1886 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

projeft ausges habe und daß dieser Aus uicht zurüdcgezogen Fei, so werde man ihm den S a übeln, au hier im Hause zu hören, daß die Summen, welche

es bewillige, wirklich im Jnteresse der Landesvertheidigung,

* verwendet würden.

Darauf bemerkte der Kriegs-Minister Bronsart von Shellendorfßf:

Meine Herren !-Ih finde es ja sehr begreifli, daß jeder der Herren, welcher bei dieser sehr wichtigen Vorlage fein Votum ab- geben foll, auch die Sicherheit dafür gewinnen will, daß dieser Kanal niht blos wirtbs{aftlich vortheilhaft ist, fondern wie auch, in der Motivirung zu dieser Vorlage in den Vordergrund gestellt ist, den Sandesvertbetdigungsinteressen dient. Ich ATaihe aber, meine Herren, diese Sicherheit besteht ohne weiteres dadurch, daß Ihnen der Geseßentwurf im Auftrage Se. Majestät des Kaisers vorgelegtworden ift. Die Verfassung giebt ja dem Kaiser das Recht, Festungen anzulegen u. st.w. Der Kaijer ist alfo die Autoritätallein, dieim Land esvertheidigungsinter- esse zu befinden hat. Wie sollte ich nun dazu fommen, meine Herren, ohne daß dazu eine besondere Aufforderung ergeht, diese Frage hier überhaupt zu berühren ? Ich glaube, meine Herren, daß auch, da der Hr. Abg. Dr. Bamberger auf den Herrn Feldmarschall Grafen Moltke Bezug genommen hat, daß dessen ÉEnthaltsamkeik in den dicsmaligen Verhandlungen fih wesentli darauf gründet, daß-hier cine Vorlage Sr. Majestät des Kaifers dem Reichstage zugegangen ist. In der Autorität Sr. Majestät des Kaisers steckt ja die Autorität deé Feld- marschalls Grafen Moltke mit darin; wie also soll denn der Herr Feldmarschall sih hier noch äußern ? Soll er hier zu der Frage in positivem Sinne Stellung nehmen ? Dann trägt er sozusagen einen Tropfen in das Meer. Soll er in negativem Sinne Stellung nehmen ? Welche Situation wäre das für den Herrn Feldmarschall, hier feine Autorität gegen die Sr. Majestät des Kaisers auszuspielen ?

Meine Herren! Ich glaube, es ist streng versassungsmäßig darin

-

verfahren, daß die Militärverwaltung hier die Initiative zu ciner be- sonders eingehenden Begründung nach der erörterten Richtung hin niht genommen hat, sondern daß alle militärishen Organe, die hier bei dieser Frage in Betracht gezogen werden können, auf keinem auderen Standpunkte stehen, als auf dem Sr. Majestät des Kaisers; das ist selbstverständlih. Ih habe übrigens meinen Kommissar instruirt, den Herren in der Kommission auf jede Frage Auskunft zu ertheilen, und habe geglaubt, daß das überhaupt Erörterungen sind, die fich mehr für die Kommission als für das Plenum eignen. Ich bin au heute noch bereit, wenn irgend einer von den Herren die Ge- fahren, die der Landesvertheidigung aus diesem Kanal erwachsen, näher darlegen will, ihm darauf zu antworten, aber, meine Herren, auch in der Kommission, denn das sind meiner Meinung nach wirklich nicht Erörterungen, die sih für das Plenum eignen.

L Sodann ergriff der Staatssekretär von Boetticher das Wort:

Der Hr. Abg. Bamberger hat in der Art und Weise, wie ih den Namen des Hrn. Abg. Büchtemann citirt habe, cine ungerechte Schärfe gefunden. Ich bin mir einer solhen Schärfe nicht bewußt. Das Stenogramm liegt mir noch nicht vor; aber ih meine etwa Folgendes gesagt zu haben: „Glauben die Herren denn, daß, wenn diese Klagen begründet {sind gegenliber der Tarifyolitik des preußischen Herrn Eisenbahnministers, daß ih der Hr. Abg. Büchtemann die Gelegenheit entgehen lassen würde, solche Klagen zu verfolgen?" So ctwa habe ich mi geäußert und habe damit weiter nichts aussprechen wollen, als daß das sachverständigste Mitglied des preußischen Abgeordne ea für folhes halte ich auf dém Gebiete des Cisenbahnwesens den Hrn. Abg. Büchtemann —, das nebenher die Eisenbahnverwaltung unter eine fehr forg- fästige Kontrole zu nehmen beliebt, sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen würde, die Verfolgung einer solhen Beschwerde zu übernehmen. Daß darin eine unberechtigte Schärfe liegen sollte, glaube ih kaum, wie Sie das bei näherer Ücberlegung finden werden ; jedenfalls hat sie mir ferne gelegen. Jch liebe es nicht, persönlich {arf zu werden; O ih habe nur das sahliche Interesse im Auge, und dies sachliche Interesse weist darauf hin, daß die preußische Tarifpolitik Gegenstand der Erörterung im preußishen Landtage, nit aber hier sein sollte. i

Der Abg. Dr. Bamberger äußerte, der Minister von Boetticher habe ausdrücklih gesagt, wie das Stenogramm nachher beweisen werde, daß der Abg. Büchtemann den Eisen- bahn-Minister sicher angegriffen hätte, wenn Beschwerden dieser Art vorgelegen hätten. Der Abg. Büchtemann werde im Ab- geordnetenhause auf diese Bemerkung zu antworten wissen. Der Minister von Boetticher werde es nit unnatürlich finden, wenn er (Redner) hier einen abwesenden Kollegen vertheidige, von dem jener ausdrücklih gesagt habe, daß das Angreifen die Hauptsache seiner Thätigkeit wäre. Der Kriegs-Minister habe seine Bemerkung als einen Vorwurf aufgefaßt. Das sei nicht der Fall. Er (Redner) habe nur einen Wunsch vorgetragen. Die Behauptung, daß Graf Moltke in dieser Sache niht das Wort ergriffen hätte, weil er mit derselben übereinstimmte, sei doch wohl etwas zu forma- listish aufgefaßt. Wäre das der Fall, so würde man wohl niemals das Vergnügen haben, den Grafen Moltke hier zu hören. Er (Redner) babe den Eindruck, daß sich die Kriegs- behörde jegt zwar zustimmend zu dieser Vorlage verhalte, daß aber die Jnitiative zu derselben niht von ihr, auch niht von der Marineverwaltung, sondern von der Reichskanzlei ausge- gangen sei. Sollte die Jnitiative doch von der Landesverthei- digung ausgegangen sein, #o würde das gerade die Auskunft

sein, die er am meisten zu haben wünschte.

Hierauf erwiderte der Kriegs-Minister Bronsart von

Schellendorff: | : Meine A et Der Hr. Abg. Dr. Bamberger sagt, er hâtte bier keinen Vorwurf aussprechen wollen darüber, daß bisher in dieser Angelegenheit nicht von militärisher Seite die Initiative zu Erklärungen ergriffen worden wäre. Ich glaube, der Herr Abgeordnete wird vielleiht do, wenn er das Stenogramm nachher liest, vielleicht finden, daß das Wort „Vorwurf“ ist vielleicht etwas hart —, ex aler eine recht dringende Aufforderung, doch jeßt zu sprechen, an mi gerihtet und dabei seiner Verwunderung darüber Ausdruck gegeben hat, ‘daß bisher meinerseits in dieser Frage niht gesprochen worden ist ; das, glaube ih, wird er in dem Stenogramm finden. l Was die Bezugnahme auf den Herrn Feldmarschall Grafen von Moltke anbetrifft, so kann ih die Deduktion gar nicht zugeben, daß, wenn das, was ih vorhin gesagt habe, rihtig wäre, der Hr. Abg. Graf von Moltke dann ja überhaupt nicht hier On und sprechen dürfte. Meine Herren! Nach der Verfassung giebt es gewisse Dinge, die speziell und aus\chließlich dem Kaiser vorbehalten sind; die Verfassung stellt“ ja nach manchen Richtungen hin nicht den Kaiser aus\chließlich in den Vordergrund und an_ die N aber auf dem Gebiete der Landesvertheidigung stellt sie seine Autorität ganz bestimmt und fest hin, und wenn sie z. B. sagt, der Kaiser hat das Recht, Festungen ‘anzulegen, und wenn sie ferner sagt, der Kaiser bat das Recht und die Pflicht, für die Kriegstüchtigkeit u, st. w. des Reiches iminer zu sorgen, fo glaube ih, liegt darin auch für den Kaiser die Pflicht, einerlei Vorlagen hier . in das Haus * gelangen zu lassen, welche die Landesvertheidigung irgendwie beeinträchtigen fömten. Unter diesem Gesichtspunkte also glaube ih, daß, wenn im Yuftrage des Kaisers eine solhe Vorlage hier gemaht wird, daß dann die Fragen der Landésvertheidigung in cinem dem Reiche günstigen Sinne bereits erschöpft worden sind. Im Uebrigen, meine“ Herren, will ih mich gar nicht der Verpflihtung cutziehen, . auf speziell“ an wis gerichtete Fragen darüber, ob unter diesem oder jenem -Gesichtspunkle vielleicht der Kanal Schwierigkeiten

für die Landesvertheidignng hätte, zu antworten ; aber, meine Herren,

4 M)

in der Kommission, weil ich hicht wünsche kann, die mit wichtigen Fragen der Landesvertheidigung iff Zusammenhang hier öffentlih im Plenum diskutirt werden, denn es absolut, wenn man ganz offer darüber spricht, nicht gu umgehen sein, daß manche Dinge zur Sprache U andere Leute gewiß recht interessant, für' uns aber Darin it der Herr Abgeordnete mit mir gewi auch nichts Anderes im Sinne verwaltung eine dus daß dieser Kanal a diene, und da muß i

rtige Detail8,

sich befinden, würde dann ab kommen, welche für chädlich fein würden. en Meinung; er hat h daß Seitens der Militär- g darüber abgegeben werden follte, ch durchaus den Interessen der Landesvertheidigung ch immer wieder darauf zurückommen, daß ich weder ein Recht noch eine Verpflihtung dazu, das zu erklären, anerkennen i welche ich auch meinerseits dem über Landesvertheidigung gegenüber einzunehmen habe. Abgeordnete hat dann gemeint, er hâtte die Empfindung, Jnitiative der Marinebehörden oder 2 der der Reichskanzlei hervor- und er wünschte darüber etwas zu wissen. niht üblich, daß über die Ent- agen derartige Aufklärungen ge- aben auch auf einander gar nicht einen Brodneid, Vorlage das Hauptverdienft hätte. daß Ihnen hier einc rit; und ih kann nur versichern, litärverwaltung vollständig und sachgemäß

daß das Jnteresse, Vorlage habe, in der Beschwerden über das cht hierher,

drükliche E

hier nech besonders t auf die Stellung,

kaun mit Rüksi Ansehen einêr Kaiserlichen Vorlage

als. ob die Vorlage nicht aus der der Landésvertheidigung,, sondern aus

Jch glaube, es ist wohl \tehungsgeschihte von Negierungs8vorl geben werden. wer bei einer solchen sache ist doch blos die, welche allen Interessen ent}p dieser Vorlage auch die Mi betheiligt gewesen ist.

Der. Abg. von Helldorff erklärte, welches die Landesvertheidigung an der Kommission zur Genüge erörtert- sei. Tarifwesen der preu sondern in das preußische Ab

Der Abg. Dr. H Mißverständnissen vor. geführt, daß bisher nur gebracht seien. Es Rechtfertigung dieser Vorlage. müsse als maßgebend markirt werden. Bamberger die Herren von der zu bestätigen, daß vom militärischen i ßgebende Bedeutung habe. Auch er (Redner) lege Gewicht darauf, daß dem Hause dies noch einmal bestätigt werde.

Darauf entgegnete der Kriegs-Minister Bronsart von Schellendor f}:

Meine Herren! Ich muß vor allerdings insofern ein Mißve verstanden worden bin, als o Auftrage u. \. w. die ganze Frage f habe nur hier ausgeführt, weil der vozirt hat zu einer Er spra, daß noch nicht eine fol keinerlei Beweggrund hätte, na Allergründlichste erörtert worden sind, Motive der Vorlage im bestätigen sich dies ja au nur auf wenige a da wir auf Details sagen dürfen als die Autorität zugegangen ist. ist der Grund gewesen, wes \hwiegen habe. fennen und ‘werden damit felbst, daß alle militärif worden sind; und wenn i Sr. Majestät des Kaisers genieße, so verst auch zu der militärishen Bedeutung des K abweichende Stellung einnehmen kann. Bamberger meinte,

Die Haupt- Vorlage gemacht wird,

ßishen Bahnen gehörten ni eordnetenhaus.

es liege eine Reihe von Der Abg. Dr. Bamberger habe an- Gründe wirthschaftliher Natur vor- ß dieselben nicht genügten zur Auch das militärische «Fnteresse Damit das geschehe, Landesvertheidi-

änel äuüperte, Es sei klar, da

habe der Abg. gung aufgefordert, punkt die Vorlage eine ma

allen Dingen hier erklären, daß obwaltet, wenn ih hier fo b mit einex Vorlage im Kaiserlichen ür Sie einfach erledigt wäre. Ich Hr. Abg: Bamberger mich pro- Verwunderung darüber aus- he Grklärung abgegeben wäre, daß ih chdem diese Fragen in der Kommission hier im Plenum die prechen. Es könnte llgemeine Worte beschränken, welche, 1 können, nicht mehr hätten lche Ihnen unter Kaiserlicher Letztere aber überwiegt die meinige und das halb ih zunächst in der ganzen Sache ge- ch, werden die Herren aner- Das versteht

flärung und seine

den Sinne zu bes

hier nit eingeher Begründung, we

Diesen Grund, glaube i ufrieden sein. en Fragen äf das Gründ ch hoffen darf, daß ich ersteht fich von felbst, d anals nicht irgendwie eine

é erörtert das Vertrauen

er habe seinen Zwedck Die Situation sei klarer geworde der erwünshten Weise. Jun ihm habe daß die Landesvertheidigung nicht Vorlage eingetreten sei. er eine sei der der Küsten- rthschastlichen Jnteresses. be er die Ueberzeugung che Interesse nicht aus- deshalb habe er den theidigung zu hören. hung von Geheimnissen; er darüber, daß die Vorlage im Diese sei nicht erfolgt. die Erörterungen des da über den

einigermaßen erreicht. vorher, aber nicht in der Eindruck verstärkt, onderem Nachdruck für diese Die Vorlage stehe auf zwei Füßen, d vertheidigung, der andere der des wi Aus dem Verlauf der Diskussion ha gewonnen, daß das eine wirthschaftli e Vorlage zu rechtfertigen ;

reiche, dies en von der Landesver

Wunsch, die Herr Er verlange nicht die Veröffentli wolle nur eine runde Erklärung resse der Landesvertheidigung liege. Der Abg. von Helld Abg. Bamberger seien zwe Gegenstand, den er angere handelt worden sei. Nachdem noch der der Abg. Woermann darauf und maritime Bedeutung des Kanals a Kommission klargestellt worden sei, ch den Beschlüssen der zwei

orf meinte, C cklos und überflüssig, l gt habe, bereits ausführlih ver-

dies bestritten und daß die militärische llerdings bereits ein- wurde die ten Lesung

Abg. Dr. Bamberger hingewiesen

hend in der orlage unverändert na angenommen.

es Entwurfs, betreffend

e die zweite Berathung d Abwehr und Unter-

Abänderung des Gesetzes über die drüdung von Viehseuchen.

Das Ergebniß der Kommissionsbera Referent Trimborn ausführ Die Kommission hat die N nd empfiehlt statt ihrer folgend sfanzler zu ersuchen, dafür sorgen Verhinderung des Schmuggels, }ow" Vieheinfuhr vom Ausland in ein ri linderung von zlihen Bestim- esinfizirung der dler Seitens der Polizei- zugewendet werde wie der D

st eröffnet über Art. 2 der Viehseuchengeseßes folgende

thung ist, wie auch der lih negatives gewesen. Regierungsvorlage abzulehnen be- e Resolution :

zu wollen, daß die Vor- sowie die Vorsichts-

te, ein wesent

{lossen u

kehrungen zur maßregeln bei der hältniß gebracht

gerichteten w mungen 1m Inlande ; Gasthofställ

werden zu den auf die Vermint ohlberechtigten strengen gese ferner, daß der perî e und der Ställe der Viehhän behörden dieselbe Aufmerksamkeit infizirung der Eisenbahnwagen.“ Die Diskussion wurde zunäch Vorlage, welcher dem H. 45 des geben will: ie Polizeibehörde hat die des beamteten Thierarztes an der anzuordnen und kann au Ft der Ausbru verdächtigen Thiere mit sehen werden. anzen Umfang ihres Staatsg Impfung fämmtlicher schaft, wo die Lungenseuche ausge von Hasselbach hr und ihm

dtung der nah dem Gutachten Lungenseuhe erkränkten Thiere ödtung verdähtiger Thiere an- tgestellt, so müssen alle tenden Kennzeichên ver- ierungen sind ermächtigt, für den ietes oder für Theile desselben die dem Gehöfte oder in der Ort- brochen ist, anzuordnen.“

befürwortete hierzu ein vom dement, wonach bei rthvollen Zucht-

ch der Seuche fe einem dauernd ha Die Landesre

Rinder in

estelltes Amen ahl oder von we ondern nur die Kenn re polizeilich

Gegenden zugelassen werden ewonnen habe. daß sein Vorschlag besonders

Grafen von Viehständen von erhebliche thieren niht die T der Ansteckung ver die Impfung auch nur in solch solle, wo die Lungenseuhe an Der Antragsteller führte aus,

ödtung, \

dächtigen Thie erbeigesührt,

Ausdehnung

Rücksicht nehme auf die Interessen der großen Viehwirthschaf- ten der Praving Salsen, welche durh die Regierungsvorlage emnblies gef t werden müßten.

Der Abg. Graf Adelmann hatte gleichfalls ein Amende- ment gestellt, dessen wesentliche Abweichungen von der Vorlage darin bestehen, daß die Landesregierungen in solhen Fällen, in denen nach ihrem Ermessen dur den plößlichen lust des Viehbestandes besonders drückende Nachtheile hervorgerufen werden, ermächtigt sein sollen, auf Antrag des betreffenden Besitzers ausnahmsweise für die Tödtung- resp. Ueberführung der nur der Ansteckung verdächtigen Thiexe in Schlachtvieh- höfe oder Schlahthäuser eine Frist bis zu zwei Monaten ein- treten zu lassen.

Hierzu bemerkte der Minister für Landwirthschaft, Do-

mänen und Forsten, Dr. Lucius: __ Meine Herren! Im Gegensaß zu dem Herrn Vorredner möchte ih Sie in erster Linie bitten, die Regierungsvorlage wiederherzu- stellen. Die Vorlage der verbündeten Regierungen ist aus der Er- kenntniß hervorgegangen, daß die Bestimmungen des Reichs-Seuchen- gesetzes von 1880 nit genügen, um die Lungenseuche wirksam und dauernd zu bekämpfen. Ich bemerke in dieser Beziehung gegenüber dem Herrn Vorredner, daß wir in Preußen ja bereits jeit 1875 dafielbe Geseß haben, was 1880 erst Reichsgeseß geworden ist. Ich muß ihm ferner entgegnen, an einer wirksamen energischen Ausführung dieses Gescyes hat es durhaus auch bisher nicht gefehlt, und daß es daran niht gefehlt hat, beweisen gerade die statistishen Daten, die im Kommissionsberiht auch hervorgehoben sind. Es sind da die Summen angegeben worden, die seit dem Jahre 1875 die Vernichtung der verseuchten Bestände in Preußen und besonders in der Provinz Sachsen_ în_ Anspru genommen hat. Diese sind gestiegen von 1876 bis 1884 in der Provinz Sachsen allein von 26 000 M auf 346 000 M in den leßten Jahren; und ih meine, {hon aus der fortsteigenden verzehnfahten Höhe der gezahlten Ent- \hädigungen können Sie entnehmen, daß die Königlichen Behörden in der Provinz Sahsen nicht säumig gewesen sind, nicht Mangel an Energie bei Ausführung der Gesetzesbestimmungen gezeigt haben, fon- dern daß die Geseßesbe\timmungen, so wie sie_ sind, niht genügen.

Gerade die Verhältnisse der Provinz Sachsen haben, wie der Herr Vorredner wiederholt ausgeführt hat, in der That den näbsten Anstoß und Anlaß dazu gegeben. Die Zustände dort in diefer Bee ziehung sind geradezu unerträglich geworden. Noch auf dem letzten Provinzial-Landtag der Provinz Sachsen sind die Anträge, wie sie jeßt von den verbündeten Regierungen formulirt vorliegen, einstimmig ge\tellt und anerkannt worden als die wirksamsten Mittel zur Be- kämpfung der Seuche. Nun meine ih doch, daß in der That gerade diese Provinz wohl am legitimirtesten ist, ein Urtheil über den Werth der jeßigen Bestimmungen abzugeben, welhe am meisten unter der Seuche gelitten hat.

__ erner find auch die Bestimmungen, wie sie die jeßige Porlage will, derart, daß der reelle Handel in keiner Weise geschädigt wird, ebenso wenig wie der reelle Betrieb der Landwirthschaft.

Die verbündeten Regierungen befürworten zwei Maßregeln, ein- mal die Kennzeichnung des verseuchten und verdächtigen Viehes mit unvertilgbaren Kennzeichen. Durch eine solche Kennzeichnung findet allerdings eine gewisse Entwerthung der Viehbestände statt, aber do nur eine sehr begrenzte. Durch die Kennzeihnung wird das Vieh nicht entwerthet in Bezug auf den eigenen MWirthschaftsgebrauh, es wird niht entwerthet als Spannvieh, es wird aber auch nit, wenigstens nicht erheblih, entwerthet, wenn es als S{hlachtvieh verkauft wird ; wohl aber wird das Vieh entwerthet als Handelsvieh. Das ist aber gerade der Zweck der Kennzeihnung. Ich meine doch, man soll in seinem Mitgefühl für diejenigen Besißer, deren Vieh von einer Seuche betroffen wird, nicht \o weit gehen, daß man sie darin begünstigt, sich der Bestände, welche der Verseuhung verdächtig find, fich {nell zu entledigen zum Nachtheil und * auf Kosten der übrigen Besigter. Und lediglich diese eine Verwendung des Viehes wird verhütet und beschränkt dur die Kennzeichnung. Es wird also unmöglich gemacht, daß solhes verdächtiges Vieh als gesundes hinweggeschaft wird und die Seuche mit sich im Lande weiter verbreitet.

Jch meine, man braucht nicht in dem Mitgefühl mit Jemand, der das Unglück hat, einen verseuchten Bestand bekommen zu haben, so weit zu geben daß man ihm hülfreich ist und es zuläßt, daß er diese verdächtigen Bestände fo \hnell wie möglich anderwärts abseßt.

Also ih meine, die Kennzeichnung is eine wirksame Maßregel, und wenn sie in der Provinz, die am meisten von der Seuche betroffen wird, einstimmig als etwas Richtiges. befürwortet wird, so, meine ih, hat das auch ein entschiedencs Gewicht. Ich fürchte in der That, daß die Aeußerung, die der Hr. Abg. von Hasselbach soeben gemacht hat, daß, wenn eine Abhülfe niht auf diesem Wege gefunden wird, man dazu kommen wird, innere veterinärpolizeiliche Verkehrs\hranken zu errichten, daß diese Aeußerung in gewissen Landestheilen eine sehr lebhafte Befürwortung finden möchte. Die Anfänge sehe ih ja be- reits in den Vorschlägen, die Hr. Abg. von Hasselbach angedeutet hat, und die in der landwirthschaßilichen Presse bereits erörtert werden.

Als ein zweites Mittel zur Bekämpfung der Seuche \{lägt die Regierung8vorlage vor, daß es als zulässig anerkannt wird, daß Seitens der Landes-Poslizeibehörden die Impfung in gewissen Fällen angeordnet wird; es wird also damit den zuständigen Behörden niht eine Pflicht auferlegt, sondern nur eine Fakultät ertheilt, eine Fakultät, die diese zuständigen Behörden 1n Preußen sind das die Re- gierungs-Präsidenten in die Lage sett, von diesem Mittel Gebrau zu machen, wie es den Umständen nah angemessen er- \heint. Nun gebe ih vollständig zu und es sind ja gewiß auh in diesem hohen Hause verschiedene Herren anwesend, die ih ex professo mit dieser Frage beschäftigt haben —, daß die Frage des Werthes der Impfung bei der Lungenseuche noch bis zu einem gewissen Grade kontrovers ift; aber die in den verseuchtesten Gegenden gemachten Erfahrungen und das sind die Spoelings- distrifkte in Holland, die preußische Provinz Sachsen und ein Theil von Hannover haben ergeben, daß in diesen Gegenden die Ueber- eugung von dem Werth der Impfung von Jahr zu Jahr gestiegen ist, und die* leßten Berichte aus Holland, die bis zum Jahre 182% reichen, weisen meines Erachtens mit Je überzeugenden Zahlen nach, daß dur eine rationell durhgeführte Impfung in der That eine gewisse Immu- nität des Viehes hergestellt wird, und insbesondere, daß dadurch die Ver- breitung der Seuche gehemmt wird. Daß es au wissenschaftliche Autoritäten anderer Meinung giebt, das ist ausdrüdcklich in den der Regierungsvorlage beigegebenen Motiven hervorgehoben; die rage ist aber von Jahr zu Jahr reifer geworden, und i bin ganz esonders frappirt gewesen, wie CIEIEUN man in der Provinz Sachsen, besonders im Regierungsbezirk Magdeburg, von dem Werth diefer Maßregel ist, und zwar nicht bei Theoretikern, sondern bei alten, sehr as Praktikern, die Rübenwirthschaft seit 30—40 Jahren betrieben haben mit Beständen von 400—500 Stück Mast- und Spannvieh.

Ich meine also, auch die praktische Erfahrung spricht für diefen Vorschlag der verbündeten Regierungen. : E

Wenn der Herr Vorredner angeführt hat, man solle si lediglich beschränken auf eine energische Ausübung der Befugnisse, die das bis» berige Gesetz giebt, so kann ih ihm erwidern: an energischer Aus- übung hat es nit gefehlt; aber Analogien wie die angeführten, wie man in der Schweiz operirt, passen für unsere Verhältnisse absolut niht. Dort ist keine andwirthscha{r tee Industrie, dort ist Weidegang einen großen Theil des ahres über, dort basirt die ganze Wirthschaft auf Milchwirthschaft, auf Verkauf von Zuchtvieh und endlich findet auch_ ein Import von außen jedenfalls nur in ganz ver \{windendem Maße statt, während in den hochentwidelten Industrie- gegenden, im Anhaltischen, in der Provinz Sawsen, in Braunf@chweig, in der Provinz Hannover, Vieh in geringem Maße aufgezogen wird, O durchweg das zur Akerwirthshaft und zur Mast erforderliche

ieh von - auswärts eingeführt wird. Wir müßen darauf sehen, daß in den Landestheilen des Deutschen Meichs, aus denen diese Viehbestände bezogen werden, und das ist vorwiegend Süddeutschland, insbesondere auch die fränkishen Provinzen von

Bayern jede möglihe Garantie wenigstens g Landestheile vor Einschleppung der Seuche zu eine unzweifelhafte Thatsache die amtlichen Berichte gehen mir eden Tag zu —, daß mit diesen Transporten von Vieh aus Süd- utshland die Seuche in großem Maßstabe nach Mitteldeutshland vershleppt wird. Es ift mir ‘erinnerlich aus dem dritten Quartal allein des Jahres 1885, daß in fünf Fällen der Nachweis geführt wurde, daß die Einshleppung stattgefunden hatte. : ch gehe nun aber keineswegs so weit, zu behaupten, daß Bayern und vielleiht das Königreih Sachsen besonders ausge Seuchenheerde hätten. Die genauen Nahforschungen, die seit Jahren | angestellt werden, führen vielmehr darauf besonders zurück, daß eine Böhmen nach diesen ziemlich genaue Re-

eben wird, andere | Seute verdächtigen Thiere.* Wie bereits hervorgehoben, entspricht es der Terminologie des Seuchengesetzes von E, " reen von „derSeuchche : : er Ansteckung verdächtigen “. Diese Bezeichnungen haben \sih in der Ausübung des Ge- seßes, in der Handhabung Seitens der Veterinärpolizei vollständig eingebürgect, und ih würde deshalb f bezeihnen zu müssen, niht solhe Umf dieselbe Terminologie zu wählen des Geseßes von 1880.

Dann würde ich anheimgeben, das dritte Alinea vielleicht als letztes Alinea zu inseriren und hier auch wiederum die Terminologie ¡u wäblen, wie sie dem Geseße von 1880 entspricht.

_ Materielle Bedenken würde ih haben gegen den zweiten Satz des dritten T A Ee E

iderspricht cin Viehbesitzer dem Kennzeihnen, so ist na

Maßgabe der Bestimmungen im Absatz 2 zu wirfaheen fi

Meine Herren! Jh möchte doch ein Widerspruhhsrecht dem Be- t Mer das Unglück hat, eine Verseuhung in setnem Viehbestande zu bekommen, muß das Unglück- auch bis zu einem gewissen Grade tragen und als solches empfinden. es ist zu weit gegangen, wenn man in seinen Entschädigungsneigungen gewissermaßen jedes Unglück noch durch Zahlung einer hohen Ent- schädigung fast zu einem Glüdcsfall machen will, ich glaube, es ift nüßlich, daß derjenige es als ‘cin Unglück empfindet, daß er eine Ver- \seuhung seines Viehbestandes erfahren hat; es wird ihn wach erhalten, sich bei seinen künftigen Handelsgeschäften genauer die Lieferanten an- zusehen und sich vor Einschleppung verdähtigen Viehes zu s{üten; ih würde deshalb glauben, daß es zweckmäßig ist, ein solhes Wider- \spruhsrecht dem Viehbesißer niht einzuräumen, sondern, wenn man fh einmal dazu versteht, und wenn man die Kennzeihnung für nüßlich bält, dann soll man sie auch ganz etabliren und dem Besitzer weder Widerspruchsrecht

Gntschädigung e Cntschädigung die mit der Kennzeihnung verbunden ist, normirt werden soll. würde sehr leiht zu einer Prämie werden, so daß es für den Be- treffenden unter Umständen beinahe wie ein Glück erscheinen könnte, eine Verseuhung erfahren zu haben. Das muß unter allen Umständen vermieden werden! ;

Was den letzten Sah betrifft, den ich empfehlen würde als dritten einzustellen, fo würde auch hier wieder ledigli redaftionell die Da zu fassen sein, wie sie in dem Neichs-Seuchen- gesetz steht.

missen, der selbs gegen die jeßigen Verhältnisse eíne positive Ver- \{lechterung sein würde. In diesem Umfange mit der zugehen, wie es na diesem Antrage der so immense Summen kosten, wie man Momente realisirt, wo man einen ähnlichen Beschluß faßt. würde cine solche ih erinnere blos an eine au in diesem Berichte angeführte Zabl, fie würde z. B. für den Regierungsbezirk “Magdeburg in cinem Jahre eine Vernihtung von Beständen im Werth von 3—4 Millionen Mark" bedeutet haben und die Entschädigung, die dafür zu gewähren wäre, die bei ans in Preußen für die gesund befundenen Thiere Seitens des Staates, für die verseucht befundenen Seitens des Provinzialverbandes gewährt wird, würde eine ganz immense werden. Schon bei den jeßigen Entschädigungsgrundsäßzen sind in der Provinz Sachfen inx ten Jahre die Entschädiguzgsbeträge in der „höchsten Gefahren- klasse“ wenn i es fo nennen darf, d. h. es sind die Beiträge für die Entschädigung in verschiedene Kategorien getheilt, fo daß diejenigen Wirthschaften, die mit einem häufigen Wechsel ibres Viehbestandes beim Betrieb technisher Gewerbe, besonders Zuerfabrikation treiben, die höchsten Beiträge zu zahlen haben.— In dieser Provinz hat der Beitrag pro Haupt Rindvieh im leßten Jahre bei einem Gesammtbetrage von 346 000 M. 3 A 80 S betragen, es würde also nah diesem Saße in einem Jahre für einen Regierungsbezirk eine Verzehnfahung diefes N | n _Das sind folche Beträge, die doch, glaube ih, die annähernde Leistungsfähigkeit übersteigen. Abgesehen davon, daß auch mit dieser Tödtung, die doch unzweifelhaft in diesen Wirthschaften eine große wirthschaftlihe Störung zur Folge hätte, die Schwierigkcit irgend einer angemessenen Verwerthung des Viehes die Folge wäre, so würde doch dann auch unmittelbar, naŸ- 1 olcher großer Bestand von 400, 500 Stück auf einem Hose erfolgt wäre, \hon aus der Nothwendigkeit, Spannkräfte zu halten, immer wieder die Gefahr vorliegen, daß in Folge dessen plößlihe Zu- führungen von neuen Viehbeständen und damit wahrscheinlich neue Seuchenausbrüche in fehr kurzer Zeit wieder eintreten würden.

Ich resumire mich dahin, daß ih Ihnen prinzipaliter die An*

nahme der Regierungsvorlage empfehle, eventualiter die Annahme des Antrages des Hrn. Grafen von Behr, aber in jedem Falle die Ableh- nung der Anträge des Hrn. Grafen Adelmann. __ Der Abg. Witt erklärte sih gegen die Amendements, ins- besondere gegen den Antrag Behr-Hasselbach, und bat, das Haus möge wie die Kommission votiren. Viehseuchengeseßz sei, wenn es nur zweckentsprehend gehandhabt werde, recht wohl ausreichend.

Die weitere Berathung wurde nah 5 Uhr bis Freitag 1 Uhr vertagt. |

m Tödtung vor- all sein würde, das würde 6 diesélben nicht in dem

verdächtigen

lauben, es als zweckmäßiger

l Vernichtung der reibungen zu machen, fondern O iese

herbeiführen,

] Einschleppung aus ändern stattfinde. Wir haben darüber cherhen anstellen lassen, und danach is es unzweifelhaft, daß ckchmu in dieser gebirgigen und bewaldeten Gegend der böhmisch-sächsishen und bayerischen (Grenzen, wo einzeln liegende Höfe zerstreut sind, auc bei der größten A ssttrengung der Grenz- und Zollpolizei, vollständig Herr zu werden ; und jo kommen jedenfalls von den Maâärkten in Plauen, Schweinfurtf und Würzburg, auch in Mainz in sehr großem Umfang wahrscheinli solche aus Böhmen eingeführten: verseuchten Thiere mit zum Verkauf und in den Handel. Í Also wenn insofern die Kommission in einer ihrer Resolutionen vorshlägt, daß in Beziehung auf die Grenzbewahung eine energische Handhabung stattfinden soll, so ist das eine Anregung, die meines Er- achtens die verbündeten Regierungen ohne Weiteres ihrerseits au an- nehmen können. Meine Herren!

des Schmnggels sitzer nicht einräumen.

Ich glaube,

Betrages platzgreifen können.

s Aus dem Gefagten ergiebt sih die Stellung der verbündeten Regierungen gegenüber den vorliegenden Anträgen. Ich würde in erster Linie zu empfehlen haben: Wiederherstellung der Re- gierungsvorlage. Sollten Sie ih aber dafür nicht entschließen können, fo würde ih allerdings glauben, daß die Anträge der Herren Abgg. Graf Behr,von Hasselbah,Graf Holstein, von Schalscha immerhin eine Berbefse- rung gegen den zeitigen Zustand darbieten, da sie der Regierung er- weiterte Befugnisse gerade nah den beiden vorher näher bezeichneten Rich- tungen gewähren; allerdings würde ih anheim geben, wenn diese Fassung, wie sie der Antrag Graf Behr enthält, zwischen der zweiten und dritten Lesung vielleicht noch einer redaktionellen und vielleicht auch in einer Beziehung einer kleinen materiellen Aenderung unterzogen würde. Ich laube, es ist jedenfalls sehr zweckmäßig und auch nicht gegen die endenz des Antrags, wenn in der Fassung desselben man si doch an die Terminologie des Gesetzes anshlicßt, in das es si einfügen i r Bezug auf das erste und zweite Alinea empfehlen, daß von der vierten Zeile ab die Worte, die sind, gestrichen werden und an dessen Stelle einfach gesagt wird : „die der

einräumen,

Entwecrthung,

Das bestehende

A Herren, nah diesen Ausführungen werden Sie nicht im Zweifel fein, daß ih die Annabme des vom Hrn. Grafen Adelmann gestellten Antrags unter Nr. 173 der Drucksachen in keiner Weise befürworten kann; ih würde diesen Antrag als einen solchen bezeidhnen

fol. Jch würde also in hier gebraucht

Oeffentlicher A

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anze

9. Familien-Na

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Köuiglich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

eeJnvalidendauk‘‘, Rudolf Mosse, Haasenstein

. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Vureaux.

, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Zwangsvollstreckungen, Ausgebote, Vor- ladungen u. d

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. \.w. von öffentlichen Papieren.

& Vogler,

In der Börsen-

Königlichen Amtsgerichte zu Boppard unterm 17. No- vember 1882 abgehaltenen Immobiliar-Zwangsverck steigerung. bat der mit der Leitung des ck erfahrens beauftragte Kommissar, Herr Landrichter Elenz, den Vertheilungs-Status unterm 17. Juli d zur Einsicht der Interessenteæ auf der Gerichtsschreiberei des hiesigen K Landgerichts deponirt.

Der Gemecinschul

den Antrag des Eigenthümers, des genannten Carl Schulz zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt

Es wird daher

4) der Johann Kiecksce, geboren am 24. August 1852 zu Radelübbe, leßter Aufenthaltsort Dömitz, werden beschuldigt, s zu Nr. 1 und 2 als beurlaubter Reservist 3 als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, zu ‘Nr. 4 als Ersat-Reservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ie von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz-

riefe und Untersuchungs-Sachen. |-

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Langs®sdorf aus Rodenberg, zuletzt wobnhaft zu welcher flüchtig suchungéhaft wegen Unter wird ersucht, Justizgefängniß dahier abzuliefern.

Frankfurt a. M., den 23. Februar 1886.

Der Untersuchungsrichter I.

j dei dem Königlichen Landgerichte.

Beschreibung: Alter 35 Jahre, Größe mittelgroß, Statur schlank, Haare dunkel, beinahe \{chwarz, Bart : dunkler {wacher {maler Vollbart, Schnurbart, rt, Nase stark, etwas gebogen und ge- cht klein, länglih, Gesichtsfarbe frisch, dunkle Hosen, ockiger Winterüberzieher mit s{hwarzem Sammtkragen, kleines, rundes, \chwarzes Besondere Kennzeichen: etwas vorge- ugte Haltung, am Hals eine Narbe.

y Steckbrief. Gegen den unten beschrieben wig Schulze, geboren am Berlin, zuleßt în Nr. 3 wohnhaft gewe

Auslaufer Phili

fer Philipp _der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 23. September 1886, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. II., seine Rechte anzumelden und ‘das

widrigenfalls dasselbe für kraftlos ‘erklärt werden

provisorischen

ist die Unter- 1884 angefertigt un

\hlagung verhängt. E zu verhaften ‘und în das

Bockenheim,

Buch vorzulegen, dner Wilhelm Heymann wird iermit aufgefordert, binnen der gesetzlichen Frifé freien Monate a dato (Art. 755 des code de procédure) von diesem Status Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einwendungen dagegen durch Klageerhebung zu bewerkstelligen. Koblenz, den- 20. Februar 1886.

Der Erste Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

Heinnidcke.

Neusalz a. O., den 10. Februar 1886. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Frau Adelheid Bartmann, geb. Promnitz, zu Angermünde wird der Inhaber des verbrannten 4s prozentigen Neuen \ Pfandbriefes 11. Serie Litt. C. Nr. 5484 seine Rechte auf den im Aufgebotstermine Mittags 12 Uhr,

1 5 von einem

Dieselben werden auf

den 10. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr, vor das Großherzoglihe Schöffengeriht zu Dömiß zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf-Prozeß-Drdnung von dem Großherzoglichen Landwehr-Bezirk8-Kom- mando zu Schwerin ausgestellten Erklärung verurtheilt

Dömitz, den 8. Februar 1886. Der Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsche

Amtsanwalt:

(Unterschrift).

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung. Verffeige Lun r e a a dn,

Kinn ausrasi rôthet, Gesi roth, Sprache deuts. dunkelblauer, etwas fl

Auf den Antrag der

preußischen über 600 F aufgefordert, Pfandbrief spätestens den 18. September 1886, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung des letzteren erfolgen wird. Marienwerder, den 14, Januar 1886. Königliches Amtsgericht. T.

Ausfertigung. | Aufgebot.

Die Catharina Storr, Privatin in Klüßow wohn- baft, durch die Rechtsanwälte Dr. Falker und Dr. Mainz als Prozeßbevollmäcbtigten ver- Aufgebot der 44 9/ Obligation der Cisenbahngesellshaft Nr. 6229 #4. aus dem Prioritäts»

en Arbeiter Karl Lud- 19. Februar 1866 zu Tegeler-Chaussee N sen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Verbrechens 8 1761 des Reihs-Strafgeseßbuchs * in den IL. J. 280/86

Es wird ers das Untersuchung8ge 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 22. Februar 1886.

Der Untersüchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte IT.

ße 1 m 70 cm, Statur unter- ho, Bart im Entstehen Augen grau, Mund Gesichtsfarbe ge-

treten, hat das Hessishen Ludwigs- im Nominalbetrage vòón 600 anlehen von 1874 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Oktober 1886, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeidlneten Gerichte, Saal Nr. 22, an- beraumten Ausgebotstermine sei und die Urkunde vorzulegen, wi loserklärung der Urkunde erfolgen wird. den 20. Februar 1886. Großherzogliches Amtsgericht. gez. Dr. Hohf Für richtige Ausfertig (L. 8.) Zimmermann, H.-Ger

[59145] Oeffentlihe Zustellung.

Die Firma Heß & Kirhberger in Fra vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. dahier, klagt bei dem K. Amtsgerichte gegen den Kaufmann St. Häfner von h unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, und an das genannte Gericht den Antraç,, Urtßeil dahin zu erlassen :

Reinickendorf,

336 Ls Kgl. Amtsgericht München k., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 21. Oktober 1885 nachstehendes Anfgebot

J In der Subhastations\sahe gegen den Müller Florian Löhmer von der Gunfel8mühle als Schuldner

Samstag, den 10. April 1886, Nachmittags © Uhr, in einem obern Zimmer des Gaß’schen Gasthauses zu Schwärzelbach, das in der Steuergemeinde Forst- bezirk Neuwirthshaus gelegene Anwesen Hausnummer 70 und 704 in Gunkels8mühle bestehend in: 710 Wohnhaus

ut, denselben zu verhaften und in fängniß zu Berlin, Alt-Moabit ne Rechte anzumelden

drigenfalls die Kraft-

Es ist zu Verlust der bayerischen Hypotheken München vom 10. März G. B. IU, wodur das L Baptist Schwarz,

gegangen ein Versicherungsschein und Wechselbank zu 62 Nr. 6701 d. Fol. 197 eben des Herrn JFohaun J Landgerichtsasse}sors in Landsberg auf Lebensdauer für die Summe von 1000 Gulden Bank-Valuta versichert worden ist. | des Kgl. Advokaten Lohrer dahier, als Vollma@tträgers der Privatierswittwe Anna Bitl, Erbin des verlebten Josef Bil welchem fraglicher Versicherungsschein laut urkunde vom 2. August 1871 Gesch. Reg. des Kgl. Notars Rupprech wird sonach der aufgefordert, längstens bis Mittwoch, 26. A Vormittags 9 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 18/1 diesseitigen Ge Rechte anzumelden und den widrigenfalls dessen Kraftloser?

Beschreibung: Größ sekt, Haare blond, Stirn begriffen, Augenbrauen blond,

roß; dicke Lippen, Gesicht rund, ihts\chreiber.

h mit Mahl- Scheuer und Stall, und Schweinställe

Planuummer 712 * Hofraum zu § Antheil

a. Plannummer

mühle zu cinem Gang, Auf Antra

nkfurt a. M.. urzburg X.

t, Wehrmann, Knecht 9 November 1852 zu boren, zuleßt in Klein hnhaft gewesen, wird be- andwehr ohne Erlaub- ohne von der bevor- der Militärbehörde Anzeige

8, 360 Nr. 3 des Strafgesetz-

Der ehemalige Trainsolda Gottfried Borchardt, am Alt-Prielipp, Kreis Pyriß, Utkow, Kreis Soldin, wo huldigt, als Wehrmann der L niß ausgewandert zu se stehenden Auswanderung erstattet zu haben,

Uebertretung gegen

ch Derselbe wird auf

den 29. April 1886, t i vor das Königliche Schöffengeriht in Berlinchen

Ausbleiben wird derselbe auf der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Küstrin aus-

gestellten Erklärungen verurtheilt werden. ebruar 1886.

Königl. Amtsgerichts.

Notariats- das hiérzu gehörige Brandentschädigungs8geld

8 Parzellen landwirthscchastlihe Grundstücke eiläufig 3,49 ha, . Plannummer 711 Wohnhaus mit Mahlmühle Gana, Stall und Keller, Scheuer und Schweinställe zu 0,012 ha,

Plannummer 712 * Hofrautn zu F Antheil zu

t dahier cedirt worden ift, nhaber dieses Versicherungsscheines zum Aufgebotstermine Mai 1886, Beklagte sei schuldig, an die Klagsparte? 917 M. 50 „3 Hauptsache nebst 6 ®/o Zinsen 28. F ebruar 1885 an zu bezahlen und sämmt iche Streitskosten zu tragen bezw. zu ersetzen,

11. Das ergehende Urtheil werde für vorläufig

vollstreckbar erklärt.

Der klägerische Vertreter ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung d es Rechtsstreites zu den vom Prozeßgerichte anber? 1mten Termin vom

Donnerstag, den 15. April 1886, : Vormitt gs 9 Uhr in den diesgerichtlichen ‘Sitzungssaal

Zum Zwecke der ‘öffentli . Haef ner von hier, Aufenthalts wird Eegenwärtiges

burg, am 22. Februar 1886. Gerichts)Ÿhr ciberei des K. Amts3gerichts. L. (L. S. Baumüller, ïr.

Versicherungs vorzulegen , erfolgen wird. München, 22. Oktober 189, Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber. Hagenauer.

E hierzu gehörige Brandentschädigung8geld

zu 220 M,

mmer 707 Waldung zu 0,546 ha,

llen landwirthsckaftlihe Grundstüdke

mit beiläufig 2,60 ha

in zwei Gruppen zwangsweise versteigern. Anwesensbeschrieb und die näheren Versteigerungs-

bedingungen können in meiner Amtskanzlei eingesehen

Vormittags 9 Uhr,

zur Hauptverhandlung A Bei unentschuldigtem Grund der nah

atuseiusicht.

ar- und Hülfskasse d, vertreten dur) gegen 1) die ittwe von Karl Heymann, Friedrich Heymann, Kaufmann, Rees, Dekorationsmaler und 4) Wilhelm tlih in eigenem Namen und als Erben oppard - verlebten Gerbers Karl Heyutännu, bis 3 in Boppard wohnend, ad 4 früher cbe*.- t ohne bekannten Wohn- und h leiteten Kollokationsyerfhren behufs Vertheilung des Erlösc8 aus der vor dem

9133] Aufforderung zur St In dem auf Betreiben der Sp des Kreises St. Goar zu B Rechtsanwalt Justizrat Sibilla, geb. Wihl, Gerbereibesizerin, 2 Z) Cheleute Jako Therese, geb.

Verlinche

für Civilsachen

8 wird dem Michael Löhmer won der Gunkels- h Adams, Aufenthalt unbekannt ist, ‘hierdurch be- te bekannt gegeben.

Februar 1886.

chen Zustellung an den Zt. unbekannten êmit bekannt ge-

mühle, dessen i hufs Wahrung seiner Rech Hammelburg, den 23. (L. 8.) Hedler, K. Notar.

Dienstknecht Johann Vöckmann, geboren Kaufmann St. am 20, September 1859 zu Kaliß, Y haltsort Heiddorf, ) der Maurer 16, Oktober 1859 zu Neu-Göhren, haltsort ebendaselbst, 3) der Sattler Car geboren am 27. August 1852

enthaltsort ebendaselbst,

Friedrih Froft, geboren am g leßter Aufent- R

1 r. 11 977 der städtischen Neusalz a. D. über 299,33 lautend n des Einwohner Carl Schulz aus gegangen und soll auf

Sparkasse zu : Aufenthaltsort,

auf den Namen i Kusser, ist angebli verloren

l Ludwig Georg Drenckhahu, zu Dömitz, leßter Auf-