e R H E S D, B a © & ? e y €,; . D b ck S d
Ls M fir gros E reinen Age bei ordinärem DipeeanEwes Ffanmte gewonnene Bronniwon zu o e pr die e amiligor bis auf 15 Ie unenigueas zu lee Dane deSiade sein, ebenso- Zu 8. 26 Nerkauf 9 i e er euerung des Branntweins ein, sondern es ist au erschluß steben, ferner die sonst von der erbchörde für erforderli wenig, wie die Verpflichtung in beschränktem aße den weiteren Die Anl Tibtlih, wie c erkauf von Branntwein in das Ausland im Allgemei : : h eine bedeutende Verminderung der Branntweinschänken dabei mögli 4 erachteten Einrichtungen genügen. Zum größeren Schu werden } Trans rt gegen eine nach festen Sâßen geregelte Vergütung zu Erörterun RT rae g My g Mey mer Moe: s nah den augelelihn verzichten und die öffentliche Versteigerung desselben Lie Milan E C e die Menopefeemarteng QuBEnn oder auszuführen. und in Aussicht genommen. Zuglei bedeutet das Monopol allen | thunlichst auch die Räume, in denen die Sammelgefäße aufgestellt | übernehmen. Wäre die Monopolverwaltung genöthigt, im Wege für Trinkbranntwein gestalten. Danach b ftebt reußen at etailpreise gewi en vorber zu bestimmenden Zwischenräumen in Aussicht zu nchmen | behaltung des Branntw pan der 2 tung ist jedoch die Jud anderen Besteuerungsformen gegenüber cinen wihtigen g sind, unter amtlichen ¿Mitverschluß zu nehmen sein. Die Sammel- | freier Vereinbarung Transportmittel und Personal zu beschaffen, l \ied zwishen dem bei glasweisem Versch R R van fder nter- | haben. Bei der Aufnahme der bezüglichen Bestimmung in das Geseß | gegen Erlegung von 9 “ fü E N 1 fostenfrei und darüber hinaus orts{ritt, indem nur bei ihm volle Sicherheit gegen gistige und gefäße werden zur Vereinfahung des Dienstes dex die Abnahme des | würde sie voraussichtlich häufig übertriebenen Forderungen oder Aleinverkauf ju zablenden Preise. Ei A y pn n: ei sonstigem | mußte aber selbstverständlich die Befugniß zu anderweitigen Verkäufen Beamten ul überdies s i geitattet. Den Besißexn kleinerer verfälshte Fabrikate geboten werden kan. N : ranntweins besorgenden Beamten ünd zur Erfparüng von Beamten- | sonstigen Schwierigkeiten begegnen. Für kleine Brennereien im Sinne künftig fortfallen und der Siaats E erte wird | ausdrüdcklih vorbehalten werden, da die Verwaltung anderenfalls etwaigen | ermäßigung zugeskünden w de im §. 21 Abs. 3 erwähnte Preis- Gewährt daher das Monopol dem Konsumenten {hon nah dieser | kräften in der Regel so groß angelegt werden müssen, daß fie eine | des §. 17 ist die Verpflichtung zum unentgeltlichen Transport des für die Monopolverwaltung anzunehmend P esl S ae. der | Koalitionen der Bieter preisgegeben sein würde. Dies ist die Bedeu- | Ausfuhrvergütung der Steu en fönnen. Die im Abs. 4 erwähnte Richtung bin wesentliche Vortheile, so belastet es ihn auch nit in | §- bis 10tägige Branntweinausbeutes aufnehmen können. Zur Er- | Brauntweins auf eine Entfernung von 5 km eingeschränkt worden, in welcher Form R nden Vershleißer — gleihviel | tung der Bestimmung, na welcher der zur Ausfuhr bestimmte | sondern für R Steuer if niht für Rechnung des Reichs, dem Maße, wie jede andere Steuer, welche einen gleich hohen Ertrag | leihterung in Fällen, in denen die Einrichtung geeigneter Râume zur | weil für die meist in ärmlichen Verhältnissen befindlihen Besißer der- festzuseßenden Preise E ay D f m dem gleichen im Tarif | Branntwein nur „in der Regel“ zur öffentlichen Versteigerung zu | Steuer vereinna my gig Semer gentere 99 B AENREEE abzuwerfen bestimmt ist. Denn das Monopol ist die einzige Ver- | Aufftellung von Sammelgefüßen nit oder nur mitaunverhältnißmäßig | artiger Brennereien eine weitergehende Verpflichtung eine zu große 2 M und hôöcstens 3 M für das Liter V S Preis vaNe MndeLent bringen ift. ) 78 brauds\teuerform, welche den Konsumenten, also denjenigen, der nah* | hshen Kosten möglich i\t, kann an Stelle der Sammelgefäße die | Belastung mit ih führen würde. genommen. Wird der Preis auf das Mittel. L r in Aussicht R, Rofit z Zu S. 28. Da die im §. 78 b Fus 1 “B p E, der Absicht des Geseßes besteuert werden oll, unmittelbar trifft. Es | Benußung zuverlässiger Meßapparate gestattet werden. Die Entschei- S so würde das Lit ; Du f das Mittel von 2,50 Æ normirt, Die Bestizamung îm §. 28 rechtkfertigt sich durch das Bedürfniß, | in seh beshrä "ie E ASMANEE sich in der Regel [bsicht de eßes n J Zung 3 ! ¿BapPar é Zu §. 23. irde das Liter ordinären Trinkbranutweins bei 334 pCt. Alkohol- | den Veririe! A EEA : 1s Bedürfniß, | in sehr besGränkten Räumlichkeiten befinden, welche di bedarf also nit, wie bei den anderes Berbrauhösteuern, einer Heber" duns dier steht aussclietis der Bteneryevörde s Der Die Festsezung des den Brennereibesizern für ihren Branntwei gehalt 834 4 und bei 40 pCt. Alkoholgehalt 1 H kosten. Gegen- | trä Ea cieb von Heilmitteln durch die Apotheker nicht zu beein- | von Sammelgefäßen oder Meßapparaten ohn baulich * tate â änd ¿n Kon- iemens|che eßavparat, welcher für diese Fälle in Ausfi - zung Des Den - 1Bern Jur ll T n be tot er E 0 B Tf En O gen. j : : G è va e erun ament A E U P Fei De er u Et L “-. N E ist befindet si wi eit in B yern Jtalien zu zahlenden Preises wird in der Regel nicht für ein einzelnes Betriebs- über den lepigen Preisen des Branntweins liegt hierin für die Zu 88. 29 und : nit zulaffen, und da die Vermögensverhältnisse ibrer B bee summe ¿vierer N pes v ten hier I zen und mit sinemimen t N L befindet & 2 que 3 b R a E Italien, | hr, sondern für längere Zeitabschnitte im Voraus und so zeitig zu meisten preußischen Provinzen eine niht unerheblihe Preiserhöhung Es entspricht dem Bedü if h S 30. ene wenig günstig sind, so entspriht es der Billigk per er Höbe der Steuer wahsenden Preisaufschlag. Rußland und Schweden - im Gebrau und 99 im Allgemeinen Hr, cangere 5 mitte 1m Soraus j in den and f ; d gf ebe FreISero Ung, Gs cht dem Bedürfniß der Konfumenten, daß Gastwirthe, | Brennereibesitz .° , prId _Billigkeit, den Keine der übrigen E oeioemen bietet ferner dis Möglichkeit, befriedigende Pins ergeben. a wird allerdings weiterer Erfah, erfoigen L gt DAR O Brennereien ihre Vorkehrungen danach zu Wege p. r G E Ee au E im Ly f Wp E E von Gafés i t Konditoreien u. \. Ba Ge: rennereibesißern die vorgeFeagenen ¿Deibrüge zu gewähren. mit der steigenden Güte des Steuerobjektes die Steuerbelastung ent- | rungen und sorgfältiger Prüfung bedürfen, ob der geda zte Appara er V , 2E E ; L ; r 2 e U ; leßt The miß erhalten, außer anderen Genußmitteln Ñ ; f 1 IF: p 7 \ T E Aida, die Monopolverwaltung dagei hat [8 E der les n und or ia erfüllt, auch die Gefahr E E ritfitgen È Im Gebiet der Branntweinsteuergemeinschaft hat im Jahre On Es E E pflegt, wird si voraussihtlid au verabfolgen. Dieselben werden dabei an die N L Beciäleikern mö bt i g Ba die Aufgabe und das Bestreben sein wird, and, die Preise so zu normiren, daß in dem Preise der geringeren | auf die Resultate desselben ausgeschlossen ift. ; 1883/84 die Branntweinsteuereinnahme aus der Verarbeitung_nicht zwendèn, so daß i (Erf oge besseren und fostspieligeren Sorten | innezuhaltenden Preife nicht zu binden sein. Das Interesse der Mo- “naue ur b er Jes bei der Fabrikation und dem Verkauf des D in niedrigner Steueraufschlag, als in demjenigen Dag p: ama e e Sebraucch ver Destillirapparate zu anderen Sráéclea,- vil mehliger Stoffe 653 565 K, die aus der Verarbeitung mehliger Stoffe E ie E E fo E s dort eine, entsprehende Preis- nopolverwaltung ist dadurh gewahrt, daß die bezeihneten Perfonen I E oder SLENLEREEs Personen demnächst in ent- Fabrikate enthalten ist, und hierdurch den Konsumenten au nah | zur Branntweinbereitung, wie insbesondere zur Benußung behufs 60 523 292 M. betragen. Von leßterer Summe entfallen 4/5 auf die ENE als eiue T einze Sine nee Preiserhöhung kann aber ihren Bedarf nur ‘von den von der Monopolverwaltung bestellten | es doch unverm idlich \ pa. onopolbetrièbe unterzubringen, - wird dem größeren oder geringeren Grade bon Luxus, welcher in scinem | Bereitung von Viehfütter nicht völlig auszuschließen, soll von der | Brennereien, welhe Kartoffeln und nur 1/5 auf diejenigen, welche Ge- rechtigter Grenzen \ich BmaBig ohe Belastung des innerhalb be- | Agenten und Vers{leißern beziehen dürfen. ihtigt blei eidlih sein, daß zahlreihe solhe Personen unberück- Konsum liegt, zu besteuern. Wie aus dec beigefügten Berehnung | Anlegung des amtlichen Verschlusses, vorbehaltlich der ‘etwa erforder- | treide, Melasse u. dergl. verarbeiten. : ¿ i aud) Mart aht Jud DaERR ra R E bezeichnet werden, Die Gestattung des Verkaufs von denaturirtem Branntwein durch E aae dun pl Sen 1s MRET L S näher ersichtlih (efr. „Einnahme“ Nr. 1), liegt es in der Absicht, von | lichen Kontrolen, abgesehen wekden können. j Da der Kartoffelbranntwein hiernah in Deutschland bei weitem Reinigung des rohen Srautiwelas n L A Soge der sorgfältigen | Kaufleute bezweckt, dem Publikum die Verwendung des Branntweins | gung erfahren i Gs entspricht ee illioket t gin D dieser Möglichkeit einen ausgedehnten Gebrauch zu wad. d Sun der im §. 8 er Steuergehüe porbeßallenen Befugniß zur ‘g e Ae aer Ae IUs nur die für ihn zu zahlenden Preise beits\chädlichen Ingredienzien die E Eee Fetnbaitens er gesad- u e Neitunge un nagen Zween zu erleihtern und den Verbrauch | entschädigt er Dabet ist indes x Rb rat feft, ur os In der vorliegenden Form vereinigt ferner das Monopol die derschärfung der Kontrolen wird nur Gebrauch zu machen sein, wenn 18 Wee Jei0 A A wesentlich verbess #: R E L ebiet zu heven die Entschädigung i ; T 10jaB seilzuhallen, da Vorzüge der Maischrgaumsteuer mit denjenigen der Fabrikatsteuer : einer- Brennereien si eines umedlihen Betriebes verdächtig gemacht haben. Bei der Festseßung des Ankaufspreises für Kartoffelspiritus S L O E andere Bundesstaaten liegen ein- _Um dem verschiedenen Geschmack der Konsumenten gerecht zu Wercilterans i schaffe feinem ane dazu führen soll, ihnen eine seits hüßt es die Brennereiindustrie in ihren bisherigen Produktions- Daß die Kosten für die Anschaffung „von Sammelgefäßen, Meß- werden die augenbliklich sehr gedrückten Preise desselben nicht Für alle besseren S arts rage nicht A __| werden, erschien es nothwendig, aber auch unbedenklich, den Verkäufern | messung der Entschädi n. Im Wesentlichen wird es für die Be- gebieten und Bedingungen unter Aus\ch{luß jeder Konkurrenz, anderer- | apparaten Ueberrohren und Kunstshtössern"von der Monopolverwaltung maßgebend sein können. Vielmehr werden die Durchschnittspreise von vornbérei E E Ln Trinkbranntwein wird der Tarif | die Herstellung von Branntweinmishungen zum Zwee des sofortigen | Ueb Entschädigung darauf ankommen, den Juteressenten den Ie gewährt “es ihr die Freiheit zur Benußung eines beliebig großen | getragen werden, erscheint billig, da diese Vorrichtungen lediglich steuer- ee Vg inni sein, welche der Spiritus in einer Reihe von Jahren Für ren enam anae ree E i hing 2 De wilcze LROE zu” gatte Selbstverständlib foll es den Soufilinenten E n E N D E zu R ohne i s zaliht damit die vollständige 2 sbeutung des | lihen Zwecken dienen. Dagegen hat der Brennereibesißer die Kosten | 9€ avl Hat. i ; A : j Tb D, : E, h der Gl/igbereitung | unvenommen Helden, mit dem von ihnen erk S ei F DZht ; j : auszuertegen. ie Ent- Gra n a E Ee Bade E ee O ea S ring: E a Ntstellung E uner elafüße e Kosten | Die Anlage E giebt die Durchschnittspreise des Kartoffelspiritus MERER LE : konnte Don bisher die Steuer vergütet Mischungen beliebiger Art zum eigenen Gebrauche A Sen A taa L Sa rone Personalentshädigung sein. Erstere Schlempe. Wenn der Entwurf sich mit verbältnißmäßig leichten | nahme des Branntweins (8. 22) erforderlihen Räume zu tragen. für die leßten 10 Jahre einzeln an. Läßt man zur Berechnung des preise getroffen werbeai oil Vie ei e bus R IRRD | a ihedre Ertheilung der Erlaubniß wird durch allgemeine, von der weinhändlern, sowi N r td vermindecüng, BOPENE An Dm Kontrolen begnügen zu können glaubt, so darf hieraus nicht gefolgert Zu 88. 11 bis 16 E ihrigen E e Bet De eAR Ri s w Me zur Konsumtion gelangt i so ‘prideint f S Et auc bie dei Ee eI Ns im Cinvernehmen mit der Monopolverwaltung zu | Herstellung “lfobolisher Getränke aus Bra Ee efi Bee bei Einführung einer Fabrikatsteuer die gleichen Kontrolen ti ié ; Zetri r Hrifton \Gließ C 5) Notirung außer Betracht, |o ergieol 1 au en uvorigen Ci efabeicle Teller aci a eee é | n esfende Desltmmungen zu regeln ein. Se i i r nl A nnlwetin velchasligren Maren A 2 C l a ris erm ey eh # en A Lietet a& Die e lind: Ag ie las E Va etoue ae ete 8 Jahren ein mittlerer Preis von 51,39 M pro Hektoliter reinen E E eee Tg es [E zu lassen, | __ Dem Bedürfniß der Reisenden und einzelner an ausländische ibrer Gehartdbatriee benugten gebörigen und bisher von thnen in durch die Konzentration des gesammten Branntweinhandels in der Hand | fteuergemeinshaft in Geltung stehenden Bestimmungen an. Da sich Altohols, Gz - S Branntwein zu Preise Lde f Lee ugu chnen. Es soll daher ! Fabrikate gewöhnter inländisher Konsumenten war insoweit entgegen- | Geräthe aus Anlaß d dUCr( en Magazime, Fabr ston Mde. „S des Reiches den zuverlässigften Schu gegen umfassendere Hinter- ive ne rie Satereise v6 Es i un n a AE, cla B OE Îm Gebiete der nordent hen D I N ist f Vexkauf3pyeilt prnn wee N T Ss un D O, E E die Einfuhr kleinerer Quantitäten | Einschränkung its Bes Paftsbetriebes s ne 2E, er : en, namentlich gewer zmäßiger Ärt; unter der Herrschaft einer ; Thro 9 T ai ‘r j tim Etatsjahr 3/84 Maischraumsteuer bezahlt worden: , ; E le O E en ere P ellung von Genuß- | gestattet. Vie Höhe der gewählten Zollsäße rechtfertigt fich daraus 2A : . Der Ersaß muß selbst- ape ram Waden r fas Sin 1s au | fa de Mldlon Se t fosele i Mee P M N aé: wh 108408 H Malta a min Wal nie 0E albe beute aaosfar f; 28 joll | D reren fl mus elaz Branden aer Uquente zu Gnfabe | dex Moygboltenwal/in angetsfe werde el der Bus nag der S den Betrieb erheblich erschwerende Kontrolen er- 39. 6 E gesichert erse Da ny D T eee M ec DOONE, E E N Maishraum ent- dwerblige Bu n QLUeNTS der Essighereitung und der Har- 7 tis Zu §. 31 ee it s S ist, u die Gebäude Sr E L Ee J i; ” ;; : ami uge vorange : SHandLungel 10D Sak 95 M für 22; T z C on Heilmitteln, für wissen aftliche, für Heizungs- i ie Erwerb8thäRafeit auf E ; / rer Werthsverminderung dur Endlich führt das Monopol zwar zur Unterdrückung einer großen | zu überwachen, ‘als nöthig ist, um einen Ueberblick über den Betrieb N 85 v e n E A He i D E ab: Beleuchtungszwecke und cs soll noch atte die E E herab Gebiete, if N i ert ne erk ite l E hier in Rede stehenden haben. Die Personalentschädigung wird acfbrt a2 Ersa o g s Zahl felstständiger Handels- und Gewerbebetriebe, allein der vor- | der Brennerei, namentli aber über die zu erwartende Alkoholausbeute sprechen as ! : E E (egangen werden fönnen zu Gunsten folcher Industrien, welche größerer | Monopols irgend in pet cridiélat Hei e N e PAEEE n O R tis u Sfmälerung der bisherigen Erwerbstbhätigkeit dee t ad engen von Branntwein bedürfen zur Herst “Gon tats N eftfifatt 2 s N „ die | im F. unter Zi 1 bis 5 f 5 : ( ntwein bedürfen zur Herstellung von Fabrikaten, Rektifikation des Nohbranntweins und die Herstellung alkoholischer | Ersaß wird ce uts i Een g baica N aberige mi E
liegende Entwurf gewährt den Betroffenen eine Entschädigung. Die | zu gewinnen. Es wird daher möglich sein, für diese Betriebs- in ¿ Á y A É z brigen Steuerformen \{chließen die Privatindustrie prinzipiell nicht n etne freiere Bew t Hi8her. Im Ganzen sind also 46 426 207 bl Maishraum versteuert it w Ge auf ausländisbe 2 Eto L Á e L 0 n1 des Steuern, fen de, Bei N mte | pn L e, eve Prins “der Rumboleuengs tas Er | madagie 3 j s meeeneney Massen ama Dien wit welden, fe auf audlóndiihen Wetten fogfuriren wollen, Rai | Gotranke ou daneben [ie das Mudland der Dre Ou | 2 enc eter baten H Pur. ces Lng wenige Folge e Banne Verve A T Geltend, forderniß einer amtlichen Erlaubniß zur Benußung von Nebengefäßen beträgt L G fi s ‘Gebiet i eins Die für wissenschaftliche, Heizungs- und Beleuhtungszwecke, für Srudtsäfte Absates eas g E E Le Ms 2 bezeichneten Gewerbetreibenden si dur duen Titite Seit ‘nt\hädigung zu thei D, Fin 1 ibesik Ai e s E L lel Dr T vein]teuergememQasT eral. Das Nabere hierüber wi N E) E q Der V0 ( e j \ Boetri 2 RostanhetZht : ge nes Érwerbsleben dieser Personen ist daher bei Einführung des sortfallen und den Brenner e Peenter eintreten zu laffen dem | Jahre 1883/84 3 714 096 kl reinen Alkohols Hierfür B: 523 292 M P eS e der Bundesrath zu bestimmen versMiedenen Bedütrsnifse Und, AymtüiGe, der übersecisGen Markte O r M atis PeNandoe ia favie Is e IONM Monopols h Le weniger A Ih bei E L lia so Produktionsbedingungen, wie sie gegenwärtig bestehen, sollen durch die S E bene ion 1619 L râ bne ri E einer sorafültigen a e E vorzugsweise geeignet. Zu 88. 32 bis 41 unter Ziffer 3 bis 5 rührte Alis pat Velen udis Lede, hoher Wichtigkeit die Verleßung von Sonderinteressen sih völlig ver- | Vorschrift des §. 15 Absaß 2 feine Aenderung erfahren. Unter den L L S TA LO t l N. S O 2 ( Insoweit letztere mit Rücksicht auf den Zweck, zu welchem d : Die Besti : “C M Ln i als dasselbe die betreffende Erwerbsthätigkeit als einen d i meiden ließe, ist undenkbar. Stoffen, deren Verwendung in sanitärem Sntoresse untersagt werden zehnjährigen Durchschnittspreise der 51,39 (6 in Abrechnung gebracht, dh Decioenat: were TUIL Ubt auofiidsba zu welchem der Die Bestimmungen zum Schuß des Monopols werden keiner | hauptsächlichen Lebensberuf ausgeübt S N auernden und S en, deren Verwe; ar l untersa t also dem Brennereibesiter aus dem hergestellten Branntwein ein in ve erden joll, niht ausführbar erscheint, werden besonderen Erläuterung bedürfen. Sie gehen nicht weit l ; ausgeübt hat. Auch läßt sich. im All- : S L i soll, sind lediglich giftige und fonstige der Gesundheit schädliche Stoffe | Durchschnittsert E 3 Étoli Les S Ra an deren Stelle andere Kontrolen zu treten haben. Dabei wird es | Sicherung der M ‘oliiteréen. i t weiter, als zur | gemeinen annehmen, daß mit der Länge dex Zeit, während d i Zu den einzelnen Bestimmungen ist noch Folgendes zu bemerken: | zu verstehen. U Der E n b. Per Hektoliter reinen Alkohols er- nit ausgeschlossen sein, den Fabrikanten die Wiederverwend 8 Die Bors Monopolinterefsen nothwendig erscheint. Handels- oder Fabrikgeshäft betrieben, bezw. eine E vétigkeit Zus 1, Der kontinuirliche Betrieb, wie folcher namentli au ch in Hefe- wachsen. Der Entwurf geht deshalb von dem Preise von 35 M. als bei ihrem Fabrikationsbetriebe zurlikge _Wiederverwendung des | Die Vorschriften bezüglich der Geräthekontrole lehnen si an die | des in demselben beschäfti rieben, bezw. eine Erwerbsthätigfkeit Î DU F i A ; H : L 2 l l C ] zurückgewonnenen Branntweins zu er- | Bestimmungen der jeß B i n demselben beschäftigten Hülfs- und Arbeiterperfonals 8- Unter „rohem“ Branntwein is der Branntwein zu verstehen, | fabriken stattfindet foll durh die Bestimmung des §. 16 nicht aus- dem durchschnittlich zu zahlenden Preije aus, es wird aber, um den möglichen. Es ist zu hoffen, daß dem Branntwein dur : U P Die Sorttelmia A ranntweinsteuergesegebung an. geübt wird, die Bestands- und Ertragsfähigkeit derarti vf
i r ersten Produktionsstätte hervorgeht. Nament ih fällt ; l E i Veränderungen der Verhältnisse Rechnung tragen zu können, für die No E E T E P E E alle diefe Die Bezettelungen, §. 37, werden unentgeltlich und zwar in der | u rwerbsthätigfei ; rtragsfähigfeit derartiger Gefchäfte me 08 AEH d Er e a E S 8s A Ui e Vliee geschlossen sein. a Tarifbildung na oben wie nah unten ain mäßiger Spielraum ge- S Ra Ten ein umfassendes Absatzgebier im Inlande neu ershlossen Regel us f Verkäufer des Branntweins ausgettellt Sé E eis E Bf ate Tee E ent- Substanzen, sondern ODbft, insbesondere Kirschen, Zwetschen, Aepfel, Jn Bayern, Württemberg und Baden, in Elsaß-Lothringen, in E A Uen E A iun E E igs “pet ZU §. 27. S otb Fe seitherige Geseßgebung werden die in den | zum Vezuge von Entsthävigungen, Übet die Höhe vert sowie Birnen, Heidelbeeren, au Weintrester verarbeitenden Brennereien | den Hohenzollernschen Landen, zum Theil auch in der Rheinpr vit wurfe gewährten Spielraum hinaus Tann |e stredend nur im Wege ir Verkauf des ‘Brannsweins im Inlande fol der L L j der Apotheker, sowie der Lehranstalten befindlichen Brenn- | über die Steigerung getroffen, welche sie j ch d Del, ie als Endprodukt in einem zum sofortigen menschlihen Genuß ge- | besteht eine große Anzahl fleiner und kleinster Brennereien, welche der Gesetzgebung erfolgen. A : val ete C s M R soll der Monopol- | blafen im Rauminhalt von nit mehr als 20 1 von der Aufsicht längeren Bestande der betreffenden G E brtri b em kürzeren oder eigneten Zustande hergestellt wird. ide ee imi igen Betrieb haben, meistens L os Sllitiriilinco Nach den bisherigen Preisverhältnissen von Kartoffelbranntwein dieiem Jo - bestellten Verschleiß enadte h A i intine na L der Steuerbehörde ausgenommen werden können. thätigkeit erfahren. . ewerbebetriebe - bezw., Erwerbs-- *
/ r, „Zu §: 3. oder in ähnlichen beshränkten Lokalitäten untergebracht find und so Me REA „nicht höberwertiun Bre e eitummen Tassen aus Gon quelle bildender Branntweinvertrieb durch andere Biefbuai ‘nidt 4e Der im §. 45 festgeifclte Doearif n Branntweinbinterzi Die für das Hülfs- und Arbeiterpersonal hinsihtlich seiner Be-
: Die Beamten und Agenten der Monopolverwaltung werden | yrimitive Einrichtungen (kleine Brennblasen und offene Kühlwanñen | wird ber Tarifsaß für die aus Getreide Obi undd L Leveitet duldet wird. Nicht gewerbsmäßige Verkäufe von Branntwein, wie | {ließt ih an die im §. 2 de R ih A einhinterziehung | rechtigung zum Bezuge einer Entschädigung beigefügte Beschränkung e he Regel ta der D e aidtin 16 O mit e es pen, O Md L ea d Sue eni S E ab ealinfroci von dem Ankaufspreise des D M icannhieing j E A De: oder Konkursmassen, werden durch | Rechte an. Er umfaßt danach edes un E O ries au N anes otte A us et sich*darauf, da nur für
erden, in denen #1 Tha auszuüben haven. eder | ist. Hierher gehören haup ächlih die — wegen der wankungen “n billiger Berücksichti ot as Gesek nit ausgeschlossen. Es besteht die Absicht, die Ver- | träcti L Ciéfer Necht L 1 N - : Personen in Folge der Aufgabe ihrer bisherigen Thâtigkeit ei V enten noch den Verschleißern kommt die Eigenschaft von | der Obst- und Weinernken ohuchin nit jedes Jahr in Betrieb | Lhangia zu machen, sondern unter billiger Berücksichtigung der seit- \{hleißer, soweit thunlich, aus dem Kreise der Wirthe und Krä E Cine auf die Entzichung der aus leßteren dem | von ihnen mit Opfern an Zeit und Mühe erworbene Fertigkeit «ver- Beamten zu. stehenden — Brennereien ni cht mehliger Stoffe einschließli der- herigen Preise dieser Branntweingattungen und ihres höheren Werths, u. dgl. Personen zu bestellen. Den ‘Ardoareai e und Krämer eich zufließenden Einnahmen gerichtet ist. Die Feststellung der Con- loren geht. Dabei bleibt nit ausge\chl L ELTIQLEIT Were N es i : ck s e 19 e : Í . Pi E gierungen bleibt anheim- | trebande als einer besonderen Zuwid l ; ; ; ausgeschlossen, den nicht tehnish ge- Wenn auch die Kontrolirung der zur Branntweinbereitung be- | jenigen Brennereien , in welchen nur Abfälle der eigenen Miaps soweit thunlich nach Antfrung von Sachverständigen, besonders zu gestellt, die Zahl der Verschleißer und die Orte zu besti i À Ï onderen uwiderhandlung erscheint durch das im | bildeten Personen, deren Verhältnisse den Uederga ;
s ; alten, sowie die fonst auszuübende A D n, J - 2 S E: normiren sein. Es erschién aber bei der Mannigfaltigkeit der hier 1e A e Orte zu bestimmen, in llgemeinen gegebene Verbot der Einfuhr von Branntwein aus dem eschäftsthätigkei ieri Sa A E enten i a Aenpeabeldr f 0 ibeel E a erieugung verarbeitet e Finrichtungen. fin i M E in Betracht kommenden Branntweinsorten ni cht angängig, au nur L M A E e E A Auslande im Zusammenhange mit der Bestimmung im F. 134 des Cituates e Gas schwierig machen, gemäß §. 82 Unter- es doch zur gleichmäßigen Berücksichtigung der Interessen der Monopol- | zu renen. - den D oder Mes gets ens or Bude Zahl derselben groß genug bemessen sein muß, a Seri Len M Gli ßmäßig k S A “ Für die mit der Reinigung von Branntwein und Herstellung ei Df A N a 4A E S Vi s As In dem vorliegenden Gesebentwurf findet das Interesse der | rath ie Seälnina etnes Zuschlags bis A 2 M A Das Hettolitee N A Branntwein E besondere Schwierigkeiten zu ermöglichen, | dur die ‘Gefahren, welche dent Neis A E L Elias [a i L 6 Es Gewerbetreibénden, welche ihre
Jefugnt rz n, d rennereien sei ie rälti udihti : i i i: : T O od G E efentli , Bermi d ta 8 ; L E U R i E E Ee, gun i 8 n an die ere at ; a old Berne de diener babnen 6e tein Brennerclen joo tige Beietigtng, Be fan un F, | renen Wfobals fe falen Anger fn Wan e | Vas vel ueeng, Le SEdi nd uge d ffes | Morevelece anan. Dle Shufun diess f u d | Jarno Quer Beamten [Mang Ju i enne U e do von denselben Kenntniß nehmen. Branntweins, welche sie bereiten dürfen, unter billiger Berücksichtigung ee C : 1er as LUE S du S Verschleißer volle Legitimation zum Verkaufe des Branntwei 18, so daß | B inbinterziî , Woche, im Falle die | lässig erachtet worden, weil der vereinbarte Kaufpreis, wie“ bei ¿
88 4 und b. 1 1 W ie bereiten dursen, 1 ger Berücksichtigung | maischenden Brennerei abgeliefert wird, geht davon aus, daß die viel- Meer E E A tau! Branntweins, so daß Branntweinhinterziehung dur Ableitung oder Entnahme von alkohol- | stigen freihändigen Verkä N do S. 8, ei * son- 208 ens a E s Etcitagpcduttion | E Ga en Ae Le e l gcbede Be | sett Weinen Varl fcraneien elde wege Amann Ss Wann t Sine ter Gran nt Ltt D | llen, Binde Str nes Lm 1 fal, dl | augen eie dr Anla Énbia soéfalenzen Gali erscheint zur Sicherung der finanziellen Erfolge des Monopols | freiunge ‘ m Allgemei “geordneten Kontre D estehenden kleinen Kartoffelbrennereien, WweQe vegen Kaptlatmanget2 u. \. w. werden hierd i ü i O : , daß eine derartige Manipulation besonders gesa rli enthält. li Es muß verhindert werden, daß in der Aussicht, ân ber O ol E a - Sue R e ada uu mik sehr auge aen P ausgerüstet sind, bei | Ein C barer Uerttbe ven der immerhin großen Zahl Wilen der Art e h a A Se L e „Bei der Prüfung und Feststellung der zu gewährenden Enkt- Monopolverwaltung einen sicheren Abnehmer und guten Zahler zu | besonderen Verwaltungsv orschriften wird der Bunteörath_ in “der weitem geringere Alkoho aus euten erzielen, als die mit den vorzüglichsten der Verschleißer und den in thunli Vf veuiiaér Anzahi arguke adi P E De Str _gegen den Brennereibesißzer als solchen angedrohten \hädigungen foll nah 8. 83 in gleicher Weise verfahren -werden, wie erhalten, aus Spekulation neue große gewerbliche Brennereien ent- | Hauptsache den Landesregierungen anheimgeben welche ihr Bestreben Apparaten der Neuzeit ausgestatteten großen Brennereien. Für derartige Magazinen und Fabriken der Monopo L enaie E 2 E en Ion eren Z rasen, wobei angenommen ist, daß die gedachte Ableitung | dies hinsichtlich der Preisfeststellung der von der Monopolverwaltu T stehen und die Branntweinproduktion ins Maßlose gesteigert O dahin richten werden, die den einén Brennereien nah der bisherigen kleine Brennereien stellen ih danah auch die Kosten für den von fein” baber ist als verbindendes Mittelglied das Institut 4 A äßig | von Branntwein, sowie „die Anbringun besonderer zu diesem Zwecke | zu übernehmenden Branntweinvorräthe in den 88 75 bis 77 ng l n legt E ee se an Ag Va Gesetzgebung in den einzelnen Staaten gewährten Erleichterungen nen eren en E E E n S abiauit in Aussicht genommen. Jedem von Mien in bestimmtes Ge L nen es E Dn i R gi eas n Jui Ding Lo, S Sachverständigen aus
ändishen Bedarf um 800 000 bis illion Hektoliter reinen Alïo- 4 i z ie oie Brennereien und es Cr[ck{e ae g, dieje Unglethmaßtg j U Linen 7 1 ¿T F OE Ge Í VOT( nen w E ist in dem S. en Kreisen der Interesse tete ; ; r 2 andes Viet unm 0000 Vis ) M an Bei rien E | Q e ette an” us BI n BO Ta und 19 vor: | Vecinenen nisermasen uthagl* den Wie Bli He lle ea fen fan faden & fm chic, d mtlden | dem arne d Su Wn D Lr S | “e er tilgen Anspriihe det ichten wird allen billigen Ansprüchen genügt jein, wenn die am 1. Oktober geschriebenen Betriebsplans eine Anmeldung aber Gattung und bei- | renner einigermaßen auszugleihen, wle dieselben bisher TGon sorgen. Es liegt eine wesentliche Geschäftserleihterung für die estattet t fel V E tive Berau At at Steuerbehörde | Außerdem ist in dem §. 82 dur die daselbst vorgesehene Be- 1885 vorhanden, d. h. einer fortlaufenden steueramtlichen Kontrole | äufige Menge der im Laufe des Betriebsjahres zu verarbeitenden zum größten Theil, als unter die Kategorie der landwirthschaftlichen Monopolverwaltung darin, daß dieselbe zu den zelne Verf Yl iße e eie e seine strafrehtlihe Verantwortlichkeit auf den von ihm | willigung von Unterstüßungen für die Abwendung einer jeden Be- unterworfen gewesenen Brennereien auch ferner zur Produktion der- | Rohmaterialien einzureichen und über jeden einzelnen Brand eine Brennereien fallend, dur) Gewährung von Steuerermäßigungen cie in keine pekuniären Beziehungen tritt sondern’ dé ges 6 ie S N Brennereileiter (§. _20) zu übertragen. ine solche nachtheiligung der Interessenten, so insbesondere älteter nit teh if {enigen Branntweinmenge, welche von thnen bisher regelmäßig here oes 1 Ano Veilausaid ‘zu eaten Fe. diee abe für ihre Existenz nothwendige Berücksichtigung gefunden haben. Selbst- Bezirk: cines ies Dein erin L C S e en Genehmigung ist Seitens der Steuerbehörde nicht zu versagen, sofern | gebildeter Arbeiter nah Möglichkeit Sorge getragen echnisch iollt worden ist, oder, soweit sie einen regelmäßigen Betrieb bisher | zugeben haben welche den Tag der Benubung der S ILILie hie -( LENRONO VleiDI O R Le Landesregierungen unbenommen, bezahlt erhält und es diesem überläßt, an die E O Person des angemeldeten Brennereileiters keine begründeken u §. 84, | niht gehabt haben, ebenso wie diejenigen Brennereien, welche am Battun des verwendeten Mobatalovials den Zeitpunkt des Aoairitis den Brennereibesißern behufs Ausgleichung der verschiedenen E wein zu liefern : Verschleißer den Brannk- Bedenken vorliegen. M E Die hier getroffene Sträfbestimmung“ erscheint behufs Aufrecht- n eber 1885 erft in der Errichtung begriffen gewesen A u S P S enctalias E Nauhie ib aiubvards, fowie Le Vienae tionsverhältnisse aus Landesmitteln einen Zuschlag zu den Ankaufs- Bi. Agenten und Verschleißer dürfen niemals zu and L zm Vebrigen sind die Bestimmungen zum großen Theil erhaltung der in den §§. 73 und 74 getroffenen Anordnungen bot - Produktion einer Branntweinmenge zugelassen werden, welche bei | des gewonnenen Lutters und Branntweins enthält. O g rscheinen zum Schuß des den vom Bundesrath tarifmäßig festgesetzten Preisen ‘verkaufen. Um E an die Strafbestimmungen des Dereinszollgesees Dur Absaß 1 follén d beftèy : s ; i 3 Ablaß | einerseits die Konsumenten in die Lage zu seßen, dur eigene Prüfung i 3 7 Durch Abfag 1 sollen die bestehenden Rechtsverhältnisse in kei
7 er L : u §8. 71 und 72. Weise alterirt werden. Der Aus] C DolKebtete : ¿luß auch aus dem Monopolgebiete
Berücksichtigung aller einschlägigen Verhältnisse derjenigen entspricht, j Noraitnst 4 Son Meinen B E E it / nd, A E e p Eine weitere Vergünstigung ist den einen Drenneéreten nicht | Reichs gegen vekuniäre Nachtheile, sowie im sanitären Interesse noth- fi vor Uebervortheilungen dur die Verschleißer zu hüten und Als Termin zur Einführung des Monopols ist der 1. August 1888 | ergiebt sich für das Hamb e Frebalngeb ß A ih für das Hamburgische Freihafengebiet aus der verfassungs-
s rieg N i N LRA A S Be- | mehliger E insofern B als die Lng die wendig La e Le e Hatt
riebe zuzugestehen gewe]en jen : die Brannkweinmengen, erleichterten Kontrolen des §. 1 auf sie auch dann in Anwe 1dun ° - i andererseits zuglei auc ie staatlichen Intere} r en, in Ausf ; L Dot : ; ce 4
zu deren Herstellung die einzelnen Brennereien befugt sein sollen, eat können, wann sie fnr inen Betrieb zu Vevfduten N Zu F. 29. L : : der Tarif stets Mi t erfaufslokal zur Einsicht eel A U i s e fir Ven a i U Tee es wendig sein | mäßigen Stellung desselben. In Betreff der für Bremen und Bremer- dur Komutissionen ermittelt werden, deren von der Landesregierung | gezwungen sind. Wegen der besonderen Zugeständnisse, welhe den “Die Aufgabe der Monopolverwaltung beschränkt sih auf die der glasweise Ausschank in geaihten Gläsern, der flaschenweise | rungen zu treffen. Um Hacia: unbehi e As h O Vorkeh- | haven zugestandenen Freigebiete machen praktische Erwägungen die zu ernennende Mitglieder zur Hälfte aus den Kreisen der betheiligten leinen Brennereien bezüglih der Frachtbeiträge für den Transport Reinigung des rohen Branntweins und die Herstellung alkoholischer Verkauf in nah Viertel-, Halben u. s. w. Litern abgestuften Gemäßen | es aber der im 8. 72 dus esproche G E en n as Gei@e Destbarung, nomen i Gewerbetreibenden entnommen sind, dürfte hinreihende Gewähr dafür | des an die Monopolverwaltung abzuliefernden Branntweins gemacht Getränke. Die Verarbeitung von Branntwein zu anderen Fabrikaten, erfolgen, welche nach Raumgehalt, Inhalt und Preis bezeihnet und | kanzler, {on alsbald nad Publikation E Mes, e Ank Vie Durch Ablay 2 101 ‘dem BEere Beate Se e geboten sein, daß die Fnteressen der Produktion jede zulässige | sind, wird auf die Erläuterungen-des- §. 22 Bezug genommen. beispielsweise zu Essig, Lck, Parfümerien, sowie zu solchen Genuß- mit einem die Echtheit des Monopolfabrikats gewährleistenden Original- Verarbeitung und den Verkauf des Br E ti efeBe 1 R A auf, 1E Stellung einzelner Éleinerer Theile des Reichsgebiets zu dem Geseße Berücksichtigung erfahren. Zu §. 18 mitteln, welche zwar einen geringen Zusaß von Branntwein erhalten, vershluß versehen werden. Reichs betreiben zu Us E Zranntweins für Rechnung des | bei und nah dem Inkrafttreten Dr zu regeln. Namentlich
Bei der Bedeutung der Frage für die Monopolverwaltung mußte & Ua x “ot ç reo e aber als alkoholishe Getränke niht anzusehen sind, wie z. B. Schaum- Die den Agenten und Verschleißern Seitens der M l- | dem Ins i A ih auch zu dem Zwecke, um bei werden die im Absfaß 1 genannken tädte selbst, sowie das gleich- aber der leßteren sowohl beats der Festsetzung der von den einzelnen „M Puente in werches zuglei Hefe (Pres Ar eb der weine, Obstweine und dagl., bleibt dem privaten Gewerbebetriebe über- verwaltung zu gewährenden Entschädigungen A “ der ‘Regel in S O A i A I Ee E A rf | zeitig mit denselben dem Zollgebiete anzufhließende preußische Siaats- Pt zu S É E M MOL E E S der Broiléret, M cht auch auf die Bereitung der Hefe zu erstr n en t ift auch die Einfuhr derartiger Fabrifate nach wie vor Anenen e Mnn E des C S ausnabms- | Verfügung zu haben. ntwein und alkoholishen Getränken zur A Pei e N S Va A 5 SollaufWluses also
enehmigung neuer und der Grwei erung bestchender Anlagen eine , S | | t tit. / E eise in festen Summen bestehen. Für die Verschleißer werden sie Andererseits li ir die B Roh t ERLEE ¿1% e E S tonopolgebiete einverleibt werden Mitwirkung vorbehalten werden. Ueber die Crans inwieweit ein Der Verpflibhiung ades FU 2. Mbeihers ar Snólibtering die Die Einfuhr von Branntwein aus dem Auslande darf, wie in * verschieden zu bemessen sein. Von den im Deutschen eich die Gast: bei N A G Brennen, A f E A D Ae Ra die A Hamburg belegenen Spritfabriken, landwirthschaftliches Bedürfniß zur Anlegung neuer Brennereien anzu- er Berpsichtung de k S zur g | der Natur des Monopols liegt, nur sür Rechnung der Monopolver- oder Schankwirthschaft als Haupt- oder Nebenberuf treibenden Per- | mit demselbe » t r: N 4 O er Fortbetrieb ihrer Fabrikation für einen längeren Zeitraum L Die Anl gesammten Branntweinausbeute an die Monopolverwaltung entspricht lt lge t das Gesetz nit Ausnahmen zugesteht. Vor- j es j i | n gegenwärtig betheiligten Gewerbetreibenden die längere | in Ausficht gestellt ist, au ferner für den G i j S ina etberder Oa daf Ste d e Preßh N die Pflicht der letzteren, den gesammten. gewonnenen Branntwein zu wg pie Cirrubr auf n L Bean fien A e ues E darunter bewirth- | Hinausschiebung des Termins für das Inkrafttreten des Monopols | belassen fein, sofern sie nicht efiba wien des Me A es De b fabriken aus cinem anderèn als dem vorerwähnten Grunde bleibt der übern e, Selbsiretend bestght diese P ui gegenber der sich hesgrLen, a das s „Bedürhess wu P Ne G 30 000 10 ha oder e Ari vem Lande L R s R s A Ri l it ibren E ers Yas absatzes zur Einstellung desselben si entschließen sollten. v ens Entscheidung des Bundesraths vorbehalten. in den Grenzen der ZZ. * Un aue DOUTITON., f wein durch die inländische Produk ion jederzeit gedeckt sein wird. Au große Anzahl von Personen bereit in, di : Sa A T G E i ; Zu §. 86.
"Für die im §.-17 näher bezeihneten kleinen Brennereien, deren „Durch die Ausdehnung der in Absay 3 L Preis- | bisher ist die Einfuhr unerheblich gewesen. Sie betrug im Jahre {Plbigers a ibrer ufiiden Besäftigung L n E A GesQaftgver anne entsprechend zu regeln. — Die Ueberweisung des Reinertrags des Branntweinmonopols an Betrieb kein regelmäßiger ist, war eine Ausnahme geboten. Bei der ermäßigung auf diejenigen Personen, welche ihre selbsterzeugten niht- | 1884 nur etwas mehr als 75 000 Doppelzentner (Anlage F). Vergütung zu übernehmen, während in den größeren Städten der Der Bestimmung liegt de Absicht Grund E die einzelnen Bundesstaaten nah Maßgabe der matrikularmäßigen verhältnißmäßig eringen Produktion dieser Brennereien erschien es mehligen Stoffe dur Dritte zu Branntwein verarbeiten lassen, soll | Die Ausfuhr von Branntwein aus dem deutschen Zollgebiete hat Aufwand der Verschleißer für Lokal u. #. w. erheblichere Entschädi- | in Bezng ‘auf den Sanbel Lit Bran Mea L d Fen C, An E Bevölkerung, mit welcher sie zum Monopolgebiete gehören, entspricht zulässig, die ntscheidung über das ihnen zu verstattende Produktions- bestehenden Gewohnheiten Rehnung getragen werden. wie die Anlage P ergiebt, in den 10 Jahren 1875 bis 1884 erheblid) gungen erfordern wird. und die Herstellung alkoholisher Gerät g Zeit best be nit dem A stabe, welcher grundfäßlih auch bei den anderen auf Grund guantum, soweit es sih um bereits bestehende Anlagen handelt, Zu §. 22. _| geshwankt, ist aber beträchtlich. Sie betrug im Jahre 1875 251 479 Für die Agenten ist in Anbetracht der großen von ihnen zu | Betrieben, von ihrem Umfange,- ihren Betriebseinrichtun eit Mid nah ies igen iur VORR Ae, E lediglich von dem Ermessen der Landesregierung abhängig zu machen. Der Regel na soll die Uebernahme des Branntweins dur die | Doppelzentner, stieg im Jahre 1882 auf 917 108 und belief sich, nach- leistenden Baarzahlungen bezw. Kautionen und, des ibnen aus dem | Erträgen sichere Kenntniß zu erlangen und dadurch einen Anhalt u nahmen Anwendung siubgs,
Aus derselben Erwägung wird die Monopolverwaltung der Neu- Monopolverwaltung in der Brennerei selbst erfolgen. Ein hierzu ge: dem sie im Jahre 1883 auf 650 376 gesunken, im Jahre 1884 auf Verhältniß zu den Verschleißern zweifellos in vielen Fällen erwachsen- | gewinnen für die Seitens der Monopolverwaltung für d "B t 26 Während Sabe u D. N anlegung derartiger Brennereien kein Hinderniß bereiten, sofern nit | eigneter, genügend heller Raum wird si in den meisten Fällen be- | 751 336 Doppelzentner. i ; E ‘den Risikos eine höhere Vergütung in Aussicht zu nehmen. des Monopols zu treffenden Einrichtungen vamentlih : f F ‘di ihnen ährend es Sue, vex ohnen Pundeomaen Jen Bey E spezielle Interessen der Monopolverwaltung entgegenstehen. schaffen lassen, so daß die Bestimmung 1m Absag 3 voraussichtlich Es ist nicht zu bezweifeln, daß die Produktion an inländishem Der schon bisher auf den Absaß in das Ausland angewiesene | Anzahl und Auswahl der von ihr zu errichtenden bezi h ad fe E ford airs dem Monopolertrage zu überweisenden Einnahmen, soweit Zu 9: 6 bis 10. nur selten praktisch werden wird. Eigenthum und Gefahr gehen mit Branntwein auch künftig die Konsumtion uicht A ee Theil der deutshen Branntweinproduktion wird si, soweit er niht | den Gewerbetreibenden zu übernchmenden Magazine d Drstillati Ai: D s F i in bt pr und B b aue tude des ? er "t ! r . 2 : e, 9 C s p « x J - es d Reich über, für die Ansprüche des wird. Hinsihtlih der Verwerthung dieses Branntweinüberschusse anderweitige Verwendung im Inlande findet, um den Betrag ver- | anstalten, für die Anzahl der von ihr anzustellenden Agenten und | unbedenklich ch in (a "g zwiefacber ne insitht tblih er:
Zur eee O Ee e E its e vollzo a E MONE M das y u i t ire ie Monopol g ung e bie 88. 26 und 27 und deren x N rei? G
weinproduktion für die Monopolverwaltung bedarf es ve[onderer rennereibesißers an die Monopokverwa ung aus der Brannkwein- | dur, die onopolverwaltung wird auf die §3. 20 un un mehren, welcher dur Einschränkung des Verbrauchs von Trinkbrannt- | Verschleißer, für di ; ; ; ; i ngangig t Vorschriften für die Einrichtung und den Betrieb, sowie zur Kontrolirung | lieferung ist daher — vorbehaltlih der späteren Berichtigung von | Begründung Bezug genommen. : ; wein im Inlande entbehrlih wird. Um auch. für die vergrößerte Aus- | zu Lb aeaen nie u Wi e. E Vei Befugni E ban a Gele h U n R
der Brennereien. / S JFerthümern (8. 24 Abs, 1) =— der in der Brennere auf- Die Anlage & weist die Branntweinmengen nah, welche in den fuhrmenge thunlichst hohe Preise auf dem Weltmarkte zu erzielen, gewährenden Real- und Personalentschädigungen práfe e Us inncrünib Zuselägen zu dey Le
Eine dauernde Ueberwachung der Brennereien erscheint bei der | genommene Befund maßgebend. Soweit - der Brennereibesißer Jahren 1875 bis 1884 in dem Gebiete der Branntweinsteuergemein- empfiehlt es sich, die bisher bei dem Cxport von Branntwein beschäf- u 8. 74. f alkobolisch Meri » ihres Bezirks zum «Konsum A
roßen Zahl der Brennereien in Deutschland nicht wohl ausführbar. nahher noch den Transport des Branntweins ausführt, handelt | schaft zur L und zur Ausfuhr gelangt sind, ferner die Menge tigten Kräfte auch ferner dem Absaß derselben" dadurch dienstbar zu Da mit dem Inslebentreten des Monopols, soweit das Geseß | welcher utt r Van E e e Denn von dieser Befugniß, von
A E es p 9 A heimliche Ana & iee A t E D N ; ohr s a Boh e as es U Branniwens aSheuerr vori A0 aas E u old hig gewährt E ihren | nicht Vaud i970 gestattet, dem Reich allein das Recht zur Reinigung, | bedenklicher ‘Gebrauch überlet nid zu aaraen tes bl- ürften au ie für alle größeren Brennereien a egel vor- esiber einer mit Sammelgefäßen ver]ehenen, aljo n unbedeutenden öhe der gewährte! S ergl j - f rieb fortzuführen und entsprehend zu erweitern. Aus diesem | zu bei ; ; : ' Ï i , werden zahl-
geschriebene Aufstellung .von eisernen Sammelgefäßen, in welche der | Brennerei wird die Verpflichtung, den Transport des Branntweins einnahme einschließlich der erhobenen y i | zur Verarbeitung und zum weiteren Verkauf des Branntweins zusteht, | reihe Gemeinden mit dem besten Erfolg Gebrau machen können,
ebergangsabgabe. Grunde wird die Monopolverwaltung auf den direkten so ijt grundsäßlich der am 1. August 1888 im Inlande lagernde | um zu verhüten, daß bei Einführung der überall gleichen Monopol=-