1862 / 263 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1948

des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie Tnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung

an den rechtzeitig geschehen ist.

Die Coupons und die Talons werden von dem Bürgermeister, der Schuldentilgungs- Kommission und dem Rendanten der Ge- meindekasse unterschrieben.

¿4

Vom Verfalltage ab wird ‘gegen Auslieferung der Zinscoupons der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die städtische Gemeinde- kasse gezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zah- lungen an diese Kasse, namentlich bei Entrichtuug der Kommunal- steuern, in Zahlung angenommen.

: 40.

Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt wer- den; die dafür ausgesehten Fonds verfallen zum Vortheil der städtischen Armenkasse von Cleve. 5

E

Die Nummern der nach §. 1 zu tilgenden Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht; und zwar durch die Clevischen Lokalblätter, durch das Amtsblatt Unserer Regierung zu Düsseldorf und durch die Cölnische Zeitung.

S

Die Verloosung geschieht, unter dem Vorsiße des Bürgermeisters, durch die Schuldentilgungs - Kommission in einem vierzehn Tage vorher durch die im §. 7 bezeihneten Blätter zur öffentlichen Kennt- niß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritl gestattet ist.

Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeihnendes Protokoll auf- genommen.

A

Die Auszáhlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.

Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungs®- Termine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, fo wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale ge- kürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.

F. 10.

Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, welche

nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung

dazu bestimmten Tagen nach dem Nominalwerthe durch die städtische |

vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse |

als zinsfreies Depositum überwiesen werden.

Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs-Kommission kontrasignirte Anweisung des |

Bürgermeisters zu bestimmungs8mäßiger Verwendung an den Ren- danten der Gemeindekasse verabfolgt werden. pitalbeträge sind den Jnhabern jener Obligationen längstens in acht Tagen nach Vorzeigung der Obligationen bei der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen.

V EE,

Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeig- tén Obligätionen sind in den nah der Bestimmung unter Y. 7 | jährlich zu erlassenden Bekanntmachungen wieder in Erinnerung zu | bringen |

Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet; nicht binnen dreißig Jahren nah dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt; auch nicht, dex Bestimmung unter §. 13 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behufe dèr Ertheilung neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtischen Armenkasse anheim- fallén.

C. T2.

_ Gür die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt Cleve mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Ein- fünften, und fäann die Stadt, wen die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung der- selben durch die Gläubiger gerihtlich verkagt werden. g. 13. __Jn Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zinscoupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zinscoupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 60, Juni 1819, wegen des Aufgebots uno der Amortisation verlore- ier oder vernichteter Staatspapiere, F. 1 bis 13 mit nachstehenden heren Bestimmungen Anwendung : a) die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß

- _ A Ä 4 Î

der städtischen Schuldentilgungs-Kommission gemacht werden.

Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beige- legt, welche nah der angeführten Verordnung dem Schah-

Die deponirten Ka- | \

| | | |

ministerium zukommen j gegen die Verfügungen der Kommis- |

sion findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Düssel. dorf statt; das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bej Unserem Landgerichte in Cleve j die in den F§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter §. 7 dieses Privilegiums angeführten Blätter geschehen ; an die Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten ses Zinszahlungs-Termine sollen aht, an die Stelle des in den §F. 8 und 9 erwähnten achten Zahlung8stermins soll der zehnte treten.

Qur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige, durch die Geseßz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringende landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen- händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jnsiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Jnhabern der Obligationen in An- sehung ihrer Befriedigung cine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 6. Oktober 1862.

I&ilhe ln.

S

d Heydt, v, Jagow. p, Ootzo rine.

N Siadt T: alé 1.00 über Einhundert Fhaler Courant Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, dass der Inhaber dieser Obligation die Summe von Für Eunmdenrt Thalerm Conramt, deren Empfang sie be- scheinigen, an die Stadt Cleve zu fordern hat. : Die auf füuf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am ten / und . .ten : jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zins- Coupons gezahlt. j Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden, weshalh eine Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ist. Die näheren Bestimmungen sind in dem nachstehend abgedruckten Privilegium enthalten. Cleve, am ten Der Bürgermelster, Die städtische Schuldentilgun Kommission. Beigefügt sind die Coupons Serie 1 Nr. 1 bis 10 nebst Talon. Die folgenden Serien Zins-Coupons werden gegen Einlieferung der Tal bei der Gemeindekasse verabreicht.

0 Q ba

Der Gemeinde-Empfänger. [ 8 0ns

Privilegium wegen Ausgabe aut dèn Inhaber lautende- Obligationen der Stadt Cleve im Betrage von O OUO T Ralérn, : Vom

(Folgt der Abdruck des Privilegiums.)

b,

SCTIe 1 2 Ir 15 Sor. E 1. 1s Coupon Zur Obligation der Stadt Cleve über 100 Thaler E

Babe Can ama. 10. Gemeindekasse : : Zwei Thaler Fünftfzeln Sgr. Cleve, den .. tén 18. 5 Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- Commis sion. j

an fälligen Zinsen aus der

Der Gemeinde-Empfänger. (Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag fünf Jahre nach Verfall nicht erhoben ist.)

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Gemeindekasse i zu der Obligation der Stadt Cleve über 100 Thaler Af die zweite Serie Zinscoupons für die fünf Jahre vom bis , sofern dagegen bei der unterzeichneten städtischen Schuldentilgungs-Commission kein Widerspruch eingeht, Cleve, den ten 18. : Der Bürgermersteér. Die städtische Schuldentilgungs- Commission. Der Gemeinde-Empfänger,

dex Niers- und Nordkanal - Niederung beschlos

sührung der Geldmittel im eden Jnhaber lauten, zu bef A | ein gleichen Betrag der bisher kontrahirten Darlehne zu tilgen, wouen

§

“da si

1949

Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber [au- tender Obligatáonen der Genossenschaft für die Meltoration der Niers- undNordkanal-Nicderun g zu Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf im Betrage-von 160,000 Thalern. Vom 7. Oktober 1862.

Kir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. Nachdem der Vorstand der Genossenschaft für die Melioration sen hat, die zur Aus- Melioration der gedachten Niederung erforderlichen Wege ciner Anleihe dur Obligationen / welche auf schaffen, und mittelst dieser Anleihe einen ) den Antrag des Vorstandes: U zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen im Betrage von 160,000 Thalern ausstellen zu dürfen, i hiergegen weder im Jnteresse der Gläubiger noch if po p ner etwas zu erinnern gefunden hat j in Gemäßheit des d + es Gescßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum A Gs 100 T L Le M »„Einmalhundert und sechszig tausend Thalern«, E welche in 1000 Apoints zu 100 Thlrn. und in 1200 Apoints f 5() Thlrn. nah dem anliegenden Schema auszuferligen, mit H fe der Meliorations-Kassenbeiträge der Niersd- und Mor Ae Ta P mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom 1. E {864 ab jährlich mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals, [L wie mit den Zinsen der abgezahlten Kapitalbeträge zu tilgen sind,

durch gegenwärtiges Privilegium Unsere [landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Ge dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechke, ohne DIC M O. gung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen de»

fugt ist. E i i L a ei E Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der

Gs 5 Î F f M Cp 0 , R A CIA A Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Jn l h: i t (4 7 {4 + ck otto 0s ct a haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens Des Staats nit übernommen wird, is durch die Gesez-Sammlung zur allge- meinen Kenntniß zu bringen he L, L

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen IAnsiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg,

Bir auf

L

ven 7. Oktober 18602.

L. S) Wilhelm.

von Bodelschwingh. Graf von Jhen plig. von Holzbrinck. Schema À E

Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf,

S Laa

der die Melioration der Niers- Nr. Thaler preußisch Courant.

S.

en N grdfo „Niederunc Genoffenschaft fur und Nordfanal-Xitederung

Tex, Chi EN I ov Niors - d Nordkanal- Die Genossenschaft für die Melioration der «lere und Ne l Niederung verschuldet dem Inhaber dieser, Seitens des Li E A E baren Verschreibung die Summe von Thalern, S E Genossenschafts-Direktor und die hierzu fommittirten heide T N Genossenschafts - Vorstandes bescheinigen. Diese Bu Une i T Theil des zur Melioration der Niers- und Nordkanal-Niederung n r heit des Allerhöchsten Privilegiums vom .---- (Geher Sh vom Jahre .…... S. ...) aufgenommenen Gesammtdarlehns E n E Thlrn. Die Rückzahlung der Schuld geschieht vom l. E L O a allmälig aus einem hierzu durch Beitrage der Genossenscha stBmitgtiever A die Qinsen abgetragener Kapitalspo}|ten gebildeten rei s Aug lv es lich mit mindestens Einem Prozent des E favitals. Die Folgeordnung der Einlôöjung der i Sthulbvenieare grad gen wird durch das Loos bestimmt. Auñ0o]ung ahe M Monat Mai jedes Jahres und zum ersten Male im Mou Vats 1 E: Die Genossenschaft behält sich jedoch das Recht vor, den gung Tant arößere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche uy “erd Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, A A g ten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ee 7 0 ld fol mern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die NU za cue 3 t gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Dieje Bekanntmachung es A rid drei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine 11 dem Aae Dee Königlichen Regierung zu Düsseldorf , 1n der Cöôlnischen m8. der le dorfer Zeitung und in dem Königlich Preußischen Staats-Anzeige®. oute eines oder das andere dieser Blätter aufhören zu Ren M Wrannt- Ober-Präsident der Rheinprovinz, 1n welchem anderen Blatte die Det machung erfolgen soll. : E Bis zu dem Tage, wo Dig eye Val es Lt 8 in halbjährlichen Terminen in der erste e ZAnugr, Un a D a mit vier und cinem halben Prozent jährlich in gleicher

4 , ) R e A S SoQ Kas af E f czi Die Auszahlung der Zinsen und des Ka Münzs\or enem verzinst. Die Nusdzahtun( D U E BTABe M0 g ausgegebenen Zin8coupons/ bezie»

E as [oße Rückgabe der E Nic pitals erfolgt gegen bloße Mute T1 QULITe Tonsdaft8-Gasse in Viersen hungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Genossen]cha}t-Kai]e 1 i

Die

das Kapital zu entrichten ist, wtrd

| jährigen Verjährungsfrist b | stattgehabten Besi der

| Aushändigung der neuen Zins-

, \o bestimmt der |

des Januar und Juli, |

oder bei einem von dem Genossenshafts-Vorstande näher zu bezeichnenden Bankhause in Köln in der nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgen- den Zeit.

Mit der zur bung sind auch termine zurückzuliefern.

vom Kapitale abgezogen. ¡ j L La cetlindias Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach

dem Rücfzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb fünf Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Genossenschaft. Sollen angeblich verlorene oder chreibungen amortisirt

Empfangnahme des Kapitals präfentirten Schuldverschrei- die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fâälligkeits- Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag

vernichtete Schuldver} C werden, so erläßt der Genossenschafts-Direktor dreimal in Zwischenräumen von vier Monaten eine öffentliche Aufforderung durch die oben bezeichneten Tagesblätter, jene Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an den- selben geltend zu machen. Sind, nachdem zwet Monate 1ach der legten Aufforderung vergangen, die Dokumente nicht ¡eintgeliehh oder die Rechte daran nicht geltend gemacht worden, }0 wird die Amortijation von dem zu- ständigen Gerichte auf den Antrag des Direktors ausgesprochen, worauf an deren Stelle neue Schuldverschreibungen ausgefertigt werden. Ble Kosten dieses Verfahrens fallen dem Extrahenten desselben zur Last. As

Zinscoupons können weder aufgeboten - noch amortisirt Heren. Doc soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Jun ei dem Genossenschafts-Direktor anmeldet und den Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei- bung oder sonst i glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs-

| frist der Betrag der angemeldeten und dis dahin, nicht vorgekommenen Z1n®-

coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung find -- [b] | on nach dem beigefügten Schema B. bis zum Jahre 1870 ausgegeben. Fur die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ertheilt. 7 Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Sei schafts - Kasse in Viersen gegen Ablieferung des der älteren Zins ft A Serie beigedruckten Talons (C.). Beim Verluste des Talons erfolgt Me : Coupons-Serie an den Jnhaber der Schuld-

halbjährige Zinscoupons

2

verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen l. A

Qur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtung haftet die Ges nossenschaft mit ihrem Grundrermögen , jo wie mit den Beiträgen , welche auf Grund der §8. 4, 6, 9, 11 des Allerhöch}t bestätigten Statuts vom R Quit 1ER: (Gestii - @ R G 50M) den Genofssen- 16. Juni - 1856 (Ge)ey - S von 1856 S. 597) von den Genohen \chafts-Mitagliedern erhoben werdem O, . E Dessen zu Urkunde haben wir dieje Ausfertigung unter unserer Unter-

chrift ertheilt.

Viersen, den ten «--+---

Der Vorstand der Genossen|ch D Nocdfkanal-Niederung. (Unterschrift des Direktors und zweier Mitglieder.

Eingetragen im Register Nr. .---

B.

(Schema zum Zins-Coupon einer O atio Rheinprovinz, Regierungsbezirk DU]} eldorf. Zins-Coupon Nr.....-

J E Obligation der Genossenschaft für die Meliorati

E fanal-Niederung Lit... M.

Uer Thaler Silbergroschen

bligation.) 1}

on der Niers und Nord-

Pfennige. ACTOEE M T cadra e A

Qinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ten

Inhaber diejes oup0 m 18... an halbjährigen zzinjen aus

| Silbergroschen Pfennige Eta | Niersen, den . - ten 10, » I E, (Facsimile. der Unterschriften des Direktors und zweier Vorstandsmitglieder. | Eingetragen im Register Nr...

| Dieser Qinscoupon wird ungültig, wenn

| dessen Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahren,

| vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.

C. ,

(Schema zum Talon einer Obligation ; Rheinprovinz / Regierungsbezirk Düsseldorf Talon.

Y v Sh

dessen Rückgabe

Dn ¡Uu de der Niers- U (01

L

empfängt gegen

Inbaber dieses Talons E L die Melioration

| gation der Genossenschaft für s Thaler Courant 101 ¿160g

Littr. N l | die ..te Serie Zins-Coupons für die | Genossenschaftskasse zu Viersen. | Viersen, den .… .ten ‘Facsimile der Unter}christen (Die Aushändigung Coup( Empfangsberechtigung ausgeseßt, den Talon als verloren gegangen Aushändigung Der Coupons den bem Genossenschafts-Direktor protestirt.

[Fahre

8 des Direktors der Coupons

und zweier Vorstandsmitglieder bleibt bis zum Nachwei)e

60A PN

9

r Handel, Gewerbe und Öff

Ministerium VE } Arbeiten.

4 j Ao d 9 - «ole eute auSacacbet Das 38sstte Stück der Geseysammlung, welches Heute angs

Sr

| wird, enthält unter

| der Kasse der Genossenschaft 1 wo , . , Ls „4 S P P «Mio F Thaler S | für die Melioration der Niers- und Nordkanal-Niederung oje

A441 s Ta A4 At wenn der Jnhaber der Dtgaurtt

- Î a adi i A anzeigt und rechtzeitig gege Lte S l L Q anl s

an den Präsentanten des 2at0n8 V.

F d d