1929 / 13 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

‘teils von 200 Talern beantragt. Berechtigten werden aufgefordert, spä- ‘testens in dem auf den 25, April

Aufgebotstermin

Reich3- und Siaat8anzeiïger Nr. 12 vom 15, Januar 1929, S, 4,

300 M beantragt 4 F, 61/28 Die

Fnhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 16, Mai 1929,

. vormittags 10 Uhr, voz dem unter-

zeichneten Gericht Zimmer Nr. 3, an- beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird 6, der Be- sißer Karl Faquet in Budwethen, ver- treten durch ‘Fustizrat Ebel in Fuster- burg, hat das Ausgebot der Gläubiger der auf dem Grundstü Budwethen Ner. 22 in Abt, 111 Untex Nr. 1/2 ein- getragenen 51 Taler 22 Silbergroschen 624 Pfg. des n Aschmutat sowie Uber die in Abt. 11! Nr. 3 eingetragenen

Vatererbteile der Geschwister August, Karoline, Wilhelm und Ferdinand Aschmutat von je 3 Taler 3 ESilber-

groschen und 8/9 Pfg bzw. 5 Taler 20 Silbergroschen 64 Pfg. gemäß § 1170 B. G.-B, beantragt 4 F. 55/28 —, Der ZisMler Qeinrih Lott in Ußbundßen bei Uderballen, vertreten durch die Rechtsanwälte Krause, Faltin und Zuppke in M, at das Aufgevot zur Ausschließung der unbe- fannten Gläubiger der im Grundbuch des Grundstücks Ußbundßen Nr. 9 oin- getragenen Hypotheken und zwar în Abt. 1l1 Nr. 1 11 Talex dexr Wil- helmine, 11 Taler des Wilhelm, 11 Taler des Friedrih und 11 Taler der Anna Marta, Geschwister Wallies gemäß 8 1170 B. G.-B. beantragt 4 F. 60/28 —, Die Gläubiger werden auf- G spätestens în dem auf Donnerstag, den 16. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, an- eraumten Aufgebotstermin ihre Nechte Cen, widrigenfalls die Aus- schließung erfolgen wird.

Insterburg, den 8. Fanuar 1929,

Amtsgericht. Abt. 4a,

[87956]

„Der Gastwirt Gregor Zorn in Neuen- vUrg hat beantragt, den verschollenen Bäder Paul Eschbacher, geboren am 26. Zuli 1844 zu Schlatt, Amt Staufen, zuleßt wohnhaft in Karlsruhe, für tot zu exfläven. Der Genannte wird auf- gefordert, sih spätestens in dem auf Momag, deu 27. Oktober 1929, vorinitlags 10 Uhr, vor dem unter- zeichnetew Gericht, 11. Stock, Zimmer Nr. 55, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung. erfolgen wird Alle, die Auskunft über. Leben oder Tod des Ver- jhollenew geben können, werden aufs N “dies spätestens im Aut ge otistermin dem Gericht anzuzeigen. Karlsruhe, den 10, Fanuar 1929, Bad. Amtsgericht. B [.

(87959) Aufgebot,

“Der Strafanstaltsoberwachtineister Ludivig Krisch aus B hat in seiner Eigenschaft als Abwesenheitspfleger für den nah Amerika ausgewanderten Müllermeister Robert Schwarz be- antragt, den verschollenen genannten Robert Schwarz, zulegt wohnhaft in Militsch, für tot zu etklären. Der be- zeichnete Verschollene wird aufgefordert, ih spätestens in dem auf den 5. August 1929, 9 Uhr, vorx dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 5, anbèraumten U: gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- Oen CLget Die LLUTOTDELUNY, elens im Ausgebotstermin dem Bericht Anzeige' zu machen,

Militsch, den 7. Fanuarx 1929, Amtsgericht.

(87950) Aufgebot.

Der Landwirt Konrad Lewandozwvski in Stangenbergç, vertreten durch Rechts- anwalt Burg in Stuhm, hat das Auf- ebot zum Zwecke der Ausschließung der Berechtigten bzw. Hypothekengläubiger der im Grundbuch von Stangenberg Band l Bl. 7 in Abteilung 11 Nr. 2 für die Ge Facob und Luise geb. Giddy-Rogalskischen Eheleute und in Ab- teilung 11 Nr. 5 für die Witwe Henrieite Ehlert geb. Lischißki in Stangenderg eingetragenen Lethgedinge, ferner des in Abteilung T11' Nr 2 für die unver- chelihte Maurer Wilheïmine Rogalski in Stangenberg eingetragenen elter- lihen Erbteils von 50 Talern, ferner des ebendort für den Fischer Friedrich Rogalsfki eingetragene" -[terlihen Erb- teils von 50 Talern, seinex des ebendort

Sr Eveline verehelihre Schuhmacher Friedrich Treß zu Nikolaiken ein- getragenen elterlihen Erbteils von

50 Talern, ferner des ebendort für den pes Friedrich Rogalski zu Orsokowo ei Bischofswerder eingetragenen elter- lichen Erbteils von 50 Talern, ferner des ebendort für Eveline verehelichte Schuhmacher Friedrih Treß zu Niko- laiken eingetragenen elterlichen Erbteils von 45 Talern, ferner des ebendort für die unverehelihte Wilhelmine Rogalski

Stangenberg eingetragenen - elter-

u Tiven Erbteils von 2% Talern 20 Silber-

grosGen und des ebendort für Wilhelm ogalski eingetragenen «[terlihen Erb- Die

1929, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr, 4, anberaumten ihre - Rechte anzu-

mefden, widrigenfalls ihre -Au8-

| Getreidehändlex

schließung mit ihren Rechten er- folgen wird. Stuhm, den 17. Dezember 1928, Amtsgericht.

_—— —_—

[87962]

Die Disconto- Kommandit-Anteileder Dis- conto-Ge'ell)daft in Berlin Nr. 610706/09 und Nr 752437 über je 1000 4 sind f fraftlos erflärt worden F. 1661. 27,

Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 216,

|879641

Durch Aussch1ußurteil vom 9. Janua1 1929 ist die Obligation Nr. 769 de1 44%/ igen Anleibe vom Jahre 1906 de1 Poitland - Cement - Fabuf „Germania“ Aftiengesell)cha!t für frattlos ertlärt,

Hannover, den 9. Januar 1929,

Amtsgeuicht. 27, (87963])

Durch Ausichlußurteil vom 10. Januar 1929 sind die 49%%igen Obligationen der Hannover!chen Landesbkreditanstalt l 1 Mt K l Nr 109; 5606, 979 0997 602, 779, 780, 842, 864, tämtlich aus- aestellt unterm 1. Januar 1879 und übe! le 1000 PM lautend 2, Lil 1 li Nr. 1315 vom l. Juli 1879 über 1000 PM, L M L Nt 1844 vom 1. Sanuat 1879 über 300 PM 4. Lit. M. 1. Nr, 2398 2399 vom L. Juli 1879 über je 300 PM, 5. Lit. N. 1. Nr. 638 vom l. Januar 1879

ber 200. PM G6, Ut. S l Nr. L180, L, 1182 1183, 1184 1185 1186 DST, 188, 1189. T0 O 1192 Fs Fd L O O 11985 [1997+ 1200; [201 1202 1200 1204; 1205, 1206, )ämtlich ausgestellt unterm

(9, Oktober 1886 und über je 5900 PM uten L L T I oro, 2200 vom 17, Juli 1885 über je 300 PM, IL. Uit. E. Nr 11147 vom 1. Februar 1871 über 300 PM, Lit. X. Nr. 5755 vom 9 November 1907 über 500 PM, Lit X. Nr. 7623 vom 9. November 1908 über 900 PM Lit. W. 1. Nr. 6190 vom 9. No- vember 1908 über 1000 PM, Ut. A 2 Nr. 9430 vom 27. Dezeinber 1913 über 1000 PM für fraftlos erflärt. Hannover, den 10. Januar 1929, Amtsgericht. 27.

[87971]

Der Landwirt Otto Südekum in Lutter a, Vbge. hat die seinem Sohn, dem Vankier Otto Südekum in Berlin- Wilmersdorf Nikols3burger T 2 n Juli 1924 erteilte öffentli beglaubigte Generalvollmachtsurkunde am 9, Ja- nuar 1929 für kraftlos erklärt. Die Veröffentlichung der Kraftloserktlärung ist heute bewilligt.

Lutter a. Bbge., 10, Januar 1929.

Geschäftsstelle des Amt8gerichts,

[87965]

Durch Ausschlußurteil vom 10. Ja- nuar 1929 ist der Blankowechsel, den der

Wilhelm ehling in

Rodenberg auf den Kaufmann Paul Winter in Hannover, Holscherstraße 1 A, gezogen und den derselbe angenommen hat, für krastios erklärt.

Hannover, den 10, Fanuar 1929,

Amtz3gericht. 27.

[87967]

Durch Ausschlußurteil vom 24, De- zember 1928 sind die Gläubiger der im Grundbuch von Dt, Wilten Band I Blatt Nx 20 . in Abteilung 11] unter

Nr. 1 eingetragenen Hypothek von 2 Talern, Wirt Gottlieb Selke und Arbeiter Gotilieb Wichmann in

Dt, Wilten, mit ihren Rechten auf diese Hypothek ausgeschlossen. Friedland, Ostpr., den 24, Dezember 1928, Amt3- gericht, [87968]

Durch Ausshlußurteil vom 4, Januar 1929 ist der Gläubiger der auf den Grundbuchblättern der dem Ackerbürger Marx Hahn in Militsch gehörigen Grund- stücke Militsch Polnische Vorstadt Blatt Nr. 16 und Militsch Deu1sche Vorstadt Blatt Nr. 95 in Abt. [Il unter Nr.- 13 bzw. 8 für den Adolf Schmidt, Sohn des Vautechnikexs Hermann Schmidt aus Militsch, auf Grund der Urkunden vom 15, Juli 1877 eingetragenen Restkauf- geldgesamthypothek von 150 A mit einem Necht ausgeschlossen,

Militsch, den 4. Januar 1929,

Amtsgericht,

[87966]

Jn dem Aufgebotsverfahren zum 2weck der Kraftloserklärung des Grund- schuldbriefs des Amtsgerichis Stadt- roda ‘vom: 12 Mai 1927 über die im Grundbuch für Stadtroda auf VBlatt 1601, 1469, 1470 1471, 1472, 1609 in Abt. Ill unter Nr. 41 bzw. 11, 15, 15, 17, 7 eingetragene Grundschuld von 2000 RM erkennt das Thüringische Amtsgericht in Stadtroda unter dem

1, Dezember 1928 durch den Amt§- gerichtsrat Unger für Recht: Der am

12, Mai 1927 über eine Grundschuld von 2000 RM, eingetragen auf Blatt 1601 1n Abteilung [11 Nr. 41, 1469 Ab- teilung 111 Nr 11, 1470 Abt, [Il Nr 15, 1471 Abt, Il Nr. 15, 1472 At. 111 Nr. 17, 1509 Abt. [111 Nr. 7 des Grund-

buhs für Stadtroda zugunsten des Eigentümers der genannten Grund-

tüde Max Oskar Friedrich Hesse in

Stadtroda gebildete Grundschuldbrief wird für kraftlos erklärt. Die Kosten trägt der Antragsteller, Tatbestand und Grunde 2c. 2c. - (gez.) Unger.

Thür, Amt3géricht Stadtroda.

[87969] E In dem - Aufgebotsverfahren zum

Zweck der Todeserklätung wird lt. Aus3-

\{chlußurteil des Amtsgerichts Buxtehude vom 4 1. 1929 der verschollene Dienst- fnecht Johann Diedrich Klintworth, geboren am 16. Februar 1870, zuleßt wohnhaft gewesen in Harsefeld, Kreis Stade. für tot erklärt.

Amtsgericht Buxtehude, 11, 1, 1929,

[87970]

Durch Ausschlußurteil vom 10, Ja- nuar 1929 ift der verschollene Kaufmann Adolf Decker, geboren am 2, März 1876 in Hannóver, für tot erklärt

Hannover, den 10. Januar 1929,

97

Amt8gericht. 27.

5 4. Deffentliche Zustellungen.

87978) Oeffentliche Zustellung.

Die Ebeirau )êéinna Ellermann geb. Schäter in Her6reld, Neumarkt 14, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter : Rechtéanwalt Justizrat Frieß in Kessel, klagt gegen den Arbeiter Johann Ellermannu, jeyt un- vefannten Au!enthalts, 'rüher in Hers- eld, Bekiagten, mit dem Antrage die am 2 Juli 1921 vor dem Standes- beamten 1n Hersfeld geschlossene Ehe der Parteien zu !cheiden und den Beklagten tür allein \chuldig zu erkflären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen VBer- handlung des Nechtsstreits vor den Einzel- richter der 9. Zivilkammer des Land- gerichts in Kassel, Zimmer 80, auf den 13. März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung sich durch cinen bei diejem Gerichte zugelassenen )iechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kassel, den 4. Januar 1929.

Ge|chäftsstelle des Landgerichts,

(87984] Oeffentliche Zustellung.

Die (hetrau Sophie Garber in Delmen- horft, Ellernwea 4, Prozeßbevollmächtigte: Nechtsanwälte Dr. Nutzhorn und Dr. Onfken in Delmenhorst, flagt gegen den Arbeiter Hermann Hinrich DiedrihGarber, frühér in Delmenhorst, jet unbekannten Aut- enthalts, auf Grund des § 15672 B. G -B,, mit dem Antrage aut Che\cheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgericht« in Oldenburg aut den 8. März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Oldenburg, den 10. Januar 1929.

Der Urkundöbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

87987] Oeffentliche Zustellung.

Die “Ghefrau Elisabeth Beckmann in Wiesbaden - Biebrich, Prozeßbevollmäch- tigter: Nehtéanwalt Dr. Sulzberger, klagt gegen den Zeichner Eduard Beckmann, früher in Wiesbaden-Biebrich, jeyt un- bekannten Aufenthalts, auf Che1cheidung aus § 15968 B. G.-B. und Schuldigerklä- rung deé Beklagten gemäß § 1574 Abs. | B. G-B. Lie Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerihts in Wiesbaden auf den 28, März 1929, vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, fih durch einen bei diejem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt a18 Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Wiesbaden, den 10. Januar 1929,

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[87993] Oeffentliche Zustellung.

Die am 28. 12. 1925 geborene Ursula Hinte, vertreten durch das BezirkEjugend- amt in Spandau als Pfleger, klagt gegen den Dachdecker Hans Hintze, zuleßt wohnha\t Charlottenburg, Cauerstr. 11, jezt unbetannten Aufenthalts, unter de Behauptung, daß die Klägerin als eheliches Kind des Beklagten unterhaltsberechtigt let, der Beklagte aber keinen Unterhalt zahle, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung einer vom Tage der Klagezustellung ab fälligen Unterhalts- rente von monatlich 40 Yieihsmarf, im voraus zahlbar. Zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits wird der Be- fiagte vor das Amtsgericht in Charlotten- bura, Zimmer 142, auf den 28. Februar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen Aktenzeichen: 43. C. 1417. 28.

Charlottenburg, den 9 Januar 1929,

Der Urkundsbeamte der Ge|chättsstelle

des Amtsgericht.

[38001] Oeffentliche Zustellung.

De1 Willi Staudenmaier, geb. 22. Dez. 1920, unter Amtevormundschast des Jugend- amts in Stuttgart, Klägers, Prozeß- bevollmächtigter: Bür oinspektor Th. Dowe in Köln, klagt gegen den Kaufmann Hugo Vötsch, unbekannten Aufenthalts, früber in Köln, Beklagten, wegen Unterhalts, mit dem Antrage 1 den Beklagten kosten- tällig zu verurteilen, an den Kläger zu be- ¡ahlen a) als Autwertung für die noch \chuldigen Unterhaltérenten aus den Jahren 1924— 1928 (je einschließlich) den Betrag von 1620 NM, b) vom 1. Januar 1929 an bis zum vollendeten 16, Lebensjahre des Klâgeis an Stelle der in dem nota- riellen Vergleich vom 25. Mai 1921 fest- gesetzten Unterhaltsrente eine jolhe von vierteljährlih 105 RM, jeweils 1m voraus 2, das Urteil für vorläufig vollitreckbar zu exrflären. Zur mündlichen Verhandlung

des Nechtsstreits wird der Beklagte vor

das Anitsgericht in Köln, Justizgebäude, NReichenbpergerplaß l, aut 27. Februar 1929, vormi1itags L 1 Uhr Zimmer 170, geladen. Köln, den 4. Januar 1929. Geichättestelle des Amtsgerichts, 71,

[87538] Oeffentliche Zustellung. Die Ackerkutscherfrau Ottilie Fleischer geb. Schubert in Schlaupiß, Kreis Neisse, als Pflegerin der minderjährigen Kinder Hedwig, Erich, Alfred und Herbert Fleishex in Schlaupiß, klagt gegen den Ackerkutscher Karl Fleischer, früher in Schlaupiß jeß: unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts für ihre Kinder, mit dem Antrage, den Klägern eine monatliche Unterhaltsrente von 35 RM, die dem Beklagten von der Landesversicherung8anstalt Schlesien zu- steht, seit 1. September 1928 zu ablen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neisse auf den 22, Februar 1929, vorm. 9 Uhr, geladen. Amtsgericht Neisse, 4. Fanuar

[87639]

Der minderjährige Herbert Walter Greifendorf, geboren am 22. 7. 1928, vertreten durch das Kreisjugend-

{G99

Nudi

amt Neustettin, klagt gegen den Schweizer Max Kapke, früher in Raddab, 5. Zt, unbekannten Auf- enthalts, unter der Vehauptung, daß

der Beklagte sein Vater sei mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an thn vom Tage der Geburt ab bis zur Vollendung des 16, Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu ent- richtende Geldrente von vierteljährlich 64 RM zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Nechtsstreits vor das Amts8- gericht in Neustettin auf den 5, März 1929, 914 Uhr. Zum Zwece der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht. Neustettin, den 10. Januar 1929, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[87525] Oeffeutliche Zustellung.

Der Wilhelm Schwarz, Schwemm- steinfabrikant in Kreß bei Krust, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt van Bebbex in Andernach, klagt gegen den Günther Mittweg, früher tin Rolandseck, jeßt unbekannten Aufent- halts, wegen Forderung 3 C 1145/28 mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig duxch evtl. gegen Sicher- heitsleistung vorläufig wvollstreckbares Urteil zu verurteilen, an den Kläger 979 RM nebst 11 25 Zinsen ab 1. 1. 1927 zu zahlen. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor. dos Amtsgericht in Anver- nah, Zimmer Ne. 13, auf den 19. Fe- bruar 1929, vormittags 19 Uhr, geladen.

Audernach, den 7. Januar 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. (87988] Oeffentliche Zustellung.

Schiffer Nichard Fiedler tin Wolgast, Badfstubenstraße 29, flagt gegen den Photographen und Maler Paul Rinnert, trüber in Gingst a. Nag., jeßt unbefannten Aufenthalts, mit dem Antrage, ein- zunoilligen, daß die vom Postaint in Wol. gast beim Amtsgericht in Wolgast hinter- legten 23,80 NM “— dreiundiwoanzig 80/0 Meichsmark (F L 10/24) an den Kläger ausgezahlt werden fönnen. Zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits wird der Beklagte vor das Amts- gericht in Bergen a. Nüacn auf den 26G. Februar 1929, 9 Uhr, geladen.

Bergen a. Rg., den 11. Zanuar 1929.

Der Ürkundsbéamte der Geschä!tsstelle des Anitsgerichts.

[87526] Oeffentliche Zustellung?

Die Eigentümer Georg und Adolf Bruchmüller, Berlin - Wilmersdorf, Kaiserallee 188, Prozeßbevollmächtigter: Rechisanwalt Dr. Krieniß, * Berlin, Neue Roßstraße 1, klagen gegen den Kaufmann Hans Fuchs in Amerika auf Grund der Behauptung, daß er in dèm Hause Gr. Frankfurter Straße 101 zu Berlin in der 1. Etage Geschäfts- räume gemietet habe, u. a. ‘auch die Fulimiete mit 1459 M verschulde, mit dem Antrage, decn Beklagten kosten- pflichtig und vorläufig vollsixreckbar zu verurteilen, an die Klager als Gesamt- gläubiger einen Teilbetrag von 200 M h 7% Zinsen seit 1. Juli 1927 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt, 9

in Berlin, Neue Friedrichstraße 15, I. Stock, Saal 162/164, auf den

8%, März 1929, 914 Uhr, geladen. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Verlin-Mitte.

[87989] Oeffentliche Zustellung. Das St. Josevhs8-Hotp1z, Katbolisches Gerellenhaus, Berlin SW. 48, Wilhelm- straße 122, flagt geaen den Wilhelm Würth, früber in Ünterlauchringen bei Tiengen, Umt Waldéhut in Baden, unter der Behaup- tung, daß Beklagter ihr an verauslagtem MNeisegelo 29 NM ver\hulde, mit dem Anträge auf kostenpflichtige Veru1teiluna in Höhe von 25 NM zuzüglih 2 NM eutstanderer. Unkosten towie 79/9 Zinsen leit dem 1. Juni 1928, Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstieits wird der Beklagte vor das Amtèegericht in Berlin-

Mitte, Neue Friedrichstraße 15 Il, Zimmer

Nr. 188/89, aut den 22, Februar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 4. Zanuar 1929, Die Ge\chäfteit-lle des Umtsgerichts Beilin-Mitte. Abt. 227.

[87542] Oeffentliche Zustellung.

Der F eLv Gustav Philipp in Bergkolonie bei Zan:o0ch I E . gegen den Reisenden Adolf d'Heureuse, früher in Breslau 17, Be 31 b. Buhl, resp. Berlins Tegel, Hermsdorfer -Straße, Josef» sicdlung, wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm noch Lohn für die Zeit voin 28. 8. 1928 ‘bis 24. 10. 1928, also für 8 Wochen, mit zusammen 224 RM, und fernex aus einem Darlehn noch 20 RM schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflih.ig zu ver= urteilen, an den Kläger ilaieren 244 RM zu zahlen Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Arbeitsgericht Berlin, Kammer 45 in Berlin SW. 68, Zimmerstr. 90/91, Il Tr., Zimmer 56, auf den 9, März 1929, vorm, 9 Uhr, geladen.

Berlin, den 5. Januar 1929,

Arbeitsgeriht Berlin. Kammex 45.

[87990] Oeffentliche Zustellung.

Der Sekretär Otto Schwarz in Berlin, Wichrotstraße 90, Prozeßbevollmäcbtigte: Mechtéarwälte Dr. Erich Loewe und Felix Auerbach in Berlin, Beuntbstr. 14, klagt gegen den Herrn Arthur Wellin, trüber n Berlin-Charlottenburg Grolmanstr. 48, jet unbefannten Autenthalis aut Ver- urteilung zur Zablung von 100 Neichg4 ma1f nebst 89/6 Zinsen seit dem 19. Mat 1926, Zur mündlihen Verhandlung des Necbtéstreits wird der Beklaate vor das

Amtégeriht in Berlin-Mitte, Abtei lung 224, Neue. Friedrich\tr. 12/15, 1. Stockwerk, Zimmer 191/192 auf den

4. April 1929, vormittags 109 Uhr, geladen. Berlin, den 7. Januar 1929. Die Geschättsstelle des Amtsgerichts "erlin-Mitte.

{87972] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Banque Ch. Neumont in Mey. Nue des Parmentiers 2, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtéanwalt Dr. Kurt Schindler 11. Berlin W. 35, Potsdamer Straße 99, Vlagt gegen gegen den Kauf mann Piotr Topelsfon,- trüber in Berlin SW. 68, Charlottenstraße 77, jeyt urbe- fannten Autenthalts, aus Wechiel, mit dem Antiag: 1. den Beklagten fosten- vflichtig zu verurteilen, an die Kägerin 800 NM nebst 9 vH Zinien seit dem 16, September 1928 und 20,30 NM Wechselunkosten zu zahlen, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu ertlärkit, Die Klägeiin ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Nechtestreits vor die 2. Kammer tür Handelsjachen des Landgerichts [L in Berlin, Grunerstraße, [F. Stockwerk, Zimmer 211/213, auf den 11. März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbeyollmächtigien vertreten zu lassen. 92. P. 237. 28, |

Berlin, den 12. Januar 1929.

(Ge)chästsstelle des Landgerichts.

[87991] Oeffentliche Zustellung.

Die Fiau Auguste Steghart in Breslau, Muteumplag, klaat gegen den Kaufmann Jakob Osten, früher in Breélau, VMuteum- play Nr 15 bei Sighardt, jeut unbe4 fannten Aufenthalts, unter der Behauptung daß Beklagter der Klägerin 409,31 RNY \chuldet, mit dem Antrage, den Beklaaten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Kläaerin 409,31 Nt zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Schweidn1Þer Stadtgraben 2/4, aut den 295. Februar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 166 geladen.

Breslau, den 27. Dezember 1928.

Lux, Justizin\pektor,

als Urkundébeamter der Ge1ichäftsftelse

des Amtsgerichts.

[87995] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gerhard Werkhauten zu Essen. Dellwig, Werthstraße 25, P1ozeß- bevollmächtigter: Nehtzeanwalt Dr. Antrop in Essen, Zweigertstraße 25, klagt gegen den Heinrich Wißler, früher .in Cssen- Dellwig Levinitraße 100 D jeßt unbe- fannten Aufenthalts, aus Warenlieserung, mit dem Antrage, den Beklagten kolsten- pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 194 MNeichsmark nebst 90/6 Zin\en feit dem 2. 5. 1927 zu zahlen oder im Unver- mögenéfall an sie ein Herrenrad Miele Nr. 51041 herautzugeben. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mstndlihen Ver- handlung des Nechtéstreits vor das Amts- geribt, hier, auf den 26. Februar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 146,

Essen, den 21, Dezember 1928,

Das Amtegericht

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. T y r o l in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil RechnungsdirektorMengering, Berlin, Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

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Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgetvaltenen Petitzeile 1,05 ÆÆ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 A Geschättsstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. sind au! einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzu!enden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr - dru ck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (¿zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden soll-n. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

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Ir. 13, Reichsbankgirokonto. Berlin, Mittwoch, den 16. Fanuar, abends.

Funhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Bekanutmachung, betreffend die Einziehung und den Umlauf von Rentenbankscheinen. Betanntmochung über den Londoner Goldpreis, Anzeige, betrefsend die Ausgabe der Nummer 4 geseßblatts Teil [l.

des Reichs

Preußen, Mitteilung über Meldung zur forstlihen Staatsprüfung.

Amtliches.

Deutsches Reich, Belanuntmahung,.

Auf Grund des § 15 des Geseßes über die Liquidierung des Umlau}ts an Rentenbankscheinen vom 830, August 1924 (RGBl. 11 S. 252) wird hiermit bekanntgemacht, daß bis zum 31. Dezember 1928 ein Betrag von

1 472 850 783 Rentenmarkt in Renlenbankscheinen eingezogen worden ist, so daß ein Be- trag von

607 327 800 Rentenmart im Umlauf verblieb. Von dieser Summe befanden sich im Sondergewahrsam bei der Reichsbank

70 082 498 Rentenmark, in den Kassen der Reichsbank

7388 818 Nentenmark,

Berlin, den 2. Januar 1929. Reichsbankdirektorium. Dr. Hjalmar S hacht. Dreyse,

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Belanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Vers ordnung zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29, Juni 1923 (NGBl. [ S, 482), Der Londoner Goldpreis beträgt für eine Unze Feingold E für ein Gramm Feingold demna . « 32,777 pence, Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diete-Bekannt- machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einshließlich des Tages, der einer im Metlchéanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorousgeht. Berlin, den 16. Januar 1929. Reichsbankdirektorium. Dreyse. Fu chs,

Belanntmachun-g Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 des Neichsgeseßblatts Teil ll enthält: die Verordnung zur Etsenbahn-Verkehrsordnung, vom 4. Januar 1929. und die Verordnung. betreffend Krankentürsorge auf Kauffalzuteischiffen,

vom 4. Januar 1929. Um'rang 24 Bogen. Verfaufspreis 0,45 RM. Berlin, den 14. Januar 1929.

Neichsverlagsamt, Dr, Ka isenberg.

Preufszen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Forstreferendare, die im Frühjahr d. J. die forst- lihe Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, wollen ihre Meldung bis zum 10. Februar einreichen und dabei angeben, ob sie sih in Eberswalde oder Hänn.-Münden der dort abzu- nehmenden schriftlichen Prüfung unterziehen wollen,

Nichtanitliches.

Deutsches Reich.

Der schweizerische Gesandte Dr. fenacht hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Gesandter z. D. Dr. Vogel die Geschäfte der Gesandtschaft,

Parlamentarische Nachrichten.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstags ging

feinen weiteren Beratungen am 14, d. M. zur Erledigung des 8 140 über, nach welchem ein Amtsträger oder früher 3 träger, der ein ihm fraft feines Amtes anvertrautes oder zugang liches Geheimnis gegen Entgelt oder in der Absicht offenbart, un rechtmäßig sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen oder jemand einen Nachteil zuzufügen, mit Gefängnis bestraft

werden soll, Zu diesem Paragraphen lag eine Reihe von Al änderungs- bzw. Streichungsanträgen vor. Abg. Dr, Wunde r- li ch (D, Vp.) erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Beitungsverleger zufolge, als Berichterstatter, daß er

betrat diefer zahlreichen Anträge gegen die Streichung einzuwenden habe, und wies auch darauf hin, daß von Be organisationen {were nten gegen diefen Paragraphen er-

G a : T5409 N G) y y C rone ? C Lt Acht boben worden seien. Abg, Dr. Hanemann (D, Nat.) brachte verschiedene Abanderungsantrage vor, ertiarie E U (C

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falls nicht auf die Beibehaltung ganzen Paragraphen ver

steifen zu wollen. Reichsjustizminister K o ch - Weser nah seiner Auffassung der § 140 jedenfalls in di Form nicht aufrecht erhalten werden könne. Es zu 1 {heiden zwischen privaten und Staatsgeheimnissen, Sc Staats- acheimnisse shubbedürftig seien, sei der nötige Shuß durch die S8 141 bis 143 den Arnim-Varagraphen und die Vorschriften uber das Post- und das Steuergeheimnis gesichert. Einer all- gemeinen Vorschrift gegen die Preisgabe von Staatsgeheimnisfsen stehe entgegen, daß etne Grenge zwishen den strafiwürdigen und

nichistrafwürdigen Fällen nicht zu finden sei. Nach der Fassung der Vorlage liefe jeder Staatsmann Gefahr, bestraft zu werden, wenn er über den Verlauf einer Sißung anderen Mit- teilungen mache, und zwar auch dann, wenn er dies tue, um si über die Auffassung sahverstandiger Personen zu unterrichten. Auch Parlamentarier würden dieser Gefahr ausgeseßt sein. Die Einschränkungen, die in der Vorlage vorgesehen seien, genügten nicht, um dieje Bedeuken zu beheben. Strafbar sei nah der Vor- lage, wer eiß Amtsgeheimnis gegen Entgelt veröffentliche; ein Entgelt sei aler auch das Honorar für einen Zeitungs8artifel. Am bedenklihsten stimme ihn der Gedanke an die Geshihtsshreibung. Es sei unmöglich, eine klare Grenze zwishen cFndiskretion und exlaubter Geschichtss{reibung zu ziehen. Es sei z. B. undenkbar, ein Lebensbild über irgendeinen großen Mann zu entwerfen, ohne dabei auf Dinge zurückEzukommen, die in einer Sißung als geheim- zuhalten behandelt worden seien. Schon aus diesem Grunde ex \heine ihm die Vorschrift, soweit sie sich auf- staatlihe Geheimnisse beziehe, nicht haltbar. Man könne es insoweit ruhig, wie bisher, bel der. disziplinaren Ahndung bewenden lassen. Bei privaten Ge- heimnissen lägen die Verhältnisse niht gang so klar. Jnsoweit werde man die Frage vielleiht am besten im Zusammenhang mit S 325, der die Geheimhaltungspfliht der Rechtsanwälte, Aerzte usw. regele, behandeln. Einstweilen scheine ihm, daß ein

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wirklihes Bedürfnis zur Einführung eines neuen Strastat- bestandes in die Geseßgebung mcht vorliege. - Er sehe es niht als die Ausgabe des neuen Strafgeseßbuches an, neue Straftatbestände zu schaffen, soweit mcht. die

unbedingte Notwendigkeit dazu hervorgetreten sei, Ministerial- rat Foerster trat im Anshluß an die Ausführungen des Reichsjustizministers namens des Reichsministers des Jnnern für die Streichung des § 140 ein, Die Abgeordneten Dr. Ehle r- mann (Dem.) und Dr. Be [l (Zentr.) erklärten ebenfalls, keinen Wert auf § 140 zu legen. Fu der Abstimmung wurde fast ein- stimmig die Streichung des & 140 beschlossen. § 141 sieht vor, daß derjenige mit Gefängnis bestraft werden solle, der als Amts- träger oder früherer Amtsträger die Amtsverschwiegenheit da- durch verleßt, daß er ihm amtilih anvertraute oder zugäungliche Schriftstücke oder Gegenstände, die für die Beziehungen des Reichs zum Ausland von Bedeutung sind, oder eine ihm im auswärtigen Dienste von seinem Vorgeseßten erteilte Anweisung oder den Jn- halt solher Schriftstücke anderen unbefugt mitteilt. Ebenso solle bestraft werden, wer bei der Vertretung des Reichs gegenüber einer auswärtigen Regierung ciner amtlichen Anweisung wissent- lich zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Reichsregierung irre-

zuleiten, unwahre Berichte tatsächliher Art erstattet. Die Tat solle nur auf Verlangen des Vorgeseßten verfolgt werden. Adg.

Dr. Rosenfeld (Soz.) wandte sich dagegen, daß die unbefugte Mitteilung „an andere“ bestraft werden solle, Diese Begrifss- bestimmung gehe zu weit, Jun den früheren Beratungen sei der Fall angeführt worden, daß ein solcher Amtsträger in einer Unter-

haltung seiner Frau derartiges mitgeteilt habe, Eine Haus- angestellte. habe es gehört und ‘diesen Beamten daraufhin denunzgiert, Damals sei auch auf die Möglichkeit hingewiesen, daß ein deutscher Neichstags8abgeordneter im Auslande den

deutschen Botschafter besuche - und von diesein irgendeine Mit- teilung erhalte, die unter § 141 falle. Es sei nun denkbar, daß der Abgeordnete im Auëwärtigen Aus\chuß, wo zudem die h e agt ausgeschlossen sei, diese Mitteilungen anführe. Der Botschafter mache sih auf diese Weise P vos Wenn man die Veröffentlichungen der Fürstin Pleß lese, dann müsse man staunen, was und wieviel dieser Fürstin vou den höchsten Ver- tretern des Reichs erzählt worden sei, Daß all diese Fälle unter 8 141 fielen, unterliege gar feinein Zweifel. Der Redner bean- tragte dann die Abänderung der Bestimmung, daß die Tat nur auf Verlangen des Vorgeseßten verfolgt werden solle. Bei solchen hocbpolitischen Fragen erscheine . es richtiger, das Recht, Straf- verfolgung zu verlangen, dem Reichsminister des Auswärtigen voraiGbhelten: Abg. Ehlermann (Dem.) hielt eine Streichung des § 141 nicht für möglich; denn der Bruch der Amtsverschwiegen- heit müsse gerade im auswärtigen Dienst bestraft werden, Abg. Wegmann (Zentr.) gab zu, daß der entsprechende §& 353 a des geltenden Rechts nicht alle Fälle fasse, die man zu fassen bestrebt fein müsse. Diesen Mangel hätte man durch § 141 zu E versucht, - Abg. Dr, Vell (Zentr) äußerte gegen den deutsch- nationalen Antrag Bedenken, A in besonders leihten Fällen die Tat nicht bestraft wérden soll,

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Postscheckkonto: Berlin 41821. {929

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aravhen- und Telephongeheimnis müsse schärfer gewahri werden. J - 7 af (T8 ls j 4 aaa , ais Ea S o

Aus diesem Grunde beantragten die. Kommunisten, aus dem

Paragraphen im Absayß 83 das Wort „unbefugt“ zu streichen, denn dieses Wort beweise, daß es also Besugte geben könne, die von dem Inhalt einès durch Fernspreher geführten Gesprächs andere

Stellen benahrichtigen können. Abg. Hergt (D. Nat.) fragte, ob es technuisch Überhaupt m wäre, daß sih irgend jemänd, vielleicht also auch eine Poliz hörde, ohne Wissen der Post- behörde in ein Gespräch einscha! Dies wurde von dem Vers treter des Reichspostministeriums verneint. Jn der Abstimmung wurde der § 142 unverändert nah dem Wortlaut

der Regierungsvorlage angenommen, nachdem der kfommunistishe Antrag abgelehnt worden war. § 143, der die Verlegung des Steuergeheimnisses betrifft, w1 ach längerer Geschäst§- ordnungsdebatte mit Rütksicht i bevorstehende Beratung eines Steucrvereinheitlihungsgeseßes dem Unterausshug üÜber- wiesen. Dasselbe geshah nah längerer Aussprache mit § 144, der die strafrechtliche Verfolgung der Verleitung Untergebener dur Vorgesebte regelt. § 145 ft die Amtsanmaßung. Die Kom- munisten beantragten die Streihung dieses Paragraphen. Von sozialdemokratischer Seite wurde eine besondere Vorschrift für 0 4 F Ara + Mh Dr Ns 'Doutr ) f ‘+5 MNos leihie Fälle beantragt. Abg. Dr. Bell (Zentr.) äußerte Be denken dagegen, weil es leihte Fälle wissentliher Amtsanmaßung kaum gebe. Abg. Landsberg (Soz.) wies den Kommunisten gegenüber darauf hin, daß ein Mann, der den Kommunisten nicht ivohl gesonnen sei, eine Kommunistenversammlung rah Be- seitigung des § 145 straflos auflösen dürfe. Dice Anträge wurden abgelehnt, §8 145 und 146 unverändert angenommea, Nah 8 147 soll derjenige mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden, der sih bei einer behördlichen Prüfung, duxch welche die Befähigung zu cinem Amt oder Beruf nachgewiesen oder eine Anstellung oder ein Titel erlangt werden soll, gegen Entgelt oder derart Hilfe leisten läßt oder Hilfe leistet, daß dadur eine Prüfungsleistung ganz oder im wesentlichen eine fremde wird. Jn der Aussprache kristallisierte sih die. Frage heraus, ob es unter diesen Paragraphen falle, wenn ein Examen- fandidat, der ein bestimmtes Examenthema zu bearbeiten habe, sih vou einem Repetitor in das Spezialgebiet eiuführen oder sih von ciner Buchhandlung die in Betracht kommende Literatur zur Verfügung stellen lasse. Nach längerer Aussprache wurde unter teilweiser Wiederherstellung der ursprünglichen Fassung 147 îin folgender Form beschlossen: „Wer - vor iner Behörde eine Prüfung ablegt, um seine Befähigung zu einem Amt oder Beruf nachzuweisen oder eine Anstellung oder cinen Titel zu erlangen, und dabei eine ganz odex im wesenilichen fremde Prüfungsleistung als eigene ausgibt oder einen anderen dazu bestimmt, die Prüfung ganz odex teilweise für ihn abzulegen, wird mit Gefängnis bis L einein Jahre oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Prüfungsleistung für eine solche BRULOE anz oder im wesentlihen für einen anderen herstellt oder ie Prüfung ganz oder teilweise für cinen anderen ablegt. „Fn besonders leichten Fällen kann das Gericht von Strafe absehen. Wer die im Absatz 2 bezeihnete Tat gewerbsmäßig begeht oder sih öffentlich zur Her- stellung solher Prüfungsleistungen oder ur. Ablegung solcher Prüfungen für andere anbietet, wird mit Gefängnis bis zu zwet Fahren bestraft.“ § 148. wurde angenommen. Er stellt den in 8 145 (Amtsaumaßung) bezeichneten öffentlihen Charakter den Aemtern der Religonggesellscchaften des offentlihen Rechts gleich. Die . Verfolgung findet nur auf Verlangen der betreffenden Religionsgemeinschaft statt. Die Beschlußfassung über § 148 a (Verlust der Amtsfähigkeit) wurde auf den 15. Fanuar vertagt.

Der Sozialpolitishe Ausschuß des Reichs- tags nahm gesern seine Beratungen unter dem Vorsiß des Abgeordneten E Lee (Zentr.) wieder auf. Ex beriet zunächst die Anträge über Kleinrentnerfürsorge. Abg. Dr. Külz (Dem.) erklärte, seine Freunde würden auf Anträge verzihtèn, wenn die Regierung ihre - Zusage einlösen werde, diè Klein rentnerhilfe auf eine ‘von dem éb p der örtlichen Fürsorge. stellen unabhängige geseßliche Grundlage zu stellen. Er richtete

So

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