1886 / 32 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Visser (C.), Noorderstraat, 17.

Vricasenx (R:), Haringoliet, 7,

Verschoot (Pieter), Sophiastraat, 48.

Wagner (F.-C.), Crooswykschekade, 2.

Weidheim (J.-C. von), Boomgaardlaan, 45.

Werth (Gustaf), Hillesluis.

Westmaas, Hugo de, Grootstraat, 111.

Westerveld (C.). Czaar Peterstraat, 159, à Amsterdam.

Wink (A.-E.), Nieuwstraat, 34.

Wirtz (Gottfried), Koningsteeg, T.

Wyk (Jean Holland), Maastricht.

Wolf Wilhelm (mari de Ph. Uylen), Piet Heinstraat, 36, Delfshaven.

Zalm (P.), Holkade 4.

Die von dem Aufsihtsrath der Preußischen Hypo- theken-Versiherungs-Aktien-Gesellschaft PIRSCj eie Kom- mission zur Vorprüfung der Bilanz hat die Vorlagen der Direktion genehmigt und sih mit der Vertheilung einer Dividende von 52/5 9/0 = 20,25 ä. pro Aktie einverstanden erklärt. :

Der Aufsichtsrath der Nordhausener Tapetewfabrik, Aktiengesellschaft, hat, dem Vorschlage der Direktion entsprechend, beschlojsen, der Generalversammlung der Aktionäre die Vertheilung einer Dividende von 44 9% (1884 52 9/0) vorzuschlagen. :

Die Feuerversicherungsbank für Deutschland in Gotha hat im Geschäftsjahr 1885 eine Gesammteinnahme von 16 082 470 M gehabt, darunter 10459 824 # Prämieneinnahme, 4 806 067 Æ Prämienübertrag, 501 042 Æ Zinseneinnahme und Agio. Die Ausgaben bezifferten sih auf 8 012 478 46, worin enthalten find 2 701 578 Æ Brandschäden, Abgaben, Provisionen 2c., 4941 931 Dee und 368 968 M Reserve für unerledigte Schäden 2c.

er reine Ueberschuß stellt sich mithin auf 8 069992 A und ent- spricht einer Dividende von 77/6 für die Betheiligten. Die Ge- fammtsumme der in Kraft gewesenen Versicherungsverträge beläuft sih auf 3 502 235 000 M :

Königsberg i. Pr., 5. Februar. (W. T. B.) Die Betriebs- einnahme der ostpreußishen Südbahn für Januar 1886 be- trug nah vorläufiger Feststellung im Personenverkehr 56 023 A, im Güterverkehr 173 869 4, an Ertraordinarien 15 000 #Æ, zusammen 244 892 4, darunter auf der Strecke Fishhaufen—Palmnicken 3405 M, im Monat Januar 1885 definitiv 304 748 Æ, mithin gegen den entsprehenden Monat des Vorjahres weniger 59 856 4

London, 4. Februar. (W. T. B) Wellauktion. denz ftetig. i

Bradford, 4. Februar. (W. T. B.) Wolle rubig, Tendenz zu Gunsten der Käufer, Garne ruhig bei niedrigeren Preisen, Stoffe ruhig.

Ten-

Submissionen im Auslande.

Rumänien.

20. Februar (n. St.) 11 Uhr. Comité dirigeant der Lemberg- Czernowiß-Jassy-Cisenbahngesellschaft. (Rumänische Linien.) Bukarest (Strada Gloriec 7). |

Lieferung von annähernd 655 t Stahlschienen in der Normal- länge von 8 m, ferner /

19,4 Tonnen Außenlaschen,

11,4 Innenlaschen, 16,3 Unterlagsplatten, 4,5 Laschenschrauben, 1,0 ; irirungsplättchen, 18,2 Â chienennägel.

Kaution 5 9%. Näheres an Ort und Stelle, sowie beim Ver- waltungsrath der Gesellschaft in Wien (I. Elisabethstraße 9).

Verkehrs - Auftalten.

(W. T. B) Der Dampfer des

| heute Nachmittag in

Bremen, 4. Februar. ) „Ems“ ist

Norddeutschen loyd Southampton eingetroffen.

Berlin, 5. Februar 1886.

Die Thätigkeit der preußischen Staatsarchive im Fahre 1885.

Im Laufe des Jahres 1885 haben in den preußischen Staatsarchiven 578 amtlihe und 1389 außeramtlihe Be- nußzungen stattgefunden. Lehtere seßen sih zusammen aus 517 persönlichen Benußzungen an Ort und Stelle und 872 Be- nußungen, wêlche auf \{hriftlihem Wege durch Uebersendung von Bescheiden und Berichten ihre Erledigung gefunden haben. Die Anzahl der Tage, welche die persönlichen Be- nuger in den Archiven gearbeitet haben, beträgt zusammen-

enommen 7538, die Zahl der Privatbenuger überhaupt 1209. Die entsprechenden Daten des Vorjahres waren 653 amtliche und 1335 außerordentliche, 440 persönliche und 895 schrift- lihe Benuzungen, 5945 Arbeitstage und 1176 Privatbenugzer.

Die auf Veranlassung und mit Unterstüßung der Archiv: verwaltung im Verlage von S. Hirzel in Leipzig erscheinen- den „Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven“ sind in lid Berichtszeit um 3 Bände weiter geführt worden, nämlich:

Band XRXI1V. Preußen und die katholische Kirche seit 1640. Fünfter Theil. 1775—1786. Herausgegeben von Max Lehmann.

Band XXV. Preußens Könige in ihrer Thätigkeit für die Landeskultur. Dritter Theil. Friedrich Wilhelm II. Herausgegeben von Rudolph Stadelmann.

Band XXVI. Briefwechsel der Herzogin Sophie von * Hannover mit ihrem Bruder, dem Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz, und des Leßteren mit seiner Schwägerin, der Pfalzgräfin Anna. Herausgegeben von Eduard Bodemann.

Archivbeamte haben ub ivpent die Redaktion verschiedener historischer Zeitschriften allein oder in Verbindung mit Anderen geführt, zur „Allgemeinen deutschen Biographie“ und zu an- deren Zeitschriften Beiträge geliefert, endkih folgende theils größere, theils kleineré Aufsäße und Bücher veröffentlicht:

Bailleu: „Friß Reuters Universitäts- und Festungszeit“ in der „Deutschen Nundschau“, Juniheft;, ferner „Prinz Louis Ferdinand“ ebenfalls in der „Deutschen Rundschau“, Öktober- und Novemberhesft.

von Bülow: „Die Wolliner Bursprake von 1538“; „Der Komet von 1618“, „Beiträge zur Geschichte des Herzoglichen Schlosses in Wollin“; „Die Klosterordnung von Kühn 1581“; „Die allgemeine deutshe Biographie und Pommern“; „Bei- träge zur Geschichte Stettins“; „Das Kelchtuh von Schöningen“ in den „Baltischen Studien“. 1885.

Doebner: Memoiren der Königin von England. Leipzig, Veit u. Comp.

Ehrenberg: „Zur Geschichte der geistigen Getränke, insbesondere des Bieres in Stadt und Sedúne Posen“ in Moi „Zeitschrift der historischen Gesellschast für die Provinz

osen“.

Endrulat: „Ueber die Aufgaben der historischen Gesell- schaft für die Provinz Posen“; „Westpreußishe Trüffeln für eine Königstafel“ in vorgenannter Zeitschrift.

Gödcke: „Zur Geschichte Französischer Herrschaft am Rhein 1792. 1793. 1797“ in den „Forshungen zur Deutschèn Ge- \{hihte“ Bd. XXV.

„Das siebzehnte Preußishe Staatsarchiv“ (Weßlar, Jn- haltöfibersicht deffelben) im „Correspondenzblatt der Westdeutschen Bei rift für Geschihte und Kunst“ und in der „Archivalischen

eitschrift“, herausgegeben von Tr von Löbher. oerz: „Mittelrheinishe Regesten“ Theil 4. Koblenz bei Wilhelm Groos.

Grünhagen: „Sthlesien unter- der Ders ha, König Ferdinands 1527—1564“ in der „Zeitschrift für \{lesishe Ge- hihte und Alterthum Schlesiens“ Bd. XIX.

Harl eß: „Erkundigung über die SERS La Nun im Herzogthum Berg vom Jahre 1555“, zuerst vollständig ver- öffentliht und eingeleitet in der „Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins“/ Bd. XX.

Stquet: „Die Renaissance-Dede im Schlosse zu Jever, ihre Entstehungszeit und ihr Verfertiger“. Emden; W. Haynel. „Der Kaiserlihe Lehnbrief für Ostfriesland von 1454 noh einmal“ in dem „Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer“. Bd. VI. Heft 2.

Hille: „Zur Geschichte des Schulwesens“, Auszug aus einem Promemoria des Kieler Kanzlers F. A. Crámer vom 22. September 1778, in den „Geschihtsblättern für Stadt und Land Magdeburg“. „Aus Dahlmanns Personalakten zum 13, Mai 1885 mitgetheilt“ in der „Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holstein-Lauenburger Geschichte“.

F egen: „Rheinisches Archiv; Wegweiser durch die für die Geschichte des Mittel- und Niederrheins wichtigen Hand- \{hriften. I. Theil: Der Niederrhein.“ (Westdeutsche Zeit- chrift; Ergänzungsheft 11.)

Keller: „Die Reformation und die älteren Reform- parteien.“ Leipzig. S. Hirzel.

Kohlmann: „Das Tabaksmonopol im Gottorper An theil von Schleswig-Holstein 1670—1674“ in der „Zeitschrift e Sas für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte“

Krush: Monuamenta Germaniae ; sìimi IV, 2. (Fortunati opera. Pars II.)

Meinardus: „Münzurkunde der Stadt Hameln 1436“ in dem „Numismatisch - sphragistishen Anzeiger“ Nr. 11. Hannover.

Mey er (Breslau): „Die Entwickelung unserer bürger- lihen Freiheit“ T. und Il. in der „Zeitschrift für allgemeine Geschichte“. „Zwei fürstlihe Frauen des 18. Jahrhunderts“ in den „Grenzdoten“.

von Mülverstedt: „Regesta archiepiscopatus Magde- burgensis“. 3. Bd. Bogen 28—37. „Ueber den Propst Heinrich von Kalen und sein vermeintlihes Siegel“ im „Deutschen Herold“. „Quellensammlung zur Geschichte des Hauses Stolberg“ Bogen 34—72.

P E T „Die Pförtner von Neumarkt und ihre Aufzeihnungen“ in der „Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens“ Bd. XRXR.

Prümers: „Die angeblihe Verpfändung des Landes Stavenhagen durch Herzog Bogislav IV. an den Fürsten Nicolaus von Werle im F. 1282“ in den „Baltischen Studien“. „Bemerkungen zum zweiten Bande des Pommerschen Urkunden- buches“ ebendort. „Pommershes Urkundenbuch}h Bd. II. Abth. 2.“ Stettin. Theodor von der Nahmer.

Nibbeck: „Gerhoh von Reichersberg“ in den „Forshungen zur Deutschen Geschichte“. :

Sauer: Nassauishes Urkundenbuch Bd. T. Abth. 1. Wiesbaden 1885. „Archivalishe Mittheilungen“, sowie „Zur älteren Geschichte der Herren von Eppenstein und Homburg“ in den „Arinalen des Nassauischen Alterthumsvereins“ Bd. XIX.

Sello: „Dubegnewe—Arnswalde—Woldenberg. Sphra- gistisher Beitrag zur mittelalterlichen Topographie der Neu- mark nebst Exkurs über den Brandenbuxgischen Wappenhelm“ im „Deutschen Herold“. „Die Rolands-Statuen ju Magdeburg und Brandenburg a. H.“, sowie „Jaczo der Eroberer Branden- burgs, sein Doppelgänger {Faczo von Cöpenick und sein Gegner Erz- bis hos Wichmann und Markgraf Albreht der Bär“ in den „Blättern für Handel, Gewerbe und soziales Leben“: Magde- E „Das Halberstädter Schlummerlied“ in den „Mit- M ungen des Vereins für Anhaltische Geschihte und Alter- thumskunde“ Bd. TV. „Katharina, Herzogin von Sachsen (Gemahlin Kurfürst Friedrihs IT. von Brandenburg) und thr Haus“ im „Neuen Archiv für Sächsishe Geschichte und Alter- thumsfkunde“ Bd. VI.

Tumbült: Von dem Werke : „Die Westfälischen Siegel des Mittelalters“ 2. Heft. 1. Abth. „Die Siegel der Bischöfe“. Münster. Regensberg. 1885.

Veltman: „Die Münzfunde in der Umgegend von Ba- renau und die Oertlichkeit der Varuskatastrophe“. Osnabrück. „Funde von Nömermünzen in Westfalen und Oberschlesien“. Osnabrüdck.

Wachter: „Entschuldigung der Breslauer des Fnterims halben“ in der „Zeitschrift für Geschihte und Alterthum Schlesiens“. Bd. RIXR.

Warschauer: „Die mittelalterlichen Fnnungen zu Posen“ in der "e der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen“, sowie „Die Manuscripte und Urkunden der Sd A a Bibliothek zu Posen“, ebendort.

Winter: „Hans Joachim von Zieten“. Eine Biographie. 2 Bde. Dunker u. Humblot.

Auctores antiquis-

Preußische Klassenlotterie. (Dhne Gewähr.) Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 173. Königlich E Klassenlotterie fielen:

2 Gewinne von 30000 M auf Nr. 43 261. 67 840, 3 Gewinne von 15000 4 auf Nr. 35975. 64697.

70 542. 6000 /( auf Nr. 19506. 22 403.

8 Gewinne von 27 606. 52 101, 63 332. 69 835. 74 716. 94931.

48 Gewinne von 3000 # auf Nr. 1713. 2342. 4686. 4986. 53593. 5850. 6654. 9679. 13813. 19666. 22 361. 22 622, 24101. 25052. 25751. 28381. 28780. 31511. 31 810, 34650. 34683. 36024. 37666. 45186. 47 590. 48 510. 48922. 51 469. 52569. 52 623. 52 752. 53 341. D4 737. 57949. 60024. 64495. 67708. 70531. 73 753. T4932. 78281. 80259. 85211. 85494. 86 463. 86 912. 91 743. 91 910.

52 Gewinne von 1500 #6 auf Nr. 862. 4309, 4715. 5561. 5574. 6938. 10814. 11363. 13021. 15484. 18191. 19235. 19651. 21117. 23911. 29872. 30013. 30682.

31 442. 32785. 34878. 34910. 37908. 38769. 38851.

s 46490. 47195. 47898. 479 54604. 65 366. 67 873. 708g 71 257. 73851. 76867. 78115. 83025. 84537. 865 87194. 88856. 91202. 91500. 92143. 92 821.

69 Gewinne von 550 44 auf Nr. 5404. 5890. 591 7158. §270. 10 158. 11 860. 12598. 12 887. 14 225. 15 16 17 205. 19 627. 19 763. 20 486. 21072. 23043. 23g 24 641. 25024. 25865. 25 962. 30 694. 30 722. | 32 575. 34716: 36387. 37385. 38720. 39206. 4119 41 196. 41 762. 42 796. 43477. 45320. 47205. 4737 48 145. 49 875. 50 214. 50606. 54092. 56932. 62% 62 565. 63 383. 66 967. 68290. 75236. 76111. 798g 80 818. 80840. 82 656. 83985. 85967, 86571. 87% 7751. 89814. 90634. 90816. 91854. 92669. 9284 93 387. 94 035. '

44017. 46 147. 52 836. 52918.

39 647. 50 752.

Soeben versendet der Hoflicferant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, der Blumen- und Samengroßhändler F. C. Schmidt in Erfurt, feinen elegant ausgestatteten Katalog für das Jab 1886, Derselbe beweist dur seinen reichen Inhalt und die angewaut, Sorgfalt von Neuem, daß das Schmidtsche Etablissement eine weiten Entwickelung genommen hat und im Stande ist, auch den böch Anforderungen Genüge leisten zu können. Dem Katalog sind in farbizn Ausführung zwei Tafeln beigegeben; die eine derselben bringt einen Strauß großblumiger englisher Sommerlevkoyen, die andere drei neu Kartoffelarten, nämli „Early Sunrise“, welche einen Ertrag von 52 (Ct aus einem einzigen Centner ergiebt und deren Preis sich für 100 kg gu 120 M, für 1 kg auf 2 beläuft; die zweite Sorte, gelbe „Sechswoden-" (Rigault), liefert pro Hektar einen Ertrag von 500 Ctr.; die dritt „Schottishe Königin“, weist gleichfalls stattliche Erträge auf. J Katalog giebt ferner glei auf der ersten Seite Winke über dz Säen, bringt fodann Skizzen zum U en und einen Garten: arbeitskalender, welcher für alle Gartenbesißer von Interesse sein dürfte. Von Neuheiten aus 1885 wird erwähnt und abgebildet der Lathyrus odoratus „Vesuv“ (J. C. Schmidt), welcher \ich u Gartendckoration schr empfiehlt, u. a. m. Sodann werden m Qualität, Zweck und Preis eine ganze Reihe Gemüsesamen, meist mi Abbildung der Pflanzeu aufgeführt; ihnen {ließen sich in gleite Weise landwirthschaftlihe, Blumen- und Gehölzsamen an. Ein reid illustrirtes Pflanzenverzeichniß macht den Beschluß des interessanten uy gediegenen E, Derselbe wird von der Handlung gratis d franko auf Wunsch überall hin versendet.

Das Ballfest des Vereins „Berliner Presfe“ findet an 20. Februar im Central-Hotel statt. Anmeldungen für Billet (10 #6) zu dem Ballfest nehmen bis 16. Februar cr. die nachstehen namhaft’ gemahten Herren Comitémitglieder an: Dr. Hopfen Brücken-Allee 1, Dr. Jacobson, Lan Ds 18, Dr. Kastan, Victoriastr. 16, Schmidt-Cabanis, Puttkamerstr. 16, G. Schweißer, Taubenstr. 53, Dr. Sierke, Zimmerstr. 7, Stettenheim, Lüßzowstr, 7

Paris, 5. Februar. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen aus St. Quentin fanden daselbst gestern Abend in Folge einer Zusammenrottung von strikenden Arbeitern Ruhestörungen statt, zu deren Beseitigung Gendarmerie ein: \hreiten mußte.

Im Walhalla-Theater wird am Sonntag auf vielseitigen Wunsch „Nanon“ wiederholt.

Am vorgestrigen 4. Komponisten-Abend im Concert- hause dirigirte Hr. Heinrih Hoffmann eine Reihe eigener Or hester-Kompositionen. Es waren außer älteren gefälligen Sathen, wie ein graziöses, zierlih gearbeitetes Charafkterstück „Im Sonnenschein“, einer dreisäßigen ungarischen Suite, deren zweiter romanzenartige Saß nur manchmal eine zu raffinirte, nicht farbeneht magyaris{ch genug gehaltene Harmonisation zeigt, und zwei Theilen aus einer eItalienishen Liebesnovelle“, von dénen namentlich die Karnevals scene originell erdaht und rythmisch wirkungsvoll behandelt ist, vornehmlich eine Serenade von reizvoller Erfindung und sorgfältiger Faktur, sowie ein glanzvoller Festmarsh aus seiner Oper “Aetinden von Tharau“, welche den meisten Beifall fanden. Der pizzicato be handelte Scherzosaß aus der Serenade wurde da capo verlangt. Hr. H. Hoffmann bewährte sich in allen diesen Kompositionen als in vielseitig dur{gebildeter musikalischer Eklektiker, dem zwar die melo- dishe Erfindung nicht in breitem Strome zufließt, der aber dafür in der Behandlung durch fleißiges Studium der Partituren der großen neueren Meister zur Herrschaft über alle instrumentalen Mittel gelangt is und ‘damit, ohne jemals trivial zu werden, meist {chöne, vornehme Wirkungen erreidt und stets anzuregen und zu fesseln versteht. Der Abend vermik telte uns ferner noch die Bekanntschaft mit einer sehr jungen anmuthigen Sängerin, Signora Raffaela Pattini, welche mit angenehmer, in der Coloratur sicher und virtuos ausgebildeter Sopranstimme das „Are Maria“ von Gounod fowie den Walzer aus dessen Oper „Mar garethe“ sang und dafür fo reichen Beifall erntete, daß sie auf Ver langen einen Theil des leßteren wiederholen mußte. Hrn. Musik direktor Manns feldt und seiner trefflichen Kapelle gebührt für die wohlgelungene, dynamish fein schattirte Wiedergabe des poesievollen „Waldwebens“ aus „Siegfried“ besondere Anerkennung. Da Schluß ves genuß- und abwechselungsreichen Abends bildete Beethoven prächtige, humorvolle F-dur-Symphonie.

Der noch jugendliche Komponist Hr. Arthur Bird au Amerika, ein Schüler Heinrich Urbans, gab gestern im Saal der Sing-Akademie ein Concert, in welchem er unter Mitwirkun der Philharmonischen Kapelle mehrere seiner Kompositionen für de Orchester zu Gehör brahte. Die Concert-Ouverture (D-dur), in \{chwungvolles, originell erfundenes Werk, zeigte zugleich besonder Vorzüge im Styl der Arbeit, klare Durchführung der Motive, maßvolle Anwendung der Blechinstrumente, W vor Allem eine nicht zu lange Ausdehnung der Form, wie sie bei neueren Komponisten öfters zu tadeln ist. Das Andante und Has aus einer Suite für Streichorhester waren voll melodiscer Anmut! und rhythmischer Lebendigkeit, verbunden mit tief eingehender Kenntniß der Klangwirkung der gewählten Instrumente. Als hervor ragendstes Werk erschien eine Symphonie, deren Hauptas s angelegt und durchgeführt sind, und deren Andante Ä einen reizenden Flötensoli gleichwie das höchst originelle Vivo i Zuhörer zum rauschenden Beifall hinriß, so daß Letzteres wieder) werden mußte. Ein Klavierconcert von Ludwig Schvtte, E dänishen Komponisten, stand nicht auf gleicher Höhe künstlerisde Werths, da bei nicht zu verkennender, reicher Erfindungsgabe A die zu gewaltsamen und oft gesuchten Effekte dem Eindruck [ade A Hr. Arthur Fried heim trug die Klavierpartie mit virtuo : Beherrschung der tehnischen Schwierigkeiten. vor. Das L sl \hienene Publikum spendete bei allen Leistungen reichliche Beisa bezeugungen. j

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (S ch olz). Druck: W. Elsnek- Fünf Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 5. Februar

32

-.,

Erste Beilage

1886.

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 5. Februar. Jn der ge|str1igen 9) Si Vas des Reichstages lag dem Hause der Geseßt- ntwurf, betreffend die Fürsorge für Beamte und Rersonen des Soldatenstandes in Folge von Be- riebsunfällen, zur zweiten Berathung vor.

8. 1 der Vorlage bestimmt, daß Reichsbeamte und Per-

nen des Soldatenstandes, die durh einen Betriebsunfall hauernd dienstunfähig geworden sind, ?/z ihres Gehalts als tension erhalten sollen, soweit sie niht nah anderweiter eichsgeseßlicher Vorschrift einen höheren Anspruch geltend h fönnen. q Bie Kommission fügte dem hinzu, daß Beamte u. st. w., yelche nit dauernd dienstunfähig geworden seien, aber tro§- dem aus dem Dienste entlassen würden, bei pern Er- verbsunfähigkeit 2/z ihres Gehalts, bei theilwei)er eine nah dem Maße derselben zu bemessende Pension erhalten sollten.

Die Abgg. Struckmann und Dr. Buhl wollten au Ersaß der Kosten des Heilverfahrens gewährt wissen. |

Die Abgg. Barth und Genossen beantragten, den Reichsbeam- en bei Unfällen die Kosten des Heilverfahrens und den Verlust an Diensteinkommen zu ersepen, sowie ihnen eine Pension zu gewähren, welche bei völliger Erwerbsunsähigkeit gleih dem ganzen Diensteinkommen, bei theilweiser gleih der D bis wei Drittel desselben sein solle. Die Personen des Soldaten- standes sollten nah diesem Antrage in der gegenwärtigen Vor- lage noh nicht berücksichtigt werden.

Der Abg. Struckmann meinte, die Vorlage halte daran Fest, den Beamten die Entschädigung bei Unfällen in Form iner Pension zu gewähren. Die Kommission gehe weiter, sie wolle auh den Beamten die Bezüge im Sinne des großen Unjallversiherungsgeseßes gewähren. Nur in einem Punkt, in dem sie diesem Prinzip nicht treu bliebe, wolle sein Antrag ihre Vorschläge ergänzen. Es handele sich um Gewährung der Kosten des Heilverfahrens. Warum sollten die Beamten L chlchter gestellt sein, als die unter die allgemeine Unfall- versicherung fallenden Personen? Umsomehr empfehle sih die Annahme seines Antrags, als zahlreiche Beamtenkategorien zur Zeit bereits einen Anspruch auf Ersaß der Heilkosten hätten, dieses Anspruches aber durch die Kommissionsvorlage verlustig gehen und jedenfalls sehr unzufrieden sein würden. Es liege auh nicht der geringste Grund vor, die von ihm befürwortete Gleichstellung der Beamten mit allen anderen

eihsgeseblih gegen Unfälle versicherten Personen abzulehnen.

Der Abg. Schrader erklärte, es sei der Kommission nur in ganz geringem Maße gelungen, in das den Deutschfrei- sinnigen sehr sympathische Gese die Erfüllung einer alten For- derung hineinzutragen, daß nämlich für die Beamten bei dienst- ihen Unfällen ausreichend gesorgt werde. Auch durch den An- trag Strulmann werde das Gesetz nicht erheblih verbessert, daher die Deutschfreisinnigen den Antrag Barth eingebracht hätten, für den zwar eine ziemli lebhafte Stimmung im Hause, aber bei der Abneigung der Regierungen an ihren Vorlagen selbst bei guten Gegengründen etwas ändern zu lassen, kaum eine Aussicht auf Zustimmung der Mehrheit vorhanden sei. Durch das Geseb würden die Beamtenklassen, die bisher überhaupt keine Unfall- ansprüche hätten, besser gestellt, andere aber erheblich s{lechter: nämlich die, welche dem n ichtgeseß unterstellt seien (das seien namentlich die Eisenbahnbeamten), und die, welche bereits in das frühere Unfallversicherungsgesey aufgenommen gewesen wären. Daß man jezt einen Theil der legteren wieder in das neue Gesey hinübernehme, beweise, wie wenig sicher man seines E auf diesem Gebiet sei. Die niht mit festem Gehalt und Pension angestellten Be- amten würden aus dem ersten Unfallgeses in das zweite hinübergeshoben, und im zweiten noch niht warm geworden, jeßt in das dritte, das thnen eine Verschlechterung ihrer Lage bringe. Lasse man sich in diese Se ein, dann könne es nur in der Annahme geschehen, daß für alle Veamten ausreichend gesorgt werde. Daher bezweckten die deutschfreisinnigen Anträge, die Fürsorge niht auf die Unfälle in versiherungspflichtigen Betrieben zu beshränken, sondern sie allgemein auszudehnen, da der Beamte von allen ohne Unters ied {wer betroffen werde. Der Einwand, daß damit eine nicht übersehbare finanzielle Belastung verbunden wäre, sei nicht seidhaltig da man wisse, daß bei Weitem der größte Theil sämmtlicher Unfälle im Reichsdienst auf die Versicherungspflich- tigen entfallen werde. Es könne sich also hier nur um ein Mini- mum, jedenfalls um viel weniger handeln, als man jeßt auf die Schultern des Reichs lege. Auch der zweite Einwand sei niht zutreffend, daß man mit den Arbeitern pari passu gehen müsse; denn warum solle man nicht mit den Beamten etwas

hneller gehen? Der wahre Grund dagegen sei nah seiner Auffassung ein ganz anderer, der leider in der Reichsgeseß- gebung jeßt so oft, offen und versteckt, entgegentrete: die einzelnen Landesregierungen wünschten die Unfallfürsorge für die Beamten möglichst beschränkt zu sehen, weil sie die fnangiellen Lasten, die ihnen daraus erwüchsen, nicht zu übernehmen wünschten. Anders sei die Zurücthaltung threr Vertreter dem ofen eingestandenen Bedürfnisse pa

fer niht zu erklären. Dex deutschfreisinnige Antrag spreche wiederholt und bestimmt die Forderung aus, 208 man jeßt ie Unfallfürsorge Stein gewähren, ganze Arbeit machen Und nicht immer stückweise vorgehen möge. Man sage, daß man doch nicht allgemein für die Beamten durch solche Gesebe sorgen könne, weil die Krankheiten nicht darunter fielen. Aber

tankheiten und Betriebsunfälle seien sehr verschiedene Dinge:

el der Krankheit sei die Verbindung mit dem Dienst nux in ehr wenigen Fällen nahzuweisen, bei dem Unfall immer. Man

\ue also nichts Unrehhtes, wenn man nur für den Unfall und nicht für die Krankheit sorge, für die legtere vielleicht nur in 1g Deulas des Militärpensionsgeseßes. Allerdings wünschten } Ale Deutsch reisinnigen eine Beschränkung des Geseßes: ihr

erag \hließe die Personen des Soldatenstandes aus, nicht Ee sie ihnen nit dasselbe gewähren möchten, wie den deeilbeamten, sondern weil die Militärpersonen in das System

leses Gesetzes sehr \{chlecht hineinpaßten. Für ge sei bereits, wenn a in sehr beshränktem Maße, aber nah einem ganz anderen ystem, bei Unfällen durch das bestehende Militär-

pensionsgeseß gesorgt, und die Deutschfreisinnigen wünschten daß in einer Novelle zu demselben die Unfallfürsorge nah dem System der Vorlage auch für die Militärpersonen eingeführt werde. Sie hielten es ferner für bedenk- lih, nur für Betriebsunfälle der Militärpersonen Für- sorge zu treffen und gerade in der Armee und der Marine wischen Betrieben und dem eigentlichen Militärdienst einen

ntershied zu machen. Auch der Dienst sei nothwendig mit Unfällen verbunden, und es würde einen wunderlichen Eindruck machen, wenn ein in eine Militairfabrik versezter Soldat oder Offizier besser behandelt würde, als wenn er im eigentlichen Dienst, im Kriege verleßt worden sei. Sie wollten also allgemeine Fürsorge auch für die Militärpersonen ‘auch bei Unfällen im Dienst, aber auf Grundlage des Militärpensionsgeseßes, wo- dur die Gesetzgebung sih den Verhältnissen besser anpassen würde.

Der Direktor im Reichsamt des-Jnnern, Bosse, bemerkte, es seien hier die Beamten hineingenommen, welche niht mit festem Gehalt angestellt seien, weil die verbündeten Re- gierungen von Ven die geseßgeberishe Behandlung dieser Materie nur bei einem s{rittweisen Prozediren für möglich gehalten hätten; sonst kämen sie zu gar nichts. Der Abg. Schrader verlange auch eine Entschädigung für vor- übergehende Ten s eit. Es gebe in der That Fälle, in denen dies außerordentlih wünschenswerth wäre, dafür beständen besondere Unterstüßungsfonds. Vor allen L sei doh hier zu beachten, daß der Beamte in solchen Fällen sein vollständiges Gehalt behalte und damit wesentlih anders stehe, als der Arbeiter, dessen Bezüge wegfielen. Er O könne nur bitten, innerhalb der vom Unjallversicherungs- un

ensionsgeseß gezogenen Grenzen zu bleiben, nur dann lasse ih etwas Gedeihliches zu Stande bringen.

Der Abg. Frhr. von Malygahn war der Ansicht, daß, wenn man das Geseg zur Verabschiedung bringen wolle, man jeßt niht mehr Detailfragen diskutiren, sondern auf dem Boden der Vorlage bleiben solle. Deshalb würden er und seine politishen Freunde den Antrag Schrader ablehnen, da- gegen den des Abg. Struckmann, vorbehaltlih einiger in dritter Lesung zu bewirkenden Aenderungen, annehmen.

Der Abg. Schrader meinte, die Antwort des Vertreters der verbündeten Regierungen stelle die Sache so dar, als gehörten die niht mit festem Gehalt angestellten Beamten nicht unter die durch das zweite Unfallgeseß Betroffenen. Sie fielen aber thatsählich heute noch darunter und sollten dur das vorliegende herausgenommen werden. *Damals habe man also etwas Atideres für zulässig erachtet, als heute. Fnner- halb eines Jahres erlebe man diesen Wechsel und beklage diese Ünsicherheit. Gründe seien ihm nicht entgegengehalten worden. Es sei einmal die Meinung der verbündeten Regierungen, dieses Geseß nicht wesentlich ändern zu lassen, und deshalb werde sein Vorschlag unberücksichtigt bleiben, auch wenn si Viele seiner Auffassung zuneigen sollten.

Der Direktor im Reichsamt des Jnnern, Bosse, betonte, das sei ja ganz rihtig, daß die nicht fest angestellten Beamten unter das zweite M erga fielen. Der Grund für die Aenderung scheine ihm aber doch leicht zu finden zu sein. Damals habe man wenigstens für die nit fest angestellten Be- amten eine gewisse Fürsorge s wollen, jeßt, wo man die Hoffnung habe, überhaupt für Beamte ein solches Gesey zu bekommen, nähmen die Regierungen jene hier auf. Er glaube, daß seine Antwort ganz gerechtfertigt sei, daß das schrittweise Prozediren nothwendig und konsequent zu einer Behandlung der Sache, wie geschehen, habe ‘ahren müssen.

Der §8. 1 wurde hierauf unter Ablehnung des Antrags Schrader mit der vom Abg. Struckmann vorgeschlagenen Aenderung nah dem Kommissionsantrage angenommen.

8. 2 sichert den Hinterbliebenen der in Folge eines Be- triebsunfalles verstorbenen Beamten ein Sterbegeld, eine Rente für die Wittwe, für jedes Kind sowie für Ascendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war. So- weit den Hinterbliebenen nah R atio Ma Vorschrift ein A Betrag, als der in diejem Gesey aus- geworfene, uen erhalten sie diesen höheren.

Derselbe wurde mit einer vom Abg. Struckmann vorge- \{hlagenen Ergänzung angenommen, daß das Sterbegeld dem einmonatlichen Dienst- oder Pensionseinkommen entsprechen, mindestens aber 30 M betragen müsse, nahdem Seitens der verbündeten Regierungen die Erklärung abgegeben war, daß ihrerseits keine Bedenken dagegen erhoben würden.

J; 3 wurde as Debatte genehmigt.

tach 8. 4 soll der Bezug der Pension, bezw. sollen die sonstigen Bezüge mit dem Wegfall des Diensteinkommens be- e Gehört der Verleßte einer Krankenkasse an, so soll is zum Ablauf der 13. Woche die Pension um den Betrag des Krankengeldes gekürzt werden. i

Der Abg. Frohme U die leßtere Bestimmung für ungerecht, da dem einer Krankenkasse angehörigen Beamten Lu seine Bei- träge auch Bezüge zustehen müßten; man solle ihn also nicht um die ihm aus dem Unfallgeseß zustehende Pension shädigen oder kürzen.

Der Geheime Regierungs-Rath von Woedtke begründete die Bestimmung mit dem Hinweis auf die in den früheren Unfallgesegen aufgenommenen konformen f chnd und fügte hinzu, daß die Belastung der Krankenkassen dadurh nur eine ganz minimale werden könne, da die durh Unfälle herbeigeführte Jnanspruhnahme der Krankenkassen nur 1/19 aller übrigen Fälle ausmahe.

__ Der Abg. Schrader stimmte dem Abg. Frohme zu. Von einer Uebersicht über die Belastung der Krankenkassen könne jeßt noch gar nicht geiproGen werden, dazu sei die Erfahrung, wie man den Einwendungen seiner Freunde ja Seitens der Regierung au gern entgegenhalte, noch viel zu kurz. Erst nad einigen Jahrèn, und wenn die Unfallversiherung im vollen Gange sei, könne ein Urtheil denkbar sein.

Der Geheime Postrath Sydow erklärte, bei den Reichs- Post: und Telegraphenbeamten, welche hier ein Hauptkontin- q liefern würden, stelle sich die Sache so, daß die älteren

eamten, welche einer Krankenkasse niht angehörten, auf 13 Wochen g Gehalt At en würden, die jüngeren würden aus der Betriebskrankenkasse ihre Bezüge haben.

Streiche man nun die Bestimmung, daß die Krankenkassen-

bezüge beim Unfall in den ersten 13 Wochen zur Verrehnung

fämen, so erhielten gerade die - jüngeren Beamten 2/z des

Diensteinkommens aus der Betriebskrankenkasse und ?/; auf

Grund dieses Gesetzes, d. E also 1/; mehr als das volle Ge- alt. Zu solchen Bedenklichkeiten dürsten die Antragsteller eranlassung geben.

Nachdem noch die Abgg. ree und Schrader hervor- ehoben, daß man doch niht einen Fehler, der in den vage Ünfallgesegen enthalten sei, hier wieder begehen müsse, was den Vertreter der verbündeten Regierungen zu der Entgegnung veranlaßte, en hier von keinem Fehler die Rede sein könne, wurde §. 4 angenommen. i ;

ha besagt, daß ein Anspruh auf Pension, Sterbegeld und Renten dem Verleßten nicht neden soll, der den Unfall vorsäßlih oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung oder auf Verluft des Titels und Pensionsanspruchs erkannt worden ist. i

Der Abg. Pee legte Werth darauf zu konstatiren, daß hiernach die Unfallentshädigung gezahlt werden müsse, wenn die Dienstentlassung nicht lediglich wegen der den Unfall herbei- führenden “iy ldas sondern gleichzeitig aus anderen Gründen erfolgt sei. f

. 5 wurde in der Kommissionsfassung angenommen, desgleichen §8. 6—9 ohne Debatte. :

Nach §. 10 gehen die dem Verleßten oder dessen Hinter- bliebenen auf Grund des Sa geleges gegen Eisenbahn- unternehmer zustehenden Ansprüche auf die zur Unfallent- schädigung va. Pensions- und Rentenzahlung verpflichtete Betriebsverwaltung über. Weitergehende Ansprüche als auf diese Pensionen oder Renten, stehen dem Verleßten und dessen Hinterbliebenen gegen das Reih und die Bundesstaaten nicht zu.

Y Auf eine Anfrage des Abg. Schrader erläuterte der Staatssekretär von Boetticher die leßtere Bestimmung dahin, daß die Entschädigung dem Verleßten nur einmal und zwar eben nah Maßgabe der Vorschriften dieses Geseßzes gewährt werden solle. Wenn z. B. ein Postbeamter auf einer dem Reiche oder einem Bundesstaate gehörenden Bahn verunglüde und von der Postverwaltung nah Maßgabe dieses Geseßes abgefunden worden sei, solle thm kein weiterer Anspru gegen die resp. Bahnverwaltung zustehen. : i

Der Abg. Schrader fürchtete, daß in Folge dieser Aus- legung des §. 11 eine Ungleichheit insofern eintreten werde, als hiernah Privatbahnen anders als Staats- oder Reichs- bahnen behandelt würden; die Privatbahnen würden s{hlitß- lih für den Reichsfiskus mitbezahlen. Redner behielt sih die Stellung besonderer Amendements bis zur dritten Lesung vor.

. 11 wurde darauf mit einigen unwesentlichen, von Struckmann beantragten redaktionellen Verbesserungen ange- nommen.

8. 12 seßt für die Staats- und Kommunalbeamten, für welhe durch die Landesgeseßgebung oder durch Kommunal- statuten eine gleihe Fürsorge, wie in dem vorliegenden Geseß für die Neicbdbeaimten getroffen wird, das Hastpflichtgeseb außer Kraft. S

Der Abg. Barth betonte: der Antrag auf Streichung des L 12 solle den Standpunkt der Derittbfreistunigen marfiren.

urch das vorliegende Gese werde die Situation für die unter das vaftpflichtgeset fallende Kategorie von Reichs- beamten verschlechtert. Der Antrag solle verhüten, daß die Beamten der Einzelstaaten (und Kommunen in die

leihe Lage E Auch in formaler Beziehung ligen \{hwere Bedenken gegen §. 12 vor. Die Fassung, welche derselbe jeßt erhalten habe, sei noch unglüdcklicher, als die der ursprünglihen Regierungsvorlage. Es heiße jeßt, daß D die Beamten der Einzelstaaten und Kommunen „mindestens ie in den Vorschriften der 88. 1 bis 5 des gegenwärtigen Gesetzes angeordnete Fürsorge“ getroffen werden müsse. Aber wer solle hierüber entscheiden? Dem Richter dürfte damit eine zu {were Last aufgebürdet werden. Es müßte also weiter bestimmt werden, daß die landesgeseßlihen resp. kom- munalstatutarischen Feststellungen dem Bundesrath und dem Reichstage zur Bes Maus darüber unterbreitet werden müßten, ob jene V tstellungen au allen Bestimmungen des egenwärtigen Geseßes entsprehen. So ohne Weiteres, wie das hier im & 12 geschehe, könne dem Einzelstaaten oder Kommunen nicht die Anordnung dieser Fürsorge überlassen werden. Deshalb hätten die Deutshfreifinnigen eine Streichung

des Paragraphen vorgeschlagen.

Aa bemerkte der Staatssekretär von Boetticher: eine Herren! Ih muß den Ausführungen des Herrn Vorredners egenüber bei dem Antrage bleiben, daß Sie die Güte haben mögen, fi für die Annahme des d; 12 zu entscheiden. Der Herr Vorredner hat am Ende seiner Ausführungen es bedenklih gefunden, daß durh den §. 12 in die Hand der Einzelstaaten und sogar in die Hand von Kommunalverbänden die Befugniß gelegt wird, Reichsgeseße außer Kraft zu seßen. Dies, meine Herren, ist nicht richtig ; den Kommunalverbänden wird eine solche Befugniß nicht gegeben, sondern der Paragraph sagt nur: wenn die Einzelstaaten, wenn die Kommunen für ihre Beamten im Wege der Fan pea ge ebg Eg resp. im Wege des Statuts ähnliche Wohlthaten hafen, wie sie dur die gegen- wärtige Vorlage für die Reichsbeamten geschaffen werden sollen, dann tritt ipso jure die Folge ein, daß die Ansprüche, welche die einzelstaatlichen resp. Kommunalbeamten zu erheben haben, \ich modifiziren nah Maß- gabe der Vorschriften der §8. 8 bis 10 des egen daß also dann die Vorschriften des Haftpflichtgeseßes für diese Beamten außer Kraft treten. Es ist also damit die Rechtsfolge eines gesetgeberishen einzel- staatlichen, resp. eines statutarishen Schrittes bereits durch das Gesetz bezeichnet, und man kann dem Hrn. Abg. Barth nur insofern Recht geben, als es nun freilih von der einzelstaatlihen Gesehgebung resp. den- jenigen Kommunalkörpern, welche statutarische Festseßungen vorzunehmen haben, abhängt, ob sie ihren Beamten die Wohlthaten, wie sie dieses eseß vorschreibt, zu Theil werden lassen wollen, und als damit indi-

rekt dann für diese Beamten das Haftpflihtgeseß außer Kraft tritt. Der Hr. Abg. Barth hat dann weiter gemeint, daß es außer- ordentlich \{chwer sein werde, in easu conereto E , ob landesgeseßliche Dariarien bezw. LOROiEe Sve en gleih- werthig find mit den Bestimmungen dieses Geseßes, un at namentlich gemeint, daß dem Richter eine außerordentlich \{chwierige Aufgabe gestellt werde, wenn er zu prüfen habe, ob nun die eft: seßungen, die durch Landesgesez resp. durch Statut getroffen sind, wirklich mindestens äquivalent sind den Festseßungen der Vorlage.