1862 / 184 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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suche der Eltern von Soldaten um Beurlauhungen «der Lehteren

portofrei zu befördern seien oder nit.

Jn Folge dessen fieht sih das KriegEministerium-veranlaßt, die Militair - Behörden darauf aufmerksam zu machen, daß dergleichen Bescheide nach den in den §g. 1 und 2 des Regulativs über die Portofreibeit in Militair-Staatsdienst-Angelegenheiten vom 21. Fe- bruar c, ausgesprochenen Grundsäßen unbedingt portopflichtig Interesse der Antragsteller dabei koukurrirt , und es Überdies in der Natur der Sache beruht, daß, wenn fogar die Be- scheide auf Urlaubsgesuche der Soldaten und der Beamten selbst der Portozahlung unterliegen (F. 2 ad Nr. 1), dies noch welmehr bei den Vescheiden auf derartige Gesuhe von folhen Personen, welche nicht selbst im Militair-Staatsdienste stehen, geshehen muß.

find, da das

Berlin, den 1. August 1862.

Kriegs - Ministerium. v-on N-0-01n,

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Verfügungen vom 2, und 6. August 1862, das Verfahren bei den Naturalien-Ankäufen für die Königlihen Militair-Magazine-betreffen d,

Bei den Naturalien Beschaffungen für die Königlichen Militairs-

Magazine hat fih seit längerer Zeit in den ausführenden Lokal- Jnstanzen mehr als erwünscht die Praxis herausgestellt, den Be- darf größtentheils im Ankauf aus zweiter und dritter Hand oder dur kaufmännische Lieferungs-Unternehmer sicher zu stellen, wäh- rend der direfte Ankauf von den Produzenten immer mehr in den Hin- tergrund getreten ist. Wenn der Herr Kriegsminister auch aner- kennt, daß diese Richtung des Anfauf8geschäfts im AlUgemeinen durch die gänzlich veränderten Verkehrs- und Handelsverhältnisse der Gegenwart hervorgerufen ist, so glaubt derselbe doch bei den großen Vorzügen der Naturalien-Beschaffung aus erster Hand, d. i. von den Produzenten selbst, gegenüber der Benußung anderer Han- delsquellen, so wie auch im wohlgemeinten Jnteresse der großen Zahl kleiner ländlicher Grundbesißer, sih des Versucbes nicht ent- halten zu dürfen, die Versorgung der Militair-Magazine mit Natu- ralien durch Heranziehung von Produzenten in ausgedehnterem Um- fange als seither, bewirken zu lassen.

Zu diesem Behufe wird der Herr Kriegs-Minifter den ausfüh- renden Vrganen jenes vrejjorts zur besonderen Pflicht machen, un- ausgeseßt ihre Bemühungen auf Erreichung jenes Zieles zu richten, und beabsichtigt derselbe außerdem auch, in Bezug auf das Ankaufs- geschäft selbst, jede Erleichterung zu Gunsten der Produzenten, fo weit dies mit dem Junteresse der Staatskasse irgend vereinbar, ein- treten zu lafsen.

Der Erfolg dieser Maßnahmen wird jedoch wesentli davon abhängen, daß die selbst produzirenden Verkäufer für den direkten Absaß ihrer Erzeugnisse an Roggen, Hafer, Heu und Stroh an die Königliwen Militair-Magazine auch anderweit unmittelbar interessirt werden. Jn dieser Beziehung bat der Herr Kriegs-Minister meine Vermittlung dabin in Anspruch genommen:

durch die Herren Ober - Präfidenten 2c. den Landraths- Aemtern und durch diese den Produzenten von der Absicht der Militair- Verwaltung. Kenntniß geben zu lassen und dieselben darauf auf- merksam zu machen, daß alle etwaigen Hindernisse und Schwierig- keiten, welche sich der Verwirklichung dieser woblbegründeten Ab-

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ncht entgegenstellen sollten, sofort bei dem Königlichen Kriegs-Ministerium zur Anzeige zu bringen.

- Besonders dürfte eine derartige Anregung der Produzenten fich für die Zeit, wo die Anfäufe der Magazin- Verwaltungen lebhafter ausgenommen werden, in den Herbstmonaten empfehlen.

___ Euer 2c. ersuche ich demnach ergebenst, dem Gegenstande gefäl- ligt Jhre besondere Theilnahme zuwenden zu wollen, um durch Dero thatfräftige Mitwirkung den gewünschten Erfolg zu sichern bon demjenigen, was Euer 2c. in der Sache angeordnet haben, er- bitte ich mir seiner Zeit eine gefällige Anzeige.

Berlin, den 2. Auguft 1862.

Der Minifter des Jnnern. gez. von Jagow. An sämmtliche Herren Ober-Präfidenten.

_ BVorstebender Erlaß des Herrn Ministers des Jnnern an die Königlichen Ober-Präfidenten ‘der Provinzen wird hierdurch zur Kenntniß der Königliwen Militair-Jntendanturen gebracht, welche

selbs dur sorgfältige Beobachtung der Ankauf8oparationen der einzelnen Magazine, sowie je nah den Umständen dur fördernde, oder vermittelnde Einwirkung beizutragen, sich werden angelegen

sein laffen. Jn vielen Fällen wird es nit genügen, daß die mit Besor-

gung der Naturalien - Ankäufe betrauten Magazin - Beamten nur

den guten Willen haben, ihre Ankäufe direkt von den Produzenten zu machen und si auf die Benußung der sih bierzu von selbs etwa darbietenden Gelegenheiten beschränken; vielmehr wird es nöthig sein, durch eigenes Bemühen den Verkehr mit den Produ- zenten zu beleben und denselben den Absaß ihrer Naturalien - Er- zeugnisse auf jede zulässige Weise zu erleichtern und erwünscht zu macben. °

Die günstigen Erfolge, welche in dieser Richtung den einzelnen Beamten gelingen follten, werden einen besonderen Maßstab für deren praktishe Brauchbarkeit und Umsicht abgeben.

Berlin, den 6. August 1862.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

Verfügung vom 4. August 1862 betreffend die Auslegung des §.: 134 im- 1, Theil des Militair- Strafgeseßbuchs.

Aus Anlaß eines Special - Falles baben Seine Majestät der Kön ig in einer Allerhöchsten Ordre vom 24. Juni d. J, über die Auslegung des §. 134 Theil 1. des Militair-Strafgeseßbuchs Aller- höchst Sich, wie folgt, auszusprechen geruht :

„Eine Schildwache, welche etwas unternimmt, wodurch die ibr obliegende Aufmerksamkeit geschwächt, oder wodurch fie zur Ausübung des ihr obliegenden Dienstes momentan gänzlih un- tüchtig gemacht wird, z. B. wenn sie auf Posten liest, oder ihr Gewehr nicht in der Hand hat, ist, streng wörtlih genommen, nicht in Ausübung des Dienstes begriffen und als Schildwache zu erkennen. Dennoch bleibt ihr immer die Eigenschaft einer Schildwache , und jeder , der sih einer Beleidigung 2c, gegen sie schuldig macht, muß dem §. 134 des Militair - Strafgesezbuchs Theil Ï. verfallen.“

Dies wird der Armee zur Kenntnißnahme und Nachachtung biermit bekannt gemacht.

Berlin, den 1, August 1862. Kriegs - Minifterium. von Roon.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Jnfanterie

und General-Jnspecteur der Artillerie, von Hahn, aus Schlesien,

Se, Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präsident

der Nhein-Provinz, von Pommer-Esche, von der Jusel Rügen.

Der General-Major und Train-Jnspecteur von Jocobi, von

Liebentvalde.

Der Erb-Truchseß iu der Kurmark Brandenburg, von Grae-

veniß, von Ouecet.

Verlin , 9. August, Se. Majestät der König haben Aller-

gnädigst geruht: Dem Lehrer an der Akademie der Künste zu Ber- lin und Assistenten bei der Skulpturen-Gallerie der Museen, Pro- fessor Dr. Boetticher, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Griechenland Majestät ihm verliehenen Öffizier-Kreuzes des Erlöser-Ordens zu ertheilen.

Personal -Veränderungen.

L. Fn der Armee. Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen.

Den 24 ult _ Bayer, Hauptm. à la suite der 1. Jng. Jnspekt.,, von dem Verhält- niß ‘als Lehrer an der Kriegsschule zu Potsdam entbunden und in die 1. Ing. JInspekt. als Hauptm. 2. Klasse wieder einrangirt. Gl um, Pr. Lt. von der 2. Jng. Jnspekt., unter Slellung à la suite dieser Jnspekt.,, als Lehrer zur Kriegs\hule in Potsdam verseßt, jedoch mit der Maßgabe, daß dieser Personalwechsel erst mit dem Schlusse des gegenwärtigen Cursus der gedachten Kriegsschule in Kraft tritt. Den 0). Ul

im Anhalt an die darin hervorgehobenen Gefichtspunkte die unter- gebenen Magazin-Vertoaltungeri mit näherer Anweisung für die Ausfübrung des Naturalien-Ankaufsgeschäfts zu versehen Haben. Ss ist dabei diesen Verwaltungen zur firengen Pflicht zu macen, mit Ernst und Eifer auf die Erreichung der hier ange-

__ Fontanes, Rittm. und Comp. Chef vom Train - Bat. des Garde- Corps ‘in das Train-Bat. des VII, Armee-Corps, v. Bercken, T I.

| vom Train-Bat. des-I[. Armee-Corps, unter Beförderung zum Rittm. und

Comp. Chef, in das Train-Bat. des Garde-Corps, v. Grodzki, Pr. Lt. vom Train-Bat. des V. Armee-Corps, unter Beförderung zum Rittm. und Comp. Chef, in ‘das Train-Bat. des Ï Armee-Corps, Schiller, Sec, Lt,

deuteten Absicht hinzuwirken, wozu die Königlichen Intendanturen

vom Train-Bat, des Garde-Corps, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das

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Train-Bat. des IV. Armee-Corps verseßt. W alte r, Sec. Lt. vom Train- Bat. des V1. Armee-Corps , zum Pr. Lt. befördert. Maaßen, Sec. Lieut. vom Train - Bataillon des VII. Armee - Corps ; unter Beförpariing zum Prem. Lieutenant, in das Train - Bataillon des IL Armee - 30e v. Manstein, Pr. Lk. à la suite des 1. Schle. Drag. Regts. Nr. 4, in das Train-Bat. des V. Armee-Corps verseßt. Frhr. v. Rosenberg, Sec. Qt. vom 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, in das Garde - Kür. Regk. verseht. Kroll, Pr. Lt. vom Leib - Gren. Regk. (1. Brandenb.) Nr. 8, von dem Ronmando zur Dienstl. als Inspect. Offizier und Lehrer bei der Kriegs- {ule zu Potsdam mit dem Schlusse des gegenwärtigen Lehrkurfus entbun- den, und in dessen Stelle: v. Winterfeld, Pt. Lt, vom 3; Brandenb. Inf. Regt. Nr. 30, zur Ps es Inspect. Offiz. und Lehrer bei der Fricas\chule zu Potsdam kommandirt. Kriegsfcht le zu P Den 2. August. j f - May, Sec. Lt. vom 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, in. das 7. Ost- preuß. Jnf. Regt. Nr. 44 verseßt. Mv Per Ae 01 Den 2. August. y : Bar. v. Uslar-Gleichen, Major zur Disp., zuleßt im 3. Ostpreuß. Gren. Reat. Nr. 4, mit der einstweiligen Vertretung des 2. Commandeurs 3. Bats. (Poln. Lissa) 1. Garde-Gren. Landi. Regts. beauftragt. nz, Abschiedsbewilligungen 2c. Dew 2. August. : v. Boße, Oberst-Lt. und Abtheilungs - Chef im großen Generalstabe, ¡n Genehmigung seines Abschied8gesuchs, mit Pens. zur Disp. gestellt. ok Militair-Beanite. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums, Oen 24. Jwli A v. Boehn, Pr. Lt. a. D., interim. Garnison-Verwaltungs-Jnsp. in Preuß. Stargardt, im Amte bestätigt und zum Garnison-Verwaltungs- Insp. ernannt. a Den 26. Juli. : JT\enbeck, Jntendantur-Assessor vom V1. Armee-Corps zum Garde- Corpd verseßt und zugleich zur Dienstleistung im Kriegs-Ministertuum fom- mandirt. D O Tuer. E J ensch, Jntendantur-Affsessor vom l. zum V. Armee-Corps, Walt ex, Intendantur-Assessor vom Garde-Corps zum k. Armee-Corps verseßt.

L. Jn der Marine.

A. Exnennungen, Beförderun zen und Verseyungen- Dew 29: J wli. Klatt, Lt. zur See 1. Klasse, zum Korvetten-Capitain, Mac-Lean, Lt. zur See 2, Klasse, zum Lieutenant zur See 1. Klasse befördert. Gaslster, Hauptm. à la suite des See-Bats. und Art. Direktor, der Charakter als Major verliehen.

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Preußen. Berlin, 9. August, Se. Majestät der König fehrten beute früh um 55 Uhr von Schloß Branitz hier- her zurück und begaben Sich von dem Frankfurter Bahnhofe direkt nah dem Palais. Um {8 Uhr fuhren Allerhöchstdieselben nach dem Kreuzberge, stiegen daselb| zu Pferde, wohnten dem Exerzieren der Garde - Kavallerie unter Befehl des General - Lieutenants von Mutius bei und febrten nad dem Palais zurück, um die Vorträge des Militair- und des Civil Kabinets entgegenzunehmen.

Heute Abend werden Se, Majestät Sich nah Schloß Babels- berg begeben,

_— Juin der heutigen (34.) Sihung: des Hauses der Ab- geordneten wird der Entwurf des Preßgefeßes in nochmaliger Abstimmung angenommen. Hierauf geht das Haus zur Berathung des Berichtes der Kommission zur Prüfung des Staatshaushaltes für die Jahre 1862 und 1863.

Mecklenburg. Schwerin, 4. August. Vom Gutsbesizer Maneke auf Duggenfkoppel is der nachstehende, die Verfassungs- Angelegenheit betreffende Antrag zur Vorlage an den nächsten Land- tag beim ständischen engeren Ausschusse eingegangen :

»Hochansehnliche Landtagsversammlung wolle erklären: Nitter- und! Land- schaft erkenne nah rubiger Ueberlegung und genauer Prüfung der obschwe- benden Verfassungsfrage und in Berücksihtigung des allgemeinen Wunsches der Bevölkerung Meklenburgs die zwischen dem Allerdurchlauchtigsten Groß- herzoge von Meclenburg-Schwerin und den von der Bevölkerung des Landes gewählten Abgeordneten vereinbarte und am 10. Oktober 1849 publizirte Repräsentativverfassung nunmehr als zu Recht bestehend an, und soll Se. Königliche Hoheit der Allerdurchlauchtigste Großherzog nicht allein von dieser Anerkennung allerunterthänigst in Kenntniß geseht, sondern auch das allerunterthänigste Gesuch an Allerhöchstdenselben gerichtet werden, für die \chleunigste Wiedereinführung der Verfassung vom 10. Oktober 1849 Aller- gnädigst huldvolle Sorge zu tragen.« (H. N. i

Sachsen. Gotha, 6. August. Das mit diesseitigen Land- tage verhandelte Gesch einer neuen, der „vierten Anleihe des Her- zogthums Gotha“ im Betrage von 400,000 Thlr, zum Behuf der Aufbringung der Mittel zur Uebernahme von Actien der Hannover- Thüringischen Eisenbahn im Gesammtnennwerth von 250,000 Thlr. und behufs der Umwandlung der klündbaren Schuld in eine un- kündbare Anleihe, ist heute publizirt worden. Der Zinsfuß ist 4 Prozent.

Frankfurt a. M., 8, August, Die gestrige Bundestags-

Sihung bot nichts Hervorragendes. Die vor acht Tagen gemeldeten Substitutionea dauerten heute fort. Zunächst kam der Tod des Herrn von Dungern, Gefandten für Braunschweig und Nassau, zur Anzeige. Hierauf ließ Württemberg erklären, daß es die Zusätze zur Wecbsel-Ordnung annehme, und Großherzogthum Hessen, daß es Herrn Staatsprofurator Seiß zum Bevollmächtigten in die Kommission für Civilprozeß in Hannover ernannt habe. Die Witktve des ehemaligen schleswig-holsteinishen Majors Jungmann ließ ein Gesuch um Pension überreichen. Sonst Festungsban - Angelegen- heiten. Ueber den Beginn der großen Ferien is, wie wir hören, noch nichts Definitives festgeseßt worden. (Fr. J.)

Baiern. München, 6. August. Zwischen Bayern und Preußen ist eine im heutigen Regierungs-Blatte Nr. 42 publizirte Ueberein- funft in Betreff der Einquartierung und Verpflegung der durch hayerishes Gebiet ziehenden preußishen Truppen abgeschlossen wor- den, der wir folgende Bestimmungen entnehmen: Die Uebereinkunft umfaßt alle in Friedenszeiten dur das bayerische Gebiet ftattfinden- den Märsche und Transporte preußischer Truppen, in welcher Richtung und nah welchem Bestimmungsorte dieselben auch ziehen mögen, so na- mentlich die Märsche durch die Pfalz nach und von der Feftung Rastatt, dann nah und aus den hohenzollernschen Landen, Die Festsetzung der einzelnen Etappenstraßen und Stationen bleibt jeweiligen befonderen Vereinbarungen vorbehalten. Die gleichzeitig mit der vorliegenden Uebereinkunft festgestellten Etappenstraßen enthält ein Anhang zur Convention, Von jedem Einmarsche einer Truppenabtheilung, welche die Zahl von 500 Köpfen oder 50 Pferden übersteigt , wird das betreffende Königlich preußische Armee-Corps-Kommando dem baheri- hen Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vor dem Eintreffen der Truppen an der baheriscben Grenze, Nachricht geben, Jn dringenden Fällen kann diese Mittheilung ausnahmsweise erst 8 Tage vor der Ankunft der Truppenabtheilung, und dann auch unmittelbar an die zufkän- dige Königlich bayerische Kreisregierung stattfinden. Das betreffende @öniglih preußishe Corps-Fommando hat aber hiervon gleichzeitig dem bayerischen Staats - Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern Nachricht zu geben. Bei kleineren Truppenuabtheilun- gen genügt in allen Fällen die Mittheilung durch das einshlägige Königlih Preußische Militair - Kommando- an die betheiligte baye- rische Kreisregierung spätestens drei Tage vor der Ankunft der Truppen auf bayerishem Gebiete. Jede durch Bayern mar- schirende Preußische Truppen - Abtheilung soll mit einem förm- lichen, die einzuhaltende Route und den Ort, wohin die Truppe zu ziehen hat, bezeihnenden Marsch - Borweise ver- sehen sein. Bei gleichzeikigen Märschen größerer Truppenkör- per bleibt den bayerischen Kreis-- Regierungen, als Ober - Mars- Kommissariaten, vorbehalten, einen Theil derfelben auf andere, der conventionsmäßigen parallellaufende Etappenrouten, jedoch fo zu instradiren, daß der Stab oder der Kommandant der marschirenden Truppen auf der conventionsmäßigen Hauptroute bleiben. Von dieser Maßnahme sind die preußishen Militair - Kommandos durch die Kreis - Regierungen rechtzeitig in Kenntniß zu seßen. Den Distrikts-Polizei-Behörden als Unter-Marscb-Kommiffariaten, bleibt vorbehalten, einzelnen Königl, preußischen Truppen- Abtheilun- gen auf 4 bis 1 Stunde Entfernung vor- oder rücckwärts der Etappen-Station die Quartiere in benachbarten Orten anzuweisen, wenn dies zur Schonung der Quartierträger der Etappen - Station nothwendig erscheint. Die Handhabung der Ordnung, so wie die sont erforderlichen Vorkehrungen und Maßnabmen werden durch die Distrikft3polizei - Behörden verfügt. Bei Durchmärscben größere Königl. preußisher Truppenkörper werden erforderlichenfalls Kreisregierungen besondere Civilkommifsarien abordnen. Vi nennung Kal. preußisher Plaßkommandauten an bayerif@en Orten findet nicht statt, Die anderen Bestimmungen erftr auf Einquartierung, Verpflegung, Fourage und Vorspann ; gung der empfangenen Leistungen, ihre Vergütung und die rung dieser Zahlungen. Der letzte Artikel lautet: „Tie Hin mungen vorstehender Uebereinkunft finden eine reziprote Anweondune in dem- Falle, wenn bayerische Truppen durch preußiscdes Gedie ziehen sollten, Gegenwärtiger Vertrag tritt na erfolgter Alker- höchster landesherrliher Genehmigung in Wirksamkeit.“ (N. L)

8, August. Die „Bairische Zeitung“ versichert den Mit theilungen der Wiener „Presse“ gegenüber, daß die in Wien ftatt findenden Konferenzen über Bundesreform nicht vertagt, 1ondern fortgeseßt werden. : . h 4

Lindau, 5. August. Die Herzogin Louise von Parma wett? mit ihrer Mutter, der Herzogin von Berry, wiederum tim Schlos Wartegg unweit Rorshach und begiebt fic in öfteren Ausfiügen nach dem Graubündener und Appenzeller Gedtete. (Badr. Z)

Niederlande. Haag. Die Erste Kammer der Genera staaten hat am 6. d, mit W gegen 10 Stimmen das Geseg ange- nommen, welhes die Abschaffung der Sklaverei in dex None Surinam betrifft. Das Geseg tritt am 1, Juli 1000 n KLQC

Großbritannien und Jrland. London, i. A, Oas Parlament ist heute Nachmittag mit deu Uen f Cr keiten und folgendor ProrogationSrede gescdlessen werden: Md

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