1862 / 168 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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BeTan nt ad p i i

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem 1. Ofkto- ber d. J. ein neuer Kursus in dem Schullehrer-Seminar zu Oranienburg beginnt, und is die Prüfung der Aspiranten auf den 20., 21. und 22sten August d. J. von uns anberaumt worden.

Diejenigen, welche die Aufnahme in das gedachte Seminar nachzusuchen beabsichtigen, werden aufgefordert , bis zum 12. August d. J. mit dem be- treffenden Gesuche

a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf, wel-

cher außer den nöthigen Personal-Nachrichten den Gang ihrer

Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt,

d ihren Tauf-" und Confirmationsschein, E

e) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und religiöle Befähi- gung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre untadelhafte Suührung ,

d) ein ärztliches Gesundheits-Attest, in welchem auch die an ihnen er- folgte Jmpfung der Schußblattern bescheinigt sein muß,

e) cin Attest über die in den lehtverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken-Tmpfung,

F) ein Bildungszeugniß, welches sh Über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht,

g) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder , wieviel sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildungszeit zu zahlen im Stande sind,

an den Herrn Seminar - Direktor Dr. Crüger zu Oranienburg einzureichen und dessen weitere Anweisung zu gewärtigen.

Wegen der übrigen Bedingungen der Aufnahme wird auf die in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam (de 1861, Stück 35, pag. 268) und in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frank- furt a. O. (de 1861, Stück 35, pag. 205) veröffentliche Nachricht Bezug ge- nommen.

Berlin, den 23. Juni 1862.

Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.

Aus orderuug zum Deklariren von Geld- und Werth-Sendungen.

Für die zur Post gegebenen Briefe mit Geld - oder Werth-Jnhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ift, wird im Falle ihres Verlustes oder der Beschädigung ihres Junhaltes den geseuz- lichen Bestimmungen zufolge kein Schadens ersaß geleistet; hat da- gegen die Angabe des Werthes auf der Adresse stattgefunden , so ersezt

die Postverwaliung den Schaden nah Maßgabe der Declaration. Jm Jnteresse der Absender solcher Biiefe liegt es daher, den Werth des Jn- halts auf der Adresse der Briefe anzugeben, und wird für diese Werths- Declaration nur eine im Verhältniß geringe, dem gewöhnlichen Portosatze hinzutretende Gebühr Seitens der Post erhoben. Diese Gebühr beträgt bei Sendungen bis 50 Thlr. an Werth, sofern dieselben den preußischen Postbezirk nicht überschreiten, für Entfernungen bis 10 Meilen für Entfernungen über 10 bis 50 Meilen für größere Entfernungen

2 Sar. Da solche Briefe indeß noch häufig ohne Wertbs - Angabe zur Poft geliefert werden, so wird das Publikum auf die vorstehenden Bestimmun- gen hiermit wiederholt aufmerksam gemacht. Berlin, den 14. Juni 1862.

Der Ober-Post-Direktor Schulze.

N ichtamtiiches.

_ Preußen. Berlin, 22. Juli, Jn der heutigen (24) Sibung des Abgeordnetenhauses stand als erster Gegen- stand auf der Tages-Ordnung die Jnterpellation des Abgeordneten Neichensperger, betreffs Anerkennung des Königreichs Jtalien, welhe der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten be- antwortete.

Meckleuburg. Schwerin, 20. Juli, Unter der Leitung des Generalmajors und Divisions-Commandeurs v. Bilguer findet au in diesem Jahre eine Generalstabsreise ftatt, zu welcher von allen Truppentheilen der Division Offiziere zur Theilnahme be- fohlen sind. Sämmtliche Offiziere, 17 an der Zahl, versammelten fich dem „N, C.“ zufolge aus den verschiedenen Garnisonen des Landes am 17ten in Lübz, um von dort über Malchow nach Nöbel zu gehen. Der Umgegend von Röbel wird eine besondere Auf- merksamkeit zugewandt werden, da wahrscheinlich die größeren Herbst- manôver der Division dort stattfinden sollen. i

Holstein. Kiel, 17. Juli. Zu der demonstrativen däni- {en Monumentsenthüllung, welche zum 25, Juli (Jahrestag der Zdstedter Schlacht) auf dem Flensburger Friedhofe bevorsteht, wer- den nit allein einige hundert Kopenhagener Beamte und Studen- ten eintreffen, sondern eine verhältnißmäßig noch zahlreichere Menge bon Bürgern und Bauern der übrigen dänischen Distrikte und Städte sih einfinden. Die mit dänisch gesinnten Scleswigern vermischte Gesellschaft wird sich auf das Scblachtfeld von Jdst.dt begeben und mehrere Ortschaften in Südshleswig besuchen, Das

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JUßstüÜck des Bissen'’schen Löwen - Monuments is in diesen Tagen mit den Bildnissen der vornehmsten dänishen Gefallenen geschmüdckt worden, Die dänische Regierung hat jeßt in England einen ge- panzerten Dampfwidder bestellt, der dazu bestimmt ist, im Kriegs- falle eine Ueberbrückung der an das Danewerk sich ans(hließenden Schleyposition zu verhindern. (D. A. Z.)

amburg, 21. Juli. Jn der am 19ten d, M. abgehalte- nen zwölftea Konferenz der hier versammelten Elbschifffahrte-Revi- sions - Kommission ist, der H. B. H. zufolge, der von Hannover und Mecklenburg am 30. April vorgelegte und seiner Zeit zu öf- fentliher Kunde gekommene Ausgleihungsplan zur Erledigung der Elbzollfrage von mehreren Regierungen abgelehnt, dagegen von den Bevollmächtigten für Oefterreih, Preußen und Sachsen die Mit- theilung einer neuen, die verschiedenen Jnteressen gleichmäßiger be- rücfsichtigenden Grundlage zu einer solchen Verständignug in Aus- siht gestellt, worüber indeß ein näheres Einvernehmen jener drei Regierungen vorgängig herbeizuführen sein werde, weshalb eine Ausseßung der Konferenzen angemessen erscheine. Es soll hierauf beschlossen sein, die nächste Konferenz, ohne daß eine besondere Ein- ladung erforderlich sei, auf den 15. Oktober anzusetzen.

Frankfurt, 19. Juli. Der in der Bundestagssißung vom 10ten d. von Baden gestellte Antrag auf Aufhebung des Bundes- Beschlusses vom 6. Juli 1854 über die Presse lautet nah dér , Wes, Ztg.“ vollständig, wie folgt:

Der Beschluß der Bundesversammlung vom 6." Juli 1854 die Er- lassung allgemeiner Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauches der Presse betreffend is eine Konsequenz der im Jahre 1851 unter den Bundes- Regierungen zu Stande gekommenen Vereinbarungen. Nach schweren politi= schen Stürmen sollte von Bundes wegen Institutionen und Zuständen ent- gegengetreten werden, welche für die innere Ruhe und Ordnung der einzel- nen Bundesstaaten und dadurh für die Sicherheit des ganzen Bundes be- drohlich erschienen. So trägt denn das Bundes - Preßgeseß den Charakter einer Zeit, welche nah einer Periode der Geseßlöosigkeit und Unmacht der Staatsgewalt in einzelnen deutschen Ländern den Regierungen die Mittel der Repression gegen jede den Bestand des Staates möglicherweise gefährdende freiere Bewegung der Geister zurückzugeben bedacht war, Auf den Art. 18 der Bundesakte gegründet, welcher der Bundesversammlung die Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit zur Aufgabe macht, be- schränkt der Beschluß die Geseßgebungsgewalt der einzelnen Bundesstaaten, indem er allgemeine Grundsätze aufgestellt, welche als äußerste Grenze für die in den einzelnen Bundesländern zu gestattende Preßfreiheit zu betrachten sind.

Nachdem nun aber diese Ausnahmsperiode der deutschen Verhältnisse einer ruhigeren Gestaltung wieder Plaß gemacht hat, ist von mancher Seite die Frage laut geworden, ob der Bestimmung des Bundes-Grundgeseßes in ihrer wahren Bedeutung nicht besser entsprochen würde, wenn die Bundes- versammlung sich auf die Aufstellung allgemeiner Grundsäße über das Mi- nimum der zu gewährenden Preßfreiheit beschränkte und so das Eingreifen ihrer Thätigkeit in die Partikular-Geseßgebungen auf eine Festsezung der außersten Grenze der möglichen Beschränkung der Preßfreibeit in den ein- zelnen Ländern minderte.

Die großherzogliche Regierung, welche den Bestimmungen des Bundes- beschlusses vom 6. Juli 1854 durch dessen Publicirung und Vollzug nach- gekominen is , vermag die Berechtigung dieser lehteren Auffassung nicht zu verkennen, und würde ein Zurückgreifen auf diese dem Geiste der Bundes- Grundgeseße angepaßte Auslegung der im Art. 18 der Bundesakte gemachten Verheißung freudig begrüßen. Jedenfalls wird der Saß, daß eine für ganz bestimmte Zeitverhältnisse gegebene Gescekgebung ihrer Natur nach nicht zu unabänderlichen Normen bestimmt ist, Anwendung auch auf die Preß - Ge- seßgebung finden müssen. Die Gründe, welche das Bundes-Preßgeseß vom Jahre 1994 hervorriefen, sind niht mehr. Die großherzogliche Regierung geht zwar keinesweges so weit; alle Bestimmungen jenes Gesetzes jeßt für unzeitgemäß und unanwendbar zu erklären ; -wohl aber glaubt sie, nah den gemachten Erfahrungen, dieses von einer derselben behaupten zu müssen. Es ist dies das in §. 2 zur Regel gemachte Konzessionssystem, welches das Recht zum Betriebe cines mit der Presse zusammenhangenden Gewerbes von persönlicher Konzession abhängig macht und die wegen »Mißbrauch8« nicht allein durch Rithterspruch, sondern auch durch Verfügung einer Verwaltungsbehörde ent- ziehen läßt. So brauchbar und nothwendig eine solche Macht in Händen der Regierung in politisch-kritischen Zeiten scheinen mochte, eben so unzweifelhaft widerspricht im geordneten Staatsleben die fragliche Bestimmung allen Rechts- grundsäßen. Es is von selbst klar, daß von Preßfreiheit keine Rede ist, so lange alle mit der Presse beschäftigten Gewerbetreibenden in solcher persön- licher Abhängigkeit von dem wechselnden Willen der Administrativbehörden stehen. Die außerordentliche Härte der Konzessions - Entziehung wird über- dies dadurch noch drückender, daß in den meisten Fällen nicht der Haupt- schuldige, der Verfasser der inkriminirten Schrift, sondern derjenige getroffen wird, der böchstens dessen Gehülfe, oft nur ein bewußtloses und beat, tes Werkzeug war. Die Leichtigkeit solcher Entziehung beruht offenbar auf dem Schlusse, ein Recht, welches einem Jndividuum nicht von felbst, son- dern nur mittelst freier Bewilligung der Staatsgewalt zukomme, könne ihm auch ohne allzu große Aengstlichkeit wieder entzogen werden. Wird nun aber das Recht zum Betrieb eines Preßgewerbes, wie bei allen anderen Ge- werben dies doch der Fall -ist, als Ausfluß der natürlichen Freiheit aufge- faßt, so ergiebt sih von selbst die Konsequenz, daß dasselbe nur kraft eines Strafgeseßes durch ein Strafgeriht und jedenfalls nur wegen persönlicher Verschuldung des Betreffenden diesem enkzogen werden kann. Diesen ge- sicherten Rechtsstand wünscht jedenfalls die Großherzogliche Regierung durch die Lande8geseßgebung der Presse zu gewähren.

Aus den im Vorstehenden angegebenen allgemeinen Gründen und bei dem engen Zusammenhange der Bestimmungen des §. 2 mit den übrigen Vorschriften des Bundesbeschlusses vom 6. Juli 1854 beantragt dann die großherzogliche Regierung (wir wiederholen d?n bereits mitgetheilten Antrag):

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Daß der Bundesbeschluß vom 6. Juli 1854 über die Presse seinem ganzen Mortlaute nah außer Kraft gesezt und die Erlassung der nöthigen geseh- lichen Vorschriften zur Verhinderung des Mißbrauchs der Preßfreiheit den einzelnen BundeSregierungen anvertraut werde; eventuell wenn eine Mehr- heit der hohen Bundesregierungen hierauf nicht eingehen zu fönnen glauben sollte, als unverschieblich die Aufhebung des Konze]sions - Systems, wle es jener Bundesbeschluß anordnet, zu beschließen. Ls g gef

Oesterreich. Wien, 18. Zuli, Das „Dr. J. meldet als ganz bestimmte Thatsache, dab bereits binnen 4 Wochen der Landtag von Siebenbürgen einberufen wird. Ueber die Einbe- rufung des ungarischen Landtags dagegen läßt sich im Augenblicke noch gar nichts Bestimmtes sagen. LWie die Dinge liegen, ist es sogar niht unwahrscheinlich, früher au noch den froatiscben Land- tag wieder zusammentreten zu sehen. Vie Mittheilungen der „Jud. belge“, der „K. Z." u. |. w. über ein autographes Schrei- ben des Kaisers Napoleon an den Kaiser von Vesterreicb und über eifrige Bemühungen des französischen Kabincts, um Oesterreich zur Anerkennung des status quo in Jtalien und zum Eintritt in einen europäischen Kongreß zu bewegen, sind nah dem genannten Blatt änzlich unbegründet. | | y * Großbeitannien und Jrland. Lowdon, 20: Juli, Das „Court Journal“ schreibt: „Obgleich es nicht wahr ist, wie behauptet wurde, daß Kardinal Wiseman dem Papste 4000 Jrlän- der zur Vertbeidigung Roms versprochen hat, so ift es doch wahr, daß eine große Anzahl Jrländer sih täglich von Marseille nach Nom einscbifft und läglih noch mehr folgen.“ s

Dasselbe Blatt schreibt über den Schluß der parlamentarischen Session: „Die Minister finden es denn doch etwas s{werer, als man gemeinhin glaubte, die StaatsSgeschäfte der Session abzuwideln, und man spricht jezt niht mehr vom 28, Juli, sondern von der zweiten Woche des Monats August als von der Zeit, wo die Ar- beiten der Gesezgeber ihr Ende erreichen werden. Bis jeßt wird noch kein Tag genannt, an welchem das ministerielle Whitebait dinner, der regelmäßige Vorläufer des Schlusses der Sesston, statk- finden soll.“

Frankreich. Paris, 20, Juli. Der „Moniteur“ meldet, daß die Prinzessin Clotilde sid vollkommen wohl befinde und das Befinden des Neugeborenen nichts zu wünschen übrig lasse.

Au der Spitze des „Moniteur “-Bullctins liest man heute: „Der Kaiser hat den General Forey nah Vicby berufen lassen, um mit ihm vor seiner nahen Abreise zu konferiren. Der Ober - Komman- dant der Mexiko - Expedition ist, nacbdem er 24 Stunden bei Sr. Majestät verweilt, nah Paris zurücgekehrt. A

Nah der vom „Constitutionnel“ veröffentlichten Organisation des mexifanishen Expeditions - Corps wird si dasselbe auf 25 bis 26,000 Mann belaufen. Die Junfanterie - Bataillone, welche nah Merifo abgehen, wurden auf 1000 Mann verstärkt. Das Expe- ditions-Corps zählt 22 Bataillone (4 Bataillone Jäger, 6 Bataillone Quaven, 1 Bataillon algierisher Jäger , 10 Bataillone Linte und l Bataillon Marine-Jnfanterie), also 22,000 Mann. Die 4 Bat- terieen Artillerie, die 8 Schwadronen Reiterei, die 2 Compagnien vom Genie 2c. 2c. können auf 3—4000 Mann angeschlagen werden. Die Divisionen, welche gewöhnlih nur aus 4 Regimentern Jnfan- terie und 1 Bataillon Jäger bestehen, wurden durch ein 2, Bataillon dieser Waffe und ein Reserve-Batailion verstärkt. Das Mißverhältnß der Jnfanterie tritt dadurch, bei dem Mangel aller Reserven an Artille- rie und Kavalterie, noch mehr hervor, aber man scbreckte vor den unge- heuren Transportkosten ungefähr 2000 Frs. per Artillerist und Kavallerist bis auf Weiteres zurück, Der „K. Z.“ wird ge- schrieben: General Forey, der in Vichy seine leßten Justructionen erhalten, reist am 28. nah Mexiko ab, und zwar nicht auf der Panzer - Fregatte „Normandie“, sondern auf dem Linienschiffe „Tu- renne“, das ihm und seinem Stabe zur Verfügung gestellt worden. Der Abenteurer Almonte behauptet, er sei von Frankreich auto- risirt, für 2 Millionen Papiergeld auszugeben. Es fällt auf, daß die franzöfishe Regierung si immer noch nicht über diese Wirth- schaft hat vernehmen lassen. Die Mexikaner scheinen Anstalten zu einem Bombardement von Orizaba zu machen; viele Einwohner sollen bereits aus der Stadt geflohen sein. Ein geheimer Bericht des Generals Lorencez soll verschiedene EnthÜllungen über die Verbindung enthalten, welche zwischen der Regierung von Washington und den Mexifanern unterhalten worden, und auf die Beseßung Tampico's dringen, von wo aus Juarez seine amerikanischen Waffenzufuhren erhalte.

Außer der Société française des cotons algériens und der englischen Gesellschaft der Macta bildet sich in diesem Augenblicke noch eine dritte Actien-Gesellshaft zur Einführung der Baumwol- Kultur in Algier , ‘in der französische und englische Kapitalien un- gefähr gleich stark vertreten zu sein scheinen. :

Nach der „Jud. b.“ ift der Friede zwischen Frankrei und dem Kaiserreich Anam unterzeichnet, Die am 28, Mai begonnenen Ver- handlungen wurden am 3. Juni geschlossen. Die Natificationen müssen in 6 Monaten ausgewecchselt sein, Der Commandeur Les vaiffière, Generalstabs{chef des Admiral Bonard, wird in Frankreich

am 16. Juni eingeschifft. Man versichert, daß der Hof von Hué alle Bedingungen des französischen Admirals angenommen habe, namentli diejenige, die Kriegsfosten zu bezahlen. Die Franzosen verdanken diese unvorgesehene Unterwerfung des Kaisers Tu- Duc dem Umftande, daß in Tonkfing eine Empörung ausgebrochen war und daß die Rebellen Kescho, die Hauptstadt der Provinz, be- lagerten.

Die Nede, welhe Rouher am 17, Juli bei dem Banket in London gehalten, hat in England, wie dem „Moniteur“ von dort geschrieben wird, „einen ausgezeichneten Eindruck gemacht, weil sle die Meinung bestärkt und bestätigt, daß die nunmehr zur perma- nenten Politik Franfkreihs gewordene Handelsfreiheit dutch das von dieser Macht gegebene Beispiel allmälig in ganz Europa die Ober- hand gewinnen wird.“ i

Durch Kaiserliche Dekrete find die Wassershußbauten in Nevers und Condom für gemeinnüßlich ertlärt worden; der Staat bethei- ligt sih an den Kosten mit zwei Dritteln, d. i. mit 560,000, resp. 288,000 Francs. A i Jn dem Departement der beiden Sèvres bereitet sich eben eine gewaltige Wahlschlacht für die Ernennung eines Generalrathes vor. Der Kandidat der liberalen Partei, der Bürgermeister Tonnéet , ift dieser Tage seiner kommunalen Würde durch Verfügung des Prä- feften enthoben worden. ;

21, Juli. Nach der „Patrie“ haben sich Frankreih und Rußland entschieden, in der serbischen Frage ein gemeinsames Be- nehmen zu verfolgen. Die „Presse“ theilt mit, daß das fran- zösische Expeditions-Corps in Mexiko auf 30,000 Mann gebracht werden wird. : . Spauien. General Prim, der jeßt nah Spanien zürück- gekebrt is und eine Schrift über die mexikanishen Vorgänge ver- öffentlihen wird, hat, wie dem „Clamor Publico“ aus London mit- getheilt wird, wiederholt lange Besprehungen mit Earl Russell und anderen hochstehenden politischen Personen in England gehabt. General Prim geht nah kurzem Aufenthalte in Madrid na Pen- ticosa ins Bad. Die Gräfin Montijo, Mutter der Kaiserin Eu- genie, ist am 17. Juli von Madrid nah Paris abgereist.

Eine Depesche aus Madrid meldet, daß die Königin den Var- {hall Concha zum Botschafter in Paris an die Stelle des Herrn Mon, und den General Dulce zum Ge neral - Capitain von Cuba an die Stelle des Marschalls Serrano ernannt hat. :

Italien. Turin, 21. Juli. Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer fkonstatirte der Minister der auswärtigen Ange- legenheiten, Durando, auf eine Jnterpellation Petrucelli’s in einer mit vielem Beifall aufgenommenen Rede den Stand der Beziehungen zum Auslande, Er sagte unter Anderem: Die Bafis der ita- lienishen Politik sei die Aliance mit Frankreich; er protestire von Neuem energish gegen die Worte Garibaldi's. Die Regterung fer mit Frankreich alliirt, werde aber niemals etwas thun, was den Interessen Jtaliens widersprehe. Die Beziehungen zu “Eng- länd“ feien die bertllhsken und êr Vase L Annahme der Möglichkeit eines Krieges gegen England zurück. Die Aufgabe Jtaliens sei, die Einigkeit zwishen den Westmächten zu unterhalten, Die Dokumente in Bezug auf die Anerkennung Nuß- lands und Preußens lägen sämmtlih vor und es feien keine dere Bedingungen gestellt worden; er hoffe, daß die deuts@en gierungen dem Beispiele Preußens folgen würden; er konstatirt ferner die Freundschaft mit Belgien, Schweden und anderen MêäS- ten, berührte die Differenz mit Spanien und sprach einige Worte über die montenegrinisbe und serbishe Frage. Jn | rf di venetianishe Frage theilte er mit, daß im verflossenen Vorscbläge wegen Ankaufs Venetiens gemaht worden aber zu keinem Ziele geführt hätten; er bosfe, daß di römischen Frage nicht mehr lange auf fi warten laßen

Die „Jtalie“ hält die Gerüchte, daß Spanien îin K Ftalien anerkennen werde, sür keineswegs fo unwa: die fklerifalen Blätter dieselben aufnehmen. Diaz haben in Spanien schon läng die Ansicht verfod Jsabella durchaus nicht die geringste Urfache : schen Prinzipien des Königs Franz und des Erafen unterstützen, und daß die Intereffen der | t Unterbrecbung der diplematischen Beziedung fah in Berührung stehenden Ländern

Die legitimistisde Partei in Rom matt f Gar'baldi's ins Patrimonium Petri ge Part ei, der „Ofsservakore Romano“, will sogar Expedition noc un Laufe des Jul erfolgen dagegen sind die Oesterreicder üderzeugt ,

Venetien abgesehen dabe; do verläßt man n@ ten gewaltigen FestungSdauten.

fina“, wird aus Venedig der

„waren dis jeßt die AchUeSferse venetiguischen BVesißkKandes, Die

den leßten wunden Fleck des Vertdetdts Chancen einer kräftigen Offensive,

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mit dem Text des Vertrages erwartet, Er hat sih in Singapore

vollendet und wird dereits mit dei