1862 / 158 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch des Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1865 ab in den Monaten Januar und Juli jeden Jahres. - Die Genossenschaft behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noh umlaufende Schuldverschreibungen zu fündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Tecmins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt

emacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und einen Monat vor

dem Zahlungstermine in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Cöln und Düsseldorf, in der »Cölnischen Zeitung« und in dem »Königlich Preußischen Staats-Anzeiger«. Sollte ¿ines oder das andere dieser Blätter aufhören zu erscheinen, so bestimmt der Oberpräsident der Rheinprovinz, in welchem anderen Blatte die Bekanntmachung erfolgen soll.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Terminen in der ersten Woche des Januar und Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinfet: e S

Die Auszahlung der Zinfen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver- chreibung, bei der Genossenschaftskasse in Bedburg, oder bei einem von dem Genossenschaftsvorstande näher zu bezeichnenden Bankhause in Cöln in der nach dem Eintritte des Fälligkeits-Termins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- bung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitster- mine zurüczuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. | Ö 8

Die gekündigten Kapitalbeträge , welche innerhalb dreißig, Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden , so wie die innerhalb fünf Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Genossenschaft.

Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Schuldverschreibungen amor- tifirt werden, so erläßt der Genossenschafts-Direktor dreimal, in Zwischen- räumen von vier Monaten, eine öffentliche Aufforderung durch die oben- bezeichneten Tagesblätter, jene Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an denselben geltend zu machen. Sind, nachdem zwei Monate nach der leßten Aufforderung vergangen, die Dokumente nicht eingeliefert, oder die Rechte daran nicht geltend gemacht worden, so wird die Amortisation von dem Königlichen Landgerichte zu Köln auf den Antrag des Direktors ausgesprochen, worauf an deren Stelle neue Schuldverschreibungen ausge- fertigt werden. Die Kosten dieses Verfahrens fallen dem Extrahenten des- felben zur Last.

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der fünf- jährigen Verjährungsfrist bei dem Genossenschafts-Direktor anmeldet und den stattgehabien Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei- bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- Coupons gegen Quittung ausgezahlt roerden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons nach dem beigefügten Schema bis zum Jahre 1865 ausgegeben. Für die weitere Jeit werden Zinscoupons auf jünfjährige Perioden ertheilt.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Genossen- \chats-Kasse in Bedburg, gegen Ablieferung des der älteren YJinscoupons- Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus- händigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Jnhaber der Schuldver- chreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

ui Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die

Genossenschaft mit ihrem Grundvermögen, so wie mit den Beiträgen, welche

auf Grund der F§. 4, 6, 10 und 11 des Allerhöchst bestätigten Statuts vom 3. Januar 1859 (Geseßz-Sammlung von 1859 Seite 28) von den Ge- nossenschaftsmitgliedern erhoben werden.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- \hrift ertheilt.

Bedburg, den .. ten

Der Vorstand der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung. : (Unterschrift des Direktors und dreier Mitglieder.) Eingetragen im Register No.

(Schema zum KJins-Coupon einer Obligation.) Rheinprovinz, Regierungsbezirke Cöln und Düsseldorf. Zins ck Sou oeu M zur Obligation der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung. 7 E E ¿Uber Thaler Thaler Silbergroschen Pfennige, Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ten 18.. an halbjährigen Zinsen aus der Kasse der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung ... Thaler Silbergroschen Pfennige Courant. Bedburg, den ten 19... (Facsimile der Unterschrift des Direktors und dreier Vorstandsmitglieder.) Eingetragen im Register Nr. Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.

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Finanz-Ministerium.

Bei der heute angefangenen Ziehung der 1sten Klasse 126er Königlichen Klassen - Lotterie fiel 1 Gewinn von 3000 Thlrn, auf Nr. 49,748. 2 Gewinne zu 1200 Thlr. fielen auf Nr. 24,253 und 51,691, 3 Gewinne zu 500 Thlr, auf Nr, 13,211. 32,765

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und 63,572 und Z Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 2901. 3905 und 67,540. Berlin, den 9. Juli 1862.

Königliche General-Lotterie-Direction,

Tages-Orduun4g.

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20ste Sißung des Hauses der Abgeordneten, am Donnerstag den 10. Juli, Vormittags 10 Uhr.

1) Fortsezung der Berathung des Berichts der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts-Etats für 1862 und 1863 über die Etats:

A. Für die Vertvaltung der direkten Steuern ;

B. Für die Verwaltung der indirekten Steuern ;

C. Von den Einnahmen und Ausgaben aus dem Salz- monopol,

Bericht derselben Kommission über die Etats der Domainen- und Forst-Verwaltung und der Central-Verwaltung der Do- mainen und Forften.

Bericht der Kommission für Finanzen und Zölle über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Stempelsteuer von aus- ländischen Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern. Bericht der Kommission für Finanzen und Zölle über den Antrag des Abgeordneten Dr. Reichensperger und Ge- nofsen.

Zweiter Bericht der Kommission für das Justizwesen über Petitionen.

Zweiter Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über Petitionen.

Zweiter Bericht der Kommission für Petitionen,

__ Abgereist: Se. Excellenz der Wirklihe Geheime Rath und veheime Kabinets-Rath JFllaire naþ Wiesbaden.

A

Fe ichtanrtliiches.

Preußen. Danzig, 8. Juli, Der Ankauf von Kriegsschiffen für unsere Marine in Eugland wird, wie wir hören, fich auf zwei Segel- Korvetten beschränken, deren eine in Stelle der verunglückten , Ama- zone“ für die Kadetten, die andere in Stelle des verkauften „Mercur“ für die Schiffsjungen als Uebungsschiffe einrangirt werden sollen. Es wird übrigens beabsichtigt, diese zu kaufenden Schiffe unter Leitung des hierzu designirten Schiffsbaumeister Gygot in England gleich für die in Rede stehenden Zwecke nach dortigem Muster einrichten und so herstellen zu lassen, daß die jungen Leute darin kasernirt werden können,

Heute Nachmittag werden ca. 150 Matrosen, Schiffsjungen und Seesoldaten als Besazung auf die Ende dieser Woche nach England abgehende Korvette „Gazelle“ per Dampfboot eingescifft.

Ein Kommando Matrosen unter Lieutenant z, S. 1. Klasse Wachsen wird in den nächsten Tagen nach Stettin abgehen, um die Ueberführung des von der Marine-Verwaltung dem Postfiskus abgefauften seitherigen Postdampfers „der Preußische Adler“ nach hier zu bewirken. Das. noch sehr gut erhaltene Schiff hat eine vortrefflide Maschine und soll in Stelle der am 1, September c. zum öffentlichen Verkaufe gelangenden Dampfkorvette „Danzig“ als Transportschiff einrangirt werden, nachdem es zuvor hier seiner Passagiereinrihtungen entkleidet und für Kriegszwecke hergestellt sein Mio, (D, D)

Sachsen. Koburg, 6. Juli. Jn der Sißung des gemein- schaftlichen Landtages am Sonnabend find die Berathungen über das Militair-Conscriptionsgeseß zu Ende geführt worden. Das ganze Geseß wurde in der Shlußabstimmung mit allen gegen eine Stimme angenommen, (Kob. Z.)

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Hessen. Kassel, 8, Juli, Die „Kasseler Ztg.“ schreibt : | Unter dem 4. d, M, hat der Vorstand des Minisleruums des Jn- nern, Geh, Regierungs-Rath v. Stiernberg, mit Rücksicht auf den Umstand, daß seit dèm Erscheinen der landesherrlihen Verkündigung vom 21. v. M. vielfach der Zweifel laut geworden ift, ob die voll- ständige, rüchaltlose Rückehr zu dem früheren Verfafsungsrechte in der wirklichen Absicht der Staatsregierung und der dermaligen Viniste- rial Vorstände liege, Veranlassung genommen, in einem Schreiben an die Regierungen und Regierungs-Kommissionen, welches zugleich den übrigen Behörden des Departements zugefertigt worden ist, sich offen und unumwunden über seine Stellung zur Verfassung vom 5. Januar 1831 in folgender Weise auszusprehen: „Jch schicke dabci voraus, daß die in der landesherrlichen Verkündigung vom 21. v. M. aus- gesprocbene Wiederherstellung des auf die Versassung vom 5. Ja- nuar 1831 fih gründenden Verfassungsrechtes keinerlei Vorbehalte und Verwahrungen enthält und als ein nah allen Seiten hin rectlich unanfechtbarer, in sich rechtsbegründeter und rechtmäßiger Aft sich darstellt. Jch stehe sodann nicht an zu ertláren, daß die rüdhaltlose vollständige Rüdckehr zu dem nunmehr wieder- hergestellten Verfassungsrechte mit allen si daraus ergeben- den Folgen und Konsequenzen natürlich insoweit nicht Abänderungen auf dem durch die Verfassung selbs! vor- geschriebenen, also dem verfassung8mäßigen Wege, erfolgen werden, oder durch die landesherrlihe Verkündigung selbst eingetreten find die unabweisbare Pflicht wie der ernste Wille der StaatsSregie- rung ist. Es wird deshalb auch mein unablässiges Bestreben sein, in dem dur die Gnade Sr. Königlichen Hoheit mir anvertrauten Ministerial - Departement diese meine Pflicht und Absicht auf das Gewissenhafteste zu bethätigen, und ih gebe mich dabei der gegrün- deten Hoffnung hin, daß sämmtliche Behörden der inneren Landes- verwaltung sih in allen ihren Handlungen von gleicher Ansicht und Absicht leiten lassen und meine Bestrebungen unterstüßen und fôr- dern werden.“ :

Das Zustizministerium hat die Genehmigung ertheilt, daß von den aus früherer Zeit anhängigen Anklagen wegen Preßvergehen Abstand genommen bezw, deren Zurücknahme verfügt werde.

Bayern. München, 6. Juli. J. M. die Königin von Neapel und die Frau Gräfin von Trani sind erst heute Abend hier einge- troffen; der Graf von Trani mußte wegen Unwohlseins in Genf zurückbleiben und wird nun übermorgen hier erwartet. Die Frau Herzogin Max mit Familie empfing ihre erlauhte Tochter in der Bahnhofhalle, woselbft sih auch der Hofmarschall Sr. Majestät des Königs, der General - Major Graf von Bultler, befand, Auf Veranlassung des Magistrats von München überreichten festlid gekleidete Mädchen der Königin Blumensträuße und wurde der Wagen, in welchem die hohen Ankommenden in die Stadt fuhren, mit Vlumen und Guirlanden geschmückt. Das vor dem Bahnhof und eben so am festlich gezierten Herzog Max- Palast versammelte Publikum empfing die hohen Herrschaften mit den berzlihsten Hochrufen. Alsbald nach dem Eintreffen derselben im Herzog Max-Palast fanden fich unsere Königlichen Majestäten zur Begrüßung der hohen Ankommenden dort ein und unsere Kô- nigin überreichte der „Heldin von Gaeta“ einen prachtvollen Lor- beerkranz. Die Königin von Neapel, so wie die Frau Gräfin von Trani werden si mit der Herzoglichen Familie übermorgen nach Possenhofen begeben. (N. C.)

Siederlande, Vom Rhktin 6. Juli, Die „Leipz, Ze“ berichtet: Nach Vittheilungen aus dem Haag betreffen die Unter- handlungen, welche zwischen dem Ministerium der auswärtigen An- gelegenheiten und den japanefischen Gesandten gepflogen werden, hauptsäcblich einen Aufschub, welchen Japan für die Ausführung jener Bestimmung des von diesem Reiche mit den Niederlanden und anderen Staaten abgeschlossenen Vertrages verlangt, nach welcher einige Häfen Japans vom 1. Januar 1863 an für diese Staaten geöffnet sein sollen, Japan giebt an, daß die Entwickelung der japanesischen Bevöl- ferung noch nicht auf der Höhe sei, um, ohne Gefahr für die Ruhe des Reiches, schon jeßt auf allen jenen Punkten die Berührung zwischen Europäern und Juländern zuzulassen. Japan veriangt einen fiebenjährigen Aufshub. England hat -in einen fünfjährigen Aufschub eingewilligt. Frankreich hat noch keine definitive Antwort gegeben, sondern den Vorschlag gemacht, diese Angelegenheit gemein- \chafilich mit den übrigen dabei betheiligten Mächten zu regeln. Ob die niederländishe Regierung cinen Aufschub zugestanden oder fich dem Vorschlage Frankreichs angeschlossen habe, darüber hat noch nichts verlautet,

Großbritannien und Jriand. London, 7. Juli. |

Prinz Ludwig von Hessen, welcher von Jhrer Majestät der Königin den Hosenbandorden erhalten hat, ohne daß, der Trauer wegen, die Belehnung mit dem üblichen Staatsceremoniell vorgenommen wor- den wäre, soll an Bord der Yacht „Victoria und Albert“ heute mit seiner jungen Gemahlin nach Antwerpen reisen. Das junge Che- paar wird aber den größten Theil des Jahres in England leben, theils in Frogmore bei Windsor, theils in einer zum St. James- Palaste gehörigen Stadtwohnung.

Se. Hoheit der regierende Herzog von Koburg-Gotha hat sih shon vorgestern verabschiedet und ift nach Deutschland zurückgereist,

Eines der prachtvollsien Diners der Saison hat am Sonnabend dem Vicekönig von Aegypten zu Ehren im Mansion- House statt- gefunden, zu dem außer den fremden Ausstellungs - Commissairen und vielen wissenschaftlichen Berühmtheiten , die hervorragensten Männer der Tories geladen waren (der Lord-Mayor, Mr. Cubilt, ist befanntlih Tory). Die Nachtiscbreden waren, wie gewöhnlich, gegenseitige Komplimente, und es ift nicht leicht , bei derartigen Gelegenheiten Über Allgemeines hinwegzukommen. Disraelis Rede war entschieden die nettefie von allen, und sehr geschidt benußte er den Umstand, daß der große Banketsaal, in welhem eben dem Pascha von Aegypten zu Ebren getafelt wurde, the Egyptian Hall heißt. Die Gäste trennten sich um Mitternacht.

Nachdem die Chemiker, Jngenieure, Journalisten und andere Vereine den fremden Fachgenossen manche Ehre erwiesen haben, wollen die Maler Londons auch das ihrige thun, und die bedeu- tendsten darunter sind zusammengetreten, um den eben hier anwe- senden Kunstgenossen des Auslandes, den Belgier Gallais an der Spitze, ein Banket zu geben, Zu diesem Zwecke haben Sir Ch. Eastlake, Stanfield, Roberts, Harth, Trith und Faed (5 der geach- tetsten Maler Englands) einen Ausschuß unter sih gebildet, und das Banket wird am 14. dieses in Willis'8-room stattfinden.

ZU der am nächsten Freitag (den 11ten) stattfindenden Feier der Preisvertheilung werden mehrere Regiments-Musikbanden vom Kontinente erwartet. Belgien shickt die Kapelle der Guiden, Frank- reich thut ein Gleiches; ODesfterreih so hofft man wird die in Rastatt stationirte Musikbande herüberschicken und Preußen soll auch einen Beitrag versprochen haben,

Vie Ausstellung war am Sonnabend von mehr denn 25,000 Personen besucht worden.

Das öôffentlihe Tournier der Schachfreunde ist zu Ende, und die Preisvertheilung, bei welcher, wie verlautet, der Preuße An- dersfen, wieder wie im Jahre 1851 den ersten Rang einnehmen wird, soll in Välde ftattfinden. Die Partieen zwishen hier und Paris fonnten leider nicht gespielt werden, weil die französische Tele- graphengesellshaft ihre Leitungsdrähte dazu nicht hergeben fonnte. Es wurden auch ohnedies Partieen genug gespielt, um alle Schacbliebhaber auf ein Jahr hinaus zu beschäftigen, und außer- dem sind nicht weniger denn 500 Schathräthsel eingesbick worden, deren finnreichstes mit einem Preise gekrönt werden soll. Gestern und vorgestern hat es auf dem Kanal heftig gestürmt, und an manchen Küstenpunkten waren die Windstöße so heftig, daß sie gewaltigen Schaden anrichteten. So namentlih in Deal, wo die Wellen über das fteile Ufer hinüber gepeitsht wurden, in die gegen- Überstehenden Häuser shlugen, das Viauerwerk beschädigten"und alle Scheiben zertrümmerten, Man wird sich von der Gewalt des Ors- fans einen annähernden Begriff mahen können, wenn man hört, das Boote von 12—15 Centner Gewicht vom Strande weggeschoben und weit ins Land hinein, über Gräben und Hecken hinweg, ge- s{chleudert wurden.

Frankreich. Paris, 7. Juli, Der „Moniteur“ publizirt heute den Wortlaut des Erkenntnisses, durch welches der Cassations- hof den vom Gerichtshofe zu Douay in Sachen Mirès gefällten Spruch aufgehoben hat.

Das „Pays“ zeigt an, daß die Frage in Betreff der Grab- kirhe zu Jerusalem eine diplomatiscbe Lösung erhalten hat. Die Kuppel wird auf gemeinschaftliche Kosten von Frankreih, Rußland und der Türkei ausgebessert werden.

Heute begann vor der sechsten Kammer des biesigen Zucbtpoli- zeigerichtes der Prozeß gegen die 54 der Bildung geheimer politi- scher Gesellschaften 2c, angeflagten Jndividuen. Nach dem Anklage- Akte hatte eine Verschmelzung der geheimen Gesellschaft von Vassel und der von Blanqui stattgefunden, die nunmehr Miot zum Prä- fidenten und außerdem 6 Divisions-, 20 Arrondissements- Chefs, so wie Sections-Chefs in unbestimmter Anzahl zu Paris haben follte. Es war eine Kundgebung für die erfte Aufführung der „Volon- taires8“ verabredet gewesen, und es waren in dem Comité die An- sibten darüber getheilt gewesen, ob man es vorläufig bei der ein fachen Manifestation belassen oder sofort zu den Waffen greifer sollte. Miot war für das Erstere gewesen, Vassel für das Leßtere Der eigentliche Zweck der Gesellshaft war nach einem Manifeft Vassel's die Abschaffung des Kaiserreihes und die Herstellung d

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demofratisch-sozialistisen Republik mit dem Motto: „Alles gehö Allen ; AlUes ist der Staat und der Staat if Alles!“ Ein Antrag, die Polizei - Agenten , welche in dieser Sache die Agents provoca- teurs gespielt, niht zum Eide zuzulassen, wird adgelehnt; dagegen verordnet der Präsident auf die Beschwerde einzelner Angeklagten, daß man das Publikum nicht an der Thür des Zuschauerraumes zurückweise. Der General Forey , der fih in den erften

nach Mexiko begiebt, nimmt neue Jnftructionen mit fi Streitkräfte zur See, welche Frankrei na Mexiko se bis jebt aus sieben Linienschiffen, drei gepanzerten gemischten Fregatten und zwei Transportschiffen.

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