1929 / 4 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

seit dem 156. November 1928 und con weiteren 675 RM feit dem 18, November 1928 an den Kläger

zu gahlen, 3. den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 4. den Beklagien zu 3 zu verurteilen, die Zwangsvollstrekung in das einge- brachte Gut seiner Ehefrau, derx Be=- Élagten ju 2, zu dulden, 6. das Urteil [9 vorläufig vollstreckbar zu erklären. er Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- O vor die 14. Kammer für Han- elssachen des Landgerichts 1 in Berlin, (Yrunerstraße, Il. Stockwerk, Zimmer Nr. 69, auf den 16. Februar 1929, vormitiags8 10 Uhr, mit der Auf- Ulderung, sih durh einen bei diesem Bericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtlgten vertreten gzu lassen. erlin, den 19, Dezember 1928.

Der Urkunds8beamte des Landgerichts I. [84988] Deffentliche Zustellung.

Die Firma Hans Koch, Automobil- Handel, Fnhaber Kaufmann Hans Koch, in Berlin, Po:8damex Straße 68, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oskar Scheer în Berlin W. 8, Behven- ftraße 50/52, klagt gegen den Kaufmann Chaim-Beer Hecht alias Edmund Hecht, früher in Berlin, Steinmeß- traße 77, wegen Wechselforderung, mit em Antrag, auf kostenpflichtige Ver uürteilung von 1263 RM nebst 2% Zinsen übex jeweils fälligen Reichs- bankdiskont seit dem 20. Mai 1928 und 92 (01 RM Wechselunkosten. Klä- gerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts 1 in Berlin, 11. Stock- werk, Zimmer 211/213, auf den 26. Fe- bruax 1929, vormíittaqs 10 Uhr, mit dex Auforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt a\s Vrozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Berlin, den 19, Dezember 1928.

Der Urkundsbeamte

dex Geschäftsstelle 74 des Landgerichts 1.

[84997] Oeffentliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte Dr. Leop. Lands- berger und Dr. Kurt Landsberger, Berlin W, 9, Friedri{h-Ebert-Straße 1, klagen gegen den Gastwirt Dittmar Braun, bisher wohnhaft Berlin, Altonaer Straße 36, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurteilung wegen 289,30 ‘RM (Reichsmark zweihundert- neunundachtzig auch 30 Pfg.) nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klage- ¿zustellung. Hur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin-Mitte in Berlin auf den 9, Februar 1929, vormititags 10 Uhr, Zimmer 238 bis 240 [I, geladen.

Berlin, den 19, Dezember 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

der Abteilung 230,

[84989] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Knize & Comp., Berlin, Neue Wilhelmstraße 9/11, Prozeßbevoll- mächtigte; Rechtsanwälte Dr. Maschke und Dr. Mannheimer, Berlin, Fried- richstraße 11, klagt gegen den FFngenieur Johann Szemzö, unbekannten Auf- enthalts, früher in Berlin, Bellevue- raEe 16/18, unter der Behauptung, dieser ihr aus dèn Wechseln vom 10. 9. 1928 und 10, 10. 1928 je 1200 RM nebst Zinsen und 34,990 RM Wedchsel- und Protestkosten s{hulde, mit dem An- trag, N tostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 1. 1200 RM nebst 2 % Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont seit 10. 9, 1928, 2, 1200 RM nebst 2% Zinsen über den jeweiligen Reichsbank- diskont seit 10. 10. 1928, 3. 34,90 RM. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 10. Kammer für Han- delssachen des Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, Zimmer 214/216, 11. Sto, zum Aktenzeichen 86. P, 275, 28 auf den 25. Februar 1929, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gericht zuge- lassenen Rechts8anivalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 3. Januar 1929,

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts T.

84998] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Albert Bartel GmbH,, Bérlin W. 835, Genthiner Str. 17, Prozes bevollmächtigter: Rechtsantvalt r. Serint, Berlin W. 35, Genthiner Straße 17, klagt gegen den Richard Weisßner, zuleßt w L in BVerlin- Schöneberg, Martin-Luther-Str. 79, wegen Forderung von 321,30 RM, mit dem Antrag: den Beklagten zu ver- urteilen, an die Klägerin 321,30 RM in Buchstaben: Dreihunderteinund-

nzig Reichsmark 30 RPfg. nebst Is Binfen Ten dem Tage Rer Klage- tung zu zahlen und die Kosten des

ehtsstreits zu tragen sowie das Ur- teil für vorläufig vollstreckbax zu er- klären. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg,

Die

Grunewaldstraße 66/67, auf den 13, Februar 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

- Verlin-Schöneberg, den 22, De- zember 1928,

Die Geschäftsstelle

Neich8- und Staatsanzeiger Ne. 4 vom 5, Januar 1929, S, 4,

[84990] Oeffentliche Zustellung,

Der Dr. med. Walter Menckhoff t Potsdam, Breite Straße 27, Prozeß- bevollmächtigter: Rechisanwalt Justiz: rat Ullmann in BVerlin-Charlottenburg, Reichskanzlerplaß 5, klagt gegen dié Aerztin und Orthopädin Sräulein Nikoline Hansen, früher în Berlin- Meere, O Ne 9 b, Alisch, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihm aus Bait, 2800 RM und für ärztliche Bemühungen 180 RM ver- \{hulde, mit dem Antrag. sie kosten- pflihlig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen an den Kläger 2980 RM nebst 6% Zinsen seit dem Tage des leßten Zahlungsversprehens (22. No- vember 1927) zu zahlen. Der Kläger ladet die Bellagte zur mündlichen Verx- handlung des Rechtsstreits vor die 11. SZivillammer des Landgerichts IIl

in Berlin - Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, Saal 144, auf den 15. März 1929, vormittags

10 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen und durch ihn ihre Einwendungen und Beweis- mittel dem Gericht und dem klägerischen Antioalt unverzüglich mitzuteilen.

Charlottenburg, 17 Dezember 1928.

Der Urkundsbeamte dex Geschäftsstelle, Abteilung 20.

[85003] Oeffentliche Zustellung. Gn Sachen dêr Kohlenverkaufsgesell- haft m. b. H. in Leipzig, Kurprinz-

straße 14, gegen die Firma Paul TBVeiß, Kohleuhandl1ung, zuleßt

Rathenow - Brandenburg, Gr. Hagen- rue 5a, jeßt unbekannten Ausfent- alts, ist, nachdem gegen den Bade befehl vom 10. 10, 1928 rechtzeitig Widerspruch erhoben worden il Termin n anderweiten Güteverhan

e

lung auf den 8, Februar 1929, vorm, 914 Uhr, bestimmt worden.

Der Antragsgegner wird zu diesem Termin vor das Amtsgericht Leipzig, Peterssteinweg 8, Zimmer 156, ge- laden,

Leipzig, den 3. Fanuar 1929,

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Leipzig. [84837] Oeffentliche Zustellung.

Der Drogist Georg Lehmann in Templin, U. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Dröscher in Prenzlau, klagt gegen den Kaufmann Kurt Kretschmar, zurzeit unbekannten Auf- enthalts, früher in Stettin wohnhaft, wegen Schadensersayes, mit dem Antrag, den Vekllagten kostenpflihtig zu ver- urteilen, an den Kläger 12 023,44 RM nebst 9 vH Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- streckbar zu erklären, Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor den Einzelrihter der 83, Zivilkammer des Landgerihts in Prenzlau auf den 22, Februar 1929, vormittags 10 Uhr, Zimmer 33, mit der Aufs forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwali als Prozeßbevollmächtigten vertreten gzu lassen,

Prenzlau, den 27. Dezember 1928, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[85007] Oeffeutliche Ladung.

Der Preußische Begzirksfürsorgever- band Northeim hat beantragt, den landwirtshaftlihen Arbeiter Rudolf Peinemaun, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 20 der Verordnung Über die Fürsorgepflicht vom 13, Februar 1924 und des § 21 der Preußishen Ausführungsverord- nung vom 17, April 1924 in einer öffentlichen Arbeitsanstalt unterzu- bringen, weil Peinemann das un-ehe-

öffentlichen Fürsorge anheimfallen lassen hat, Zur mündlichen Verhand-

lung wird der landwirtschaftliche Arbeiter Rudolf Peinemann vor den Bezirksausshuß zu Hildesheim, Re- gierungsgebaude, 1, Stock, Zimmer 17 Sigßungssaal —, auf Dienstag, den 19, Februar 1929, 12 Uhr, ge- laden, Jm Falle des Ausbleikens wird nach Lage der Akten beschlossen werden. Vergütungen aus der Stæats- kasse können aus Anlaß der Teilnahme am Termin nicht gezahlt werden.

Hildesheim, den 28. Dezember 1928. Namens des Bezirks8ausfchusses:

Bacmeister.

[85008] Oeffentliche Ladung.

Der Preußishe Begirksfürforge- verband Wohlfsahrtsamt =— in Göttingen Hat beantragt, den Händler und Schausteller Karl Tate, geb. am 18. Juni 1899 in Holzminden, g. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund des §& % der Verordnung über die Für- sorgepfliht vom 18, Februar 1924 und des § 21 der Preußischen Ausführungs- verordnung vom 17, April 1924 in einer öffentlichen Arbeitsanstalt unter-

zubringen, weil Tacke seine in Göttingen, Papendiek 8, wohnhafte

Familie der öffentlichen Fürsorge an- heimfallen lassen hat, Zur mündlichen Verhandlung wird der Händlèr und Schausteller Karl Tacke vor den Vezirks- aus\chuß zu Hildesheim, Regierungs- geb@ude, 1, Stock, Zimmer 17, Sibungs-

des Amt3geriht, Abt, 2,

lihe Kind Hildegard Augustinik der |

1929, 412 Uhr, geladen. Jm Falle des Ausbleibens wird nach Lage der Akten beschlossen werden. Vergütungen aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teilnahme am Termin nicht ge- zahlt werden. Hildesheim, den 28, Dezember 1928, Namens ves Bezirksaus\chusses: Bacmeister,

5. Berlust- und Sundsachen.

85339] Erneuert wird die Sperre über: 8 9% | Westfäl. landschaitl. Goldptandbr. zu NM 1000 Nr. 4723 +4- Coupon per 1. 7 27. Berlin, den 3. 1. 1929, (Wp. 7/29.) Der Polizeipräfident. Abt. [1V, E.-D. T. 4.

85338] Abhauden gekommen: NM 340 A.-G. tür med. Produkte Aktien Nr. 598 bis 614 = 17/20, Berlin, den 4. 1. 1929. (Wp. 8/29.), Der Polizeipräsident. Abt. TV. E.-D. 5. 4.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[89340] Bekanntmachung.

Die planmäßige Auslosung dex 9% Goldanleihe von 1926 (L. und FL, Ausgabe) der Stadt Berlin findet am Dienstag, dem 8. Januar 1929, vorm. 9,15 Vhr, im Nathaufe, Zimmer 109, I[L. Stock, Eingang Jüden- \traße, statt.

Berlin, den 3. Januar 1929,

Magistrat.

[85341]

7 ige Bayerische Kommunal- Goldanleihe von 1926, Reihe Ax.

Am 1. April 1929 wird planmäßig die «roeite Tilgungsrate auf die vorbezeichnete Anleihe fällig. Die Tilgungsrate bez1fert sih auf NM 80 250, abgerundet auf

RNM 80 200,

Die Tilgung wurde durch freihändigen Rückkauf nachfolgender Einzelschuldver- \{chreibungen vollzogen : j

Stück 19 Buchstabe A zu je NM 100 Nr. 31— 49;

Sis A Buchstabe B zu je NM 200

Stück 29 Buchstabe C zu je NM 500 Nr. 33 61; Stück 30 Bulhstabe D zu je RM 1000 Nr. 31 58, 64—65; Stück 12 Buchstabe E zu je RM 2000 Nr. 32— 33, 42, 54—61, 79;

Stück | Buchst, F zu RM 5000 Nr. 11. München, den 29. Dezember 1928. Bayer. Sparkafsen- u. Giroverband

Verwoaltungsabteilung. Bayerische Gemeindebank (Girozentrale) Oeffentliche Bankanstalt.

7. Aktien- gesellschaften.

[85060]

Einladung zur Generalversammlung der Deutschgewerkschaftlichen Bank Aktiengesellschaft, Berlin SW. 68, Schügenstraße 63, auf Dienstag, den 29, Fanuar 1929, vormittags

12 Uhr. Tagesordnung : L MEeNngn der Bilanz per 30, 6.

28, 2, Entlastung des Vorstands und Auf- fichtsrats. 3. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Die Generalver]ammlung findet in den Näumen der Deutschen Beamten-Zentral- bank Afktiengesellschaft Berlin, Berlin SW., 68, Schüyenstraße 63, statt.

Deutschgewerkschaftlihe Bank

Aktiengesellschaft. Lolkenvig. Sche ck.

(83949] Batschari's Tabakfabrik A. G. i. L., Nastatt/Baden-VBaden.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden

hiermit zu einer ordentlichen General-

versammlung auf Dienstag, den

29. Januar 1929, vormittags 11 Uhr,

in das Geichättszimmer des Notariats 11

in Baden-Baden eingeladen.

i Tagesordnung :

1, Vorlage und Genehmigung der Liquk- dationöjahresbilanz.

2, Entlastung des Vorstands, des Auf- sichtsrats und der Liquidatoren.

3, Verschiedenes.

Diejenigen Aktionäre, die an der General-

versammlung teilnehmen wollen, haben

ihre Aktienmäntel oder einen Hinter-

legungs1chein der Reichsbank bzw. eines

Notars |\pätestens am 22. Januar 1929

bei der Gejell\ha}t, béi der Rhein. Credit-

bank, Mannheim oder deren Filiale in

Baden-Baden oder einem deutschen Notar

zu hinterlegen.

RNastatt/Baden-Baden, den 28. De-

zemver 1928.

Die Liguidatoren:

saal, auf Dienstag, den 19. Februar

Deutsche Seefi“chhandels-

[85094] Aktiengeielischaft. Vilanz am 30. Juni 1928. Aktiva. RM o T 967 850|— S U s A 417 201|— Kasjse Posticheck- und Bank-

Ge a e oe 51 261/09 Außènsfände. «'+ e «« «} 41827150 OUDOIDeIEN s o o Q 1472| - Botelligundet 4 e v e 31 003|— D E 352 132/91

2292 451190 / Pasfiva. NHEATaDItaL e 1 200 000} Net1ervetonds E os 120 000| Neservetonds IL. « 98 671/66 DUDONbBTER C 1 as C 226 670/45 Marien. A Go 310 000] Ee e e ad ae 07 150/37 Kreditoren E 249 438/11 Dividendenkonto . . « 80/64 Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung . « - 30 420/27

2 292 431/50

Gewinn- und Verlustrechuung am 30. Funi 1928.

Soll. RM- |3 Verwaltung, Unkosten,

Stcuern und Zinsen . . | 221 043/48 Oed non . » » s 143 312/38 Gewinn :

Vortrag von 1926/27

28 606 43 in 1927/28. 1813/84 30 420/27 394 77613 Haben.

Vortrag von 1926/27, « . Betriebsüber|chuß . « « .

28 606/43 366 169/70

394 776/13

Ferner wird gemäß § 244 H.-G.-B. bekanntgegeben, daß die Herren Dr. Ernst Spiegelberg, Hamburg, Direktor Nich Ohlroage und Rechtsanwalt MNeinhard Utermaick, “beide in Cuxhaven, aus dem Autsichtsrat der Gesell\chaft ausge1chieden ind ‘und die Herren Direktor J. F. Schröder, Bremen, Bankier Dr. Carl Pelchior, Hamburg, Bankier Ernst Krizler, Berlin, Generalkonsul Dr. A. Strube, Bremen, und Carl J, Buich, Berlin, neu in den Aufsichtsrat géwählt find,

Cuxhaven, 20. Oktober 1928,

Der Vorstand.

Schnibben. Hinckfuß. t [85071]

Gewinn- und Verlustkonto am 31. Dezember 1927.

Debet. RM |s An Abschreibungen auf: Maschinen . O0 # 12 840 Ee: Beteiligungen « « » « 24 500|— ee « a os 1719/28 U TIVCTLC « oe ae 5 975| aren . . a e o a 596 12 « Neingewinn auf: Maschinenerneuerungs- On N 5 000¡— Vortrag auf 1928 | 5 294/55 55 924/95

Kredit.

Per Betriebsüber1chuß in 1927 nach Abzug der Gehälter, LWhne, Steuern, Ver- sicherungsprämien, Heiz-, Schmier- und Bettriebs- materialien 2c. einschl. NRM 9777,18 Vortrag aus

1 e e e210 00:024190 99 924195 Vilanz am 31. Dezember 1927. Aftiva. NRM An Grundstückkonto . « 15 000|/— « Gebaudelonio « « « 84 245/11 e Maschinenkonto . « « 38 523|— s L 4 17 92770 J erfzeug-, Gerätefto. 1|— « Anschlußgleisfonto . 1|— 2 MANatontQ 6 6, 204/46 e Debitorenkonto . 23 926/71 « Kontorinventarkonto . 1|— e Postscheckonto « « - 48/59 « Hypothekenkonto . « « 29 437/51 « Beteiligungskonto . . 33 783/60 e OOnIen 60 339/85 243 439/53 Paffiva.

Per Aktienkapitalkonto . 150 000|— e Reservefondskonto .. 16 000|— « Kreditorenkonto . . « 26 451/42 ¿Ben 4 d 9 226/56 Wech)elkonto E 230(— « Hyvothekenkonto . . 16 724|—

Ÿ aschinenerneuerung8-

O e 16 000|— Dividendenkonto 513|— Gewinn-, Verlustkonto 10 294/56

243 439/53

Wesermünde-Wulsdorf, den 31. De- zember 1927,

Weser-Ciswerke Aktiengesellschaft, Geestemünde,

Der Vorstand. Schulz, Vorstebende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrenung habe ih geprüft und mit den ordnungsmäßig getlihrten Geschäfts- büchern in Uebereinstimmung befunden. Wejermünde - Geestemünde, den 3, August 1928. einrich Barkemeyer,

Ludwig. Dr. Herrmanu,

[85331]

Vereinigte Cichorienfabriken A.:G, (A. F. C. Kallmeyer), Breslau. Die Herren Aktionäre unserer Gesell-

schaft weiden hiermit zu der am Mon-

tag, den 4. Februar 1929, nach- mittags 5 Uhr, in Magdeburg, Breite

Weg 199/200, im Büro des Notars Herrn

Nechtéanwalt Kalischer stattfindenden or-

dentlichen Generalversammlung ein-

geladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Ge1ichättöberihts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlusts rechnung tür das Jahr 1927/28 1owie Beschlußfassung über diese und über die Verteilung des Reingewinns,

2. Antrag auf Entlastung des Vorstands und des Autsichtsrats.

3. Revisionsbericht.

4, Entlastung des Vorslands und des Autsichtsrats sowie der Nevi!oren.

Die Akitonâre, welche an der Generals

veriammlung teilnehmen wollen, haben

ihre Aktien \pätestens am 28. Januar

1929 der Geschäftsfkasje unserer Gesellschaft

in Breslau, Strehlener Straße 10, zwecks

Émytangnahme der Legitimationskarten

zur Teilnahme an der Generalverjamm-

lung zu hinterlegen.

Bresiau, den 2. Januar 1929,

Der Aufsichtsrat. Fr. Scheuer, Vorsigender.

1851931

6 9/) Sypothefargoldanleihe dex Stetttner Bergschloß- Brauerei Aktiengejellschaft, Stettin,

vom Fahre 1927. :

Vn der gemäß Tilgungéplan und Anleihe- bedingungen heute vorgenommenen zweiten Auslosung wurden RM 16 000 Obli- gationen gezogen, und zwar:

NM 9000 Lit. A4 òà NM 1000 Nr. 41 99 104 128 301 319 360 368 382,

NRM 8090 Lit. W à NM 500 Nr. 123 128 170 177 275 333 386 408 524 636 637 638 662 738 770 996,

Die Einlösung der gezogenen Oblis gationen erfolgt fostenlos ab 1. Juli 1929 zu 102 9%

bet der Gesellschaftékasse Stettin,

bet der Provinzialbank Pommern (Giro-

zentrale), Stettin,

bei dem Bankhause L. Behrens & Söhne,

Hamburg.

Aus der ersten Auslosung von 1928 ist ein Stück Ut. B à RM 500 Nr. 888 zur Einlösung noch nicht vorgelegt.

Stettin, den 2. Januar 1929.

Stettiner Bergsch{loß-Braueret

Aktiengesellschaft. i

{85328] Gemeinschaftsgruppe

Deutscher Hypothereudanuken.

L, Deutsche Hypothekenbank

in Meiningen. x. Frankfurter Pfandbrief - Vauk Aktiengesellschaft in Font a. M. Ux. Norddeutjche Grund-Credit- Bank in Weimar. V. Westdeutsche Bodenkreditanftalt in Köin a. Nh.

Unter Bezugnahme auf unsere wieder-

holten Bekanntmachungen über die Geneiakl- abfindungen, die wir den Inhabern unserer Pfandbriefe zu Il auch unerer Kommunal schuldver|chreibungen alter Währung gewähren, fordern wir die Znhaber diéser Papiere, die sie bisher noch nit zum Umtausch eingereiht haben, hieunit wiederholt aut, ihre An|prüche anzumelden und die Pfandbriefe zu IL auc die Kommunalshuldvershreibungen zur Geltendmachung threr Nechte und zux Entgegennahme der aut den Goldmark» betrag entfallenden Abfindung in Form von 449% igen Liquidationépfanobrieten mit Zinslauf ab 1. Januar 1928 vor- zulegen. O Die Vorlegung kann bei einer jeden der genannten Banken oder bei einer anderen zur Gemeinschaftsgrupve Deutscher Hypo- thekenbanken gebörigen Bank erfolgen, Formblätter stehen bei jeder Gemein}hafts bank kostenlos zur Verfügung. Nach Art. 87 Ab1. 1 vbd. Art. 92 dex Durhführungsverordnung zum Aufs wertungégeseß vom 29. 11, 1925 können die Banken nah dreimaliger Veröffents lihung dieser Auftorderung im Reichs« anzeiger den Anteil, der auf die bis zum Ablauf von 3 Monaten nah der legten Veröffentlichung nicht Fgere mter Ptand- briete und zu IL auch Kommunalichuld- verschreibungen alter Währung entfällt hinterlegen, sofern nicht innerhalb der Frist der Antrag auf Einleitung des Aufgebots- verfahrens oder auf Zahlungésperre nah- gewielen ist.

Meiningen, Frankfurt a. My Weimar, Köln a. Rh., dend. Januar192% Deutsche Hypothekenbank. Frankfurter Pfandbrief-Bank

Aktiengesellschaft. Norddeutsche Grund-Credit-Bans, Westdeutsche Bodvenkreditanftatt.

Verantiwortlihec Schriftleiter Direktor Dr. Ty x ol in Charlottenbur@ck Verantwortlich für den Anzeigenteil Nechnungsdirektor Mengering, Berlin, Verlag der I A Es (Mengerinck® in Berlin,

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Sntscheidungen des Neichsfinanzhofs.

A. Zur Besicuerung des Verbrauchs uach F 49 des Einfkfommensteuergeseßes. Der Beschwerdeführer hat als Ririergutspaächter im Wirtschaftsjahre 1924/25 einen buhmäßigen Verlust von rund 131 000 RM angegeben. Die beim Beschwerde- ührer vorgenommene S ergab, daß der Be]hwerde- librer, auch wenn man die anläßlih der Uebernahme von zwei weiteren Pachtgütern mit stehender Ernte entrichteten Pacht- L bea deri ohne Klärung der Rechtsfrage entsprechend dem Prüfungsberichte nicht als gewinnmindernd ansieht, immer noch einen niht unbeträhtlihen Verlust erlitten hat. Der Beschwerde- ührer wurde daher gemäß § 49 des Einkommensteuergeseßes nach einem Verbrauh zur Einkommensteuer herangezogen, wobei an Stelle eines ursprunglih höher angenommenen Verbrauchs der Einspruchsentsheidung und von 17 000 RM zugrunde gelegt wurde. der Beschwerdeführer Freistellung beantragt mit der jei außerdem aus VermLegen bestritten, das bei seinem Entstehen in den legten drei Fahren der Besteuerung nach dem Einkommen- steuergeseß unterlegen habe. Fm übrigen müsse auch die An- wendung des § 56 des Einkommensteuergeseßes zu einem Erlasse der Ei ineentet teuer führen. Gegen die abweisende Entscheidung des Finanzgerihts hat der E Rechtsbeshwerde ecin- gelegt, mit der er aus den gleihen Gründen Befreiung von der Einkommensteuer verlangt. Die Rechtsbeshwerde ist begründet, Das Finanzgeriht ging davon aus, daß der Beschwerdeführer seinen Verbrauch im Wirtschaftsjahre 1924/25 aus Vermögen be- stritten habe, das von ihm in den Fahren 1921—1924 erworben worden sei. Es hat aber das Vorliegen der Voraussezungen des 8 49 Abs. 5 Satz 2 deshalb verneint, weil der Nachweis nmcht er- bracht worden set, daß das verbrauhte Vermögen bei seiner Ent- stehung der Besteuerung nah dem Einkommensteuergeseß unter- legen habe. Die Vorbehörde ist bei Untersuchung dieser Frage in der Weise E, daß sie die vom Beshwerdeführer für die Zeit vom 1. Juli 1921 bis 30. Juni 1924 geleisteten Einkommen- steuerzahlungen (Voraus- und Abschlußzahlungen), soweit es sti um Papiermarkzahlungen handelte, unter Umrehnung in Gold- mark nah dem Tage der Zahlung und den in der Anlage zum Aufwertungsgeseye festgelegten Ümrechnungskursen ermittelte, den Gesamtbetrag. auf drei rFahre verteilte und berechnete, welhem «Fahreseinkommen der so für jedes Fahr ermittelte Steuerbetrag nah dem Tarife des Einkommensteuergeseßes 1925 entsprach. Hiernach ergab sih ein versteuertes JFahreseinkommen von rund 12 000 RM, das nach der unbestrittenen Feststellung des Finanz- gerihts den für die privaten Auswendungen des Beschwerde- führers jährli erforderlihen Verbrauch nicht überstieg und daher auch niht zu Ersparungen führen konnte, aus denen der Ver- brauch im Wirtshaftsjahre 1924/25 hätte bestritten werden können. Dieses vom Finanzgerichht eingeshlagene Verfahren, das an sih ciner gewissen Folgerichtigkeit nicht entbehrt, steht im Wider- spruche zu den Grundsäßen, die der Reichsfinanzhof in früheren Entscheidungen über die Ermittlung des versteuerten und er- \sparten Etnkommens aus den Fahren 1922—1924 entwidelt hat. Der Reichsfinanzhof hat dort ausgesprochen, daß für das Fahr 1924 anzunehmen }ei, daß durh die nah der ILI., Steuernot- verordnung geleisteten Vorauszahlungen das ganze in dem ent- sprehenden Zeitraum erzielte Einkommen versteuert worden sei, nicht nur ein dem auf die Vorauszahlungen angewandten Tarife des Einkommensteuergeseßes 1925 entsprehender Betrag. Weiter hat der Reichsfinanzhof entschieden, däß für 1922 als Ein- kommen anzusehen sei, was nah dem damals geltenden Geseh Einkommen gewesen sei. Zur Berehnung etwaiger Ersparungen sei von dem Papiermarkeinkommen der Verbrauch abzurehnen und der Rest nah dem Dollarkurs Ende des Fahres in Gold um- gurechnen. Für 1923 sei in den Fällen, in denen eine Ab\hluß- zahlung zu leisten war, mit der Möglichkeit von Ersparnissen zu renen, mangels anderer Anhaltspunkte könne aus der Höhe der Abschlußzahlung auf den Betrag geschlossen werden, der als be- steuertes (Einkommen des Fahres 1923 anzusehen sei. Da das Mnagerieh die vorstehend dargeleg!en Grundsäße nicht beachtet )at, mußte die Vorentsheidung wegen rehtsirrtümlicher Aus- legung des § 49 Abs. 6 Say 2 des Einkommensteuergeseßes auf- gehoben werden. Bet freier Beurteilung ist die Sache spruchreif. Schon die vom Finanzgericht nit bestrittene Tatsache, daß - der Beschwerdeführer am 1. Fuli 1923 kein eigenes Vermögen be- sessen hat, am 31. Dezember 1923 aber ein solches von 118 400 RM versteuerte, n im Zusammenhang mit seinen als glaubhaft unterstellten Angaben, daß der Erwerb dieses Vermögens nicht durch der Einkommensteuer nicht Eo Zugänge, wie z. B. Erbschaft oder Lotteriegewinn, erfolgt sei, den Schluß zu, daß

jedenfalls ein erheblicher Tgil dieses Vermögenszuwachses zum '

Teil könnte es sih auch um nicht realisierte Gewinne handeln, die

er Vorentscheidung ein Verbrauch |

Jn der- Berufung hatte | Bes | gründung, sein Verbrauch habe 15000 RM nicht überstiegen und |

nicht als Einkommen im Sinne des Geseßes angesprochen werden fönnten aus seit 1. Juli 1921 erzieltem Einkommen herrührte. Der Reichsfinanzhof glaubt aber unbedenklich weiter annehmen zu können, daß der Velesiwerdeführer im Wirtschafisjahr 1924/25 nicht nur von Ersparaissen der legten drei Fahre gezehrt hat, sondern daß diese Ersparnisse auch nah den oben dargelegten Grundsäßen mindestens zum Teil bei ihrer Entstehung in den leßten drei Jahren der Besteuerung im Sinne des § 49 Abs. 5 Say 2 unterlegen haben. Hat ein Steuerpflichtiger nur cinen Teil ee Verbrauchs aus Vermögen im Sinne des § 49 Abs. 5 Say 2 estritten, so kann zweifelhaft sein, wie sih dieser Umstand für die Besteuerung nach dem Verbrau auswirkt, inSbesondere, wenn der Verbrauch nach Abzug dieses Teilbetrags entweder niht mehr um die Hälfte höher is als das Einkommen oder die Mindest- grenze von 15 000 RM nicht mehr erreicht. Die Vorschrift des & 49 Abs. ö Say 2 verfolgt in erster Linie den Zweck, in Be- renzung auf die drei vorangehenden Fahre zu vermeiden, daß erjenige Teil des Verbrauchs, der in diesen drei Jahren bereits der Einkommensteuer unterlag, noch einmal als Verbrauch zur Steuer herangezogen werde. Daraus ergibt sih jedenfalls so viel, daß, auch wenn in den genannten Fällen eine Verbrauchsbesteue- rung noch zulässig sein sollte, nur der entsprechend gelürzte Ver- brauch als Bemessungsgrundlage für die Steuer herangezogen werden dürfte. Die Tragweite des § 49 Abs. 5 Satz 2 reicht aber weiter. Aus der Begründung, die einer der Antragsteller dieser erst im Steueraus\huß des Reichstags eingefügten Bestimmung gab, ergibt sich, daß die Antragsteller durch Einsügung dieser Be- stimmung erreichen wollten, daß diejenigen Steuerpflichtigen, die vorübergehend in einen Verlustjahr von dem Etnkommen der leßten Fahre leben mußten, nicht durch die Verbrauchsbesteuerung getroffen werden sollten. Daraus kann wan aber entnehmen, daß nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift in den Fällen, in denen nah Abzug des bereits versteuerten Betrags der Vero brauch die im § 49 Abs. 5 Say 1 und Abs. 6 bestimmten Mindest- grenzen nicht mehr erreiht, kein offenbares Mißver- hältnis zwischen Einkommen und Verbrauch mehr angenommen werden und damit die Möglichkeit einer Anwendung des § 49 überhaupt entfallen sollte (ebenso Struß, Kommentar zum Ein- fommenjteuergeseg 1925 Anm. 12a zu § 49; Blumich-Schachian, Kommentar zum Einkommensteuergeses 1925 Anm. 8 zu 49). Hiernah ergibt sich aber für den vorliegenden all, in dem auch ohne genaue Feststellung des nah 49 Abs. 5 Say 2 begünstigten Teiles des Verbrauchs unbedenklich anzunehmen ist, daß nach Abzug dieses Teiles ein Verbrauch von weniger als 15000 RM übrig bleibt, die Unzulässigkeit einer Verbrauchsbesteuerung. Die Vorentscheidung mußte daher cbenso wie dec Steuerbescheid ausgehoben und der Beschwerdefüthrer für das Wirtshaftsjahr 1924/25 von der Ein- kommensteuer freigestellt werden. (Urteil vom 24. Oktober VI A 152/28.)

2, Zur cinheitlicen Gewinnfesiftellung bei einer offenen Handelsgesellschaft mach § 67 des Einkommensteuer: geseßzes. Der Beschwerdeführer ist Mitinhaber einer offenen Handelsgesellschaft, deren Eewinn einheitlich auf 13 189 RM fest- geseßt ist, wovon e den Beschwerdeführer 4363 RM entfallen. Er is fernex Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft; sein Gehalt in Höhe von 8530 RM ist nach Abzug der Lohnsteuer in die Kasse dex offenen Handelsgesellshaft geflossen, ohne daß ihm dieser Betrag von der leßteren vergütet ist Bei der Veranlagung sind ihm dex Betrag von 4363 und 8530 RM als Einkommen zugerehnet. Die Vorinstanz steht auf dem Standpunkt, daß ihm 8530 RM Gehalt zugeflossen und die Festseßung des Gewinns der Gesellschaft bei der Veranlagung des Beshwerdeführers nicht nach- zuprüfen sei. Die Rechtsbeshwerde ist begründet. Es ist richtig, EN die Festseßung des Gewinns der gigen andel3gesellshaft bei der Veranlagung des Beschwerdeführers nicht nachzuprüfen und er dadurch gehindert ist, besondere von ihm aufgewendete Werbungskosten geltend zu machen, die sein gewerblihes Ein- kommen aus der Beteiligung der Gesellschaft betreffen. Er könnte 3. B. bei seiner Veranlagung nicht beanspruchen, DEN er für Be- nußung eines Automobils im Dienste dex Gesellschast tate wendungen zu ma hatte, die ihm aus der R E nicht erseßt seien. iese Aufwendungen wären vielmehr bei Fest- seßung des Gewinns der Gesellschaft zu berücksichtigen gewesen. Denn als einheitliher Gewinn der Gesellschaft ist nicht fest- zuseßen, was unter die Gesellschafter nah Bruchteilen zu verteilen ist, sondern die Summe der Gewinne der einzelnen E aus dem Gewerbebetriebe der Gesellshaft, so daß einer eits Vor-

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i000 1928

ausvergütungen für die geshäftsführenden Gesellschafter dem Gewinne zuzurechnen, andererseits aus der Gesellschaftskasse nicht zu erseßeide Aufwendungen einzelner Gesellshafter abzurechnen Entsprechendes at

sind. gelten, wenn einer der Gesellschafter

mit Rücksicht auf seine Betätigung außerhalb dex Gesellshast und die dadurch verminderte Betätigung für die Gesellschast einen Betrag an die Maa zu zahlen hat, der für die Gesell» schaft als Gewinn gelten soll und bei Verteilung des Gesellschaf 8

| gewinns nah Bruchteilen als solcher behandelt wird; es ist dies

nur ein Gegenstück gegenüber den Vergütungen an a): ao: Ge- sellshafter für die Geschäftsführung, nämlih eine Vergütung eines Gesellschafters an die Gesellschaft für die geringere Be- tätigung im Betriebe der Gesellschaft. Bei der einheitlihen Fest- stellung des Gewinns der Gesellschaft hätte dieser Betrag als das gewerbliche Einkommen des einen Gesellschafters mindernd be cücksihtigt werden sollen, und wenn dies nicht geschehen ist, kann dies wegen § 67 des Einkommensteuergesezes bei Veranlagung des betreffenden Gesellschafters niht mehr ‘nachgeholt werden. Daran kann au der Umstand nichts ändern, daß dieser Beirag mit den Einkünften des Gesellschafters aus einem anderen Rechtsverhältnis itbereinstimmt. Diese Einkünfte bleiben als solhe steuerpflichtig und sind neben dem festgestellten Einkommen aus der Beteiligung an der Gesellschaft zur Errechnung des Gesamteinkommens zu berüdsihtigen, obwohl infolgedessen das Gesamteinfkommen um diesen Betrag zu hoh festgeseßt wird; der darin liegenden Un- billigkeit fönnte nur im Billigkeitswege abgeholfen werden. Allein die Uebernahme der Vorstandschaft eiuer Aktiengesellschaft durhch einen Gesellschafter einer offenen Handels8gesellshafst unter der Bedingung, daß das Vorstandsgehalt an die offene Handels8gesell=- schaft abzuführen ist, kann auch anders aufgefaßt werden. Es fann denn auch eine Vereinbarung der offenen Handelsgesellschaft und der Aktiengesellschaft zugrunde liegen, wona die leßtere an erstere einen als Vorstandsgehalt angemessenen Betrag dafür zu zahlen hat, daß ein Gesellshaster der offenen Handelsgesellschast die Vorstandschaft übernimmt. Und es ist ferner möglich, daß die Gesellihafter der offenen Handelsgesellshaft untereinander ver- einbaren, daß einer von ihnen die Geschäfte des Vorstands einer bestimmten Äktiengesellshaft übernimmt und im Verhältnis der Gesellschafter untereinander die offene Handelsgesellschast als Vor- stand der Aktiengesellshaft zu gelten hat, der alle Eiakünste des als Vorstand auftretenden Gesellschafters aus der Bestellung zus» fommen sollen. Fn beiden Fallen bezieht der betreffende Gesell- schafter nur \cheinbar Arbeiislohn aus der Vorstandsstelle, in Wirklichkeit gehört seine Tätigkeit als Vorstxndsmitglied der Aktiengesellshaft zu dea Geschäften, die er als Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft wahrzunehmen hat, er ist zu ihr auf Grund des Gesell|hafts8vertrags der offenen Handelsgesellschaft verpflichtet und erhält dafür keine besondere Vergüiung, vielmehr steht ihm lediglich die Beteiligung am Gewinne der offenen Han- delsgesellshast zu. Welche Auffassung im Einzelfalle zutrifft, rihtet sich im wesentlichen nah den Beziehungen zwischen dev offenen Handelsgesellschaft und der Aktiengesell|haft. Sind diese fo eng, daß es in Frage kommt, die Aktiengesellschaft als Organ der offenen Handelsgesellschaft anzusehen, so kann manz regelmäßig annehmen, daß das sogenannte Vorstandsgehalt schon im Ver hältnis der beiden Gesellshaften untereinander als dex offenen Handelsgesellschaft zukommend anzusehen ist. Hat dagegen die

n Handelsgesellschaft lediglih ein echeblihes Jnteresse an der Aktiengesellshaft, ohne daß nach außen nähere Beziehungen

zwischen den beiden Gesellschaften hervortreten, so ist anzunehmen, daß der betreffende Gesellschafter de: Akciencejellshaft gegenüber als zum Bezuge des Gehalts allein berehtigt ersheinen joll, im Verhälcnis der Gesellshafter der offenen Handelsgesellschaft jedoch nur Verpflichtungen aus dem Gesellshafisvertrag erfüllt, wenn er die Vorstandsstelle übernimmt und verwaltet. Hat {ließlich die offene Handelsgesellschast keine Beziehungen zu dec Aktien- Arab so kommt allerdings neben der zuleßt genannten Auf- fassung auch die in Frage, daß der betreffende Gesellschafter die offene Handelsgesellschaft dafür enishädigt, daß er igr niht seine ganze Arbeitskraft widvcet. Nur in leßterem Falle hat der Gesell- scaster neben seinem Einkommen aus der Beteiligung an dev offenen Handelsgesellshaft Arbeitseinkommen aus der Betätigung als Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft, und wäre die Rechts» beshwerde unbegründet. Daraus, daß seitens der Aktiengesellschaft der Steuerabzug vom Arbeitslohne vorgenommen ist, läßt sich nihts schließen, da die Beteiligten der Ansicht sein konnten, der Steuerabzug sei auf jeden Fall vorzunehmen. Auch bleibt der Aktiengesellschaft, wenn ihr von den Vereinbarungen der Gesell«- schafter der offenen Handelsgesellschaft nichts bekannt ist, nur übrig, den Steuerabzug vorzunehmen, und muß es dem Gesell- chafter überlassen bleiben, den Nachweis zu führen, daß tatsächlich kein Arbeitslohn vorliegt und der einbehaltene Beirag nah § 129 Abs. 1 Say 2 der Reich8abgabenordnung zu erstatten ist. Die an- gefohtene Entscheidung war danach aufzuheben und die nicht \pruhreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. (Urteil vom 13. November 1928 VI A 1141/28.)

1. Handelsregister.

Ua 0. Zl (Farbwarenhandlung

mannswitwe in Rothenburg o. T. Dem Kaufmann O Krauße in Rothen-

t Einzelprokura erteilt. und

die Kaufleute Paul, | H.

Gesellschafter sind Erich und Kurt Sommerkorn sowie Fräulein Marta Sommerkorn, sämtlich

Oelmühle.) | in Arnswalde. Zur Oa der a

), Maerker Kommanditgesellshaft in Aschersleben eingetragen worden: Der Seifenfabrikant Willy Maerker ist dur Tod als persönlih Haftender Gesell-

E S E E E E E E Ea

standsmitglied oder cinem Prokuristen

gem. § 9 der Saßungen gu vertreten,

Aschersleben, den 20. Dezenrber 1928. Preuß. Amtsgericht,

Ansbach, [84753] | _Bei der Firma „K. Zehender, «nh. | Gesellschaft sind nux die Gesellschaf:er a ausgeschieden. Ein Konman- Handelsregistereinträge. Otto Zehender“ Siy Dinkelsbühl: Die | Paul, Erich und Kurt Sommerkorn er- | ditist ist neu eingetreten. Bad Pyrmont. [84758] Neue Firma „Rieger & Steidle“ | Firma ist geändert in „Otto Zehender“. | mächtigt. Aschersleben, den 19. Dezember 1928. Jn das Handelsregister A ist untex Zweigniederlassung Ammelbruch (Haupt- Bei der Firma „Germania Dro- Arnswalde, den 17. Dezember 1928. Preuß. Amtsgericht. Nr. 183 die Wr Dampfziegeleï e alung Aalen). Offene Handel8- guerie Karl Bromig“ Siy Ansbach: Amtsgericht. E Schellenhof August Baumeister, esellschaft. Die weigniederlassung | Die Firma ist erloschen. : S Ascherslchenn, A Vad Pyrmont, und als deren Jn- besteht seit 1. Dezember 1928. Gesell- | Ansbach, den 28, Dezenber 1928. dit [84755] | _ În unser Handelsregister Abteilung B | haber der Jngenieur August Bau- schafter: 1. Josef Rieger, Kaufmann in Bayer. Amtsgericht. Mt Sieb lsvegister A ist zu Nt *3 Nr. 5 ist heute bei der Aktiengesellschaft | meister in Bad Pyrmont eingetragen Aalen, 2. Theodor Steidle, Elektro- S On Petit Boer zu Arolsen | Kaliwerke Aschersleben in Aschersleben | worden. meister in Wasseralfingen. Dem Elek. | Arnswalde. [84754] A Lg S0 ads M n eingetragen wovden: Generaldirektor Dem Hans Höltje in Bad Pyrmont

triker Josef Egger in Ammelbruch ist

Einzelprokura erteilt. (Elektro:echnisches | heute unter Nr, 72 bei der Firma Paul Büro für FJndustrie und Landwirt- | Sommerkorn die Umwandlung der

haft)

Neue Firma „Magdalena Siß N D nhaberin: Magdalena Herilein, geb, Holze, Kauf-

ertlein“

schaft eingetragen.

Jn unser Handelsregister Abt. A ist

Einzelfirma in eine am 1, zFanuar 1927 begonnene und am 1. nuar 198 evwveiterte offene Handels8gesell-

Persönlich haf

folgendes eingetragen Firma ist erloschen. Amtsgericht Arolsen,

————

Aschersleben. [84756] Ju unser Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr. 288 bei derx Fivma

tende

Dr. Wilhelm Feit in Leopoldshall ist als Vorstandsmitglied Dex Generaldirektor Bergrat Köhler in Bad Salzdetfurth ist zum

daß er berechtigt ist, die Gesells Gemeinschaft mit einem anderen

ist Prokura erteilt. Bad Pyrmont, den 28. 12, 1928. Amtsgericht.

ausgeschieden. [ther

Vorstandsmitglied es t dergestalt, | Bad Salzuflen. i [eTEO) D in} Jn das tesige N ister A r- 4 unter Nr. je Firma Scheiper &