1862 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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des oldenburgischen Haus-Ordens, ‘des Ordens Pius 1X, des St. Mauritius- und Lazarus - Ordens 2c., Jhren Staatsminister und Minister der auswärtigen Ange- legenheiten ; Seine Königliche Hoheit der Großherzog vonMecklen- burg-Schwerin: den Herrn Otto Heinrich Jasper v. Wickede, Jhren Rath im Finanz-Ministerium j; | Seine Majestät der König der Niederlande: den Herrn Anton Johann Lukas Baron Strate- nus, Commandeur Jhres niederländischen Löwen-Or- dens, Jhren Kammerherrn, Jhren außerordentlichen Ge-

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sandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Ma- jestät dem Könige von Hannover ; Seine Majestät der König von Portugal un®) garvien:

Dom Franzisko d’'Almeida Portugal -Graf de Lavradio, Großkreuz des alten Und sehr chren- werthen Thurm- und Schwert - Ordens, des Militairi- hen Christus - Ordens, Commandeur des Königlich- portugiesischen Ordens von der Enipfängniß Unserer lieben Frau von Villa Viçosa, Großkreuz des preußi- hen Rothen Adler -, des belgischen Leopold8s-, des Danebrog - und des Sachsen-Ernestischen Haus-Ordens, Ritter des Fürstlich hbohenzollernshen Ordens

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erter Klasse mit Diamanten 2c, Jhren Präsidenten der Pairs8- fammer, Ihren Wirklichen Staatsrath und Ehren- Staatsminister, Jhren außerordentlichen Gesandten und S bevollmächtigten Minister bei Jhrer britischen Majestät ; Seine Majestät der Kaiser von Rußland, König von Polen, Großherzog von Finnland: : den Herrn Johann Persian y, Ritter À Ordens erster Klasse, Jhres St. Stanislaus - erster Klasse und Ibres St. Wladimir - Ordens dritter Klase, Großkreuz des griechischen Erlöser-Ordens, Ritter des Zähringer Löwen - Ordens dritter Klasse und Jn- baber des türkischen Nischan - Fftichar - Ordens, hren Geheimen Rath, Jbren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Hannover ; Seine Majestät der König von Schweden und Nor- wegen: den Herrn § Sterky, Stern-Or ussischen St. Annen-Ordens dritter Klasse und des Danebrog - Ordens, Ihren Minister-Re- sidenten in besonderer Misfion bei Seiner Majestät dem | Fónige von Hannover, Jhren Minister -Residenten und [ - Konsul bei den freien und Hanse - Städten Bremen und Hamburg; er freien und Hansestadt Lübe: en Herrn Theodor Curtius, Doktor der Rechte und Senator dieser Stadt ; enat der freien und Hansestadt Bremen: l en Otto Gildemeister, Senator dieser freien und Hansestadt Hamburg: L uno ] w L 4

hres St. Annen- Ordens

Ritter Jhres Polar-

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zermann Merck, Doktor der tadt ; in guter und gehöriger ¡Form befun- e baben, über die folgenden Artikel

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Tel L. von Hannover verpflichtet Sich gegen Tyr outfio ome Q tot Gai Preußen, Seine Majestät den Kaiser aar S BZ Zoine M niet garn und Böhmen, Seine Majestät D 44654 “r (Pt op 7 Majestät den Kaiser vo1 estät der Franzoî von (Broß en Großh

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einzelnen Zablung

gedachten Termin zu ve

3) von nun an niemals, unter welchem Vorwande es auch sein möge, die die Elbehinauf- oder herunterfahrenden Schiffe irgend einer auf den aufgehobenen Zoll bezüglichen Kontrol-Maßregel

zu unterwerfen. :

Es ist jedoch woblverstanden, daß die vorstehenden Bestimmungen nur denjenigen Mächten gegenüber verbindlich sein sollen, welche an dem gegenwärtigen Vertrage Theil genommen haben, oder ‘dem- selben später beitreten werden, indem Se. Majestät der König von Hannover Sich ausdrücklich das Recht vorbehält, durch besondere jedoch weder zur Untersuchung, noch zur Anhaltung der Schiffe be- rechtigende Vereinbarungen die fiskalische und zollamtliche Behand- lung derjenige Schiffe festzustellen, welche den an diesem Vertrage nicht 2 heil nehmenden oder später nicht beitretenden Mächten angehören.

Arttkel X.

: Seine Majestät der König von Hannover verpflichtet Sich außer- dem gegen die vorgenannten hohen vertragenden Theile: j

l) wie bisher und in dem Umfange der bestehenden Verbindlich- keiten für die Erhaltung der zur ungehinderten Ausübung der Schifffahrt auf der Elbe erforderlichen Anlagen Sorge zu tragen ;

2) keine Auflage irgend welcher Art unter dem Titel einer gütigung für die durch Erfüllung der vorerwähnten Verpflich tung erwachsenden Ausgaben an Stelle des Stader oder Brun8hauser Zolles einzuführen. |

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Artikel 11]. ___ Die îin den vorhergehenden zwei Artikeln eingegangenen pflichtungen treten mit dem 1. Juli 1861 in Kraft.

Nrtittl 1).

: Als Entschädigung und Ausgleichung für die Opfer, welche die obigen Bestimmungen Seiner Majestät dem Könige von Hannover auflegen, verpflichten Sich Jhrerseits Seine Majestät der König von n nb Ln, Seis Tk 26 Ana De NUKiie Mitive L V AEIO O! Emen, î el Eng Var Ea Seine Dänemark Ahre Meaieftät bie Kéra O ck, eno E, Ag, Ap _ Sh hre Ma) s dic Königin von Spanien, Seine Majestät er Kai] Granzosen, JZhre Majestät die Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Jrland, Seine Königliche Hoheit der G1 oßberzog von Mecklenburg-Schwerin, Seine Majestät der König der Niederlande, Seine Majestät der König von Portugal und Al- garvien, Seine Majestät der Kaiser von Rußland, König von Polen, Großberzog von Finnland, Seine Majestät der König von Schweden und Norwegen und die Senate der freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg, Seiner Majestät dem Könige von Hannover, welcher es annimmt, im Ganzen die Summe von 2,857,338%5 Rthblrn zu zablen, welche folgendermaßen vertheilt wird: Rthlr. 34,459

1,240

19,413 40,334

1,013

Auf Preußen fommen Oesterreich Belgien Bremen Brafilien Dänemark 209,543 Spanien Ò 37,789 Frankreich : Großbritannien Hamburg Lübedck i Mectlenburg 10,099 Norwegen 64,258 die Niederlande 169,963 Portugal 16,213 » Rußland 7,983 » Schweden » 92,495 Man ist darüber einverstanden, daß die Hohen kontrahirenden eile eventuell nur für die Quote verantwortlich sein sollen, welche

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Was ‘die Art, den Ort und den Zeitpunkt der Zahlung der Eh 4+ +44 7 CA + {4 ti 57 G g T Quoten betrifft, \so is man übereingekommen, daß die

in deutschen Thalern, zu Hannover. oder Hamburg rah Wabl des zahlenden Staates und innerhalb dreier Monate vom 1. Juli 1861 ab gerechnet;

i ol 4s “i S, i eleitet wercen ou.

besonderen Vereinbarungen vorbehalten, den te rlängern oder jährliche Zahlungen festzusetzen.

Die Verzinsung des Kapitals mit vier Prozent tritt bei den in ingetheilter Summe erfolgenden Zahlungen mit dem 1, Oktober

bei Terminal-Zahlungen mit dem 1, Juli 1861 ein

Es bleibt jedoch

seitigen Nerpflichtungen | | fassungsmäßig bestehenden Formen und Vorschriften von Seiten der- ¡enigen der Hohen kontrahirenden Mächte untergeordnet, denen es obliegt, solche in Anwendung zu bringen j dieselben verpflichten si, leßteres binnen möglichst kurzer Frist zu bewirken,

sollen zu Hannover vor dem 1. Juli 1861 oder | nach diesem Termine ausgewechselt werden.

elben unterzeichnet und den Abdruck ihrer Wappen beigefügt.

Jahre 1861.

2121 Artikel V1.

Der Vollzug der in gegenwärtigem Vertrage enthaltenen gegen- wird ausdrücklih der Erfüllung der ver-

Artikel VlI.

Der gegenwärtige Vertrag soll ratifizirt und die Ratificationen o bald als möglich

Qur Urkunde dessen haben die respektiven Bevollmächtigten den-

»

Geschehen zu Hannover, am 22. Tage des Monats Juni im

(L. S.) Prinz Gustav zu Ysenburg. (L. S.) Platen-Hallermund.

(Li. 19 F. Jngelheim.

(L. S.) Nothomb.

(Lee: S4) ALAMION:

(L, 5.) J. von Bütow.

B) Be S) de Zoran.

La: S7) MatLar et.

8) Henry Francis Howard. S.) Otto von Wiede.

10.) (Ta L ENUS.

(L ( C. de Lavyradio. Persiany. C. A. Ster by. T h. Curtius, Dr. ) Gildemeister. S) C. H Merck,j 107.

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Der vorstehende Verirag ist: ratifizirt und die Ratification§-

Urkunden sind zu Hannover ausgewechselt worden

der in dem Schluß-Pro-

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Genehmigungs - totolle der sechsten Weser - S chifffahrts-Revisionsd- Detmold, den Oktober 1861 Abänderungen der Sep

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Kommission d. d. enthaltenen Ergänzungen und ' Additional- Aktie vom D.

Bestimmungen der temberx. 1857 zur L e6x:- Schifffahrts - Akte 0. September 1829.

Ei

Vom 19, August: d 298:

Kir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. thun fund und fügen hiermit zu nissen :

Da in Gemäßheit des Artikels 54 der Weser - Schifffahrts - Akte | vom 10. September 1823, wonach von Zeit zu Zeit eine Kommission i versammeln soll, um sich von dex vollf iener Convention zu Überzeugen , den Uferstaaten zu bilden , anlassen, auch Ve | Erfahrung Handel und Schifffahrt ferner erleichtern könnten; rathen, die \sehste Revisions - | gewesen is, Uns demnächst nachfolgenden , mit den Bevoll Staaten verabredeten Ergänzungen n, mungen der Additional - Akte vom 3. September 159 Schifffahrts-Akte, welche also lauten :

| Artikel 1.

Qum Artikel VI. der Additional

Zum zweiten Alinea

worden :

zur Wejer-

Akte. DICIeS

Schiffer, welche von der Regierung eines Uferstaates ein Schifferpatent erh einem anderen Usferstaate jedoch bedürfen sie der Staates. «

angehörenden Schiffes berechtigt,

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Qum Artikel Ä, der Additional-Akte.

x Artikel X. der Additional-Akte is modifizirt wie folgk: „Die im Y. 9 der Weser - Schifffahrts - Akte vorgeschriebene Bezeichnung der Fahrzeuge ist bei neuen Bezeichnungen an beiden Seiten des Hintertheils hellfarbig auf schwarzem

Grunde, anzubringen. « / L zur Bewirkung eines Beschlusses in Vorschlag gebracht worden ind) Wir, auf den Uns darüber gehaltenen Vortrag , die ob

so wollen ? gedachten Bestimmungen enen Vexeinbaxung Zu

welche der getrof

folge vom 1.

hierdurch genehmigen , h weit es diese angeht, anweisen, sih genau danach zu achten.

tändigen Beobachtung | einen Verecinigungspunkt zwischen | um Abstellung von Beschwerden zu ver- | ranstaltungen und Maaßregeln, welche nah neuerer | | i M Der | Kommission in Detmold versammelt | aber von Unserem Bevollmächtigten DIC| mächtigten der Übrigen Weserufer- | und Abänderungen der Bestim- |

eses Artikels is der Zusay vereinbart |

alten baben, sind auch zur Führung eines |

Erlaubniß des zuleht gedachten |

September 1862 ab in Wirksamkeit treten sollen, auch Unsere Behörden und Unterthanen , \o-

Zu mehrerer Bekrästigung dessen haben Wir diese Unsere Ge-

nehmigungs-Urkunde, von welcher nur Ein Exemplar, Behufs der Nieder- legung in das gemeinschaftliche Archiv der Weserufer-Staaten, aus- gefertigt worden ist / eigenhändig unterschrieben größeren Staatssiegel verschen lassen.

und mit Unserem So geschehen zu Schloß Babelsberg, den 19. August 1862.

Graf von Bernstorff.

Diese Genehmigungs - Urkunde ift 30, September 1862 in

das zu Minden befindliche ser-Schif sahrts-Kommission

niedergelegt worden. Berlin, den 11. November 1562.

Der Präsident des Staats - Ministeriums, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Bismarck-Schönhausen.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Landbaumeister Aßmann beim Polizei - Prä- sidium zu Berlin ist zum Königlichen Bau - Jnspektor ernannt

worden.

Dem Ängenieur Kayser in Breslau is unter dem 5. Dezem- ber 1862 ein Patent

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiese- nen, in seiner ganzen Zusammenseßung als neu und eigen- thümlich erkannten Wasserkrahn für Eisenbahnen, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu be-

\chränken,

auf fünf Jahre, von jenem ®

des preußischen Staats ertheilt worden.

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age an gerechnet, und für den Umfang

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Den Herren Emil Lauffer und F

irma in Berlin ift un

; Lauffer : Dezember

L ter dem ©.

Emil Lauffer u. Comp.)

1862 ein Patent i S auf eine nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erachtete Vorrichtung zum Pressen von Strohhüten 4

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnel und fu

des preußischen Staates ertheilt worden.

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Das 40fte Stü der Geseßsammlung- welches heu! wird, enthält unter : Nr. 5623. den Vertrag zwischen Preußen), Oesterreich;

silien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Großb Mecklenburg - Schwerin , den Niederlanden , Rußland, Schweden Und Norwegen und | Hansestädten einerseits, un Hannover andererseits) treffend die Aufbebung des Stader oder Brun Qolles. Vom 22. Juni 1561 ; unter die Genehmigungs-Urkunde der in dem S{luy- rot tolle der sechsten Weser- Schifffabrts-Revisions-Kommistion 4d. Detmold, den 7. Oktober 1861 enthaltenen C gänzungen Und Abänderungen der Bestimmunagce1 Additional - Akte vom 9. i Schifffabrts - Akte vom 10. September (9. August 1862 j; unter die Bekanntmachung, betreffend migung von Abänderungen Un? term 19, Dezember 1855 Allervoch der Magdeburger 21 November die Bekanntmachung; betref migung der Unter Der

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