1886 / 23 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jan 1886 18:00:01 GMT) scan diff

der Jahre 1812 und 1813 bis zum Waffenstillstande. Nach dem Waffenstillstande eröffnete sich ein ebrenvolles Feld für die Thätigkeit der Kanoniere in den Jahren 1813 und 1814. Die Schlacht von Lipzig gab reichlich Gelegenheit, blutige Lorbeeren zu ernten, insbesondere zeihnete fich die Batterie Meyer aus, welche durch die bewiesene Tapferkeit allgemeine Bewunderung erregte. Nach der offiziellen Verlustliste hatte die Batterie 2 Kanoniecre, 25 Pferde todt, 1 Offizier, 1 Unteroffizier und 10 Kanoniere ver- wundet. Die vershofsene Munition betrug an diesem Tage 261 Kugel- \{uß, 29 Granaten und 98 Kartätshen. Der Feldzug 1815 be- schâftigte -die 12 pfündigen Batterien Nr. 2, 4 und 6. n Schlacht- und Gefechtstagen kommen für sie in Betracht die Gefechte bei Gilly und Fleurus, die Schlacht bei Ligny und zwar hier das Gefeht bei St. Amand und bei Ligny, die Schlacht bei Belle- Alliance, Gefecht bei Namur, desgleihen die Ereignisse bei der Hauptarmee bis zum Einzuge von Paris; erwähnt sei das Bombardement von Avesnes, die Gefechte bei Compiègne, Severs 2nd Issy und aus dem späteren Festungs- kriege die Belagerungen von Maubeuge, Landrecy, Philippeville sowie die Blockade von Ginct und Charlemont. Der erste Abschnitt des zweiten Theiles behandelt die Geschichte der Stammcompagnien des Garde-Fuß-Artillerie-Regiments (von ihrer Einreihung in die Garde- Artillerie-Brigade) und der Garde-Festungs-Artillerie-Abtheilung, mithin also die Zeit von 1816—1864. Aus dem Abschnitt 1816—51, welcher für die weitere Entwickelung und Ausbildung des Regiments von Wichtigkeit werden follte, sei erwähnt das thätige Eingreifen bei den Unruhen in Berlin 1848. Der zweite Abschnitt behandelt die Ge- \chichte der Garde-Feftungs-Artillerie-Abtheilung bezw. Compagnien bis zur Stiftung des Garde-Festungs-Artillerie-Regiments (1851 bis 18E4). Neue kriegerische Arbeit fanden die Kanoniere in dem Kriege gegen Dänemark 1864, an welchem sie lebhaften Antheil nehmen tollten; die Erinnerung an die Erstürmung der Düppeler Schanzen ift auch für sie zu einer ruhmreichen geworden. Ein Anhang handelt über die Stammnummern der Feld-Artillerie-Compagnien der brandenburgis{-preußischen Artillerie und die Reihenfolge ihrer Chefs bis über das Jahr 1809 hinaus. Zwei Porträts, dasjenige des Kaisers und des Prinzen August von Preußen, eine farbige Kostüm- tafel, Pläne und Skizzen sind dem mit außerordentlichem Fleiß, großer Umsicht und tüchtigem Geschick gearbeiteten Werke beigefügt. Dasselbe gereiht dem Verfasser in gleiher Weise zur Ehre wie dem Regiment, dessen ruhmvolle Vergangenheit eng mit der Geschichte des preußischen Vaterlandes verknüpft ift. „Die Krieg8waffen in ihrer historishen Ent- stehung von den ältesten Zeiten bis auf die Gegen- wart" von August Demmin. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage, mit vielen Abbildungen. Erste Hälfte. Leipzig. Verlag von &F. A. Seemann. 1885. 8, S. 400, Preis 5 # Der Ver- fasser dieses in zweiter Auflage erscheinenden Werks hat damit ein überaus brauchbares Hand- und Nachschlagebuch für größere Waffen- fammlungen und ein willklommenes Hülfsmittel zurn Studium der Waffenkunde geliefert. Es wird darin eine übersichtlich geordnete, leiht verständlihe und genaue Auskunft über Benennung, Alter und Ursprung der einzelnen Waffenstücke sowie über ihre Ver- breitung und auch über die Art ihres Gebrauchs gegeben. Durch cine derartige technisch sichere Mittheilung kann zweifel- los das Interesse an den alten Waffenstücken ungemein gesteigert, andererseits aber au der Leser befähigt werden, das Alter einer Waffe und sehr häufig auch das Land ihres Ursprungs mit hin- reihender Sicherheit anzugeben. Die gewonnenen Kenntnisse werden die Besichtigung von Sammlungen genußreih und belehrend machen. Die erste, 1869 in drei Sprachen veröffentlihte Auflage dieses encyflopädishen Handbuchs der Waffenkunde ist seitdem, besonders durch fortgesezte Reisen des Verfassers, ununterbrochen in Tert und Abbil- dungen vervollkommnet und bereichert worden. In dem ersten Ab- schnitt des Buchs, „Abriß der Geschichte der Waffen“, sind die Nachrihten über die bei den verschiedenen Völkern ebräuchlihe Bewaffnung und ihre im Laufe der JIahr- underte allmählich fortschreitende Entwickelung zusammen- gedrängt worden. Ein Blick auf die verschiedenen größeren Samm- lungen foll aus deren Entstehung und Ausbildung flar machen, auf welche Weise die Licbhaberei für alte Waffen sich in Europa seit den Tagen der Renaissance entwickelt hat. Interessant ist die hervor- gehobene Thatsache, daß die Schäße der Waffensammlungen aller Orten ihrem größeren Bestande nach deutschen Ursprungs sind. Denn es giebt kein Land, wo die Waffenschmiedekunst so verbreitet gewesen wäre wie in Deutschland, oder wo man die Anfertigung von Schienenrüftungen in folher Vollendung betrieben hätte. In den folgenden Abschnitten find technisch genau beschrieben die Waffen der vorhistorishen Zeit, der Steinzeit, die antiken Waffen aus den is altern der Bronze und des Eisens, Waffen der sogenannten barbari- \chen Völker aus dem Zeitalter der Bronze im Abendlande, Waffen aus der Eifenpecriode der nordishen Völker, endlih Waffen des christ- [lichen Mittelalters, der Renaissancezeit und des 17. und 18. Jahr- hunderts. Die Rüstung wird in allen Einzelheiten dargestellt, dem Helm ein eigener Schlußartikel gewidmet, und die ungemein mannig faltigen Formen dieser Kopfbedeckung sind bis zum 17. Jahrhundert abgebildet und beschrieben. ;

Muythologie der Griechen und Nömer. Unter steter Hinweisung auf die künstlerishe Darstellung der Gottheiten als Leitfaden für den Schul- und Selbfstunterricht bearbeitet von Dr. Otto Seemann, Oberlchrer am Gymnasium zu Essen. Dritte Auflage. Unter Mitwirkung von Dr. N. Engelmann neu bearbeitet. Mit 83 Holzschnitt-Jllustrationen. Leipzig, Verlag von E. A. See- mann. 1886. 8°, S. VII. u. 280. Der Verfasser dieses zum ersten Male 1874 erschienenen Werkes verfolgt die Absicht, die Be- handlung der griehischen und römischen Mythologie auf unseren Gymnasien und sonstigen höheren Bildungsanstalten mehr vertieft zu schen. Er wünscht namentlich, durch Bild und Beschreibung die Fünstlerifche Darstellung der verschiedenen Gottheiten den Schülern näher zu bringen, als dies in der Regel durch die für die Schule be- arbeiteten Mythologien zu ges{hehen pflegt. Diese A fand gleich bei dem ersten Erscheinen des Buches eine allscitige, über den zunächst berechneten pädagogischen Kreis hinaus gehende Anerkennung. In der neuesten Auflage, bei deren Bearbeitung Dr. Engelmann mit- gewirkt hat, ist der mythologi]che Text durch Hinzunahme der Sage von Admetos und Alkestis sowie durch ein näheres Eingehen in den Inhalt der Odyssee erweitert worden. Die Illustrationen wurden von 79 auf 84 vermehrt. Die Abbildungen sind so gewählt, daß auch die ängstlihen Gemüther keinen Anstoß nehmen können und das Buch den Schülerinnen der höheren Töchtershulen unbedenk- lih in die Hände gegeben werden darf. Die Götter- und Helden- sagen find von dem Verfasser so erzählt, wie die Dichter die- selben ausgebildet haben. Jn dem ganzen, von dem Verleger nah löbliher Gewohnheit wiederum sehr gut ausgestatteten und dennoch zu einem mäßigen Preise angebotenen Werk is nichts Wesentliches un- berührt geblieben. Vaher ist diese Mythologie nicht nur den Schülern der oberen Klassen angelegentlihs zu empfehlen, um in die antike Götterwelt eingeführt und mit der künstlerishen Gestaltung der religiösen Ideale des klassishen Alterthums vertraut zu werden, fondern wird auch den Kreisen der Gebildeten sicherlih willkommen sein, welhe für die antike Kunst Verständniß und Interesse empfinden.

__ St. Gallen, 2%. Januar. (W. T. B.) Gestern ift hier der frühere \{chweizerischhe Gesandte in Wien, Verfasser des „Thierlebens der Alpenwelt", Johann Jakob von Tschudi, gestorben.

Gewerbe und Handel.

L Die hiesigen Firmen Jacquier u. Securius und Leopold iciagun laden zur Zeichnung auf die Aktien der neugegründeten

pandauerberg-Brauerei ein. Von dem Aktienkapital im Betrage von 3000000 4 werden 1 8000900 S. zur Subskription Mautegt zum Course von 1187 %/. Die Zeichnung bat am 27. d. M. zu erfolgen.

Die Preußische Hypotheken-Aktien-Bank ruft nah etner im Inseratentheil der heutigen Nummer befindlichen Bekannt- machung ihre nit konvertirten 43 °%/oigen Pfandbriefe Serie VII. im Rest zu 4,7 Millionen (von ursprünglichen 33,7 Millionen) zur Ein- lösung zum 1. August 1886 auf, gewährt jedo bis zum 15. Februar d. I. bei Umtausch in 4 9%ige Pfandbriefe noch eine Ertravergütung, die einer 44 oigen Verzinsung bis 1. Oktober, also für 2 Monate über den Fälligkeitêtermin hinaus, gleichkommt.

Brüssel, 25. Januar. (W. T. B.) Die Nationalbank hat den Diskont von 3F auf 3 9% herabgeseßt.

London, 25. Januar. (W.T. B.) Bei der am Sonnabend abgehaltenen Wollauktion waren Preise unverändert.

_ %. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Tendenz flau, Kapwollen shneeweiße 1 d. unter den Preisen der leßten Auktion.

Glasgow, 25. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Noheisen betrugen in der vorigen Woche 6000 gegen 6400 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 25. Januar. (W. T. B) Wolle, rubig, Tendenz zu Gunsten der Käufer, Preise für Garne behauptet, Spinner beschäftigt, in Stoffen mehr Geschäft.

Madrid, 20. Januar. Nach einer Real-Orden des Königlich spanishen Finanz-Ministers vom 28. Dezember v. I. follen nah Position Nr. 23 des spanischen Zolltarifs verzollt werden: „Nägel aus Gußeisen“ (Clavos de hierro) und „Kleine Nägel mit rundem Kopf aus Gußeisen“ (Tachuclas de hierro colado).

Berlin, 26. Januar 1886.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute Porigelebten Ziehung der 4. Klasse 173. Königlich preußischer Klajssenlotterie fielen:

1 Gewinn von 15 000 4 auf Nr. 63 811.

2 Gewinne von 6000 6 auf Nr. 57 231. 93 350.

41 Gewinne von 3000 4 auf Nr. 2569. 12 120. 12 766. 14197. 18395. 18845. 18961. 19312. 19415. 19698. 22 473. 26595. 30154. 31128. 31 768. 38969. 43037. 45 652. 47613. 55062. 55653. 559539, 56 200. 60011. 65 613. 67646. 68825, 71534. 73538. 73639, T5713. TTOOC, CLODA S T8 118, T8392. 81272. 83362.

85023. 88039. 93 150. 1500 « auf Nr. 121. 6953.

33 Gewinne von 18 460. 19547. 24811. 25582. 27644. 31544. 32 402. 35045. 39170. 40472. 45189, 45386. 54814, 59371. 59 882. 60548. 68002, 73240, 73819. 76511. 78630. 78 T16. T9257. 83373. 85037. 85373. 86066. 86 433. 88 375. 89585. 89 675.

66 Gewinne von 55 M auf Nr. 3294, 4611. 4874. 6114. 7891. 10105. 11 541. 13125. 13358. 14918. 15 308. 16 800. 17239. 19512. 19647. 19739. 20575. 22 405. 23 361. 23507. 27064. 27990. 29328. 30112. 30 730. 31 711. 32462. 33508. 33936. 34293. 36490. 37226. 38 125. 41726. 42898. 49992, 50774. 51 331. 54 198. 55 748. 56141. 56563. 58336. 59196. 60034. 63840. 64181. 66216. T0350. 71111. 72494. 74558. 76 056. 77308. 78090. 78229, 80842. 82618. 82963. 84845. 86 131. 88027. 89385. 91299, 94600. 94 957.

Der unter dem Protektorat Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin stehende Jerusalems- Verein feierte am Sonntag im überfüllten D om sein 40. Jahresfest. In der Festpredigt schilderte Hofprediger Bayer im Anschluß an 1. Sam. 17, 45 die Schwierig- keiten, mit denen der Jerufalems-Verein im heiligen Lande zu kämpfen habe. Den Bericht erstattete, wie alljährlih seit der Begründung des Vereins, Hofprediger D. Strauß. Obwohl {on 1840 das evangelische Bisthum Jerusalem gestiftet wurde, habe doch erst der Jerusalems- Verein, zu dessen treuesten Mitarbeitern von Beginn an General- Superintendent D. Vüchsel gehörte, eine reihere Thätigkeit geschaffen. Die in Jerusalem bestehenden deutschevangelischen An- stalten werden fortgeseßt vom Verein unterstüßt. An der evangelischen Kirche ist am leßten Lätarefonntag der Pfarrer Schlicht neu eingeführt worden. Dr. Lepsfius fungirt als Hülfsprediger. Im Krankenhaus wurden 673 Kranke verpflegt, während 8200 Personen dice Klinik benutzten. In der Mädchen-Erziehungsanstalt Thalitakumi be- finden sich 110 Kinder; in dem mit einer Blindenanstalt verbundenen Schnellerschen Waifenhause werden 120 Knaben erzogen. Am Geburts- tage Sr. Majestät des Kaisers konnten drei neue Glocken gewciht werden, von denen eine der Kaiser selbs geschenkt hat. Zu einem für 40 Kranke bestimmten Ausfäßigen-Asyl ist der Grundstein gelegt. In Betschala, Bethlehem und Hebron unterhält der Verein segensreih wirkende Stationen. Die Gebäude und Einrichtungen genügten den Bedürfnissen niht mehr und mußten erweitert werden. In Beyrut wird die Gemeinde vom Verein thatkräftig unterstützt. Das Waisen- haus Zoar hat sein 2öjähriges Jubiläum feiern können. Das Dia- kfonissenhaus in Alexandria hat cine Schule errichtet. Die Einnahmen des Vereins betrugen 28400 #4, dic Ausgaben dagegen 31 600 4, so daß 3200 vom eisernen Bestand genommen werden mußten. Die Beiträge an sich sind gewachsen. Die Mitglieder des Königs- hauses unterstüßten den Verein durch Ertragaben, Prinz Albrecht allein mit 1200 4 Auch die Großherzogin von Mecklenburg-Schwe- rin gehört zu den Förderinnen des Vereins. Ober-Hofprediger D. Kögel beschloß die Feier mit einer Ansprache.

_ Der Deutsche Samariter-Verein (Zweigverein Berlin) hielt am Sonnabend in der Aula der Dorotheenstädtishen Realschule unter Vorsiß des Generals der Kavallerie, von Rauch, seine General- versammlung ab. Die Zahl der Mitglieder beträgt, wie der Vor- sißende konstatirte, 275, 10 mehr als am Schluß des Vorjahres; unter ihnen befinden jich 175 Damen und 100 Herren. Kurse zur Ausbildung von Samaritern wurden insgesammt 12 abgehalten. Repetirkurse fanden 6 für Damen, 3 für Herren ftatt; an letzteren nahmen auch Mannschaften der Feuerwehr Theil. Neuangefangen ist ein Kursus für Postbeamte, in dem über 200 Personen, namentlih auch solche auêgebildet werden, welche im Gisenbahnbetrieb thätig sind. Am Lehrerinnen-Seminar sind 62 Schülerinnen im Samariterdienst unterwiesen, auch am Falk-Realgymnasium haben Kurse begonnen, während an andern höheren Lehranstalten die Einrichtung von Kursen geplant wird. Neu in den Vorstand ist an Stelle des verstorbenen Geheimen Sanitäts-RNaths Dr. Schulze der Major z. D. Kurs ge- treten. Die übrigen statutengemäß ausscheidenden Mitglieder des Vor- standes wurden durch Akklamation wiedergewählt. In einem einleitenden Vortrage hatte Dr. Bögehold die Berechtigung des Samariterwesens zu begründen und die Bedenken, die namentlich auch der Geheimrath von Bergmann kürzlich geäußert, zu entkräften gesucht. Wenn auch zu- gegeben werden müsse, daß bei vielen Unglücksfällen besser das Er- scheinen des Arztes abgewartet werde, sei doch oft, namentlich bei starken BVlutungen, gegenüber Ertrunkenen und durch Kohlenorydgas u. dgl. Vergifteten die {nelle Hülfe des Samariters geradezu ent- \heidend gewefen. In England zeige man dem dort unter ‘dem Pro- tektorat der Königin stehenden Samariterthum entschieden mehr Ent- gegenkommen. Bereits 82 000 Perfonen hätten dort das Certifikat als Samariter erworben.

Nachdem die Anlage von drei neuen Apotheken in Berlin Al der VBülow- und Frobenstraßen-Ecke, 2) an der Kreuzung der

ilsnacker- und Birkenstraße, und 3) am Nettelbeckplatze, ungefäbr am westlichen Schnittpunkte der Gerichts- und Linböwersirale, R

den Ober-Präsidenten der Provinz Brandenburg genebmz

ist, fordert der Do Liage ents ent geeignete E chmigt y i Meldung binnen einer Präklusivfrist von 6 Wochen mit L merken auf, daß perfönlihe Vorstellungen zwecklos sind und d e werbungen lediglich schriftlich zu gesehen haben. le Y

Gestern Abend ging im Victoria- Theater der mit Sy erwartete „Däumling“, eine burleske Feerie in 4 A ann 25 Bildern, zum ersten Male mit nit ungetheiltem Erfol 4 Scene. Das Libretto i nach dem französischen „Le Petit m,® von Leterrier, Mortier und Vanloo von dem Humorist Stettenheim hergestellt worden, ohne daß es gelungen wie A Fadheit der Erzählung und Handlung zu verbessern; besonde: L von dem Wiß und Sarkasmus, die dem Bearbeiter sonst f thümlih sind, hier nichts zu verspüren. Das Stück he, das Märchen vom Däumling; als neumodische Veri

werden eine englische Gouvernante, cin Koch, eine Vals Mil (4 ti

und ihr Liebhaber eingeführt, welche sich im Verein x; Kleinen und Kleinsten mit Vorliebe p Redebildern Fo

die dem modernen Staats- und Stadthaushalt entnommen sind ® nur den Eindruck der Gesuchtheit maten. Was die z,

Auëftattung anbetrifft, so kann nah den früheren vielen prä Leistungen Üübertriebener, fast maßloser Augenweide eine Stei a der Effekte der glänzenden Kostüme und Dekorationen nicht a

werden. Die neue Feerie bewegt sich denn auch durh\nittlig einfacherem Gewande, welches aber in Folge seiner Originalitzt ‘,, Recht oft zu lebhaftem Beifall Veranlassung gab. Die Stet parade und besonders die Liliputanerstadt fanden die regste Tei nahme des Publikums, und die größeren Balleteinlagen im s Akt können den besten früheren Leistungen an die Seite vit werden. Erst vom dritten Aft an begann das Publikum wels bis dahin sich ziemlich kühl verhalten hatte, ein größeres d teresse für die Vorgänge auf der Bühne zu dokumentita Hr. Direktor Scherenberg und Hr. Stettenheim erschienen deny ut nah den beiden letzten Akten mehrfach auf der Bühne. Wabriceinl bâtte das Stück einen durh\{chlagenderen Erfolg gehabt, wenn dasel s Weihnachtszeit den Kindern, gleihsam als Weihnahhtsgabe aufzebui worden wäre; denn der Jubel der Kleinen wäre diesen dot q; naiven Märchengestalten sicherer gewesen, als er von Erwabing allein zu erwarten ist. Im dritten Akte waren es vor Allen tw glänzenden Tanzleistungen des Frl. Sozo, welche anregend wirtn und Leben und Bewegung den Zuschauern mittheilten. Die Tre steller lösten ibre Aufgabe übrigens zu allgemeiner Zufriedenheit, r Hanno (Moloch) zeigte sich als recht geschickter Darsteller und wuthe von Hrn. G. Schulze (Tunke) und Frl. Jeß (Miß Pie) treffliÿ unterstüßt. In erster Reihe aber ist die anmuthige und frische Au stellung des Frl. G. Scherenberg (Valentin) lobend hervorzuheben,

_Im Belle-Alliance-Theater stellte am Sonntag h Direktor Lebrun bei fast ausverkauftem Hause seinen unübertreflidy Dr. Klaus zum vorlet:ten Male dar. Daß feine Leistung rausd\endy Beifall fand, ift selbstverständlih. Heute, morgen und Donnersty giebt derselbe nun den Kommerzien-Rath Schlegel in „Ultimo“, wik rend er als Rentier Birkenstok im „Hypochonder“ ih von dw Berliner Publikum verabschieden wird.

Morgen, Mittwoch, Abends 75 Uhr, findet im Saale der Sin Akademie cine „Soirée musicale“ von Fr. Désirée Artit de Padilla unter Mitwirkung der Königlichen Hof-Opernsänget Frl. Hoffmann, des Violin-Virtuosen Hrn. Arbos und eins Damenchors unter Leitung des Hrn. Siegfried Os statt,

Am Donnerstag, Abends 74 Uhr, veranstaltet im Saale di „Hotel de Nome“ Fr. Ida Bloch, unter Mitwirkung von Fil Cäcilie Stein, des Hrn. Heinrich Grünfeld und des Königlidn Concertmeisters Rehfeld, ein Concert, in welchem zur. Af führung gelangen: 1) Trio, Edert; 2) Arie: „Die Hochzeit dei Figaro“, Mozart; & Variationen C-mol!, Beethoven; 4) Arie und Gavotte aus der Suite, Vieuxtemp8; 5) a. Nocturne, Chopin; b, Valse-Impromptu, Raff; c. Chromatishe Etude, Mosel; 6) a. Melodie, Gluck, b. Herbstblume und e. Reigen, Poppe; 7) Arie aus „Der Waffenschmied“, Lorbting; 8) Polonaise, Ust, _ In der Sing-Akademie finden ferner Concerte statt: au Freitag, den 29., Abends 7} Uhr, von den Damen Helene Lu buscher und Johanna Wegner, mit dem Philharmonisha Orchester unter Leitung des Hrn. Prof. Karl Klindworth; am Son abend, den 30. d. M., 74 Uhr, von Hrn. Arthur Friedh eim.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften

Das Nothkommunalsteuer- Geseh. Gesetz, betreffad Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen fiber Erl‘ebunz der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben vou 27. Juli 1885 mit den erlassenen Ausführungsbestimmungen, Tk Ausgabe. Hannover. Verlag von Carl Meyer (Gustav Prior). 188.

Milch -Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung ut das Molkeèreiwesen. Nr. 4. Inhalt: Vorläufige Mittheilunge über Burmeister & Wain's Centrifugen als Emulsionsapparate. Vot P. Holm - Vestergaard. „Polled Aberdeen-Angus“ -Rindvich in Schottland. Ausstellungen. Oesterreich-Ungarn. Pferde-Ausstelluy

in Wien 1886. Allgemeine Berichte. Gesetzentwurf betr. Bran F

wein-Monopol. Die zweite Jahresversammlung des National-Vr eins der Vieh- und Pferdezüchter in St. Louis während der Wo November 23—28. Molkerei-Genossenschaft Gerabronn. Grtragb Prüfungen und Eintragungen für ein öffentlihes Herdbuh. Cr fahrungen in der Praxis. Ensilage (eingemachtes Futter) in England. (Schluß.)— Patente. Verschiedene Mittheilungen. Großbritanniet. Margarine, Butterine. Vereins8wesen und Versammlungen. Deut

scher Landwirthschaftsrath. Bersammlung von Molkerei-Interessent!! F

von Ost- und Westpreußen. Centralvertretung für die thicrätl lihen Vereine Preußens. Literatur. Mittheilungen des Verein zur Förderung der Moorkultur im Deutschen Reiche. Der Idealib mus und die deutsche Landwirthschaft. Mittelrheinisher Verbaidt Kalender auf das Jahr 1886. Vierzehn Tage auf ungarische! Boden. „Hulp-Stamboek“ und „Frie\ch Rundvee-Stambotk." 7

Zur Hebung der Käsefabrikation. Sprechsaal. Flaschen für Mildy

austrag und Versand. Labpulver. B abe von Magermilh in Genossenschaftsmolkereien. Vasarhelyishe Buttermaschine. Unterrichtswesen. Unterricht und Anweisung in der einfachen u doppelten landw. Buchführung von E. Dietrichs in Hannover. Deutscher milhwirthscha\tliher Verein. Generalversammlung. v und Verkäufe von Vieh. Zuchtviehbedarf in Rußland. Zuchtvie) einfuhr aus England. Marktberihte. Anzeigen. A

Illustrirte Berliner Wochenschrift „Der Bal“ Nr. 17. Inhalt: Gedenktage. Faustrecht, von B. W. Zell, Feuilleton: O. C. Fr. Hoffham, ein Beitrag zur Kunde märkisd! Dichter, von K. Schwarz (Baldesius). Erinnerungen aus der v mark (Feier des Jubiläums des Kaisers Nicolaus, als Chef d 6. Kürassier-Regiments in Brandenburg a. d. H., im Jahre L Der Einfluß der geographischen Lage auf die Entwicklung Berlin von Dr. P. Clauswiß. Die Konkurrenz für die Malereien Treppenraum des Rathhauses. Miscellen: August Wilhelm, e von Preußen (mit Porträt). Die Zurückführung der Borussia (m Abb. ). Kloster Chorin (mit Abb.), Inserate.

Redacteur: Nied el.

Verlag der Expedition (S holz). Druck: W. Elsnel-

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

¿ 23.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1886.

Berlin, Dienstag, den 26. Januar

t für En Z mali L irung nach den Vorschriften des Geseßes vom

gen eine anderweite Umarbeitung rat

heitete 9 höri x P u vem Zwo e füge ih . . . Exemplare des Statuts d... Exemplare der Jnstruktion anbei.

Der Minister für

Königreich Preußen.

ür Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

e 1881 in Gebrauch gegebene revidirte

Ministerium f

roi Jahr Das seit dem J M und Bewässerungs-Genossenschasten,

‘f 1879 erfolgt, hat anläßlih der neueren Geseße über ri r S Organisation und die Zuständigkeit und nach während mehrjährigen Gebrauchs T Erfah- a am gemacht. geit

it es die Lage der Verhandlungen in zur Zet I Sachen bezeichneter Art gestattet, ist das umge- tormalstatut fortan in Gebrauch zu nehmen und

Anwendungs-Fnstruktion zu beachten.

u dem Zweck

Berlin, den 7. Januar 1886, 5 Derlin, Xe ndwirthschaft, Domänen und Forsten. 5

Lucius.

ámmtlihe Herren Ober-Präsidenten (exkl. des in fs eo, y die Herren Regierungs-Präsidenten der Provinzen Ost- und Westpreußen, Branden- burg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Hannover und zu Sigmaringen, an die Königlichen Regie- rungen der Provinzen Posen, Westfalen, Rhein- provinz, Hessen-Nassau, Schleswig-Holstein und an sämmtliche Königliche General-Kommissionen.

Ste tul

für die Ent- und Bewässerungs -Glenos senschaft : ¿u N. N. im Kreise R]

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

: S E e E ordnen auf Grund der §S. 57 und 65 des Gefeßes vom 1. April 9 (Gesez-Samml. S. 297) nach Anhörung der Betheiligten,

s folgt:

Die Eigenthümer der dem Meliorationsgebiete angehörigen ndstücke in den Gemeindebezirken N. N. werden zu einer Ge- enshaft vereinigt, um den Ertrag dieser Grundstücke nah Maß- be des Meliorationsplans des (Meliorations-Bauinspektors, Bau- pektors, Kreis-Wiesenbaumeisters 2c.) X. vom 18 rch Ent- und Bewässerung zu verbessern. A

Das Meliorationsgebiet ist auf der ein Zubehör des Meliorations- bildenden Karte des (Landmessers, Kulturtehnikers, Bau- isters 2c.) Y. vom 18 . . dargestellt, daselbst mit einer egrenzungslinie in Farbe bezeichnet und bezüglich der be- iligten Besißstände der Genossenschaftsmitglieder in den zugehörigen gistern speziell nahgewiesen, N

Karte und Register werden mit einem auf das Datum des ge- migten Statuts Bezug nehmenden Beglaubigungsvermerk ver- en und bei der Aufsichtsbehörde der Geno}|enshaft niedergelegt.

Abänderungen des Meliorationsprojekts, welche im Laufe der 1sführung sich als erforderlih herausstellen, können vom Genossen- aftsvorstande beschlossen werden. Der Beschluß bedarf jedoh der enechmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. E

Por Ertheilung der Genehmigung sind diejenigen Genossen zu ren, deren Grundstücke durch die veränderte Anlage berührt werden.

nes

| N E D. f E Die Genossenschaft führt den Namen N. N. und hat ihren Siß

4.

S D

Die Kosten der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaft- hen Anlagen werden von der Genossenschaft getragen. Dagegen iben die nah den Zwecken der Melioration behufs ihrer nußybrin- den Verwendung für die einzelnen betheiligten Grundstücke erfor- lihen Einrichtungen, wie Umbau und Besamung von Wiesen, Un- je und Unterhaltung besonderer Zu- und Ableitungs8gräben u. f. w. betreffenden Eigenthümern überlassen. Dieselben sind jedoh ge- ten, den im Interesse der ganzen Melioration getroffenen Anord- ngen des Vorstehers Folge zu O.

Außer der Herstellung der im Me und vorstehend vorgesehe- i Anlagen liegt dem Verbande ob, Binnen-Ent- und Bewässerungs- lagen innerhalb des Meliorationsgebietes, welhe nur durh Zu- nmenwirken mehrerer Grundbesitzer ausführbar sind, zu vermitteln d nöthigenfalls, nahdem der Plan und das Beitragsverhältniß von

Aufsichtsbehörde festgestellt ist, auf Kosten der dabei betheiligten undbesißer durchführen zu lassen. iy E Die Unterhaltung derartiger Anlagen, die, soweit erforderlich, in

F mäßige Schau zu nehmen sind, untersteht der Aufsicht des Vor- bers,

D

R S9 :

Die gemeinschaftlichen Anlagen werden unter Leitung des von in Vorsteher auf Beshluß des Vorstandes angenommenen Melio- ions-Technikers in der Regel in Tagelohn ausgeführt und unter- lten, Indessen können die Arbeiten nach Bestimmung des Vor- ndes in Akord gegeben G Ï _Das e d in welchem die einzelnen Genossen zu den Ge- lenshaftslasten beizutragen haben, rihtet sich nach dem für die A4 Genossen aus den Genossenschafts-Anlagen erwachsenden ortheil.

Zur Festsezung dieses Beitragsverhältnisses wird ein Kataster fgestellt, in welchem die einzelnen Grund|tücke speziell lite tden. Nach Verhältniß des ihnen aus der Melioration erwachsenden Drtheils werden dieselben in (drei) Klassen getheilt, und zwar so, ß ein Hektar der dritten Klasse mit dem einfachen, ein Hektar der eiten Klasse mit dem zweifachen und ein Hektar der erften Klafse t dem dreifachen Beitrage VENTOIPehen i

Die Einshätzung in diese (drei) Klassen erfolgt durlh zwei vom drstande zu wählende Sachverständige unter Leitung des Vorstehers lher bei Meinungsverschiedenheiten den Ausschlag giebt. Na tgängiger ortsübliher Bekanntmachung in den Gemeinden, deren zirk dem Genossenschaftsgebiete ganz oder theilweise angehört, und Y erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird das nossenschaftskataster vier Wochen lang zur Einsicht der Genossen in

ohnung des Vorstehers ausgelegt. Abänderungs-Anträge müssen erhalb dieser Frist schriftli bei dem Vorsteher angebracht werden. h Ablauf der Frist hat der Vorsteher die bei ihm sriftlih ein- Jangenen Abänderungs-Anträge der Aufsichtsbehörde vorzulegen. dtere, beziehungsweise deren Kommissar, läßt unter

den Sachverständigen untersuhen. Mit dem Ergebniß der Uuter-

Gutachten einverstanden, so wird das Kataster demgemäß festgestellt, dung einzureihen. Die bis zur Mittheilung des Ergebnisses der

Die | den Betrag von 30 #4 jedoch nicht übersteigen dürfen, zur Genossen- uzichung

eswerdeführer und eines Vertreters des Vorstandes die erho- en Reklamationen durch die von der Aufsichtsbehörde zu bezeich- Bors

andernfalls sind die Verhandlungen der amg etge zur Entschei-

Untersuchung entstandenen Kosten sind in jedem Falle von der Ge- nossenschaft zu tragen. Wird eine Entscheidung erforderlich, so sind die weiter erwachsenden Kosten dem unterliegenden Theile aufzuerlegen. Sobald das Bedürfniß für eine Revision des festgestellten oder berihtigten Katasters vorliegt, kann dieselbe von dem Vorstande be- {lossen oder von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden. Das Re- visionsverfahren richtet fih nah den für die Feststellung des Katasters

gegebenen Vorschriften.

Im Falle einer Parzellirung sind die Genossenschaftslasten nah dem in Ge Statut vorgeschriebenen Betheiligungsmaßstabe durch den Vorstand auf die Trennstücke verhältnißmäßig zu vertheilen. Gegen die Festsezung des Vorstandes ift innerhalb zweier Wochen die Be- \{chwerde an die Aufsichtsbehörde zulässig.

Die Genoffen sind verpflichtet, die Beiträge in den von dem Vorstande festzusetzenden Terminen zur Genossenschaftskasse abzuführen. Bei versäumter Zahlung hat der Vorsteher die fälligen Beträge bei-

zutreiben.! 8. 10.

Jeder Genosse hat sich die Einrichtung der nach dem Meliorations- plane in Aussicht genommenen Anlagen, diese Anlagen selbst und deren Unterhaltung, soweit sein Grundstück davon vorübergehend oder dauernd betroffen wird, gefallen zu laffen. ; Darüber, ob und zu welhem Betrage dem einzelnen Genossen hierfür, unter Berücksichtigung der ihm aus der Anlage erwachsenden Vortheile, eine Entschädigung gebührt, ent- scheidet, falls sih ein Genosse mit dem Vorsteher niht gütlih ver- ständigen sollte, das nach Vorschrift dieses Statuts zu bildende Schiedsgeriht mit Ausschluß des AORLOE,

Bei Abstimmungen hat jeder beitragspflihtige Genosse mindestens eine Stimme. Im Uebrigen richtet sih das Stimmverhältniß nach dem Verhältnisse der Theilnahme an den Genofssenschaftslasten, und zwar in der Weise, daß für je Normal-Hektar beitrags- pflichtigen Grundbesißes erster Klasse Stimme gerechnet wird.

Die Stimmliste ist de von dem Vorstande zu entwerfen und nah vorgängiger öffentliGher Bekanntmachung der Auslegung vier Wochen lang zur E der Genossen in der eung des Vor- \tehers auszulegen. Anträge auf Berichtigung der Stimmliste sind an keine Frist gebunden. j #4

Der Genossenschaftsvorstand besteht aus:

a. einem Vorsteher, 5 :

b. (tvel, vier, sechs) Repräsentanten der Genofsenshaftsmit-

glieder.

Die Vorstandsmitglieder bekleiden ein Ehrenamt. Als Ersay für Auslagen und Zeitversäumniß erhält jedoch der Vorsteher eine jährlihe, von der Generalversammlung festzuseßende Entschädigung. l In Behindexungsfällen wird der Vorsteher durch den an Lebens8- zeit ältesten Repräsentanten vertreien Die Mitglieder des Vorstandes nebst (2) Stellvertretern werden von der Generalversammlung auf (5) Jahre nah absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Die Wahl des Vorstehers bedarf der Bestätigung der Aufsichtsbehörde. : j Wählbar ift jeder Genosse, welcher den Besiß der bürgerlichen Ehrenrechte niht durch rechtskräftiges Erkenntmß verloren hat. Die Wahl der Vorstandsmitglieder wie der (C tellvertreter er- folgt in getrennten Wahlhandlungen für jedes Mitglied. Wird im ersten Wahlgange eine abfolute Stimmenmehrheit niht er- reicht, so erfolgt eine engere Wahl zwishen denjenigen beiden Personen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmen- gleihheit entsheidet das vom Vorsigenden zu ziehende Loos. Im Uebrigen gelten die M für Gemeindewahlen.

A D. 4 - Die Gewählten werden von der Aufsichtsbehörde durch Hand- {lag an Eidesstatt verpflichtet. E Zur Legitimation der Vorstandsmitglieder und deren Stell- vertreter dient das von der Aufsihtsbehörde aufgenommene Verpflich- tungsprotokoll. G -

Soll der Stellvertreter sich darüber ausweisen, daß der Fall der Stellvertretung eingetreten ist, so dient dazu ein Zeugniß der Auf- icht3behörde. A

Der Vorstand hält seine Sitzungen unter Vorsitz des Vorstehers, der gleiches Stimmreht hat wie die Repräsentanten und dessen Stimme im Falle der Stimmengleichheit entscheidet. :

ur Gültigkeit der gefaßten Beschlüsse ist es erforderlich, daß die Repräsentanten unter Angabe der Gegenstände der Verhandlung ge- laden und daß mit Einschluß des Vorstehers mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Wer am Erscheinen verhindert ist, hat dies unverzüglih dem Vorsteher anzuzeigen. Dieser hat alsdann einen Stellvertreter zu e

Soweit nicht in diesem Statut einzelne Verwaltungsbefugniffe dem Vorstande oder der Generalversammlung vorbehalten sind, hat der Vorsteher die selbständige Leitung und Verwaltung aller An- gelegenheiten der Genossenschaft.

Insbesondere liegt ihm ob: E :

a. die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen nach dem fest- gestellten Meliorationsplan zu veranlassen und zu beaufsichtigen;

b. über die Unterhaltung der Anlagen, sowie über die Wässerung, die Grabenräumung, die Heuwerbung und die Hütung auf den Wiesen mit Zustimmung des Vorstandes die nöthigen Anordnungen E ils und die etwa erforderlihen Ausführungsvorschriften zu erlassen; E :

c. die vom Vorstande festgeseßten Beiträge auszuschreiben und einzuziehen, die Zahlungen auf die Kasse anzuweisen und die Kassen- verwaltung mindestens zweimal jährlich zu revidiren ; Í

d. die Voranshläge und Jahresrechnungen dem Borstande zur Festseßung und Abnahme vorzulegen ;

e. den Wiesenwärter und die sonstigen Unterbeamten der Genofsen- haft zu beaufsichtigen, die Unterhaltung der Anlagen zu kontroliren und in den Monaten : jeden Jahres unter Zu- Ver von (2) Repräsentanten die Wiesen- und Grabenschau abzu-

alten; 2 f) die Genossenschaft nah Außen zu vertreten, den Schriftwechsel für die Genossenschaft zu führen und die Urkunden derselben zu unter- zeihnen. Zur Abschließung von Verträgen hat er die Genehmigung des Vorstandes einzuholen. Zur Gültigkeit der Verträge ist diese Genehmigung nicht erforderlich ; 5

g) die nah Maßgabe dieses Statuts und der Ausführungsvor- \hristen von ihm angedrohten und seen Ordnungsstrafen, die

schaftskasse cinzuzichen.

8. 15. i Die Verwaltung der Kasse führt ein Rehner, welcher von dem tande auf Jahre gewählt und dessen Remuneration vom

& 16. G Zur Bewachung und Bedienung der Wiesen stellt der Vorsteher auf Beschluß - des Vorstandes einen Wiesenwärter auf dreimonatliche Kündigung an und stellt den Lohn für denselben fest. Der Wiesenwärter ist allein befugt zu wässern und muß fo wäfsern, diy alle Parzellen den verhältnißmäßigen Antheil an Wafser erhalten. Kein Eigenthümer darf die Schleusen öffnen oder zuseßen oder überbaupt die Ent- oder Bewässerungsanlagen eigenmächtig ver- ändern, bei Vermeidung einer vom Vorsteher festzusezenden Drdnungs- strafe bis zu 30 M für jeden Kontraventionsfall. y L Der Wiesenwärter muß den Anordnungen des Vorstehers pünkt- lih Folge leisten und kann von demselben mit Verweis oder mit Ordnungsstrafe bis zu (3) M. bestraft werden.

7

Der gemeinsamen Beschlußfassung der Genoffen unterliegen : 1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter ; 2) die Festseßung der dem Vorsteher zu gewährenden Ent- schädigung; 3) die Wahl der Schiedsrichter und deren Stellvertreter ; 4) die Abänderung des G Die erste zur Bestellung des Vorstandes erforderlihe General- versammlung beruft die Aufsichtsbehörde, welche auch zu den in diefer Versammlung erforderlihen Abstimmungen eine vorläufige Stimmliste nah den Flächenangaben des Grundstücksregisters des Genofsenschafts- gebietes aufzustellen hat. h, L E

Die weiteren Generalversammlungen sind in den gefeglid vor- geschriebenen Fällen (8. 60 des Geseßes vom 1. April 1879), min- destens aber alle fünf Jahre durch den Vorsteher zusammenzube- rufen. ; Die Einladung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Ver- handlung durch ein öffentli bekannt zu machendes Ausschreiben der Genofsenshaft und außerdem durch ortsüblihe Bekanntmachung in denjenigen Gemeinden, deren Bezirk dem Genossenschaftsgebiet ganz oder theilweise angehört. E E S Zwischen der Einladung und der Versammlung muß ein Zwischen- raum von mindestens 2 Wochen liegen. e E Die Versammlung is ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beshlußfähig. E / Der Vorsteher führt den Vorsiß. E A Die Generalversammlung kann au von der Aufsichtsbehörde zu- sammenberufen werden. In diesem Falle führt sie, beziehungsweise der von ihr ernannte Kommissar den Bo,

8, 19. h Die Streitigkeiten, welche zwischen Mitgliedern der Genossen- haft über das Eigenthum an Grundstücken, über die Zuständigkeit oder den Umfang von Grundgerechtigkeiten oder anderen Nußungs- rehten oder über besondere, auf speziellen Rechtstiteln beruhende Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien entstehen, gehören zur Ent- scheidung der ordentlihen Gerichte. i : Dagegen werden alle anderen Beschwerden, welche die gemein- samen Angelegenheiten der Genossenschaft oder die vorgebliche Beein- trähtigung einzelner Genossen in ihren durch das Statut begründeten Rechten betreffen, von dem Vorsteher untersucht 4nd entschieden, soweit nicht nach Maßgabe dieses Statuts oder na geseßliher Vor- rift eine andere Instanz zur Entscheidung berufen ist. L Gegen die Entscheidung des Vorstehers steht, sofern es sih nicht um eine der R Od fee Zuständigkeit anderer Behörden unter- liegende Angelegenheit handelt, jedem Theile, die Anrufung der Ent- scheidung eines Schiedsgerichts frei, welche binnen 2 Wochen, von der Bekanntmachung des Bescheides an gerechnet, bei dem Vorsteher an- gemeldet werden muß. Die Kosten des Verfahrens find dem unter- liegenden Theile aufzuerlegen. : i : Das Schiedsgericht besteht aus cinem Vorsitzenden, welchen die Aufsichtsbehörde ernennt, und aus (zwei) Beisißern. Die Leßteren werden nebst zwei Stellvertretern von der Generalversammlung nah Maßgabe der Vorschriften dieses Statuts gewählt. Wählbar ift Jeder, der in der Gemeinde scines Wohnorts zu den öffentlichen Ge- meindeämtern wählbar und nicht Mitglied der Genossenschaft ist. Wird ein Schiedsrichter mit Erfolg abgelehnt, fo ist der Crfaßtz- mann aus den gewählten Stellvertretern oder erforderlichen Falles aus den wählbaren Personen durch N Aufsichtsbehörde zu bestimmen. 2(

Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen sind unter der Bezeichnung: Meliorationsgenossenschaft (Wiefengenofsen- haft, Ent- und Bewässerungsgenossenschaft 2c.) zu N. N. zu erlassen und vom Vorsteher zu unterzeichnen. ,

Die für die Oeffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen der Genofsenshaft werden in (das Amtsblatt der Regierung zu X.,, das Kreisblatt zu X., die N. Ne D O aufgenommen.

Soweit die Aufnahme neuer Genossen niht auf einer, dem §. 69 des Gesetzes vom 1. April 1879 entsprechenden rechtlichen Verpflihtung beruht, kann sie auch als ein Akt der Vereinbarung auf den Antrag des Aufzunehmenden dur einen, der Zustimmung der Aufsichtsbehörde

bedürftigen Vorstandsbeschluß erfolgen.

Su TELOR zur Anwendung des revidirten Normal-Statuts für Ent- und Bewässerungs-Genossenschaften.

Zur Einleitung. L i

In Folge der durh das Verwaltungs-Drganifation8gesch vom 30. Juli 1883 und das Zuständigkeitsgeseß vom 1. August 1883 ein- etretenen Veränderungen, und aus der seit längerer Zeit bei der Prü- uon der Statut-Entwürfe gesammelten Crfahrung hat sih das Be- dürfniß einer Umarbeitung des durch Verfügung vom 6. Dezember 1881 zur Nachachtung empfohlenen Normal-Statuts geltend gemacht.

An Stelle desselben ist fortan das dieser Instruktion beigegebene revidirte Normal-Statut zur Anwendung zu bringen.

Soweit niht der Zweck des Meliorations-Unternehmens oder andere zwingende Gründe besonders zu motivirende Abänderungen des Normal-Statuts bedingen, wie sich unten in den Bemerkungen zu einzelnen Paragraphen angedeutet findet, is der Wortlaut des Normal- Statuts mes unverändert beizubehalten. M

Um diese Abänderungen in hervortretender Weise erkennbar zu machen und der Centralverwaltung die mühevolle und zeitraubende Prüfung der aus allen Provinzen fortgeseßt in großer Zahl eingehenden Statut-Entwürfe zu erleichtern, sind fortan für die hier zur Genehmi-

ung vorzulegenden Statut-Entwürfe nur s gebrochenem Bogen dur

Drudk oder anderen mechanischen Umdruck vervielfältigte Statut- formulare in Gebrau zu nehmen und Abänderungen oder Grgänzungen des Textes am Rande auf die freie Seite des Bogens einzutragen.

In dem Text des revidirten Statuts sind alle hinweisenden Be- zugnahmen auf andere Paragraphen des Statuts fortgelassen, um Irrungen zu vermeiden, wenn die Paragraphen-Zahlen eine Aenderung ‘erfahren, und die gleihmäßige Berichtigung der in den Text auf- genommenen Hinweisungen übersehen wird. J

Das revidirte Normal-Statut geht von der Vorausfeßung eines der landesherrlihen Genehmigung bedürftigen Statuts aus, kommt aber mit Hinweglassung der Einleitungsform in OUAE eit auch bei den nur der ministeriellen Genehmigung bedürftigen Genofsen|\chafts-

Vorstande festgestellt wird. Die Aufsichtsbehörde kann jederzeit die

hung werden die Beschwerdeführer und der Vertreter des Vorstandes n dem Kommissar bekannt gemahi. Sind beide Theile mit dem

Gntlassung des Rechners wegen mangelhafter Dienstführung anordnen.

Statuten zur Anwendung.

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