u Altona, Braunschweig, Breslau,
Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M.,
h 3 Crechtsrheinisch) und Köln ,
3) an die Köuiglicten Eiseubahn-Betricbs- fässen zu Hamburg, Danzig und Kösuigs- berg i. Br, sowie an die Königliche ver- einigte Eisenbahn-BVetriebskasse zu Stettin,
Die Obligationen Und Zinsscheine sind mit Ver- zeichnisset, in welchen die Obligationen nah den ver- chiedenen Werthen* getrennt einzutragen und “die «Nummern, sowie die Fälligkeitstermine etwa fehlender iGeune dabei zu vermerken sind, einzureichen.
ber jede Sorte Obligationen (also getrennt für a, b, c, d und e) ist ein besonderes Ver- zeichniß zu fertigen. _
Die Werthpapiere müssen in der Reiheufolge ge- ordnet sein, wie fie in dem Verzeichnisse eingetragen sind. Die zu einem Verzeichnisse gehörenden Obliga- tionen und Zinsfcheine sind je mit einem Papier- streifen, auf welchem die Stückzahl Und der Ein- lieferer anzugeben ist, zu umschließeg. Obligationen,
welche“ außer Kurs gefeßt find, bedürfen-behufs der Abstempelung der Wiederinkurs\seßzung nicht.
Formulare zu den Verzeichnissen werden durch die vorgenaunten Abstempelungs- und Vermittelungs- Stellen vom 25. November cr. ab unentgeltlich ver- abfolgt. Verzeichnisse in anderer Form können nicht angenommen werden.
Der Einlieferer erhält über die eingercihten Obligationen und Zinsscheine vot der annehmenden Kasse eine Empfangsbescheinigung, welche er bei der Wiedecraushändigung der abgestempelten Obligationen und der neuen Zinéscheinbogen, mit der Quittung über den Rückempfang versehen, zurückzugeben hat. Der Rückempfang hat bei derjenigen Kasse zu er- folgen, bei welcher die Einlieferung der Obligationen geschehen is. Sobald die Werthpapiere zur Ab- holung bereit licgen, werden dic Einlieferer porto- pflichtig benachrichtigt. Ueber die durch die Post ein- gehenden Obligationen wird cine Empfangsbescheini- gung nur auf Verlangen ertheilt; die Rückfendung criorat gleihfalls dur die Post unter voller Werth- angabe, falls ein Anderes niht bestimmt wird. Soll die Rücksendung nicht unter voller Werthdeklaration erfolgen, so werden die Zinsscheine und Talons ge- trennt von den Obligationen an zwei aufeinander- folgenden Tagen zur Absendung gelangen. Ueber den Rückempfang der Obligationen und der neuen Zins- scheinbogen is umgehend Quittung zu ertheilen.
Bet den Abstemyelungsstellen wird die Wieder-
aushändigung der bei denselben direkt eingelieferten Stücke baldthunlichst erfolgen ; bei den Vermittelungs- stellen eingereihte Stücken werden bei diesen jedoch crst nah Ablauf einer etwa vierzehntägigen Frist in Cmyfang genommen werden können. / “ Hierbei bringen wir zur Kenntniß, daß die König- lie Eisenbahn-Hauptkasse zu Magdeburg auch die auf 49/0 Zinsen abzustempelnden Prioritäts-Obliga- tionen der übrigen Cisenbahn-Direktions-Bezirke und die Stationskasse auf dem Magdeburg-Leipziger Bahnhofe in Leivzig die Prioritäts-Obligationen der Kottbus-Großenhainer Eisenbahn behufs VBermitte- lung der U temusluig entgegennehmen.
Magdeburg, den 3. November 1885,
Königliche Eiscabahn-Direktion. Breslan - Schweiduitz- Freiburger Eisenbahn- 153280] Gesellschaft.
Im Auftrage des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen fordern wir in Aus- führung des §: 7 des dem Geseße vom 24. Januar 1884 (G. S. S. 11) beigedrucktken Vertrages vom 12/16. October 1883, betreffend den Uebergang des Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisenbahnunternch- mens auf den Staat, die Inhaber der Stamm- Aktien der Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft auf, diese Aktien vom 1. Juni 1885 ab gegen Empfangnahme der vertrags- mäßigen Abfindung in Staatsfchuldverschreibungen bei unserer Haupt - Kasse in Breslau oder bei der Königlichen Eisenbahn - Hauptkasse in Berlin (Leip- ziger Platz 17) einzureichen.
Gs werden für je vier Aktien à 600 46 Staats- \{uldverschreibungen der 49/o igen consolidirten An- [eihe zum Gesammtnennwerthe von 2700 #. gewährt. Zu diesem Behufe sind Stücke von 5000, 2000, 1000, 500, 300 und 200 4. ausgefertigt worden. Wünsche auf Gewährung von Apoints bestimmter Höhe werden, soweit es möglich ist, berücksichtigt werden.
Die Staatsregierung ist bis auf Weiteres bereit, auch cine niht durch vier theilbare Anzahl von Aktien zu convertiren und zwar mit der Maßgabe, daß, fofern die Anzahl der cingereihten Stücke der vor- bezeihneten Verhältuißzahl nicht entspricht, die Aus- gleihung des in Staatsshuldvershreibungen nicht darstellbaren Ueberschußbetrages durch Baarzahlung bewirkt wird, wobei stets der nächst niedrigere dar- stellbare Betrag in Staatsschuldverschreibungen ge- währt, dagegen der baar zu zahlende Betrag nach dem um 1% verminderten Kurse, welcher für Staats- \{uldverschreibungen der 49/o igen consoliditten An- [cihe vor dem Tage des Umtausches zuleßt an der Berliner Börse bezahlt worden ift, berehnet wird, Der in Staats\culdverschreibungen nicht darstellbare Notninalbetrag, welcher nach Maßgabe der obigen Bestifmüngen in baar umzurcchnen ist, wird vom 1. Januar 1885 ab mit 40/0 verzinst. f
Die Staats\{huldverschreibungen sind mit laufenden, im Januar und Juli fälligen Zinskupons für den Zeitraum vom 1. Januar 1885 ab versehen. Da der leßte ausgefertigte Dividendenshein der Stamm- Altien der Breslau - Schweidniß - Freiburger (Fisen- bahn-Gesellshaft für das Jahr 1884 lautet, fo sind bei dem Umtausche der Aktien unr die Talons miteinzuliefern. :
Die Frist, innerhalb welcher die Aktien einzureichen sind, wird in Gemäßheit der Bestimmung im Ab- saß 3 des §. 7 des Vertrages vom 12/16. October 1883 auf ein Jahr, also bis zum 31. Mai 1886 einschließlih mit der Maßgabe festgeseßt, daß die Inhaber der bis zu diefem Zeitpunkte niht präsen- tirten Aktien den Anspruch auf «Gewährung von Staats\schuldvershreibungen verlieren. Die Inhaber der nicht umgetauschten Aktien sind im Ligquidations- verfahren, mit dessen Eintritt der Anspruch auf die Gewährung der ihnen für thren Aktienbesiß zu- gesicherten Rente, auch}h wenn die Aktien ab- gestempelt worden sind, erlischt, lediglih auf den Antheil an dem vom Staate vertragsmäßig zu entrihtenden Kaufpreise angewiesen. _ L
Bei der Königlichen Eisenbahn - Haupt - Kasse zu Berlin können die den Aktien entsprechenden Staats- \huldvershreibungen 2c. nicht Zug um Zug, fondern erst cinige Tage nah der Einreichung der Aktien
Brom over, Köln r
gegen Wiederablieferung der zu ertheileènden Interim®- quittung ausgehändigt werden.
Um das ganze Umtalschgeschäft"möglichst schnell abwickelu zu können , céfnchen wir une genaue Beachtuna folgender Formalitäten : a
Die Aktien nebst. zugehörigen Talons, fowie die gesammte darauf bezüglide Korrespondenz sind vom 1. Juni 1885 ab direkt an cine der vorbezeichneten beiden Haupt - Kassen — nicht aber unter der Adresse der betreffenden Direktionen — tosten- frei einzusenden; i
Feder Einlieferung umzutauschender Akkfen ist ein Anmeldeschein mit Nummern - Verzeichniß beizufügen, wozu Formular vom 20. Mai cr. ab von den vorerwähuten Haupt - Kassen zun beziehen und welche entsprechend der auf den Anmeldes{heinen gegebenen Anweisung auszufüllen find. :
Nach erfolgter specieller Prüfung der Atien, Talons und der Anmeldesheine mit Nummernverzeichuissen findet die Außgabe der Abfindungen gegen vorherige Quittungsleistung und“ Rückgabe der ctwa ertheilten JInterims-Quittung statt.
YAnmeldescheine mit Nummer-Verzeichnissen, sowie Quittungen in auderer Form können nicht angenommeu twerden.
Auswärtigen * Präsentanten werden die ihnen zu- fommenden Abfindungen unter Angabe des Nominal- werths der Effecten “2c falls nicht etwa anderweite Deklaration ausdrücklich gewünscht wird, durchdie Poft auf ihre Kosten zugesandt.
Auch wird auf Verlangen der Eingang umzu- tauschender Aktien vörtopflichtig bestätigt, fofern die Absendung der Gegenwerthe nicht bald geschehen kann.
Unter Hinweis auf die Bekanntmahung vom 31. Januar 1884 machen wir noch auf Folgendes aufmerksam :
. Befinden si bei den zum Umtausch einzuliefernden Aktien noch nicht auf Rente abgestempelte Stücke, fo ist für diese ein besonderer Anmeldeschein mit Nummern-Verzeichnif, wozu Formulare bei denselben mehrerwähnten Hauyt-Kafsen zu haben sind, aufzu- stellen und beizufügen; die Aktien felbst sind jedoch nach Anleitung des Formulars für den Umtausch den übrigen umzutaushenden Aktien éinzuordnen.
Die bei dieser Abstempelung fällig werdende Zu- zahlung von 30 4. pro Aktie erfolgt mit der Aus- händigung bezw. Uebersendung der vertragsmäßigen Abfindung für die convertirten Aktien.
Fehlen die hicrnach für vorher auf Rente noch niht abgestempelten Aktien nothwendigen besonderer Anmeldescheine, so erleidet der Unitausch durch. die nachträglihe Aufstellung derselben cine entsprehende Verzögerung.
Breslau, den 24. April 1885.
Königliche Eisenbahu-Direktion.
Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hin- zufügen wiederholt, daß die Aktien der Breslau- Freiburger Eisenbahn- voin 1. Januar 1886 ab mit Renteñnkoipons Nr. 2.bis 5 (pro 1886/89) und Talon umgetausht werden- und dementsprechend die darauf entfallenden Staatsshuldverschreibungen mit Zins- genuß vom 1. Januar 1886 b zuk Ausgabe gelangen ; etwaige zur Ausgleichung eintretende Baarzahlungen werden von demselben Termine ab mit 4 Prozent verzinst. Der Werth des Rentenkoupon Nr. 1 wird als Reute pro 1885 mit 27 1. für jede Aktie sofort baar ausgezahlt.
Aktionäre, die vom vertragsmäßigen Umtauschreht feinen Gebrauch machen wollen, könnén die vor- bezeichneten -Rentenkuponsbogen gegen Ablieferung der Talons bei unserer Hauptkafße hierselbst in Cmpfang nehmen, werden jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß mit Eintritt der Liquidation (Abs. 5 der vorstehenden Bekanntmachung) die Einlöfung auch dieser Rentenkupons uicht mehr stattfinden kann.
Breslau, den 22. Januar 1886.
Königliche Eiseubahu-Direktion. [53075] Bekanntmachung.
Die Inhaker der 41/2 9% igen Prioritäts-Dbli- gationen
a. der Oberschlesischen Eisenbahn Lit. G und H, ferner der Cmission von 1874, der Emission von 1880 und der Neisse-Briegexr Prioritäts- Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn,
b. der Breslau-Schiveidniß-Freiburger Cisen- bahn Lit. D, E, F, G und K,
c. der Nechte-Over-Ufer Eisenbahn vom Jahre 1877, hinsihtlich welher das durch die Bekannt- machung des Herrn Finanzministers vom 25. Mai d. Is. auf Grund des Gesetzes vom 8, Mai d. Is. (G.-S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabseßung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4 9/0 als angenommen zu gelten hat, werden hierdurch auf- gefordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons vom 1. December d. Js. ab in den Vormittags- stunden von 9 bis 12 Uhr behufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, scwie Empfangnahme der neuen Reihe Coupons über die Zinsen vom 1, Januar 1886 ab einzureichen :
in Breslau bei unserer Haupt-Kasse, Esffecten- Verwaltung,
in Altona, Berliu, Braunschweig, Vvrom- berg, Elberfeld, Erfurt, Fraukfurt a. M., Hannover, Köln, Magdeburg bei den König- lien Eisenbahn-Hauptkasf)en,
in Danzig, Hamburg, Königsberg, Stettin, Glogau, Kattowitz, Neisse, Oppeln, Posen und Ratibor bei den Königlichen CEisenbahn-Betriehs- kassén.
Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs-Bezeichnungen je Je sich mit einem Nummern - Verzeichniß abzugeben, bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obligationen nah der Nummernfolge und den Werth- abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gesammt- Stückzahl und der Gesammt-Betrag jeder Werths- gattung, ‘sowie die Nummern und die Stüdczahl fehlender Coupons nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen gleichfalls nah der Nummern- folge geordnet sein, auch sind die Obligationen und die Coupons, je für sih getrennt, nah der Werths- gattung mit einem Paptierbande zu umschließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist.
Obligationen, welche außer Cours gesetzt sind, bedürfen bebufs der Abstempelung der Wiederinkurs- setzung nicht.
Formulare zu den Nummern-Verzeichnissen werden durch die vorgenanuten Annahmestelleu vom 25. November d. Js. ab unentgeltlich verabfolgt-und löunen Verzeichnisse iu auderex Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die
S
Ginlieserer cine Empfangsbescheiniguttig, gegen deren Ablieferung unter izeitiger Abstellung einer Quittung über den Rückempfang die “äbgestempelton Obligationen mit den neuen Couponsbogen aus- agéëhändigt werden. Sobald die Werthpapiere zur Ab- bebung bereit liegen, werdeu die Einlieserér porto- pflichtig benachrichtigt. :
Den - answärtigen Einlféferern wir eine Emyfangsbescheinigung nur auf Verlangen übersandt, andernfalls erhalten dieselben nach stattgehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werth- papiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu versehen. und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alödann die abgestempelte# Werthpapiere * mit den -ueuen Goupons übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung ausdvücklih vorgeschrieben worden ift.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinscoupons, so «muß der volle Werth derselben vor Wiederaus- händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinscoupons der neueñ Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen.
Breslan, den 11. November 1885.
Königliche Eiseubahn-Direktion.
Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hinzu- fügen wiederholt, daß in Beobachtung der nämlichen Bestimmungen, in gleicher Weise und bei denselben Kassen:
a, vom 1. März 1886 ab:
1) die 41/9%/ igen Prioritäts-Obligationen Lit. F. 1. Emission und Lit. F. Il. Emission der Ober- \chHlesischen Eisenbahn,
2) die 41/29/o igen Prioritäts-Obligationen Lit. H. und Lt. J. der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft.
3) die 41/29/0 igen Prioritäts-Obligationen Oecls-Gnesener Eisenbahn-Gesellschaft, nebst den am 1. April 1886 noch nicht fälligen Zins- Coupons und den Talons,
b, vom 1. April 1886 ab:
1) die 5% igen Prioritäts-Obligationen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eiserbahn-Gesell- chaft von 1876 mit Talons und
2) die 5%oigen Prioritäts-Obligationen derselben Gesellschaft Emission von 1879 nebst den am 1. Oktober 1886 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons, behufs Abstempelung auf Vier Prozent Zinsen und Erhebung der neuen Zinscoupons einzureichen sind.
Vreslau, den 21. Januar 1886.
Königliche Eisenvahn-Direktion.
der
[53714] Bekanutmachung.
Die Inhaber der nachfolgend bezeichneten Priori- täts-Obligationen der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn- Gesellschaft, nämlich:
1) der 41/2 %/oigen Prioritäts - Serie x, 1. und 2. Emission,
9) der 41/2 %igen Prioritäts - Serie 1I, 1. und 2. Emission,
3) der 41/2 °/%oigen Pricritäts Serie IV, 1. und 2. Emission,
4) der 41/2 9%/oigen Prioritäts - Serie V, 1. und 2. Emisfion,
5) der 41/2 % igen Prioritäts - Serie VII, 6) der Serie VIIT, 7) der 5 %igen Prioritäts-Obligationen Serie IX, 8) der 41/2 %o igen Düfseldorf-Elberfelder Eisen-
bahn-Prioritäts-Obligationen Serie 11, :
9) der ‘41/9 9% igen Dortmund-Soester Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen Serie 1I,
10) der 41/2 %igen Aachen-Düsseldorfer Eifen- bahn-Prioritäts-ODbligationen Serie TII,
11) der 4!/2 %igen Ruhrort-Crefeld-Kreis Glad- bacher Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen Serie I,
12) der 41/2 9/oigen Nuhrort-Crefeld-Kreis Glad- bacher Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen Serie III,
13) der 41/2 %oigen Nordbahn-Prioritäts-Obliga- tionen der Bergish-Märkischen Eifenbahn-Gefell- schaft, Hinsichtlich) welcher das durch die Bekannt- machung des Herrn Finanz-Ministers vom 25. Mai d. I. auf Grund des Gesetzes vom s. Mai d. I. (Ges. S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabseßung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4 %% als an- aenommen zu gelten hat, werden hierdurch aufge- fordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1886 noch niht fälligen Zinscoupons und den Talons vonr 1. Dezember d. J. ab Behufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, sowie Empfangnahme der neuen Reile von Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab einzureichen :
in Elberfeld bei der Königlichen Hauptkasse,
in Altona, Berlin, Braunschweig, Breslau, Bromberg, Exfurt, Frankfuxt a. M., Hannover, Köln, Magdeburg bei den Königlichen Eisenbahn- Hauyptkassen,
in Altena, Kassel, Dauzig, Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamburg, Königsberg i. Pr., Stettin bei den Königlichen Eisenbahn-Betriebskassen und zwar in Kafsel, Düsseldorf und Hagen bei denen für den-Eisenbahn-Direktions-Bezirk EGlbetfeld.
Für eine schnelle und: sichere Geschäftsbehandlung sind folgende Formen und Borkehrungen nothwendig, um deren genaue Beachtung ersucht wird.
Die Obligationen sind getrennt nah den Bahnen und fonstigen Unterscheidungs-Bezeichnungen je für fih mit einem Nummern-Verzeihniß abzugeben be- ziehungsweise einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obligationen nah der Nummernfolge und den Werthabschnitten geordnet aufgeführt werden.
Die Gesamnitstückzahl und der Gesammtbetrag jeder Werthgattung, fowie die Nummern und die Stückzahl fehlender Coupons nebst - dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapicre müssen gleichfalls nah der Nummernfolge geordnet sein, auch e die Obliga- tionen und die Coupons je für für fi getrennt nach der Werthgattung mit einem Papierbande zu um- schließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist.
Obligationen, welche außer Cours gesetzt sind, be- dürfen behufs der Abstempelung der Wiederincours- seßung nicht. i
Formulare zu den Nene eret non werden durch vie vorgenaunten Nnnahme- stellen vom 25. November d. J. ab uuent- geltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angeuommeu werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die
Einlieferer eine Empfangsbescheinigung gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausîte ung einer
Obligationen Obligationen - Obligationen Obligationen Obligationen Obligationen
41/2 9% igen Prioritäts -
Eisenbahn-
Quittung über den Rükempfang die abgestemyelter Obligationen mit den neuen Coupon ftempelten gebändigt werden. Sobald die Werthpapie# zur Abhebung bereit liegen, werden die Einlicferer porto pflihtig benachrichtigt. —
Den auswärtigen Einlieferern wird eine Emvyfangsbescheinigung. nur auf Verlangen übersandt: audernfalls erhalten dieselben nach fs\tattgehabter Prüfung und Abstemvelung der eingesandten Werth- papiere cin ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang aus8zustellende Quittung übermittelt welches von denselben mit Unterschrift zu verseßen und wieder zurückzusenden is, wogegen ihnen alsdann
die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen °
Coupons übersandt werden. Die Uebersendung er-
folgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine #
geringere Bewerthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinscoupons so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus- händigung der Obligationen baar eingezahlt werden Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinscoupons der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen.
Ausgeschldssen vou der Abstempelung sind diejenigen Prioritäts-Obligationen VI1. Serie der Bergish-Märkischen Eisenbahn-Gesellshaft und die- jenigen Nordbahn-Prioritäts-Obligationen derselben Gesellschaft, welche, weil sie in den Jahren 1879 bezichungsweise 1880 behufs Herabseßung des Zins- fußes von 5 auf 41/2 9/0 zur Abstempelung nicht vor- gelegt sind, des dic Zinsherabsetzung aus\prechenden (rothen) Stempels entbehren. Die leßtgedahten Obligationen werden von der hiesigen Eisenbahn- Pause gegen Baarzahlung des Nennwerthes ein- gelöst.
Elberfeld, den 6. November 1885.
Königliche Eisenbahu-Direktion. [53715] Direktions-Bezirk Altona. ü Die Inhaber der 41/2 9% igen Prioritäts-Obliga- ionen
a. der Verlin-Hamburger Eifenbahu Ux, Emission,
b. der Altona-Kieler-Eisenbahn Ax., 7. unv V. Emisfiou, ‘ hinsihtlich welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn Finanzministers vom 25. Mai 1885 auf Grund des Geseßes vom 8. Mai 1885 (G.-S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 49/0 als an- genommen zu gelten hat, werden unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 10. November 1885 hierdurch aufgefordert, ihre Obligationen, soweit diese zur Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß noh nicht eingereiht worden sind, nebst den am 2. Januar 1886 noch uicht fälligen Zinsscheinen und Talons, zwecks Abstempelung derselben, sowie Empfangnahme der neuen Reihe der Zinsscheine über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab, einzuliefern:
in Altona bei unserer Hauptkasse,
in Braunschweig, Vreslau, Bromberg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a/M., Haunover, Köln, Magdeburg bei den Königlichen Eisenbahn- Hauptkassen,
in Berlin, Danzig, Flensburg, Hamburg, Kiel, Königsberg i/Pr., Stettin bei den König- lichen Eiseubahn-Betriebskassen, /
(in Berlin bei der Betriebskasse des zum Cisen- E Altona gchörigen Betriebs- amts).
Die Obligationen sind getrennt nah den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs-Bezeichnungen je für sich mit einem Nummern-Verzeichniß abzugeben bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obliga- tionen nach der Nummerfolge und den Werth- abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gesammk- Stüctzahl und der Gesammt-Betrag jeder Werthé- gattung, sowie die Nummern und die Stüchzahl fehlender Zinsscheine nebst dem Werthe diefer im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen gleihfalls nah der Nummer- folge geordnet sein, au) sind die Obligationen und die Zinsfceine je für sih getrennt nah der Werths- gattung mit einem Papierbande zu umschließen, aus welchem die Stückzahl anzugeben ist. h f
Obligationen, welche außer Kurs gesetzt sind, bedürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs- setzung nicht. A
Formulare zu den Nummern-Verzeichnissen werden durch die vorgenaunten UAunahme- stellen vom 25. Novemver 1885 ab unent: geltlich verabfolgt und könuen Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen twerden.
Ueber die abgegebenen Werihpapiere erhalten die Einlieferer cine Cmpfangs-Beschetnigung, gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung über den Rückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Zinsscheinbogen aus- gehändigt * werden. Sobald die Werthpapiere zur Abhebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto- pflichtig benachrichtigt. N
Den auswärtigen Einlieferern wird enc Empfangs-Bescheinigung nur auf Verlangen über- sandt; andernfalls erhalten dieselben nah stall- gehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandken Werthpapiere cin ausgefülltes Formular sür dle Uber den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurüzusenden ist, wogegên ihnen alsdann die abgestempelten Werthpapiere mit den_ netten Zinsscheinen übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nl t cine geringere Bewerthung ausdrücklich vorges rieben worden ist. A
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinsscheine, so muß der volle Werth- derselben vor MWiederaus- händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Einè Cinbehaltung der entsprehenden Zinsscheine der neuen Zins\cheinreihe kann nicht erfolgen.
Altona, den 27. Januar 1886. ;
Königliche Eisenbahu-Direction.
[38555] Bekauntmachung. d Die Inhaber der unterin S. August 1858 1 x 26. November 1860 Allerhöchst privilegir E 4141%igen Prioritäts-Obligationen der Rhe! nischen Eisenbahn-Gesellschaft (Serie 1.) K gefertigt in Werthabschnitten zu 200 Thlr. = 60 000 unter den Nummern 1—20000 und 30001-- | und in Werthabschnitten zu 100 Thlr. = 20 sfuß unter den Nummern 20001——30000, deren Zin® auf Grund dés Geseßes vom 8. Mai d. Js. Ce S. 117) bezw. in Gemäßheit der Bekanntmachun l Herrn Finanz-Ministers vom 25. Mai d. Is., vom 1. d d
nuar 1886 auf 4 Procent herabgesetzt ist,werden hierdur
ogen aus-
t Odiese Obligationen mit den zugehörigen, auf efordert, m 1886 zahlfälligen Zinscoupons S den Talons vom 1. Dezember d. Js. ab be- ufs Abstempelung derselben auf den ermäßigten Zinefui fowie 3 u
Erlangung einer neuen E oupons über die Zinsen ab 1. Januar 1886 einzu- reihen: ln bei unsexer Hauptkasse (Tinksrheinishen), in Altona, Ve lin, Braunschweig, Bres- lam, Vromberg, Elberfeld, „Erfurt, Frankfurt a. M., Hanyover, Magde- vurg bei den Königlichen Eisenbahn-Haupt- asen, A ¿ ¿1 Aachen ä KEefeld, Koblenz, Danzig, Hamburg, Königsberg i. Pr., St. Jo- hann-Saarbrücken, Stettin, Trier bei den Köhiglichen Eisenbahn-Betriebskasfen. Die Obligationen sind mit einem Nummern-Ver- ¡niß abzugeben bezw. einzusenden. In dem, Ver- i isse müssen die Obligationen nah der Nummern- lge und den Werthabschnitten geordnet aufgeführt werden, Die Gesammtstücktzahl und der Gefammt- betrag jeder’ Werthgattung, sowie die Numtnergzund die Stüchzahl fehlender Zins|heine nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Obligationen und die zugehörigen Zinscoupons- bogen sind nach der Nummernfolge geordnet, je für getrennt nah den Werthgattungen, mit einem apierbande zu umschließen, auf welchem die Stük- «ahl anzugeben ist. Obligationen, welche außer Cours geseßt sind, bedürfen behufs der Abstempelung der MWiederincoursfeßung nicht. Formulare zu den Verzeichnissen werden durch die vorgenaunten Anuahmestelleu vom
zei
95. November d. Js. ab unentgeltlich verab-
folgt. Verzeichnisse in auderer Form können nicht angenommen werden.
Die Abstempelung der Obligationen und. Aus-
reichung der dazu gehörigen neuen Zinscouponsbogen wird bei unserer Hauptkasse hier an allen MWochentagen in den Vormittagsskunden von 9—12 Uhr thunlichst Zug um Zug erfolgen. In den Fällen, in welchen sih dies niht ermöglichen lassen wird, erhalten die Cinlieserer eine Empfangs- hescheinigung, gegen deren Rückgabe unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung die Obligationen mit den neuen Pp R cinige Tage später verden ausgechandigt werden. - ; Pon den übrigen Annahmestellen wird in allen Fällen den Einlieferern eine Empfangsbescheinigung ertheilt werden, weil die Abhebung der Werthpapiere bei diesen frühestens nah Ablauf von acht Tagen seit der Abgabe gegen Rücklieferung der Gmpfangs- bescheinigung und Quittungsertheilung bewirkt werden fann. Sobald die Werthpapiere zur Abhe- bung bereit liegen, werden die Einlieferer porto- vflihtig benachrihtigt werde
Bei Uebermittelung der Obligationen 2c. durch die Post wird den Einsendern eine Empfangs- bescheinigung nur auf - Verlangen ertheilt werden ; dieselben erhalten nah stattge jabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werthpapiere etne vorbereitete Quittung zur Vollzichung übersandt, nah deren Wiedereingang die Zusendung der abge- stempelten Obligationen mit den nenen Zin8coupons- bogen erfolgen wird, und zwar in Ermangelung einer elgien Miberivelen Bestimmung unter voller Verthangabe. | i
Seen zu den zur Abstempelung vorgelegten Obli- gationen nach dem Zinsherabseßungstermine zahl- fällige Zinscoupons, fo muß der Werthbetrag desselben in Baar eingezahlt werden.
Zufolge unserer Bekanntmachuug vom 10. September d. Js. werden die 45 ‘/oigen Köln-Krefelder Eisenbahn - Prioritäts - Obli- gationen und die unter dem 3. Oktober 1865 privilegirten 44°/oigen Rheinischen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen 11x. Emission (letz- tere ausgefertigt in Werthabschnitten zu 200 Thlr. =— 600 A unter deu Nummern 70 001—85 000) bereits seit dem 15. Okto- ber d. J. auf den ab 1. Januar bezw. 1. April 1886 auf 49/0 herabgesetßten Zinsfuß abge- stempelt und sind diese Obligationen nevst den zugehörigen Talons behufs der Abstem- pelung bezw. zur Erlangung der neuen Cou- pons über die Zinsen ab 1. Juli bezw. 1. Of- tober d. J. entweder bei unserer Hauptkasse (linksrheinischen) hierselbst oder bei den Königlichen Eisenbahn-Hauptkassen zu Berlin (Leipziger Plaß 17) unrd zu Frankfurt am Main oder bei den Königlichen Eiscunbahn- Betriebskassen zu Aachen, Krefeld, Kobleuz, Trier und St. Johann-Saarbrücken ciuzu- reihen. BO
Der Termin zur Abstempelung der übrigen, der Herabseßung des Zinsfußes auf 4 %/o unterliegenden Obligationen der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, nämlich der 44%/oigen Rheinischen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen 11. Ser. ex privil. de
90, Dezember 1861 E Y. Februar 1864 und der 43 oigen _Criieren 5%/oigen) Rheinishen Eisenbahn - Prioritäts - Dbli- gationen L., II. und 111. Emission ex privil, de 14. Oktober 1869, 19. Juli 1871 und 44 November 1872, fowie der 44%oigen Bonn-Kölner Gisenbahn- Prioritäts-Obligationen wird voraussihtlich auf den 15. Februar 1886 festgeseßt und demnächst öffentlich bekannt gegeben werden. y ° Köln, den 10. November®188%. 8 Königliche Eisenbahu - Direktiou Cliuksrheinische).
[53453] Bekauntmachung. /
Unter Bezugnahme auf unsere vorstehende Be- kanntmahung vom 10. November 1885 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir den Zeik» punkt für den Beginn der Abstempelung der
a, unterm 4. August 1854 Allerhöchst privilegirten 41/9"/ igen Boun-Kölner Eisenbahn-Prioritäts- Obligationen, L
b. unterm 30. Dezember 1861 und 29. Februar 1864 Allerhöchst privilegirten 41/2°/6igen Prioritäts- Obligationen Ux. Serie der Nheinischen Eisen- bahn-Gesellschaft, :
c. unterm 14. October 1869, 19. Juli 1871 und 4. November 1872 Allerhöchst privilegirten 5%/igen, vom 1. Jauuar 1880 ab in 4!//6ige um- gewandelten Prioritäts-Obligationen UA., 1x. und T1. Emission der Rheinischéu Eisenbahn: Gesellschaft, ee
auf den zufolge des Gesetzes vom 8. Mai 1885 G. S. S. 117) beziehungsweise in Gemäßheit der
o
des “Herrn Finanznftuisters, ‘vöm“ 1. April 1886 ab auf 4 9% herabgesetzten Zinsfuß, auf den 15. Februar dss. Js. festgeseßt haben. Wir fördern daher die Inhaber dr vorbezeichneten Obligationen biermit auf, diese mit den zugehörigen nah dem 1. April 1886 zahlfälligen Zinskupons und den Talons von dem genannten Tage ab behufs Ab- stempelung derselben auf den ermäßigten, Zinsfuß, An Erlangung einer neuen Serie Kupons über iè Zinsen ab 1. April 1886 bei ciner der in der vorstehenden © Bekanntmagung aufgeführten Kassen einzureichen. o Hinsihtlih der Einlieferung der Obligationen und der Erledigung des Abstempelungs- bezw. Zinskupons- bogen-Ausreichungs-Geschäfts sind „auh die in der vorstehenden Bekanntmachung enthaltenen diesbezüg- lihen Bestimmungen maßgebend. Für die unter a, b und e bezeichneten dréi Gattungen von Obligationen ne cin besonderes Nummern-Verzeichniß afzu- ellen. D þ Die Formulare zu den Verzeichnissen werden von den Annahmestellen unentgeltlich verabfolgt werden. Kölu, den 25. Januar 1886. Königliche Eifenbahn-Direction Clintsrßeinische).
[38156] Bekanntmachung.
Die Inhaber der 42 °%/%igen Prioritäts - Obli-
gationen e 1) der Köln - Miudener Eisenbahn, L. und VII. Emission und o
9) der Münster-Enscheder Eisenbahn, hinsihtlich welcher das durch die. Bekanntmachung des Herrn Finanz-Minifters vom 25. Mai d. J. auf Grund des Ae vom 8. Mai. d. I. (G. S. S. 117) erfolgte [ngebot der Herabsetzung des Zins- fußes dieser Obligationen auf 4 9/o als angenommen zu gelten hat, werden hicrdurch aufgefordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1886 noh nicht fälligen Zinskupons und den Talons, vom 1. De- zeutber d. J. ab behufs Abstempelung auf den er- mnäßigten Zinsfuß, sowie Empfangnahme der neuen Neihe Kupons über die Zinsew (zu 1 vom 1. Jcnuar 1886 ab; zu 2 vom 1. Juli 1885 ab) einzureichen:
in Köln bei unserer Hauptkasse (Domhof Nr. 48);
in Dortmund, Diisseldorf, Esscn, Münster,
Lees und Wesel bei unseren Betriebs- assen ; in Berlin bei der Königlichen Eisenbahn-Haupt- kasse, Abtheilung für Werthpapiere, Leipziger Plat Nr. 17;
in Altoua, Braunschweig, Breslau, Brom: berg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M., Hanuover und Magdeburg bei den König- lihen “Cisenbahn-Hauptkafsen; ;
in Dauzig, Hamburg, Königsberg i. Pr. und Stettin bei den Königlichen Eisenbahn-Be- triebskassen.
Die Obligationen sind getrennt nah den Bahnen und fonstigen Unterscheidungsbezeihnungen- je“ für fich mit einem Nummern-Verzeichniß ‘abzugeben bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obli- gationen nah der Nummernfolge- und den“ Werth- abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die - Ge- sammt-Stückzahl und der Gesammtbetrag jeder Werthgattung, sowie die Nummern “ und die Stückzahl fehlender „Kupons nebst dem Werthe dieser, im Einzelnen und im Ganzen sind an- zugeben. Die Werthpapiere “ müssen gleich- falls nah. der Nummernfolge geordnet - sein, au sind die Obligationen - und die Kupons je für fi)
etrennt nah der Werthgattung mit einem_Papier- fände zu umschließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ift. | j
Obligationen, welche außer Kurs geseßt sind, be- dürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs- setzung nicht. ,
Formulare zu den Nummern-Verzeichnissen werden durch die vorgenanuten Annahme- stellen vom 25. November d. J. ab uneut- geltlich verabfolgt und köuuen Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Einlieferer cine Empfangsbescheinigung, gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung über den Rückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Kuponsbogen ausge- händigt werden. Sobald die Werthpapiere zur Ab- hebung bereit liegen, werden die' Einlieferer porto- pflichtig benachrihtigt. i |
Den auswärtigen Einlieferern wird eine Em- pfangsbescheinigung nur auf Verlangen überfandt; andernfalls erhalten dieselben nach stattgehabter Prü- fung und Abstempelung der eingesandten Werth- papiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurücézusenden is, wogegen ihnen „alsdann die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen Kupons übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung ausdrücklih vorgeschrieben worden ist.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinskupons, so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus- händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Eine Einbchaltung der entsprechenden Zinskupons der neuen Zins\cheinreihe kann nicht erfolgen.
Köln, den 44. November 1885.
Königliche Eisenbahn-Direktion C(rechtsrheinische).
[38993] : N , Die Inhaber der 44 ‘/oigen Prioritäts-Obli: gationen ; der Thüringischen Eisenbahn Al., 1V., V. und V1. Emission, : der Verlin-Anhaltischen Eisenbahn A. und 1. Emission und Ltt. B. und C-, der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahu A. und Ix. Emisfion und Lütt. B. und C., hinsihtliGß welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn Finanz-Ministers vom 25. Mai d. íÁ. auf Grund des Geseßes vom 8. Mai d. I. (G.-S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4/0 als ange? nommen zu gelten hat, werden hierdurch auf efordert, ihre Obligationen, und zwar die Thüringischen, Ber- lin-Anhaltishen und Halle-Sorau-Gubener Lätt. C. nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen B und den Talons, ferner die Halle-Sorau- uübener .I. und 11. Emission sowie Litt. B. nebst den am 1. April 1886 no und den Talons vom 1. Dezember d. J. ab be-
nicht fälligen Zinskupons |
wie Empfangnahme der neuen Reihe Coupons über
die Zinsen, vom 1. Januar bezw. 1. April 1886 ab
einzureichen :
in Erfurt beièunserer Hauptkafse,
in Berlin bei der Königlichen vereinigten Gisen- bahn-Betriebskasje, Askauisher Plaß Nr. 5,
in Dessau bei der Königlihen Eisen-
in Socinenfels bahn-Betriebskasse daselbft,
in Kassel bei der Königlihen - Eisenbahn-Be- triebskasse des Direktionsbezirks Elberfeld daselbst,
ferner in Altona, Braunschweig, Breslau,
Bromberg, Elberfeld, Frankfurt a. M.,
Hannover, Köln, Magdeburg bei ‘den
Königlichen Eisenbahn-Hauptkafsen; fowie in
a Danzig, Königsberg i. Pr,
bei den ZONER isenbahn-Betriebskasfen
und in Stettin bei der Königlichen vereinigten _ EisenbahneBetriebskafse.
Die Obligationen sind. getrennt nah den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs=Wezeihnungen Fe für fi mit cinem Nummerverzei®miß abzugeben bezw. énzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obli- gationen nach der Nummernfolge und den Werth- abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gefammt- Stüczahl und der Gesammtbetrag jeder E gattung sowie die Nummern ‘und die Stückzahl fehlender Kupons nebst dem Werthe dieser im Ein- zelnenkund im Ganzen sind anzugeben. *Die Werth- papiere müssen gleichfalls nach der Nummern- folge geordnet sein, auch find die Obligationen und die Kupons je für sich getreunt nah der Per ogaitung mit einem Pavierbande zu um- schließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ift.
Obligationen, welche. außer Kurs gesetzt sind, be-
dürsen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs- seßung nicht.
Formulare zu dex Nummern-Verzeichnisseu werden durch die vorgeuannten Annahme- stellen vom» 25. November d. F. ab unent-
eltlih verabfolgt uud können Verzeichnisse n anderer Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Einlicferer eine Empfan S, gegen deren Ablieferung unter leichzcitiger Ausftellung einer Quittung über den Nückempfang die abgestempelten Obligationen mit- den meuen Cotipousbogen ausge- händigt werden. Sobald die Werthpapiere zur A - hebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto- pflichtig benathrichtigt. ‘
Den auswärtigewEinlieferern wird eineEmpfangs- Feseimiguag nur auf Verlangen übersartdt ; andern- falls erhalten dteselben - nah stattgehabter Prüfung und Abstempelung der ejngesandten Werthpapiere ein ausgefülltes Formular für die „über den Rük- empfang auszustellende Quittung übermittelt, welches * von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abge- stempelten Werthpapiere mit den neuen Coupons übersandt wêrden. Die Uaberfendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nid eine geringere Be- werthung äusdcücklich vorgeschrieben worden ift.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinscoupons, so muß der- volle Werth derselben vor Wieder- aushändiguag der Obligationen baar einge- zahlt werde. D
Eine Einbehaltung der entsprehenden® Zins- «oupons der neuen Zins\ceinreihe kann nit er- folgen. : f
Erfurt, den 7e November 1885. °
Königliche Eisenbahun-Diréktion.
[53967]
Activa.
Actiengesellschaft-Hackerbräu.
Passiva.
M. S
Immobilien A6. 3,525,513, 86 | Haus “a. d. Thal- . | firhnerstraße 41 ,„ 76,444. 25 |
Grundstücke Laim , 32,000. — | 3,633,958/11
M E L S 1,596,821/48 Debitoren: für Bier, Treber u. Hefe | 252,788/47 Vei Debit «e o S 80,131/19 Hypotheken, Wechsel u. Caffa .
145,183 /18 Vorräthe *“. 1,248,282/06
| |
Bilanz pro 30, September 1885.
6,957,164 19
Unusgaben.
* s Actien S PAOOO O — Hypotheken 6. 1,399,914. 78. | Haus a. d. Thal- : firhnerstraße 41 , 69,777. 26
Pr Erri Et Diver Crebiloceen Cautionen u Guthabèn der Wirthe u. Bediensteten A Bankcreditoren Malz- Aufschlag . Amortisation Reservefond .. Spezial-Reservefond *. Delcredere S Db Gewfnn-Vortrag 1883784 Brutto-Gewinn 1884/35 .
1,459,692/04 252,071/02
100,670/79 277,108/11 294,964/87 491,7 72/96 147,537/84 104,000 — 50,000 — 360|— 116,311/35 i; 662,675 51 6,957,164 49
Die Direction. Georg Kappelmeier.
A. A 1,728,783/47 151/,699/98 50,729/68 871,264/39 229,459/96 61,907/62 36,279/93 42,478/56 8,930|—
Gerste, Malz u.- Hopfen . Brennmatetialien /
G d Malz-Aufshlag . « . . Gehalte, Löhne incl. Haustrunk Fuhrwesenbetrieb A C Et Beleuchtung, Versicherung, Steuern . Mee S T S Unterhaltung“ der Immobilien u. des A Ode Hypotheken-Zinsen . . Zinsen des Reservefond Berlorene Forderungen Brutto-Gewinn
261,883/95 66,344/16 9,674 53 8,281/36 662,67 51 1,190,392 /66
30. September 1885 die Einlösung
beschlossen worden. bei der Bayr. Hypotheken und
München, den 28. Januax 1886.
Peleieps egung pro
30. September 1885. Einnahmen.
Æ |9 .. , |3,842,927/64 166,865/12 148,136/31 32,463/59
Brau-Conto . ¿ Treber, Keime u. Heese H Malz-Aufschlag-Rückvergütung. . . Einnahmen aus eigenen Wirthichaften
1,190,392 /66
Die Direction.
Georg. Kappelmceier.
Actiengesellschaft-Hackerbräu München.
In der heute stattgehabten Generalversammlung ist auf Grund des Rechnungs-Abschlusscs vom des Coupons Nr. I1V. Unserer Actien mit A 40. Es gelangt Coupon Nr. IV. von heute ab mit 4 40. — zur Auszahlung
ck Wechselbank in München und bei den Herreu Seb. Pihler fel. Erben in München.
Actiengesellschaft Hackerbräu.
Georg Kappelmeier.
[53971]
Nachdem in der Gezeralversammlung wahl des Ausschusses, sowie in der am 91. Dezem tuirung desselben erfolgt ist, so besteht der folgenden Herrén:
Ausschuß des Gasbeleuchtungs-Aktien-Vereins zu
errn Kaufmann Louis Unger hier als Vorsißendem, Y ü Karl Gottfried Dörffel hier als Stellvertreter
Gasbeleuehtungs-Aktien-Verein Eibenstock. er 1886 stattgehabten Sitzung des Leßteren die Konsti-
98, Oktober 1885 die slatutengemäße Grgänzung8-
Eibenstock aus
des Vorsitzenden,
v Karl Lipfert hier, : „_ Scnittwaarenhändler L. G. Seidel hier,
Commerzienrath M. Hirschberg hier,
Ï Kaufmann L. Kühn hier,
als Mitglieder, Kaufmann Emil Tittel,
Wilhelm Dörffel,
als Stellvertreter.
Es3 wird dies in Gemäßheit von §. 39 der Statuten hierdurch bekannt gemacht.
Eibenstock, den 27. Januar 1886.
Das Directorium des Gasbeleuchtungs:-Aktien-Vereins.
u“
0 er.
Th. Lösch
unter dem 25. Mai 1885 erlassenen Bekanntmachung
hufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, \o-