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— In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stand die Berathung des Etats der Militair-Verwaltung pro 1862 auf der Tagesordnung. Vor der Eröffnung der General-Diskussion nimmt der Herr Finanzminister das Wort, um die Stellung des Ministeriums zu der Budget- und Militairfrage darzulegen j die Er- klärung lautet: : E La E
Die Staats - Regierung kann bei der großen Wichtigkeit des Gegenstandes, über welchen die Berathung bevorsteht, niht unter- lassen, vor dem Einutritt in die Diskussion ihre Ansichten dem hohen Hause näher darzulegen. :
Die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform der Heeres- Organisation is in den früheren, diesen Gegenstand betreffenden Vorlagen ausführlih dargelegt worden. Es wird daher genügen, hier nur hervorzuheben, daß nach den bei den lezten Mobilmachungen gemachten Erfahrungen, nach den Wahrnehmungen über den Gang und die Natur der Kriege der neuesten Zeit und nach den veränderten politishen Verhältnissen, es als eine unabweislich gebotene Pflicht erschien, Einrichtungen ins Leben zu rufen, durch welche die Kriegs- tüchtigkeit und die Kriegsbereitschaft des Heeres im Jnteresse der Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes dauernd erhöht werden. Es fam im Wesentlichen darauf an, durch die konsequente Durch- führung der allgemeinen Wehrpflicht den Friedensetat des stehenden Heeres entsprechend zu erhöhen, dagegen die Landwehr in ihren Dienstverpflichtungen zu erleichtern.
Die Umgestaltung des Heeres in diesem Sinne, Über woelche dem Landtage in der Session von 1860 Vorlagen gemacht waren, fand in ihrem wesentlichen Grundgedanken allgemeine Anerkennung j in einigen Beziehungen stieß sie dagegen auf Widerspruch, was zur Folge hatte, daß die damals gemachten Gesehes-Vorlagen nicht zum Abschluß kamen. Der Regierung wurde jedoch auf ihren Antrag zur einstweiligen Aufrechterhaltung und Vervollständigung der Kriegs- bereitschaft als Provisorium für die Zeit vom 1. Mai 1560 bis 30. Juni 1861 ein extraordinairer Kredit von 9 Millionen Thalern bewilligt, mit welchem sie, wie es in dem betreffenden Kommissionsberichte heißt, »nach bestem Ermessen, innerhalb der Schranken der seitherigen Gesehe — auf der Unterlage des von ihr vorgelegten Etats und mit
sorgfältiger Erwägung der bei Berathung desselben zur Erörterung |
gekommenen Bêdenken — wirthschaften sollte.« Die definitive Re- gelung wurde einer neuen Berathung mit der Landesvertretung vor- behalten.
Füx das Jahr 1861 wurden demnächst die Mittel für die Reor- ganisation der Armee durch den Etat, und zwar dauernd, in Anspruch genommen, indem die Staatsregierung, davon ausging, daß die neue
Organisation mit den bestehenden geseßlichen Bestimmungen, dem Geseh |
vom 3. September 1814 über die Verpflichtung zum Kriegsdienste, völlig im Einklang stehe. Diese Auffassung wurde indessen vom Landtage nicht getheilt , vielmehx in mehreren Beziehungen für erforderlich erachtet, daß dic Heeres-Organisation durch ein neues Gesetz geregelt werde. Um diefer Ansicht Ausdruck zu geben, wurde der
weitere Bedarf für die Aufrechthaltung der Kriegsbereitschast im i ( | Vorlage nur deshalb nicht gematht worden, weil es, wie auch in der
Extraordinarium des Etats für 1861 bewilligt und in einer Reso- lution ausgesprochen, daß die Regierung, falls sie die zur Reorga-
nisation der Armee ergriffenen Maßregeln aufrecht zu erhalten beab- | sichtige, verpflichtet bleibe, spätestens dem nächsten Landtage ein Gese Behuss Abänderung des Gesehes vom 3. September 1814 vorzu- | Regierung wird indeß, wie sie hiermit auf das Bestimmteste erklärt;
legen.
Um über die Absichten der Staatsregierung nicht den mindesten | | einbringen, und glaubt mit dieser Erklärung die gegen die Bewilligung
der Finanzminister in der Sizung des Hauses der Abgeordneten | der Ausgaben für die Armee - Reorganisation erhobenen Bedenken
QZuveifel zu lassen, hat bald darauf als dieser Beschluß gefaßt war,
am 4. Juni 1861 erklärt:
»Bei der Diskussion über die Militairfrage in diesem Hause sei, yvie er glaube, von allen Seiten konstatirt worden , daß, wie man
auch über diese Frage denken möge, doch die Absicht nicht dahin gehe, mit dem t. Januar 1862 mit einem Male den früheren Zu- stand wieder herzustellen und die Zabl von 117 Bataillonen ohne Weiteres aufzulösen 2. — und so bleibe in der That nichts übrig,
als daß die in das Ertraordinarium verwiesenen Ausgaben , welche | zur Aufrechthaltung der Kriegsbereitschaft dienten und nicht einma- | lige Ausgaben seien, von dem Finanznunister so lange geleistet wür- | nommen hat,
den, bis über den neuen Etat Beschlüsse gefaßt worden feien.«
Bei unbefangener Erwägung dieses Herganges wird man sich_ der Anerkennung nicht verschließen können, daß weder von der Re- | gierung beabsichtigt, noch von dem Landtage erwartet ist, die ange- | strebte Umgestaltung des Heeres sei nur eine temporaire Maßregel; | im Gegentheil is stets offen ausgesprochen worden, daß dieselbe im | Interesse des Heeres und des Landes unabweisbar dauernd geboten | {ci, und ihre definitive Regelung is} lediglich dadurch aufgehalten | ivorden, daß hierzu vom Landtage ein neues Geseh für erforderlich | | Kürze der Zeit niht ausführbar.
erathtet wurde. Wie schon die vorerwähßnte Resolution, in welcher der Weg zur Ordnung der Angelegenheit bezeihnet wird, dafür \pricht, daß es nicht in der Absicht des Abgeordnetenhauses gelegen bat, die Beseitigung der gegenwärtig bestehenden Heeres-Einrichtungen vom 1. Januar 1862 ab zu verlangen, so is noch mehr dadurch,
daß die Steuerzuschläge von 25 Prozent bis 1. Juli 1862, also Über | _zushläge, deren Forterhebung
das Etatsjahr hinaus bewilligt worden sind, unzweideutig aner-
kannt, daß der Landtag der Regierung die Mittel hat gewähren wollen, welche zur Bestreitung der Kosten der neuen Heeresorgani: sation auch über den 1. Januar d. J. hinaus erforderlich waren indem die erwähnten Steuerzuschläge allein zu diesem Zwee bean. sprucht sind. Diese Auffassung findet ferner ihre Bestätigung in den Aeußerungen der Kommission für Finanzen und Zölle, welche ‘in ihrem Berichte vom 19. Februar 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer , sich dahin aussprach:
»daß das Verlangen einer Mehr-Einnahme aus der Grundsteuer in dem mäßigen Umfange, wie es in der Vorlage dargestellt, dur die Lage des Budgets, durch die allerseits zugestandene Durchführung der allgemeinen Wehrpfliht und durch die eben so unbestrittene Nothwendigkeit, die Cadres der Truppenkörper zu verstärken, völlig begründet jei, wurde allgemein anerkannt. « ;
Das seit 12 Jahren bestehende, durch die diesjährigen Etatsvorlagen nunmehr abgeänderte Verfahren, nah welchem die geseßliche Fest: stellung des Staatshaushalts - Etats erst gegen Mitte des Etats. jahres erfolgt, ließ Überdies der Regierung keine Wähl, ob fie die nicht in einmaligen Ausgaben bestehenden Kosten der neuen Heeres - Organisation auch Über den 1. Januar d. J. hinaus leisten lassen wolle oder nicht. Sie würde offenbar gegen das Interesse des Landes und die Absichten seiner Vertreter gehandelt haben, wenn sie die erwähnten Ausgaben, weil die Bewilligung derselben formell noch nicht erfolgt war, ein- gestellt hätte. Denn darüber wird kaum eine Meinungsverschieden- heit bestehen können, daß es unbedingt nothwendig ist, das Bestehende bis zur definitiven Ordnung der Angelegenheit zu erhalten.
Die Staatsregierung hat daher, wie bei gehöriger Würdigung der Sachlage nicht verkannt werden kann, in dem Glauben gehan- delt, durch die fernere Aufrechthaltung der neuen Armee-Organisation nur cine gegen das Land ihr obliegende unabweisbare Pflicht zu er- füllen, fie hat eine unbefangene sachgemäße Beurtheilung ihres Ver: fahrens nicht zu s{heuen, noch weniger aber besorgen können, daß die Bewilligung der erforderlichen Mittel Anstand finden könnte, Denn in. dem Umstande, daß ein Geseh über die Regelung der Armee - Organisation noch nicht vereinbart is, kann unmögli
ein zureichendes Motiv für die Versagung der bezeichneten Ausgaben
gefunden werden, um so weniger, als der Landtag, welchem das von der Staatsregierung beobachtete Verfahren vollständig bekannt ist einen Widerspruch dagegen seither nicht erhoben hat, und die Regie-
rung bei allen ihren bisherigen militairischen Einrichtungen und Ac-
tionen, und auch bei der neuesten Rüstung guf Veranlassung des
| kfurhessischen Verfassungsstreits sih genau innerhalb der Grenze der
Berechtigungen gehalten hat, welche auch die strengste Auslegung des Geseßes vom 3. September 1814 ihr unbedingt zugesteht.
Die Staatsregierung hat ein Geseh, die Wehrpflicht betreffend; zu Anfang d. J. dem Landtage vorgelegt, welches die Zustimmung des Herrenhauses gefunden hat. Eine Beschlußnahme des Abgeord- netenhauses is wegen der erfolgten Auflösung desselben nicht. zu Stande gekommen. Jn der gegenwärtigen Session is eine folche
Thronrede angekündigt worden, die Absicht war, die Dauer der Session möglichst abzukürzen und deshalb keine Vorlagen zu machen, bei welchen wichtige Prinzipienfragen zur Erörterung kämen. Aud hiergegen is von Seiten des Landtages keine Einrede erfolgt. Dit
eine Geschesvorlage über die Wehrpflicht in der nächsten Wintersessiou
um so mehr als beseitigt anschen zu dürfen, als sie nach wie vor anerkennt, daß die zeitige Formation der Armee, ins0' weit solche eine dauernde Erhöhung des Etats oder cine anderwoitige geseyliche Regelung der Dienstverpfli@-
| tung erforderte fo lange..als cine definitipe nicht bdé-
trachtet werden Tann, als dazu nicht die verfassung?
| mäßige Znstimmung des Landtags ertheilt sein wird
daß mithin durch die Bewilligung des Etats für 1862 den fünfti- gen Beschlüssen über die Wehrverfassung in keiner Weise präjudizir! werden soll. Wenn die Kommisfion besonders daran Anstoß g daß die Ausgaben für die Armee - Organisa Ordinarium des Etats für 1862 ohne besonder Ansay gebraht worden sind, so ist Über sehen worden, daß gleichzeitig mit diesem Etat dié Ko velle zum Gesche vom 3. September 1814 dem aufgelösten Abgeordnetenhause vorgelegt war und angenommen werden fonntt daß eine gleichzeitige Feststellung dieses Geseßes und des Etats statt- finden werde. Eine gänzliche Umarbeitung dieses Etats bis zuw Qusammentritt des gegenwärtigen Abgeordnetenhauses war bei der
tion im Motivirung in
Sofern Werth darauf gelegt werden sollte, die Ausgaben fu?
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| die Heeres-Organisation in Uebereinstimmung mit dem Vorgange Des Jahres 1561, in das Extraordinarium des Etats zu Übertragen, wt! die Staatsregierung dem nicht entgegen sein.
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Die Staatsregierung darf daran erinnern, daß sie die Steucr- ( / |
nah den früheren Erklärungen his
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zum Jahre 1865 ïn Aussicht genommen war, bereits mit dem 1sten Juli d. J. aufgegeben, wodurch dem Lande eine bedeutende Steuer- erleichterung im Betrage von 3% Millionen Thalern jährlich ge- währt wird, daß gleichwohl die vorliegenden Etats mit keinem höheren Defizit abschließen, als es bei Forterhebung der Steuer-Zu- schläge der Fall war. Die erfreuliche, niht vorherzusehende Steige- rung der Staatseinnahmen und eine wesentliche Ermäßigung des Militair-Etats haben die Mittel geboten, den vorgedachten Ausfall zu itbertragen. Es darf ferner hervorgehoben werden, daß bereits in diesem Jahre eine frühere Entlassung der Reserven stattgefunden hat und die Einberufung der Rekruten statt am 1. Oktober d. Y. erst in den ersten Monaten des nächsten Jahres geschehen wird. Auch hierdurch is den kundgegebenen Wünschen entgegengekommen und den Wehrpflichtigen eine Erleichterung zu Theil geworden. Es ergiebt sich aber hieraus, daß eine Ermäßigung der Ausgaben für die Heeres - Organisation im Etat für 1862 nicht mehr möglich ist, weil schon jeßt bei der Jnfanterie nur zwei Jahrgänge sich bei den Fahnen befinden. L:
In Rücksicht auf die Finanzlage des Staats kann die Genehmi- gung des Etats für 1862 nicht dem mindesten Bedenken unterliegen. Es i} bereits von dem Kommissarius der Regierung in der Kom- mission näher nachgewiesen worden, daß für die Armee-Reorganisation bis Ende des Jahres 1861 neben dem Steuerzuschlag nicht nur fein extraordinairer Zuschuß erforderlich gewesen, sondern aus dieser Zeit noch ein Uebershuß von 858/000 Thlrn. an den Staatsschay abgeliefert ist, und daß es für das laufende Jahr, obgleich der Etat mit einem Defizit von 3,385,000 Thlrn. abschließt , eines Zuschusses aus dem Staatsschaze in Wirklichkeit nicht bedürfen wird, indem die Einnah- men sich so günstig gestaltet haben, daß der vorerwähnte Betrag in Mehr-Ueberschüssen über den Etat hinaus seine vollständige Deckung finden wird. Jn der That hat die große Vorsicht, mit welcher bei
Veranschlagung der Staats - Einnahmen zu Werke gegangen wird, stets dahin geführt, daß in der Wirklichkeit sich erhebliche Mehr- Ueberschüsse gegen den Etat ergeben haben.
für C857
i So namentlich 2,103,000 Thlr., » 6,042,000 « » 1860 3/807,000 » D 1861 2,677,000 D Also in S Jahren... U LUHUUO Dot, und im Durchschnitt jährlih 4,033,000 »
Danach is anzunehmen, daß es auch für das Jahr 1863 und -
weiter extraordinairer Zuschüsse zur Deckung der ctatsmäßigen Aus- gaben, einschließlich der Kosten der Armee - Reorganisation, nicht be- dürfen wird, und daß die Annahme der Kommission, es werde bis, zum Jahre 1870 ein Zuschußbetrag von 34,527,000 Thlr. nöthig sein, auf ganz irrigen Vorausseßungen beruht, insofern dabei nicht berücksichtigt ist, daß mit der weiteren Durchführung der Organisation , wie wieder- holt erklärt worden, nur insoweit vorgeschritten werden soll, als solches die Lage der Finanzen gestattet. Wie wenig die vorgedachte Berechnung zutrifft , zeigt eine Vergleichung derselben mit dem Etat pro 1863. Während die Berechnung unter Einrehnung der Steuer- zuschläge cinen Zuschußbedarf von 7,326,000 Thlr. ergiebt , beläuft sich der leytere nah dem Etat Auf NÜLZ i» v60d d e oplUnd e aus 6 o tvdii 69 Hl'atd- «ms 3,180,000 »
mithin weniger. : 4,146,000 Thlr. und in gleicher Weise wird das Verhältniß in den folgenden Jahren zu steben kommen, nicht zu gedenken, daß, wie vorhin gezeigt, Mehr- Ueberschüsse voraussichtlich regelmäßig wiederkehren und jeden Zuschuß entbehrlih machen werden.
Die Staats-Regierung ist fich bewußt, daß sie zur Veraus8gabung der Kosten der Armee-Reorganisation der nachträglichen Zustimmung des Landtags eben so bedarf, wie zu allen übrigen Ausgaben, welche vor gesetzlicher Feststellung des Etats geleistet sind, und fie glaubt auf diese Zustimmung um \o mehr mit Sicherheit rechnen zu dürfen, als nachgewiesen is , daß die fraglichen Ausgaben nicht zu vermeiden waren und in gutem Glauben geleistet sind, daß eine weitere Er- mäßigung derselben nicht thunlich ist, und daß zu ihrer Deckung hinlängliche Mittel in den geseßlich bewilligten Einnahmen vor- handen sind.
Der Umstand, daß das Geseh, durch welches die Wehrpflicht allgemein geregelt werden soll, nicht in der gegenwärtigen Session, sondern erst in der folgenden, also wenige Monate später vorgelegt werden soll, kann es nicht rechtfertigen, durh Versagung der nöthi- gen Mittel eine Situation zu erzeugen, welche geeignet is, die Ord- nung im Staatshaushalte in der bedenklichsten Weise zu stören, die innere Verwaltung des Landes zum größten Nachtheil der wichtigsten öffentlichen Jnteressen zu lähmen, und die Regierung dem Auslande gegenüber in eine Lage zu bringen, welche ihr auch die Lösung der nach dieser Richtung thr obliegenden Aufgaben erschwert. :
Siu Die Staatsregierung erkennt mit der Kommission an, daß die Verfassung das Zustandekommen eines Etatgesehes unbedingt vor- ausseßzt. Wenn aber die Kommission gleichwohl die Ablehnung der Ausgaben für di? Reorganisation der Armee empfichlt, und schon bis an
S Ot i Grenze zu gehen glaubt, indem sie sämmtliche zur Existenz des Staats nothwendige Ausgaben bewillige und für das Heer nur die Summe, welche bis zum Jahre 1860 ausgereicht habe, zugestehe so kann sie fih darüber niht täuschen, daß sie durch diese Vorschläge das Zustandekommen cines Etatsgeseßes unmöglich macht , weil sie die Thatsache gänzlih unberücksichtigt läßt, daß die Ausgaben für 1862 großentheils bereits geleistet sind und in den legten Monaten E R mehr E werden können.
Indem die Staatsregierung die ernste Erwägung die Î- rung dem hohen Hause empfiehlt und ierdurch E gp ihr fern liegt, die verfassungsmäßigen Rechte des Abgeordnetenhauses zu beeinträchtigen , indem fie vielmehr ausdrülih anerkennt , daß alle Ausgaben der Zustimmung des Landtags bedürfen und die Zusicherung erneuert, daß sie in der nächsten Session das gewünschte Geseg Über die Leistung der Wehrpflicht. vorlegen wird, kann sie, in dem Bewußtsein, daß sie nach Lage der Verhältnisse im allgemeinen Staatsinteresse nicht anders, als geschehen, verfahren fonnte, der Be- {lußnahme mit der Beruhigung entgegensehen, welche die Ueberzeu- gung gewissenhafter Pflichterfüllung gewährt. Die Staatsregierung ist sich bewußt, durch thatsächliches Entgegenkommen ihr aufrichtiges Bestreben an den Tag gelegt zu haben, eine Lösung der obschwe- benden (Frage zu erleichtern j sie beharrt auch ferner in dieser Gesin- nung; aber sie darf auch nicht unterlassen, der Landesvertretung die ganze Schwere der Verantwortung vor Augen zu stellen, welche auf einer Versagung der nach Lage der Sache durchaus unentbehrlichen und nachweislich- vorhandenen Mittel ruhen würde.
__ _OlDdeauburge 7. September. Zwischen der Königlich sächsishen und der hiesigen Regierung if fkürzlich eine Uebereinkunft dahin getroffen worden, daß, wenn in strafrehtlichen Untersuchungen durch gegenseitige Requisition der Gerichtsbehörden baare Auslagen, Gebühren oder sonstige Kosten entstehen niemals der requirirenden Behörde eine Vergütung derselben angesonnen werden solle, gleichviel, ob das endliche Erkenntniß die Tragung der Untersuchungskosten der Staatskasse oder dem Ange- klagten oder sonst einem Verpflichteten zuweise, Es sollen indeß der requirirenden Behörde jene Kosten dann erstattet werden, wenn sie mit den sonstigen in der betreffenden Untersuchungssache erwachse- nen Kosten demnächst von einem hierzu verurtheilten Privaten er- langt werden können. Der gleiche Grundsay soll auch bei Requi- sitionen in polizeilichen Untersuchungsfällen zur Anwendung kommen.
¡M E (Wes. Ztg.
A Sachseu. Weimar, 10, September. Jn der heutigen Sißung des volkswirthschaftlichen Kongresses wurde der Antrag Kolb's auf Verwandlung der stehenden Heere in Volksheere, angenommen; dagegen der Gegenantrag Lette's, auf Verweisung an die Deputation, abgelehnt. : _HDesterreich. Wien, 9. September. Jhre Majestät die Kaiserin hat sich gestern früh von Schönbrunn aus mittelst Se- paratzug auf einige Tage nah Passau begeben, um daselb| noch mit Allerhöchstihrer Frau Schwester, Ihrer Majestät der Königin Marie beider Sicilien, zusammenzutreffen, Allerhs{stwelhe dem- nächst die Rückreise nah Italien antreten wird. |
Triest, 10, September. Der fällige Lloyddampfer if mit der
Ueberlandpost aus Alexandrien eingetroffen. _ Großbritaunien und Jrland. London, 9. September. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen war am Sonntag nach Deptford gefahren, woselbst er die im Bau be- griffenen Panzerfregatten »Favourite« und »Enterprise« besichtigte. Es sind diese beiden nach einem neuen Plane gebaut, der fo viel Beifal findet, daß die Regierung Befehl gegeben hat, eine neue Korvette nach demselben Modell zu bauen. Éi
Als muthmaßlichen Nachfolger des verstorbenen Erzbischofs von Canterbury bezeichnet heute die »Morning Post« den jeßigen Bischof von London. Dieser hatte seinen Posten 'im Jahre 1856 von Lord Pakl- merston erhalten, wie denn überhaupt Lehterer das Glück batte, vieke der höchsten geistlichen Posten des Landes vergeben zu können. Von den 27 Bischöfen Englands wurden 9 durch den gegenwärtigen Premier ernannt, 5 durch Lord John Russell, 5 durch Sir Robert Peel, 3 durch Lord Aberdeen, 2 durch Lord Melbourne, 1 dur Lord Liverpool, 1 durch den Herzog von Wellington und 1 durch Lord Derby.
Am 29. dieses findet die Wahl des Lord-Mavyors für das nächste Jahr statt. Sie wird auf den Alderman Rose fallen und ohne Opposition vor sich gehen.
Die Pairie hat eines ihrer ältesten Mitglieder verl Earl of Harrington is vorgestern, 78 Jahre alt Leiden gestorben. Er hatte 30 Jabre in der Armee gedte Feldzüge in Jndien und Amerifa zu Anfang dieses mitgemacht und gehörte seiner Gefinnung nach zu den
Der Dampfer »Porcupine«, welcher von der britischen Regierung aus8gefchidckt Tiefmessungen zwischen Europa und Amerita TelegraÞphendrabtes vorzunehmen , ist teit eug bat zumeist jenen Strich vermessen, in dessen D
gerissen war, und manche seiner Messungen