1862 / 193 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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41) von ‘jedem-Stück Bauholz einschließlich der Spärrén : Sgr. |.. Pf.

a) wenn es 12 Zoll- und darüber am Wipfel stark ist... 1

b) rvenn es mehr als 6, aber weniger als 12 Zoll am

Wipfel \tatk is E eee 6 vón tîñnem vollständig abgebundenen Gebäude, einschließ- :

lih des Querverbäñdes, der dazu gehörigen Dielen und

Latten u. \. w., für jeden laufenden Fuß der Frontlänge

des Gebäudes... i i

von Brennholz, Faschinen, Torf, Kalk, Feldsteinen, Gyps,

Ziegel und Dätchsteinten für jede Klafter

von allen anderen Waaren und Gegenständen für jede

ecinundetE Kuß... S. 0%. Leh Mets 4 A D N was

Anmerkung.

Wenn die Lägerung länger als drei Monate dauert , so ist mit dem Beginne jedes vierten Monates das Lagergeld nach vorstehenden Säßen von Neuem zu entrichten.

Gegeben Berlin, den 21. Juli 1862.

L. S.) gez. Wilhelm.

gegengez. von der Heydt.

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von Holzbrinck.

.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung vom 28, Juli 1860 die Poft- verbindungen næch und von Großbritannien auf dem Wege durh Béeélgién Über Ostende betreffend.

Vom 1. August d. J. ab wird in Folge einer zwischen der großbritannishen und der belgiswen Postverwaltung getroffenen Uebereinkunft auch das zwischen Ostende und Dover bei Tage courfirende- Dampfschiff zur Beförderung von Briefpost- Sendungen benußt werden.

In Folge dessen gestalten sid die Poslverbindungen nah und von Großbritanuien auf dem Wege durch Belgien über Ostende bom 1. Auguft c. ab wie folgt:

I. Bei den am Tage coursirenden Dampfschiffen

a) Richtung na ch England:

aus Ostende tägli (mit Aus-

nahme dés -Sonntag8)...... 9 Uhr Vorm. bon Dover ab per Bahnzug.. ZUhr 45 Vin. Nachm. n London... ¿c SU45 Min: Nachm,

b) Nichtung-:a ws England : aus London täglih (mit Aus-

nabme dés Sonntags) per

RIANO eee T U M frûb, von Dover ab per Dampfschiff Vormittags, in- Ostende... eee, Nachinittags,

l 5 Nacbts coursfirenden, schon bisher zur Posft- | benußten Dampfschiffen:

ng nach England:

3 Ostende tägli (mit Aus-

| des Sonnabends)... 6 30 7 Uhr Abends, ab per Babnzug.. 2 Uhr ftüh, 4 Uhr 30 Min, früh,

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i Bon 2545 Qu. 20, 354 «2 b)’ Richtung aus England: âus London täglch (mit Aus- nähme deé E 0a», «4 D LIDT 30 Wim, Abends. von Dover ab per Dampfschiff Abénds. Oftent am nächsten Morgen fr. nat gland (1.a) giebt in unmittelbarem m Sbnellzuge folgende Verbindung : 7 Ubr 30 Minuten früh, ( 30 Min. Abends, ft

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d.

n 5 Uhr 45 Min. Nachm. al (11, a,) liefert in unmiltelba- ¡uge folgende Verbindung :

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| beförderung zu adressiren, indem

Das “Na þt schi aus England (11. b) liefert in unmittel-

barém Anschlusse an den Coukierzug folgende“ Verbindung : aus Lóndon via Dover 8 Uhr 30 Min. Abends, aus Ostende 7 Uhr 10 Min. früh, in Aahen 2 Uhr 20 Min. Nachm. in Cóôln A Uhr 5 Min. Nachm. in Berlin 7 Uhr 45 Min. früh. (Anschluß nach Breslau, Königsberg i. Pr.)

Die britische Postverwaltung hat darauf aufmerksam gematht, daß die mit dem Tages sciffe (1. a.) „nah Dover überbrätbten, in London um 5 Uhr 45 Min. Nachmittags anlangenden Briefe, insofern dieselben frankirt sind, unter gewöhnlihen Verhältnissen noch an dem nämlichen Abende an die Adressaten in London hbe- stellt werden,

Das betheiligte korrespondirende Publikum wird hiervon in Kenntniß gesetzt. 5

Derlin, den 20. Juli 1862.

General - Post- Amt. Philipsborn.

Bekanntmachung vom 7. August 1862 hetreffend die Befôrderung. von Briefen nah Städten in den aus der Union geschiedenen Staaten von Nord- A merika,

Das korrespondirende Publikum wird mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 5. Juni d. J. benachrichtigt, daß Briefe, außer nach New - Orleans, auch nah folgenden Städten in den aus der Union geschiedenen Staaten von Nordamerika: Norfolk und Portsmouth in Virginien, Nashville, Clarksville, Knoxville und Memphis in Tennessee unter denselben Bedingungen, wie nach den Orten in den untirten Staaten zur Postbeförderung angenom- men werden, da der gewöhnliche Postverkehr mit den obengenannten Städten wiedèr hergestellt ist.

Bei dem Umstande, daß troh der fortgeseßten Erkundigungen niht immer Gewißheit zu erlangen ist, nach welchen Ortcn und Gebietstheilen der südlichen Staaten die regelmäßige Postverbindung wieder hergestellt worden, und bei dem hierunter häufig eintretenden Wechsel empfiehlt es sib, die Briefe nah Orten in den aus der Union geschiedenen Staaten an einen Korrespondenten in einer der größeren Städte des "nördlichen Theils der Vereinigten Staaten, nach welchem die Postverbindung eine gesicherte ist, zur Weiter- sich dort mit größerer Sicherheit wird beurtheilen lassen, ob Gelegenheit vorhanden ist, die Briefe an die in den getrennten Staaten wohnenden Adressaten auf zu- verlässige Weise zu übermitteln.

Berlin, den 7. August 1862.

General - Post - Amt, Philips born.

Bekanntmachung vom12, August 1862 die Po st- Dampfschiff-Fahrten zwishen Preußen und Schweden betreffend.

Die Poft-Dampfschiff-Fahrten zwishen Preußen und Schweden

finden folgendermaßen ftatt: 1. Zwischen Stektin üUnd Skoctholm,

durch die Dampfschiffe „Drottning Lovisa“ (Königin Louise) und „Sfane* (Schoonen).

Von Stettin geht ab:

den 23, August „Drottning Lovisa““ 28. August „Skane“ 3. September „ODrottning Lovisa“, 8, September „Skane“, und hiernächst vom 16. September ab jeden Dienstag abwechselnd eines der beiden oben genannten Schiffe, Die Abfertigung erfolgt 12 Uhr Mittags nah Ankunft des von Berlin des Morgens ahb- gehenden Eisenbahnzuges. Unter gewöhnlichen Witterungs - Ver- hältnissen wird die Ueberfahrt von Stettin nah Stockholm oder zurück in 36 bis 48 Stunden zurückgelegt, 2, Zwischen Stralsund und Ystadt

wöchentlih zweimal durch das Post-Dawmpfschiff „Eugenia“,

aus Stralsund Sonntag und Donnerstag Mittags,

aus Vstadt Dienstag und Sonnabend Morgens.

Dauer der Fahrt 8—10 Stunden.

Die Passage- und Frachtgeld- Tarife, so wie Überhaupt alle in Bezug auf die Benußung der Schiffe geltenden Bestimmungen

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lônnen bei einer jeden preußischen Post: Anstalt eingesehen werden.

Berlin, den 12, August 1862. (eneral - Poft - Amt. Philipshorn,

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Justiz-Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 9. August 1862 de- treffend die Shließung der Baugefangenen- Anstalt zu Glagt.

Den Gerichtsbehörden wird hierdurch bekannt gemacht, daß nah einer Mittheilung des Königlichen Kriegs - Ministeriums die Baugefangenen: Anftalt zu Glaß durch Versezung der in derselben eingestellt gewesenen Gefangenen nah Cosel, am 1. Juli dieses Zahres geschlossen worden ift,

Berlin, den 9, August 1862.

Der Zustiz - Minister Graf zur Lippe.

An die Gerichtsbehörden.

Allgemeine Verfügung vom 11. August 1862 betreffend die Taxirung der Fahr- und Briefpost- Sendungen im Bereiche des Deutschen Postvereins.

Durch die unter dem 29. Januar v. J. erlassene allgemeine Verfügung sind den sämmtlichen Gerichten und den Beamten der Staatsanwaltschaft diejenigen Grundsäße bekaunt gemacht worden, welche nah den Bestimmungen des Deutschen Postvereins-Vertrages vom 18. August 1860 hinsicbtlih der Portofreiheit bei den zwischen den diesseitigen und den Behörden anderer, zum Deutschen Post- vereinsgebiete gehörigen Staaten vorkommenden Paket- und sonsti- gen Fahrpost-Sendungen maßgebend sind, Es ift darin ausdrück- lich bemerkt :

daß gewöhnliche Pakete mit Schriften und Akten in reinen

Staatsdienst-Angelegenheiten von Staats: und anderen

öffentlichen Behörden des einen Postgebietes mit solchen eines

anderen vom Abgangs- bis zum Bestimmungsorte porto- frei befördert werden; daß diese portofreie Beförderung aber nur dann eintritt, wenn die Sendungen in der Weise, wie es in dem

Postbezirk der Aufgabe für die Berechtigung zur Portofreiheit

vorgeschrieben ist, als Staats dien stsache bezeihnet und mit

dem Dienstsiegel verschlossen und die absendenden Behörden auf der Adresse augegeben sind.

Ferner ist es in derselben Verfügung für wünschenswerth er- fläârt worden, daß bei den früher bis zur Grenze frei beförderten, nunmehr vom Abgangsorte ab portopflihtigen Vereins-Fahr- postsendungen ein portofreies Rubrum nicht mehr ange- wandt werde.

Nach diesen Bestimmungen hätte bei den von den Justizbehör- den an die Behörden anderer, zum deutschen Postvereinsgebiete gee höriger Staaten abgehenden Paketsendungen mit Schriften und Akten das Rubrum „portofreie Justizsache“ überhaupt niht mehr gebraucht werden sollen, Gleichwohl ist dies, wie der Herr Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten gegenwärtig bemerkt hat, nach einer ihm vorliegenden Mittheilung der Fürstlih Thurn und Taxisschen obersten Postbehörde, seitens der preußischen Justiz- behörden mehrfach geschehen, und es sind dadur weitläuftige Kor- respondenzen veranlaßt worden.

Die Gerichte und Beamten der Staatsanwaltschaft werden hiernach veranlaßt :

l) bei den an die Staats - und sonstigen öffentlichen Behörden anderer, zum Postvereinsgebiete gehöriger Staaten abzulas- senden Paketsendungen mit Schriften und Akten, so weit die- selben nah den Bestimmungen in Artikel 68 Nr. 1 des Post- vereins-Vertrages vom 18, August 1860 (Ges.-Samml. von 1861 Seite 25 f.) zur portofreien Beförderung geeignet sind, nièmals die Bezeihnung „portofreie Justizsache“, sondern das für Staatsdienst-Angelegenheiten im Allgemeinen vorge- shriebene Rubrum „Königliche Dienstsache“ zur An- wendung zu bringen ; bei solchen Paket- und anderen Fahrpost. Sendungen , welche im Postvereins-Verkehr zur portofreien Beförderung nicht geeignet sind, überhaupt kein portofreies Rubrum zu gebrauchen.

__ Das Rubrum „portofreie Justizsache“ kann biernaw im Ver- lehr mit Adressaten im Gebiete anderer, zum Postverein gehöri- ger Skaaten nur noch bei den Briefpost-Sendungen in der bis- herigen Weise zur Anwendung kommen,

Berlin, den 11. August 1862,

Der Justiz - Minister WLUaF zur Lippe.

An

sämmtliche Gerichte und Beamte der Staatsanwaltschaft.

Wtinisterium der geistlichen , Unterri Medizinal - AntéleaeiibtE T und

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Anclam, Dr Î ist das Prädikat „Professor“ beigelegt it rj , Yy, Spöôrer,

Königliche Bibliotbek.

__Der Bestimmung des Königlichen Hohen Ministerii der geist- lichen, Unterrihts- und Medizinal - Angelegenheiten zufolge ist die Königliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen Einrichtungen, so wie der Reinigung der Säle und Bücher wegen auf drei Wochen und zwar vom 25. August bis 15. September c. geschlossen.

Bxlin, den 18. Auguft 1862. j

Die Königliche Bibliothek.

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober - RNegierungs-

Nath und Ministerial-Direktor Delbrü ck aus Schlefien.

_ Abgereist: Der Wirklihe Geheime Ober-Finanz-Rath und Direktor im Finanz - Ministerium, Bitter, nah der Provinz

Preußen.

_Verlíin, 20, August, Se, Majestät der Köônig baben Aller- gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar:

des Kaiserlich russishen Stk. Annen-Ordens j dritter Ra ie: dem Hauptmann und Compagnie Chef von Grolman vom 3ten Garde-Regiment zu Fuß; des Rikterkreuzes erster Klasse vom Königlich baherishen Verdienst-Orden des heiligen Michael: dem Premier-Lieutenant Sallbach von der MNheinischen Artillerie- Brigade Nr. 8, und der Fürstlich reußischen silbernen Verdienst- Medaille: dem Ober-Feuerwerker Hoffmeister von der Magdeburgischen Artillerie-Brigade Nr. 4.

Y.9:0,d on As ste l lUNn q __ An Stelle des Königlichen Geheimen Ober Negierungs-Naths Hoene ist der Königliche Regierungs - Präsident Guenther aus Coblenz als erster preußisher Kommissar bei der Londoner Aus- stellung eingetreten.

Vie Functionen des Königlichen Regierungs- und Bau- Nathes Altgelt hat der Königliche Land - Baumeister Heidman úber- nommen,

Berlin, den 18. August 1862.

Die Königliche Kommission für die Londoner Jndustrie- und Kunst - Ausstellung. Delbrü ek. |

Se tcmtranumttliches.

Preußen. Berlin, 20. August. Jn der he Sihung des Hauses der Abgeordneten wurde be Abstimmung ein Abänderungs - Antrag des b hagen angenommen, und hierauf Petitionen

Köln, 19; August. Se, Majestät de berg ist gestern auf seiner Rückreise vom Haa fognito hier eingetroffen. Um 54 Uhr setzte de1 nah Stuttgart weiter fort. (Köln. 2) __Sachseû.“ Dresden, Königin Elisabeth von 412 Uhr von Sanssouci bier eingetrof Pilluiß begeben. (Dr. J.)

Großbritannien und Jriand. Jhre Majestät die Königin empfing

die telegraphishe Meldung aus Berlin,

Preußen sich nab ibrer Entbind

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