1886 / 38 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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bei Erhebung von Anklagen das -öffentlihe niht mit dem politischen

Interesse identifizirt werden dürfe. Und darin liegt daSAnerkenntniß, daß die Staatsanwaltschaft die Frage, ob ein öffentlihes Interesse por- liege, unabhängig von der politischen Parteistellung des Betreffenden zu prüfen und zu beantworten hat. Uebrigens ift es mir beinabe vorgekommen, als ob ein Theil der Angriffe, die jeßt gegen mich als #Justiz- Minister gerihtet worden, eigentlih gar niht an meîne Adresse ge- ribtet waren, sondern nah einer anderen Seite hin zielk-n. Damit bin ich in die üble Lage verseßt, mich vertheidigen zu müssen gegen Angriffe, die virtuell, wie ih glaube, gar nit gegen mi geritet find. Jch will aber auch die erste Frage, wie nämli meine Stellung zu den fogenannten Diätenprozessen sei, ebenso präzis beantworten, wie sie mir gestellt ist, Meine Herren; ich nehme zu dicsen Cirilprozessen gar keine Stellung ein, denn ih darf als Justiz- Minister überbaupt feine Stellung zu Prozessen einnehme::, und darum laube ih, hätte der Herr Abgeordnete, wenn er mi nicht in dem

erdacht batte und ih glaube, das hat er doch nicht daß ih in ungehöriger Weise auf die Rehtsprehung und çar auf die in Civil- prozesten einwirken wolle i sage, dann hâtte er die Fragen an mich zu stellen niht nöthig gehabt. Z

Der Abg. Olzem bat den Minister um schleunige Einfüh- rung der Grundbuchordnung in der Rheinprovinz.

Der Unter-Staatssekretär Nebe-Pflugstädt erwiderte, schon im Jahre 1883 habe der Herr Minister erklärt, daß eine \o- fortige Einführung der Grundbuchordnuig in der Nheinpro- vinz nicht möglich sei. Dieses Gesey werde erst einzuführen sein, wenn das dortige Grundsteuexkatasterwesen; geregelt sei.

Der Abg. Lehmann hielt den Wunsch des Abg. Olzem, nachdem erst ein halbes Jahr vorher die rheinische Hypotheken- orènung eingeführt worden sei, für verfrüht. Bis“ das Ka- tasierwesen dort geordnet sei, könne noch gut ein Jahrzehnt vergehen. E - :

Der Abg. Trimborn plaidirte in längerer Ausführung für die Errichtung eines Landgerichts in Krefeld.

Der Kommissar Geheime Ober- Justiz-Rath Schmidt bemerkte, die Frage werde im Ministerium seit längerer Zeit erwogen ; die Entscheidung fönne aber im Augenblicke noch nicht erfolgen.

Der Abg. Vödiker lenkte die Aufmerksamkeit der Juristen

und Verwaltungsbeamten des Hauses auf das den Vorberei- tungsdienst der Neferendarien betreffende Regulativ, das der Justiz-Minister 1883 erlassen habe. Abweichend von der rüheren Vorschrift, daß der Referendar zunächst ein resp. anderthalb Fahre bei den Amtsgerichten zu beschäftigen fei, ordne das Regulativ vom 1. Mai 1883 bei im Ganzen scchs- maligem Wechsel eine nur sechsmonatige Beschästigung bei den Antsgerihten an. Darin finde Redner einen besonderen Nachtheil ; sechs Monate für die praktische Einführung in den Thätigkeitsbereih des Amtsgerichts sei ein entschieden zu kleiner Zeitraum; man sollte je eher desto besser zur frühern Praxis zurückehren. Die höchst überflüssige, weil äußerst mangelhafte Beschäftigung bei den Ober-Landesgerichten könnte dafür ganz in Fortfall kommen. Jm Weiteren regte Reduer die cventuelle Einführung eines intermediären Exramens an und erbat s{ließlich Auskunft darüber, ob die Vorlegung eines Geseyentwurfs, betreffend die Errichtung von Testamenten im Bereiche der Stadt Frankfurt a. M., wie er im vorigen Jahre aus dem Hause angeregt sei, im Laufe dieser Session zu erwarten sei.

Der Zustiz-Minister Dr. Friedberg erklärte hierauf:

Meine Herren! Hinsichtlih der Beantwortung der letzten Frage ist die Staalsregicrung allerdings der Meinung, daß mit dem Gese, betreffend die Errichtung von Testamenten in Frankfurt a. M,, vor- gegangen werden soll, und ih hoffe, daß es {hon in wenigen Tagen dein hohen Haufe wird vorgelegt werden können. Es ist somit von Seiten der Staatsregierung es ist somit von Seiten der Verwal- tung nichts versäumt worden, dem Wunsche des hohen Hauses nach- ¿uk'ommen.

Was die fernere Frage der Beschäftigung der Referendarien in dem vorbereitenden Stadium des Dienstes betrifft, so ist és mir nicht neu, daß die Bestimmung des §. 23 des Regulativs, wonach die Ne- ferendarien zunächst 6 Monate an den Amtsgerichten beschäftigt werden jollen, von vielen Seiten für eine niht glücklihe gehalten wird. Es sind mir fogar dieselben Einwendungen, welche der Herr Vorredner zu dem Paragraphen gemacht hat, auch in den Generalberichten der Präsidenten entgegengetreten, und cs ist mir dabei zur Erwä-

ung gestellt, ob diese Bestimmung nicht in dem Sinne abzuändern fin möchte, wie der Herr Abgeordnete es eben vorgeschlagen hat. Aber in noch weit größerem Maße bin ih von anderen Präsidenten davor gewarnt worden, {hon jeßt mit einer solchen Aenderung vor- zugehen, und zwar weil die Frage noch niht spruchreif sei. Însbe- sondere auch is es der Präsident des Ober-Landesgerichts in Hannover, der diese Bestimmung sogar für eine glücklihe Aeuderung der früheren hannoverschen Einrichtung hält und dafür erachtet, daß kein Grund vorliege, fie aufzuheben. Für mein Urtheil das will ih von vorn- herein betonen ift die ¿Frage in der That noch nicht spruchreif.

Wir haben bei Ausstellung des Regulativs die Bestimmung in 8. 23 getroffen aus folgenden Erwägungen. Wenn ein junger Mann, der von der Universität in das przktische Justizleben eintritt, zunächst einem Amtsrichter überwiesen wird, unter deffen persönlicher Leitung er in die praktisher Geschäfte während eines halben Jahres vorläufig eingeführt wird, dann mit besserem Erfolge bei dem Landgericht dem- nächst würde arbeiten können, und endlich nun in der Nüctkehr an das Amtsgericht dann eine erfolgreihere Ausbildung bekommen würde, n id er alsbald von Anfang an ein Jahr lang beim Amtsgerichte arbeite.

Zu dieser Bestimmung sind wir auch namentlich mit Rücsicht auf dicjenigen Referendarien gekommen, welche demnächst den Justiz- dienst verlassen, wohl aber ihr Vorbereitungsstadium im Justizdien!t durchmachen müssen, um demnächst zur Verwaltung überzugehen. Und gerade die Verwaltungsbehörden sind es, mit welchen diese vor- läufige sehéèmonatlihe Beschäftigung der demnächst zu ihnen übertretenden MReferendarien vercinbart ist. Ich könnte Ihnen die Obex - S die sich mit dieser Einrichtung einverstanden erklärt haben, anführen: Breélau, Frankfurt, Hamm, Königsberg, Naumburg, Posen warnen davor, das jeßt {hon zu ändern, soudern meinen, es sei zuträglicher, wenn noch reichere Er- fahrungen gesammelt werden könnten,

Wenn ih folche Aeußerungen der Provinzialbehörden, die ja immer für den Departements-Chef von der allergrößten Bedeutung sein müssen, erwäge, und durch diefelben davor gewarnt werde, nachdem die im Regulativ getroffene Einrichtung noch nicht drei Jahre alt geworden ist, nachdem noch kein Meferendar, der auf Grund des Regulativs sein Studium durlgemaht hat, zur zweiten Prüfung hat

elangen können, diese jeßt s{chon wieder zu ändern, fo glaube i, Fake ich als Justiz-Minister doppelt und dreifah Ursache, mit der befürworteten Aenderung nicht allzura\ch A Meine Herren! Sh darf hieran die allgemeine Bemerkung knüpfen, daß ja auf keinem Gebiet unseres Staatslebens \o tief reifende Acnderungen stattgefunden Haben als auf dem Gebiet der Rechtspflege. Wir haben eine neue Civilprozeß-, eine neue Straf- prozeßordnung, eine neue Justizorganifation bekommen! Diese Neuerungen find noch kaum 7 Jahre alt, und jeßt {hon an diesen Dingen wieder zu bröckeln, würde ih für einen grofien legislativen und noch größeren politischen Mißgriff- halten. Jch will natürli niht, daß das, was durch jene Geseßgebung geschaffen ist, für alle Zukunft gewissermaßen in Erstarrung aufrecht erhalten wird; ich wünsche aber niht, daß man, wo sich irgendwo ein Mißbehagen über diese Einrichtung geltend macht, gleich mit eincr Novelle an Sie herantrete und eine Abände- rung dieses Gesetes beantrage. In diesem Sinne haben auf dem Justizgebiet alle Parteien doppelt und dreifah Ursache, möglichst

fonservativ in der Gesetzgebung zu sein, und darum möchte is aub dem Herrn Abgeordneten niht versPrehen, daß i durch seine Argumente, von denen ih viele theile, mih werde be- stimme. lassen, auf-æine Aenderung des Regulativs hinzuwirken.

Was die dritte Frage betreffs des sogenannten Intermediär- eramens aulangt, yo habe ich {on im vergangenen Jahre bei einer ähnlihen Gelegenheit mich dahin ausgesprochen, daß ich reiner Veberzeugung nach es für rihtiger gehalten bätte, wenn wir unsere alten drei preußischen Winiiina behalten hätten. Die Neichsgeseßgebung aber-hat dics geändert, die Partikulargeseßgebung mußte ihr folgen, und wir haben nun auf Grund der Rei êsgeseß- gebung auch in Preußen nur zwei Justizerämina. Nun ist es mir sehr zweifelhaft, ob, wenn wir ein solhes-Intermediäreramen einführen wollten, niht damit auf einem Umweg “gègen die positive Vorschrift der Reich8geseßgebung und die Absicht der Ne'hsgeseßgebung verstoßen würden. Angenommen aber, selbs ein solches Jntermediärexamen, gegen das übrigens manches \achltche Bedenken habe, könnte ohne Verletzung der Reich8geseßgebung eingeführt werden, so ist es jedenfalls eine Frage, die nicht A dem Gebiete des Juttiz-Etats, sondern dem des Kultus-Etats zu erörtern sein würde; denn es ift mehr eine Einrichtung des Universitätsstudiums als die praktische Ausbildung der Neferendakien im Justizdienst. Diese drei Fragen waren es ja wohl, die der Herr Abgeordnete an mi gerichtet hat, und ih darf deshalb wohl auch hier mit meiner Antwort s{ließen.

Der Aba. Dr. Wehr (Deutsch-Krone) {loß \sich bezüglich der leßteren Ansicht dem Justiz-Minister an und bat dann um eine Meinungsäußerung desselben über die bereits von ihm angeregte Frage der Beseitigung der ganz überflüssigen und nur kostspieligen gerichtlihen Haft, die der Korrigenden- haft vorangehe. Redner bemäugelte ferner den Umstand, daß die Landgerichte vielfach in zu kleine Städte gelegt seien; in der- artigen kleinen Nestern entbehre der Richter fast jeder geistigen Anregung und auf die Dauer leide darunter seine geistige Elastizität. Sodann wünschte Redner Auskunft darüber ,- ob in der That die Besezung der richterlichen Stellen beim Ober- Landesgericht zu Marienwerder die mehrfach behaupteten großen Schwicrigkeiten mache. Die Tendenz, das Richter- personal durch den ganzen Staat wechseln zu lassen, sei eine durchaus richtige und verdiene von allen Seiten möglichste Förderung. Redner wandte sih schließlich entschieden gegen den von polnischer Seite erhobenen Vorwurf, als verfahre der Minisier bei Besezung der Notariatsstellen in der Provinz Posen parteiish. Der Minister habe gerade bei dieser Ge- legenheit den Polen gegenüber ein beinahe zu großes Wohl- wollen bewiesen.

: Dem gegenüber erwiderte der Justiz-Minister Dr. Fried- erg:

Ich bedauere, daß ich die leßten Fragen, namentli die über eine Aenderung der Armengesetzgebung, niht mit dem wünschens- werthen Detail beantworten kann, da mir nit vorher bekannt war, daß diese Frage an mich gerihtet werden würde. So viel erinnere ih mich allerdings, daß zwischen den Kommissarien des Ministeriums des Innern und der Justiz über die Frage Berathungen stattge- funden haben, und daß die Berathung der Sache im Gange ist.

Wenn der Herr Abgeordnete ferner den Wunsch ausgesprochen hat, daß die Gerichte möglichst in große Städte verlegt werden möchten, so könnte ih diefen Wunsch persönlich vollständig theilen ; denn ih glaube allerdings, daß es ein Vortheil für Richter ist, wenn sie in lebendigeren geistigen Strömungen sich bewegen, als die kleinen Städte ihnen bieten, daß mir aber jolhe größeren Orte niht zu Gebote stehen, wird der Herr Ab- geordnete felbst zugestehen, und es wird also wohl bei den Gerichts- sißen, wie sie jeßt sind, i Summe bleiben müssen.

Wenn der Herr Abgeordnete meint, es würde mir \{chwer, Nichter zu finden, die sich gern als Ober-Landesgerichts-Räthe nah Marien- werder befördern lassen, so kann ich diese Annahme nicht bestätigen. Es finden sich sogar immer schr reihlich Mitglieder von Landgerichten, welhe es als eine Bevorzugung betrachten, von Sr. Majestät an das Ober-Landesgericht nah Marienwerder als Mit- glieder jenes Gerichtshofes befördert zu werden. Zugeben will ih freilih, daß sie allerdings ab und zu nah einigen Jahren des Aufenthalts sich wieder fortwünshen und dann gern nach anderen Ober - Landesgerichten verseßt sein wollen. Das ist aber nicht blos bei Marienwerder dec Fall fondern geschieht auch an anderen Orten. Vor allen Dingen weise ih aber den Gedanken zurück, als ob irgend ein preußischer Richter nach Marienwerder als Dber-Landesgerichts-Nath befördert würde, der nicht vollauf diese Beförderung verdiente. Das Ober-Landesgericht in Marienwerder steht in Beziehung der Tüchtigkeit und Qualität seiner Mitglieder ganz gleich den anderen Ober-Landesgerichten, und steht jedenfalls gegen kein anderes zurü. :

Der Abg. Günther polemisirte gegen das Jnstitut der Gerichtsvollzieher, das in vielen Beziehungen für das Publi-

kum eine wahre Geißel sei, auch viel zu theuer und zu kom-

plizirt arbeite.

Der Abg. Mooren wandte sih gegen die Etablirung eines Landgerichts in Krefeld; dieselben Gründe wie für diesen Ort träfen auch sür Kleve und ebenso für Gladbach zu.

Der Abg. Seyffardt (Magdeburg) trat dagegen für Kre- feld ein, dessen Anspruh früher auch bereits von der Regie- rung anerkannt worden sei.

Der Abg. von Jazdzewski wünschte, daß die Versicherung des Justiz-Ministers, die Staatsanwälte dürften nicht ohne Weiteres das öffentlihe mit dem politischen Jnteresse identi- fiziren, auch für die Staatsanwälte in der Stadt Posen gelten möge, welche für diese Beamten ein klassishes Versuchsfeld tendenzpolitishec Wirksamkeit bilde. Ebenso parteiish wie die Staatsanwälte seien in Posen auch vielfach die Richter. Daß man übrigens sih auf das Hartnäckigste dagegen sträube, den Polen auh nur dasselbe Necht wie den übrigen Staatsbürgern zu gewähren, das habe sih in dem Verhalten des Geheimen Naths Schmidt in der Reichstagskommission, welche die Abänderung des Gerichtsverfassungsgeseßes berathe, gezeigt. Daß der Abg. Wehr auch hier “wieder die polnische Srage hereingezogen habe, könne Niemand mehr Wunder nehmen.

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg entgegnete:

__ Die Aeußerung des Hrn. Abg. Dr. Wehr, es sei zweckmäßig, daß die Richter mt zu schr am Provinzialismus hängen, sondern sich möglichst im ganzen Lande als Nichter umthun möchten, habe ih keineswegs fo verstanden, als ob er mi aufgcfordert hätte, in specie polnische Richter in deutshe Provinzen zu verseßen. Ich glaube daher auch kaum, daß der Hr. Abg. von Jazdzewski aus den Aeußerungen des Hrn. Abg. Dr. Wehr einen Anlaß ent- nehmen sollte, bie polnishe Frage auch beim Juftiz-Etat wieder aufs Tapet zu bringen.

Wenn er dabei meinte, daß die Acußerung, welche der Hr Abg, Dr, Wehr aus einer früheren Verhandlung, \tenographisch getreu, wiedergegeben hat, nicht richtig sein könne, da ja der be- treffende Anwalt von mir das Notariat verlichen bekommen habe, fo bedaure ich, daß dieser sein Schluß éin falscher ist. Der Hr. Abg. Wehr hat nur wörtlich dasjenige mitgetheilt, was mir in dem Bericht der Provinzialbehörde über jenen Anwalt mitgetheilt worden war. Es bestand dies allerdings darin, daß er als Vertheidiger in einer O ae die Erklärung abgegeben habe, er könne es für keine Beleidigung halten, wenn man einem Polen nachsage, daß er an Revolutionen gegen Preußen theilgenommen habe, ja er könne nicht einmal darin eine Beleidigung ew wenn von einem Polen geäußert würde, er habe in dieser Revolution als Hängegendarm

fungirt. Richtig ist, daß ih diesem Manne das Notari ieraufhin weigert habe, aber ebenso richtig ist es, daßer demnächst otariat erße, ten hat. Ich erinnere mich nämli, ded einige Zeit, nachdem F, vorigen Jahre de Verhandlungen. in diesem Hause stattgehabt x4," jener Herr zu mir kam und ich in der Unterrèdung mit ihm d Ueberzeugung gewann, daß jene fträflihen Worte von ihm nur in Heftigkeit und Erregung der Vertheidigung «gesprochen wo daß der Mann aber sonst nach feinen mir gegenüber abs gebenen Erklärungen wohl des Vertrauens würdig sei, das Notar zu bekommen. Als ich diese Ueberzeugung in persönlicher Unterred mit ihm geschöpft hatte, ‘da wollte ih ihm den*Fehler, den er ci als Vertheidiger gemacht hatte, niht sein ganzes Leben natras E und ih ertheilte ihm darum das Notariat. gen __ Ic glaube, der Hr. Abg. von Jazdzewski erweist seinen Undeleut keinen Dienst, wenn er mi zwingt, diese Dinge ‘hier vor ofs Parlament zu behandeln. Ueberhaupt meinc ich; daß das Woblwoller welches die Regiermg gegen Jeden, also au den polnischen Juriste, | gegenüber a priori üben muß, außerordentli erschwert i wenn hier derartige Ausführungen im Hause gemacht wte Wie foll ih beispielsweise es nennen, wenn der Las Abg. von Jazdzewsk bier im preußischen Abgeordnetenhause über Aeußerungen eines Ko i missars, der von der Reiásregierung als Kommissar für Verhand, lungen im Reichstage vom Justiz-Ministér Preußens erbeten G gewissermaßen das Abgeordnetenhaus zum Richter auffordert? Dori sind diejenigen Erklärungen gegeben, die im Interesse der Reichs: regierung und im Interesse derjenigen Añschauungen, welche di Reichsregierung dem dort verhandelten Gesetzentwurf gegenüber vertrat, gegeben werden mußten, und ih glaube, es ist nit wohl getHau, daß man eine \olche Vermischung der beiden Körper- schaften verfucht, um hier gewissermaßen als Ankläger gegen Beamte die beim Reichstage fungirten, aufzutreten. : _ Wenn der Hecr Abgeordnete ferner Klage führt darüber, daß ein Staatsanivalt erklärt habe, er müsse diese Presse unnahsichtlich ver- folgen, dann anîworte ich ihm: das mache ih dem Staatsanwalt nicht zum Vorwurf. Denn welche Presse ist das, die er verfolgt? Es ist diejenige polnische Presse, die sich- {‘rafbarer Uebertretungen nicht nur nach der Anschauung des Staatsanwalts, sondern au der Gerichte schuldig gemacht hat, und daß diese von dem Staatsanwalt un- nachsichtlih verfolgt wird, das ist seine Pflicht und Schuldigkeit.

Schon früher habe ich Gelegenheit gehabt, über die Redaktions- verbäktnisse gewisser polnischer Blätter mich hier zu äußern. Ih will es unterlassen obglei. die Versuchung dazu sehr nahe läge —, das zu wiederholen, was ich damals gesagt, weil i den unerfreulicen Gegensaß, der augenblicklih hier in dieser Frage herrscht, nicht dur A e E

__ Der Abg. Trimborn bekämpfte mit großer Lebhafti keit die von dem Abg. Mooren zu Gunsten von Kleve véio. Gat, bach vorgeführten Momente als nicht zutreffend.

__ Der Abg. Dr. Wehr (Dt.-Krone) erklärte, die Qualifika: tion der Richter am Ober-Landesgericht zu Marienwerder mit keinem Worte bemängelt zu haben. Auch habe nicht er, son- dern erst der Abg. von Jazdzewski die Polendebatte wieder auf: leben lassen.

_Der Abg. Dr. Achenbah bemerkte, die romantische Ge- schichte des ci h Traeger von den Fensterpromenaden eines Studenten bei s{hönen Verkäuferinnen u. \. w. sei leider nur ein Roman gewesen. Die ganze Sache drehe sih darum, daß ein ruhiger Passant vor einem Schaufenster einige Augenblicke stehen geblieben und plöglih von dem Eigenthümer des Ge- schäfts mit Schimpfworten überschüttet worden sei. Daß in diesem Falle die Verfolgung, als im öffentlichen «Fnteresse liegend, von einem Staatsanwalt eingeleitet worden sei, darin finde Nedner so etwas Ungeheuerliches niht, es müßte denn das sein, daß der Beleidigte das Unglück habe, der Sohn eines Ober-Präsidenten zu fein. Die Sache an sich sei eigenttih sehr harmlos, und wäre es wohl kaum werth gewesen, in der ge- wählten Form hier vorgebracht zu werden.

Der Abg. Traeger betonte, daß er mit dem Vortrage der Geschichte Niemanden habe verleßen wollen. Er habe das Thatsächlihe aus der Darstellung der Gerichtsverhandlung in angesehenen Berliner Zeitungen. Die Nichtigstellung der Sache durch den Abg. Þr. Achenbach erkenne er natürlich durchaus an.

Das Ministergehalt wurde darauf bewilligt, ebenso der Nest des Kapitels „Ministerium“ nach unerheblihher Debatte, desgleichen die Kapitel : Justiz-Prüfungskommission, Ober- Landesgerichte, Land- und Amtsgerichte, Gefängnisse, Warte- gelder u. st. w. und der Rest des Ordinariums, fowie das Extraordinarium. 2

Schluß der Sizung 4/4 Uhr. Nächste Sizung Sonn- abend 11 Uhr. ;

Statistische Nachrichten.

Legitimirung? uneheliher| Kinder. In der Januar- fißung der österreichischen fstatistischen Centralkommission legte ein früher cingeseßtes Spezialcomité, welches die Frage der Erhebung und Nachweisung der Legitimationen unehelicher Kinder in Berathung zu ziehen gehabt hatte, den Entwurf eines Formulars vor, nach welchem diese Nachweisung erfolgen soll, und beantragte in Erwägung des Umstandes, daß die Zahl der unehelich Geborenen in Oesterreich eine weit höhere als in anderen Staaten ist, und daß in einigen der leßteren bereits die Legitimirungen der unehelich Geborenen sorgfältig registrirt werden, an die betheiligten Ministerien das Ersuchen zu ricteu, die regelmäßige Nachweisung der Legitimation der unchelich (Geborenen verfügen zu wollen. Der Berichterstatter konstatirte zur Begründung der Anträge, daß in Oesterreich im Allgemeinen 14 pCt. der ge- borenen Kinder auf die unehelichen entfallen und daß diese Verhältniß- zahl in den Alpenländern eine namhaft höhere sei, in Kärnten sogar sich auf 46 pCt. erhebe. Er führte weiter aus, daß in Belgten 44,8 pt. und in Frankreich 24,4 pCt. der unchelih Geborenen legitimirt würden, während in den englishen Städten und speziell in London diese Legitimationen 17,5 bezw. 20 pCt: erreichten. Die Anträge der Spezialkommission wurden mit einigen unwesent- lichen Abänderungen angenommen. s E

Auch in Preußen wurden statistische Nachrichten über die Vors gekommenen- Legitimirungen unehelicher Kinder staatlicherieits bisher nicht erhoben. Dagegen sind die Königlichen Standesbeamten in der Landeshauptstadt Berlin dur. Magistratsverfügung vom 16. Februar 1882 angewiesen worden, die legitimirten Kinder nach Geburtsjahr, gängen zu unterscheiden. Das Ergebniß der während des Jahres 18 t in Berlin vorgekommenen Legitimirungen ist vom statistischen Amte der Stadt zusammengestellt und veröffentlicht worden. Es find dana in die Geburtsregister der Berliner Standesämter während des Jahres 1882 überhaupt 1292 Legitimirungen cingetragen worden, davon betrafen 661 Knaben und 631 Mädchen: Jm Jahre 1883 wurden 1282 Legitimirungen regiftrirt, wovon 621 Knaben und 661 Mädchen betrafen. Man fan hiernach die Zahl der in Berlin erfolgenden nachträglihen Legitimirungen auf nahezu 20 pCt. der lebendgeborenen unchelihen Kinder s{chäßen, und etwas mehr als die Hälfte dieser Legitimirungen (11 pCt. der Knaben und 10,2 pCt. der Mädchen) finden noch während des ersten Lebensjahres, nahezu ein Viertel E selben (4,1 pCt. der Knaben und 4,8 pCt. der Mädchen) bis zum A x laufe des zweiten Lebensjahres statt. Das Geschleht der Kinder scheint weder auf die Legitimirung selbst noch auf deren Zeit bemerken werthen Einfluß auszuüben.

Zweite Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag,

den 12. Februar

1886.

38.

E E A

n ERRREEES

E E s 2 _—M Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- er nimmt an: die Königliche Expedition

regift des

Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Stebriefe und VatersuGangs- Sachen,

2. ZwangsvollstreŒungen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c.

4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. \.w. von öffentlihen Papieren.

f

éieckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

56179]

Pegen den am 5. Oktober 1855 in Berlin gebo- enen Literaten Emil Hugo Siegfried, ottomani- her Staatsbürger, zuleßt hier Redacteur des Mecklenburger Sonntagsblatt“, evangelisch, unver-

keirathet,

\yhungshaft wegen Vergehens gegen die umd 187 des St.-G.-Bchs., resp. Vergehens gegen ¿ 9 des Gefeßes über die Presse vom 7. Mai

1874 verh

E wird ersucht, denselben zu verhaften und in nächste Amtsgerichts-Gefängniß abzuliefern, auch iber die geshehene Einlieferung beschleunigt hierher Mittheilung machen zu wollen.

Rostock, den 9. Februar 1886. : Großherzogl Meckcklenb.-Schwerinsches Amtsgericht.

Beglaubigt :

(L.

[65994]

der Schreiner Heinrich 9, Januar 1859 zu Wallenrod, Kreis Lauterbach), leßtin Demern bêi Schönberg i. M.,, wird beschul- tigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu san, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der

Militärbe

llebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz-

tor das Großherzogl. Schöffengeriht zu Schönberg zur Hauptverhandlung geladen. i

Vei unentshuldigtem Ausbleiben wird derselbe uf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung wn dem Großherzogl. Landwehr-Bezirks-Kommando u Schwerin

werden; Echön

[6249] K. W. Amtsgericht Laupheim.

Ar am 16. Dezember 1861 geborene Dienstknecht Etlvester Spielmaun von

wohnhaft

furlqubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert. lebertretung §. 360 Z. 3 Str. G. B. ; e wird auf Anordnung des K. Amtsgerichts bier auf

Mittwoch, den 7. April 1886,

iur Hau

aupheim geladen, und wird bei unentshuldigtem luúbleiben auf Grund der nah §. 472 St. P. O.

tom R. wfiellten

Ten 8, Februar 1886.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote,

T0]

Tas Königliche Amtsgericht München k., Abtheilung A. für Civilsachen,

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lassen; Tm

Weil T, tvesen

dr Sendlingerstraße Nr. 89 dahier folgende Ein- lge enthalten:

lebergetragen am 10. Juni 1849: en, ein Gulden G i Gallus, um 20 8 Kapital an Maria Wid-

nann

l. Aftober 1530 und lebergetragen am 10. Juni 1849:

di A1II. fünf Gulden Gilt, jährlih zahlbar zu Ph um 100 Fl. Kapital an den H | i Scaguler laut Hauptbrief vom 19. April

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us, e Lerselbe wird auf | L Freitag, den 16. April 1886,

Antrag des Konditors Franz Seraph Kraus ilten ein Recht zu haben glauben, die öffent-

Aufforderung, ihre êns im Aufgebotstermine

dieëgerichtlichen C ttrerae Nr. 18/1. anzu-

Mün gelö\{cht würden.

(e feshäftäleitende Kgl. Gerichtsschreiber :

Steckbrief.

welcher fich verborgen hält, ift die, Unter- S. 185

ängt.

Abtheilung für Strafsachen. gez. Bunsen.

Der Gerichtsschreiber: 8s) J. Bernitt, Actuariatsgehülfe.

Mohr, geboren am

hörde Anzeige crfítattet zu haben.

Vormittags 10 Uhr,

ausgestellten Erklärung verurtheilt

berg, den 8. Februar 1886. Der Großherzogl. Amts8anwalt. (gez) Müller. Beglaubigt: Schnell, Prot.

Oeffentliche Ladung.

Oiltenfingen, zuleßt in Hüttisheim, wird beschuldigt er sei als

Vormittags § Uhr, E ptverhandlung vor das K. Schöffengericht

Landwehr-Bezirkskommando Ehingen aus- Erklärung verurtheilt werden.

Gerichtsschreiber : Weiß.

Vorladungen u. dergl.

rm 5. Oktober 1885 nachstehendes Aufgebot

Stadtgrundbuhe für das Angerviertel, Seite 737, sind auf dem Folium für das des Konditors Franz Seraph Kraus an

Gilt, jährlich zahlbar zu

und ihren Erben, laut Hauptbrief vom

andelsmann

Zran8portbrief vom 18, September 1703“. beiden Ewiggeldkapitalien sollen hon scin, ohne daß deren Löschung bisher tonnte, weil die Gläubiger und beziehungs- En N troß aller Nachforshungen nicht n sind.

un an Diejenigen, welche auf die bezeichneten und Rechte

reitag, den 21. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr,

Ansprüde

widrigenfalls die

Forderungen für erloschen und Gilten 5

nebst Ewiggeldkapitalien im

en, am 7. Oktober 1885.

die Geschwister Emilie und Rahel Auguste Leszinski ist angebli verloren gegangen und foll_auf Antrag der Emilie Leszinski und des Vormundes der Rahel Auguste Leszinski, Einwohner Michael Fisch, zum Zwecke der Neuausfertigung für kraftlos erklärt werden. :

Es werden daber die Inhaber des Buches aufge- fordert, spätestens im Aufgebotstermin

den 20. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 12, ihre Rechte anzumelden und dasselbe vorzulegen, widriggusalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Graudenz, den 7. Oktober 1885. -

Königliches Amtsgericht.

[33267] Nufgebot. Der Kaufmann Anton Schlüter zu Hannover hat das Aufgebot des von der Sparkasse der Kapital- Versicherungs-Anstalt zu Hannover für Joseph Dodt in Warburg ausgestellten und später auf den Namen des Antragstellers umgeschriebenen Sparkassenbuchs Nr. 24850 über jeßt noch 124 M 08 „H nebst Zinsen beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, deu 29. April 1886, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine an hiesiger Gerichts- stelle (Zimmer 84) feine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, S falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Sannover, den 3. Oktober 1885. Königliches Amtsgericht. Abtheilung TV þ. gez. Jordan. Ausgefertigt : (L. 8) Thiele, Gerihts|chreiber.

[31744] __ Aufgebot.

Auf dem der Karoline Louife, verehel, Blöthner, eb. Würker, in Dürrenebersdorf gehörigen Grund- esißthum, Fol. 1 des Gr.- u, Hyp.-Buchs | von

Dürrenebersdorf, haften folgende veraltete Hypo- theken : 4 1./7. 29. Dezember 1851, Dréiundvierzig Thaler 26 Sgr. 5 Pfg. = 131 A4 64 Pfg. gerihtk, fest- estelltes Liquidum f. Zinsen in S. der Marie Wilh. ürker c/a. Marie Rosine Würker, geb. Kämpfe, lt. Hilfs\cheins d. d. 29. X1I. 1851;

2/11. 20. Februar 1852, Ahtzehn Thaler 24 Sgr. 3 Pfg., festgestelltes Liquidum f. Zinsen in S. der Marie Wilh. Würker c/a. Marie Rosine Würker, geb. Kämpfe lt. Hilfsscheins d. d. 20. II. 1852.

Auf Antrag der 2c. Blöthner, welche behauptet, daß die Forderungen getilgt seien, werden Diejenigen, welche Rechte auf solhe zu haben glauben, aufge- fordert, solche spätestens in dem auf

Montag, den 3. Mai 1886, Vorm. 11 Uhr,

falls die Hypotheken für erloshen werden erklärt werden. Gera, am 2. Oktober 1885. Das Fürstl. Amtsgericht. Mün ch. Negensburg, den 14. Januar 1886. Amortisation eines Bankscheines betr.

Aufgebot.

Dem Söldner Georg Göbsfricd in Zeitlara ist im September 1884 ein auf ihn lautender 2°%iger Bank- schein der K. Filialbank Regensburg über 900 Nr. 36416/6116 4. d. 12. September 1883 abhan- den gekommen. :

Auf Antrag des genannten Georg Gößfried wird hiermit der Jnhaber dieser Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 27. September d. J., Vormiitags 10 Uhr, bei diefseitigem Gerichte angesetzten Aufgebotstermine seine Rechte \{hriftlich oder mündlich zu Protokoll des K, Gerichts\hreibers anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen würde. K. Amtsgeriht Regensburg 1]. Der K. Amtsrichter : gez. Tischler. Zur Beglaubigung: Rezensburg, 19. Januar 1886. Der geschäftsl. K. Sekretär: (L. S.) Hencky.

[51972]

(L. 8)

[56296] Oeffentliche Zustellung. Die Gemeinde Limbah, Amt Wehen, vertreten durh Rechtsanwalt Dr. Koh zu Wiesbaden, klagt gegen die Wittwe des Jacob Chrenfeld von Dais- ach, dermalen mit unbekanntem Aufenthalte ab- wesend, wegen 60 46 Zinsen eines ihrem verstorbenen Chemanne gegebenen Darlehens von 1200 #4 für die Zeit vom 1. Juli 1884 bis 1885 und wegen 80 Kosten mit dem Antrage, sie als Leibzüchterin des Nachlasses desselben zur Zahlung obiger Beträge zu verurtheilen, und ladet die Beklagte zur münd- E Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- liche Amtsgericht zu Langenschwalbach auf Dienstag, den 6. April 1886,

Hagenauer. Aufgebot. 3 über noch 22,26 M, ausgefertigt für

j F Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Grau-

Vormittags 19 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (L. 8.) Herrmann, Assistent,

j Deffentlicher Anzeiger.

anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen-

9, Industriélle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

. Literarische Anzeigen. Ï

. ‘Theatecr-Anzeigen. | In der Börsen-

x Familien-Nacri(ten. Beilage.

[56293] Oeffentliche Zustellung. Der Schlossermeister L. Zeibig in Plagwitz, ver- treten durh den Rechtsanwalt Dr. Burckas 11. in Leipzig, klagt gegen Otto Reißmann, früher in Plag- wit und Mylau wohnhaft, jetzt unbekannten Auf- enthalts, wegen einer Forderung aus Bürgschaft mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 993 M 30 S nebst 5 9/0 Zinsen davon vout15.-Juli 1885 ab kostenpflichtig zu verurtheilen und das Ur- theil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet dén Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 11. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. - Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 8. Februar 1886.

S

tarke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[56295] Oeffentliche Zustellung.

Der Architekt und Maurermeister F. W. Heine in Plagwiß, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Buras 1]. in Leipzig, klagt gegen den Otto Reiß- mann, früher in Plagwiß und Mylau wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus Bürgschaft, mit dem Antrage, den Beklagten in Be- zahlung von 797 M 56 F sammt Zinsen zu 5 9% vom 1. Oktober 1884 kostenpflichtig zu verurtheilen und das: Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor- läufig vollstreckbar zur erklären, und ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die dritte Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

deu 29. April! 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedcke der öffentliGen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 8. Februar 1886.

Starke, | Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [56294] Oeffentliche Zustellung.

Die Zimmermeister G. Schurig und C. A. E. Hoffmann, Beide in Plagwiß, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Burckas 11 in Leipzig, klagen gegen Otto Reißmann, früher in Plagwitz und Mylau wohnhaft, jet unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus Bürgschaft, mit dem Antrage, den Beklagten in Bezahlung von 514 4 40 - nebst 5 9/0 Zinsen vom 1. Oktober 1885 ab kostenpflichtig zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheits- leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des König- lihen Landgerichts zu Leipzig auf

den 29. April 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. _ ;

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, am 8. Februar 1886.

__ Starke, j

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [56075] Oeffentliche Zuftellung. M

Die Firma Ad. Kramer & Meyer zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Druker da- selbst, klagt gegen den Kaufmann Gustav Hermann Haunhorst, früher zu Reudniß, jeßt unbekannten Auf- enthalts, im Urkundenprozesse aus einem Schuldfcheine d. d. Reudnitz-Leipzig, den 24. Inli 1885, über 2409 J, mit dem Antrage: deu Beklagten zur Be- zahlung von 2409 A. nebst 6%/o Zinsen vom 1. Juli 1885 an gerechnet zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Ve- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die erste Kammer für Handelssachen des König- lihen Landgerichts zu Leipzig auf

Freitag, den 16. April 1886, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge-

rihte zugelassenen Anwalt zu bestele

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 8. Februar 1886.

A Ster, / Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[066°] Oeffentliche Zustellung.

Die verwittwete Halbbauer Marie Symalla, geb. Lery, zu Lugnian, vertreten durch den Rechtsanwalt Cohn zu Oppeln, klagt gegen /

1) den Stellenbesiter Franz Symalla, früher zu

Lugnian, jeßt in Amerika, unbekannten Aufent- haltsorts, : a 2) den Stellenbesißer Jacob Grochollik und dessen Chefrau Franziska Grochollik, geborene Symalla, früher in Lugnian, jeßt in Saint-Clou in Nord- Amerika, wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage: die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, die Löschung ihres Antheils an der für sie auf den Grundstücken Nr. 11 Lugnian Abtheilung III. Nr. 1 und Nr. 596, 599, 598, 600, 601, 993, 603, 592, 594, 595, 597, 602 und 604 Lugnian Abtheilung T1]. Nr. 1 zu 1 eingetragenen N von noch 200 Thalern rückständige zu 5 9/0 seit

Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

Inserate nehmen an: die Annoncen-EFfpeditionen des „„Junvalidendank‘‘, Nudsolf Mossc, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Vüttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Aunoncen - Bureaux. E

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König- lichen Landgerichts hierselst auf deu 6. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Mitbeklagten Franz Symalla wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oppeln, den 5. Februar 1886.

i: Beyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[56297] Kgl. Württ. Amtsgericht Marbach. __ Oeffentliche Zuftellung. Friedrike Bezner, ledig. von Höphigheim und deren Vater Gottlob Bezner, Bauer von da, als gejeßlicher Vertreter des unehelichen Kindes der Ersteren, klagen egen den Bauern Karl Steng von Ottmarsheim, in Amerika, aus unehelicher Vaterschaft eines von der Mitfklägerin am- 23. Februar 1884 geborenen Kindes männlichen Geschlechts, mit dem Antrage auf kosten- fällige Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 20 M für das Kränzchen, 20 4 Tauf- und Kindbettkosten, jährlich 80 # Alimente vom Ge- burtstag des Kindes an bis es sich selbs ernähren kann, jedenfalls aber bis zu dessen 14. Lebensjahr, und zwar jährlich vorauszahlbar, und laden den Be=- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königlihe Amtsgeriht zu Mar- bach auf Mittwoch, den 31. März 1886, Nachmittags 25 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 9, Februar 1886.

Haag, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[56290] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurer Karl Sperling zu Sitßenroda, ver- treten- durch den Rechtsanwalt Stelzer zu Torgau, klagt gegen die Erben der verehelichten Hausbesitzer Hache, Rosine, geb. Jaehnigen, nämlich:

1) ihren Ehemann, den Handarbeiter Wilhelm

Hache in Guck bei Kleve, beim Grenz-Auf-

_ seher Giese wohnhaft, ) ihre Kinder: :

a. die verchelihte Grenz-Aufscher Giese, Therese, geb. Hache, zu Guck bei Kleve,

b. den Reserve-Weichensteller Karl Hache zu Dresden, Lindenauerstraße 38,

e. den Arbeiter Wilhelm Hache in unbekannter Abwesenheit, i

d. den Arbeiter Friedrich Hache in unbekannter Abwesenheit,

e, den minderjährigen Gärtner Gustav Hache zu Dresden, Sedanstraße Nr. 9 IV. bei Wunder- lih, vertreten durch seinen Vater Wilhelm Hache, den Beklagten zu 1),

wegen- einer Darlehnsforderung. mit dem Antrage, die Beklagten als Solidarshuldner zur Zahlung von 150 M. nebst Zinsen davon für die Zeit vom 1. Oktober 1880 ab bis zum 1. Januar 1886 zu 4 9/0, für die spätere Zeit zu 5%/5 zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären und ladet die Mitbeklagten Wilhelm und S Hache zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Königlihe Amtsgericht zu- Torgau auf ;

den 3. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Nuszug der Klage bekannt gemacht.

Torgau, den 30.* Januar 1886.

Werner,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

K. Amtsgericht Urach. [56291] Oeffentliche Zustellung.

Karl Friedrih Kurz, Briefträger, und Thomas Laib, Wirth, Beide in Mezingen, klagen gegen Gott- lieb Schwarzmann, Schneider von Mezingen, mit unbekanntem Aufenthalt Penelend aus ciner an die Gewerbebank Mezingen bezahlten Bürgschaft, mit dem Antrag, den Beklagten zur kostenfälligen Be- zahlung von a. 256 M 38 Z, b 15 M 50 s, Kostenbetreff für cinen vorausgegangenen Arrestbefehl zu verurtheilen und laden den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgeriht Urach auf

Dienstag, den 13. April 1886, Vormittags 95 Uhr. :

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Den 9. Februar 1886.

stv. Gerichtsschreiber Kret chmer.

[56292] K. Amtsgericht Urach. Oeffentliche Me ARuS:

Albrecht Hagmayer, Buchbinder in Blaubeuren, vertreten durch C. F: Kurz, Briefträger in Mezingen, kagt gegen den Schneider Gottlieb Schwarzmann von Mezingen, mit unbekanntem Aufenthalt ab- wesend, wegen Cet ri mit dem Antrag, den Beklagten zur kostenfälligen Bezahlung von 200 #4 nebst 10% Kostenantheil für ein vorausgegangenes Arrestverfahren zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recht8- streits vor das K. Amtsgeriht Urach auf

31. Oktober 1872 verzinsliche Kaufgelder mit je 100 Thaler gleich 300 Æ zu bewilligen,

Dane, den 13. ril 1886, orm. 9} Uhr.