Sehr erfreut bin ih, wie der Minister den Fall Schöne behandelt hat. Wäre die Darstellung des Abg. Bebel richtig, so träfe die Polizei ein \{werer Vorwurf. Ich sagte mir gleich : 1 kann der Fall nit gewesen sein, aber es ist nicht alles aufgeklärt. Kann der Minister z. B. die Ausstellung des Passes und die Bescheinigung wegen der Konfession richtig stellen ? Üeber unsere prinzipielle Stellung zu den Ausweisungen habe ih mich namens meiner * Freunde 1904 dahin ausgesprochen : Auch wenn das Ausweisungsreht niht, wie ih wünsche, eine rechtliche Basis erhält, so halten wir doch dafür, daß die Ausweisung aus politishen Gründen notwendig sein kann, z. B. gegen ausländische Zeitungskorrespondenten, die als Berichte liefern. Jn allen diesen Fragen muß eine gewisse Latitude gegeben sein, und deshalb würde ich vorshlagen, eine höhere Instanz jür die Handhabung des Ausweisungsrechts einzuseßzn. Eine längere Inhafticrung bei admini- strativer Verhaftung, um eine Ausweisung herbeizuführen, muß mit rechtlichen Garantien umgeben werden. Der Anlaß, aus dem Ausweisungen erfolgen, muß einigermaßen im Geseh bezeichnet werden, damit die Polizei eine Direktive hat. Die Massenaus- weisungen haben naturgemäß immer etwas Bedenkliches, gerade da muß die größte Vorsicht der Behörden ftattfinden. 1870 erregten die untershiedslosen Ausweisungen der Deutschen dur Frankreich in der ganzen Kulturwelt Aufsehen. Man hat sich hier nicht beschränkt auf die Elemente, welhe im Interesse der nationalen Selb- ständigkeit ausgewiesen werden mußten, sondern hat auch folhe aus-

ewiesen, die als Kulturträger betrahtet werden könnten. Ein MRechtsgrundsaß, aus dem die Ausweisungen folgen könnten, besteht eigentlich niht. Ih habe in der \staatswissenschaftlichen Literatur nur gefunden, und alle Staatêrehtslehrer sprehen nur davon, daß es anerkannter staatsrech!liher Grundsaß sei, daß man Fremde ausweisen kann. Jch will den Grundsay nicht t er ist dasselbe, was für die Familie das Hausrecht ist. Da wir aber für den modernen Rechtsstaat in Anspruch nehmen, daß er Befugnisse nur auf Grund eines Rechts\satzes ausübt, so würde ih eine Kodifikation des Nusweisungsrechtes wünschen. Das russishe Reich steht heute an einem wichtigen Wendepunkt, die Reichsduma ist eröffnet, Rußland ist in die Reihe der konstitutionellen Staaten übergetreten. Wir hoffen, daß es si innerlih so konsoli- dieren werde, daß damit die Elemente, die es jeßt für notwendig halten, außerhalb der Heimat zu leben, dort zurückgehalten und fried- lide und ruhige Bürger des Heimatsftaates werden. Wir hoff

ofen,

Abg. Herold (Zentr.): Die Beantwortung der Interpellation hat uns klar gemacht, daß es zweckmäßig gewesen wäre, wenn die auch im Reichsta peneEe g!eihe Interpellation dort beantwortet worden wäre. eine Freunde haben stets den Standpunkt vertreten, daß das Reich nah der Reichsverfassung die Kontrolle über die Bestimmungen, betreffend die Fremdenpolizei, wahrzunehmen hat. Es wäre gut gewesen, wenn die im Reichstag erhobenen Anklagen nicht so lange unwider- sprochen ins Land gegangen wären. Ob die Kriterien des inisters, die er für die Zulässigkeit der Ausweisungen hier vorgetragen hat, in so zahlreihen Fällen vorgelegen haben, das zu beurteilen bin ih niht in der Lage. Es liegt die Vermutung nahe, daß die Aus- wanderer, die den Verfolgungen in Rußland entgehen wollten und #ch hier ruhig und unshädlich aufgehalten haben, noch weiter hätten hier warten können. Der Minister hat ja au ein recht weitgehendes Zugeständnis darin gemacht, daß in der Prüfung der Verhältnisse niht immer mit der nötigen Borsicht vorgegangen ist. Es muß aber aus eine Ehrenpfliht der Nation sein, den Fremden Asylreht ¿u ge- währen, und nur zwingende Gründe können die Ausweisung recht- fertigen. Hoffentlih wird sih wenigstens in Zukunft ein fo voreiliges Vorgehen nicht wieder ereignen. Abg. von Brandenstein (konf.): Namens der fkon- servativen Fraktion habe ich zu erklären, daß wir hinsihtlich der Zuständigkeit des Reiches für die Fremdenpolizei auf einem dem des Vorredners entgegengeseßten Standpunkt stehen. Wir find der Ansicht, daß die Fremdenpolizei nicht Reichs-, sondern Landessahe is. Art. 4 der Rer enthält eine Aufzählung derjenigen Materien, welche das eih hinfichtlich der Geseßgebung und Verwaltung eventuell an - fich ziehen kann. Solange nicht eine dieser Materien zum Gegenstand eines besonderen Reichsgesezes gemacht ist, bleibt sie den Einzelstaaten überlassen. Das ist hier der Fall mit der Kontrolle über die Fremdenausweisungen. Gewiß haben verschiedene Rechtslehrer in dieser Frage einen anderen Standpunkt eingenommen, aber diesen Autoritäten steht auf unserer Seite gegenüber die allererste Autorität, nämlich der Schöpfer der Reichsverfassung selbst. Als 1885 im Reichstag eine Interpellation, betreffend die Ausweisung nichtpreußisher Untertanen, eingebracht war, lehnte Fürst Bismarck die Beantwortung ab, indem er das Reich dafür nicht für zuständig erklärte. Die rage ist damals als eine höchst wichtige anerkannt und auch zum egenstand einer Aller- höhsten Botschaft gemaht worden, in der ausdrüdlih esagt war, daß die Auffassung der Interpellanten hin- fihtlic der Zuständigkeit des Reiches über diese Ausweisungen feinen Rechtsgrund in der Verfassung finden könne. Ausdrückli ift dann in pee Botschaft weiter darauf hingewiesen worden, daß die Rechte der Bundesfürsten und der freien Städte in keiner Weise durch den Reichstag geshmälert werden sollten. Ob der Reichstag dieser Voraussetzung stets entsprochen hat, lasse ih dahingestellt. Wir fönnen nur Genugtuung darüber empfinden, daß man im Reiche sich bisher zu den Grundsäßen der Bismarckschen Politik bekannt hat. Bei einzelnen Parteien is allerdings in leßter Zeit das Bestreben hervorgetreten, die Zuständigkeit des Reiches zu er- weitern, und es ist nicht zu verkennen, daß diese Bestrebungen niht immer von seiten der Reichsregierung genügend zurückgewiesen worden sind. Nun is heute von den Interpellanten im Scala zu den Sozialdemokraten im Reichstage nicht bestritten worden, da die preußishe Regierung ein Recht zu diesen Ausweisungen hatte. Fh scheide die Fälle aus, von denen der Minister erklärt hat, daß die verfügten Ausweisungen inzwishen {hon zurückgenommen worden seien, bemerke aber ausdrüdlih, daß diese Zurücknahme niht etwa infolge der Interpellation erfolgt ist, sondern wie immer durch die Entscheidung der höheren Instanz. Wie ih höre, soll es fich im ganzen um 10 oder 12 folher Mißgriffe oder Ver- sehen handeln, in denen die Verfügung der Polizei wieder aufgehoben ist. Man muß doch sagen, daß diese 12 Fälle in ganz bewunderns- werter Weise ausges{lachtet worden sind. Wie gesagt, ih scheide diese Fälle aus, ih scheide auch den Fall Schöne aus, in bezug auf den der Minister ja Remedur wird erfolgen lassen, wenn sich ein Be- amter dabei straftar gemacht haben sollte; denn dieser Fall hat mit den Ausweisungen nichts zu tun, und er hätte zu jeder anderen Zeit au passieren können. Es fragt si nun, ob die Grundsätze für- die Auêweisung, wie sie der Minister hier eniwickelt hat, unsere Billigung nden oder nicht. Wir Konservativen sind im allgemeinen mit en Grundsäßen einverstanden und finden fie feinesfalls zu hart. Wir würden auch anderen Staaten keinen Vorwurf machen, wenn se ihnen mißliebige Deutshe ausw-isen würden. Der Aba. Traeger agte, wir sollten uns Sympathien bei anderen Nationen zu erwerben aben Gewiß, aber doch keinesfalls durh die Anwendung unwürdiger ittel. Der Abg. Friedberg verlangte, daß die Ausweisungen nur erfolgen sollten, wenn fie geseßlih berehtigt seien, aber er selbst hat die Grundsäße dafür nit focmuliert. Jn Berlin existiert ja eine Ver- einigung von Herren zur Schaffung eines internationalen Nechtes. Wir wünschen, daß diese praktishen Erfolg haben; aber ih glaube nit, daß fie je die einzelnen Staaten dabin bringen könnten, ihnen unliebsame Elemente zu dulden, ebensowenig wie das Haager riedensgeriht auf ewig einen Krieg unmöglich machen würde. s fommt hinzu, daß wir es in der Sozialdemokratie mit einer revolutionären Partei zu tun haben, und ein solches Gesetz, wie es Herr Friedberg hier zu verlangen scheint, würden si nur die Elemente zunuße machen, die um der Auflösung] des Bestehenden halber sich in aller Herren Ländern aufhalten. Ein Freizügigkeitsgeseß für Ne- volutionäre scheint mir denn doch eine sehr überflüssige Arbeit zu sein. Wenn eine Regierung ein Recht hat, so hat sie auch die Pflicht, dieses Recht anzuwenden, wo es nötig ist. Wir hoffen, daß diese Pflicht dauernd wahrgenommen und es dabei unter Umständen nicht an der entsprehenden Nüdcksih!slosigkeit fehlen wird. Die Negierung fann dabei allerdings niht auf den Beifall aller Parteien dieses Hauses rechnen und auhch nicht auf ten Beifall der sogenannten öffentlichen Meinung, als welche man die gemein}jamen Auslafsungen der Aer zu nennen pflegt. bg. Broemel (fr. Vgg): Die Frage, ob der Neichstag für diese Materie kompetent sei, hat der Abg. Spahn im Neichstag mit großer Sachlichkeit bejaht. Die geseßgebenden Faktoren des Reiches können sich über die ihnen zustehenden Befugnisse ja auch nur flar werden, wenn sie die tatsählich vorhandenen Nerhältnisse in den Einzelstaaten prüfen dürfen. Nach den Ergebnissen der Reichst2gs- Verbande fann man nicht sagen, daß die große Mchrheit des deutshen Volkes eine reihsgeseßlihe Regelung der Fremdenauswei- sungen abgewiesen habe. Ich habe selbst Einsicht in die Akten einer ganzen Reihe von Ausweisungsfällen erhalten, und mih hat Mitleid ergrFen mit ten Opfern polizeilicher Willkür. Es ist \{m-rzlich zu empfinden, daß so etwas in Preußen überhaupt mögli ist. Der Reichskanzler selbst spra vor 2 Jahren von fremden Schnorrern und Verschwörern. Trifft diese Bezeihnung au nur für- die Mehrheit der russishen Flüchtlinge zu? Die Vorauésseßungen dcs Ministers, unter denen nur Ausweisungen erfolgen follen, treffen in keinem der mir vorgelcgten Fälle zu. ie Betreffenden waren mit russischen Pässen versehen, die bekanntlich an politisch Verdächtige nicht ausgestellt worden wären, in dreihundert Fällen befanden sich die Betreffenden entweder in fester Stellung oter verfügten über die nötigen Existenzmittel sogar für längere Zeit. Viele find ausgewiesen worden, die ruhige, ordentlihe und fleißige Arbeiter gewesen sind und einen gesicherten Erwerb gehabt haben und au für die Zukunft gehabt hätten. Besonders ergreifend find die älle, wo dur die Ausweisungen die Leute in ihrer wirtsckaftlichen ristenz ohne weiteres ruiniert sind. Daß NAubweisungen zurück- genommen sind, beweist doch gerade, wie leichtfertig hierbei ‘vor- egangen wid. Die praktishe Handhabung der Fremdenpolizei in Berlin und in den Vororten macht den Eindruck, taß es ih in der Tat um Massenausweifungen handelt, bei denen man zu- nächst ohne Unterschied vorgeht und cs dem Zufall und der Gnergie des Betreffenden überläßt, ob er sich dagegen wehren will oder nit. Den ausdrücklihen Bestimmungen des Gesezes, wonah nur lästige Ausländer ausgewiesen werden dürfen, widerspricht die Mafsen- ausweisung, bei welcher der Auéländer erst den Beweis erbringen

Rechtskontrolle eines Gerichtshofs stellen wollte. (Sehr richtig! rechts.) Der Herr Abg. Traeger hat Bezug genommen auf Aeußerungen

doß Nußland sich fo entwickeln werde, wi: es im Interesse der Kultur und des Friedens wünschenswert ift.

muß, daß er sich nit lästig gemact habe. Auch der Fall Schöne ist

noch niht als geklärt zu betrat

Angelegenheit gegen den Medettas ‘Vas

Cs Bu n angen ;

nah unserer Verfas L Med

„Vorwärts* rihterlih

war

viel versprechen ; sehr viel mehr Zutrauen habe

bg. Spahn hierüber vor zwei Saat, die der preußische Sine, ohren E und gute Früchte wird sie niht tragen.

Abg. Dr. von Woyna (freikon\.): der Gefahr, eine Frage E u behandeln, die nehmlich eine praktische ürdigun verlangt. Herr ried berg verlangt eine rechtlihe tstbreibung des Ausweisungs rechts. Kennt er irgend eine anderes Land 5 Umsäreiung ; hat Andere Staaten ;

/ e Klassen von Ausländern,

s ift viel s{limmer als die Ausweisung vei E gehen gen

entspri Ein jüdisher Schriftsteller führte den

anüssen dafür sorgen, daß solhe verkommenen Erxiste i i finden. err Traeger erinnert “is e die “opt par d Heute würden wir lediglich R a zügigkeitsgeseß für solhe Elemente mahen. Wir können daker nicht mit einer geseßlihen Regelung einverstanden sein, am meen mit wie weit seine Kompetenz geht. Eine Verschiebung darin rben Als Konservative halten wir auh im Reich, und darum ver-

Vorredner hat mit Recht hervorgehoben, daß es fich nidt alles

Aufnahme früheren Ministerpräsidenten für eine

waren ganz andere Zeiten. geseßliche Regelung.

einer Regelung dur das Reih. Jeder Staat muß selb unter allen Umständen ablehnen. felt an dem, was Rechtens ift, angen wir auch Respekt vor den preußischen Gesegen. um die Legitimation der Ausländer möglihkeit handle, und daß vor ‘allem das ei DEE al geneno sein müsse. Gehen Sie p s "Weiegunieres en E die Polen dort. Js das eine erwünschte Erscheinung ? r ; g. Traeger beklagt sih, daß in Stralau die Arbeitgeber die Ar tskräfte Ln entbehren mußten. ch kann andere Fälle E ein Remontedepot mußte plôßlich Arbeiter entbehren ; weil ausländishe Familien niht heimisch werden dürfen, mußte dieses epot Ee in der Heuernte auf diese Arbeiter verzichten. Solche Fälle kommen immer vor, wir müssen uns vor dem Eindringen der lng Cn Kräfte wehren. Wir wünschen nicht, daß die Regierung p n Feies einbringt, wir sind durch die Erklärungen des Ministers E S Tan lanz Se dem geltenden Geseg 1 _ werden, als der Minist ° Das Ane Organe gefehlt haben, hat der Minister als geaen es durch eine Kommission prüfen zu lafsen, dazu liegt

Abg. G yßlin g (fr. Volksp.): Wir können mit d / ; Z .): er Nen, in feiner Weise zufrieden sein, weder in A Alldomete heit noch für die einzelnen Fälle. Wir bedauern, daß er eine gesehz- liche Regelung abgelehnt hat; über die einzelnen Fälle hat er teil- G Feine, teilweise eine unzureihende Erklärung gegeben. Der Fall chóne ist durhaus noch nicht zu Gunsten der Polizei aufgeklärt worden, das war aber der Zweck der Interpellalion. Der Minister fagt, es seien niht fo viele Fälle, sie seien nur vermehrt dur die Ote Besprechung im Reichstage und in dec Presse. Hätte der Be im Reichstage geantwortet, so würden die Fälle niht wiederholt mes en. Es find aber nicht wenige, fondern eine ganze Anzahl von Fällen vielleicht 490 Fälle, auch in Königsberg und an anderen Orten. Jh will [e hier niht vortragen, der Minister würde doch nit über fie nformiert fein. Mein Befremden muß ih über die Nede des Herrn Hou Brandenstein ausdrücken. Es war eine Scharfmacherrede, wie wir hes nur im Herrenhause höôren. Der Abg. von Woyna spricht von den zo n [Gen Arbeitern. Bei Besprehung der Denkschrift der Ansiedlungs- s ssion hat aber ein konservativer Redner die Regierung gebeten, die o ae Arbeiter nicht aus dem Lande zu jagen, weil es treue, fleißzi e rbeiter seien. Meine Freunde meinen, daß das Reich kompetent ist N Da Ie egiecuos E pen wäre, im Reichstage zu orten. 3. Windthorst un aenel find sfeinerzei Ausführungen des Fürsten Bismarck über die Sine E gegengetreten. Es hat damals der Reichstag durch eine Resolution CURIe/P Ren, ry er kompctent sei für diese Frage. Kann es wirk- us einem Zweife unterliegen, daß das Reich kompetent sei? Das BeN hat das Ausweisungsrecht der Einzelstaaten zu überwachen. Bindthorst hat ausdrück{ich darauf hingewiesen, daß die Auëweisungen die internationalen Beziehungen berühren, und deshalb das Reich sie in nationalem Interesse überwahen müsse. Deshalb wäre gerade cue Roon im Reichstage auf die Interpellation des Abg. Bebel rich g gewesen, auh die politishe Klugheit hätte eine Antwort veraniassen müssen. Diesen Standpunkt nahm auch Herr Basser- mann ein. Der Minister meinte, es sei humaner, die Fremden fofort auszuweisen, ehe man ihnen die Hoffnung gebe, daß sie dauernd hier bleiben könnten. Es sind aber in Königsberg zunächst Frauen und Kinder ausgewiesen worden, und den Männern ist gesagt worden: wenn Ihr nicht dafür sorgt, daß sie fortgehen, dann werdet I selbît ausgewiesen. Der Minister sollte bestimmte Normen und Erlasse an die Polizeiorgane geben, damit solche Mißgriffe nicht mar vorkommen. Wir sollen die Gesetzgebung n‘cht immer mit üdsiht auf die Sozialdemokratie machen, sondern sie nur Mas i dem allgemeinen Wobl des Staatés ri§ten. Für 2 nternationale Regelung des Ausweifungsrechtes sind bereits orshläge gemacht worden, wonach Massenausweisungen nur im Falle cines Krieges und Einzelau3weisungen nur aus Rücksicht auf die Sicherheit des Staates erfolgen sollen, und den Aus- gewiesenen ein Rekursrecht an einen Ee Verwaltungs- rg gegeben werden foll. Die öffentlihe Meinung wird a bloß durh die Zeitungen gemaht, das Volk bildet ih L A auch durch die parlamentarischen Verhandlungen. d) itie den Minister, noch einmal ernstlih zu erwägen, ob es ih nicht empfiehlt, Erlasse an die Polizeiorgane zu rihten und eine gelcolide Regelung in tie Wege zu leiten. Geschieht nih!s nah L ah ens Li nta MA e MeTeide noch häufig wieder- len, ie Ausweisungea niht na echt und Billi wie g für einen Kulturstaat geziemt. 0 B Es Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Die Frage der Auswei besdhäftigt uns in Preußen seit vielen Salirzebntes; siz stehen g fentlihen Meinung in Widerspru und find zum Gegenstand zahl- reicher Inte1pellationen „gemadt worden. Den Ausführungen des Fürsten Bismarck sind die großen Parteien im Reichstage sofort ent- egengetretcn und haben eine Resolution dagegen beschlossen. Wir Os en eine gesehlihe Regelung des Ausweisungsrechts. Die Zu- Wan n der polnischen Arbeiter nach den westlichen Provinzen ift L die Ansiedlungspolitik der preußischen Regierung im Osten selbst E E H L ser, die Aidwelsungen unferer ußlan e n in eine ästi haben, aufhören zu lafszn. Aa ese

Minister des Jnnern Dr. von Bethmann-Hollweg:

Meine Herren ! Jh darf auf einige Ausführungen einiger Herren Vorredner kurz antworten.

Der Herr Abg. Broemel hat gesazt, es seien ja gar nicht so wenige Fälle, wie ih angegeben habe, in denen Mißgriffe vor- geklommen seien, sondern cs seien in 400 Fällen Mißgriffe vor- gekommen. Meine Herren, eine folche Behauptung läßt ih sehr leiht aufstellen. Ich bin absolut niht in der Lage, sie heute nahzu- prüfen. Ich kann nur, meinen lebhaften Zweifel darüber aus'prechen,

fondern auch um deren Existenz-

hoffentlich wird in dieser

so ein rihterliches Ucteil tr diese

hat ja das Abgeordnetenhaus ung das Recht, bei derartig Kommission zur Prüfung einzuseßen, aber ih Die ae e Ie

gvung zum Reichstage, besonders nah den Ri Le e

E3 ist eine bs durh seine R rvasargen gesät ba

Wir befinden uns in vors

das eine solche machen generelle Gesetze Dies Snerits anders vor, als es der sentimentalen Auffassung bei is

zuisfen daf auf das elende osteuropäische Proletariat urid “Wie

kann ih zu dieser Behauptung nicht sagen.

(Sehr richtig! rets.)

die Anklagebank zukommen , überhaupt dem

gerihtligen Verfahren könnten.

unterworfen

Fâlle eingehen sollte; kann ich mit Sigherheit

wäre das der voraussegzzn ,

Zweck daß der

Reichstage besprohen worden sind, ist doch für meine Beant der Interpellation, die aus dem Abgeordnetenhause gestellt van E gleihgültig. (Sehr gut! rets.) : Im übrigen lautet aber auch die Interpellation absolut nis dahin, daß ih es als meine Aufgabe hätte betraten al s toE diesem hohen Hause die einzelnen Fälle in ihren Details darzulegen. (Sehr richtig! rechts.) Jh bin gefragt worden, ob mir der Umfang der Ausweifungen des Berliner Polizeipräsidenten bekannt sei, ob ih diese Ausweisungen billige, und welche Anordnungen ih treffen wolle damit ungerehtfertigte Härten vermieden würden. Jch Fonnte diese Fragen nur dahin auffassen, daß ih erklären sollte welches die Anordnungen seien, die ih generell getroffen hâtte; daß ih diese Anordnungea vertreten sollte; daß ih mitteilen E wie E O worden wären und nah allen diesen

ihtungen, glaube ih, habe ich die Int e ch die Interpellation beantwortet. (Sehr Sgließlih hat der Herr Abg. Gyßling auch noch \ich für un- befriedigt erklärt, weil ih gesagt hätte, ih L gescblibe Regelung der Frage in dem von ihm gewünschten Sinne niht für opportun. Ih habe damit meine persönlihe Ansicht ausgesprochen, von der ih allerdings glaube ih weiß es nit; ein Staats- minifsterialbeschluß besteht darüber niht —, daß sie auch* von meinen Kollegen geteilt wird. Es ist im übrigen {on von einem der Herren Vorredner darauf hingewtesen worden, daß, wenn eine derartige geseßz- lie Regelung erfolgen follte, si: im Reiche würde erfolgen müssen ; und da weiß ih nicht, inwiefern ich einen Fehler begangen haben soll wenn ih niht gesagt habe, ih werde ein Reichsgeseg einbringen. Der Herr Abg. Gyßling hat im übrigen auch Fälle aus anderen Gegenden erwähnt und dasselbe hat der Herr Abg. von Jazdzewski getan —, wo Aufweisungen unrechtmäßig vorgenommen wären. Meine Herren, ih bitte, auf diese Fälle niht eingehen zu brauen. Die Interpellation richtet sich auf Au8wetsungen des Polizeipräsidenten zu Berlin, und nur über diese Angelegenheit glaube i, im Rahmen der - log -ahtzit reden zu können.

un ist von verschiedenen Rednern gesagt, die öffentliche Mei das bewiesen die vielen Verhandlungen über s klar und deutli, daß die der Regierung eine falshe sei. (Sehr rihtig!) Sie sagen: sehr rihtig!, Herr Abg. yon Jazdzewski, das ift mir ein Beweis für das, was ih sagen wollte, daß ein jeder eine verschiedene Arsiht dafür hat, was öffentlihe Meinung ist. Wir haben ja \chon eine Definition gehört. Ich könnte vielleicht cine Definition anschließen, die ih einmal bei Scherl gelesen habe; aber sie ist so wenig höôflich, daß ich beinahe Ledenken trage, sie mitzuteilen. Sterl definiert einmal die öffentlihe Meinung in folgender Weise: Die öffentlide Meinung if das wirre Geräush, das durch das An- einanderklappen der so und anders gefärbten Bretter besteht, welckche die Menschen vor ihren Stirnen haben. (Große Heiterkeit.) Das ift nicht meine Ansicht, ih wollte tie Sa@e nur mitteilen zum Beweise T E E A sind. Vielfah erblickt man den

erfünder der öôffentlihen Meinung in jedem, E g jedem, der derselben Ansicht Jch frage nun objektiv, abgesehen von diesem er i zu entschuldigen bitte: wenn man die Sffcutluke E g Lk Aeußerungen auch der Prefse mit beurteilt, wird man mir zugeben müfsen, daß in einem großen Teil unserer deutschen Presse, nit allein in der ganz rechts fteheaden, au derjenigen Presse, die in der Mitte der Parteien steht, durhaus die Verpflichtung der Staatsregierung anerkannt ist, bei diesem außergewöbnlihen Andrange russisher Staats- angehöriger auf der Wacht zu sein und dafür zu sorgen, daß diejenigen Elemente, welhe unser deutsches Volksleben nah keiner Seite hin bereichern, wteder über die: Grenze geschaft werden. (Sehr ritig! rechts.) Sie werden mir zugeben müssen, daß die Anschauungen, die ih versuht habe, zu entwideln, von einem großen Teil des deutschen Volkes gebilligt werden. (Lebhafter Beifall rets.)

Abg. Werner (D. Rfp.): Die Meinun ini 1 ): gen des Minister

Diners werden von dem größeren Teile des deutschen Boltes e eilt ns - Der Abg. Broemel hat uns durh seine Ausführungen zu cht überzeugen fönnen, daß es sich nicht doch in der I rzahll der Fälle um revolutionäee Elemente unter

rusfischen Fu G agen _handelt. Ih kann mich dazu auf das; Urte des jüdisWen Hilfskomitees beziehen, zu

daß in 400 Fällen, wie ter Herr Abg. Broemel btebauptet, meinen

Anordnungen niht entsprehend verfahren worden sei. Ein weiteres

Dann möchte ih den Herrn Abg. Broemel aber auch frag? welhem Zwecke er denn nun wieder die einzelnen “eel bezügli deren ih zugegeben habe, daß Mißgriffe vorgekommen seien, immer wieder hier des Langen und Breiten vorgetragen hat. Ich kann wirkli nihts anderes tun, als zugeben: es find in einzelnen Fällen Fehler passiert; aber wie einer der Herren Redner bereits gesagt hat sollte doch damit die Angelegenheit bezügli dieser Fälle abgetan sein.

Schließlich hat der Herr Abg. Broemel eine Bemerkun die ih antworten muß gesagt, wir wären in Preußen tut 2 kommen, daß einzelne Männer der Presse sich dazu hergeben müßten, durch die Veröffentlihung von Artikeln selber auf damit Verfehlungen der Beamten werden Meine Herren, das is eine so {were Beschuldi der preußishen Justiz (sehr wahr! rechts), deren Ee niht anwesend ift, daß ih aufs allerentshiedenste in seinem Namen gegen diese Behauptung Verwahrung einlege. (Lebhaftes Bravo rets.)

Der Herr Abg. Gyßling hat erklärt, er sei durhaus unbefriedigt von meiner Beantwortung der Interpellation gewesen; er halte die Anordnungen, die ih erlassen habe, im allgemeinen au niht für zutreffend. Nun, meine Herren, ih will mihch nit in eine nochmalige Begründung meiner Anordnungen einlassen; es w?rden da Meinungs- verschiedenheiten ¿wischen uns beiden vermutlich auf die Dauer do bleiben. Er hat aber die Art meiner Beantwortung der Interpellation bemängelt, weil ih auf die einzelnen Fälle nit eingegangen sei, die der Herr Abg. Träger vorgetragea habe, und das sei doch der Zwedck der Interpellation gewesen. Meine Herren, ih habe niht den Zweck der Interpellation dahin aufgefaßt, daß ih auf diese einzelnen gewesen, fo t e i Träger dann unter allen Umständen die Güte gehabt Ma a mi vorher darüber zu unterrichten, über wele Fälle er sprechen wolle. (Sehr richtig! rechts.) Denn daß diese einzelnen Fâlle im

daß sich speziel unter den jüdischen Flü@&tli i E: B anarcistisher Elemente Ea 5 Lo E I R C Rig E ere E worden, daß die Juden seit 1fisd evolution das Ferment der Dekomvosition gewesen sind. Auch die liberale „Kölnische Zeitung“ n Januar im gleichen Sinne über die eft cu C F L E eon. E in Peti tono Fremde über den Klee , die n dem freien Amerika ei ürdi- 0 erfahren, zeigt der Fall Maxim Gorfi, “Stibaltige Anf ind gegen unsere Polizei nit vorgebracht worden. Wir können der olizei nur dankbar sein, wenn wir von derartigen unnügen re- Es ateen et e Ich behalte mir vor, beim | ch auf den Umstand j jeder a ote Student G As Ipremen zu fommen, daß uns - Gyhling teilt mit, daß ihn das jüdi i dahin ermächtigt habe, zu erklären, dd a a ugt wer a Le T des Komiteemitgliedes Perlmann nicht ein- dedavouiert i as Schubkomitee habe den Brief hiermit öffentli amit ist die Beratung geschlossen Abg. von Brandenstein bemerkt persönli T Abg. Gvßling, der ihn einen Sharmader att U: “a mif í Maas e Ms B ybting g einem Scharfmacher ver- : s , erllaren, daß er den revolutionären Be- Mühe sein genüber lieber doch ein Sharfmather als eiñe Schlaf- f port ist hiermit erledigt. s folgt die zweite Beratung des von den Ab i | ) des . Fr von Jen und Neukirch (freikons.), Linz Bar Gee von der Groeben (fons.) u. Gen. eingebrachten Geseßz- entwurfs zur Abänderung des §53 des Kommunalk- abgabengeseßes, der die estimmungen über den von der Betriebsgemeinde an die Wohnsißgemeinde Fu zahlenden Zuschuß enthält. Die Steuerkommission beantragt, d ) Fassung zu geben: gt, dem § 53 folgende „Wenn in einer Gemeinde durch induft iebe in ei andern Gemeinde Mehrausgaben fe A Men Cet lichen Volks\hulwesens oder der öffentlichen Armenpflege oder für polizeiliheZwecke erwachsen die einen erheblihen Umfang erreihen und eine unbillige Mehr- belastung herbeiführen, so kann die Gemeinde von der Betriebs- gemeinde einen angemessenen Zuschuß verlangen. Dabei sind die der Gemeinde erwahsenden Vorteile zu berücksihtigen. Die Za- \chüfse der Betzuiebsgemeinde dürfen niht mehr als drei Viertel der gesamten direkten Gemeindesteuern der Betriebe betragen. Liegt der Betrieb in einem Gutsbezirke, so richtet sch der Anspruch gegen den Gewerbetreibenden. Die Zuschüsse dürfen in diesem Falle drei Viertel der Staatseinkommensteuer und der Real- e iro Arte es Sre Betrieb nit gewerbesteuerpflihtig, ô t S feuer eingeftell \tbetrages der Betrag der Staatseinkommen-

_Wenn von mehreren Gemeinden oder Gutsbezirk » sprüche erhoben werden, soll eine entsprechende E E Ansprüch: bis zu der zuläsfigen Höchstgrenzz stattfinden.“

(Das geltende Geseg läßt den Zushuß nur bei Mehr- ausgaben für Zwecke des öffentlihen Volksschulwesens oder der öffentlihen Armenpflege und nur bei einer Ueber- bürdung der I NIOLR N zu, und der Zuschuß soll nur bis zur Häfte der direkten Steuern betragen dürfen.)

Ein Abänderungsantrag des Abg. Lusensk i den Eingang des Antrags folgendermaßen fassen L L „Wenn in einer Gemeinde durch den Zuzug von Per-

sonen, die in einer anderen Gemeinde i ustri beshäftigt sind, Mehrausgaben de in industriellen Betrieben

Ferner beantragt Abg. Lusensky mit den Ab von der Groeben und Freiherr von Zedlig c ems fir h a gene Ans des Absatzes 2:

_„Die Zuschüsse dürfen alédann (beim Gutsbezi Kreisbesteuerung dieses Betriebs zu Gabe leute man ieE der steuer und Realsteuern und, wenn der Betrieb niht gewerbesteuer- pflichtig ist, den vollen Betrag der seiner Kreisbesteuerung zu Grunde liegenden Einkommensteuer niht übersteigen.“

Ferner beantragen dieselben Abgeordneten einen ( u wonach dieses Geseh erst am 1. April 1907 in Kraft et Die Abgg. Se Tf (freifons.) u. Gen. bean- M in E Fe 1 hinter dem Worte „Vorteile“ ein- e: wIOIDELE TIE vori zum Ausdruck Anträge: L (nl.) befürwortet die von ihm gestellten gEngelbrect(freikons.) bittet um Annahme sei I Bar n Dae bringen wolle, in welher Weise die Wehe: nde au orteille an Sieucrei i ürbeiter u ter idtigen E eucreinnahmen durch die zugezogenen g.Cassel (Fr. Volksp.) : Die Aenderung dieses ei - raphen des Kommunalabgabengesetz2s ist g Dele ean be pee artei des Hauses von dem Interesse für das Zustzndekommen des Sculunterhaltungsgeseßes geleitet wird. Eine systematishe Reform des Kommunalabgabengesez:s wäre eher am Platze gewesen. Wir müssen anerkennen, daß der Kommissionsantrag gegenüber dem ur- sprünglichen Antrag von Zedliß dadurch erhetlihe Abhilfe geshzfen hat, daß außer den Armen- und Schullasten nur noch die Polizei- lasten einen Anfpruch auf Zuschüsse geben können. Die Res aterung hat in der Kommission selbst anerkannt, daß der bisherige Prozentsay des Zuschusses bis zur Hälfte eigentlich niht erhöht zu werden brauchte; sie i\t aber dann doch mit einer Erhöhung auf drei Viertel einverstanden gewesen. Nach dem Ausdruck der KommissionE- fassung „unkbillige g wird in Zukunft auch eine ganz wohlhabende Gemeinde in der Lage sein, Zuschüsse zu fordern. Uu- vermeidlich wird dadur eine Reihe kleinbürgerliher Kriege zwischen den Nachbargemeinden werden. Der ursprüngliche Begriff des Gefegzes daß nur im Falle der „Ueberbürdung“ ein Zuschuß verlangt werder könne, muß festgehalten und klar zum Ausdruck gebraht werden. tei IE Agra e: Freund erklärt namens der erung feine Zustimmung zu den gestellt äg? - gememen als Boner anzusehen seien. E e as eyeimer Vberfinanzrat Dr. Strußt erkennt an, d - druck „unbillige Mehrbelastung“ bei cleteiigen Fêllen e gun glei@artigen Behandlung führen körne, und legt es dem Hause nahe ch bis zur dritten Lesung auf einen Antrag zu. einigen, der der N A Es Ae einführe. Ein jolher Antrag würde ] Finanzminister wesentli i é feine Zufmmung ages ntlih erleihtern, dem Geseßesvorshlag g. ulze-Pelkum (korf.) erklärt, t 7 die ‘Ahrte A gra N e A Me E Ms, Ie g. Freihzrr von Zedlig und Neukirch befürwortet gleih- falls diese Anträge. Für den Ausdruck , unbillige r S: aae sich bei der dritten Lesung noch ein besserer Ausdruck finden Abg. Brust (Zentr.) erklärt, daß seine Freunde an der Kom- missionéfassung festhalten, jede bei den C Bestiikmingin:-r é alle von Streitigkeiten nicht den Provinzialaus\huß, sondern das a Ee reR enlleben laffen wollen. g. Cassel lehnt im Na EagribeSt Li ungeredt E men seiner Freunde den Antrag Der Kommissionsantrag bestimmt ferner: „Fn Erman

in der Steuerkraft

dem ih und meine Partei gewiß doch in keiner Bezie Aus Kreisen des jüdischen Hilfskomitees ist selbst E ad

is des Einverständnisses beschließt der Kreis bezw. Bezirks-

aus\chuß. Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an den Provinzialrat statt.“ y M