1929 / 21 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

l, k A La 18 e fte L “A | Vi . G ; 1 14 4 L i i A ltt, e % M E D “004 A A L

tvagen und auf die Reichsregierung in entsprehendem Sinne ein- zuwirken, Gang allgemein aber -eine Zinsverbilligung für ein größeres Gebiet durchzuführen, erscheine bez der Verschieden- artigkeit der einzelnen Verhältnisse niht angängig, Nur in be- sonders s{chwierigen Fällen habe auch die Grenzmart Posen-West- preußen verbilligte Kredite erhalten, so im Jahre 1926 insgesamt 400 000 M in EGingzelbeträgen von 800 bis 6000 M zu 4 vH, Auch Erleichterungen auf steuerlihem Gebiet könnten nur auf Grund der bereits bestehenden allgemeinen Erlasse nah Lage des einzelnen Falles gewährt werden, Ueber die Neuregelung der Volks\cullasten s{chwebten Erwägungen, Die Staatsregierung werde sih dafür einseßen, daß auh das Reich 1929 wieder aus- reichende Grenz2mittel zur Verfügung stelle, woraus die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, soweit möglich uit bedacht werde, Ueber die Lage der Roggenrentenshuldner wurde noch ausgeführt, daß die ursprüngliche Höhe dieser Verschuldung ehwa 30 Mil- lionen Zentner betragen habe, Ende August 1928 sei sie aber auf 43 vH dieser Summe zurückgegangen. Auch die Zinsrü- tände seien vermindert, offenbar wohl, weil man eingesehen habe, aÿ mit umfassenden finangiellen Staatsbeihilfen auf diesem Ge- biet nicht zu rechnen sein könne.

Abg. Keller (Christl. Nat. Bauernp.) wandte sich mit charsen Worten gegen Abg. Heilmann (Soz.), dessen „jÜdisch- e listische® Einstellung in krassem E stehe zu der christlih-nationalen Denkungsart der deut Bauern. Die unnationalen und wirtschaftlich versehlten Ratschläge der seit zehn Jahren amtierenden Linksregierung hätten zur Genüge be- wiesen, daß deren restlose Durhführung zu einer völligen Ver- nihtung der Landwirtschaft hätte führen müssen. Jn dieser Laqse sei es nur den Eigenschaften des deutschen Bauern, zu ver- danken, wie seinem Gottvertrauen, seiner strengen Sparsamkeit, einem unermüdlihen Fleiß und seiner Tüchtigkeit, daß au heute noch das deuishe Volk aus eigener Scholle ernährt werden önne. Durch das heutige parlamentarishe System, welches der Rednex eingehend kritisierte, werde gerade diese Lig aus eigener Scholle systematish gefährdet. Nachdem er die Methoden derx Preußenk asse kritisiert hatte, forderte der Redner zur Rettung der deutshen Landwirtschaft, die sich mit ihrem gesamten Klein- und Großbesiß als engverbundene Schicksalsgemeinschaft fühle, die sofortige Durhführung einer Reihe von sih gegenseitig exr- gänzeuden Maßnahmen auf dem Gebiet der Absaßregulierung von landwirtschaftlihen Produkten und der Zoll- und Handels- E Der NRednex {loß mit den Worten: Kein Bauer wird ampflos Haus und Hof verlassen und das deutshe Volk auf dem Ernährungsgebiet der Gefahr einer sklavenhaften Abhängig- keit vom Ausland aussetzen.

Abg. Loh se (Nat. Soz.) meinte, selbst der Minister habe am Schluß seiner Rede erklärt, alle Hilfsmaßnahmen für die Landwirtshaft würden scheitern, wenn die Reparationslasten nicht gesenkt würden. Daraus ergebe sich schr klar, daß man hier gang vergeblich disfkutiere, solange die Feindlasten nicht herab- edrückt würden. Aber das könnten die E von den Sozial- Rho aten bis zu den Deutschnationalen niht zugeben; denn Bs hätten ja diese Feindbundbelastung erst ermögliht. Die eutsche Landwirtshaft müsse ausreihenden Zollshuß erhalten, “t werde in absehbarer Zeit die Ernährung des deutschen Volkes einshließlich der A jen Arbeiterschaft eînfah unmöglich werden. Wenn Herr Jversen dafür eintrete, daß die Kredite verbilligt werden, sollte ex sih an die der Deutschen Volkspartei nahestehenden Bank- und Börsenbanditen wenden. Freilih würde er dann mit einem Fußtritt aus der Volkspartei herausfliegen. Aber gerade die jüdishen Bankiers und die Großkapitalisten, die überall die Preise diktierten trügen die Schuld an der Notlage dex ganzen Wirtschaft.

Gegen 174 Uhr wurde die Weiterberatung auf Freitag 12 Uhr vertagt.

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Parlamentarische Nachrichten.

Dex Strafrechtsauss{huß des Réichstags nahm an 23, d. M. unter dem Vorbehalt, event. durh Beschlüsse des Unteraus\chusses Zusäße hinzuzufügen, die §8S 160, 161 und 162 an, welhe Gefängnis- bzw. Geldstrafe vorsehen für die Fälle, in denen jemand Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die

ch in antliher Verwahrung befinden, beschädigt oder der amt- ihen Verfügung entzieht (Verwohrungsbruh), Ebenso wurden die §8 163 und 164 angenomnien, die die Verleßungen amtlicher Siegel und amtliher Bekonntmachungen betresfen. F 165 be- droht die Beschimpfung der Reichs- oder Landesfarben wte auh die Verlegung von Hoheitszeihen mit Gefängnis- oder Geldstrafe. Abg. Dr. Rosenseld (Soz.) wies als Berichterstatter darauf hin, daß § 165 gegenüber dem Republikshußgesey gewisse Straf- milderungen enthalte; es könnte z. B. wegen Beschimpfung der Sinnbilder der Staatsgewalt auf eine kleine Geldstrafe erkannt werden. Er wolle sich niht dagegen wenden, obgleich es doch im Interesse der Staatsautorität nicht richtig sei, hier nur auf fleine Geldstrafen zu erkennen, Die Rechtsprehung wegen Be- chimpfungen der Farben Schwarz-NRot-Gold sei im höchsten Maße edauerlich. Obgleih in keinem Falle außer Zweifel stehe, daß die Farben der Republik beschimpft worden seien, folge die Necht- | rehung den Ausreden der Angeklagten, die geltend machten, bie Aeußerungen hätten sich nur auf die Farben des Reichs- banners Shwaxrz-Rot-Gold bezogen. Der erste Strafser.at des Reichsgerihts habe die Verurteilung eines Mannes wegen der Acußerung „Hühnereigelb“ durh die erste Jnstanz aufgehoben und erklärt, daß Beschimpfungen nur dann vorlägen, wenn durch entsprehende Gesten der Aeußerung die Form der Beschimpfung gegehen worden sei, Das alles seien juristishe Haarspaltereien. Was gedenke die Reichsregierung zu tun, um dem Unfug ein Ende zu mahen? Abg. Dr. Emminge rx (Bayer. Vp.) erklärte als Mitberichterstatter, daß die Farben der Republik shwarz-rot- old seien und daher geshüßt werden müßten. Es gebe viele nhänger der republikanishen Staatsform, die das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gald bekämpften. Wenn es nun auch ges{chmadcklos ei, derartige Methoden des Kampfes zu wählen, so müsse do tets unterhieden werden, ob eine Beshimpfung der republi- anishen Farben aeeOe oder lediglih der Farben des Reichs- banners. Abg. Dr. Alexander (Komm.) hielt solhe Straf- bestimmungen für den Bankrott der Republik, Abg. Dr. Hane - mann (D, Nat.) führte aus, daß eine Strafbestrmmung, wie sie die Vorlage zum Schuß der Reichsfarben bringe, in keinem anderen Staat bestehe. Sie sei zu einer Zeit in dem Republik- Quvaeen geschaffen worden, in der die Befürchtung um den estand der NRevublik und deren Farben besonders lebhaft ge- wesen sei, Dieser Zustand solle nun verewiat werden. Was t e man denn damit zu erreihen? Solle die Liebe zu Shwarz- o‘-Gold geweckt werden? Wenn diese Bestimmungen aufrecht- erhalten werden sollten, doun sei unverständlih. weshalb nicht au die Landesfarben aeshüßt werden sollten. Wenn der § 165 gerecht abgefaßt sein soll, so müsse er die Form haben, daß eine Gefängnisstrafe vorgesehen werde r die öffentliche Beschimpfung der Reichsfarben oder der Handelsflagge oder der Kriegsslagge oder der Flagge der früheren deutshen Verfassung vom 1. April 1871. Ministerialrat Dr, Ha enb \chel (Reihsinnenministerium) erklärte auf die Frage des Abg. Rosenfeld, was gegen ein Fehl- urteil wegen der Beschimpfung der Favben S ge- pee, daß der Ain Urteile, soweit sie aus der

resse oder auf andere Weise bekannt seien, jederzeit nahprüfen lasse. Falls Urteile unterer Gerichte nah Ansicht des Fnnen- ministers niht im Einklang mit dem Gesey ständen, habe der Minister bei den Landesjustizverwaltungen regelmäßig Nachfrage ehalten und zumeist den Bescheid bekommen, daß von den zu- tändigen Staatsanwaltschasten die zulässigen Rechtsmittel bereits eingelegt seien. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) hetonte den

Neich8- und Staatsanzeiger Nx. 21 vom 25. Januar 1929. S. 2,

Ausführungen des Abg. Hanemann gegenüber, daß es ja die Deutschnationalen gewesen seien, die früher die Verlängerung éseves beantragt hätten. Die heutige Haltung

des Republikshuß Die l sei niht ganz E aERL Es [G daß die Liebe zu den Reichsfarben niht durch Sirafbestimmungen geweckt

werden solle oder könne, aber die Leute, die sich bei der Be- shimpfung der Reichsfarben hinter die Ausrede versteckten, das Keidsbankér Mllen beleidigen zu wollen, seien so feige, daß auf sie selbst eine Strafandrohung Eindruck mache, Reichsjustizminister K o h - Weser erklärte, daß er mit Ent- [Ges für die Aufrechterhaltung des strafrehtlihen Schutzes er Reichs- und Landesfarben eintrete. Die Reichsfarben als wichtigstes Hoheitszeihen des Staates müßten mit einem kraft- vollen Schuß bedaht bleiben. Wenn Urteile ergangen seien, wie sie der Abg. Rosenfeld (Soz.) vorgetragen habe, so stehe Rednex nicht an, zu erklaren, daß le seinem N Empfinden wider- sprähen. Er erachte es als seine Pflicht, etwaigen Fehlurteilen mit allen n zu Gebote as Mitteln entgegenguwirken. Mit dem Oberreichsanwalt stehe er zu diesem Zweck in ständiger Fühlung. Jn den meisten Fällen Lien übrigens, wie ‘aus der Statistik und den Berichten der Presse zu entnehmen sei, ernste Strafen ausgesprohen worden. Den Antrag, die alten Reichs- farben unter den Schuß des Strafrechts zu stellen, könne er nicht befürworten. Die alten Farben hätten als Symbol einer großen Vergangenheit gewiß Anspruh auf Achtung und Ehrfurcht; wer lie thmähe handele nach seiner Auffassung unmoralisch. Einen trafrecht ichen Schuß könne der Staat aber nur den Farben gewähren, die er sih zu seinen Hoheitszeihen erwählt habe. Ein praktishes Bedürfnis, die Handelsflagge den Reichsfarben gleich- zustellen, sei nicht hervorgetreten. Ein Schuß der Farben {{chwarz- weiß-rot werde durch eine Strafbestimmung zum Schuß dex Handelsflagge nicht erzielt. All die verschiedenen . Flaggen, dîe im Verordnungswege für die verschiedenen Zweige der Reichs- verwaltung geschaffen seien, gegen Beschimpfungen zu Nen, gehe zu weit. Soweit. ein Schug rx Handelsflagge und der übrigen Hoheitszeihen des Reiches notwendig sei, e er U Der O des Absah 2 des § 165 enthalten, die den tätlihen Angriff oder den beshimpsenden Unfug an einem Hoheitszeihen unter Strafe stelle. Abg. Dr. Bell (Zentr.) hielt es für begrüßenswert, wenn man den § 165 aus dem Grunde streichen könnte, weil derartige Delikte überhaupt nicht vorkämen. Wenn besondere strafrehtlihe Shutz- bestimmungen der gültigen Reichsfarben in anderen Ländern unbekannt seien, dann könnre man das Ausland geradezu be- neiden. BVeschimpfungen der alten Reichsfarben seien un- moralisch, S sei es etwas ganz anderes, wenn der Staat seine gültigen Farben gegen öffentliche Dn en {hüge. Aus L Gründen }prach sich Redner füx die ibehaltung des 8 165 aus. Abg. Emminger (Bayer. Vp.) erwähnte, daß in Kapland bei der Gelegenheit der Einführung einer neuen Flagge Bestrafungen wegen Beschimpfung der gültigen Flagge vor- ekommen seien. Abg. Dr. Wundexrlich (D. VpI verwahrte sich egen die Auffassung, als ob die Flagge M NUL le Sia ge des Kaiserreihs gewesen sei. Sie sei in gleicher e die Fahne des deutschen Volkes gewesen wie shwarz-rot-gold heute, Daher dürfe Shwarz-Weiß-Rot niht für shußunwürdig erachtet werden. Redner legte einen dementsprehenden Antrag vor. Der Reichskanzler Hermann Müller habe in der „Kölnischen A vom 1. SFanuar darauf hingewiesen, R Ee der dauptmerkmale unserer Zeit ein beklagenswerter Mangel an Tradition sei. Auch der Tradition müsse gedaht werden. Fm übrigen sprach i Redner für die Notwendigkeit, die gültige Reichsflagge zu [hüßen, aus. Abg. Zapf (D. Vp.) schlug vor, auf die Losung zurückzugehen, die bei Annahme der Reichsver- fassung in Weimar beh ossen worden ist. Damals wurden als Reichsfarben shwarz-rot-gold bestimmt, daneben aber als Handels8- flagge die alten Farben schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben als Gösh beibehalten. E8 wax also der Wille der National- versammlung, auh die alten Farben shwarz-weiß-rot weiter als Symbol Deutschlands draußen in dex Welt als Handelsflagge u zeigen, weil sich diese Farben in vielen Jahren Achtung und Fhre erworben haben. Es müßten also auch die Farben der Häandelsflagge geshüßt werden. Abg. Dr. Bell (Zentr.) be- antragte, folnenbs Formulierung zu wählen: „Wer öffentli die in der Reichsverfassung festgelegten Reichsfarben oder die darin festgelegte Reichsflagge oder die Farben eines Landes be- himpft .… Abg. Dittmann (Soz.) wies darauf hin, daß sih gegenwärtig der politishe Kampf gar nicht um die Farben Schwarz-weiß-rot drehe, die in der Handelsflagge enthalten seien, sondern jedermann wisse, daß die Farben Schwarz-weiß-rot gang unabhängig von der geltenden Handelsflagge von den Kreisen der Reaktion zur Parteifahne gemaht worden seien. Fn der Abstimmung wurden die Anträge der Deutshnationalen und der Deutschen Volksparte], die auch die Farben Schwarz-weiß-rot in den besonderen geseßlihen Uns einbeziehen wollten, abgelehnt. Der Antrag des Abg. Bell (Zentr.) wurde mit 14 gegen 14 Stimmen abgelehni. Dagegen stimmten die Kommunisten, die Sozialdemokraten und die Demokraten. Schließlih wurde S 165 ‘1n der Pen dex Regierungsvorlage unverändert ans genommen. Ès olgte die Beratung des 8 166, der die Staats- verleumdung behandelt. Fn derx Aussprache wurde angeführt, daß die Vorschrift dem § 131 des geltenden Stra ile entsprehe. Wie im § 131 sei die Strafbarkeit auf ‘die Fälle in denen der Täterx wider besseres Wissen und mit dex Absicht gehandelt habe, Staatseinrichtungen, Geseße, Verordnungen oder Anordnungen der Behörden verächtlich zu machen. Fn dieser Begrenzung erscheine die Vorschrift, insbesondere angesihts der Verschärfung der politischen Gegensäge, kaum entbehrlih. Daß unter der Herrshaft des geltenden Strafgeseßbuches Ver- urteilungen auf Grund des § 131 verhältnismäßig selten erfolgt seien, Ne niht gegen die Beibehaltung der Vorschrift, deren wesentlihe Bedeutung in der generalprävenierenden Wirkung liege. Eine unerwünschte Fessel sahliher Kritik bedeute die Vor- shrifi nicht, da sie wissentlich unwahre Behauptungen und die Absicht der Verächtlihmahung vorausseye. «Fm Wortlaut seien einige Aenderungen ohne sahlihe Bedeutun aen von so

beschränkt

werde statt von „erdihteten oder entstellten Tatsahen“ von „un-

wahren Behauptungen tatsähliher Art“ gesprohen; die Worte „wissend, daß sie erdihtet oder entstellt sind“ würden durch das Wort „wissentlich“ EuIeBt, Um

Zweifel auszuschließen, würden neben den Staaiseinrichtungen auch S und Verordnungen besonders E ie neue Stra aurung sei dieselbe wie im geltenden § 131. E na K o ch - Weser fi gegen die Streichung des 8 166 keine Bedenken. Die Bestimmung sei {on in - der Regierungsvorlage beseitigt gewesen, aber vom Reichsrat wieder eingefügt. Ex selbst habe sh als Reichsminister des Jnnern bei der Straftat der Staatsverleumdung in vielen lied ver- geblich bemüht, die Staat3autorität mit Hilfe dieser Bestimmung aufrechtzuerhalten. Da die Vorschrift nux den treffe, dem wissentlih unwahre Behauptungen nohgewiesen werden könnten, sei sie praktisch für die Aufrechterhaltung der Staatsautorität von sehr geringer Bedeutung. Sei s{chon die verleumderische Beleidigung fast immer ein unfaßbares Delikt, so erst reht die wissentlich unwahrhafte Staatsverleumdung, weil e öffentlich erfolgen müsse und der Täter sih regelmäßig au einen Ge- währsmann berufen werde, der seinerseits traffrei bleibe,

weil er nicht N verleumdet habe. Das ergebe sich auch aus den Gers der Kriminalstatistik, die nur ganz ver- einzelte Fälle (durhshnitilich vier im Jahre) von Ver-

urteilungen aufweise. Wegen der Schwierigkeit der Beweis-

nd m auch die abschreckende Wirkung der Vor- chrift bezweifelt werden. Die untaugliche Bestimmung süße

deshalb nicht die Staatsautorität, sondern gefährde sie. Abg. Dr. Alexander (Komm.) begründete einen Antrag u wee Hek dieses § 166. Den Tiefstand des bürgerlihen Staate

werde diejer Paragraph" nicht stügen, wohl aber dem Proletariat

Fa

——

schaden. Abg. Dr. Ehlermann (Dem.) nannte diesen Parg- graphen eine absolut stumpfe Waffe. Ueber zwanzigmal sei zum Beispiel der Pfarrer Münchmeyer auf Grund dieses § 166 an- geklagt, er habe aber stets freigesprohen werden müssen, weil der Staat hier keinen klaren TIatbestand delGatten zabe. Abg, Landsberg (Soz.) wies auf die innere Unwahrhastigkeit des fommunistishen Antrages hin, denn in Sowjetrußland werde aus der Diskreditierung von Staatseinrihtungen ein s{chweres Ver- brechen gemacht, Hier fordere man die Streichung aus den straf, baren Handlungen. Troßdem spreche er für Streichung die*es Paragraphen, weil dieser die Staatsgutorität niht heben werde, Abg. Dr. Lobe (Hosp. der Dem.) schlug vor, das Moment der Wissentlichkeit der Verleumdung deutlicher auszudrücken. Abg, Wegmann (Zentr.) forderte einen Schuß gegen systematische Verleumdung des Staates, Der Streichungsantrag wurde mit 14 gegen 13 Stimmen angenommen, § 167 (Bruch der Reihs-= oder Landesverweisung) wurde entgegen einem kommunistishew Streichungsantrage mit der a angenommen, daß ent» sprechend einem sozialdemokrati hen Antrage der Eingang lauten soll: „Wer nah der Verweisung aus dem Gebiete des Reiches oder eines Landes zurückehrt, wird mit Gefängnis bes straft.“ Es folgte § 168 (Verbotene Mitteilungen über Ge- rihtsverhandlungen. Reichsjustizminister K oh - Weser teilte zwecks Abkürzung der Beratung mit, paß nah U des

Reichsinnenministeriums die Nummer 3 des § 168, ie jevt im 8 17 des Pressegeseßes e Stelle habe, besser im Presse- belassen und bei dexr nahe Revision

geseb E Cle lezeen : i es Presserehts nahgeprüft werde. Ex [chließe sih dieser Auffassung an und Ae ebie, die Nummer 3 hier zu streitheit Berichterstatter Abg. Dr. R A feld (Soz.) nannte das N e dieses § 168 den Absay 3, der auch seiner Meinung nah, wenn ex niht überhaupt beseitigt werde, ins Preßgeseß ge- höre. Er gebe anheim, ob diese Frage hier zu behandeln sei odex ob sie zu verschieben set. Die Deffentlichkeit der Gerichtsverhand- lungen sei das beste Korrektiv für die E ein Anreiz für einen Fortschritt der Justiz. Seine Partei stelle’ einige Ab- anderungsanträge in dieser Richtung,- die nux bei Gefährdung der Staatssicherheit die Oeffentlichkeit ausschlössen. Mitberichterstatter Abg. Emminger (Bayer. l beantragte, diese Aussprache u Absaß 3 zu S Redner wandte sich gegen die Aus- FelaGtrna dex Sensationprozesse in der Sensationspresse; dadurhch werde die «Jugend ver iftet Auf diese müsse sich ein Verbot gleichfalls erstreden, nicht bloß au Gefährdungen des Staates, Ministerialrat Dr. ny s\chel (Reichsmin. d. Jnnern) legte die La te dieses § 168 dar. Jn das Allgemeine Strafgeseybbuch wurde der Absaÿ 3 aufgenommen, entsprechend & 17 des Pressegeseyes, weil es jedenfalls nicht angängig war, einseitig die Press mit einer solhen Vorschrift zu belasten. Ju- E hat sich jedoch herausgestellt, daß auch andere Vorschriften s Preßpolizeirehts auf die Dauer in ihrem Anwendungsgebiet niht auf die via beshränkt bleiben können, z. B. der BVe- ri P gungvang, 8 mehren sih die Fälle, in denen der Rund- nue vergeblih um Berichtigungen ersuht wird. Das führt ju er Notwendigkeit, diese preßpolizeili®en Vorschriften auf alle tehnishen Verbreitungsmittel des Gedankens auszudehnen, so daß nunmehr auch für den jeyigen 8 17 des Pressegesehes, wenn man ihn in E oder anderer Form aufreht erhalten will, ' kein Grund mehr vorliegt, dies niht im Pre egeseH zu tun. Abg, Dr, Rosenfeld (Soz.) zog vorläufig seine Anträge hier zurü, Abg. Hanemann (D. Nat.) begründete gleichfalls ‘Anträge auf sungsänderungen. Abg. Dr. Bell (Zentr.) fragte ‘an, ob derartige Bekanntgaben tin öffentlihen Versammlungen dent S E bleiben sollten und bat um Beratung im Unter» aus|chuß. Der ganze § 168 wurde mit den dazu gestellten An- trägen dem Unterausshuß überwiesen und hierauf die Weiter- beratung auf den 25, Januar vertagt. Der Reichstagsaus\chuß für die besevten Gebiete befaßte sih gestern unter dern Voisip des Abg. Ulr ichs Hessen (Soz.) mit der Notlage der beseyuten Gebiete.

sei die zur Unterttütßung verfügbaren Mittel nicht als Darlehen an einzelne Personen zu verausgaben, sondern die Mittel an Inslitute zur Verfügung zu stellen, die ganze Wirticha!\tszwetge umtaßten, wie Genossenschaften usw.,, und stellte einen dement}p1echenden Antrag, Weiter beantragte er, dem Gewerbe, der kleinen und mittletien Industrte sowie der Landwirtschaft des beteßten Gebtetes, Mittel zue Nerbilligung notwendiger. Betriebskredite als Auegleih tür allgemeine Grenzziehungë- und Betaßunge|häden «ur Verfügung zu .slellen, Gr begründete seinen Antrag, dem Nachribtenbdüro des Vereins deut)cer Zeitungsverleger zutolge, damit, daß dem Klein- und Mittelgewerbe ein'chließklichd der intensfiv arbeitenden Lanèwirtscha|t während des Nuhrkampfes und als Auswirkung der neuen Grenzziehung, indes besonders in der Pfalz, ein großer Teil des Absáugebietes. verloren gegangen |ei. Diete Gewerbetreibenden müßten fih ihrer Leistungse fähigkeit eutsprehend wieder Äb\aßmärkte juhen. Sie nähmén in erster Linie im freien Wetitbeweib den in ihrer Nachbar\haft vor- handenen Betrieben, die aus chließlih für den lokalen Markt gea beitet hätten, einen Teil ihrer Kundschaît weg. Duch den Verlust eines Te!ls dex Absaßgebiete werde die gesamte Jndustrie, die sich um diele furz gewordene Bedar?sdecke reiße, gegenüber den Gewerben im un- besetzten Gebiet vorbelastet. Es roâre ein billiger Auegleih, wenn man wenigstens für die Erweiterung des notwendigen Bet1iebskredits diejen Firmen bestimmte Mittel zur Verfügung stellte. Es könnte dies unter Zuziehung der polit\chen Behörden des Regietungés präsidenten und eines bet jedem Landrattamt zu bildenden Kiedit aué\chuscs unter Auênögung der vorhandenen eldveisorgungdss institute ohne bejondere Schwierigkeiten durchgetührt wérden. Die Verhältnisse der Firmen seien den politishen Behö1den bekannk S1e könnten auch noch bei Zweifelställen die Sachkenntnis der Beru!svertretungen der Landwi11schaitékammer, der Handwerkokammer und derx Handelskammer sih zunuße machen. Um nicht einen un- wirtschaftlichen Kredit hervorzuruten, wäre es genügend, wenn man eine Verbilligung notwendiger Betriebskredite um etwa cin bis zwei Prozent des üblichen Zu ssaßes a!s Auzaleih für allgé- mein? Grenzziehungs8- und Besatzungsscbäden von seiten des Yeichs- ministeriuums für die beseßten Gebiete übernehmen wollte Der Stellvertreter des Ministers ertläite, daß die Auf tassung der Reichsregierung übereinstimme mit den Grundgedanfen diejer beiden Antiäge. Bei dem ersten Antxag sei wohl übersehen worden, daß die Häutefonds-Aftion, durch welce Einzelpersonen unte- stüßt wo1den seien, der Vergangenheit angehöre. Uus dem Eta17onbs für Wirtschaft und Arbeit würden keine Einzelzuwendungen gegeb 1

jontein nut allgemeine wnt1iha!1tö!ördernde Maßnahmen unt stügt. Der zweite Anirag auf Zinèöverbilligung im betegten Geoiet binzuwinken, greife der Hilféaftion vor, die die Reichéregie1uns

aut Grund der Länderdenk\chriktien vorbereite und im deren Rabmen voraussichilich auch eine Zin8verbilligung für die Kredib- bedürtnisse der mittleren und Kleinbetriebe vorgeseben werde, De Länderdenfs{hritten seien nunmehr voll:ählig eingetroften und fönn!et in der nächsten Zeit den Mitgliedern des Aus1husses bekanntgegebtß werden. Avg Hotmann- Ludwigshaten ( Zentr.) hielt es nid in allererster Unie für notwendig, die Abjayziähigkeit der Betriebe im

besezten Gebiete zu steigern. Alle finanziellen Hiljfeatt'onen jeien vertehlt, wenn die Waren nmicht abgelegt weiden, könnten. Große Schwie1igkeiten bereitete die RMeithsbahh die sich trotz bisher noch zu feiner

aller E / Frachtve1 billigung entichlossen habe. Auch berudsihtige die Reichs bahn die Betriebe im betegten Gebiete nicht in ertorderlichem PViaße- Die Meichöverdingungsordnung werde von thx glattweg wgnoier Der Ste1lvertreter des Ministers wies darauf hin ?0 erst in den leßten Tagen Minister v. Guórard in einem Schi eiben tür die Vergebungsstellen eine 1tärkere Berücksichtigung der hee pte"

Gebiete verlang! habe. Der demokratishe Antrag wen darau?hin zuwnück,ejogen, um in Verbindung mit der M {rit der Meicheregierung behandelt zu werden. Vo

den Vertretern des Zentrums, der Bayeri)chen Vo1tspa1tel

Abg. Lemme r (Dem.) vertrat den Standpunkt, daß es zweckmäßiger f Zimmer 187, geladen, (3 a Q 91/29.)

21.

Erste Anzeigenbeilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Berlin, Freitag, den 25. Fanuar

1929

Tr.

U

Zustellungen.

[01110] : | | Zn Sachen Rauschmayr, Albert, geb. 13. November 1928, unehelih in Pürgen, Antragsteller, vertr. durch den Vormund Anton É1nstorfer, Zimmermann in Pürgen gegen Regler, Vichael, Arbeiter von Undsberg am Lech, z. Zt. unbekannten lutenthaits, Untragsgegner, wegen Valer- hat und UÜnterhaltstorderung bat der Vormund Ernstorter unterm 27. De-

9% SZinten von 66,30 NM 1. November 1927 und von 66,30 NM

Urteil flären. Zur des MNechts!treits wird der Betklaate vor das Amtsgericht in“ Landsberg a. Wartbe, Zimmer 27, auf den 1. März 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

1924,

rage, den Beklagten fostenpflichtta zu yer- irteilen, an Kiäger 13260 NM nebft jeit dem

eit dem 1. Mai 1928 zu zahlen und das

für vorläufig vollstreckbar zu. er- mündlichen Berbandlung

Landsberg a. Warthe, den 16. Januar

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

zember 1928 Klage zum Amtsgericht

Untsberg am Lech, mit dem Untrage erhoben: I. Es wird festgestellt, daß der Beklagte Micbae1 Negler der Vater des yon der Landwirtstochter Anna Nausch- mayr in. Pürgen am 13, Novembrr 1928 unehelich geborenen_Kindes Albert Nausch- mayr ist. 11, Der Beklagte hat an den Kiäger von feiner Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine in viertel- jährigen Raten vorauezahlbare Unter- haltérente von monatlih 25 RM zu ent- tihten, [11 Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil: ist vorläufig vollstreckbar. Termin zur Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Landsberg am Lch is bestimmt auf Mittwoch, G. März 1929, vorm. S Uhr. Zu diejem Termin wird der Antragsgegner Michael Regler vor das Prozeßaeriht, Amtegeriht Lands- berg am Leh, Sißungasjaal Nt. 11, geladen

Landsberg am Lech, 22. Januar 1929,

Ge|\chästsstelle des Bayr. Amtsgerichts

Landöberg am Lech.

[91104] Oeffentliche Zustellung.

Die Buchhalterin F1au Anni Böhme, eb. Fehrmann, Berlin, Bärwaldstraße 98, Yrozeßbevollmäcktiater: MNechtäanwait Dr. George, Berlin, Yorcstraße 89, klagt gegen den Dekorateur Kurt Böhme, jeut unbe- kannten Autenthalts, trüber in Berlin, Tempelhoter Uter lb, wegen Unterhalts, init dem Antrage auf Zahlung von viertel- As 600 NM (in Buchstaben: sechs- undert Nerchemark) seit dem 1. Januar 1929 und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts\treits wird der Beklagte vor das Amtegeriht Berlin-Tempelho! aut den ' 29. März 1929, vormittags 10; Uhr,

Benin, den 18. Januar 1929. Geschäftö1telle des Amtsgerichts Berlin-Temvelhok.

(91088] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Banque Ch. Reumont, Met, 2 Rue des Parmentiers, Prozeß- bevollmächtigter: Néchtzanwalt Dr. Kurt Swindler 11. Berlin W. 35, Potsdamer Straße 99, klagt aegen den Herrn Pioter Topeljon, früher in Berlin, Cha1lotten- straße 77, jegt unbekannten Autenthaits, aus Wechseln, mit dem Antrag, den Be- klagten kostenpflichtig und vorläufig voll- streckbac zu verurteilen, an die Klägerin 1700 RM nebst 2 vH Zinsen über den jeweiligen Meichsbankdisfont seit dem 19. 10, 1928 von 800 NM und seit dem 1b. 11, 1928 von 900 NM towte 49.90 NM Wechselunfkosten zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2, Kammer für Handels1achen des Land- e I in Berlin, Grunerstraße, l. Stockfwerk, Zimmer 211/213, - a»f den 11. März 1929, vormittags 10 Uhr, init der Autforderung, sih dun einen bei dieiem Gericht zugelassenen Recht8anwalt 01s Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 92. P, 327. 28,

Berlin, den 22. Januar 1929.

Die Ge1chäfstsstelle des Landgerichts L,

(91109) Oeffentliche Zustellung. Der Fahrraohändler Friy Sandvoß fn ann.-Stöcken, Stöckener Str. 140, Prozeß- vollmächtigte: Nechtéeanwoälte J.-R. Dres.

han Biema 1, 11 und [11 in Hannover,

Üagt gegen den Schneider Karl Weidner,

her in Hannover - Limmer, Große

Etraße 10, unter der Behauptung, daß

ét dem Beklagten im Jahre 1925 ein

Herrentahrrad W. K. C. 53312 zu dem

bereinbarten üblichen und angemessenen reise von 150 NM fkäutlih geliefert abe, Der Beklagte habe die Schuld in èr Folgezeit wiederholt ane:fannt und

Abzablung ver\prochen, solhe aber nie

(eleistet, mit dein ‘Antrage: den Beklagten

| initte1s vorläufig vollstreckbar zu erflärenden Urteils fostenvflichtig zu verurteilen, an Kläger 150 NM nebst 9% Zinsen seit dem 1, Januar 1926 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in

annover, Zimmer 41l a, auf Dienstag, den 26, März 1929, vormittags

10 Uhr, geladen.

Hannover, den 21. Januar 1929, Das Amtsgericht. Abt. 59.

[912961

50/9 Ublöjungéanleihe nebst Auslosungs- recht der Stadt Stuttgart Gr. 5 Nr. 4052.

Der Polizeipräsident. Abt. [V, E.-D. J. 4. [91118]

Nr. 298 vom 21. 12. 1928 erlassenen Bes fann!machung vom 19. 12. 1928 über in biermit | Hamburg gestohlene Rumänische Renten von 1894 wird nachgetragen, daß die unter Nr. 082229 richtig 008229 heißen muß. Tageb.-Nr. K. u. 1627/28 11 10.

5. Verlust- und Fundsachen.

Abhanden gekommen: NM 25,—

Berlin, den 24. 1. 1929, (Wp. 18/29.)

Bekanntmachung. :

Zu der im Deutschen Neichsanzelger

den 500-Frs.-Stücken angegebene

Hamburg, den 21, Januar 1929, Die Polizeibehörde. Abteilung 11 (Kriminalpolizei),

[91117] Aufgebot,

Der Hinterlegungs|hein vom 23. Juni 1927 tür die Police Nr. L 244 774, aus- gestellt auf das Leben des Herrn Paul Göring, Kaumann in Zinnowig a. Usedom, ist abhanden gekommen. Falls ein Berechtigter sich innerhalb zweier Mo- nate niht meldet, ist der Hinterlegungs- hein außer Kiatkt.

Köln, den 22, Januar 1929, Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Aktiengesellshaft.

7. Aktien- gesellschaften.

(91135]

Herr Nittmeister Bernhard Nette in Beetenstedt ist dur den Tod aus unserem Autsichtsrat ausge!chieden.

Halle (S.), den 23. Januar 1929, Halle-Hettstedter Eisenbahn-Ge)ellschaft.

Der Vorstand. Czarnikow.

[91167] Bremer Chemische Fabrik, Hude (9dbg.).

Kraftloserklärung.

Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen MNeichsanzeiger vom 9, Juni, 23. Juni und 1. August 1928 und in der Weser-Zeitung vom 8. Juni, 22. Juni und 31. Juli 1928 veröffentlihten Be- fanntmachungen, . betreffend den Umtau}ch unserer UAftien über NM 50 gemäß der 7. Durchtührungsverordnung zur Gold- bilanzverordnung, erklären wir hiermit fämtlide noch im Umlauf befindlichen Stücke im Nennwert von KM 950 für fraitios. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden neuen Aktien unjerer Gef|ell- haft über NM 100 werden gemäß C8 290, 219 H.-G.-B. börtenmäßig ver- fautt werden, Der Erlös wird für die Beteiligten zur Verfügung gehalten bzw. für deren Rechnung hinterlegt werden. Hude (Oldbg.), den 22. Januar 1929, Bremer Chemische Fabrik. Der Vorstand. Müller.

{91160 H Wendt's Cigarrenfabriken Uktiengesellschast, Vremen.

Kraftloserklärung.

Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger vom 1. Juni, 9, Juni und 24, Juli 1928 und in der Wejer-Zeitung vom 1. Juni, 8. Juni und 24. Juli 1928 veröffentlichten Bekannt- machungen, betreffend den Umtau)ch unferer Aktien über RM 950, gemäß der 7. Durch-

{91127} Palafst-Lichtspiele Aktiengesellschoft in Stuttgart.

11 19 25 26 27 46 47 48 56 68 69 72 73 79 80 81 82 87 88 werten hiermit ges màáß § 17 Abs. 9 der 2, V.-D. zur Durch-

Verbindung mit § 290 H.-G.-B. für

fraftlos erflärt.

Stuttgart, den 25. Januar 1929, Der Vorstand.

(91134] | Herr Walther Buchler, Braunschweig, | ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell- {hatt ausgeschteden.

Braunschweig, den 23. Januar 1929. Der Vorstand der Braunschweigi- schen Attiengesellcchaft für Fute- und

Flachs-Fndustrie. v. Krauß C. Landwehr.

[70599]

Württ. Bau-Aktiengesellschaft in Stuttgart.

Durch Beichluß der Generalyerfsamm-

lung vom 29, Oktober 1928 wurde dite

Gesellichaft aufgelöst, Die Gläubiger

weiden hiermit aufgefordert, ihre An- wprücbe anzumelden. Stuttgart, Böblingenstraße Nr. 27,

im November 192%. Der Liquidator: Nichard Vetter.

[91168] Goldina Aktiengesellschaft,

Bremen. Kraftlo8ertlärung von Anteilscheinen.

Unter Bezugnahme auf unsere 3 malige WViöffentlihung im Deutschen Reichs- anzeiger vom 28, September, 20. Oktober und 22. November 1928 foroie in der Weter - Zeitung, der Berliner Börsen- Zeitung und dem Berltner Börsen-Courier, betreffend den Umtausch unserer Anteil- {cheine zu RM 15 gemäß der 2. Durch- führungéverordnung zur Goldbilanzyer- ordnung erklären wix hiermtt jämtliche noch im Umlauf befindlichen Anteil scheine füt Tao ;

Die auf diese entfallenden Aktien unserer | Gejellshaft über RM 60 werden gemäß S8 290, 219 H.-G.-B. börtenmäßig ver- fauft werden. Der Erlös wird für die Beteiligten zur Verfügung gehalten bzw. für deren Rechnung hinterlegt werden. Bremen, den 22. Januar 1929.

Goldina Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Hartung.

(85674,

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer am 25. Februar 1929, mittags 12 Uhr, in Berlin in den Geschäftsräumen des Herrn Notars Dr. Aljtred Cas Berlin W. 9, Boßstraße 7, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen,

Tagesordnung :

1, Erstaitung des Geichäftsberihts und Vorlegung der Bilanz nebst Geroinn- und Verlustrechnung per 31. 10, 1928 und Beschlußfassung über deren Ge- nehmigung

2, Beichlußfassung über die Entlastung

des Aufsichtörats und des Liquidators.

sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die ihre Aktien bis 1pâätestens zwei Werktage vor dem Tage der Generalver- tjammlung bei dem Liquidator der Ge)ell- \chaf\t, Herrn Direktor William Naémussen, Magdeburg-Südost, Alt Salbke 60/63, oder bei einem deutshen Notar gemäß § 22 der Sagungen der Gesellschaft hinterlegt haben.

Zeitz, den 25. Januar 1929, Verein Chemischer Fabriken Aktien-

gesellschaft in Liquidatiou. Der Liquidator: Nasmus sen.

(90467)

Deutsche Webstofswerke A. G., Berlin-Herford.

Wir laden hiermit die Aktionäre der Deutschen Webstoffwerke A. -G. zur außerordentlichen Generalversamm- lung auf Sonnabend, den 16. Fe- bruar 1929, uachmittags 17 Uhr, im Hohenzollernhot in Bad Oeynhausen ein. Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über die Erhöhung

dès Aktienkapitals um einen Betrag bis zu NM 600 000,—,

2. Beschluyfassung über die Angliede-

rung €iner Firma.

3. Namensänderung.

4. Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung {ind diejenigen Aktionäre be-

führungéverordnung zur Goldbilanzver- ordnung,

Nennwert von NM 50 für kraftlos.

entfallenden neuen Aktien unjerer Gefell-

schatt

(90743) Oeffentliche Zustellung. Der Stromtah1zeug-Versicherungéverein 6. G. Landsberg a. Warthe, vertreten durch den Dineftor Fichtmann und den Vendanten iebah, Kläger, Prozeßbevollmächtigter : echtéanwalt Brauer in Landsberg a. Satthe, gegen den Schiffseigner Ernst Stern, Beklagten, früher in Wahrlang, |

fauft werden, Beteiligten zur Verfügung gehalten bzw, für deren Nechnung binterlegt werden. Bremen, den 22, Fanuar 1929. Wendt’s Cigarrenfabriken Aktiengejell\scha ft. Der Vorstand. Töônges, ODesterhaus,

erflären wir hiermit sämliche | vor der anberaumten Genetralver|ammlung noch im Umlauf befindlichen Stücke im (den Hinterlegungs- und Versammlungstag

Die auf die kra\tlos erklärten Aktien oder bei dem Barmer Bankverein Filiale über NM 100 werden gemäß

88 290, 219 H.-G.-B. börsenmäßig ver- Der Erlös wird für die

rechtigt, welche spätestens am zweiten Tage |

nicht mitgerechnet) bei der Ge)ellschaft Herford a) cin Nummernverzeichnis der zur Teil- nahme bestimmten Aktien einreichen,

b) ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungs\cheine eines deut)chen Notars hinterlegen und bis zum Schluß

der Generalversammlung dajelbst be- lassen. i Herford, den 18. Januar 1929,

Der Vorstand.

[91147] Die Anteilscheine der Ge1ell]ichaft Nr. 4 Stimmrechts bei der Geschäftskasse Voh-

ührung der V.-D. über Goldbilanzen in Hephaestus-Werk Aktien-Gesellschaft

Zur Teilnahme an der Generauver- 19

Nachtrag. Die Aktien sind zur Ausübung des

winkel, Neue Nordstraße, oder bei Herrn Notar Dr. Uellenberg, Barmen, Neuer Weg 25, zu hinterleaen.

Herstellung von Werkzeugen, Blank- schrauben und Fassonteilen. Der Auffichtsrat.

[91311] Fjolierrohrwerk Neuses, Aktien- gesellshaft, Neufes-Coburg.

Dte Altionäre unterer Gefsell\chaft werden hiermit zu einer Dienstag, den 19. Februar 1929, vormittags 9 Uhr 30 Min., im Geschäftslokal in Neut}es \tattfindenden ordentlichen Ge- neralversammlung eingeladen.

Tagesordnung.

1, Vorlage des Geschärtéberihts. der Bilanz, der Gewinn- und Verlust- rechnung für die Geschäftsjahre 1927 und 1928. :

2, Beratung und Beschlußfassung über die. Genehmigung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Vortrags des Verlustes für die Geschättsjahre 1927 und 1928.

3, Beratung und Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4, Wahlen zum Aufsichtsrat.

Aktionäre, welhe an der Generalver-

sammlung teilnehmen roollen müssen die

Aktien oder die Hinterlegungé!cheine der

Reichsbank oder eines Notars pätestens

bis zum 17. Februar 1929 bei der Gefell»

schattskasse in Neuses b. Coburg htnter- legen.

Neuses-Coburg, den 24. Januar 1929,

Der Vorstand.

[90468] Grundftücksgesellschaft Neue Main; erstraße Aftiengesell- ichaft in Frankfurt a. Main. Wix laden untere Aktionäre hiermit zu der am Dienstag, den 26. Februar 1929, nachmittags 3 Uhr, in den Ge- \chättsräumen des Notars Rechtsanwalt Dr. Strauß tn Frankfurt a. Main, Goethe- straße 13, stattfindenden 5. und 6. ordent- lichen Generalversammlung cin. Tagesordnung : 1, Vorlage der Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrehnungen über die Ge- {chäftsjahre 1926/27 und 1927/28 fowie Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Genehmit- gung der Bilanzen nebst Gewinn- und VBerlustrechnungen. | 3, Entlastung des BVorsiands und des | Aufsichtsrats. | 4, Aufsichtsratswaßlen. Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die im Aktienbuh eingetragen sind, welche ihre Aktien |pätestens am dritten Werktage vor der anberaumten Generalversammlung und bis nach statt- Jzehabter Generalverjammlung bei der Ge- sellihattskasse oder bei einem Notar hinter- legt haben. R a, Main, den 17, Januar

9,

Grundstü{s8gesellschaft Neue Mainzerstraße Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat.

M. Langenbadch.

F

do

(91309]

Eduard Lingel Schuhfabrik

Aktiengesellschaft zu Erfurt. Die Aktionäre unterer Gesellichaft werden zu der am Freitag, den 15. Fe- bruar 1929, nahm. 4 Uhr, im Hotel Kossenhaschen, Erturt, Bahnhofsplay, stattfindenden außerordentlichen Gene- ralversammlung eingeladen. a Tagesordnung: Aussichtératswahlen. L Zur Teilnahme an der Generalver- fammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche ihre Aktien oder die über dietelben lautenden, nach Nummern und Bezeichnung ausgestellten Hinterlegungs- scheine ‘einer deutschen Effeftengirobank oder eines deutihen Notars spätestens am 12. Februar 1929 bei dem Bankhaus Adolph Stürcke,

Erfurt, bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellshant auf Aktien,

Berlin, und deren Filialen Frank- furt’a. M, Köln und Erfurt, bei der Dresdner Bank, Berlin, und deren Filialen in Frankiurt a. M., Köln und Erfurt bei der Deutschen Bank, Berlin, und deren Filialen in Frankfurt a. M., Köln und Erfurt, j bei dem Bankhaus Otto Hirsch, Frank- furt a, M., und bei der Gesellschaftskasse in Erfurt hinterlegen und bis zum Schluß der Ge- neralversammlung dajelbst belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungê- mäßig erfolgt, wenn “Aktien mit s stimmung einer Hinterlegurgsstelle tür fie bei einer anderen Bankfirma bis zur Be- endigung der Generalverjammlung im Sperrdepot gehalten wetden. Erfurt, den 23. Januar 1929,

Alfermann. Engelen,

U- | H

[89057]

Nachdem die Cardozo & Boekman

Aktiengesellschaft in Liquidation getreten ift, fordern wir unter Hinweis aut “dis Auflösung derielben die Gläubiger auf, ihre Unptrüche anzumelden.

Es. wnd terner befanntgegeben, daß

Herr Dr. Werner Bing aus dem Aufs sichtsrat der Getellschaft ausgeschieden und Herr S. A. Wysenbeek in den)elben ges wählt ist.

Hamburg, den 16. Januar 1929

Cardozo & Boekman A.-G. în Lig,-

Hohe Bieichen 5/7.

A S I A

[91148]. Simons & Gier, Act.-Ges., M.-Gladbach. Bilanz per 31. Juli 1928,

Aktiva. M Grundstücke und Gebäude 27TT 460|— Maschinen und Fuhrpark 191 219|— O a a 7e 145 693|—

Außenstände - « « . - - 218 660 Wechsel

Kasse, Postscheck, und Schecks 15 268|—

848 300|—

4

Î

Passiva.

Altienlaptial . «p 9 ch0 600 000

Geseßlicher Reservefonds « 60 000|— Schulden e qs 0.2 d P 161 425 aan Gewinn 0.6006 e680 26 875 E

848 300|—

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Juli 1928.

——————_—— T E A B t Ge e M meBe Se nin Soll, A F Handlungs- und Betriebs- | unkosten q“ 114 367|— Saläre und Löhne 259 667|— Steuern u. Versicherungen 37 489|— Abschreibungen « - « «- - 35 900|— Geivinnverteilung: | 4%, Dividende 24 000,— | Vortrag auf j 4 neue Rechnung 2 875,— 26 875|— 474 298|— Haven. : Gewinnvortrag + e - « 5 438|—- Rohüberschuß - S S: 2A 468 860 |— 74 298|—

Das Vorstandsmitglied Herr Joh. Mich, Gier ist durch Tod während des Geschäfts- jahres ausgeschieden.

M.-Gladbath, den 19. Januar 1929,

Der Vorstand. E E E E R A: C I R [90155].

Baroper Maschineubau- Aftien« Gejellshaft. Rechnungsabs{chluß zum 309. Juni 1928.

minde m ———— O Vermögen. Grundstückefkonto » « - 15 523/96 Gebiibelonio . .. «« 243 62971 Eisenbahnanschlüßgleisekto. 1|— Maschinenkonto « » « « ° 55 499/65 Werkzeugekonto « ..- « i Gerateltoiio « « e. 6 «0 Li-— El, Licht- u. Kraftanlagekto. L|— Modellekonto « «. e. . « - L— Möbelkonto «“. o «o « 72180 Fuhrparkkonto e eas 7 1256/— Büchereikonto « o o. - 1|-— Kassekonto 4 64 S006 12 099 T5 Versicherungskonto - » » 834/86 Waren- und Rohstoffekonto 113 T12/9T Schuldner i. lfd. Rechnung 76 436/54 B a Aa 159 677/80

685 268/04

Vervindlich®teiten.

Stamnraaktienkapitalkonto 109 460|—

Vorzugsaktienkapitalkonto 200 000|— Dasselbe B. A. « » « - 133 600|— Schuldverschreibungenkonto 150|— Löhnungskonto - - « - « 15 101/36

Gläubiger: Fn laufender Rechnung 78 712,03

Vankschulden 148 244,65 | 226 956/68

685 268/04 Gejwinn- und Verlustkonto.

An Soll, Saldovorttad » « e +9 Unkostenkonto Verwaltungskostenkonto Steuernkonto , 20 318,37 Konto für sozi-

7 600,06 27 918/43

104 665/95 10 363/81 75 630/15

D 46 0

ale Lasten .

Zinsenkonto « « e... 12 261 T1 Abschreibungen « « « - e 15 609/08 246 449/08

Per Haben. . Allgemeines Herstellungskt, 86 771/28 Verlust «o s a s o/0 9 159 677/80 246 449/08

Vorstehendem Rechnungsabschluß hat die Generalversammlung vom 18. Ja- nuar 1929 die Genehmigung erteilt, Durch Beschluß derselben Generalvér- sammlung is das Grundkapital um die Hälfte von RM 443 060,— auf Reichs- mark 221 /530,— herabgeseßt und der § 2 Sazzung (Grundkapital) entsprechènd ge“ ändert worden. j

Barop, den 18. Januar 1929,

Der Aufsichtsrat. Dex Vorstand.

Der Vorstand. Carl Spier,

A AET R E A D N T SURE M Sr Ta E U i

208

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