1862 / 153 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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orgänischéèn Verbindung mit der Kirche stehe, und zwar der Règel nach über dem westlichen Haupteingange zu ihr. i

Zrvei Thürme stehen schicklih entweder zu den Stiten dés Chors oder

schließen die Westfront dèr Kirche ein. ¿ i.

Der Altarraum (Chor) is um mehrere Stufen über den Boden des Kirchenschiffes zu erhöhen. Er is groß genug, wenn er allseitig um den Altar den für die gotte8dienstlichen Handlungen erforderlichen Raum gewährt.

Anders Gestühl, als êtwa für die Geistlichen und den Gemeindevor- stand, und wo der Gebrauch es mit sich bringt, der Beichtstuhl, gehört nicht dorthin.

Auch dürfen keine Schranken den Altärraum von dem Kirchenschiffe trennen.

O

Der Altar mag je nach liturgischem und akustischem Bedürfniß mehr nach vorne oder rückwärts, zwischen Chorbogen und H'interwand, darf aber nie unmittelbar (ohne Qwischendurchgang) vor der Hinterwand des Chors aufgestellt werden.

Eine Stufe höher als der Chorboden muß er Schränken, auch eite Vorrichtung zum Knieen für die Könfirmanden, Kommunikanten , Kopulan- den U. #. v. haben.

Den Altar hat als solchen, soweit nicht konfessionelle Gründe entgegen- stehen, ein Kruzifix zu bezeichnen, und wenn über dem Altartische sich ein architektonischer Aufsaß erhebt, so hat das etwa damit vervundene Bildwerk, Relief oder Gemälde, stets nur tine der Hauptthatsachen des Heils darzu- stellen, j

9. Taufstein kann in der innerhalb der Umfassung8wände der Kirche befindlichen Vorhalle des Hauptportals oder in einer daranstoßenden Kapelle, sodann auch in einer eigens dazu hergerichteten Kapelle neben dem Chor steben. Da, wo die Taufen vor versammelter Gemeinde vollzogen werden, is seine geeignetste Stellung vor dem Auftritt in den Altarraum.

Er darf nicht erseßt werden durch einen tragbaren Tisch.

10,*

Die Kanzel darf weder vor noch hinter oder über dem Altar, noch überhaupt im Chore stehen. Jhre richtige Stellung is da, wo Chor und Schiff zusammenstoßen, an einem Pfeiler des Chorbogens nach außen (dem Schiffe zu)7 in mehrschiffigen großen Kirchen an einem der östlicheren Pfei- ler des Mittelschiffs. Die Höhe der Kanzel hängt wesentlich von derjenigeti der Emporen (13) ab, und is überhaupt möglichst gering anzunehmen, um den Prediger auf und unter den Emporen sichtbar zu machen.

U,

Die Orgel, bei welcher auch der Vorsänger mit dem Sängerchor seinen Plaß haben muß, findet ihren natürlichen Ort dem Altar gegenüber am Westende der Kirche auf einer Empore über dem Haupteingang, dessen perspektivischer Blik anf Schiff und Chor jedoch nicht durch das Empor- gebälke beeinträchtigt werden darf.

Det

12 Wo Beicht- oder Lebrstuhl (Lesepulk) sih findet, da gehört jener in

den Chor (7), dieser entweder vor den Altar auf eine der Stufen, die aus dem Schiffe zum Chor emporführen , doch so, daß der Blick der Geineinde nah dem Altar nicht verhindert werde, oder an einen Pfeiler des Chor- togens um für den Zweck der Katechese, Bibelstunde u. dergl. vor den Altar ting:rückt zu werden.

19

Emporen, außer der westlihen (11), müssen, wo sie unvermeidlich sind, an den beiden Langseiten der Kirche so angebracht werden, daß sie den freien Ueberblick der Kirche nicht ören. Auf keinen Fall dürfen fie fich in den Chor hineinziehen.

Die Breite dieser Emporen, deren Bänke aufsteigend hintereinander an- zulegen find, darf, foweit nicht die Ausladung von Kreuzarmen eine größere Breite zuläßt, 5 der ganzen Breite der Kirche, ihre Erhebung über den ¿FUß- boden der Kirche 5 der Höbe derselben im Lichten nicht überschreiten.

Von mehreren Emporen über einander sollte ohnehin nicht die Réde sein.

Bei der Anlage eines Neubaues, worin Emporen vorgesehen werden müssen , ist es sachgemäß, statt langer Fenster, welche dur die Empore unterbrothen würden , über der Empore höhere Fenster, die zur Erhellung der Kirche dienen , unter der Empore niedrigere Fenster zur Erbellung des nächsten von der Empore beschatteten Raumes anzubringen.

14,

Die Sitze der Gemeinde (Kirchenstühle) sind mögli{hst \o zu be- schaffen, daß von ihnen aus Altar und Kanzel zugleich während des ganzen Gottesdienstes geschen werden können.

Vor den Stufen des Chors ift angemessener Raum frei zu lassen. Auch ist je nah dem gotteSdienstlichen Bedürfniß cin breiter Gang mitten durch das Gestühl des Schiffes nah dem Haupteingange zu, oder, wo kein solches Bedürfniß vorliegt , sind zwei Gänge von angemessener Breite an den Pfeilern des Mittelschiffes oder an den Trägern der Emporen hin an- zulegen. Die Basen der Pfeiler sollten nicht durch Geftübl eingefaßt werden.

49.

Die Kirche bedarf einer S akristei, nit als Einbau, sondern als An- bau, neben dem Chor, geräumig, hell, trocken, heizbar, von fkirchenwürdiger Anlage und Auëêstattung. :

16.

Vorstehende Grundsäße für den evangelischen Kirchenbau find von den kirchlihen Behörden auf jeder Stufe geltend zu machen , den Bauherren rechtzeitig zur Kenntniß zu bringen und der firchenregimentkichen Prüfung, beziehungsweise Berichtigung, welcher sämmtliche Baurifse unterstellt werden

Le y Os 9 2 R. B M mussen, zu Grunde zu legen.

GUtadbten Das von der Kirchen-Konferenz zu Eisenach agus- gearbeitete Regulativ für evangelischen Kirchenbau. In allen wesentlichen Punkten entspricht das Regulativ denjenigen

Grundsäßen, welche seither bêim Kirchenbau im Preußischen Staate maß- gebend waren, und dürfte, wenn auch bestimmte örtliche Verhältnisse und andere Umstände vielfache Abweichungen nöthig machen werden, doc als Anhalt den kirchlihen und technischen Behörden zu empfehlen sein. Jeden- falls wird dadurch eine geregelte, dem evangelischen Gottesdienst entsprechende Behandlung der Kirchenbauten gefördert werden. Die einzelnen Para- graphen selbst betreffend, ist zu bemerken:

* U L A

Die Grundform der Kirchen is von ihrer Größe und von der Gestalt des Bauplatzes abhängig. Jm Allgemeinen erscheint für kleine Kirchen die oblonge Form als die zweckmäßigste und am wenigsten kostspielige. Für größere Kirchen, namentlich solche mit ausgedehnten Emporen, ist die Kreuz- gestalt, mit gleichen Armen (griechisches Kreuz) oder mit angebautem Lang- schiff (lateinisches Kreuz), und dèr Centralbau zu empfehlen.

U C. 5,

Die Anordnung der Eingänge ist häufig von den Wegen, die zur Kirche führen, abhängig. Eingänge an verschiedenen, besonders an einander gegen- über liegenden Seiten, sind wegen des unvermeidlichen Zuges und Raum- Aufwandes nicht günstig. Die Anordnungen von Vorhallen, mindestens von Windfängen is meistens unerläßlich.

Zu Y. 6.

Die empfohlene Stellung des Thurmes vor dem westlichen Giebel ent» spricht nicht immer der Oertlichkeit und ist deshalb in keiner Zeit unbedingt festgehalten worden. Auch mißbilligte Se. Majestät der hochselige König Friedrich Wilhelm 1V. eine solche Stellung häufig deshalb, weil dadurch die architeftonische Ausbildung des Hauptgiebels der Kirche verloren geht , auch, zumal bei Landkirchen, eine freiere landschaftlichere Gruppirung der Gebäude- Massen der streng architektonischen nicht selten vorzuzichen is. Jedenfalls sollte die Stellung des Thurmes zur Seite des westlichen oder östlichen Gie- bels um so weniger ausgeschlossen bleiben, als in beiden ¡Fällen die verschie denen Räumlichkeiten desselben mit dexr Gesammt - Anlage in zweckmäßige Verbindung gebracht werden können. :

U Y, 1.

Insbesondere bei niedrigen Altarbauen empfiehlt sich wegen der besseren architektonischen Wirkung die Erhebung des Chores über dem Schiff um mindestens Z Stufen.

U C 6.

Die Erhöhung des Altars um 2 Stufen dürfte in architektonischer Be ziehung vorzuziehen sein und is noch mit der Anordnung von Kniebänken an den Schranken verträglich.

U V 10.

Wenn es im Allgemeinen gewiß richtig ist, daß die Kanzel ihre Stelle nicht im Chore selb, sondern zunächst demselben im Schiff erhalten muß, so wird doch diese Regel bei kleinen Kirchen nicht immer festzuhalten sein. Der meist beschränkte Altarbogen erlaubt hier nicht immer das Vorrüdcken der Kanzel in denselben, und wiederum bicten , zumal bei Anlage von Seiten-Cmporen , die kurzen Seitenwände des ersteren keinen Raum für die Kanzel mit ihrer Treppe , so daß es in solchen Fällen kaum vermecidlich ist,

die Aufstellung der Kanzel an der östlichen Chorwand zu gestatten , eine Anordnung, welche neben dem Vorzuge der Symmetrie noch den einer guten akustischen Wirkung für sich hat. Jedoch muß dafür gesorgt werden, daß die Kanzel nicht zu hoh über dem Altar sich erhebe und noch cinen freien Umgang um denselben gestatte.

Nach Bunsen (vergl. Gutensohn und Knapp die Basiliken Roms) würde diese Stellung dem altchristlichen Gebrauch entsprechen, nach welchem Der

| Bischof von seinem Siß hinter dem Altar aus zur Gemeinde sprach. *)

Zu §. 13.

Die Emporen sind nicht als willkürliche Einbaue 4U dern möglichst organisch mit der Struktur der Kirche zu verbinden. Unter denselben sind Fenster nur bei einer das Maaß von § Fuß überschreitenden Tiefe derselben und bei verhältnißmäßig großer Breite und geringer Höhe der Kirche selbst, wobei die gegenüberliegenden oberen Fenster den Raum unter den Emporen nicht hinreichend beleuchten, nothwendig. Die Erhebung der hinteren Sizreihen über die vorderen muß 7 bis 8 betragen.

Berlin, den 17, Dezember 1861. e

behandeln, fon-

Namens der Abtheilung für das Bauwesen im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten (Unterschriften.)

*) Die Richtigkeit der Bunsenschen Annahme gilt als Controvers.

Circular- Verfügung vom 20. Juni 1862 betref-e

fend den Wegfall des Beneficiums des freiwilli-

gen Schul unterrichts für Kinder von Unterärzten in der Armee,

Jn Gemäßheit der Bestimmung im §. 1 unter 24. der Instrufk- tion über das Garnison-Schulwesen vom 27, September 1834 sind die in der Armee noch vorhandenen Unterärzte im Fall ihrer Be- dürftigfeit seither als berechtigt zum freien Schulunterricht ihrer Kinder angesehen worden.

_Nacdem inzwischen die Unterärzte allgemein zu dem Gehalts- saß der Assistenzärzte gelangt sind, fällt der Grund fort, welcher die bedingungsweise Bewilligung jenes Beneficiums für dieselben bervorgerufen hat. Jn Folge dessen ist von dem Herrn Kriegs- Minister der Wegfall des Beneficiums vom 1, Juli d. J. ab an-

geordnet worden, wovon Kenntniß setze.

sämmtlicbe Königliche

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ie Königlibe Regierung hierdurch in

Berlin, den 20, Juni 1862. E Der Minister der geistlicben, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten,

Zu Verlretung: / Lehnert. 1) An | Provinzial-Schul-Kollegien. 2) An sämmtliche Königliche Regierungen.

Akademie der Künste.

Die Königliche Akademie der Künste bringt hiermit zur öffent- lien Kenntniß, daß die Wagner'sche Sammlung während der be- vorstehenden großen Kunstausstellung aus ihrem bisherigen Lokale verlegt und in einem anderen“ Raume des Könmglicben Akademie Gebäudes dem Publikum zugänglich gemacbt werden wird. Wegen | der dazu erforderlichen Vorbereitungen wird die Sammlung am 6. d. M. geschlossen, Der Tag der Wiedereröffnung wird unmit telbar nah der erfolgten neuen Aufstellung bekannt gemach! werden. |

Berlin, den 2. Juli 1862.

Die König:iche Akademie der Künste zu Berlin, Jm Auftrage: S unt Éd, Daege, Professor Dr. Ernst Guhl,

Secretair.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Benn EmaMui sd,

E E ' d 4 «S A N L Verloosung von Stamm- Actien und Prioritäts-Vhbli- gationeu Ser. L, Il, und IV. der Nieders cchlesilhs- Märkischen Etsenbahn.

Bei der beute öffentlih bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm Actien und Prioritäts-Dbliga- tionen der Niederschlesisch: Märkischen Eisenbahn sind die in der An-

lage (a} aufgeführten : E

809 Stuck Stamm- Actien à 100 Tblr. : 173 Prioritäts-Obligationen Ser. 1. à S4 dergl A S2 dergl.

100 Thlr, 50 Thlr.,

100 Tólr.

d s y \ S V A gezogen worden, Dicselben fündigt, : af den Kapitalbetrag der Stamm - Actien zuglei mit den Zinsen für das 2te Semester d. J. vom 16. Dezember d. den Kapitalbetrag der Prioritäts - Obligationen aber 2 U L U O

werden den Besißern mit der Aufforderung ge-

vom

j

Q f « ° a V, |

gegen Quittung und Nückgabe der Actien. und Obligationen und der dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons nebft Talons bei der Hauptkasse der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn hierselbst, iu den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu

erheben. i

j Der Betrag der etwa fehlenden ZinLcoupons wird vom Ka- pitale gekürzt. Vom 1. Januar k. J. ab hört die Verzinsung die- ser Act'en und Obligationen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten aber noch rückckständigen, auf der Anlage mitverzeichneten Actien und Obliga- tionen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ih1e Ver- zinsung bereits mit dem 31, Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Uebrigens können wir uns mit den Juhabern der gekündigten Effekten in einen Scbriftwehsel wegen der Kapitalzahlung nit ein- laffen und werden daher dergleichen Gesuche den Bittstellern unbe- rücffibtiget und portopflicbtig zurücksenden.

Bexlin, dan 1. Zuli 1202.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. 9 Vel Lowe Mel nete.

liegt der heutigen Nummer des Staats-Anzeigers als besondere Beilage hei.

| von Lamprecht

f j \

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Preußische Bank.

Monats-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank- Ordnung vom 5. Oktober 1846. A (11 9a 1) Geprägtes Geld und Barren... 2) Kassen-Anweisungen und Privat-Banknoten 3) Wechsel-Bestände A) Lombard - Bestände 9) Staatspapiere, vexschiedene und Activa

90,198,000 Thlr. 1,558,000 56,911,000 7,055,000 ¡Forderungen y 12,122,000

115,999,000 Thlr. 24,570,000

6) Banknoten im Umlauf, .. 7) Depositen-Kapitalien &) Guthaben der Staats - Kassen, Jnstitute und Privat - Personen, mit Einschluß des (Giro - Verkehrs Berlin, den 30, Zuni 1862, Königlich Preußisches Haupt - Bank - Direktorium, Mehven, Schmidt, Vecbent, Wood Kühnemann.

4

4,948,000

Excellenz der Wirklihe Geheime Rath

Angekommen: S (Graf Stillfried aus Schlesien.

und Ober-Ceremonienmeister

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 4ten Garde-Zufanterie-Brigade, von Plonski, nach der Nheinprovinz.

Der General-Major und Commandeur der 3ten Garde-Jufan- terie-Brigade, von Frobel, nah Thüringen.

F ichtanrtliches.

Preußen. Berlin, 3. Juli. Se, Majestät der Nöôni famen heute Morgen gegen 11 Uhr von Schloß Babelsberg hier her, empfingen im Beisein des Kommandanten, General-Lieutenant von Alvensleben, die mili'airishen Meldungen und nahmen sodann den Bortrag des Kriegs- und Marine-Ministers, General-Lieute- nants von Roon, des General Majors und General Adjutanten von Alvensleben und des Majors von Vegesack entgegen. Aller- hôcbsldieselben empfingen später den Minister der auswärtigen An- gelegenheiten, Grafen von Bernstoiff, den Minifter der landwirth- schaftliben Angelegenheiten 2c. Grafen von Jhenpliß, den Minifter des Znnern von Jagow und den mit der interimistishen Verw tung des Polizei Präsidiums beauftragten Landrath von Bernut!

Se. Majestät kehren um 5 Uhr zum Diner nah Babelsberg zurü,

Hannover, 30. Juni, Se. Majestät Se. Majestät den König von Portugal unter Königlicvven St. Georgs - Ordens aufgenommen statutenmäßig demselben die Jnsignien des Großkreuzes phen-Ordené verliehen. (N. H. Z.)

Oldenburg, 30. Juni, H

a S)

- - T 4

Heute wird, der

folge, von einer Deputatien die in der jüngf al

fammlung beschlossene Petition wegen Baues

Oldenburg nah Bremen dem Großherzog Sachsen. Koburg, 30. Juni.

des gememschaftliden Landtages berichtete

der Kommission über den Gesetzentwurf,

dienttpflict in den Herzogthümern Kobu

§. 1 motivirte der Bericht die Feststellung

tairdienstpfliht auf das 19. Lebensjahr un

Kommission die Zustimmung der Versammlu1

brecht 1, einen Minoritätsantrag

jahr ‘als Anfangstermin für den

nehmen, und Abg. Kühne einen

daß für jeden Staatsbürger,

Leben8jahr zurückgelegt habe,

desselben Jahres die Militain

der Nachtheile, welche die E

Jahre in bürgerlicher

Widerlegung dieser bi

stimmung zunäcbfi der

20. Jahres anstatt des

abgelehnt, und der

rend der Antrag

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wurde. (Goth, VBaden.

beendigte vorgestern

durch die Eisendadn