1862 / 238 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1772

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Jahre 1865 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von Jahren aus einem zu diesem Behufe E Tilgungsfonds von jährlich wenigstens ein und einhalb Prozent des Kapitals und dem Betrage der durch die fort- \reitende Amortisation ersparten Zinsen. L

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. “Die Auslosung erfolgt vom Jahre 1865 ab in dem Monate April jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoh das Recht vor, den Tilgungsfonds durch. größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt- lie noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus- geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs und drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Preußischen Staats - Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Re- gierung zu Marienwerder und dem Kreisblatte des Kreises Loebau.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten is, wird es in halbjährlicheu Terminen am 1. April und am 1. Oktober von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlih in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

4 Die Auszahlung der Zinsen und des ‘Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins - Coupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung , bei der Kreis-Chaussee-Baukasse in Neumark und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- bung sind auch die dazu gehörigen Zins - Coupons der späteren Fälligkeits- termine zurücßzuliefern. Für die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapital: abgezogen.

Die gekündigten Kapital-Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, jo wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Qinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- verschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gericht8ordnung Theil 1. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Loebau.

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier- jährigen “Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet ‘und den statt- gehabten Besiy der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschre6i- bung ‘oder sons in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf -der Verjährungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins - Coupons bis zum Schlusse. des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit wer- den Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Chaussee- bau-Kasse zu Neumark gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen ZJinscoupons-Serie an den Jnhaber der Schuldverschreibung, #o- fern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Jur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- {rift ertheilt.

Neumark, den ten

Die ständische Kommission für den Chausseebau im KreiseFLoebau.

Provinz Preußen. Regierung®bezirk Marienwerder. m ram S C U P orn !8 zu der Kreis-Obligation

des Kreises Loebau Über Thaler zu Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten PIS A f X: VOM : TCN. aue. bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis - Obligation für das Halbjahr vom bis .- mit (in Buchstaben) Thaler .. Silbergroschen

bei dex Kreis - Chauffee - Bau - Kasse zu Neumark.

Neumark, den . ten

Die Chaussee-Bau-Kommission des Kreises Loebau. Dieser Zins*- Coupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halb- jahres an gerechnet, erhoben wird.

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Provinz Preußen. Se A EANBSERgIE Marienwerder. Lo N zur Kreis-Obligation des Kreises Loebau.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kreises Loebau Littr. Nr. U „Thaler à .…. Prozent Zinsen, die te Serie Zins-Coupons für die 5 Jahre 18... bis 18... bei der Kreis - Chaussee- Bau - Kasse zu Neumark, insofern Seitens des Tnhabers der Obligation kein Widerspruch dagegen erhoben wird.

Neumark, den ten Die Chaufssee-Bau-Kommission des Kreises . Loebau.

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Ministerium ‘für GSandel, Gewerbe und sdffentliche Arbeiten.

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Während des bevorstehenden Winter - Semesters werden an der Königlichen Berg-Akademie die nachstehend aufgeführten Vorlesungen und Uebungen gehalten werden :

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Bergbaukunde (1. Abtheilung): Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend von 9—10 Uhr (Berg: Rath Lottner). i 2) Salinenkuñde: Montag von 4—5 Uhr. (Derselbe).

3) Allgemeine Hüttenkunde: Täglih von 8 —9 Uhr (Dr. REDcl). i

4) Probirkunst auf trockenem Wege: Montag von 9 big 1 Uhr. (Derselbe.)

9) Löthrohrprobirkun s: (Derselbe.)

6) Mechanik (1: Abtheilung): Dienstag und Donnerstag von 5—7 Uhr (Oberlehrer Dr. Bertram).

7) Maschinenlehre (1. Abtheilung: Dampfmaschinen):

Montag und Sonnabend von 5—7 Uhr, Mittwoch von 4—6

Ubr (M. M. Werner);

5) Gemeinues preußisches und deutshes Berareht: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 4—5 Uhr (Bergrath Klostermann).

9) Repetitorien und Kolloguien Über Mineralogie: Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend von 1—2 Uhr (Professor Dr. G. Rose). Desgleichen über Geognosie: Montag und Donnerstag von 2—4 Uhr (Professor Dr. Beyri ch). Desgleichen über mathematishe Disziplinen: Frei- tag von 5—7 Uhr (Oberlehrer Dr. Bertram). Mineral-Chemie: Mittwoh von 3 4 Uhr, Sonnabend von 3—5 Ulr (Professor Dr. Rammelsberg). Qeibnen:

D Cat: Uer Schatten - Constructionen: U (D. Der Ber),

P Uu en 1 Seen, Uno Kuren. Mile woch, Freitag und Sonnabend von 10— 12 Uhr (H. Herter). :

Mit Hinweisung auf §. 9—13 der durch die Allerhöchste Ordre

vom 1. September 1860 genehmigten » Vorschriften für die Königliche

Berg-Akademie« ergeht an Diejenigen, welche an den Vorlesungen theil-

zuñehmen beabsichtigen, hierdurch die Aufforderung, ihre Gesuche mit

Beifügung der bezüglichen Atteste portofrei unter der Adresse: »An

die Direction der Königlichen. Berg - Akademie zu Berlin , Linden-

straße Nr. 47«, bis zum 15. d. M. einzureichen. Der Beginn der Vorlesungen- wird demnächst durch Anschlag

im Akademie - Lokale, Lustgarten Nr. 6 hierselbst , bekannt gemacht

werden.

Berlin, den 1. Oktober 1862.

Lottuer, Berg - Rath.

Projections - Methoden und Dienstag von 10 12

Das 36ste Stück der Geseßsammlung, welches heute ausgegeben

wird, enthält unter

Nr. 5605. das Geseh , betreffend die Stempelsteuer von ausländi- schen Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern. Vom 26. September 1862; unter das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Verordnung vom 14. Oktober 1844, wegen periodischer Revision des Grundsteuer-Katasters der beiden westlichen Provinzen H CHARO und Westfalen. Vom 26. September 1862; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 23. August 1862, be- treffend die Aufhebung der in dem Reglement für das platte Land des Herzogthums Schlesien und der Graf- haft Glay vom 19. Mai 1765 und in der Dorfpolizei- Ordnung für die gedachten Landestheile vom 1. Mai 1804 enthaltenen baupolizeilichen Bestimmungen, so wie deren Regelung durch eine allgemeine Verordnung ; unter den Allerhöchsten Erlaß vom -27. September 1862, be- treffend die Auflösung des Königlichen Eisenbahn-Kom- missariats zu Breslau und den Uebergang der Geschäfte desselben an das Königliche Eisenbahn-Kommissariat zu Berlin j unter die Bekanntmachung der - Ministerial - Erklärung vom 4. Juni 1862, betreffend die mit der Herzoglich Anhalt- Dessau-Cöthenschen Regierung vereinbarte “Modification der wegen Verwendung der Eisenbahn - Abgabe in den Staats - Verträgen über die Berlin - Anhaltische und die Magdeburg - Cöthen - Halle - Leipziger Eisenbahn vom 26. April 1839 enthaltenen Bestimmungen. Vom 30, September 1862; und unter die Bekanntmachung der Ministerial - Erklärung vom 4. Juni 1862, betreffend die mit der Herzoglich Anhalt- Bernburgischen Regierung vereinbarte Modification der wegen Verwendung der Eisenbahn - Abgabe in dem Staatsvertrage über die Berlin - Anhaltische Eisenbahn

» 5606.

» 9007.

» 5608.

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» ©5610.

R R ch8: CARA

1773

vom 11. Jul? 1839 enthaltenen Bestimmungen. Vom 30. September 1862. Berlin, den 11. Oktober 1862. Debits-Comtoir der Geseysammlung.

2? inisterium Dev geistlichen, Unterrichts - 17D Medizinal - 2Lugelegenheiten.

Besuch-Ordnung für die Königlichen Museen.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämli : die Gemälde-Galerie, : die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium (

im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps-Abgüsse/ die historische Sammlung der neueren Bauwerken, Denkmälern u. |. w.,/ : die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, Sammlung für Völkerkunde, 3 Sammlung der nordischen Alterthümec, Sammlung der ägyptischen Alterthümer “im neuen Museengebäude/ sind für den Besuch des Publikums geöffnet : Sonnabends und Montags in den 6 Winter-Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer-Monaten von 10 bis 4 Uhr ; Sonntags von 12 bis e line 2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen een D der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar dur den Haup - Eingang des vorderen Museums von der großen Greireppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Per- onen zugelassen. : Wn f j | 3): Pi tér ochs8, Donnerstags und Freitags ist der Be- such der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen-Einzem {hen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien on einer Art benuyen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange aus- gelegte Buch gestattet. Der: Eingang findet an diesen Tagen dur die Thür des neuen Museuins unter dem Uebergangsbau statt. 4) Die Sammlung. der Handzeihnungen, Minia- turen und Kunstdrucke im neuen Museen - Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vor- behalten, welche dieselbe zu Studien benuygen wollen i 5) Am Dienstag jeder Woche, so wle an den kirchlihen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster-, Psing|k- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmel- fahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen. . E 6) Den Galerie - Dienern, Portiers 2c. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. Oktober 1862. j s Der General - Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

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Marine - Ministerium.

Der Geheime expedirende Secretair und Kalkulator, Rechnung®d- Rath Lamlé is} auf seinen Antrag vom 1. Januar 1863 ab mit der geseßlichen Pension in den Ruhestand verseht worden.

Tages-Orduung-.

Gäste Sihung des Hauses deu Abgeordneten am É uiabead, dn 11, Oktober 1862, Vormittags 10 Uhr. 1) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts- Etats, betreffend die Allgemeinen Rechnungen Über den Staats- haushalt der Jahre 1859 und 1860, so wic die Etats-Ueber- \chreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben derselben Jahre. 2) Achter Bericht der Kommission für Petitionen.

10. Oktober. Se. Majestät der König haben

Berlin, n Dem Professor Dr, pon Gracfe an der

Ullergnädigst geruht:

Universität zu Berlin, zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihm verliehenen Medschidje-Ordens dritter Klasse, und dem Professor Dr. Firmenih-Richarß zu Cöln zur Anlegung des- von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes erster ira des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael die Erlaubniß zu ertheilen.

Belannt ma ia

Vom 415. d. M. ab wird die Gebühr für Bestellung der mit den Posten und Eisenbahn - Post - Transporten hier eingehenden Pakete ohne Werths-Declaration d

a) für Pakete bis zum Gewichte von 30 Pfund einschließlich von 25 auf 1 Sgr. und b) für Pakete im Gewichte über 30 Pfund von 5 auf 2 Sar. pro Stück“ herabgeseßt werden, für die gleichzeitige Abgabe des Begleitbriefes aber, wie bisher, ein Bestellgeld nicht zur Erhebung kommen.

Für mehrere, zu einem Begleitbriefe gehörige Pakete wird die Bestell- gebühr nach dem Gesammtgewichte der Pakete berechnet und erhoben werden.

Bei der wesentlichen Ermäßigung der Paket - Bestellgebühr läßt unter den hiesigen örtlichen Verhältnissen sich annehmen, es werde den Wünschen der Interessenten entsprechen, die für sie per Post eingehenden Pakete durch die Paket - Bestellwagen zugesandt zu erhalten. Es wird daher vom 15ten d. M. ab die Uebersendung von Paketen ohne deklarirten Werth an alle Adressaten, mit Ausnahme der Behörden, durch die Paket-Bestellwagen gegen Erhebung der Bestellgebühr erfolgen, wenn nicht bis zum 12. d. M. bei dem hiesigen Hof-Post-Amte (3. Abtheilung), \chriftlich, unter Angabe der Wohnung, das Verlangen ausgesprochen werden sollte, die Pakete ferner von derPost abholen zu lassen.

Pakete mit steuerpflichtigem Jnhalte können selbstredend nach wie vor nur in den Steuer-Expeditionen im Hof-Post-Amts-Gebäude in Empfang genommen werden.

Berlin, den 4. Oktober 1862.

Der Ober-Post-Direktor Schulze.

Nichtamtliches.

Preußen. Babelsberg, 9. Oktober. Se. Majestät der König empfingen heute auf Schloß Babelsberg Se. Durchlaucht den Herzog von Dino, so wie den nach Altenburg kommandirten Major Beyer von Karger des 3. Brandenburgischen Jnfanterie-Regl- ments Nr. 20. Außerdem nahmen Allerhöchstdieselben den Vortrag des General - Adjutanten General - Major von Alvensleben und des Majors von Vegesack entgegen. L

Um 3 Uhr fand das Diner Statt, zu dem der General-Lieute- nant von Wasserschleben, General - Major von Frobel und Major von Werder Einladungen erhalten hatten. F

Berlin, 10. Oktober. Se. Majestät der König „nahmen gestern Abend bei Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Karl in Schloß Glienicke den Thee ein. l

Allerhöchstdieselben empfingen heute auf Schloß Babelsberg Se. Königliche Hoheit den Prinzen Karl nach Höchstdessen heute früh erfolgter Rückehr von einer längeren Vergnügungsreise. Um 10 Uhr fuhren Se. Majestät nah Berlin, und geruhten in Allerhöchstihrem Palais einer Deputation hiesiger Einwohner , geführt vom Lehrer Fiege, eine Audienz zu ertheilen, um aus deren Händen eine Loya- sitäts- und Ergebenheits-Adresse zu empfangen. Se. Majestät unter- hielten Sich huldvoll mit den einzelnen Mitgliedern der Deputation und sprachen Allerhöchstihren Dank und Anerkennung ‘in gnädigster Weise aus. A l L

Allerhöchstdieselben nahmen später den Vortrag des Küidgss A Marine-Ministers, General-Lieutenants v. Roon, des General-Adju- tanten General-Majors von Alvensleben und des Majors von Ve- gesack entgegen , und “empfingen den Staatsminister Grafen von Bernstorff und den General-Lieutenant Vogel von Falckenstenstein, Commandeur der 5. Division. M U S M

Um 5 Uhr fand bei Sr. Majestät ein groöpere® Diner statt.

In der heutigen (21.) Sizung des Herren h aus : s ist der erste Gegenständ der Tagesordnung der Bericht der Bug Rom mission über die Denkschrift Der Königlichen Stang gern om 31. Juli 1862, betreffend die Ausführung Des Geseges vom 4 Juni 1851 über die Unterhaltung, Verpflegung Und Erziehugg Net ober- \chlesishen Typhus-Waisen, und den Beschuß des eet hauses vom 4. Oktober d. J. Der Antrag hen gane dahin lautend: dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses die aT ja GSWANGe Hustimmung zu ertheilen, wird ohne Don K O O C Is ZJaus geht hierauf zur Spezial-Debatte des Budgetber1chtd fULr das Jahr 1864 über,