1862 / 154 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg. Zins-Coupon zur Obligation des Aken-Rosenburger Deichverbandes (IIT Emission) Tbt ees 4MS | Thaler Silbergroschen Pfennige. Der Jnhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am M E 18.. und späterhin die Zinsen der vorbemerk-

ten Obligation für das Halbjahr vom Y bis mit (in Buchstaben) Thaler Silbergroschen Pfennigen bei

der Deichkasse zu Aken, Aken den ten 18. i Das Deichamt des Aken-Rosenburger Deichverban des.

(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) i i Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn Eingetragen im Register dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, T2 vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.

AilerhoGsiter Erlaß vom 23. Juni 1862 deélkrefe fend die Genehmigung zu der von-der Côln-Mins- dener Eisenbahn-Gesellschaft beabsichtigten Her- stellung eines Verbindungsfstranges am sogenann- E era onen.- Vel QUlleldorf, tnmnerdatd der Gemeinden Oberbilk und Flingern, und Verleihung der Expropriations-Befugniß für diese Anlage.

Jndem Jch unter den in Jhrem Berichte vom 20. Juni d. J. angeführten Umständen die von der Cöln-Mindener Eisenbahn-Ge- sellschaft nah Maßgabe des Mir vorgelegten Planes beabsichtigte Herstellung eines Verbindungsstranges am sogenannten Wehrhahnen bei Düsseldorf, innerhalb der Gemeinden Oberbilk und Flingern, hierdurch noch besonders genehmige , erkläre Jch zugleich ausdrück- lich, daß die der genannten Gesellsbaft für ihr Gesammt-Unterneh- men verliehene Expropriations - Befugniß auch auf die in Rede stehende Anlage Anwendung zu finden hat. Dieser Erlaß ift durch die Gesez-Sammlung bekannt zu machen.

Berlin, den 23. Juni 1862.

T8 ilhelm.

von Holzbrinck.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Wrinisterinm der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdocent an der Königlichen Universität in Halle, Oberlehrer Dr. F. A. Arnold, ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät daselbst ernannt worden.

Dem Thierarzt erster Klasse J. W. Birrenbach ist die Kreis- Thierarztstelle für die Kreise Altena und Olpe im Regierungs-Bezirk Arnsberg verliehen worden,

An der Ritter-Akademie zu Brandenburg a. /H. sind die Schul- amts - Kandidaten Biermann und Dr. Jänicke als Adjunkten angestellt worden.

An der Realschule zu Stettin ist die Anstellung des-Schulamts- Kandidaten Dr, Schönn als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.

An der Realschule zu Lippstadt ift die Anstellung des Schul- amts-Kandidaten V ilmar als ordentlicher Lehrer genehmigt worden,

Königliche Akademie der Künste zu Berlin.

a sich die Nothwendigkeit herausgestellt hat, in den für die

Kunfiausftellung bestimmten Räumen des Königlichen Akadeni:ie- |

Gebäudes einige baulihe Aenderungen, so wie andere, im Zuteref}se | des Publikums, wie der betheiligten Herren Künstler wünscbens- | werthe Ein1nchtungen eintreten zu lassen, mit diesen Aenderungen |

aber erst nad dem Schluß des akademischen Unterrichts in dem laufenden Sommersemester begonnen werden kann, so hat si die Königliche Akademie veranlaßt gesehen, die diesjährige große Kunft- ausftellung erst am Sonntag, den . September, zu eröffnen. Jndem die Königlicde Akademie dies zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt sie zu gleiher Zeit, daß demgemäß der Termin zur Einsendung der für die Ausstellung be- stimmten Kunstwerke auf den 16. August festgesetzt porden ift, und erlaubt sich dieselbe, das hiernah modifizirte Programm (a) für die diesjährige Kunstausstellung, dessen übrige Bestimmungen unverändert in Kraft bleiben, zu veröffentlihen und den Herren Künstlern, welhe die Ausstellung mit ihren Werken zu beshicken gedenken, zur gefälligen Beochtung zu empfchlen. Berlin, den 16. Kuni 1862. Königliche Akademie der Künste. Jm Auftrage: Tod. Daege. Pros. D», Sruft Gubl, Secretair. a, Programm. Große Kunst-Ausfst ellung im Königlichen Akademie - Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des Jn- und Auslandes 1862. : 1) Die Kunstausstellung wird am 7. September d. J. eröffnet

und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben niht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die O derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf. Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 15. Juli d. F. bei dem Jnspektorat der Aka- demié eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlihen Rahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufftellung

der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die leßteren bis

zum Freitag den 16. August d, J. bei dem Jnspektorat der

Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine

als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab-

geliefert werden.

Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken

gedenken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht,

daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künsftler- schaft der oben angegebene Einlicferungstermin un- avanderlic eiugebalten: wörden wird. Und daß demgemäß kein Kunsiwerk, welches.nicht his zum

16. August bei der Königlichen Akademie eingegan-

gen ist, in die Aus ftellung aufgenommen werden

kann.

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der

Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle

mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhef-

ten einer Karte bezeihnet, und bei Gegenständen, wo eine

Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bild-

nissen 2c. der Jnhalt der Darftellung auf der Nückseite des

Bildes kurz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), von auswärts kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalishe Zufrumente, so wie mecanishe und Jnduftrie - Arbeiten aller Art werden nit zur Ausstellung zugelassen. ; Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

Eine für diese Auêsstelung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar - Versammlung zu wählende Kommisfion ist für die Beobachtung der Vorschrif- n 2, 0,0 U 8 ee. die Aufstellung der Kunstwerke und die Auéschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- li, Erhobene Zweifel und Einjprachen entscheidet der aka- demische Senat.

Transportkosten Übernimmt die: Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunflwerke von ungewöhnlich s{chwerem Gew'cht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie

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zur Ausftellung Übersandt werden. Alle anderen Einsen- au haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu ragen. Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, fônnen nit von der Akademie überncmmen werden, so wie auch die Einrabmung von Bildern, Kupferslichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.

12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Nücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom-

men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet E |

zurückgewiesen. DBerlij1, bon, 10, Juni 1862. Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage : Ed. Daege. Prof. Dr, Ernft Guhl, Secretair.

Die Königliche Akademie der Künste bringt hiermit zur öffent- lihen. Kenntniß, daß die Wagner’ sche Sammlung während der be- vorstehenden großen Kunstausstellung aus ihrem bisherigen Lokale verlegt und in einem anderen Raume des Königlichen Akademie- Gebäudes dem Publikum zugänglih gemacht werden wird. Wegen der dazu erforderlichen Vorbereitungen wird die Sammlung am 6. d. M. gesblossen. Der Tag der Wiedereröffnung wird unmit- telbar nah der erfolgten neuen Aufstellung bekannt gemacht werden.

Berlin, den 2. Juli 1862. Die Königliche Akademie der Künste zu Berlin.

Jm Auftrage:

Ed. Daege. Professor Dr. Ernst Gußhl,

Secretair.

Kriegs -Ministeriuu.

V elanntw«S En

Jn dem Zeitraum vom 1. Juli bis Ende Dezember 1862

werden an Garnison-Brodgeld und für die nicht in natura empfans

genen, aus dem Militair-Etat zuftändigen Fourage-Nationèn nachfolgende Preise gewährt: (§§. 9 und 121 des Natural. Verpflegungs-

Reglements.)

Für die monatliche

Für einzelne Fourage-Beträge

¡FÜr Nessort ein Brod \{chwere

mittlere

j L j leichte pro pro Ctr. pro Ctr. 48 Pfd. Heu Stroh

A 9 Pfd. 18 Lth.

à 100 Pfd. à 100 Pfd.

Für die dô/ vinzen (Neg. - Bez. Gumbinnen, Königsberg i. Pr., Danzig, Marienwerder, Stettin, Cds- lin, Stralsund, Potsdam, «Frankfurt a.O., Posen, Brom- berg, Breslau, Liegniß, Ops- peln, Magdeburg, Merse- burg, Erfurt.) B. Für die weftlihen Pro- U (Negier. - Bez. Münster, Minden, Arnsberg, Düssel- dorf, Coblenz, Aachen, Trier, Côln und die Hohenzollern- schen Lande.) Berlin den 21, Juni 1862:

40 6 D

Kriegs - Ministerium, Hering.

Thlr. |Sgr. | Pf. [Thlr.|Sgr. | Pf. [Thlr. |Sgr. | Pf. [Thlr.]Sgr. | Pf. [Thlr.| Sgr. | Vf. Thlr. [|Sgr. | Pf. [Thlr.]Sgr. | Pf. ———— i |

| 20 Bi E ME N 14

Militair - Oekonomie - Departement.

Wil ck e.

Angefommen: Der General-Major und Commandeur der », Jnfanterie-Brigade, von Fallois, von Erfurt.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com» mandeur der Aten Division, Herwarth von Bittenfeld, nah

Bromberg. Ce Der General-Major und Präses im Marine-Ministerium, von

Nieben, nah Thüringen.

U O En zum Deklariren von Geld- und Werth-Sendungen.

Für die zur Post gegebenen Briefe mit Geld - oder Werth-Jnhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ist, wird im Falle ihres Verlustes oder der Beschädigung ihres Jnhaltes den gesetz- lichen Bestimmungen zufolge kein Schadens ersaht geleistet; hat da- gegen die Angabe des Werthes auf der Adresse stattgefunden , so erseßt die Postverwaltung den Schaden nah Maßgabe der Declaration. Jm Junteresse der Absender solcher Briefe liegt es daher, den Werth des JIn- halts auf der Adresse der Briefe anzugeben, und wird für diese Werths- Declaration nur eine im Verhältniß geringe, dem gewöhnlichen Portosaße

| binzutretende Gebühr Seitens der Post erhoben. Diese Gebühr beträat bei Sendungen bis 50 Thlr. an Wertb, sofern dieselben den cia Postbezirk nicht überschreiten, für Entfernungen bis 10 Meilen

für Entfernungen über 10 bis 50 Meilen

für grdhtve Entferitugon 1 120% T G Qn dae 4; A

_Da solche Briefe indeß noch häufig ohne Werths - Angabe zur Post geliefert werden, so wird das Publikum auf die vorstehenden Bestimmun- gen hiermit wiederholt aufmerksam gemacht. |

Berlin, den 14. Juni 1862. Der Ober-Post-Direktor chulze.

De ichtamtliiches.

‘Preußen. Berlin, 4, Juli. -In-der heutigen (17.) Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die Berathung über den Bericht der Kommission für Petitionen fortgesetzt.

i Hannover, 3. Juli. Durch ein Königliches Schreiben if die Ständeversammlung auf unbeftimmte Zeit vertagt worden. Der Wiederzusammentritt im Herbste if zweifelhaft, weil darüber Disfe-

renzen im Ministerium obwalten,