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aesicht2punkt gewesen. Daß wir daneben auch für unscre Scescbiffabrt, für die Verbindung der Otisee mit der Nordîce, für den Handel aus den Osftscepläßen nah den Nordscepläten et vice versa, für den er- leichterten Verkehr der Ostfeepläte gerade mit übersceishen Plät:en einen Vortheil uns versprechen fonnten, das lag so auf der Hand, daß wir nicht erwarten durften, in dieser Beziehung auch nur den leisesten Wider- ftand aus deu Kreisen des Handelsstandes zu erfahren. Und in der That, meine Herren, soweit bisher Stimmen aus demHandelé stande laut geworden sind, haken sie dieses Unternehmen nicht in seiner Nütlichkeit be- zweifelt, sondern haben im Gegentheil mit der größten Energie ihre Freude darüber ausgesprochen, daß nun endli dicfer Kanal zu Stande fame. Es liegen uns Acußerungen aus älterer Zeit oor, beispielsweise aus dem Jahre 1871, von Seiten der Aeltesten de: Kaufmannschaft in Danzig, welche diesen Kanal als ein schr dringendes und förderliches Unternehmen bezeichnen. Es liegt uns aus neuerer Zeit die außerordentlich zustimmende Aeußerung der Hande!skammer in Kiel vor. Der Hr. Abg. Brömel hat selber zugegeben, daß die Ver- tretung des Handelsftandcs in Hamburg sih sehr sympathisch über das Kanalprojekt geäußert hat. Das genügte für uns, um uns zu fagen: wir thun hier nit ctwas dem Handel Schädliches, sondern wir unternehmen etwas dem Handel Nüulichcs, und cs war nicht nöthig, zum Ueberfluß auch noch die übrigen Handelsvorstände an den Ostseeplätzen zu hören.
Der Hr. Abg. Brömecl bat nun von den Gefahren gesprochen, welche der Kanalverkehr auch in sih berge, und insofern hat er Recht, taß bei der Benutzung ciner engen Wasserstraße Schiffe, die fich ein- ander begegnen, leiht follidiren können. Aber, meine Herren, die Sache ist doch sebr erheblih verschieden: ob man in der Nähe von Sfagen scheitert und das Schiff mit Mann und Maus untergeht, oder ob eine Kollision im Kanal, die bei ciniger Vorsicht vermieden werden konnte, das Schiff vielleicht in die Lage seßt, mit leichten Be- \hädigungen davon zu kommen; ob man also unter allen Umständen dafür gesorgt bat, daß kein Menschenleben verloren geht, oder ob man den Weg um Skagen als den allein möglihen offen läßt, der, wie Sie aus der Vorlage ersehen und männiglich in Deutscbland bekannt is, zu den gefahrvollsten Secwegen gehört, die überhaupt eristiren. 5
Nun hat der Hr. Abg. Brömel auch von Zeitersparniß gesprochen und bat dann gemeint, daß diese Nacweisungen, die wir auf Seite 8 der Vorlage gegeben haben, infofern an einem Kardinalfebler leiden, als nâmlich nicht berücksichtigt sei, daß ein Dampfschiff, welches dur den Kanal gebe, mit einer geringeren Knotenzabl fabre, als ein Dampf- {chiff, welhes den Weg um Skagen wählt. Ich kann den Herrn Abgeordneten darüber beruhigen: diese Bercwnung ist so auf- gestellt, daß die* Differenzen in der Geshwindigkeit der Dampfer, je nahdem ic auf der offenen See oder durch den Kanal fahren, be- rüsichtigt sind, daß also die in der ketten, der zwélften Kolonne der Nachweisung enthaltenen Stundenzahlen die effektiven Zeitersparnisse darstellen, welhe bei Benutzung des Kanals gegenüber der Fahrt um Skagen gewonnen werden.
Was nun die Frostfrage anbelangt, bei der sich der Herr Abgeordnete au auf die Autorität des Hrn. Abg. Grafen von Moltke berufen hat, fo bedauerc ih, scwohl dem Hrn. Abg. Brömel als dem Hru. Abg. Grafen von Meltke gegenüber die Zablen, die der leßtere angeführt hat, als nicht richtig bezeihnen zu müssen. Es sind genaue Aufzeihnungen ge- macht wordea über die Tage, an welchen der bereits vorbandene Schleswig-Holsteinshe Kanal wegen Frostes unbenußzbar für die Schiffahrt gewesen ist, und da hat sih herausgestellt für die letzten 10 Zabre, daß im Durchschnitt dec Frost ein Hinderniß für die Schiffahrt nur an 355—40 Tagen gewesen ist, und daß das Maximum des Hindernisses — also in dem Iahre, in welchem am längsten die
Schiffahrt behindert war — 60 Tage ausgemacht hat; während der |
Mehrzahl der Jahre, in denen die Passage beobachtet worden ist, ist sie gänzlich frostfrei gewesen. Wir dürfen hoffen, daß cine gleiche Gunst dem neuen Kanal beschieden sein wiro, wie folche jeinem älteren Bruder, dem jetzigen Eider-Kanal, zu Theil geworden ift.
Nun hat der Herr Abgeordnete davon gesprochen, daß es fehr wichtig sei, den Tarif, welher nah dem vorletzten Paragraphen diefes Geseteentwurfes festzustellen wäre, unter die Lupe zu nehmen, und hat gemeint, daß cinmal nothwendigerweife dieser Tarif durch das Gesetz gemacht werden müsse, daß die Feststellung durch den Bundesratk, ihm nit genüge; sodann aber müsse naturgemäß bei diefem Tarif eine sehr sorgfältige Unterscheidung gemacht werden zwischen den verschiedenen Arten von Sciffen, Damvf- und Segelschiffen, zwischen der Art der Belastung, ob fie in Ballast gehen oder Ladung haben; es werde sogar vielleicht nothwendig sein, gewisse Schiffe ganz frei zu laffen.
Was die Gestaltung des Tarifs anbelangt, so bin ih mit dem Herrn Vorredner ganz einverstanden, und dicfelben Nüßlichkeits- gründe, welche er für eine differentielle Behandlung der verschiedenen Schiffe und der verschiedenen Ladungen angeführt hat, find auch die- jenigen gewesen, welche uns zu der Üeberzeugung gebracht haben, daß eine disferentielle Behandlung eintreten muß. Auch wir haben es uns vorläufig so gedacht, daß ein Unterschied zu machen sci zwischen Dámpf- und Segelschiffen, daß ein Unterschied zu machen sei da- zwischen, ob cin Shif in Ballast oder in Ladung geht, daß ein Unterscied zu machen sei, ob ein Schiff Stückgüter befördert oder Massengüter; und wir haben endlih uns auch der Ueberzeugung nit verschließen können, daß es mögliher Weise nothwendig sein wird, kleine Schiffe von 50 oder 60 Registertons überhaupt von der Kanalgehühr freizulassen. Jch glaube, über diesen Punkt würden wir 1ns leiht verständigen. Z
Dagegen scheint mir der Gedanke des Herrn Vorredners, den Tarif unter allen Umständen durchs Geseß machen zu sollen, nicht fehr glüclich. Es hat in dieser Beziehung keine Besprehung im Bun- desrath ftattgefunden; ih bin also nicht autorisirt, hierüber die Mei- nung der verbündeten Regierungen zu deklariren; — aber meine persön- liche Meinung geht dahin, daß es niht günstig ist und namentlich auch nit eine ausreichende Berücksichtigung der verschiedenartigen Inter- effsen der Rhederci und der Scbiffahrt gewährleistet, wenn man den Tarif durch Gesetz mat. Die Frage wird ja aber auch erwogen werden können ; wir werden das pro et contra erörtern, und wenn wir zu der lleberzeugung kommen, daß es wirklich den Borzug ver- dient, den Tarif durch Geseß zu machen, so bin ich der Leßte, der fich dagegen erklärt. ;
Nun ist noch ein sehr wichtiger Punkt in den Ausführungen des Hrn. ‘Abg. Brömel gewesen, welcher eigentli) erkennen ließ, worauf es bei seiner ganzen Deduktion ihm ankommt. Das war der Punkt, welcher die Besorgniß durchblicken ließ, daß die Nordsechäfen zum Nachtheil der Ostsechäfen durch den Kanal außerordentlich begünstigt werden. Nun bin ich prinzipiell der Meinung, daß bei solchen großen Fragen, ob eine neue bedeutende Verkehréstraße einzurihten ist, man nicht darauf schen fell, ob der eine dobei weniger gewinnt wie der andere, ob der eine dadurch vorwieacnd gestärkt wird und mehr im Vortheil is als der andere ; sondern, daß man einfach fragen und den großen Gedanken ventiliren soll: ift die Sache überhaupt für unsern Handel und Verkehr nützlih, darf unser Handel Vortheile davon erwarten, und es der Foigezeit, der Entwickelung überlcssen foll, wie sih die Vortheile, die aus einem solchen Unternehmen ent- stehen, demnächst vertheilen werden. :
Aber, meine Herren, hier sprechen ganz positiv \ck{werwiegende Gründe dafür, den Kanal gerade so zu legen, wie er projektirt wurde, nämlich einfach die thatsächlihe Unmöglichkeit, den Kanal höher zu legen und in die freie Nordsce münden zu lassen. Diese thatsächliche Unmöglichkeit ift eine technische.
Unsere Techniker sagen uns und sagen es uns an der Hand der Erfahrungen, welche mit dem Eider-Kanal gemacht worden sind, daß có absolut unmöglich sci, eine Einfahrt an der Nordsee herzustellen, welche die Gewähr dafür gebe, daß sie unter allen Umständen benußzbar fei, daß sic nicht versandet. Deshalb ist das Kanalprojekt auf Brunsbüttel geleitet. Und ih habe auch meinerseits aus der Zeit meiner Verwaltung in Schleëwig-Holstein, wo ih mehrere
JIahre amtirt habe, die Ueberzeugung gewonnen, daß alle Versuche, !
den Kanal in die freie Nordsee zu leiten, entweder ganz unmöglich zu realisiren oder doch mit ganz erorbitanten Kosten verknüpft fein würden.
Gs fang aub aus den Ausführungen des Herrn Vorredners die Klage durch, daß Lübeck nicht genügend berüdsichtigt sei. Ja, mei!e Herren, da bitte ih doch, sih nüt der Betrachtung zu begnügen, daß, wenn wir in Kiel unseren großen Kriegshafen haben, und wenn es sich hier um die Herstellung einer für die Marine benußbaren Wasser- strafe nach der Nordsee handelt, wir unmöglich dazu übergehen können, den Kanal bei Lübeck münden zu lassen, daß vielmehr die Mündung an der Ostîee ganz nothwendiger Weise in die Kieler Bucht verlegt werden muß.
Dann hat endlich der Herr Vorredner, um seinen Empsindungen noch einen vez: stärkten Ausdruck zu geben, gegen die Bemerkung in den Motiven der Vorlage Verwahrung eingelegt, „daß die Mehrkosten für den Kanal nit von der Verantwortlichkeit entbinden können, welche mit Recht der Neichsverwaltung und den gesetzgebenden Faktoren im Reich würde zugeschoben werden, wenn in den fünftigen Kriegen Deutschlands ein Mangel eincs Kanals sich fühlbar machen sollte.“ Ja, ih bin ja mit dem Herrn Vorredner darin einve: standen, daß man keine Ausgabe machen joll, welhe man nicht verautworten tfann, und ih bin ferner darin mit thm einverstanden, daß das hohe Haus die ernste Verpflichtung hat, zu prüfen, ob die Ausgabe, die bier für die Herstellung des Kanals ge- fordert wird, auch im Verhältniß zu den Vortheilen steht, die wir von dem Kanal erwaricn. Aber, meine Herren, andererseits bin ih auch der Meinung, — und diese Meinung theilen die ver- bündeten Regierungen, — daß, wenn wir zu der Ueberzeugung kommen, daß wirklich die s{chwerwiegenden Vortheile, die sich die verbündeten Regierungen von dieser Anlage versprechen, zu erwarten sind, dann die Verantwortung allerdings auf den Faktor fällt, welcher fich scheut, die Kosten zu tragen, die diesen Vortheilen gegenüber niht zu hoch gegriffen sind. Haben Sie über das Maß der Vortheile, welche von der Anlage zu erwarten sind, Zweifel, bedürfen Sie in dieser Be- ziehung einer besseren Begründung, — sie wird Ihnen in der Kom- mission gegeben werden. Aber gewinnen Sie die Ueberzeugung, daß diese Vortheile voll und ganz ven dem Fanal zu erwarten sind, dann, meine Herren, dürfen Sie sich auch nit scheuen, das Opfer zu bringen, welches Ihnen angefsonnen wird. Dieses Opfer wird nicht allein dazu dienen, unseren Handel in beiden Meeren, in der Osisee und in der Nordsee, zu heben, unserer Landwirthschaft eine bequemere Verbindung, namentlich aus den östlichen Provinzen in die Industriebecken des Westens zu bringen; sondern es wird uns vor allem dazu dienen,
unsere Wehrkraft zu mehren und uns ficher zu ftellen gegen die Ge- |
fahren, die in cinem Kriege zur Sce drohen können, und denen zu begegnen wir für jeßt nicht in gleihem Maße im Stande sind.
Der Abg. Graf Behr erklärte, er stehe der Vorlage wohl- wollend gegenüber, fönne aber auh nicht verhehlen, daß ihm eine fo kurze, knappe, fo wenig ausreichende Begründung eines Geseßzentwurfs von ähnlicher Bedeutung kaum je vorgekommen sei. Vom NRegierungstisch werde angeführt, diese Begründung hätte ja den verbündeten Regierungen genügt, und daher müsse sie auch dem Hause genügen; den logishen Zusammenhang könne er indeß nicht fassen. Der Staatssekretür habe in feiner Nede ja selbst die Dürstigkeit der Begründung nachgewiesen ; er habe dem Hause 3. B. ausgeführt, warum gerade die gewählte Richtungslinie ihm vorceschlagen werde. Diese sei in der Vor- lage mit keinem Worte motivirt; wenn das aber hier nöthig gewesen wäre, so hätte es auch schon in der Vorlage geschehen konnen. Auch bezüglich der Frage der Steigerung der Wehr- kraft seien die Motive sehr knapp ausgefallen; vielleicht sei aber für cine ausführlichere Begründung gerade dieser Seite der Vorlage die Kommission ber geeignetere Ort. Die wirth: \caftliche handelspolitische Bedeutung des Projekts halte er nicht eben für sehr hervorragend ; die Segelschiffahrt um Dänemark herum gehe von Jahr zu Fahr zurü, und ihre völlige Beseiiigung sei nur noch eine Frage der Zeit, während Dampfschiffe viel leichter und gefahrloser als Segler um Skagen herumgingen. Solle der Handel von dem Kanal Vortheil haben, jo müsse vor Allem die Abgabe möglichst niedrig normirt werden. Bei der Höhe der für den Kanal veranschlagten Kosten wolle ihm be- denklih scheinen, daß Preußen 50 Millionen à fonds perdu von vornherein zahlen solle. Habe denn blos Preußen allein
Vortheile? Warum sei von Medlenburg, von den Hanse- städten keine Rede? Nach der Begründung soliten von den 156 Millionen 51 für die Herstellung des Kanals
als eines Verkehrsweaes verwendet werden; diese 51 Mil- lionen müßten doch jedenfalls auf das Reih übernommen werden. Blieben 105 Millionen, von diesen decke Preußen 50, so daß an Kosten noch 55 Millionen verblieben. Bei einem Tarife von 75 F Z pro Registertonne follten sih diz Einnahmen auf jähriih 4200 000 é. belaufen; zur Unter- haltung würden rot. 2 Millionen gebraucht; bleibe cin Ein- nahmerest von e:wa 2200000 #. Deutschland würde also, wenn Preußen vorweg 50 Millionen übernehnie, gar kein schlehtes Geschäfi machen, es würde neben der Verzinsung- noch einen kleinen Uebershuß profitiren. Die Sache werde dadurh noch fomplizirter, daß ja Preußen auch an den übrigen 106 Millionen mit drei Fünfteln, also mit ppr. 60 Millionen partizipire. Es werde also sehr zu erwägen fein, ob die Prä- zipualsumme Preußens richtig gegriffen sei. —— Allen diesen Bedenken stelle fh aber die prinzipielle Frage entgegen : Ver- lange Deutschlands Wehrkraft, verlange die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Flotte die Herstellung des Kanals 7 Wenn dies der Fall sei, dann könne das Haus sih auch nicht be- finnen, eine Anleihe in dieser Höhe zu machen, und zur mög- licht gründblihen Prüfung dieser Frage beantrage er die Niederseßzung einer Kommission von 28 Mitgliedern.
Der Abg. Dr. Bamberger ergriff das Wort, um auf einige Bemerkungen zu erwidern, die der Staatssekretär von Boetticher in dem ersten Theil seiner Rede gegen den Abg. Brömel ge- rihtet habe. Er (Redner) glaube überhaupt, daß das Haus in der kurzen Zeit, daß der Abg. Brömel Mitglicd desselben sei, Gelegenheit gehabi habe, zu ecfahren, daß es wenig Mit- alieder gebe, die sih fo sahlich an ¿hren Gegensiand hielten. Der Abg. Brömel habe zu Anfang und am Schluß seiner Rede seine Sympathien für die Sache betont und hauptsächlich die Dürstigkeit der Motivirung bemängelt. Zu seiner (des Redners) Freude habe der leßte Redner von der Rechten diese Bemängelung Brömels durchaus bestätig“. Nur in dem einen Punkt kei er (Redner) mit beiden Rednern nicht einig, daß ihnen eine so dürftige Motivirung kaum je vorgekommen fei. Das sei seine Ansicht gar nicht. Das Haus sei daran schon gewöhnt, daß es diesmal durhaus niht mehr überrascht . gewesen
sei. Ueberaus s{chwach sei die Replik auf die An- rufung des Grafen Moltke als Autorität in dieser
Frage. Wenn ein Abgeordneter sih auf eine ausführliche Rede ciner solchen Autorität, wie Moltke, berufe, und man ihm dann entgegenhalte, daß er der Autorität Moltke's do auch sonst folgen möchte, und glaube, damit eine gewichtige Thatsache aus der Weit zu schaffen, dann sei es sehr leicht, von der Ministerbank die Diskussion zu führen. Graf Moltke sei heute leider nicht im Hause erschienen. Da er einer der - gewissenhaftesten Abgeordneten sei, so dürfe er (Redner) wenigstens daraus \s\chließen, daß derselbe feine Meinung niht verändert habe. Die Vermuthung liege doch nahe, baß er andernfalls heute darüber eine Erklä- rung gegeben hätte. Hätte sih der Abg. Brömel auf eine
Debatte diesen
Centrums- oder sozialdemokratishe Stimme berufen, so wären solche Autoritäten einfah als Zieihsfeinde abgethan worden : wel besseres Mittel könne es denn geben, als sich auf die Ansicht eines Gegners und eines solhen Gegners berufen zu können! Wenn der Abg. Brömel etwa cine Nede des Ministers von Boetticher aus früherer Zeit citirt hätte, würde dieser vielleiht zur Antwort geben: Ja, möge Herr Brömel doch erst einmal Minister werden! Das sei doch wohl das Richtige niht. Die Rede des Abg. von Moltke stehe eben als Autorität für scine (des Redners) Partei da, und könne auf so einfahe Weise niht aus der Welt ge- schafft werden. Ebenso stehe es mit den Ansichten der Marine- verwaltung. Es wäre doch natürlich gewesen, dem Hause zu erflären, wiefo die Marine früher anderer Ansicht gewesen sei und jeßt ihre Meinung geändert habe? Er (Redner) stehe mit dem Abg. Brömel auf demselben Standpunkte strenger Kritik, aber keineswegs unbedingter Ablehnung. Den Aelteren sei ja die Jdee eines solhen Verbindungs- fanals als nationaler Wunsh in succum et sanguinem übergegangen; aber gerade deswegen seien sie zu ciner scharfen Prüfung berechtigt und verpflichtet, und es sei nicht glücklich, einer so sachlichen Nede gegenüber sich in so scharf abfertigender Weise auszulassen. Ebenso auffällig sei der plözliche Appell an die Verantwortlichkeit der Abgeordneten für den Fall dex Ablehnung. Solche Mittel würden auch nur angewendet, wenn man seiner Sache nicht ganz sicher sci, und wenn man in mehr pathologisher Weise auf die Zuhörer wirken wolle.
Hierauf entgegnete der Staats-Minister von Boetticher, er habe am Eingang seiner Rede nur feiner Verwunderung Ausdru gegeben, daß, während der Abg. Brömel vorweg seine Sympathie zur Vorlage betone, er in seiner Rede eine Reihe formaler Gründe aufgeführt habe, um Zweifel gegen die Vorlage wachzurufen. Wenn er (Redner) hierbei, wie es der Gang parlamentarischer Diskussion wohl mit sich bringen könne, vielleicht bemerkt habe, daß der Abg. Brömel die Autorität des Grafen Moltke auch sonst für sih gelten lassen solle, fo könne er darin etwas tief Verleßendes nicht finden. Der Abg. Bamberger sei auch seinerseits etwas zu weit gegangen in dem Bestreben, den Abg. Brömel zu vertheidigen, wo derselbe gar keiner Vertheidigung bedurst habe. Er (Redner) sei sich N: auch seinerseits die Verhandlung rein sacchlih geführt zu haben.
__ Der Aog. Dr. Hammacher meinte, daß die Frage so hin- reichend diskutirt roorden sei, wie keine andere; kein Projekt sei namentlih in den Kreisen der Fnteressenten so eingehend auch in den technishen Details desprochen worden. Deshalb werde die nationalliberale Partei für die Vorlage stimmen, wenn die Kommissionsberathung nicht große Bedenken ergebe. Wenn Preußen 50 000 000 # zugebe und 50 000 000 /( als im mulitärischen FJnteresse aufgewendet zu betrachten seien, dann komme es nur darauf an, noch die Ver- zinsung für etwa 50 000 000 herauszuwirthschaften, also ein Reinerträgniß von ca. 2000000 4 Wenn ih der Schiffs- verkehr auf dem Suezkanal in kurzer Zeit fast verzehnfacht habe, dann könne auch für diesen Kanal eine bedeutende Steigerung des Verkehrs in Aussicht genommen werden, namentlich, da die Gebühr, soweit sie in Aussicht genommen, nicht sehr erheblich sei. Gegenüber der Erklärung des Grafen Moltke vom Fahre 1873, auf welche sich der Abg. Brömel stüße, habe sih der Staatssekretär von Boetticher schon auf cine :nodifizirende Erklärung des Feldmarschalls vom Jahre 1881 berufen. Redner bestätigte als Zeuge der be- treffenden Sitzung des Vereins für Kanal- und Fluß- \schiffahrt, daß Graf Moltke damals anerkannt habe, ein jederzeit fahrbarer Kanal sei ein dringendes Bedürfniß, er nehme nur Anstoß an der Höhe der Kosten. Uebrigens habe in derselben Sißung des Reichstages im Jahre 1873, in welcher Graf Moltke sh gegen das Projekt des Nord-Ostsee-Kanals ausges»rohen habe, der fortschrittliche Abg. Seelig bemerkt, daß diz Annahme, der Kanal werde klimatisher Verhältnisse wegen während 100 Tagen in Folge von Eissperre nicht passiroar sein, eine falsche sei. Auf Grund der meteorologischen Beol-achtungen, die er an der Kieler Bucht während 15 Jahren gemacht habe, habe der Abg. Seelig konstatirt, daß dieselbe in 7 weiteren gar nicht und in den übrigen Fahren im Maximum 38 Tage zugefroren gewesen sei. Daraus gehe jedenfalls her- ror, daß die meteorologischen Bedenken nebensächlih seien. Bei der großen handelspolitishen und strategishen Bedeutung des Kanals seien sie jedenfalls niht aus\{hlaggebend. Redner er- klärte sih ebenfalls für eine kommissarische Berathung.
Der Abg. Blos erklärte Namens der Sozialdemokrateu, deß sie ebenfalls eine kommissarische Prüfung der Vorlage wünschten, wenn sie auch im Allgemeinen geneigt seien, der Vorlage zuzustimmen. Dazu veranlaßten sie namentlich drei (Gründe: handelspolitishe, Rücksihten auf die Besserung der landwirthschaftlihen Verhältnisse und der Umstand, daß da- durch die Arbeitslosigkeit zum Theil beseitigt werde. Redner bedauerte, daß man den strategishen Charakter der Vor-
lage so in den Vordergrund gedrängt habe. Wenn die Summe für den Kanal bewilligt sei, fv sei damit die Sache für die Sozialdemokraten abgeschlossen,
sie würden sich nicht durch diese Bewilligung zu anderen Be- willigungen, etwa zum Bau von neuen Schiffen, drängen lassen. Speziell möchte er aber an die verbündeten Reaie- rungen die Aufforderung richten, bei der Vergebung der Arbeiten darauf zu sehen, daß nicht etwa die billigjten Arbeits- Fräfte: Jtaliener, Polen 2c. herangezogen würden. Die Ne- gierung könne sich {hon erlauben, den Unternehmern Vor- ¡riften in Bezug auf die Arbeitszeit und den Arbeitslohn zu machen; sie habe da eine gute Gelegenheit, ihr warmes Herz für die Arbeiter zu beweisen. Zu bedauern sei es, daß die Punkt gar nichi berührt habe. Hoffentlich biete die Kommissionsberathung dazu noch Gelegenheit. Hierauf bemerkte der Staats-Minister von Boetticher : Die Bau-Ausführung des Kanals werde nicht vom Reiche ge= leitet werden können, weil dasselbe dazu nicht die erforderlichen Organe habe, sondern es bestehe die Absicht, die reue Regierung zu ersuchen, die Ausführung zu übernehmen. Das Reich habe nochkeineVeranlassung gehabt, sich über die vomVorredner an- geregte Frage schlüssig zu machen. Die Kow.mission werde Gelegenheit finden, diejenigen Erklärungen abzugeben, zu welchen die Regierungen etwa noch veranlaßt werden könnten. Jn der Hauptsache möchte er aber glauben, daß es Sache der preußischen Regierung sein werde, über die Modalitäten der Ausführung sih \chlüssig zu machen.
__ Der Abg. Dx. Windthorst erklärte, es sei ihm aufgefallen, daß alle Reoner sih für die Vorlage engagirt hätten, obschon fie dieselbe als nicht genügend motivirt erahteten. Sie er- tlärten, der Vorlage „sympathish“ gegenüberzustehen. Was das heiße, wisse ex nicht. Er sage zu einem Geseße, dessen
it e a die Erklärungen in der Kom- Begründung dem Hause erst g ip B für sich sehr wünschenswerth sei, aber das militärische Bedürfniß desselben müsse weiter s Die Autorität des Grafen Moltke sei ihm in dieser Beziehung von außerordentlicher Bedeutung, die selbst der Abg. Hammacher nicht abzushwächen vermocht habe. _be dauere, daß der Feldmarschall s E e G O
i. Jede s müss aus Alles aufbieten, Dc
sei. Jedenfalls müsse das H E (Redner) L U Hehl daraus, daß Moltke in diesem Punkte für ihn eine Autorität sei, wie kein zweiter. Eine weitere ¿Frage der Kommission werde l 1zen solche Ausgaben? Woher sollen
non liquet.
sollten :
mission bringen und
daß der Kanal an
aufgeklärt werden.
den Kommissionssißungen beiwohne.
sein: Erlauben uns unsere Finar
zu, | von Schuldenmachen. wogen werden.
man den Kanal nicht
Kanal die Kanalisirung in fördert werden solle.
Er be-
[Ins erate für den Deutshen Neichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expeditiou
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.
M
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote
Vorladungen u. dergl.
38505 Aufgebot. i [ Der | ErbyäGter Christian Wegner zu Liepen hat das Aufgebot der ihm unter Nr. 705 von der Stadt- fämmerei Waren im JIohannis-Termine 1884 aus- gestellten Obligation über 1800 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem au
den 1. Juni 1886, Vormittags 11 Ubr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Waren, den 7. November 1389. | Großherzogl. Mecklenburg-Schwerin®ches Amtsgericht.
(gez.) Dr. Engel. L. 8) Begl.: Schütte, Aktuar-Geh.
A,
[44716] Ausgebot.
Folgende Sparkassenbücher der Darlehnskasse für “tee Stadt Ostrowo und, Umgegend, eingetragene Genossenschaft, S
a, Nr. 151 des Kontobuchs, cingetragen für die Dienstmagd Josepha Sojka aus Ostrowo über 512,15 e lautend, ö
b, Nr. 193 des Kontobuchs, eingetragen für die minderjährige PelagiaOlszanowsfa über 150 M lautend, : -
find verloren gegangen und sollen auf Antrag der ŒFigenthümer, zu b, vertreten dur die Wittwe Agnes Olszanowoska aus Lewkow als Vormünderin, zum Becke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.
Die Inhaber der Sparkassenbücher werden daher
aufgefordert, spätestens in dem auf
den 8. Juli 1886, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- selben erfolgen wird.
Oftrowo, den 8. Dezember 1885.
Königliches Amtsgericht.
[50111] Terminsverlegung. / :
In der August Büchs’shen Aufgebotssache wird urter Aufhebung des den 11. d. M. anberaumten Aufgebotstermir:s dieser Termin auf
den 9. Juni d. J., Vorm. 10 Uhr, Hinausverlegt.
Ebeleben, den 9. Januar 1886.
Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht, Abth. Ik. (Unterschrist.) [49140] t
Alle unbe-:annten Interessenten an der auf die Post des F. W. L. Guntenhöner zu Winkelshütten bei Borgholzhausen in der Subhastation F. W. Wrie- henkamp zu Wallenbrück entfallenen Spezialmasse 24 168 MÆ 20 4 sind durch Urtheil vom 29. De- zember 1885 ausgeschlossen.
Königliches Amtsgericht zu Herford.
Fm Namen des Königs!
Verkündet am 51. Dezember 1885. Gleine, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
Auf Antrag des Gastwirths Friedrih Rast zu Gräfenhainhen hat das Königlihe Amtsgericht hierselbst durch den Amtsrichter Stephan in der Sitzung vom 31, Dezember 18859
für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief vom 14. Februar 1878 über die im Grundbuche von Gräfenhainchen Band VII. Blatt 289 in der 1IT. Abtheilung unter Nr. 10 b. für die Wittwe Zeidler, Anna, gch. Lönnig, zu Mescheide eingetragen: Post von Eintausendjieben- hundert Thalern wird für kraftlos erklärt, und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller Rast zur Last gelegt.
MNechts Wegen.
N x50N B Stephan.
[49835]
Im Nameu des Königs! Verkündet am 31. Dezember 1885. Gleine, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
Auf Antrag des Webers Johann Gottlob Klingner von hier hat das Königliche Amtsgericht zu Gräfen- hainchen durch den Amtérihter Stephan in der Sißung vom 31. Dezember 1885 A __ für Recht erkannt: das Hypothekendokument vom 6. Juli 1839 über die für die Wittwe Wohlrath, Johanne Christiane geb. Glauch von hier, im Grundbuche von Gräfen- hainden Band 111. Blatt 98 in der 111. Abtheilung unter Nr. 3 eingetragenen 110 Thaler Kaufgelder wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last gelegt.
[49836]
Von Rechts Wegen. Stephan. [49831] Bekanntmachung.
_Auf den Antrag des M. Blome gt. Fricke zu Sundern erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Arnsberg unterm 29. Dezember 1885 für Recht und verkündet :
1) die gerichtlihe Schuldurkunde vom 6. Novem-
| Oeffentli
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Zwangsvollstrcäungen, Aufgebote, Vor- lodungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.
Berloofung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
u. st. w. von öffentlichen Papieren.
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ber 1841 über 200 Thlr. Kaution für alle dem Anton und der Maria Anna Elisabeth Blome zu Sundern aus der dem Joseph Blome gt. Fricke übertragenen Verwaltung ihres Vermögens erwachsenden Nachtheile,
2) die notarielle Schuld- und Pfandverschreibungs- urkunde vom 25. Oftober 1847 über 49 Thlr, Darlehn nebst Zinsen der Sparkasse zu Arns-
erg, cictión sub Abth. IIL. Nr. 2 resy. 4 auf den in Band Il. Bl. 41 des Grundbuchs zu Sundern auf de: Namen des Wilhelm Michael Blome zu Sundern kerichtigten Immobilien werden für kraft- los erklärt und werden die Kosten dem Antragsteller zur Last gelegt. Königliches Amtsgericht. gez. Moloff. Ausgefertigt : Arnsberg, den P A 1885. & isse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[49832] Bekanntmachuug. - Auf den Antrag der Wittwe Flurshüß Christoph Schmitz, geb. Klagges zu Wenniglohe erkennt das Königliche Amtsgericht zu Arnsberg unterm 29. De- zember 1885 für Recht und verkündet: i die gerihtlihe Schuld- und Pfandverschreibungs- urkunde vom 13. Januar 1855 über 40 Thaler Dar- lehn nebst 5 %/6 Zinsen für den Kaufmann Friedrich Wiethoff zu Arnsberg . eingetragen sub Abth. 111. Nr. 3 resp. 1b. auf den Band 11. Blatt 50 und Band IV. Blatt 17 des Grundbuhs Müschede auf den Namen de: Wittwe Flurshüß Christoph Schmitz, geb. Klagges, zu Wenniglohe, bez. für die Ebefrau Norbert Boß zu Muüschede berichtigten Immobilien wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten der Antragstellerin zur Last gelegt. Königliches Amtsgericht. gez. Roloff. Ausgefertigt Arnsberg, den e 1885, Risse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [49894] Verschollenheitsverfahreu. “Nr. 17506. Gr. Amtsgericht Baden hat unterm 21. Dezember verfügt : e „Da Gabriel Schleif von Sinzheim auf die | Aufforderung vom 5. Juni 1884 keine Nachricht von sich gegeben hat, so wird derselbe für ver- schollen erklärt und dessen Vermögen feinen Verwandten, nämlich: 1) Karl Schleif in Sinzheim, 9) Anton Walter Ehefrau Magdalena, geb. Schleif, verw. Kübel in Kartung, 3) Matern Müller, Ehefrau Katharina, geb. Schleif in Dos, : 4) Ludowicus Ernst, Chefrau Maria Anna, geb. Schleif in Sinzheim, : 5) Gabriel Schleif, Ehefrau Marzella, geb. Ernst in Sinzheim, L ; L gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz ge- eben.“ ' Baden, den 3. Januar 1886. Der Gerichtsschreiber :
Luß.
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[49812] Jm Namen des Königs! Verkündet am 26. November 1385. | Prescher, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag: 1) der Frau Albertine Kersten, geb. Kleinschmidt, 2) deren Tochter Marie Louise Kersten zu Prenzlau, erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Brüssow dur den Amtsrichter Dr. Giuct für Decht : der Rentier, frühere Landmann Ludwig Kersten von Bagemühl, geb. den 27. Septembec 1829 zu Bagemühl, wird für todt erklärt. Ausgefertigt : Brüsfsow, den 28. Dezember 18835. Prescher,“ Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts, i. A.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 12. Dezember 1885. Jü s chke, Gerichtsschreibergehülfe. lirtheil.
In Sachen, betreffend das Aufgebotsverfahren Zweclks Todeserklärung des venezuelishen ODberst- Lieutenants, späteren columbischen Obersten Julius Nugust von Neinbold aus Stade,
erkennt das Königliche Amtsgericht Stade (Ge- rihts-Affessor Hundoegger) für Recht:
Nachdem auf Antrag der Königlichen Finanz- Direktion zu Hannover durch Beschluß des König- lichen Amtsgerichts Stade vom 31. Mai 1884 das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung des in rubro genannten Verschollenen erlassen und ver- öffentlicht ist, — während der Ediktalsrist und îns- besondere nah Ablcuf derselben im Termine vom 14. Juli bezw. 9. Dezember 1885 der Verschollene sich weder gemeldet hat, noG glaubwürdige Nach- richten von feinem Fortleben eingegangcn sind, —
[49814]
wir das Geld für den Kanalbau nehmen? Er sei kein Freund Dieser Punkt müsse also ernstlich er- Die finanzielle Seite sei um so wichtiger, als unternehmen wichtigere Dinge zurückgestellt werden müßten. Er habe ferner den Wunsch, daß genau erwogen werde, wie neben diesem
Er halte bauten für so wichtig, daß, wenn dieselben ad Calendas Graecas vertagt werden sollten, er zur Ausführung des Nord- Ostsez-Kanals jeßt noch nicht schreiten würde. Die Kommission werde auch zu prüfen haben, ob die maritimen Gesichtspunkte, die für das Kanalprojekt geltend gemacht würden, zusammen-
cher Anzeiger.
tónne, wenn andere
überhaupt ge- andere Kanal-
Deutschland mehrere
hingen mit der Entwickelung der maritimen Verhältnisse über2 C5 haupt, die über den ursprünglichen Flottenplan schon weit 2 hinausgekommen seien. Auch diefe Seite der Vorlage werde erwogen werden müssen, der er, wie bemerkt, durchaus nicht „sympathish“ gegenüberstehe.
Die Debatte wurde geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. Dr. Hammacher, daß er mit feiner Silbe der Strategie Erwähnung gethan habe.
Die Vorlage wurde an eine Kommission von 21 Mit- gliedern verwiesen.
Um 5 Uhr vertagte sich das Haus auf Dienstag 1 Uhr.
5. Industrielle Etabl’‘ssements, Fabriken und Großhandel.
6. Verschiedene Bekanrtmahungen
7. Literarishe Anzeigen,
8, Theater-Anzeiqen | íIn der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „-Jnvalidendauk“/, Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Vüttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen - Bureaux.
9, Familien-Nachrichten Beilage.
vom 9. Dezember 1885 den Erlaß des Aus\chluck
urtheils beantragt hat und im Uebrigen die Formen und Fristen des Verfahrens gewahrt erscheinen,
so wird gemäß den Bestimmungen des hannoverschen Geseßes über die Todeserllärung vershollener Per- sonen vom 23. Mai 1848, C.-P.-O. §. 823 ff., Pr. A.-G. z. C.-P.-O, §8. 22, 24 — der Verschollene, venezuelische Oberst-Lieutenant, spätere columbische Oberst Julius August von Reinbold aus Stade, — für todt erklärt.
Zugleih werden — gemäß 8. 9 — Geseg vom 23. Mai 1848 etwa noch nit angemeldete Erh- oder Nacfolgebercechtigte nochbmals zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, unter der Verwarnung, daß vei der Ueberweisung des Vermögens des Ver- [Nen auf sie keine Nücksicht genommen werden wird.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
gez. Hundoegger. Veröffentlicht : (L. S.) Iürgensmeyer.
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[49839] Oeffentliche Zustellung. Nachstehender Auszug :
An das Kaiserliche Amtsgericht in Altkirch, Klage- schrift. In Sachen des Xaver Nieger, Wirths in UAltkirh, Klägers, gegen den Unternehmer Konrad Liechtinger, frühcx in Jllfurt, z. Z. ohne betannten Wohnort, Beklagten,
„Jch lade den Beklagten vor das Kais. Ants- gericht Altkirch zur mündlilen Verhandlung, wo ich beantragen werde, Kais. Amtsgericht 55 „ nebst 5/9 Zinsen vom Klagezustellungs8- tage ab, für die dem Beklagten im Jahre 1882 fauflich gelieferten Cementröhre, verurtheilen,“
wird mit ovem Bemerken, daß Termin zum Erscheinen
füc den Beklagten auf Dienstag, den 23. Februar 1886, Vormittags 9 Uhr,
angeseßt ist, den Beklagten hiermit öffentlich zugestellt.
Altkirch, den 7. Januar 1886.
Lang, Gerichts\chreiber.
[49847] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte GerbergefeU Caroline Turczinsky,
Rechtsanwalt Geheimen Justizrath Schneider zu Br:eg, klagt gegen den Gerbergesellen Johann Tur- czinsky, zuleßt in Brieg wohnhaft gewesen, jeßt un- bekannten Aufenthalts, auf (Fhescheidung wegen hös- licher Verlassung mit dem Anirage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein shul- digen Theil zu erkläreu, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
lichen Landgerichts zu Brieg auf
den 9. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugela}senen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
E Ullrich, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.
[4%43] Oefsentlihe Zustellung.
Dec Rechtsanwalt lr. Kugelmann in München hat Namens des Spediteurs Josef Dreier von Buhloe gegen M. und Mm. Dorian, 9. boulevard de Château in Neuilly prèd de Paris, nun unte- kannten Aufenthalts, wegen Lagerspesen und Aus- lagen Klage gestellt, mit dem Untrage zu urtkeilen :
Die Beklagten sind solidarish schuldig an den Kläger 90 46. Lagerspesen und Auslagen nebst 6 ‘/o Verzugszinsen vom Tage der Klagszustellung zu be- zahlen und die Streitskosten zu tragen. s
Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Beklagten ladet derselbe zur mündlichen Ver-
Buchloc in dic auf Montag, deu 29. März 1886, Vormittags 9 Uhr, anberaumte Sigzung.
öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. Buchloe, den 5. Januar 1856.
Volkmann, Kgl. Sekretär.
[4%19) Oeffentlihe Zustellung. Die zum Armenrecht zugelassenen Ghefrauen : 1) Sidonie Thekla Chemnitz,
dajelbst, vectreten durch : i zu 1) Reb 8anwalt von Stern in Chemuiß, zu 2) Rechtsanwalt Th. Müller ebendaselbst, klagen gegea ihre Chemänner : zu
der Vertreter der Antragstellerin auch im Termine
unbekannten Ausenthalts,
n_
wolle den Beklagten zur Zahlung von 180 A. |
geborne Poluoniok, zu Brieg, vertreten dur den |
handlung des Rechtsstreites vor das Kgl. Amtsgericht
Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der
Gerichts[chreiberei des Kgl. Amtsgerichts Buchloe.
Diete, geb. Grahl, in
2) Auguste Marie Meier, geb. Seyfarth, eben-
) den Maurer Friedrich Wilhelm Dietze aus
zu 2) den Handarbeiter Carl Louis Meier aus Burkhardtsdorf, früher in Chemnitz, jeut unbekannten Aufenthalts, E wegen: zu 1) unverbesserlihßer Trunksucht, zu 2) bösliher Verlassung, mit dem Antrage auf zu 1) Ghescheidung, zu 2) Verurtheilung zur Herstellung des ehelichen Lebens event. Ehescheidung, und laden die Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkainmer de3 töntglichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 25. März 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der vom Gericht bewilligten öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen be-
_fannt gemacht.
E Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilfammer III.
161) Oeffentliche Zustellung.
Der zum Armenrechte zugelassene Fabrikarbeiter (Gustav Adolf Müller in Chemnik, vertreten durch Rechtsanwalt Theodor Müller ebenda, klagt gegen seine Chefrau Bertha Müller, geb. Heinrich, zuleßt in New=- York, jeßt unbefannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung,
mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Herstel- lung des chelichen Lebens eventuel Scheidung der Cbe vom Bande, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Cheurnitz
auf den 23. März 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der vom Gericht bewilligten Zustel= lung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Fler,
Gerichtsfchreibec des Königlichen Landgerichts, Civilfammer III. [49621] Oeffentliche Zuftellung.
Die Ehefrau Schlosser Theodor Dobvbelstein, früher zu Dortmund, jeßt zu Witten, vertreten durch den Rechtsanwalt Fenner zu Dortmund, klagt gegen ihren Esßecmann, den Schloffer Theodor Dobbelstein, un- bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwishen Parteien bestehende Band der Che zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlihen Berhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkamnmer des König-
des Rechtsstreits vor die 1. Civilkammer des König- | lichen Landgerichts zu Dortmund auf
den 6. April 1886, Vorinittags 9 Uhr,
| mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten. Ge=-
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. : Dannert, Gerichtsshreiber des Königlichen Landgerichts.
[49845] Oeffentliche Zustellung.
Die Handelsgesellschaft in Firma Carl & Ernst Berndt zu Hainsberg-De 1ben, vertreten durch den Nech18anwalt Hippve zu Dresden, klagt gegen den Chemiker Dr. Meister zu Loschwißtz, jeßt unbekannten Aufenthaltes. wegen Erfüllung eines mit den Ju= babern der ksagenden Firma am 6. September 1884 in Dreéden abgeschlossenen Vertrags, laut dessen si Beklagtcr verpflichtet hat, den gedachten Firmen- inhabern ein im ersten Abschnitt der Klage näher beschriebenes Verfahren zum Färben ron Sammetea za lehren, mit dem Antrage, den Bekiagten kosten- pflichtig zu verurtheilen, die Inhalts des ersten Klag- abschnitts übernommenen Verbindlichkeiten zu er- füllen, uz Tadet den Beklagten zur mimdlichen Verbandlang des Rechtsftreits vor die dritte Civil- fammer des Königlichen Landesgzrichts zu Dres- den auf
den 20. März 1886, Vormittags 9 Uhr, mit dec Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelasseneau Anwalt zu bestellen. ]
Zum Zwecke der öffentliczen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekaunt gemacht.
Dresden, den 3. Januar 1886.
Kohlmann, Gerichtéscreiber des Königlichen Landgerichts. [49542] Oeffentliche Zustellung.
1) Die Chefrau des Andreas Steinmacher 1 und deren Chemann, 2) die Ehefrau des Bernhard Verg und deren Ehemann, sämmtli) zu Kiedrich, klagen gegen dic Gheleute Sebastian Fink aus Kiédcich, dermalen unbekannt wo? abwesend, wegen Löschung von Eigenthumsörehten und zwar ad i mit dem Antrage auf Löschung des auf den Gruuadftücken Nr. 2701 und 2702 des Stocfbuchs der Gemeinde Erbach eingetragenen Cigenthumsvorbehalts mit 149 Ff. 10/5 Kr. vom 11. November 1845 und Tragung der
Altgering8walde, früher in Chemniy, jetzt
Kosten, ad 2 mit dem Antrage uf Löschung des auf | dem Grundstück Nr, 2700 des Stockbuchs derx (Ge-
Sit Pt ie u Emen R E a; r R E E
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