1886 / 49 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Herr Brüning wies darauf hin, daß in den östlichen Provinzen dieses Besteuerungsrecht bereits mit der Kreisord- nung von 1872 gegeben, es demna also auch ein Aft aus-

ichender Gered T sei, dasselbe Reht den Westprovinzen 1 geben. Deshal werde er für den Antrag Manteuffel

en.

Der Minister des Jnnern, von Puttkamer, erklärte \ih aus wihtigen materiellen Gründen dagegen, die Besteuerung des Fiskus noch weiter auszudehnen. glaube, es wäre am besten, wenn nicht nur der Antrag, sondern auch der Kom- missionszusay abgelehnt werde.

Nawhdem fh noch die Herren von Dechend und Graf Brühl für den Antrag Menburg-Manteuffel ausgesprochen M wurde derselbe in Verbindung mit dem Zusaß der

mmission angenommen. :

ah 8. 15 fand in der Fassung der Regierungsvorlage An- nahme. u dem 8§. 16, welher von der Unzulässigkeit einer Doppelbesteuerung L Einkommens handelt, hatte die ertei ena einen Zusay beantragt, welcher bestimmt, daß in dem entsprechenden Falle die Ein)häßung und Heranziehung zu D Abgaben getrennt für jede Gemeinde unter entsprechender Anwendung der für die Veranlagung f. E geltenden Vorschriften statt- nden soll.

Der Unter-Staatssekretär Herrfurth bat, diesen Zusaß abzu- lehnen, da derselbe das ganze System der Staatssteuer in feinen Konsequenzen Ee 5

Herr Lindemann erklärte sih für den Antrag der Kom- mission, der hierauf vom Hause angenommen wurde. |

Ohne Diskussion wurden sodann die §8. 17 bis 26 gleich- ves in der Fassung der Kommission angenommen. (Schluß

s Blattes.)

Der Bericht über die gestrige Siyung des ibi der Abgeordneten befindet sich in der Ersten age.

Jn der heutigen (28.) Siß ung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tagesordnun die Fortsezung der ersten Berathung des ou betreffend die Anstellung und das Dienstverhältniß der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen im Gebiete der Provinzen Westpreußen und Posen und des Regierungsbezirkes Oppeln. :

Der Abg. Dr. Windthorst meinte, daß die Vorlage die Tendenz bekunde, das Volksshulwesen überhaupt auf den Staat zu übertragen. Dieses Bestreben sei viel gefährlicher als alle Kulturkampfgeseze. Man bestreite, daß die Vorlage der Verfassung zuwiderlaufe; aber selbst der Abg. Graf Schwerin habe dies eingeräumt. Eine weise Geseßgebung hätte deshalb {hon vorher eine Aenderung der Verfassung im Sinne der Vor- lage herbeigeführt. Der Minijter habe gesagt, daß das Ministerium nicht dieser Ansicht h aber er habe diese Ansicht nit begründet. Reiche die Zahl der Shulen nicht aus, so könne man neue gründen, ohne zu neuen Geseßen zu greifen. Nun zeige si aber die eigenthümliche Erscheinung daß die Neubildung katholisther Shulen ershwert werde. «Die Lehrer würden durch die Vorlage in. eiñe vollständige Abhängigkoit vom Staate gebracht. kfönné derselbén nicht zustimmen.

Der Abz vdn Körber widerlegte die Behauptung, daß die Vorlage mit der Verfassung im Widerspruche e Den Squlverhältnissen müsse ‘die Regierung größere Aufmerk- I zuwenden. Die Zahl der Evangelischen habe ent- chieden abgenommen. Auch für die evangelische Kirche müsse

mehr Mea werden. Während die Katholiken in Westpreußeh

194 P Standesgenossen in stellungsrecht verzichten. ;

Der Abg. von Zakrzewski bestritt, daß dem Geseß ir end- welche Tendenz des Wohlwollens zu Grunde liege ; der rfolg werde es beweisen. -

Der vi Wessel bezeichnete die polnishe Presse und Vereinsthätigkeit als diejenigen Elemente, deren verderbliche Thätigkeit den Geseßgeber zu Maßregeln wie die vorliegenden führen müsse. Die polnischen Zeitungen publizirten gewisser- maßen Projcriptionslisten von sogenannten „Verräthern an der guten Sache“ und wirkten überall vergiftend. Dem gegenüber shade es gar nichts, daß die pol- O Agitation einigermaßen beschnitten werde und endlih einmal merke, daß die Regierung Ernst machen wolle. Das Sculgeseßz selbst betreffend, würde erx höchstens den Städten mit über 10 000 Einwohnern das Vokationsreht zu belassen empfehlen; ganze Gegenden auszunehmen, dürfte h nicht empfehlen. Auberden hatte Redner Bedenken gegen den

. 33 und war deshalb mit einer kommissarishen Vorberathung urchaus einverstanden.

Bei Schluß des Blattes sprah der Abg. von Jazdzewski.

Jedes der Vorstandsmitglieder einer Aktien- gesellschaft, welche ihre pa eingestellt hat oder über deren Vermögen das Konkursversahren eröffnet worden ist, haftet nah einem Plenarurtheil der vereinigten Strafsenate des Reihsgerichts, vom. 9. Januar d. % strafrechtlih wegen Bankerutt s (8. 210, 2 und 3, und §. 214 der Reichs- Konk.-Ordn.) für unordentliche Buchführung oder Unterlassung der Bilanzziehung ohne Rücfsicht darauf, ob nah Gesellschafts- vertrag oder s\tatutarishen Einrichtungen die Führung der E der Gesellshaft nur einem Vorstandsmitgliede ausshließlih, oder ob sie einem hierfür speziell bestellten Ge- sellschaftsbeamten übertragen worden ist.

Die Leistung eines Falscheides vor einem beauf- tragten, im Allgemeinen zur Abnahme von Eiden zuständigen Richter, welcher dur die Eidesabnahme die Grenzen des ihm von dem Prozeßgeriht ertheilten Auftrages überschritten hat, ist dessenungeahhtet nah einem Urtheil des Reichsgerichts, I]. Strafsenats, vom 24. November v. J., als Meineid zu

bestrafen.

Eine Vereinbarung zwischen zwei untereinander in Kaufverhandlungen stehenden Parteien, daß Verkäufer den Kaufgegenstand dem Kauflustigen bis zu einem bestimmten Termin freihalte und keine entgegenstehenden Dispositionen treffe, e der Kauflustige eine Anzahlung leiste, welche bei einer Abstandnahme des Kau v vom Kauf bis zu jenem Termin zu Gunsten des Verkäufers verfallen soll, ist nah einem Urtheil des Reichsgerihts, IV. e aus

arren i R ae die Evangelischen nur 88. Seine

estpreußen würden gern auf das An- |

Jn der Zeit vom 8. bis 27. Mon und vom 29. März bis 17. April d. J. werden hierselbst die diesjährigen militärärztlihen Fortbildungskurse stattfinden und zur Theilnahme an denselben Ober-Stabs- und Assistenzärzte der Armee und Marine in größerer Zahl hier eintreffen.

Baden. Karlsruhe, 23. Februar. (Karlsr. Ztg.) Das Befinden des Erbgroßherzogs hat sich nach einer uten Nacht heute gebessert, doch werden Jhre Königlichen Ooheiten vos noch einige Tage hier verweilen müssen.

Die Erste Kammer hat das von der Zweiten Kammer bereits angenommene Geseß über die Feldbereinigung ebenfalls gutgeheißen.

Elsaß:Lothringen. Straßburg, 24. Februar. (Lds.- tg. f. Elj.-Lothr.) Jn der gestrigen (4) Plenarsitzung des andesaus\chusses stand zunächst der Etat der Verwal-

tung der Zölle, indirekten Steuern und des Enregistrements

auf der Tagesordnung. Bei dem Titel der Einnahmen „Ver- gütung für Erhebung-und Verwaltung der Branntweinsteuer und der Uebergangsabgabe von Branntwein“ erhob sih eine

Debatte über das Branntwein-Monopol. Dieselbe wurde von

dem Abg. Baron Zorn von/Bulach (Vater) eröffnet, welcher weitere

Erleichterungen für dieKleinbrenner als unumgänglich nothwendig

bezeihnete. Der Abg. Klein brachte u. A. den Vorschlag zur

Sprache, die Kleinbrenner für ihren Hausbedarf völlig von

der Steuer zu befreien. Der Staats-Minister von Hofmann

führte aus, daß die im Lande vielfach verbreitete Besorgniß, dem Monopol wohne eine Tendenz gegen die Kleinbrenner inne, {hon durch die Motivé der Vorlage an den Bundesrath widerlegt würde. Jn den Berathungen im Bundesrath seien dem Gese weitere Zugeständnisse für die Kleinbrenner einge- fügt, und man könne der Ueberzeugung sein, die Regierung würde das Jhrige dazu thun, daß den Wünschen der Klein- brenner auch bezüglih der Kontrolvorschristen und des Tarifs, welche vom Bundesrath festzustellen sind, Rehnung getragen werde; es sei ferner nicht zu vergessen, daß es jedem Staate freistehe, seinen Kleinbrennern aus dem Ertrage des Mono- pols einen Preiszuschlag zu gewähren; was das Gesetß selbst anlange, so wäre es im gegenwärtigen Stadium Sache der

Vertreter des Landes im tage, die Wünsche der elsässischen

Kleinbrenner zum Ausdruck zu bringen. An der weiteren

Debatte betheiligten sich außer den genannten Herren noch

die Abgg. Baron von Schauenburg, welcher sich für einen

Gegner des Monopols erklärte, Mieg-Köchhlin und Köchlin,

welch leßterer dem Vorschlage des Hrn. Klein beipflichtete.

Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Allgemeinen Einnahmen und Ausgaben des Etats der Ver- waltung der Finanzen und Domänen. Dieselben wurden ohne weitere Debatte genehmigt, nur nahm der Abg. Heush Anlaß, über die Einquartierungslast der Gemeinden um Hagenau Be- \hwerde zu führen, worauf der Staats-Minister von Hofmann erwiderte, daß die Militärverwaltung bestrebt sei, die vorhan- denen Uebelstände zu beseitigen, und daß au die Civil- S E O M suchen werde, den Beschwerden nah Möglichkeit abzuhelfen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war die All: gemeine Rechnung über den Landeshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1881/82. Dem Antrag der Kommission auf Er- theilung der Decharg. wurl,e nach einex kurzen Aeußerung des Abg. Köchlin Folge gëgeben: | ;

Schließlih wurde eine Reihe von Petitionen erledigt, und zwar zunäthst fünf Petitionen betreffend Schanfwirth- \chaftskonzession. Der Abg. Köchlin führte Beschwerde, daß das Vorgehen der Verwaltung zum Zweck der Verminderung der Wirthscaften oft zu rigoros sei, worauf der Ministerial-Rath Halley die Grundsäße der Verwaltung in dieser Frage darlegte. Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Köchlin, Klein und Dr. Gunzert {loß sich das Haus - dem Vorschlage der Kommission an, welhe für alle fünf Petitionen Uebergang zur Tagesordnung befürwortete, da entweder die Untersuchung der Sache noch nicht zu Ende geführt sei, oder der Petent die administrativen Jnstanzen noch nicht erschöpft habe. Bezüglich der Petition Nr. 17, Gesuch von vier ehemaligen französischen Militärpensionären, betreffend Erhöhung ihrer Pension, ersuchte der Abg. Dr. Gunzert, für die Zukunft reihlichere Mittel für diese Pensionäre zu verwenden. Die Kommission {lug vor, die Regierung zu e in dieser Angelegenheit im nächsten Jahre auf gleiche Weise wie im laufenden zu verfahren, und das Haus {loß si diesem Vorschlage an.

Oesterreih-Ungarn. Wien, 23. Februar. (Wien. Ztg.) In der gestrigen Sizung des Wehrausschusses wurde über das Gesetz betreffs des Landsturms verhandelt.

Pest, 24. Februar. (W. T. B.) Jm Unterhause er- klärte heute in Beantwortung einer Jnterpellati on wegen der landwirthshaftlihen Krisis der Handels-Minister, daß der internationale Oekonomen-Kongreß keine Vorschläge zur Besserung gemacht hätte, mit denen sich die Regierung nicht be- reits beschäfti t hätte. Der Minister verwies auf die vorjährige Zolltarifnovelle und darauf, daß der Minister-Präsident Tisza schon vor 11/7 Fahren ein Handelsbündniß dermittel- europäischen Staaten als bestes Schußmittel gegen die über- seeische Konkurrenz angeregt habe. Die Regierung habe sih mit der Frage auch beschäftigt, als Deutschland eine Znitiative in dieser Deteuna ergriffen hatte, doch seien Schwierigkeiten entstanden, welhe die Verwirklichung der Jdee verzögern. Gleichzeitig mit dem Ausgleichsgeses würde der allgemeine Zolltarif vorgelegt werden, welcher auf denselben Grundlagen beruhe wie die vorjährige Zollnovelle.

Schweiz. Bern, 24. Februar. (Bund.) Der vom eidgenössishen Justiz- und Polizei-Departement auf Grund der ersten Berathung des Bundesraths revidirte Entwurf zu einem eidgenössishen Shuldbeitreibungs- und Kon- kursgeseß ist vom Bundesrath genehmigt worden.

Großbritannien und Jrland. London, 24. Februar. (W. T. B.) Die angeklagten sozialistishen Führer Rein und Genossen erschienen heute wieder vor dem

olizeigeriht, wo die Vernehmung der von dem Staats- anwalt geladenen Zeugen fortgeseßt wurde. Die weitere Verhandlung wurde auf Sonnabend vertagt.

%. Februar. (W. T. B.) Lord Salisbury beab- ihtigt, in nächster Zeit zur Kräftigung seiner Gesundheit eine

eise in das Ausland anzutreten.

[arr , , , , Frankreich. Paris, 23. Februar. (Köln. Ztg.) Die estern in der S eputirtenkammer A Verhand-

fortgeseßt. Der Deputirte Wilson fuhr fort, gegen die eßigen Eisenbahntarife zu reden und erklärte: dieselben Ln dem französishen Getreide nachtheilig, weil die Ein- ganggtarie- das ausländishe Getreide bis ins Herz von Frankreih zu dringen, geraten Der Redner behauptete sodann, daß die Sn ahngesellshaften sih Unregel- mäßigkeiten und Mißbräuche zu Schulden kommen ließen, und verlangte schließlich die Haine der Tarifbestimmungen vom 20. September mit dem Bemerken: der Staat müsse wieder in den Besiß seiner Rechte "treten und dürfe niht auf dem Stand- punkt der Gleihberehtigung mit den Eisenbahngesellschaften verhandeln, denn dies verseße Frankreich in eine volkswirth- \chaftlich untergeordnete Stellung gegenüber den andern Nationen. Bis der Rückauf der Eisenbahnen erfolgt sei, müsse der Staat sich wenigstens durch neue Verhandlungen eine bessere Stellung schaffen. Der Arbeits-Minister ertheilte hierauf Auskunft über die Verhandlungen der Regierung mit den Gesellschaften und fügte hinzu: die Verhandlungen dauerten über mehrere Punkte zur Verbesserung der Tarife noch fort; die Verhand- lungen von 1883 seien jedoch, obgleich heftig angegriffen, eine der Ruhmesthaten der Republik. Die Rechte des Staates seien ungeschmälert geblieben. Der Staat müsse das Rüd- faufsrecht wie eine gewaltige Waffe in der Hand behalten, aber es sei auch niht außer Acht zu lassen, daß der Staat, wenn er 1882 die Eisenbahnen zurückgekauft hätte, sie mit höchsten Preisen E bezahlen müssen. Schließlich versprach der Minister, daß er fortfahren wolle, mit den Eisenbahn- gesellshaften zu unterhandeln. Der Deputirte Dreyfus be- gann mit der Bemerkung: An der Spiye der Eifenbahn- gesellschaften ständen Ausländer, dies erkläre die Eingangstarife. Der Tarif sei eine Steuer und müsse in den Händen des Staats sein, und das Parlament habe über die Tarife zu beschließen. Die Kammer vertagte sodann die Fortseßung der Verhandlung bis Donnerstag.

Das bis zum 1. Januar d. J. gelte Jahrbuch der französischen Jnfanterie ist im Druck erschienen. Dem- ufolge zählt diese Truppengattung 169 Obersten, 184 Oberst Vieutenants, 997 Bataillons-Chess, 4207 Hauptleute, 3419 Lieutenants und 2768 Unter-Lieutenants.

924. Februar. (W. T. B.) Die Meldungen über französisch-chinesische Schwierigkeiten werden von der „Agence Havas“ als unbegründet bezeichnet. Die Grenz-Regulirungsarbeiten seien lediglih durch ein Mißver- ständniß verzögert worden.

Die Union dex Gruppen der Linken der Kammer beshloß, für den Vertrag mit Madagaskar zu stmmen.

Spanien. (Köln. Ztg.) Die telegraphisch mitgetheilte Nachricht über die Einberufung von 50 000 Mann zu den Fahnen is auf eine den Rekrutirungsbestimmungen ent- \sprehende Maßregel ohne besondere politishe Bedeutung zurückzuführen. Der thatsächliche Bestand des Heeres ist gegenwärtig folgender: 50 000 Mann der Jahresklafse 1883, 40 000 der Klasse 84 und 70000 der Klasse 85, insgesammt N 160 000 Mann; die jeßt ausgehobenen Rekruten aber bilden nur den Ersaß für die Mannschasten der Klasse 83, welche demnächst in die Reserve übertreten. Wie der „Li eral“ ausführt, übersteigt indessen der thatsählihe Bestand von 160 Mann bedeutend die Aufstellung der Cortes, welche nur die Mittel zur Unterhaltung von 103 000 Mann be-

willigt haben.

Rumänien. Bukarest, 25. Februar. D. L. 2) General Angelescu ist zum Kriegs-Minister ernannt worden.

Bulgarien. Sofia, 24. Februar. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Gutem Vernehmen nach ist die Regierung mit dem Vorschlage Serbiens: nur die Wiederherstellung des Verhältnisses vor dem14. November v. J. in den Friedensvertrag aufzu- nehmen, nicht einverstanden, da bereits vor diesem Tage die G A H Beziehungen beider Länder abgebrochen waren, die serbishe Armee mobilisirt und die Grenze beseßt war. Die Regierung hat deshalb ihren Delegirten bei den Friedensverhandlungen in Bukarest beauftragt zu N daß ausdrücklihe Bestimmungen über die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen und die Demobilisirung der Armee in den Friedensvertrag aufgenommen werden.

Amerika. New-York, 24. Februar. (W. T. B.) D& Schatsekretär Manning hat sih in einem Briefe dahin ausgesprochen, daß, nah dem Werth der Einfuhr des ver- flossenen Jahres gerehnet, die Annahme der von Morrison beantragten Herabseßung des Zolltarifs eine Ver- minderung der Staatseinnahmen um 12 Millionen Dollars zur Folge haben würde.

Zeitungsstimmen.

Zum Branntwein-Monopol bringt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ folgende Notizen:

Der Ausschuß der s{lesishen Bauernpartei A am 19. d. M. in Breslau über das Branntwein-Monopol . . . und formulirte seine Ansicht in folgender Resolution:

„Der Ausschuß der \{chlesishen Bauernpartei \spriht fich aus sittlichen und finanziellen Gründen dahin aus, daß die Einführung des Spiritus-Monopols im Interesse des mittleren Und kleinen Land- wirths liegt, vorausgeseßt, daß durh eine Kontingentirung der Brennereien die Verarbeitung der Kartoffeln, auf deren Verkauf der Kleingrundbesißer angewiesen ist, niht beschränkt, und daß durch die dadur erzielten Einnahmen die Ueberweisung der Grund- und Ge- bäudesteuer an die Kommunen ermögliht und eine Erleichterung der Scul- und Armenlasten herbeigeführt werde. . . .“

Aschaffenburg, 22. Februar. Am Donnerstag berieth der landwirth\chaftlihe Klub Gmünden über die Branntwein-Monopol- Vorlage; sämmtliche Landwirthe erklärten sih für das rojekt, vor- ausgeseßt, daß bei den Verhandlungen unseres Finanz-Ministers mit der Oran die bekannten Wünsche der bayerischen Brenner und Landwirthe Berücksichtigung fänden. Mit Rücksiht auf die \chwere Belastung vieler Orte mit Gemeindeumlagen wurde mehrfach der Wunsch ausgedrückt, daß cine theilweise Verwendung der Monopol- erträge zu Gunsten der Gemeindeverbände stattfinden möchte.

Rottweil , 23. Februar. Die Handels- und Gewerbekammer t sih in ihrem Jahresberiht pro 1886 für Einführung des

ranntwein-Monopols aus.

Wie die „Post“ mittheilt, \sprah sich eine se r zahl- reih besuchte landwirthschaftliche Versammlung in isingen

vom 7. Dezember v. J., sowohl nah gemeinem Recht als au nach preußischem Allgemeinem Landrecht rechtsgültig.

ung über die Jnterpellation Thevenots wurde heute

Ober-Amtsbezirk Hechingen) am Sonntag einstimmig für das ranntwein-Monopol aus. i

Ueber das Branntwein - Monopol ftellt de 1E - r „Schwäbische Merkuc“ folgende Betrachtung an:

Der Entwurf eines Branntwein-Monopols für das Deutsche Reich ist nit mehr ein Phantasiebild, von den Einen mit Lust, von den Andern mit Grauen in größerer oder geringerer Ferne erblickt, sondern ein leibhaftiges Wesen, greifbar und nahe. Am kommenden Montag soll im Reichsta die erfte Verhandlung darüber stattfinden. Welche Kraft und Schneidigkeit des leitenden Staatsmanns, in wenigen Wocen einen so umfassenden Vorwurf zu spruchreifer Gestaltung zu bringen! Welche Willigkeit und Arbeitsfreudigkeit aber au bei den verbündeten Regierungen, an den umfassenden, ermüdenden Vor- rom g E L ihnen allerdings erleibtert durch den Hinblick auf den finanzie Ertrag, welchen die Staaten beim Gelingen des Projekts sid) es sprechen dürfen. Es soll derselbe nah der Berehnung der Vorlage für das ganze Reih auf 303, \päter 335 Millionen Mark jährlich, na Abzug aller Unkosten, \sich belaufen. Die Summe klingt ungeheuer- li, verliert aber diesen Schein soglei, wenn man an die Summen denkt, welche andere Staaten jährlich aus der Branntweinsteuer zichen: Frankreih 200 Millionen, Gngland 300, Rußland 600, Nord- Amerika 300; sämmtliche genannten Staaten ohne Monopol. Bisher zog Deutschland aus dem Branntwein 53 Millionen. Daß es bei dieser läherlih kleinen Summe aus einem der Besteuerung im höchsten Grade würdigen Gegenstand auf die Dauer sein Bewenden uit haben kann, darin ist Alles einig. Nun aber seßen die Gegner eines deutshen Monopols gerade an der Vergleichung mit den andern Staaten ihren Widerspruch ein, indem sie sagen: Warum können nicht auch wir folche Summen gewinnen ohne Monopol, ohne diese grundstürzende Maßregel? Sie vergessen nur, daß das Monopol für Deutschland gerade nicht grundstürzend, fondern erhaltend ist. Die seitherige Branntweinerzeugung kann bei Einführung des Monopols im Wesentlichen erhalten werden, theilweise s\ogar in größerer Bequemlichkeit als bisher; nicht fortbestehen kann fie, das sagen wenigstens alle Sachverständigen, bei Einführung eines hohen Besteuerungsfußes und solcher Besteuerungsarten, wie in den genannten fremden Ländern. Dazu kommt noch etwas Anderes: für das Monopol wird die Mehrheit des Reichstages sehr {wer zu erlangen sein, noch s{chwerer aber für eine Hocbesteuerung, . . Die wirthschastlichen und staatlichen Dinge liegen eben in Deutsch- land. so verwickelt, daß zur Durchführung großartiger Maßregeln fo gewaltsame, an sib niht erwünschte Wege, wie die des Monopols, n werden müssen, wenn etwas zu Stande kommen soll; mit 5rfolg vielleicht erst, wenn cinmal, was ja auch vorkommen könnte eine freisinnige Regierung, wenn auch nicht im Sinne des heutigen darteinamens, an der Spiße steht. Diese würde sih {werlich anders elfen können, als dur die dem heutigen leitenden Staatsmann so schwer verübelten „gewaltthätigen“ Entwürfe. Oder wird Deutschland warten wollen, bis die äußere Noth es einmal zwingt, die Schul- streitigkeiten an den Nagel zu hängen und frishweg zu thun, was zweckmäßig ist ? Wir möchten dem Vaterlande fsolhe Erfahrungen er- spart wissen, die es dahin bringen könnten.

Die (in Stuttgart erscheinende) „Deutsche Reichs- Post“ schließt einen längeren Artikel über das S Monopol, wie folgt:

Zweierlei Bedenken find uns auch {hon von Freunden der Finanz- reformpläne der Reichsregierung eutgegengehalten worden: es sei über- haupt fatal, wenn der Staat mit dem Brauntweinhandel si einlasse, was so bedenklich an den englishen Opiumhandel und Anderes erinnere, und in den Händen einer \{lechten Regierung sei das Monopol eine gefährliche Macht. Was das erstere betrifft, so ist doch darauf hinzuweisen, daß mäßiger Genuß des Brannt- weins nichts Unrehtes und Unsittliches ist, und daß der Staat eben dur das Monopol, wie wir gezeigt zu haben glauben, das kräftigste Mittel in die Hand bekommt, der Unmäßigkeit und Ge- sundheitsgefährlihkeit des Branntweingenusses entgegenzuwirken Und was den andern Punkt betrifft, so weist, wie wir glauben, der erbitterte Kampf, den der Freifinn und die Demokratie und alle Gegner der bestehenden Reichs8gewalt gegen das Monopol aufgenommen haben, uns unsere Stellung zum Monopol an. Es handelt sich darum, unserer trefflich geleiteten und von den edelsten Absichten beseelten Reichsregierung, an deren Spiße unser Kaiser Wilhelm, berathen von seinem großen Kanzler und im festen Einvernehmen mit den ver- bündeten Fürsten steht, Hülfe und Stärkung zu gewähren, damit sie unbeirrt dur kleinlihe Nörgelei und nicht beengt durch beständige Geldnoth, ihre hohen Aufgaben verfolge und auh für Zeiten der Noth und Gefahr nicht versiegende, kräftige Hülfsquellen habe. Wir sehen nicht in die Zukunft, wir wissen, nicht, wer in 50 Jahren das Deutsche Reich regieren wird. Aber eines sehen und wissen wir: das Reich bedarf zu seiner und seiner Glieder gedeihlihen Entwicklung reihliherer Mittel als bisher. Geben wir sie ihm, che es zu spät ist.

Armee-Verordnungs-Blatt. Nr. 3. Inhalt: An- legung von Trauer zu Chren des verstorbenen Chefs des Hessischen ents Nr. 80, Generals der Infanterie, von Boyen.

erschmelzung der Festungs-Dotirungs-Kassen und der extraordinären Festungsbau-Kassen in je eine Festungsbau-Kasse. Tränkeimer der Kavallerie. Unter Stellung à la suite ihres Truppentheils be- urlaubte Offiziere. Musterung der Pioniere. Förderung der Zwecke des Vereins „Invalidendank“. Feldgeräths-Etat für ein Kavallerie-Negiment. Feldgeräth. Ressortwechsel hinsichtlich Bearbeitung der die Fahnen 2c. und Fahnen- 2c, Bänder betreffenden Angelegenheiten. Anstellung der Militäranwärter bei Privat-Eisen- bahnen. Tekturen und Nachträge zur Wehr- und Heerordnung. Wohlthätigkeit. Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. Vorräthighaltung von Formularen.

Landtags- Angelegenheiten.

__ Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes, betr. die Errichtung ünd Unkèrhaltung von Fortbilsuxgs\hulen in den Provinzen Westpreußen und Posen, zugegangen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

e Zur Errichtung und Unterhaltung von Fortbildungsshulen in den Provinzen Westpreußen und Posen werden dem Minister für ane und Gewerbe aus Staatsmitteln jährlich 200 000 # zur

erfügung gestellt. 5 Der Minister für Handel und Gewerbe ist ermächtigt, den Arbeitern unter 18 Jahren (Gewerbeordnung §. 120) an denjenigen Orten jener Provinzen, in welchen eine Fortbildungs\chule errichtet

worden ist, die Verpflichtung zum Ae derselben aufzuerlegen.

Die auf Grund dieses Gesetzes zu leistenden Ausgaben sind vom 1. April 1887 ab in den Staatshaushaltsetat aufzunehmen.

Begründung.

Unter den Maßregeln, welche der zunehmenden Ausbreitung des nen Elements im Osten des Landes Einhalt zu thun und den estand sowie die Entwickelung der ‘deutschen Bevölkerung sicher zu stellen vermögen, ist die Förderung des deutshen Schulunterrihts von entsheidender Bedeutung. Für die Arbeiterbevölkerung aber, deren Kinder hauptsächlich auf die Volksschulen angewiesen sind, wird dur dasjenige, was der Staat zur Hebung der leßteren anzuordnen vermag, ein ausreihender Schuß gegen die Ein- wirkung polnischen Wesens noch niht gewonnen. Es is häufig beobachtet worden, daß selbst die in den deutschen Schülern dieser Anstalten gepflegten Grundlagen deutsher Sprache und Gesittung sehr

Die Bereitwilligkeit der Regierungen war.

bald nach dem Austritte aus der Schule durch den Einfluß polni Umgebungen völlig unterdrückt worden snd. Die Bait polnisher dieser Thatsache machtlos gegenüber, weil ibre Wirksamkeit mit dem 14. Lebensjahre der Schüler endet. Deshalb - ist es von Wichtigkeit daß die Fortbildungéschule nah Möglichkeit Boden gewinnt, um namentlich bei den deutschen jugendlihen Arbeitern, bis diese völlig erwa sen sind, die in der Volksschule in ihnen entwickelten Elemente deutfcher Bildung weiter zu pflègen und vor der Vernichtung zu bewahren. Bisher if dic Errichtung solher Schulen der Initiative der Gemeinden überlassen geblieben, während si der Staat auf die Bewilligung von Zushüssen für einen Theil derselben beschränkt hat. _In Foige dessen sind in Westpreußen und fofen nur an fehr wenigen Orten +Fortbildungs\hulen entstanden. as hier jeßt nachgeholt werden muß, ist von solcher Bedeutung daß die Erfüilung dieser Aufgabe von den Gemeinden in Landestheilen mit gemischter Bevölkerung nicht zu erwarten ist; soll sie mit Erfolg ge rae Ä "ist de je T L erreichen, daß der Staat die ) und Verwaltung der Fortbildungsschulen überni die dazu erforderlihen Geldmittel bergiebt. s E

Es wird beabsichtigt, i ta % á

58 wird beabsichtigt, in den Provinzen Westpreußen und Pos an etwa, 115 Orten von mehr als 2000 Eine gende und P einer Reihe kleinerer Gemeinden mit Gewerbebetrieb Fortbildungs- schulen ins Leben zu rufen. Da die Kosten jeder solher Anstalt jähr- lih mindestens 1200 4, nit selten aber noch bis zur Hälfte mehr betragen, so ergiebt _ sich ein Gesammtbedarf von jährlich rund a T N us eher G 8. n des Gefeßes für den in

enden Zweck ressortmäßig dem Minister für Hc Gewerbe zur Verfügung ne wird. R e DORE. E Zu §. 2.

Durch die Bestimmung in Absaßy 2 des §. 120 der Gewerbe- ordnung, der zufolge die Gewerbeunternehmer ihren Arbeitern unter 18 Jaÿren die Zeit zum Besuche einer Fortbildungs\hule zu gewähren haben, ist bereits eins der Hindernisse, welche die Wirksamkeit solcher Anstalten beeinträchtigen können, unschädlich gemaht. Ebenso wichtig aber ist es in Gegenden mit einer Bevölkerung von gemischter Nationalität, daß die jugendlichen Arbeiter regelmäßig zum Besuche der deutschen Fortbildungs\chulen verpflichtet und erforderlichen Falles ange- halten werden. In dieser Beziehung entbehrt die Gewerbeordnung einer direkten Vorschrift, indem sie a. a. O. nur zuläßt, daß die Ver- pflichtung zum Besuche einer Fortbildungs\chule, soweit dieselbe nicht landesgeseßlih besteht, durh Ortsstatut begründet wird. Da nun eine solche landesgeseßliche Bestimmung bis jeßt fehlt, und auf die Einführung der ‘Sculpflicht durch Ortsstatut in Gemeinden von überwiegend polnischer Zusammenseßung niht zu rechnen ist, so rect- fertigt sich die im §. 2 des Geseßes für den Ressortminister vor- geschene Ermächtigung, die Arbeiter unter 18 Jahren an den mit einer Fortbildungsshule ausgestatteten Orten in Posen ‘und West- preußen zum Besuche dieser Mien M verpflichten.

u §, 3.

Die auf Grund dieses Gesetzes zu leistenden dauernden Au werden so schleunig als mögli derart festgestellt Sieg gaben vom 1. April 1887 ab ordnungsmäßig in den Staatshaushaltsetat aufgenommen werden können. Bis zu diesem Zeitpunkte werden sie aus den bereitesten Staatsmitteln bestritten und außeretatsmäßig in der Rechnung nachgewiesen werden.

Statistische Nachrichten.

Den „Statistischen Mittheilungen über das Großherzog- thum Baden“, Band V. Nr. 1, entnehmen wir, daß nah N Vors läufigen Ergebnissen der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 die anwesende Bevölkerung Badens 1600839 gegen 1570254 am 1, Dezember 1880 beträgt. Sie hat also im Ganzen um 30585 oder um 1,95 9/0, im Jahre durchschnittlih um 6117 oder um 0,39 %/ zu- genommen. Die Veränderung der Volkszahl ist das Ergebniß des Ünterschiedes zwischen der Zahl der Geborenen und der Gestorbenen einerseits, und des Unterschiedes zwischen der Zahl der aus dem Lande Zu- und Weggezogenen andererseits. Jener erstere Unterschied stellt in den europäischen Ländern in der Regel, in Baden bisher ohne Aus- nahme einen Uebershuß der Geborenen, dieser leßtere seit lange eben so regelmäßig cinen Ueberschuß der Weggezogenen dar. Der erstere beträgt in Baden flir die fünf Jahre zwischen den en Zählungen etwa 81 000, mithin, da die Zunahme nur auf 30585 sich beläuft, der Ueberschuß der Weggezogenen über die Zugezogenen etwa 50 000. Von dem Wegzuge treffen \{chäßungsweise etwa 48 000 auf die über- secishe Auswanderung, welche bekanntlih in den Jahren 1880 bis 1883 eine außerordentliche Höhe erreihte und immer noch stark ift, während sie in_der leßtvorhergehenden Zählungsperiode im Ganzen \{chwach war. Somit kommt der dur die Bewegung der Bevölkerung über die Landesgrenzen entstandene Verlust fast aus\{ließlich auf die Auswanderung nah überseeishen Ländern, wesentlich nah den Vereinigten Staaten von Amerika, wogegen die nah Nachbarländern und anderen europäischen Staaten Weggezogenen und die von dort nah Baden Zugezogenen der Zahl nah sich nahezu ausgleichen.

_Die Zunahme der Bevölkerung von 1880 bis 1885 ist verhältniß- mäßig gering. Sie ist shwacher als diejenige, welche bei den seit 1858 stattgehabten Volkszählungen, mit Ausnahme der von 1867, sih her- ausstellte. Insbesondere steht sie hinter der Vermehrung von 1875 bis 1880 zurüdck, welche 63 075 oder 4,20%, im Jahre 12615 oder 0,84%/9, also mehr als das Doppelte betrug. Die Veränderung des Bevölkerungsstandes ist keineswegs gleichmäßig im Lande; vielmehr treten erhebliche Verschiedenheiten hervor. Von den 11 Kreisen haben an Bevölkerung in der Zeit vom 1. Dezember 1880 bis dahin 1885 3 zugenommen, nämlih: Konstanz um 0,88%, von 131 394 auf 132 563; Freiburg um 1,529/6 von 206 720 auf 209 853; Lörrach um 1,02%/0, von 92363 auf 93 305; Offenburg um 1,25%, von 155 138 auf 157 081; Baden um 0,16%, von 134 530 auf 134 749; Karlsruhe um 5,29%, von 272 443 auf 286 854; Mannheim um 9,71°/0, von 124 121 auf 136 169; Heidelberg um 2,45%/6, von 143 386 auf 146 899; 8 abgenommen: nämlich Villingen um 0,44, von 70 629 auf 70 318; Waldshut um 2,51, von 80309 auf 225; Mosbach um A von 159 221 auf 154 823. Von den 52 Amtsbezirken haben an Bevölkerung 25 zu- und 27 abgenommen. Bei diesen bewegt 8 die Veränderung zwischen einer Zunahme von 12,779%/6 und einer Abnahme von 6,78°/9. Von den Gemeinden sind 647 an Einwohnerzahl ge- wachsen, 926 gefallen, 32 unverändert geblieben. Unter den Gemeinden verhalten sich wie gewöhnlih Stadt und Land hinsichtlich der Be- wegung des Bevöslkerungsstandes sehr verschieden von einander. Die Bevölkerung _ der 114 (nun nach der Vereinigung Mühlburgs mit Karls- ruhe 113) Städte ist von 495 722 auf 525 079 oder um 31 357 oder 8,33% gestiegen, diejenige der 1492 Landgemeinden und selbstständigen abgesonderten Gemarkungen von 1078 209 auf 1 075 760 oder um 2449 oder 0,23% gefallen. Die Stadtgemeinden von mehr als 10 000 Ein- wohnern weisen folgende Vai auf :

: 8 1880 Zu- resp.Abnahme. Mannheim ... ., 61210 gegen 53465 N j Karlsruhe (m. Mühlburg) 61074 53518 Sreiburg L. A LSIO 36 401 Pforzheim . 27 207 24 037 erd. 26 927 24 417 Konstanz . 14 598 13 372 Baden . 12 782 11 923

11 745 12 356 A a O E378 + Abnahme der Einwohnerschaft von Rastatt erklärt sih dur den Abzug eines Bataillons -der Garnison. Im Ganzen haben die genannten Städte von 240 862 auf 268 505 zugenommen, um 27 643 oder K ,48 {G ® as die Gliederung der Bevölkerung anbetrifft, so sind zunächst nach dem Geshleht 782087 männlihe und 818 Leo Tublide M wohner oder auf 100 männlihe Einwohner 104,7 weibliche gezählt worden. Jene haben gegenüber der Zahl von 1880 um 16 777 ‘oder 2,29/0, diefe um 13 803 oder 1,7 %/% zugenommen.

Nat der Religion find 1 C05 704 (62,8 °/;) Katboliken, 564 (95,3 °/o) Evangelische, 27 052 (1,7 9/9), Juden L 1219 (0,2 2/0) s gehöri e sonstiger Bekenntnisse. Gegenüber der Zusammenseßung der Bevöl! erung von 1880 liegt hierin eine Zunahme der Katholiken um 12766 oder 1,3 °/%, der Evangelishen um 19017 oder 3,5 ‘“/9 und eine Abnahme der Juden um 226 oder 0,83 °%/, der Angehörigen fousligee pr are g 972 oder 23,3 %. s

2 vorübergehen anwesend sind 12957, als vorübergehend ab- wesend 11 207 Personen gezählt, während 1880 die Zahl ged ersteren zu 19 831, die der leßteren zu 10 003 ermittelt worden ist.

Aktive Militärpersonen waren 15 971 vorhanden.

A Die Zabl der Haushaltungen hat sih zu 329 635 ergeben, gegen 322 560 im Jahre 1880, also um 7075 oder 2,2% mehr. Sie ift mithin in etwas stärkerem Maße als die Bevölkerung (1,95 °/9) ge- wahsen. „Infolge dessen ist die Durchschnittéhaushaltung etwas kleiner ge abre M Ne Haushaltung kommen 4,66 Einwohner gegen 4,87

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

__ Wie die „Chemiker-Zeitung“ mittheilt, bestätigt H ihr - richt von der Entdeckung eines neuen Ele uts L E manium , dur Professor Winkler in Freiberg, vollinhaltliG. Nach einer, der «Chemiker-Ztg.* von dem Entdecker überschickten, soeben erschienenen Abhandlung enthält das bei Freiberg von A. Weisbach ge- fundene und „Argyrodit“ genannte Mineral 73 bis 75% Ag., 17 bis 18/0 8.,, 0,21 °%/ Hg., geringe Mengen Fe. und Spuren von As. Die oft wiederholte Analyse ergab stets einen 6—T7 ©% betragenden Verluft, ohne daß es nach dem gewöhnlihen Untersuhungsgange mög- lich war, den fehlenden Körper zu entdeken. Nach mehrwöchentlihem SUN gn H R, daß der Argyrodit ein neues, dem ntimon fehr ähnliches, aber doch {har \ i - [B Sis enthält. S I 008 R E E Das bereits seit längerer Zeit angekündigte neue - deutschungs-Wörterbuch, welches von Ven Bülföaebeiter im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Regierungs-Rath A L M V die b orben, ist nunmehr erschienen (Berlin, bei ; . Korn). ir behalten uns vor, auf da in Besprediung zurszufommen f das Werk in besonderer _— Schueler (Hauptm.), Die Feldbefestigung in Bei- spielen für Offiziere aller Waffen. Mit 33 L L Tru gedruckten Holzschnitten und 6 Tafeln in Steindruck. 3 K. E. S. Mittler u. Sohn, Königlihe Hofbuchhandlung, Berlin Kochstraße 68—70. Es fehlte der deutschen Militärliteratur noch an cinem Buche, welches die Anordnung und Ausführung aller Arten der Feldbefestigung lehrt: cin für alle Offiziere ebenso wichtiges wie wegen der hierbei erforderlichen tenishen Kenntnisse shwieriges Gebiet, auf welchem si ges{ickt und entschlossen zu bewegen denno unerläßlich ist, seitdem die große Feuerwirkung der heutigen Schuß- waffen gebieterish fordert, Deckungen im Terrain fi zu verschaffen. Der durch seine Lehrthätigkeit besonders sachkundige Verfasser giebt zu diesem Zweck eine Reihe von Musterbeispielen und erläutert sie zugleich durch zahlreihe Abbildungen, nämlich: die Befestigung von pu fa N es Art, E eines Waldes, einer Detache- ments- und Divisionsstellung, eines Flußüb 8 ie Y iei Brüfenkopfes g Slußüberganges und die Anlage E anderungen eines Naturforschers i - layishen Archipel von 1878 bis 1883, ats us o. 1A Mitglied der Schottischen geographischen Gesellschaft, der Zoologischen Gesellschaft in London, des Anthropologischen Instituts von Groß- britannien und Irland. Autorisirte Deutsche Ausgabe. Aus dem Englischen von Reinhold Teuscher, Dr. med. Mit sehr zahlreihen Abbildungen nah den Skizzen des Verfassers, einer Farbendrucktafel und drei Karten. Erster Band. Jena, H. Costenoble, 1886. gr. 8. S. XV u. 300. In dem vorliegenden Werke wird das Intercssanteste aus den Reisenotizen zusammengestellt, welhe der englishe Gelehrte Forbes während einer Wanderung durch die Kokos - Keeling - Inseln, Java und Sumatra aufgezeihnet hat. Der Verfasser bezeichnet bescheiden seine Mittheilungen nur als eine Ergänzung der genauen und vollständigen, von A. R. Mallace erstatteten Berichte über die ostindishen Inseln. Dennoch hat er in den auf die Tüneslaut-Inseln bezüglichen Kapiteln cinige ethnologische Notizen bringen können, welche neu und interessant sind. In den drei Abschnitten befchreibt der Verfasser eingehend Natur- und Bildungs- geschichte dieser asiatischen Gebiete, berichtet über die Eigenthümlich- teiten, Sitten und Gebräuche der Bewohner, giebt namentli eine genaue Darstellung von der herrschenden Religion und dem Aber- glauben in Java und Sumatra und widmet überdies dem Thier- und Pflanzenleben eine besondere Aufmerksamkeit. Die mannigfachen E ad R tas Naturmerkwürdigkeiten, Oertlichkeiten muckgegenstände tragen zur Veran iun Beschreibung bei \chaulihung der lebhaften ___— Die Antiquariats- und Buchhandlung von Stoll &L in Freiburg in Baden hat über ihr attamari] Get A den Katalog 52 veröffentliht. Derselbe führt 1500 Schriften auf, betreffend Geologie, Geognosie, Krystallographie, Mineralogie, Mineralchemie, Hydrographie, Paläontologie und Reisen, und enthält einen Theil der Bibliothek des verstorbenen Geheimen Hofraths Prof. Dr. Heinr. Fischer in Freiburg. ; E Wilh. Kochs & Reimers Antiquariat in Königsberg in Pr. hat Katalog Nr. 17 ausgegeben. Derselbe enthält ein Ver- zeichniß von 573 Schriften aus den Gebieten der Rehts- und Staats- wissenschaft. Die in dem Katalog zuleßt zusammengestellten 46 Schriften gehören der neueren juristishen Literatur, aus den Jahren 1880— 1886, an. Unter den im Katalog aufgeführten Werken befinden sich viele E ut __— Centralblatt für Rechtswissenschaft. Unter Mit- wirkung von Ober-Landesgerihts-Rath Achilles N Beilin, rof. 1s in Jena, Hof- und Gerichtsadvokat Dr. W. Fuchs. in Wien, E Garecis in Gießen, Landgerichts-Rath Dr. G&upp in Tübingen, Geh. Rath Hübler in Berlin, Wirkl. Legations-Rath Kayser in Berlin, Kammergerihts-Rath Keyßner in Berlin, Geh. Rath. Klostermann in Bonn, Prof. F. Stoecrk in Greifswald, Geh. Nath Sydow in Berlin Prof. UÙmann in Wien, Reichs-Ober-Handelsgerichts-Rath a. D. Voigt in Hamburg, Geh. Rath Wach in Leipzig, hêrausgegeben von Dr. von Kirchenheim, Dozenten der Rechte in Heidelberg. Fünfter Band. Fünftes Heft. Februar 1886 (ge{lossen 2. Februar 1886). (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Gnke. 1886.) Inhalt: A. Ausländischer Literatur- bericht 1880—85 3 Die s\panishe Rechtsliteratur in der Periode 1880—85. Von Herrn Prof. Olorit in Valencia. B. Besprehungen. I. Allgemeines und Rechtsgeschichte: Kohler. -Das Recht als Kultur- ersheinung. Vidmar, C. J. Introductio in Corpus jaris utriusque cum canonici tum civilis Romani. Naber, J. C. De vormende kracht van he Romeinsche ‘Recht. Bremer, - F. P. Franz von Sidckingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten Claudius Cantiuncula's über die Rechtsansprüche der “Sickingenshen Erben. I]. Privatreht: Roby, H. “I. An Introduction to the study of Justinians Digest,— Stobbe, O. Handbuch des deutschen Ptivatrechts. Nönne, L. von. Ergänzungen und Erläuterungen des Allgemeinen Landrechts. Höhne, C. Der sogenannte Leihvertrag. Eichhorn, G. Das Testament. Stubenrau. Kommentar zum österreichischen allgemeinen bürgerlihen Geseßbuche. Haberstih, J. Hand- buh des \{chweizerishen Obligationenrehts. 111. Civilprozeß: ah, A. Handbuh des deutschen Civilprozeß - Rehîs. Rocholl. Die Feststellungsklage im heutigen Klagensystenm. IV. L A o E Binding, K. Handbuch des Straf-R. Speßhardt, . b. Der Versicherungsbetrug im R.-Str.-G.-B. unter Berücksichtigung der wichtigsten ausländishen Geseßgebungen dar- gestellt. Kleinfeller, G. Die bayerische Uteratur über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Anschluß an die gleichzeitige Geseßgebung. H irhenrecht: Meyer, O. Zuk Geschichte der rômisch-deutschen a e. Stegemann, V. Die Geseße der evangelisb, lutberit en Kirche der Provinz Hannover aus der Zeit vom 9. Oktober 1864 bis 24. uni 1885. VI, Staats- und Verwaltungsreht: Meyer, G. Lehrbuch des deutschen Staats-R. 2. Auflage. —* Maret, G. Studien über die Entwickelung der Verwaltungslehre in. Deutschland