1862 / 237 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1764

der nah dem mehrerwähnten Geseze vom 21. Mai 1561 festzustel- lenden Grundsteuer-Hauptsumme der beiden westlichen Provinzen zu gewinnen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. :

Gegeben Berlin, den 26. September 1862.

(L. S.) Wilhelm.

von Bismarck-Schönhausen. von der Heydt.

von Roon. Gr. von Bernstorff.

vonMühler. Gr. zurLippe. vonJagow. von H olzbrin ck.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 4. Juni 1862, betreffend die mit der Herzoglich An- halt-Dessau-KöthenschenRegierung vereinbarte Mo- dification der wegen ¡Verwendung der Eisenbahn- Abgabe in den Staatsverträgen über dic Berlin- Anhaltische und die Magdeburg-Köthen-Halle-Leip- ziger Eisenbahn vom 26, April 1839 enthaltèéneu Bestimmungen. Vom 30. September 1862.!

Die Königlich Preußische und die Herzoglich Anhalt - Dessau- Köthensche Regierung sind mit Bezug auf die in den Artikeln S und 9 der die Berlin-Anhaltische und die Magdeburg - Köthen - Halle - Leip- ziger Eisenbahn betreffenden Staatsverträge vom 26. April 1539 enthaltenen Bestimmungen dahin übereingekommen, daß die König- lich Preußische Regierung

1) die für die Zeit vom 1. Januar 1860 ab von der Berlin- Anhaltischen Eisenbahn zu erhebende Abgabe, so wie die von dem gedachten Zeitpunkte ab erwachsenden Dividenden von dem bis dahin aufgesammelten Amortisationsfonds dieser Bahn, mit Aus\{luß jedoch der auf die Dividende pro 1860 im Voraus am 1. Juli 1860 eingezogenen und noch nach den bisherigen Bestimmungen verwendeten zwei Prozent, und

2) die für die Zeit vom 1. Januar 1859 ab von der Magde- burg-Leipziger Eisenbahn zu erhebende Abgabe, so wie die vom Jahre 1860 ab erwachsenden Dividenden von dem bis dahin aufgesammelten Amortisationsfonds dieser Bahn

alljährlih an die mitinteressirten Regierungen nach Maaßgabe ihrer Betheiligung abführen wird, wobei indessen sowohl der Königlich Preußischen, als der Herzoglich Anhalt-Dessau-Köthenschen Regierung auf die Verwendung der laufenden Eisenbahn-Abgabe zum Zweke der Amortisation nach Maaßgabe der Bestimmungen der bezüglichen Staatsverträge zurückzukommen für den Fall vorbehalten bleibt, daß das Prinzip der Amortisation für die Gesammtheit der Preußischen Bahnen wiederhergestellt werden sollte.

Hierüber ist Königlich Preußischer Seits vorstehende Ministerial- Erklärung ausgefertigt worden, welche nach erfolgter Auswechseluug gegen eine Übereinstimmende Erklärung des Herzoglich Anhalt-Dessau- Köthenschen Staatsministeriums Kraft und Bestand haben soll.

Berlin , den 4. Juni 1862.

Der Königlih Preußische Staats-Minister und Minister der aus- wärtigen Angelegenheiten. (11.9) Wt. Von DATILLOT 1.

Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem fie gegen eine übereinstimnmende Erklärung des Herzoglich Anhaltischen Staatsmini- eriums zu Dessau vom 8. April d. J. ausgeweh}elt worden, hier- durch zur öffentlichén Kenntniß gebracht.

Berlin, den 30. September 1862.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Gr. von Bernstorff.

Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 4. Juni 1862, betreffend die mit der Herzoglich Anhalt-Bernburgischen Regierung vereinbarteMo- dification der wegen Verwendung der Eisenbahn- Abgabe in dem Staatsvertrage Über die Berlin- Anhaltische Eisenbahn vom 11. Juli 1839 enthalte- nen Bestimmungen. Vom 30. September 1862.

Die Königliche Preußische und die Herzoglich Anhalt-Bernburgische

Gr. von Itzenplitß.

Regierung sind mit Bezug auf die in den Artikeln 8 und 9 dez die Berlin - Anhaltische Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 11. Juli 1839 enthaltenen Bestimmungen dahin übereingekommen daß die Königlich Preußische Regierung die für die Zeit vom 1. Januar 1860 ab von der genannten Eisenbahn zu erhebende Abgabe, so wie die von demselben Zeitpunkte ab erwachsenden Dividenden von dem big dahin aufgesammelten Amortisationsfonds, mit Ausschluß jedoch dit auf die Dividende pro 1860 im Voraus am 1. Juli 1860 gezahlten und noch nach den bisherigen Bestimmungen verwendeten zwei Pro- zent, alljährlich an die mitinteressirten Regierungen nah Maaßgabe ibrer Betheiligung abführen wird, wobei indessen der Königlich Preu- ßischen Regierung vorbehalten bleibt, auf die Verwendung der laufen: den Eisenbahn-Abgabe zum Zwecke der Amortisation der Berlin- Anhaltischen Eisenbahn-Aktien nah Maaßgabe der Bestimmungen des Staatsvertrages vom 11. Juli 1839 zurückzukommen. .

Hierüber is Königlich Preußischer Seits vorstehende Ministerial: Erklärung ausgefertigt worden, welche nach erfolgter Auswechselun( gegen eine übereinstimmende Erklärung des Herzoglich Anhalt-Bern- burgischen Staatsministeriums Kraf

Berlin, den 4. Juni 1862. Der Königlich Preußische Staats-Minister und Minister der auswär:

: tigen Angelegenheiten. (L. S) Gr: von BeXnfor ff:

Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung des Herzoglich Anhaltischen Staats- Ministeriums zu Bernburg vom 15. Mai d. J. ausgewechselt wor- den, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 30 September 1562.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Gr. von Bernstorff.

FE

t und Wirksamkeit haben soll.

Mintsterinn für Sandel, Gewerbe und öfffeitliche 3 NArbeiteu. j Bekanntmachung des—Allerhöchchsten Erlasses vom 2K Scptember 1562, betreffend die Bestatigung der. Abänderungen: des. Statuts. der: Wepfchen- Weißenfelser Braunkohlen-Actien-Gesellschaft zu Weißenfels,?

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 24. September d. J. die in der notariellen Verhandlung vom 27sten Juni d. J. zusammengestellten Abänderungen des Statuts der Werschen-Weißenfelser Braunkohlen-Actien-Gesellschaft zu Weißenfels zu bestätigen geruht, was hierdurch auf Gruud des Artikel 12 §. s des Einführung8gesehßes zum allgemeinen deutschen Handelsgesezbuche

vom 24. Juni 1861 mit denr Bemerken zur öffentlichen Kenntniß

gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst der annektirten no-

tariellen Verhandlung vom 27. Juni d. J. durch das Amtsblatt

der Königlichen Regierung zu Merseburg bekannt gemacht wer-

den wird. E Berlin, den 7. Oktober 1862.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Im Auftrage : Del brück.

i, Unterrichts - und egenbeiten,

____An dem Gymnasium zu Landsberg a. W. is die Anstellung des Lehrers Winkler als Oberlehrer genehmigt worden.

Die Anstellung des Hülfslehrers Dr. Ossenbeck am Gymna- sium zu Münster als ordentlicher Lehrer an der städtischen Realschule zu Cöln is genehmigt worden.

MDeintisceriune für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Dem Rittergutsbesizer Baron von Koppy, dem Aelteren, auf Krain bei Strehlen ist die silberne (größere) Medaille für Verdienst um die Landwirthschaft verliehen worden,

l F

1765

Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Jn- specteur der Besaßung der Bundesfestungen Mainz und Rastatt, Hex w arth von Bittenfeld, nah Dölzig in der Neumark.

Berlin, 9. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Geheimen Ober-Finanz-Rath und General - Steuer - Direktor von Pommer-Esche, dem Wirk- lichen Geheimen Legations-Rath im Ministerium der auswärtigen An- gelegenheiten Philipsborn, und dem Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rath Delbrü die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihnen verliehenen Groß- Offizierkreuzes Des Ordens der Ehren-Legion zu ertheilen.

Londoner Ausstellung.

Nach dem Beschlusse der Königlich Großbritannischen Kommissa- rien soll die Ausstellung zu London nach der offiziellen Schlußfeier- lichkeit am 1. November noch bis zum 15. November. mit Aus- {luß der Maschinenräume, der Bildergallerie und einiger anderen Räume offen gehalten werden, und den Ausstellern während dieser Zeit der Verkauf der ausgestellten Gegenstände gestattet sein. Mit Rück- sicht hierauf und um die Maßregeln für die Rücksendung vorbe- reiten zu können, werden diejenigen Aussteller, welche die Erklärung über die Verkäuflichkeit der eingesendeten Gegenstände vorbehalten haben, ersucht, ihre Vertreter in London baldigst mit bestimmtem Auftrag zu versehen. Es wird dabei insbesondere auch auf den Verkauf der Schränke, Vitrinen und sonstigen Behälter Bedacht zu nehmen sein, welche mit den Ausstellungsgütern nach London ge- \chickt worden sind und deren Werth zu den Kosten der Verpackung

und Rücksendung außer Verhältniß steht.

Unter den zum Verkaufe nicht geeigneten Gegenständen befindet sich eine nicht unbedeutende Anzahl solcher, an deren Rück= sendung die Aussteller cin besonderes Jnteresse nicht haben, weil sie lediglich für die Ausstellung zusammengebracht sind, oder nur Proben darstellen, deren Bestimmung durch die Besichtigung während der Ausstellung erfüllt ist.

Die unterzeichnete Kommission machung vom 31. Dezember v. J. daß es wünschenswerth sei, wenn auf die Rücksendung Gegenstände Verzicht geleistet werde und sich bereit erklärt, über dieselben möglich| im Interesse“ der Aussteller zu ver- fügen. Sie wiederholt jeyt diesen Wunsch, nachdem die Vorstände Königlicher Museen und der Königlichen Gartenbaugesell- haft in London sich geneigt gezeigt haben, ihren Sammlungen die bezüglichen Objekte einzuverleiben, indem sie glaubt, daß gerade“ da- mit dem Interesse der Aussteller vorzüglich gedient L D n jenen vielbesuchten Sammlungen wird dauernd die Gelegenheit ge- boten, die Eigenthümlichkeiten und Vorzüge der ausgestellten Gegen- stände zu allgemeiner Kenntniß zu bringen und Über die Bezugs- quellen Aufschluß zu geben. Jn Erkenntniß dessen haben die Aus- steller von Berg- und Hüttenprodukten auf die Rücksendung der aus- gestellten Proben mit Ausnahme einzelner sehr werthwoller Stücke verzichtet und dieselben zur Uebergabe an das National-Museum zur Verfügung gestellt. i

Die Aussteller, welche geneigt sind, diesem Beispiele zu folgen, werden ersucht, dies baldigst der Bezirks-Kommission anzuzeigen, bei welcher sie abgeliefert haben, und welche für die rechtzeitige Beförde- rung der Anzeige Sorge tragen wird. x :

Die Königlich großbritannischen Kommissarien haben fich vorbe- halten, über den Verkauf in der Zeit vom 1. bis 15. November und über die Entfernung der Ausstellungsgegenstände aus dem Ausstel- lungs-Gebäude besondere Bestimmungen zu treffen. Sobald dieselben erscheinen, werden sie mit den Anordnungen über den Rücktransport zur Kenntniß der Aussteller gebracht werden.

Berlin, den 7. Oktober 1862.

Die Königliche Kommission für die Londoner Jndustrie- und Kunst-Ausstellung. Delbrück.

hat {on in der Bekannt- darauf aufmerksam gemacht, derartiger

N ichramtlicheS.

Preußen. Bábelsberg, 8. Oktober. Se. Majestät der König empfingen gestern um 11 Uhr den Vouvtrag des Militair- Kabinets und fuhren um 2 Uhx nah Berlin, Daselbst hatte von

3 Uhr ab der Kriegsminister Vortrag. Kurz vor 5 Uhr empfingen Se. Majestät den ehemaligen Vorsißenden des Staatsministerii, Prinzen Hohenlohe. Um 5 Uhr fand ein Diner von circa 25 CoUu- verts im Königlichen Palais statt; zu welchem die Prinzen - Albrecht (Sohn) und Adalbert Königliche Hoheiten, die Minister von Bismar- Schönhausen und von Roon, einige höhere Militairs und eine An- zahl Mitglieder ‘des Herrenhauses Einladungen erhalten hatten. Nah der Tafel wurde der General-Major von Eßel und derx‘ Minister von Bismarck-Schönhausen empfangen. Mit dem {8-Uhrzuge verließen Se. Majestät Berlin, stiegen in Novaweß aus und nahmen den Thee in Glienicke bei Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Karl.

Heute findet um #11 Uhr zu Babelsberg der Vortrag des Civil-Kabinets statt. Um 1 Uhr wird daselbst eine aus 6 Mitglie- dern bestehende Deputation aus Halle, welche, geführt durch ‘den Professor Witte, eine mit zahlreichen Unterschriften bedeckte Ergeben- heits-Adresse überreicht, von Sr. Majestät empfangen, und um 3 Uhr findet das Diner statt, zu welchem der Staatsminister a. D. von Flottwell, der Obersthofmeister Graf Dönhof und der General-Major und Kommandant Freiherr Hilker von Gärtringen befohlen sind.

Berlin, 9. Oktober. Jn der heutigen (63.) * Sihung des Hauses der Abgeordneten wurde die Berathung des Berichts der XIV, - Kommission zur Vorberathung des Geseh- Entwurfs, betreffend die außerordentlichen Bedürfnisse der Marine-= Verwaltung für das Jahr 1862 fortgeseßt.

Hessea. Darmstadt, 7. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Großbritannien, Prinz von Wales, ist heute zum Besuche Jhrer Großherzogl. Königl. Hoheiten des Prinzen und dex Prinzessin Lu dwig hier angekommen. (Darmst. Ztg.)

Baden, Karlsruhe, 7. Oktober, Das heute erschienene Regierungsblatt enthält: 1) Geseß über Niederlassung und Aufent- halt; 2) Geseß, die Abänderung des Gesehes vom 31. Dezember 1831 über die Rechte der Gemeindebürger bezüglich der Beschränkung des Rechts zur Verehelichung betreffend; 3) Geseg, die bürgerliche Gleichstellung der Jsraeliten betreffend.

Oesterrei. Wien, 8. Oktober. Jn der heutigen Sizung des Unterhauses brachte Bresche einen Dringlichkeits-Antrag auf Aufhebung des Vergleichsverfahrens ein. Der Antrag wurde dem Ausschusse zugewiesen, welcher binnen 24 Stunden zu berichten hat.

Pesth, 7. Oktober. Um den vielen Beschwerden über Gerichts- pflege und Verwaltung abzuhelfen, hat die Hoffkanzlei die Weisung erlassen, durch die Stuhlrichter regelmäßige Amtstage abhalten zu lassen, damit die Parteien die Beamten sicher vorfinden, wenn sie deren Hülfe benöthigen.

Großbritannien uud Jrland. London, 7. Oktober, Am Freitag starb der aus der Zeit des Krimkrieges her allgemein bekannte Admiral Sir James Whistey Deanes Dundas.

8. Oktober. Gladstone cxklärte gestern in einer zu New- castle gehaltenen Rede, daß die Ergebnisse des französischen Handels- vertrages alle Erwartungen übertroffen hätten, Er bemerkte ferner, das Parlament werde die Ausgaben beschränken müssen, Jn Bezug auf den amerikanischen Krieg sprach er den Wunsch aus, daß Eng- land die in Amerika herrschende Aufregung milde beurtheilen möge. Aber den- Sklaven, sagte er weiter, wäre durch die Wiederherstellung der Union weniger als durch die Trennung des Südens geholfen, und daß Jefferson Davis aus dem Süden eine Nation geschaffen habe, sei unläugbar. Schließlich äußerte Gladstone, daß er auf eine baldige Lösung der italienischen Frage hoffe.

Fraufkreich. Paris, 7. Oktober, Der »Moniteur« zeigt den vorgestern Abend erfolgten Tod des 8bjährigen Vice - Admirals Baron Lemarant an, welcher alle Seekriege der Republik und des Kaiserreiches mitgemacht hat.

Ein fkaiserliches Dekret bewilligt zum Bau der Eisenbahn von Belfort nah Guebwiller (Departement Ober - Rhein) eine Staagts§- Unterstüßung von 3 Millionen Franken. :

Herr Barrot, der französische Botschafter in Madrid, ist wieder auf seinen Posten zurückgekehrt.

VBortugal. Lissabon, 6. Oktober. Die Hochzeit8-Festlich- keiten baben begonnen, das' Volk giebt die höchste Begeisterung fund. Den politischen Gefangenen is Amnestie gewährt. |

Ftalien. Turin, 7. Oktober. Die Zahl der von der A11- nestie ausgeschlossenen Soldaten übersteigt nicht hundert j darunter sind zwei Offiziere und zehn Unteroffiziere, Der König hat die Degradation der 32 Offiziere bestätigt, F

In Palermo wird die allgemeine Entwaffnung energisch durch- geführt. Eine Deputation von Bürgern hat dem General Brignone erklärt, alle ehrenhaften Leute billigten das Einschreiten der Behör- den gegen die. Missethäter. 0E / j R

Nach einer Depesche des »Diritto« aus Neapel sind die De- putirten Mordini, Fabrizzi und Calvino am Gten d. in Freiheit ge- seßt worden, lde nail : -

Der von Palermo nach Foggia (Provinz Capitanata) verseßte Prâfekt de Ferrari hat sein neues Ami mit dem Erlaß cines. an alle Unterpräfekten, Bürgermeister und Kommandanfen der National- garde gerichteten Cirkulars angetreten. Er verlangt in demselben binnen 14 Tagen einen genauen Nachweis allex der von threr Hel