1886 / 50 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

[59112] Durch rehtskräftiges Urtheil der zweiten Civil- „kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom’ 26. Januar 1886 isst zwischen den Eheleuten Bäcker Robert Rofenkranp und Maria, geborene Melcher, Beide zu Krefeld wohnend, die Güter- frennung mit allen geseßiihen Folgen und Wirkungen vom 20. Oktober 1885 an ausgesprochen worden. Düsseldorf; den S Bevruae 1886. Vater, *Gerihts\chreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.

[59113] 4 A Dur) rechtskräftiges Urtheil der zweiten Civil- ®fammer des Königlichen Landgerichts zu Düfseldorf vom 26. ÎFênuar 1886 ift zwishen den Eheleuten, Ackerer, Robert Zanders und Gertrud, geborene Klein, beide zu Neersen wohnhaft, die Gütertrennung mit allen geseßlihen Folgen vom Tage der Klage, dem 24. Oktober 1885, an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 22. Februar 1886.

Vater i Gerichts\{chteibergehülfe des Königlichen Landgerichts.

[59114] Auszug. : z Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 31. Dezember“ 1885 wurde die zwischen den in Köln wohnenden Eheleuten Josef Leurs, Bierbrauer, und Ánna Maria, geborene Bleißem, ohne Geschäft, bestehende Errungenschaftsgemeinschaft für aufgelöst erklärt und an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen. : Köln, den 22. Februar 1886. Für die Richtigkeit des Auszuges: Der Anwalt der Klägerin: F. Göt, Rechtsanwalt. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber der 11. Civilkamuter: Taentzscher.

[59115] Gütertreununug. L

Durch rechtskräftiges Erkenntniß der Il. Civil- kammer des Königlichên Landgerichts zu Bonn vom 98. Januar 1886 ist die zwischen den Eheleuten JFean Grommes, Kaufmann zu Euskirchen, und Gertrud, geb. Prehl, ohne besonderes Geschäft da- felbst bestandene eheliG# Gütergemeinschaft für auf- gelöst erklärt.

Vonn, den 22. Februar 1883s. :

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

Donner, Landgerichts-Sekretär.

C 159110] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Abtheilung IT. der Civil- fammer des Kaiserltchen Landgerichts zu Kolmar i. G. vom 20. Februar 1886 wurde die Trennung der zwischen den eleaten Josephine Meistermann, ohne Gewerbe, und“ Ioseph Spettel, Kaufmann, Beide in Kolmar wohnhaft, bestehenden Güter- gemeinschaft ausgesprochen. :

Der Landgerichts-Sefretär : Ka/spyer.

[59136] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom -17. Februar 1886 und in Folge Requisitioibsschreibens des Königlichen Gerichts der 16, Division ‘zu Trier, vom 4. Februar 1886, nah welhem der Musketier Iodocus Colligs, der 2. Comp. 7. Rhein. Inf. Rgts. Nr. 69, geboren am 12. August 1855 zu Polch, katholis, Maurer, verheirathet, entwichen, und gegen welchen wegen Lad ad die Kontumazial - Untersuchung an- ängig ift, / -

wird das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des 2c. Colligs zur Deckung der denselben möglicher- weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten bis zum Betrage von 3100 „6 (in Buchstaben: Drei- taufend einhundert Mark) gegen denselben für den Fiskus mit Beschlag belegt. :

Dieser Beschluß ist nur dur den Deutschen Reichs-Anzeiger zu veröffentlichen.

Koblenz, den 19. Februar 1886.

Königliches Landgericht, T1. Strafkammer. gez. Petry. Mencke. Niemeyer. Beglaubigt :

Koblenz, den 22, Februar 1886.

L. S.) (Unterschrift), : Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

591354 j In die Liste der beim Königlichen Landgerichte dabier zugelassenen Rechtsanwälte ist der seitherige Gerichtsassessor Paul August Friedrich Rintelen eingetragen wordén. / Limburg, 23. Februar 1836. « Königliches Landgericht. Koppen.

125 }

59125] Bekanntmachung.

Der Kgl. Advokat und Rechtsanwalt Adolf vou Auer in München hat die Aufgebung der Zu- lassung zur Rechtsanwaltschaft an dem Kgl. bayerishen Ober-Landesgerihte München und an den Kgl. Landgerihten München I. und I]. erklärt und ist in Folge dessen der Eintrag ia den Listen der vorbezeichneten Gerichte gelös{t worden.

München, den 23. Februar 1886.

Ober-Landesgericht Landgericht 2 München. München 4 München II. Stengel, Nrösident., - \ Ceonro d. Pes. [59066] j

In die Liste der bei dem unterzeihneten Gerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist der bisherige Gerichts- assessor, jeßt Rechtsanwalt Otto Eissfeldt in Nort- heim. heute cingetragen. i ; :

Northeim, den 23. Februar 1886.

Königlich Preußisches Amtsgericht. Wedekind.

aar

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2e.

Regierungsbezirk Wiesbaden. Holzverkauf in der Oberförsterei Neuhäusel, Montag, den §8. März l. Js: a im Sdclußbezirke- Simmern, - Distrikte Eisen- köppel, Deutschordensheckte, Mühlberg, Am See (ca. 7 km vom Bahnhof Ehrenbreitstein): ä iu

[59132]

Eichen: ca. 135 Stämme mit 98 fm, 800 Stan- gen I. bis 111. Klasse, 8 rm Nutscheite,

Pogbuen: 10 Stämme mit 2,53 fm,

Buchen: 4 Stämme mit 3,58 fm,

Kirshbaum: 1 Stamm mit 0,40 fm,

Birken: 19 Stangen I. Klafse,

Lärchen: 11 Stämme mit 2,83 fm,

Fichten: 4 Stämme mit 0,60 fm, 85 Stangen II. und III. Klase, 800 Stangen V. u.“ VI. Klasse;

b. im Scuybezirk JIägerpfad, Distrikte Reh und Nießling (ca. 8 km vom Bahnhof Vallendar):

Eichen: 24 Stämme mit 22,11 sm, 5 Stangen

I. Klasse, E L Buchen: 19 Stangen I. und II. Klasse, 3 Stück Morgcns

Hauklöße für Megtger. Anfang im Schußbezirk Simmern, i 9 Uhr, im Distrikt Eisenköppel“ bei Neuhäusfel, im Schubbezirk Jägerpfad, Nachmittags 2 Uhr, im

Diftrikt Rech bei Hillscheid. Königliche Oberförsterei.

[59053]

Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Ober- westerwald. Nutzholzverkäufe in der König: lichen Oberförsterei Rennerod.

Mittwoch, den 17. März, von 9 Uhr an, sollen öffentfih meistbietend verkauft werden:

Schutzbezirk Waldmühlen I. (Waldwärter Natter- mann zu Se) aus den Distrikten 16, 17, 18, 21, 24, Verbotener Wald, Rückerstein, Buchwald:

212 Fictenstämme 111. Kl. mit 36 fm, 132 Fichten Stangen I. Kl., 198 Fichten Stangen Il. Kl, 211 Fichten Stangen III. Kl.

Zusammenkunft auf der Chaussee Rennerod-Neun- kirhen am Distrikt „Verbotener Wald.“ Die Swläge liegen unmittelbar an den Chauffeen.

Donnerftag, den 18. März, von 10 Uhr an:

Scutbezirk Jrmtraut (Waldwärter Elzner zu Langendernbach, Hilfsjäger Wilhelm zu Irmtraut), aus den Distrikten:

Salstein Nr. 6 b. :

400 Stück Fichten und Lärchen Bau-, Nutz- und ScMneidestämme mit 440 fm, darunter Lärchen und Fichten bis zu 4,5 fm; Grubenholz: 360 Stü Kiefern mit 108 fm.

Erbsentriesh 1b. :

Grubenholz: 154 Stück Kiefern mit 62 fm;

ferner daselbst 2 Eichen und 1 Birke 111. Kl: Braunsberg 9b. : Grubenholz: 53 Stück Kiefern mit 32 fm; ferner 2 Eichen mit 0,65 fm.

Schlibtheck 4b. : 5 Stü Eichen mit 0,51 fm,

12 Stück Eichen Stangen I. und Ik. K[,, 2 Stück Fichten mit 0,56 fm.

Schalstein 8b. Totalität : 95 Fichtenstämme mit 4,22 fm, 7 Fichten Stangen I. Kl. E

Zusammenkunft im Distrikte Schalstein 6 b. Die Schußbeamten sind angewiesen, die Schläge auf Verlangen vorzuzeigen. Das Holz ist an die Wege gerüdckt, liegt 2 km von den Chausseen und 10 km vom Bahnhofe eti Das Grubenholz kommt in größeren zusammenlicegenden Loosen zum Aus- gebot. An beiden Tagen findet auch der Verkauf des in den genannten Schlägen vorgefallenen Brenn- holzes statt, am leßten Tage von 8 Uhr ab.

[59052] Bekanntmachung. Die Anlieferung von 160 000 kg gewöhnlichem Rüböl und 50 000 kg gereinigtem Nüböl soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung ver- geben werden. i: i: Die Angebote sind portofrei und versiegelt mit der

Aufschrift : j

„Lieferung von Rüböl betr.“ bis zum S. März d. J.- Morgens 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen.

Die Bewerbungs- - und Lieferungsbedingungen können bei der Unterzeichneten eingesehen oder auch auf porto- und bestellgeldfreie Cinsendung von 40 S von derselben bezogen werden.

Die Bewerbungsbedingungen sind übrigens in Nr. 176 des „Deutschen Neichs- und Königl. Preußi- schen Staats-Anzeigers“ vom 30. Juli 1885 ver- öffentliht worden :

Ende der Zuschlagsfrist 9. März d. I., Nach- mittags 6 Uhr. :

St. Johaun a. d. Saar, den 23. Februar 1886.

Königliche Bergfaktorei.

[58631] Bekanntmachung.

Die Lieferung der nachbenannten, in dem Zeitraum vom 1. April 1886 bis Ende März 1887 für das hiesige Königliche Salzwerk erforderlichen Ma- terialien, als: ;

1500 kg Eisen, D 130 div. Drahtstifte und Nägel, 600 gm tannene oder fihtene Bretter und Bohlen, 12 ebm neues geschnittenes Holz, 1000 kg helles Vulkanöl, 2000 Petroleum, 2500 Ringe Sicherheitszünder, foll im Wege der Submission vergeben werden.

Lieferungslustige wollen unter Beifügung von Proben ihre versiegelten und mit der Aufschrist : „Materialienlieferung" versehenen Offerten bis zum 6. März d. Js., Vormittags 11 Uhr, zu welcher Zeit deren Eröffnung erfolgen wird, an die unterzeichnete Berginspektion portofrei einsenden.

Die Bedingungen können in unserer Registratur eingesehen oder gegen Einsendung von 50 „4 in Ab- christ von uns bezogen werden.

Erfurt, den 19, Febrüar 1886.

Königliche Berginspektion.

[59127]

In Folge Ablebens des Herrn Oberbürge berechtigte Gehalt ist auf jährlich 8000 M festgeseßt un l mtôdaue Die Uebernahme einer mit Einkommen ve

Die Anstellun nicht gestattet.

erfolgt auf cine

Geeignete Bewerber, jedoch nur solche, welche durch Ablegung des Staatseramens die

§5

[59133] __ Vekanutmachung.

Die. Arbeiten zur Verlegung des Oberbaues der 8 km langen Nepbaustrecke Prüm—Bleialf sollen öffentli ungetheilt vèrdungey werden.

Bedingungen und Zeichnungen lièêgen vom 1. März d. J. an in unserem Central-Neubau-Bureau Hhier- E, Trankgasse Nr. 23, Zimmer Nr. 18, sowie

ei dem Abtheilungs-Baumeister von Beyer zu Prüm während der Dienststunden zur Einsichtnahme offen.

Die Bedingungen können gegen portofreie Ein- sendung von 3 F nur durch den Bureauvorsteher Schuhmacher I11., Trankgasse Nr. 23 bierselbst, be- zogen werden.

Angebote, zu denen das vorgedruckte Formular zu benutzen ift, find versiegelt, mit der Aufschrift: „An- gebot auf Oberbau-Verlegung“ bis zum 12. März d. Js., Vorniittags 11 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben in Gegenwart von etwa er- schienenen Bietern bezw. deren Bevollmächtigten er- folgen wird, an uns, Trankgasse 23 hierselbst, post- frei einzureien.

Die Abgabe der Bedingungen erfolgt nur an solche Unternehmer , deren Leistungsfähigkeit der Bau- verwaltung bekannt ift, oder welche ihre Qualifikation durch Zeugnisse 2c. darzuthun vermögen.

ZuschlagEfrist 10 Tage.

öln, den 24.“Februar 1886. Königliche Eisenbahn-Direktion (liuksrh.). Abtheilung AV.

[58826] Vekauntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs der Königlichen Central- \{miede zu Klausthal an gewalztem Quadrats-, Rund- und Flacheisen, Eisenblechen, gelochten Eisen- und Kupferblehen, Eisennieten und Stahlhunds- rädern soll für das Jahr vom 1. April 1886 bis ult. März 1887 im öffentlihen Submissionswege vergeben werden.

Es ift dazu Termin auf

Mittwoch, den 17. März 1886, | _ Vormittags-10 Uhr, im Geschäftslokale der Unterzeichneten angeseßt und wird für die Ertbeilung des Zuschlages eine Frist von 14 Tagen, voin Submissionstermine an gerechnet, vorbehalten.

Angebote, welche auf die Licferungsbedingungen ge- gründet sein müssen, sind shriftlich und versiegelt mit der Aufschrift :

; «Submission auf Betrieb8materialien“ bis zu obigem Termin portofrei einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen können in der Registratur der Unterzeichneten einge'chen oder auf frankirte An- fragen gegen Einsendung von 50 S in Briefmarken in Abschrift bezogen werden.

Klausthal, den 23. Februar 1886.

__ Die Verwaltung der Königlichen Cenutralschmiede.

[S8TTO] M Submission.

Für die Werft sollen Charniere, kupferne Gaten, diverse Haken, j Kauschen, Riegel, Schlösser, Schlüsselschilder, Splinte, Ueberfälle, Vorreiber, Mundstücke mit Pfeifen, Schlüsseletiketts, Desen, Ringe, Schnallen 2c. beschafft werden. Geschlossene Offerten mit der Auf- {rift : „Submission auf Charniere“ sind zu dem am 13. März 1886, Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau anstehenden Termine einzureichen. Bedingungen liegen in der Régistratur der unterzeich- neten Behörde aus und find für 1,00 M4 zu beziehen. Kiel, den 23. Februar 1886.

Kaiserliche Werft. Verwaltungs-Abtheilung.

_ Drahtgaze, Handgriffe, messing.

[58627]

Zur Ausführung von Pflafterarbeiten auf Bahn- hof Minden soll

1) die Lieferung von 1500 qm Pflastersteinen I. Güte, veranshlagt zu 9000 M,

2) die Lieferung von 4000 qm Pflastersteinen 11. Güte, veranschlagt zu 16 000 ,

3) die Herstellung von 7200 qm Pflaster, ein- \{ließlich der Nebenarbeiten, veranschlagt zu 6700 6,

öffentlich verdungen werden. Theillieferungen werden berüdsichtigt.

Oen sind hier einzusehen oder können gegen porto- und bestellgeldfreie Einsendung von 0,80 46 vom Betricbs-Sekretär Wartmann Rae werden.

Angebote nebst Proben sind bis zum 15. März d. J. cinzusenden. Vormittags 10 Uhr Eröffnung der Angebote. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Königliche Eiscnbahn - Bau - Juspektion Minden.

[58404]

Ausgebot vou Arbeitskräften.

In der Königlichen Strafanstalt zu Rhein in Ostpreußen sollen vom 1. Juli d. J. ab 60_bis 90 weibliche Gefangene, welche bisher mit Sortiren von Federn 2. beschäftigt worden sind, zu gleichen,

oder anderen für eine Strafanstalt sih eignenden-

Arbeitszweigen (mit Ausschließung von Blumen- fabrikation, Stickerei und Maschinen-Weißnäherei) auf die Dauer von 3 Jahren kontraktlichh verdungen werden.

Kautionsfähige Unternchmer, welche auf diese Arbeitskräfte reflektiren, wollen ihre _ versiegelten \hriftlihen Gebote, pro Pensum resp. Stück 2c. mit der Aufschrift:

„Submission auf Arbeitskräfte“ bis zu dem auf den 24. März d. J., Vormit- tags 10 Uhr, zur Eröffnung der Öfferten anbe- raumten Termin einsenden.

Die näheren Bedingungen sind in der hiesigen Registratur einzusehen, oder gegen vorherige Cinsen- dung von 75 A Kopialien durch die Post zu be- ziehen.

Nheinu, den 19. Februar 1886.

Königliche Strafaustalts8-Direktion.

Bürgermeisterstelle.

Wochen -Ausweise der deutschen HZettelbauken.

Wochen-Wedertti er Neichs-Bank

vom 23. Februar 1886. Activa. Metallbestand (der Bestand an coursfähigem deutshen Gelde und an Gold in Barren oder aus- [ländischen Münzen, das Pfund

[59290]

fein zu 1392 Mark berechnet) . 7 Bestand an Reichskassenscheinen . 4 o

704,289,000 21,726,000 19,836,000

343,796,000 37,232,000 21127/000 26,144,000

120,000,000 21,356,000

679,963,000

332,077,000 266,000

an Noten anderer Banken an Wechseln ...,z 5) an Lombardforderungen . 6) an Effecten. . 7) an sonstigen Activen . Passiíva, 8) Das Grundkapital 9) Der Reservefonds . 10) Der Betrag der O T 11) Die sonstigen tägli fälligen Ver- bindlichkeiten - S... 12) Die sonstigen Passiva . Berlin, den 26. Februar 1886. Neichsbank- Direktorium. von Dechend. Boese. von RNotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

[59058] E

Stand der Frankfurter Vauk

am 23. Februar 1886.

Activa. Cafsa-Bestand : M Reichs - Kassen- scheine Noten anderer Banken ¿

Guthaben bei der Reichsbank . Wechsel-Bestand . . . _, Vorschüsse gegen Unterpfänder . Eigene Ee Effecten des Reserve-Fonds . 3,967,000 Co a D 509,500 Darlehen an den Staat (Art. 76 der

Statuten) . e L TUEBOO

. M 17,142,900 3,916,600 8,866,400 7,134,200

umlaufenden

M. D

A. 6,020,860 3,027,200 24,531,000 2,347,200 888,200

F s E 2

TPassiva. Eingezahltes Actien-Capital Me O E Se e ean Banks\cheine im Umlauf... x Täglich fällige Verbindlichkeiten . . y An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . E. Sonstige Passa e as Noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten (Schuldscheine) . .

„4,048,800 540,300

135,700

Die noch nicht fälligen, weiterbegebenen inländischen Wechsel betragen 4. 1,429,800. —. Die Direction der Frankfurter Bank. gez. O. Ziegler. H. A ndreae.

[59060] Es

Leipziger Kassenverein.

Geschäfts - Hei vom 283. Februar 1886;

ctiva.

Metallbestand... 6 1,150,799. Bestand an Reichskassenscheinen . 30,515.

e »_ Noten anderer Banken 801,500. Sonstige Kassenbestände 41,318. Bestand an Wechseln... 4,363,676.

" « Lombardforderungen . 1,230,916.

* « Effekten . E 341,386, : Ñ e {sonstigen Aktiven . 914,845,

Passiva. Das Grundkapital R 3,000,000. Me 234,632, 3: DerBetrag der umlaufenden Noten 2,310,000. Die sonstigen tägli fälligen Ver- bindlichkeiten : a. Giro-Creditoren b. Check-Depositen. . Die an eine Kündigungsfrist ge- bundenen Verbindlichkeiten. . 474,556. 2 Die fonstigen Passiven... 121,166. 4( Weiter begebene im Inlande zahlbare Wechsel : 6. 366,002, 05. Die Direktion des Leipziger Kasseuvereins.

. 2,354,467. ch 380,135. 2

Verschiedene Bekanntmachungen.

[58654]

Die geehrten Mitglieder werden hierdurch gemäß 8. 10 des Statuts zur diesjährigen (dritten) ordent- lichen Generalversammlung auf

Sonnabend, den 13. März d. J-., j Abends 63 Uhr, im Restaurant Miegel, Stralauerstraße 57 hiersel bft, ergebenst eingeladen. Wegen der Berechtigung zur Theilnahme an derselben wird auf die §8. 11 (Ab- änderung des Ersten Nachtrages zum Statut) und 12 des Statuts verwiesen. i ____ Tagesordnung: 1) Jährlicher Geschäftsbericht. 2) Bericht der Nevisions-Kommission und Anträg derselben auf Ertheilung der Entlastung. 3) Wahl eines Aus\{huß-Mitgliedes. 4) Ernennung der Revisions-Kommission. Berlin, 20. Februar 1886.

Sterbekasse Deutscher Versihherungs-

Beamten.

Der Ausschuß. G. Strich, Vorsitzender.

rmeisters Hache ist die Stelle des Vürgermeisters hiesiger Stadt anderweit zu beseßen, Das pensions- d wird außerdem cine Dienstaufwandsentschädigung von jährli 2500 f gewährt.

r von 12 Jahren durch Wahl der Stadtverordneten-Versammlung. /

rbundenen Nebenbeschäftigung ist ohne besondere Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung

Qualifikation zum Richteramte oder zum höheren Ver-

waltungstienste erlangt haben, wollen ibre Meldungen unter Beifügung ihrer Zeugnisse bis zum 31. März ds. Js. zu Händen des Unterzeichneten einreichen.

Essen a. d. Ruhr, den 20. Februar 1886.

Der Erfte Veigeordnete Koenig.

zum Deutschen Reichs-A

M50.

Zweite Beilage

nzeiger: und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 26. Februar

1886.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. Februar. Jm weiteren Verlauf der gestrigen (28) Sißung des Hauses der Abgeord- neten erklärte bei Fortseßung der Berathung des Gesehentwurfs, betreffend die Anstellung der Volksschullehrer in den Provinzen Wesspreußen und Posen und im Regie- rungS®SbezirkOppeln, der Abg. von Jazdzewski, die polnischen Eltern legten großen Werth darauf, da R IE: deutsch lernten. Die Methode aber, wie den Kindern das Deutsche beigebracht werde, Vetiee ihren Zweck und führe zur Verdummung. So sei es kein Wunder, daß im Laufe der Zeit die Kenntniß des Deutschen abgenommen habe. Der Minister spreche von seinem „Wohlwollen“ gegen die Polen, als obe dies niht Pflicht und Sqculdigkeit der Regierung wäre. Sie dürfe sich mcht wun- dern, daß die Polen zu ihr kein Vertrauen hätten bei dieser Behandlungsweise. Dem polnischen.Klerus werde Alles in die Schuhe geschoben, was man den Polen {huld gebe. Redner konstatire, «daß die polnishen Geistlihen, seitdem sie alle deutsch sprehen tönnten, die deutschen Katholiken in der Seelsorge, in der Predigt u. #. w. mehr berücksichtigten als die polnischen; Ausnahmen hiervon fielen dem Kulturkampf und der Regierung zur Last. Eine Agitation der katholisch: polnischen Lelsrer kenne er gar nicht; wohl aber wisse er, daß die katholischen Lehxer vielfah ihre religiösen Pflichten zum Aergerniß des Volkes vernachlässigten, ohne daß die Schul- verwaltung sie an ihre Pflicht mahne. Was dex Minister an Angaben übér die polnischen Lehrer gestern angeführt habe, beruhe auf gefärbten Berichten und sei unwahr, so seine An- gabe über den Einfluß des Fürsten Sulkowski äuf die Lehrer, wie-dem Redner eben der Fürst s{chreibe. Mit diesem Geseß werde man“ den Lehrerstand korrumpiren. ®Die Losreißung der Lehrer von den Gemeinden und Patronen müsse ihnen das Vertrauen entziehen. Man mache den katholishen Geistlihen den Vorwurf polnischer Agitation. Redner behaupte, daß die evangelishen Geistlichen seit einiger- Zeit unter den... Katholiken Proselyten® zu machen suchten. Viele katholische Eltern seien genöthigt, ihre Kinder in evangelische Schulen zu shicken, wo ihnen evange- lische Anschauungen - eingepflanzt würden. Die Regierung würde dur diese Vorlage nicht die Germanisikung, sondern die Zähigkeit und den Widerstand. der polnishen Bevölkerung befördern. : :

Die Diskussion wurde geschlossen und die. Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.

Es folgte ‘die erste Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Bestrafung der Schulversäumnisse „im Gebiete der Shulordnung für die Elementar- \hulen der Provinz Preußen vom 1b. Dezember 1845 und des Schulreglements vom 29. Mai -1801 für die niederen katholishen Schulen in den Städten und auf dem platten Lande von Schlesien und der Grafschaft Glaß. : E

Der Abg. Szmula sprach sich gegèn die Bestrafung der Sqchulversäumnisse mit Geld aus; denn diese Geldstrafen seien für die armen Leute in Oberschlesien unershwinglih. Die Entfernungen gestatteten auch nicht immer eine rechtzeitige Entschuldigung bei Versäumniß der Schule. Redner wandte fih nunmehr gegen die P Ausführungen des Abg. Hobrecht über die oberschlesische Bevölkerung und nahm diese gegen den Vorwurf der Unkultur in Schuß. Die Regierung müßte die oberschlesishe Geistlichkeit in Gold fassen lassen, so loyal, patriotisch und aufopsernd sei dieselbe. Das Deutsch- thum habe in den oberschlesishen Städten große Fortschritte gemacht. Nur an dem Unterrichtssystem liege . es, daß dies auf dem platten Lande nicht der Fall fei. Früher

ätten die Lehrer alle polnisch gesprohen und den

Gir die Dinge klar machen können. eßt sollten die deutschen Lehrer polnisch sprehende Kinder im Deutschen unter- rihten. Etwas pädagogisch Verkehrteres gebe es nicht! Früher habe man anders gedacht. Damals sei der Redner vom General von Wigleben mit der Abfassung einer polnischen Regiments- geschichte beauftragt worden, um auch den polnischen Soldaten die Kenntniß der Regimentsgeschihte zu vermitteln. Seine Arbeit habe die besten Erfolge gehabt. - Die jeßige Methode mache die Kinder zu Jdioten. Der Kulturkampf habe vollends Alles verdorben. Der Autoritätsglaube sei erschüttert. Er YaNE selbst gehört, wie ein Arbeiter gesagt habe: Ach was, ih abe mit einem Geistlichen in einex Zelle zusammengesessen, und er steht ebenso da wie früher.

Vom Vize-Präsidenten von Heereman zur Sache gerufen, erklärte Redner nohmáls, O er m seine Freunde diesem Gesetze ihre Zustimmung versagen würden. L

| L Ube Graf Schwerin-Pugar wies darauf hin, daß es fh hier um gar keine prinzipiellen Fragen, sondern einfach um die Durchführung einer strengeren Schulordnung für be- stimmte Gegenden handele. Jn Schlesien und der Grafschast Glay seien die Verhältnisse für fatholishe Schulen auf Grund von Provinzialgeseßen geregelt, welche aber nicht genügten. Denn, wenn ein Kind die Schule in der Woche-nur einen Tag besuche, könne es die übrigen 5 Tage unbehelligt fehlen. Nun halte Redner den hier vorgeschlagenen Weg, die Rege- lung auf Grund des Allgemeinen Landrechts polizeilichen Ver- ordnungen zu überlassen, für richtiger, als etwa eine Ab- änderung der provinziellen Geseggebung zu versuchen. Denn Polizeiverordnungen ließen sich veler und zweéntsprehender lokalen Verhältnissen anpassen. Die Einzelheiten zu berathen dürfte am besten einer Kommission zu übertragen sein, und er empfehle zu diesem Zwecke dieselbe Kommission, welcher man eben den vorhergehenden Entwurf zugewiesen habe.

Der Abg. Spahn glaubte auf Grund seiner richterlichen Erfahrung, daß hohe Geldstrafen für viele Fälle, als zu drückend, ungünstig wirken würden. Die Arbeitgeber trügen oft an den chulversäumnissen viel mehr die Schuld als die Eltern. Noch neuerdings sei. anerkannt worden, daß die bis- herigen Bestimmungen über die Schulversäumnisse für West-

reußen gute Erfolge gehabt hätten, wozu also dieses Geseß ? ußerdem. greife dasselbe dem zu erlassenden allgemeinen Unter- rihtsgeses vor. So lange noch 3. B. in Westpreußen über 100. Sqhulen existirten, zu denen die eingeschultén

Kinder 4, 5, ja bis 10 km zurückzulegen hätten, könne er ein solhes Geseß nicht annehmen; zum mindesten müßten die Gründe der entshuldbaren Schulversäumnisse festgestellt werden.

Der Abg. von Schenckendorff, meinte, er werde mit seinen Freunden für die E stimmen, weil dieselbe die bisherige Ungfeichheit auf dem Gebiete der Behandlung der Schulver- säumnisse in den betreffenden Provinzen zu beseitigen geeignet sei. Jm Uebrigen stimme Redner dem Wunsch, das Gese einer kommissarishen Vorberathung zu unterzichen, zu un erachte gleichfalls. die bereits von dem Abg. Grafen Schwerin empfohlene Kommission für die geeigneteste.

Der Abg. Dirichlet bemerkte, wenn auch in Westpreußen eine sogenannte Polenfrage existiren möge, für Ostpreußen fönne man sie nur künstlih konstruiren, und es sei keine Ver- anlassung, die Schulordnung von 1845, welche sih auf die ganze Provinz Preußen beziehe, auch für Ostpreußen aufzuheben. Die Tendenz der Vorlage sei nichts weniger als geeignet, eine Aus- gleichung herbeizuführen, sondern eine Verschärfung. Seines Er- achtens trügen die Vorlagen das Zeichen an der Stirn, daß die

„Herren Ressort-Minister sih in der Lage von Künstlern befun-

den hätten, denen befohlen fei, ein durch freie Phantasie her- zustellendes Kunstwerk in möglichst kurzer Zeit abzuliefern. Wie have dex Kultus-Minister, der doh die Verhältnisse kenne, sich dazu hergeben können, für Ostpreußen eine Polenfrage ju foiiiruiren? Der einzige Grund sei, man habe eine formelle Erklärung und scheinbare Berechtigung für die Ausweisungen aus Ostpreußen haben wollen. Man habe auf die Gefahr hingewiesen, daß die Littauer der Polonisirung ausgeseßt seien. Das sei.ganz absurd. @ Von Polonisirung sei in Ostpreußen nicht nur keine Spur zu bemerken, sondern die fremdsprach- lichen Elemente seien successive zurückgegangen. Nach der „Nordd. Allg. Ztg.“ seien im Kreis Goldap seit 1879 und im Kreis Angerburg seit 1880 nur deutshsprehende Konfirmanden vorhanden“ gewesen. Jn allen anderen Kreisen seien die fremd- sprechenden Konfirmanden dauernd zurückgegangen. Und das nenne man Polonisirung! An die Verhältnisse in Ostpreußen fönne man doch nicht “denselben Maßstab legen, wie in Rhein- land oder in der Mark, darum könne man doch nicht die Be- strafung der Schulversäumnisse gleihmäßig regeln. Mit poli- zeilihen Verordnungen werde und könne man nichts erreichen, denn die Polizei könne gar nicht die Stichhaltigkeit der EntschuldiFungsgründe begutachten, das könne allein der be- treffende Schulvorsteher. Würde man solhe Bestimmungen einführen, so würden viele Gutsbesißer lieber die Strafgelder aus. ihrer Tasche zahlen, als die Leute schädigen lassen. Aus diesen Gründen werde Redner, denn auch gegen„die Vorlage stimmen. j D

Hierauf erwiderte: der Minister der ‘geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Goßler:

Meine Herren! Jch bedauere, daß der leßte Herr Vorredner Be- denken gegen diefe Vorlage an Stellen findet, wo sie nit existiren. Die Vorlage ist wirklih harmloser, als sie von dem Herrn Vorredner dargestellt ist. Wenn man si überlegt, meine Herren, wie läßt sich ein siheres Mittel finden, um die von allen Seiten, jedenfalls von Seiten des Hrn. Abg. Dixichlet gebilligten Ziele der Volksschule zu erreichen, und wenn man darüber klar ist, daß ein regel- mäßiger Bésuch des Volks\{hulunterrichts heilsam, förderlich und nothwendig ist, dann {ht man unmittelbar vor der Frage: Sind diejenigen geseßlihen Vorschriften ausreichend, welche einen regelmäßigen Schulbesuh ficherstellen sollen? Wir haben auch im Sahre 1883, als wir diese Frage an der Hand eines Gesetzentwurfs deriethen, nur unsere Uebereinstimmung darüber zu konstatiren gehabt, daß - die vorliegenden Vorschriften, die Vorschriften der preußischen Shulordnung und des fatholishen Schulreglements, nicht ausreichen, und daß es allermaßen anzustreben ist, cinen besseren, geregelteren Volks\chulbesuch, wie derselbe verfassungsmäßig vorgeschrieben und vor- auêgeseßzt E E den Eltern die Förderung des Schul- besuchs zur Pflicht zu machen. | i

| Bel der Rorktreitung dieses A ist in keiner Weise auch nur annähernd davon die Rede gewêlen, däß Ostpreußen unter dem Gesichtspunkt einer ihm drohenden e A in dieses Geseß hineingezogen werden follte. Was von dem Hrn. Abg. Dirichlet über Masuren vorgetragen worden, ist richtig; die Zahlen, die er ange- geben, habe ih selbst der Presse übermittelt und sie veröffentlichen lassen, um den meines Erachtens bedauerlichen Irrthum einer sonst wohlmeinenden Zeitung. etwas aufzuklären. und ihr Momente an die Hand zu geben, welche fie zu einer eigenen Kritik der von ihr vordem gemachten Mittheilungen befähigen. Ich bin gern bereit, die Schulfrage für Masuren und Litthauen bei Gelegen- heit des Kultus-Etäts oder sonst, wenn es angethan erscheint, zu er- örtern; im gegenwärtigen Augenblick brauche ich aber nicht näher auf diesen Gegenstand einzugehen, weil, wie gesagt, Ostpreußen “und die Polenfrage bei diesem Geseßentwurfe in gar keinem Konner stehen. Auch von einer Polonisirung der Litthauer ist nicht die Rede; ich muß beinahe befürhten, daß ih durch eine gestern gemachte Bemer- fung dem Herrn Vorredner Anlaß - zu diefer Annahme gegeben habe. Die Verhältnisse in Litthauen sind mir auch aus eigener Anschauung ziemlih genau bekannt. Das, was ih gestern und bei anderen Ge- legenheiten bis zum Jahre 1882 zurück beklagt habe, ift, daß von Seiten der polnish-nationalen Agitation eine Unruhe in die Litthauer hineingetragen worden ist, niht etwa, um sie zu Polen zu“ machen, sondern Unzufriedenheit bei ihnen hervorzurufen, ebenso wie das mit den Wenden und andern Völkerschaften geschehen ist. Ich habe Ihnen wiederholt aus. polnischen Zeitungen und“ aus anderweitigen Quellen Mittheilungen gemacht, wo sogar die Wallonen und Nordschleswiger an die Polen herangezogen wérden sollen, um in ihnen die Vorkämpfer für nationale Sonderrechke zu erkennen.

Die Frage, weshalb Ostpreußen in dieses Gesetz hineingezogen ist, findet dur die Erwägung ihre Erledigung, daß, “wenn der F. 4 der preußishen Schulordnung wegen Westpreußen geändert werden soll, die Aenderung auh für den gesammten Geltungsbereich diefer Sqculordnüng, also auch für Ostpreußen, vorzunehmen ist, _ sofern die Gründe für beide Landestheile die gleichen sind. "Das ist der Fall. Das Geseß ist ganz objektiv und ganz objektiv motivirt. Im Jahre 1883 und au bei anderen Gelegenheiten hat die Mehrheit dieses hohen Hauses. die Auffassung bekundet, ves die Schulordnung von 1845 nit ausreihe, um einen regelmäßigen Schulbesuch sicher p stellen, nit allein wegen der 4 «5, welche pro Tag als Strafe fest- eseßt werden, olg l auch wegen des außerordentlich umständlichen Ap arats, welcher in Bewegung geseßt werden muß, um die Schul- versäumnisse zu ahnden. - Ih will die Herren Einzelheiten des §. 4 jeßt _niht behelligen; ‘bemerken möchte ih indeß, daß die Schulverwaltung die in . dem Verfahren liegenden Schwierigkeiten leihter überwunden hat, so lange bei meinen Vorgängern die Auffassung bestand, daß die Strafen nah §. 4 der preu ishen Swulordnung Exekutivstrafen, Zwangsmittel seien; damals fungirte der Apparat [leichter und glatter.

mit den

Seitdem aber durch den verantwortlichen Leiter der Unterrictsver- waltung festgestellt ist, daß von Exekutivstrafen niht die Rede sei, daß der §. 4 vielmehr von Polizeistrafen handele, welche, wie andere Polizeistrafen, verhängt werden und unter Umständen auf den unbe- quemeren Weg der amtsrichterlihen Thätigkeit gebraht werden müßten, arbeitet die Verwaltungsmafchine \{chwerer. Aub der Amts- rihter empfindet es vielfach \{wer, mit diesen 4 Pfennigen operiren ¿u müssen, und die lokale Schulverwaltung if immerhin zufrieden, wenn sie bei der exakten Ahndung der Schulversäumnisse alle Monate vielleicht zwei Bestrafungen für unentschuldigt säumige Kinder erzielen fann. Auch im besten Falle liefert die Handhabung des §. 4 ungenügende Resultate, wie ich Ihnen im Jahre 1883 an einem fehr drastishen Beispiele erörtert habe, namentlich dann, wenn die Eltern fi genau berechnen, in wie weit der durch die Schulversäumniß der Kinder ihnen erwacsende Verdienst die Strafe für die Shulversäumniß übersteigt.

Die Sache liegt also einfa und objektiv. An und für sih wird Jeder den Saß unterschreiben können: ift die Volkësshule etwas von der Verfassung Vorgeschriebenes, ist sie etwas Nüßliches und Heil- sames, dann haben wir auch die Verpflihtung, für den angemes)enen Besuch dieser Volksschule zu sorgen. Das is} der Gesichtspunkt, von dem ih mich im Jahre 1883 habe leiten lassen und auch jeßt wieder, und ich bitte nochmals, nicht Motive anzunehmen, welche niht vorhanden sind. Ich bin der Ueberzeugung, daß troß aller An- strengungen der Behörden und wir haben das im Jahre 1883 ein- gehend erörtert es noch nicht möglih gewesen ist, überall einen Schulbesuh zu erzielen, der die nöthigen Garantien für die Aus- \chließung unzulässiger Versäumnisse giebt, und namentli halte ih es für nöthig, auch im Bereiche der preußishen Schulordnung mit dem Schulbesuh so weit zu kommen, wie dies in anderen Landestheilen der Fall ist. Es find vorhin Aeußerungen gefallen, als bestehe die A, vas eine Schulversäumniß als solche einfa bestraft werde oder künftig bestraft werden folle. Dies ist doch niht rihtig, denn unter allen Umständen * müssen doch die Entschuldigungsgründe nach wie vor gelten und geprüft werden. Nun appellire ih an die Erfahrung des geehrten Heren Vorredners. Wird jemals bei sehr weitem Wege, bei mangelhafter Bekleidung, bei ungenügender Ernährung, bei sehr \{chlechtem Wetter ein vernünftiger Mensch auf den Gedanken kommen, jedes Kind wegen jeder Schulversäumniß zu bestrafen? (Zuruf aus dem Centrum.) ie sagen: ja. Meine Herren, das ist niht mög- li, die Entshuldigungsgründe sollen ja nach dem Gesetz oder den sonst bestehenden Vorschriften erörtert werden. Es mag * wohl vor- fommen, daß mancher Lehrer eine andere Auffassung über einen Ver- \fäumnißfall hat, als die Eltern der Kinder, oder mancher Schulvor- steher eîne andere, als etwa der Amtsvorsteher, aber immerhin wird es Thatsahen geben, welche als Un dienten. Wie Sculversäumnisse zu behandeln sind, darüber haben wir gerade in Ostpreußen viele und ausgiebige Erfahrungen gemaht. Gerade in den Zeiten des Nothstandes i} es uns gelungen, durh positive Maß- regeln einen guten Schulbesuch zu erzielen, ohne daß man nöthig hatte, mit Zwangsmitteln hinterherzugehen, sondern wo man die hungernden Kinder durch Darreichung von Nahrungsmitteln in die Schulen lockte. Ih glaube, der Hr. Abg. Dirichlet wird die Güte haben, zu bestätigen, daß die Anregung zu diesen Einrichtungen E Theil auch von mir aus- gegangen ist. (Zustimmung des Abg. Dirichlet.)

Wir haben damals ganz cinfach gesagt: wir haben die Ver- pflihtung, dafür zu sorgen, daß die \{hulpflihtigen Kinder in die Schule gehen, einmal, um ihnen die Möglichkeit zu gewähren, troß der Schwere der Zeiten etwas Tüchtiges zu lernen, zweitens aber auch, um den Staat zu sichern, daß nicht aus dieser ökonomischen Kala- mität Zustände hervorgehen, welche ihn in sozialer Hinsicht auch noch in der Zukunft gefährden. Das Mittel, welches wir anwandten, waren Suppenanstalten, Speisceinrihtungen in der Schule. Wir haben damals in einigen 40 Schulen des Kreises, den wir Beide genau kennen von ca. 67 ländlihen Schulen, in ca. 40 und 50 diese Einrichtung getroffen. Die Kinder strômten herbei, und wir haben in keinem harten Winter cinen fo guten Schulbesuch gehabt, als im Nothstande. Diese Erfahrungen, die ih damals in Litthauen E habe ich später hingegeben nach Oberschlesien, als der Nothstand ausbrach, und sie sind auh dort mit Erfolg benußt worden. Vor einiger Zeit hat eine west- fälishe Regierung ich glaube, die von Arnsberg es handelt fih um eine gebirgige Gegend, welche vielfah weite Schulwege hat {hon in Folge der Besiedelung8art Westfalens, die vielfach“ an die litthauishe Ansiedelungsart erinnert Speife-Einrihtungen während ungünstiger Jahreszeit auch dort eingeführt. Später hat dieMarienwerderer Regierung aus cigener Erwägung, vielleiht auch aus Kenntniß der in den andern Bezirken gemahten Erfahrungen, was ih ihr zum hohen Lobe anrechne, Veranstaltungen getroffen, um in den ärmsten Schulen, in den \chle{chtesten Zeiten den Kindern eine angemessene Ernährung in der Schule zu bieten. Wenn also einzelne Herren glauben sollten, daß die Unterrihtsverwaltung die Frage nah dem Schulbesuch und der Schulversäumniß nur vom einseitigen Polizeistandpunkte beurtheilt, dann irren sie sih. Wenn einem Schulmann etwas ans Herz wachsen kann, so ist es die Volksschule. Die Bevölkerungsklassen, welche die

übrigen Schulen besuchen, können fich meist selbst helfen, aber die,

welche an die Volksschule gewiesen sind, sind die ärmsten und gedrüdck- testen, viele von ihnen ringen um das tägliche Dasein in jeder Hin- sicht, in wirthschaftlicher wie in intellektueller Hinsicht. Der Hr. Abg. Szmula hat seinerseits auf die Verfügung der Regierung zu Oppeln hingewiesen, und ist es mir bei seiner Aus- führung nicht recht klar geworden, ob er daran eine Bemerkung an- knüpfen wollte, dahiñgehend, daß die Verfügung von 1874 mit dem Sqculreglement von 1801 in Widerspruch steht. Jch habe mir die Verfügung inzwischen kommen lassen, und ih ersehe aus derselben, daß die Regierung in dieser Polizeiverordnung in Ansehung der katholischen Squlen nihts Neues bestimmt, sondern einfa die betreffende Vor- chrift aus dem fatholishen Swhulreglement ganz Übernommen hat. Gleichzeitig ist eine zweite Verfügung erlassen, in der ausgesprohen worden ist, daß aus den von mir vorhin ent- wiceltén Gründen, wie sie im Jahre 1872/73 von Seiten des da- maligen Unterrichts-Ministers aufgestellt worden sind, im Gebiet des fatholishen Schulreglements die Schulversäumnisse nicht mehr im Wege der Exekutivstrafen, sondern im Wege der Polizeistrafen ge- ahndet werden sollten. Mit der Einführung dieses Grundsaßzes is auch im Bereich des katholischen Schulreglements die Shulverwaltung wesentlich erschwert worden. Wie is es möglich, im Wege der Polen mit “einem Sqculreglement zu operiren, welches estimmt, daß nur dann Kinder bestraft werden, wenn sie eine volle Woche ohne Noth aus der Schule bleiben? In vielen Gegenden, in denén die Kinderarbeit cinen lohnenden Ver- dienst findet, tritt der Fall ein, daß die Kinder A g fünf Tage in der Woche nicht kommen und erst am sechsten Lage erscheinen. In diesem Falle kann eine Strafe gar niht eintreten. Aber selbst wenu die Kinder eine ganze Woche oder darüber hinaus fehlen, tritt. immer noch die Prüfung ein, ob die Versäumniß aus Noth erfolgt is, und wenn diese Noth auch nur an einem Tage im Laufe dieser Zeit be- standen hat, so entschuldigt das oft die Versäumniß während einer längern Periode. Die Sculverwaltung hat E eit geglaubt, daß die Versäumniß einer ganzen Woche trafbar sei, auch wenn si die einzelnen Tage über einen längeren O vertheilten, etwa über einen Monat; aber dur richterliches rkenntniß ist ausdrücklih ausgesprochen worden, daß die Woche hinter.

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