1886 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Y zur Rückzablung auf den 1. Juli 1836.

19 Stüd Litt. C. à 1000 Fl. = 1714 M 29 Nr. 132 199 225 270 304 312 491 529 562.579 722 725 739 763 778 974 993 1049 1088 =="32 571 M 51 ch4.

20 Stüdck Litt. C. à 500 Fl. = 857 Æ 14 4 Nr. 1174 1213 1215 1228 1326 1330 1331 1534 1559 1660 1732 1760 1764 1781 1798 1828 1840 1841 2051 2096 = 17142 M 80 4.

17 Stüdck Litt. C. à 300 Fl. = 514 Æ 29 § Nr. 2128 2201 2204 2210 2257 2465 2497 2564 2596 2701 2702 2728 2770 2810 2811 3002 3092 = 8742 M 93 g.

19 Stück Litt. C. à 150 Fl. = 257 A 14 Nr. 3130 3204 3223 3340 3390 3402 3449 3519 3637 3654 3736 3813 3832 3858 3885 3931 3939 3963 4015 = 4885 M 66 S.

. 12 Stick Litt. C. à 100 Fl. = 171 M 43 Nr. 4159 4174 4190 4295 4379 4401 4600 4629 4766 4813 4827 4834 = 2057 M

16 4. F 87 Stü über 65 409 M 06 S.

Y ¿ur Rückzahlung auf den 1. Oktober 18386.

20 Stüdck Litt. D. à 1000 Fl. = 1714 M. 29 „S Nr. 2 15 279 320 326 331 352 423 505 543 611 612 657 667 773 795 937 977 991 1066 = 34 285 M 80 4.

19 Stü Litt. D. à 500 Fl. = 857 Æ 14 A Nr. 1175 1202 1223 1249 1271 1325 1334 1376 1397 1505 1513 1531 1579 1757 1795 1875 1935 1967 2091 == 16 285 66+ 4.

17 Stück Litt. D. à 300 Fl. = 514 M 29 -S§ Nr. 2190 2233 2257 2318 2347 2374 2457 2460 2571 2596 2623 2657 2747 2755 2764 2962 2993 = 8742 M 93 S.

17 Stück Litt. D. à 150 Fl. = 257 A 14 Nr. 3121 3166 3191 3339 3360 3407 3453 3507 3508 3597 3718 3769 3785 3870 3980 4046 4055 = 4371 M 38 S.

10 Stüd Litt. D. à 100 Fl. = 171 Æ 43 „S Nr. 4154 4180 4293 4311 4346 4394 4455 4485 4587 4607 = 1714 M 30 4.

83 Stück über 65 400 M 07 s. Q zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1887.

19 Stü Litt. A. à 1000 Fl. = 1714 Æ 29 „§ Nr. 7 32 39 158 347 422 561 579 609 6723 677 824 907 914 945 955 1015 1073 1093 = 32 571 M. 51 4.

19 Stüdck Litt. A. à 500 Fl. = 857 Æ 14 § Nr. 1126 1169 1220 1306 1315 1370 1438 1465 1505 1640 1706 1727 1763 1844 2005 2009 2010 2090 2092 == 16 285 M 66 S.

18 Stü Litt. A: à 200 Fl. = 514 4 29 Nr. 2227 2274 2290 2300 2319 2376 2424 2585 2651 2770 2794 2815 2816 2911 2949 2962 2964 3083 == 9257 M. 22 S.

18 Stü Litt. A. à 150 Fl. = 257 Æ 14 § Nr. 3104 3110 3140 3152 3170 3288 3358 3392 3395 3622 3715 3740 3742 3805 3867 3883 4062 4076 = 4628 M. 52 S.

16 Stüd Litt. A. à 100 Fl. = 171 Æ 43 4 Nr. 4116 4180 4182 4206 4252 4259 4279 4284 4320 4480 4501 4550 4602 4693 4747 4839 = 2742 A. 88 K.

90 Stück über 65 485 M. 79 9.

Hierzu: 83 Stück Litt. D. über 65 400 M 07 87 65400 06 ,

u d 0% 89 R, 65 400 07 ,

349 Stück in Summa über 261 685 A. 99 -.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Nückzahlungstermine c bei folgenden Stellen erhoben werden können:

bei der Königlihen Kreiskasse a. Main,

bei der Königlichen Staats\cchuldentilgungskasse in Berl in,

bei jeder Königlichen Regierungs-Hauptkasfse.

Die Auszahlung erfolgt bei Pos. 1, 2 und 3 gegen Rückgabe. der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe 11 Nr. 2—8 und Zins\cein- Anweisung, bei Pos. 4 gegen Rückgabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe 11 Nr. 3—8 und In Neinemnpelsung,

i : Geldbetrag der Ug zurüctzugebenden, aber fehlenden Zinsscheine wird am Kapitalbetrage der Obligationen zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in E a. M., noh bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, fondern bei einer der anderen Kasen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen vor der Auszahlung durch diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Obligationen einige Zeit vor dem Rülck- zahlungstermin eingereiht werden können.

Zurück stehen noch aus der: 36. S eelung: C. 3248, A. 1711. 37. Verloosung: C. 1608, A. 636. 38. Se: C. 2787, D. 647 3857. 39, Verloosung: D. 3852. 40. Verloosung: B. 4016, C. 1362 1792 4281, D. 488 688 855 4079 4084 4142, A. 1958 3720. D. 1720 2567 2873

41. Verloosung: B. 1890, C. 871 3371, 2885 3116 3908, A. 3133.

42. Verloosung: B. 2687 4025 4428, C. 3005, D, 1803 3334 3941, A. 1059 2365 3825 4098 4199.

43. Verloosung: B. 2415 2477, C. 4563, D. 2445 3107 4312, A. 2200 4429,

44. Verloosung : C. 3251 3626 4285 4605, D. 2394 2938 3007 3021, A. 99 132 267 375 395 417 451 470 658 692 714 748 762 776 798 832 883 954 1109 1129 1156 1393 1412 1429 1481 1514 1530 1535 1639 1754 1768 1861 1883 1894 1930 1970 2040 2140 2168 2170 2191 2282 2293 2370 2551 2555 2560 2603 2677 2720 2743 2763 2827 3040 3077 3172 3243 3255 3292 3316 3384 3404 3463 3596 3612 3653 3704 3733 3751 3792 3956 4117 4191 4222 A 4430 4437 4450 4516 4521 4588 4611 4658 4667 4676 4771

Wiesbaden, den 13. Januar 1886.

Der Regierungs-Präsident. In Vertretung: de la Croix.

in Frankfurt

Personalveränderungen.

Königlich Preuftische Armee.

Grnennungen, Beförderungen und Versetzungen.

m aktiven Heere. Berlin, 30. Januar. v. Zastrow, auptm. aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 4, dessen Kommando zur es bei dem Nebenetat des Großen Generalstabes bis zum 15. Oktober d. J. verlängert. v. Homeyer, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 22, als Adjut. zur Kav. Div. des XV. Armee-Corps kommandirt. Erdmann, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 22, zum Escadr. Chef ernannt. v. Chelius, Rittm. aggreg. dem Drag. Regt. Nr. 22, in die erste Pr. Lts. Stelle dieses Negts. einrang. v. Berger, Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 2, unter Ent- bindung von dem Kommando als Adjut. bei der Insp. des Milit. Veterinärwesens und unter Beförderung zum Rittm., vorläufig ohne } Sad definitiv zur Dienstleistung bei dem Erbprinzen von Sachsen- einingen Hoheit kommandirt. Frhr. v. Hollen, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 15, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut. zur Insp. des Milit. Veterinärwesens kommandirt. Graf v. d. Shulenburg-Angern, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 15, unter Beförderung zum Pr. Lt. in das Ulan. Regt. Nr. 15 verseßt.

XIIL. (Königli}h Württembergisches) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 29. Januar. Frhr. v. Lupin, Oberst à la suite des Inf. Regts. Nr. 121, beauftragt mit der Führung der 51. Inf. Brig., zum Commandeur dieser Brig., v. Gleich, Oberst à la suite des Drag. Regts. Nr. 26, zum Commandeur der 26. Kav. tat Capler von ODedheim gen. Bauß, Major und etatsmäßiger Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 26, kommandirt zum

Ulanen-Regiment Nr. 19 “behufs Wahrnehmung der Filiiouzn des Regiments-Commandeurs, zum Commandeur dieses Regiments, v. Borcke, Major und Escadron - Chef im ODragoner- Regt. Nr. 26, zum etatsmäß. Stabsoffizier ernannt. Schöttle, Pouvlia. und Bez. Commandeur im Landjäger-Corps, zum überzähl.

ajor befördert. Ziegler, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 122, zum überzähl. Major befördert. Hahn, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, unter Beförderung zum Dag, und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 121 verseßt. Tczerclas v. Tilly, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, zum Pr. Lt. befördert. Zindel, Be E im Inf. Regt. Nr. 124, ein enes einer Charge verliehen. ittnaht, Sec. Lt. im Feld-Art. Regt. Nr. 29, in das Feld-Art. Regt. Nr. 13 versetzt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. Februar. Der Ausshuß des Sig ndesraths für Handel und Verkehr hielt heute eine ißung.

Jm weiteren Verkauf der gestrigen (40.) Sißung des Reichstages folgte die erste Berathung des Geset- entwurfs, betreffend die Abänderung des 8. 137 des Gerichtsv er a1 NRRARETETeS, der durh nachstehende BorsGriit erseßt werden soll:

„Will in einer Rechtsfrage ein Civilsenat von der Entscheidung cines anderen Civilsenats oder der vereinigten Civilsenate, oder ein Strafsenat von der Entscheidung eines anderen Strafsenats oder der vereinigten Straffenate abweichen, so ist über die streitige Rechtsfrage im ersteren Q eine Entscheidung der vereinigten aat matt im leßteren Fall eine solche der vereinigten Strafsenate etnzuyolen.

Einer Entscheidung der Rechtsfrage durch das Plenum bedarf es, wenn ein Civilsenat von der Entscheidung eines Strafsenats oder der Vereinen Strafsenate, oder ein Strafsenat von der Ent- \cheidung eines Civilsenats oder der vereinigten Civilsenate, oder ein Senat von der früher cingeholten Entscheidung des Plenums abweichen will.

Die Entscheidung der Rechtsfrage durch die vereinigten Senate oder das Plenum ift in der zu entscheidenden Sache bindend. Sie erfolgt in allen Ane ohne vorgängige mündlihe Verhandlung.

Soweit die Entscheidung der Sache eine vorgängige mündliche Verhandlung erfordert, erfolgt dieselbe durch den erkennenden Senat auf Grund einer erneuten mündlichen Verhandlung, zu welcher die Ba i von Amtswegen unter Mittheilung der ergangenen Entscheidung der Rechtsfrage zu laden sind.“

Der Abg. Klemm war der Ansicht, die Vorlage stelle einen entschiedenen Fortschritt in der Rechtsprehung dar. Die Ungleichartigkeit der Judikatur in den unteren Jnstanzen, gleich mißlich für die Jnteressen des Publikums wie für die Entwickelung einer allgemeinen Nechtsanschauung, finde ihr Korrektiv in den höheren Fnstanzen. Anders liege die Sache bei differirenden Rechtsent)cheidungen der obersten Jnstanz, des Reichs- gerichts, wo die Bearbeitung der Pie in mehreren Civil- und Strafsenaten unabweisbar sei. Zur Verhütung einer differirenden Rechtsprehung habe der §. 137 Vorsorge getroffen für die Fälle, in denen ein Civilsenat von der Entscheidung eînes anderen, oder der vereinigten Civil- senate, oder ein Strafsenat ‘von der früheren Entscheidung eines ánderen oder dér vereinigten Strafsenate abweichen wolle, dagegen niht für den Fall, daß eine Verschieden- heit in der Rechtsprechung der Civilsenate gegenüber den- jenigen der Strafsenate stattfinde. Die Annahme, daß solhe Widersprüche voraussihtlih selten oder gar nicht vorkommen würden, habe die Praxis widerlegt. Die Vorlage statuire deshalb für den leßteren Fall eine Entscheidung der Rechtsfrage durch das Plenum des Reichsgerichts, als die autoritative Einheit für die gesammte Judikatur des Reichs- gerichts. Die Entscheidung über den Thatbestand bleibe füg- lih den einzelnen Senaten überlassen, diese aber blieben in ihren Entscheidungen gebunden an die Entscheidungen des Plenums. Eine kommissarishe Behandlung der Vorlage er- s M j m (dem Redner) bei threr Einfachheit und Klarheit überflüssig.

Der Abg. von Cuny empfahl Vorberathung in einer freien Kommission unter Theilnahme von Vertretern der Reichs- regierung. Die Sonderung der Rechtsfrage von der Gesammt- heit des Falles sei eine etwas künstlihe und vielleiht auch für die Entwickelung des RNechtslebens nachtheilige Einrichtung. Man habe im Gebiete des französishen Rechts die Erfahrun gemacht, daß häufig die Entscheidung der Rechtsfrage dur die Lage des Einzelfalles durchaus bedingt sei.

Der Abg. von Gräveniß meinte, daß \ih bei den einzelnen Senaten des Reichsgerichts eine selbständige Rechtsübung herausbilde, sei an sich fein Unglück, sondern eine einfache Konsequenz der richterlichen Freiheit und Unabhängigkeit; es müsse aber ein Mittel gefunden werden, um völlige Ueber- einstimmung in der Rechtsprechung herbeizuführen, wissenschaft- liche und praktische. Der Entwurf schließe sih überall dem Gut- achten des Neichsgerichts an. Das fei ein erfreulicher Vorgang, der auch in anderen wichtigen Angelegenheiten der Nechtspflege Nach- ahmung verdiente. Er (Redner) sei erfreut darüber, daß die Entscheidung der Rechtsfrage im Pa ohne vorgängige mündliche Verhandlung erfolgen solle. Eine eingehende Dis- kussion in einem solchen Kollegium von etwa 80 Mitgliedern wäre unmögli oder doch erfolglos. Auch dürfe ein solches Kollegium nicht mit Rechtsfragen des einzelnen Falles befaßt werden, die in der Judikatur gar nicht streitig seien. Es handele ih hier auch gar niht um Urtheile, sondern um Gutachten und insofern um ein FJunternum des Kollegiums. Diese Gutachten seien doch wesentlicher als der mündliche Vortrag des Referenten und Korreferenten, die doch außer Stande sein würden, die wissenschaftliche Seite der Frage vollständig zu ershöpfen. Nur in einem Punkte wünsche er eine Aenderung der Vorlage: daß die Entscheidung der Rechtsfrage im Plenum erfolge „nah schriftlicher Anhörung der Staatsanwaltschaft.“ Ein etwaiger politischer Einfluß sei von dieser Mitwirkung nicht zu befürchten, wohl aber eine materielle Förderung der Entscheidung zu erhosfen. Er sei für Berathung der Vorlage im Plenum.

__ Der Abg. Rintelen empfahl kommissarishe Vorberathung in der Aer on welche die Anträge auf Wiedereinführung der Berufung earbeiten solle. Denn reiflichster Ueberlegung be- dürfe die Trennung der Nechts- von der Thatfrage, die Mit- wirkung der Staatsanwaltschaft für die im Gesey vorgesehenen Fälle und die Entscheidung bezw. Prüfung von Beschwerden.

“Die um ase Vorberathung wurde abgelehnt; die zweite Berathung wird also im Plenum stattfinden.

Es folgten Wahlprüfungen. Die Wahlen der Abgg.

leßteren wurde der Reichskanzler ersut, die eidliche Ver:

ung von Zeugen zu veranlassen, fowie ermitteln zu la wo und durch wen die Verschlüsse der - versiegelten T verleßt worden seien.

n Betreff der Wahl des Abg.“ Ebert wurde die stellung weiterer Ermittelungen durch die Mandatsniederleguy des . Ebert für erledigt erklärt.

Es folgte die Prüfung der Wahl des Abg. Richter“

_9In_ einem Proteste von Reichstagswählern des

kreises Hagen wurde behauptet, daß eine Wählerversammluy in Haspe, sowie Versammlungen eines Arbeiter-Wahlkomitä widerrehtlih verboten seien.

__ Die Kommission beantragte, den Beschluß über die Gültig keit oder Ungültigkeit der Wahl auszuseßen und den Rei kanzler um einen amtlichen Bericht darüber zu ersuchen, welchen Gründen die im Wahlprotest bezeichneten Verbote von Wahlversammlungen ergangen seien.

Der Abg. Hasenclever trat für diesen Antrag ein. Dy Hauptgewicht werde auf die Klarstellung des-zweiten Punktes ds Wahlprotestes zu legen sein. Verbote von Versammlunge sozialdemokratisher Wahlcomités müßten viel einschneidende wirken, als Verbote öffeutliher Wählerversammlungen. [F werde damit im Volke der Glaube erweckt, daß den Sozigl: demokraten niht einmal erlaubt sein solle, Vorbereitungen 2A die Wahlen durch die Errihtung von Wahlcomités zu reffen.

Der Abg. von Köller äußerte: Die Bemerkungen dg Abg. Hasenclever paßten nicht reht auf den vorliegenden Fal, Um Verbote von Wahlcomités handle es si hier niht. Es würde Wählerversammlungen gewesen sein, die vom Wahlcomité ein: berufen worden seien. Die Bildung von Wahlcomités verhindern zu wollen, wäre ein böser Eingriff in die Wahlfreiheit. Jn Bezug auf den Antrag der Kommission sei seine Partei dex Ansidt daß der Beschluß über die Gültigkeit der Wahl nit weiter auz geseßt zu werden brauche. Der Ermittelungen, um welhe de Reichskanzler ersucht werde, bedürfe es nicht; sie seien, wie de Bericht ergebe, vom Landrathsamt in Hagen und der Regie rung in Arnsberg angestellt worden. Bei der Wahl des Ahg, Gottburgsen hätten die Abgg. Rickert und Windthorst erklärt, daß cine Wahl für gültig zu erklären sei, wenn die Majorität des Gewählten durch die Zahl der Wähler, welche bei der Wahl nicht erschienen, nicht alterirt werden könne. (t E würde die Aufstellung eines solchen Grund: aßes bedauern, aber immerhin würde ihm das noÿ lieber sein, als wenn, wie bisher, von Fall zu Fal entschieden werden sollte. Der Abg. Richter sei ge wählt mit einer absoluten Majorität von 435 Stimmen. Nit gewählt hätten im Ganzen 1314, Nah dem liberalen Prinzip müßte die Wahl Richters ebenso gut kassirt werden, wie he von Gottburgsen. Aber die Konservativen hielten dieses Prin: zip für falsh und fänden in dieser Auffassung bereits Unter stüßung auf liberaler Seite, wie ein Artikel der „Freisinnigen Zeitung“ beweise, in dem Stimmung für die Gültigkeit erklärung der Wahl gemacht werde. Die Konservativen sein bereit, shon heute für die Gültigkeit zu stimmen.

__Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er werde für den Kon missionsbeschluß stimmen. Der Abg. von Köller habe zwar theoretish für die Gültigkeit der Wahl plaidirt, praktisch abe Stimmung p die Ungültigkeitserklärung gemacht, namentliß dadurch, daß er keinen Antrag auf Gültigkeit gestellt habe, Der Abg. von Köller habe die Anerkennung des Prinzips ge wünscht, daß eine Wahl stets für ungültig erklärt werden müsse, wenn die Zahl Derjenigen, die bei stattgehabten Ver sammlungsverboten an der Wahl nicht theilgenommen hätten, und zwar unter Berücksihtigung aller an dem betreffenden Orte vorhandenen Wähler, geeignet sei, das Ergebniß zu alteriren. Dies Prinzip sei aber nicht absolut anzuerkennen, L a es sei stets auf die Gesammtsituation Nücksicht zu nehmen.

Der Abg. von Köller drückte seine Freude darüber au, daß auch der Abg. Hänel dies Prinzip nicht anerkennen wolle; ein anderes Mitglied der liberalen Partei habe sich im ent gegengeseßten Sinne ausgesprochen. Er (Redner) sei berei! sofort sür die Gültigkeit zu stimmen, sofern sie von de Majorität beantragt werde.

Der Abg. Singer meinte: das Verbot der Sißungen de Arbeiter-Wahlcomités sei um so ungerechter“ gewesen, als sit aus Vorsicht angemeldet gewesen wären, wozu man geseblih gar nicht verpflichtet gewesen sei. Prinzipiell richtig würde ja sein, wenn der Reichstag ein für allemal Wahlen, bei denen Versammlungen verboten worden, kassirte, für jet werd! Redner dem Kommissionsantrag zustimmen.

Der Abg. Rickert wollte sich nicht auf einen allgemeinen Katechismus einshwören lassen, sondern wie bisher die Ent scheidung von Fall zu Fall treffen. Wenn die Sache so liegt, wie im Gottburgsenschen Fall, so würden er und seine Freunde au zur Ungültigkeitserklärung kommen. Eine Gefahr liegt in. der strengen Aufrechterhaltung des Prinzips allerdings, aber nur dann, wenn man annehmen könnte, daß die höheren Behörden in bewußt pflichtwidriger Weise Versam lungen verbieten würden, um dadurch den Reichsta( zur Kassirung von Wahlen mißliebiger Abgeordneten i zwingen. Es handle sich hier nicht nur um verboten Wahlversammlungen, sondern um verbotene Sißungen eint Wahlcomités. Von einem Wahlcomité scheine der Abg. vot Köller allerdings keine rehte Vorstellung zu haben; auf den Boden, wo er gewachsen sei, in Pommern, habe man ja bis jeßt auch keine Comités gebraucht, E und Gendarmen hätten dort alles allein gemaht. Jn uächster Zukunft werdt man aber auch dort vielleiht Comités brauchen.

Der Abg. Franke erklärte, in der Kommission mit dell Abg. von Köller für die Gültigkeit der Wahl gestimmt zu haben, weil er die Relevanz der qu. Versammlungsverbote nicht habt anerkennen können. :

Der Abg. Freiherr von Heereman stellte sich auf die Seilt der Kommissionsmazjorität und pflichtete den Ausführung Hänels bei; in jedem Falle müsse die Gesammtsituation de Wahlvorbereitungen und des Wahlaktes sorgfältig in Betra aegen werden. Ueber die Gründe, aus welchen die Verbolt erfolgt seien, wisse der Reihhstag immer noch nichts Genau; Erhebungen darüber seien auch deshalb um so nothwendige, als man nur auf diesem Wege, wie das Beispiel der sächsishen Regierung zeige, die Regierungen und Behörden zu eine! sorgfältigeren Beachtung der bestehenden Vorschriften veran lassen könne.

Der Kommissionsantrag gelangte hierauf mit der vol dem Abg. Hasenclever vorgeshlagenen Modifikation zur An nahme, daß statt „Wahlversammlungen“ gesezt wurde: „Vel

Dry. Virhow, Prinz Handjery, Noppel, Dr. Delbrü, Klemm und Kropatscheck wurden für gültig erklärt. Bezüglich der

sammlungen“. Um 4 Uhr vertagte sich das Haus auf Montag 1 Uhr.

N 1. April d. J. gekündigt sind, und daß die Anmeldung der

ziehung unterlassen hat, ist nah einem Urtheil des Reich s-

bayerischer Staats-Minister Dr. von Riedel und

*_ Die „Uebersicht der Mt L Laa des

Reichstages in der I. Sessi der

eut d e laturperiode vom 20. November 1884 bis

Mai 1885“ ist soeben im- Verlage der Norddeutschen Rorlazsanstalt hierselbst erschienen.

B r heutigen (14.) Sizung des. Hauses der b E welcher der Vize-Präsident des Staats- i 0 riums, Minister des Jnnern von Puttkamer, und der ree ‘Minister Dr. Friedberg, nebst mehreren Kommissarien Ves huten theilté der Präsident mit, daß an Vorlagen ein- ml en ien: ein Gee E betreffend die Aufhebung des Ba i ts zu Neustadt-Magdeburg;, die Nachweisung über pu estellten Leistungen aus Staatsmitteln für römisch- - lische Bisthümer und Geistlihe und ein Antrag des Abg. v) betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen über den | saterten Abverkauf kleinerer Grundstücke auf die Provinz D ia-Hol ein. i: a E trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren alleiniger egenstand die zweite Berathung des Staats- N halts-Etats für das Etatsjahr 1886/87 war. | Es wurde zunächst N er Etat des Ministe- j nnern ,„ Einnahme. E e Yitel Strafanstaltsverwaltu n g bat der-Abg. yz: Sattler um Auskunst darüber, wie es mit den Erwägun- ei betreffend die Benußung der Gefängnißarbeit für das Tit e. F i a F litär, Ne Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern von Puttkamer erwiderte, daß die Erwägungen zu inem guten Resultate geführt hätten. “4E n Die Abgg. Pleß und Frhr. von Minnigerode sprachen hre Freude über diese Erklärung aus und wünschten, daß zur Benußung der Arbeitskräfte auch die Jnnungen zugelassen yerden möchten. E Der Titel wurde bewilligt. : : 3 Bei den Ausgaben, und zwarf beim Titel Minister- gehalt, trug der Abg. Freere Dr. von Schorlemer-Alst Klagen der Gemeinde Metelen vor, der aus der Anlage einer Qolonie große Nachtheile erwachsen seien. a | Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Minister xs Innern von Puttkamer erwiderte, daß die Angelegenheit n der Shwebe sei, aber demnächst ihre Erledigung finden werde. Der Abg. Dirichlet führte Beschwerde über die Nicht- vestätigung der Bürgermeister in Tilsit, Jnsterburg und Posen. Der Vize- Präsident des Staats - Ministeriums, Minister 3 Zunern von Puttkamer erklärte, daß man der Regierung 18 formale Recht, eine erfolgte Wahl nicht zu bestätigen, ait abstreiten könne. Er gebe auch zu, daß politische Ver- hältnisse bei der Entscheidung über die Bestätigung einer Wahl sehr wohl in Betracht kommen könnten. Insbesondere werde dies der Fall sein können gegenüber von Wahlen, die si als agitatorishe Demonstrationen gegen die Staatsregierung bekundeten. Rechenschaft darüber zu geben, _ aus welchen Gründen die Regierung in jedem einzelnen Falle ihr ver- fassungsmäßiges Recht ausgeübt habe, müsse er ablehnen. Das könne er sagen, daß von der Regierung nichts geschehen sei, um eine Einwirkung auf die freie Wahl der städtischen

örperschafsten auszuüben. ] F 0 M Dr. Wehr (Dt.-Krone) bestritt, daß von iner Vergewaltigung des freien Wahlrechts Angesichts jolcher That- sahen gesprohen werden könnte, und trug sodann eine Neihe von Wünschen in Bezug auf das Korrigendenwesen vor. Der Vize Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern n ia eet daß das Korrigenden- wesen Sache der Reichsgeseßgebung Jet. / | Der Abg, Dr. Hänel hob hervor, daß der Minister mit dem Zugeständniß, daß für Nichtbestätigungen politische Gründe maßgebend sein könnten, offen konstatirt habe, ‘daß die gegen- wärtige Regierung ein reines Parteiregiment sei. Der Minister Fe ih ofen als den Chef der konservativen Partei bekundet. egen eine solhe Anschauung lege er Protest ein. Vei Schluß des Blattes hatte der Vize-Präsident des Nan Adi Minister des Jnnern von Puttkamer, | das Wort.

Die Königliche Eisenbahn - Direktion zu Breslau ‘ersuht uns, die Besther von 41/,proz. Prioritäts -Obli- hult tar: der Stargard-Posener Eisenbahn wieder-

olt darauf hinzuweisen, daß die gedachten Obligationen ehufs Konvertirung und eventueller baarer Rückzahlung zum

Obligationen zur Konvertirung bis spätestens zum 15. Fe- bruar cr. zu geschehen hat. Jn Bezug auf die nicht zur Kon- vertirung angemeldeten Obligationen wird angenommen, daß die Besißer die baare Rüctzahlung wünschen. Die Verzinsung solher Obligationen erlischt demnach mit dem 1. April d. J.

Ein Kaufmann, welcher in Folge andauernder Krankheit und Schwäche die ihm handelsgeseßlih vorgeschrie- bene Buchführung mangelhaft vorgenommen und die Bilanz-

gerihts, 11. Strafsenats, vom 11. Dezember v. J., troydem im Falle der Zahlungseinstellung oder des Konkurses wegen ankerutts zu bestrafen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich

Fürstlich

{haumburg-lippischer Regierungs-Präsident Spring, sind von hier wieder abgereist.

Sachsen. Dresden, 5. Februar. (Dr. J.) Die Zweite Kammer erklärte sich in ihrer heutigen Sißung mit den in den Jahren 1883 und 1884 vorgenommenen Ver- underungen am Staatsgute einverstanden und ertheilte den- selben, soweit solhes verfassungsmäßig nöthig, ihre Genehmigung. Die Kapitel des Staatshaushalts- Etats, betreffend Landespfleg-, Straf- und Besserungs- anstalten, Statistishes Bureau und allgemeine Ausgaben beim

inisterium des Jnnern, wurden na 4 kurzer Debatte unver- kürzt bewilligt. Zum Schluß beschloß die Kammer, Petitionen jolreiher Innungen und Gewerbevereine um Beseitigung ez. Verringerung des Gewerbebetriebes in den Strafanstalten auf sih beruhen zu lassen. Ein Antrag der Beschwerde- und etition8deputation, dieselben der Staatsregierung zur Kenntniß- nahme zu überweisen, wurde gegen 30 Stimmen abgelehnt.

Vaden. Karlsruhe, 4. Februar. Die Kammer der Abgeordneten hat die Geseßentwürfe, Dofeeend das Verfahren vor den Gemeindegerichten, und betreffend die

estellung von Vergleihsbehörden in streitigen Rechts- \ngelegenheiten angenommen. . i 0 Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung

T urban die an die Regierung gerichteten A nfragen über ihre Haltung gegenüber demBranntwein-Monopol-Entwurf dahin: Eine Aenderung der norddeutshen Branntwein-Besteuc- rung würde für Baden bei länger& Absonderung shwere Nachtheile n. Er hoffe, der Bundesrath werde den Entwurf der- artig gestalten, daß angesichts der überwiegenden Vortheile desselben Baden die Zustimmung möglich sei. Die Regierung werde übrigens diese Zustimmung erst aussprehen, wenn beide Kammern mit dem Aufgeben des bezüglichen Reservatrechts sih einverstanden erklärt hätten.

Braunschweig. Braunschweig, 5. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Landtages stand die Vor- lage über den während, der Dauer der Regentschaft zu leistenden Eid auf der. Tagesordnung. Der Abg. Sallentien ersuhte das Staats-Ministerium, vorher erklären zu wollen: daß von denjenigen, welche die alte Erbhuldigung bereits ge- leistet haben, der neue Huldigungseid nur gefordert werden solle unter Vorbehalt der Verpflihtungen, welche ihnen dur Ableistung des Erbhuldigungseides auferlegt worden. Da der Staats-Minister Graf Görß-Wrisberg erklärte, heute eine bestimmte Antwort hierauf niht geben zu können, wurde auf Antrag Sallentiens die Berathung der Vorlage ausgeseßt.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 5. Februar. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht nunmehr auch den Wort- laut des türkishen Rundschreibens an die Mächte, durch welches die Pforte von dem Uebereinkommen zwischen der Türkei und Bulgarien Mittheilung macht. Das Nund- schreiben entspricht den bereits bekannten Angaben und bestimmt außerdem noch, daß die Abgrenzung für die an die Türkei über- gehenden Dörfer im Rhodope-Gebirge durch eine vom Sultan und dem Fürsten von Bulgarien zu ernennende technische Kommission erfolgen soll in einer Weise, welche den strategischen Bedingungen Rechnung trägt, die zum Besten der Jnteressen der Pforte nothwendig erscheinen. Das Schreiben {ließt mit dem Aus- druck der Hoffnung auf eine einmüthige Zustimmung der Mächte zu einem Programm, welches die weitgehendsten Be- dingungen für die Stabilität der Wohlfahrt der Provinz biete und die äußerste Grenze der Privilegien und Freiheiten bilde, welche der Sultan in der Sorge für seine rumeliotischen Unterthanen und zur Erhaltung des von ihm und von Europa gleihmäßig ersehnten Friedens einräume.

Pest, 4. Februar. (Prag. Ztg.) Jm Abgeordneten- hause beantragte Jranyi heute, daß die Regierung Ges eb- entwürfe betreffs der Religionsfreiheit vorlege. Der Kultus-Minister bekämpfte den Antrag. Er bekannte sich als Freund der Gewissensfreiheit, seßte aber hinzu: er werdé niemals Religionsfreiheit im Sinne Franyi's, welcher Baptisten, Shaker und andere Sekten im Auge habe, gewähren, sowohl aus über- wiegend politishen Rücksichten, als aus Gründen des praktischen Lebens. Szabovljevic erklärte: in der serbishen Bevölkerung fasse eine friedliebende Strömung feste Wurzel, was durch das Kikindaer Programm zum Ausdruck gelangt sei. Redner be- leuchtete eingehend dieses Programm, welches mit der unga- rischen Staatsidee nicht kollidire, und verlangte die baldige Ein- berufung des Kirchenkongresses. Der Kultus-Minister Tréfort begrüßte freudig die Annäherung der Serben an die Ne- gierung: er wünsche gleichfalls einen Ausgleich der Differenzen.

Schweiz. Bern, 4. Februar. (Bund.) Nachdem die Natifikationen des zwischen der Schweiz und dem Fürstenthum Monaco abgeschlossenen Auslieferungsvertrages am 2H. Januar in Paris ausgewechselt worden sind, ist derselbe mit dem 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Der Bundesrath hat das Finanzdepartement ermächtigt, die Frage der Konversion resp. der antizipirten Rückzah- lung des eidgenössishen Anlehens im restlichen Betrage von 31 848 000 Fr. zu prüfen und in dieser oder A Richtung die erforderlichen Unterhandlungen und Maßnahmen vorzubereiten.

Großbritannien und Jrland. London, 5. Februar. (W. T. B.) Earl Aberdeen ist zum Vize-König von Frland, Earl Kenmare zum Lord-Kammerherrn, Lord Wolverton zum General-Postmeister, Earl Morley zum Minister der öffentlichen Arbeiten und Sir Playfair zum Unterrichts-Minister ernannt wor- den. Dem Botschafter Malet in Berlin und dem bisherigen Staatssekretär der Kolonien, E hat die Königin das Großkreuz des Bath-Ordens, dem Botschafter Morier in St. Petersburg das Großkreuz des Michael- und Georgs- Ordens verliehen. y

6. Februar. (W. T. B.) James Bryce ist zum Unter-Staatssekretär des Auswärtigen, Wode- house zum Unter-Staatssekretär der Kolonien, Collings zum Sekretär des Lokalregierungs-Amts und Heneage zum Kanzler des Herzogthums Lancaster ernannt worden.

Hobarttown (Tasmanien), 5. Februar. (W. T. B.) Der Bundesrath von Süd-Australien beshloß eine Adresse an den Gouverneur, in welcher um Mittheilung der auf Neu-Guinea bezüglihen Depeschen und diplo- matischen Aktenstücke ut wird, sowie eine Adresse an die Königin in Betreff der zwischen Deutschland und Frankreich über die Besißungen in der Südsee getroffenen Vereinbarung. Die Adresse an die Königin befürwortet die Aufrechterhaltung des Einvernehmens zwischen England und Frankreich, welches die Unabhängigkeit der Neuen Hebri den sichere.

Frankreih. Paris, 5. Februar. (W. T. B.) Die Mehrzahl der Zeitungen spriht sich gegen den Antrag auf Ausweisung der Prinzen aus. Die radikalen Blätter erklären denselben für ein gegen das Kabinet gerich- tetes Manöver der Opportunisten. Der „Temps“ sagt: der Antrag sei eine Ungeschicklichkeit, die eine gefahrvolle Dis- kussion herbeiführen würde. Die konservativen Blätter scheinen wegen des Antrages in keiner Weise besorgt.

Die Grundlagen für das neue Budget sind von dem Ministerrath noch gar nicht beschlossen; es entbehren des- halb auch die umlaufenden Gerüchte über Finanzkoinbinationen, die Seitens des Staatsschaßes vorbereitet wären, der that- ächlichen Begründung. M Mo 2 6. Sfbruat. °W. T. B.) General Bellemare ist an Stelle des Generals Schmiß zum kommandirenden General des IX. Armee-Corps ernannt worden.

Jtalien. Rom, 5. Februar. (W. T. B.) Dem Ver-

talieners Cerutti entstandenen Differenzen, die zum Ab- ruh der diplomatischen Beziehungen führten, Spanien als Schiedsrichter acceptirt, jedoch die Bedingung gestellt, daß das Verhalten des Kommandanten des italienishen Kriegs- \chiffs „Flavio Gioja“ in Buenaventura von der Erörterung und Entscheidung Ag bleibe.

Die Deputirtenkammer hat den Geseßentwurf, be- treffend die gleihmäßige Vertheilung der Grundsteuer, in geheimer Abstimmung mit 290 gegen 91 Stimmen ange- nommen.

Serbien. Belgrad, 5. Februar. (W. T. B.) Die Antwort der serbishen Regierung auf die Kollektiv- note der Mächte ist den Vertretern der Leßteren heute über- eben worden. Jn derselben wird lediglich erklärt, daß die erbishe Regierung den Jnhalt der Kollektivnote zur Kenntniß nehme; sie glaube, daß es ihr nicht zustehe, sich in eine Dis- kussion der Note einzulassen, da die Beschlüsse der Mächte einen definitiven Charakter trügen. ; Heute fand ein Ministerrat h unter dem Vorsiß des Königs statt, der sih mit der Erörterung der äußeren Lage Serbiens beschäftigt haben soll. | :

Die auswärts verbreiteten Nachrichten von einem Ver- trage zwishen Serbien und Griechenland und von einem hier bevorstehenden Kabinetswechsel werden von kom- petenter Seite für gänzlih unbegründet erklärt. Die Verhandlungen in Bukarest über den Frieden mit Bul- garien werden, wie verlautet, noch einigen Aufschub erleiden, da n A Madschid Pascha's noch nicht eingegangen sein soll.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Februar. (W. T. B.) Der „Russishe Juvalide“ meldet: Durch einen Kaiserlihen Ukas werden der Schooner „Aleut“, der Torpedokreuzer „Kapitän Sacken“ und sechs Kanonenboote in die Kriegsflotten-Liste aufgenommen. Der „Aleut“ wird in Norwegen, der „Kapitän Sacken“ in Nijolajeff gebaut. Die ebenfalls noch im Bau befindlichen Kanonenboote sind für die Flotte im Schwarzen Meere bestimmt. :

Der Fürst von Montenegro hat nicht, wie gemeldet, dem vorgestrigen Hofball beigewohnt, sondern ist demselben wegen Familientrauer ferngeblieben.

Amerika. Washington, 3. Februar. (Allg. Corr.) Der Staatssekretär Bayard hat auf dringendes Ersuchen seine Absicht, zurückzutreten, aufgegeben, und wird im Kabinet verbleiben. Das Repräsentantenhaus nahm heute auf den Antrag des Führers der Silber-Partei, Mr. Bland, eine Neso- lution an, die von dem Münz-Aus\chuß ausgeht, und worin der Sekretär des Schaßamts um Auskunft über seinen Plan ersuht wird, die Silberzahlungen des Schab- amts einzuschränken, die bisher im Einklange mit einem Abkommen mit dem New A g Charinghouse geleistet wurden; und ferner, ob dieselbe Beschränkungs- ‘politik in Silberzahlungen auch in der Zukunft befolgt werden wird. Die Herren Hewitt aus New-York, Randall aus Penn- \ylvanien, und Andere versuchten die Zurücküberweisung der Resolution an den Ausschuß, aber dieser Versuch unterlag mit 168 gegen 88 Stimmen, worauf die Resolution ohne Ab- stimmung angenommen wurde. Dieses Votum ist bedeutungs- voll, da es die Stärke der Silberpartei im Hause andeutet. Der Häuptling der feindseligen Apache-Jndianer, Geronimo, hat fih den Truppen ergeben. Hiermit endet der Judianerkrieg in Arizona, ta die wenigen zerstreuten JIndianerbanden ih bald unterwerfen werden.

Zeituugsstimmen.

Jn der wirthschafts-politischen Rundschau der „Landes- Zeitung für Elsaß-Lothringen“ heißt es: - : Wenn wir die Industrieberihte der manchesterlichen Länder, England obenan, lesen, was triti uns da entgegen? Veberall „fauler Geschäftsgang“. Auf den Bau von Kriegsschiffen, vor Allem aber auf die Menbelsbüng des Eisenbahnbaues in den Vereinigten Staaten hatte die englishe Eisenindustrie für das neue Jahr ihre Hoffnung geseßt. Allein während doch wenigstens in den leßten Wochen der deutsche i zeigte, wissen die englishen Berichte davon nur wenig zu melden, troß- dem Eürzlih eine große Bestellung von Eisenbahnmaterial für Süd-Australien an die englischen Werke gekommen ist. Immer noch droht die allgemeine Lohnherabsezung, da der amerikanischen Eisenindustrie ohne \{chärfste Verbilligung guf ihrem Markte nicht beizukommen ist. Nur Roheisen hat si auch auf dem amerikanischen Markte fester gehalten, dagegen ist Spiegeleisen schr getrückt. Der englische Markt mit feinen ungeheuer gestiegenen Vorräthen, dur welche in England selbst die Eisenpreise den niedrigsten Stand seit 30 Jahren haben, drüdt allenthalben; und zunächst nehmen die Lager immer noch zu. : Eisengebiet,

Roheisenmarkt eine bessere Stimmung

Wie auf dem sind auch auf dem Textilgebiet die amerikanischen Verhältnisse vielfah aus\hlaggebend, und es ist hier für die leßte Zeit eine günstigere Markthaltung, befonders für seidene Stoffe bemerklich gewesen ; desgleichen waren halbseidene und Strumpfwaaren gesuhter. Auch für Modeartikel hatte ih das Ge- chäft belebt, wogegen die Nachfrage für Tuch wenig Bedeutung hatte. Auch der Markt für rohe Baumwolle hatte an Belebtheit gewonnen und die Preise waren durchweg fester geworden ; später ließ indeß die Beliebtheit schr merklich nah, da das Festland seine Einkäufe beschränkte. Der Wollmarkt hat sich besonders für ge- wöhnliche Sorten mehr belebt. Auch die Londoner Auktion ist leb- hafter geworden. Dagegen hat die Berliner Januar-Auktion austra- lischer Wolle keinen fonderlihen Erfolg gehabt. Auf dem Leinen- markte wirken die durch die Preissteigerung des Flachses bedingten hohen Preise hemmend auf den Geschäftêgang. Der Bedarf hielt sih daher schr zurück und beschränkte sich auf das Nothwendigfte beim Einkauf. Vom Seidenmarkt meldet man sehr feste Preise, ob- glei die vor einiger Zeit aufgetretene scharfe Spekulation niht mehr sonderlich bemerklich ist. A i

Im Ganzen kann man daher wohl sagen, daß die für uns wich- tigsten Industrien im Auzenblick in einer wenn niht im Allgemeinen befriedigenden, so doch weniger drückenden Geschäftslage sih befinden, als dies während eines erheblihen Zeitraums des vorigen Jahres der Fall gewesen ift.

pa Sachen des S L S veröffentlicht das „Elsässer Journal“ folgendes reiben :

A H 9 „Straßburg, den 2. Februar 1886.

Herr Redacteur! Als Antwort auf den Brief des unterelfäfsischen Rebmannes, welcher jeine Genossen auffordert, die Petition der Herren Weill, Jacobi 2c. niht zu unterzeichnen, tage ih: Dieser Winzer hat vollkommen Recht, ih zu weigern, die Interessen der Sprit- und Branntwein- (Todtenwasser-) Fabrikanten und Verkäufer in die Hand zu nehmen. Er hat vollkommen Recht, die Interessen einer Industrie nicht vertheidigen zu wollen, welche die Ursache des materiellen und moralischen Ruins des Weinlandes is. Er hat vollkommen Recht,

nehmen nah hat die italienishe Regierung in den mit

der Zweiten Kammer beantwortete Staats-Minister

der Republik Columbia wegen Vergewaltigung des

wenn er erklärt, bisher sei nur das Produkt dieser Jndustrien an die Stelle der Obstliqueure der Eigenbrenner getreten. Nur zu sehr hat