1929 / 24 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 23 vom 28. Januar 1929, S, 4,

wenden müssen, die thnen naturgemäß aus dem Vorhandensein der Betriebe erwachsen, die ihnen aus den Aufgaben der sozialen Fürsorge usw, erwachsen, die ihnen durch das Vorhandensein der Betriebe auferlegt wird. Auch dieser Gesichtspunkt führt dazu, daß man einem rein schematishen Abbau von oben her wider- sprechen muß.

Selbstverständlih. muß bei einem solhen Abbau auch die Frage der sozialen und kulturellen Leistungsnotwendigkeit geprüft werden, die wieder in den einzelnen Gemeinden außerordentlich verschieden liegt, ganz anders liegt, sagen wir, in einer armen Fndustriegemeinde als in einer reihen Wohngemeinde.

(Fs wird also auch notwendig sein, die wirtschaftliche Aus- wirkung dieser Geseße abzuwarten, bis man sich über cinen zwangsweisen Abbau dex Realsteuern endgültig {lüssig macht.

Lassen Sie mich hieran einige Bemerkungen anschließen, die unser gesamtes deutsches Steuersystem betreffen. Dieses ganze Steuersystem ebenso wie die ganze deutshe Wirtschaft ist s{ließ- lih eine Einheit, eine Einheit vox allem gegenüber dem einzelnen Steuerträger. Wenn wir also zu einer Gesamtordnung unseres Steuersystems kommen wollen, dann werden auch Fragen auf- iguchen, die bei der endgültigen Gefbaltung des Finanzausgleichs zu berücksihtigen sein werden.“ Jh denke hier namentlih an das große Problem des Lastenausgleihs. Wir haben heute shon cinen gewissen Lastenausgleich für die Kommunen inerhalb der einzelnen Länder. Sie wissen, daß das Problem sehr umstritten ist, daß es insbesondere sehr umstritten ist, ob dieser Ausgleich innerhalb der Länder auch mit genügender Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Kommunen tatsächlich funktioniert,

Eine andere nicht minder wichtige Frage, nämlich die Frage des Lastenausgleichs zwischen den einzelnen Ländern, will ih noch streifen, Jh erwähnte schon die Verschiedenheit der deutschen Wirtschaftsstruktur, und ih glaube, daß wir tatsählih in Deutsch- land Unterschiede zwischen den einzelnen Landesteilen in einer Schärfe haben, wie sie andere Großstaaten in dieser Schärfe kaun kennen. Denken Sie zum Beispiel an Extreme wie die Wirt- shaftsgestaltung in Sachsen auf der einen Seite und die Wirtschaftsgestaltung, sagen wix, in Mecklenburg-Schwerin auf der andern Seite. (Zuruf rechts: Oder in Schlesien!) Ein Land vom Umfang Preußens kann diese Verschiedenheit eher in sich ausgleihen dadur, daß es aus dem Ueberschuß zum Beispiel der industriellen Westprovinzen gewisse Zuschüsse für die Be- dürfnisse des Ostens leisten kann. Aber ein Ausgleich zwischen Sochsen und Mecklenburg-Schwerin ist, abgesehen von § 35 des Finanzausgleihs, wenn ih das in diesem Zusammenhang er- wähnen soll, reihsgeseßlih nicht vorhanden. Nun sind wir ja nur ein Reih, eine Wirtschaft, und alle Teile des Reichs haben gleichen Anspruch auf Berüksihtigung. Problem des Lasten- ausgleihs zwischen den Ländern erscheint mix als ein sehr be- deutsames Problem, es muß meiner Meinung nach erst gelöst sein, bis wir zu einem endgültigen Abschluß über die Frage des Abbaus der Realsteuern gelangen können.

Und schließlich hängt ja unmittelbar mit diesen Problemen des Lastenausgleichs für die Länder und für die Gemeinden auch ein Problem zusammen, das ih die Lastengemeinschast zwischen öffentliher und privater Wirtschaft nennen will. Denn es ist ja nicht so, daß die öffentliche Wirtschaft von cinem etwas individualistishen und etwas isolierten Standpunkt aus als der Feind der privaten Wirtschaft dargestellt wird. (Zurufe rechts: Doch!) Nein, es ist in Wirklichkeit so, daß die öffentliche Wirt- haft jeyt im weitesten Sinne genommen, ih rede nicht von

Das

einzelnen wirtschaftlichen Betrieben —-, daß die öffentliche Aus- *

gabewirtschaft gerade der privaten Wirtschaft eine Reihe bedeut- samer Lasten abnehmen muß. Denken Sie an unsere gesamte soziale Fürsorge, an unsere gesamte Sozialpolitik. Es ist gar lein Zweifel, daß zum Beispiel die einzelnen Betriebe sehx viel höhere Lasten aufwenden müßten, wenn nicht die öffentliche Ausgabe- wirtschaft dafür sorgen würde, daß die Arbeitskraft dur die Sozialpolitik erhalten bleibt. Hier herrscht kein Fnteressen- gegensaß, sondern hier herrsht auf die Dauer und von Grund aus gesehen eine wirkliche Lastengemeinschaft zwischen privater und öffentlicher Wirtschaft, Auch hier muß dafür gesorgt werden, daß eben die Ausgaben dieser Lastengemeinschaft für beide Teile erfüllt werden, und dabei ist das Problem der Realsteuern bei der heutigen Struktur der Steuerwirtschaft für Länder und Ge- meinden ein außerordentlich bedeutsames,

Jn diesem Zusammenhaog möchte ih noch eine Frage be- rühren, die in diesen Geseyen geregelt ist, das ist die Frage der Genehmigung der Steuerumlagen, wenn sie ein gewisses Aus- maß überschreiten. Es ist hier der Vorwurf erhoben worden, daß diese Genehmigung einen Eingriff in die Selbstverwaltung darstellen würde. Jch möchte da zunächst sagen, daß diese Genehmigungspfliht nichts neues ist, daß ja die Genehmigungs- pflicht, die Staatsaufsicht der Länder über die Kommunen, in den meisten Teilen des Reichs bestanden hat. Aber ih glaube überhaupt, daß bei der heutigen Gestaltung der Steuerbelastung, die eine ganz andere Höhe als vor dem Kriege erreicht hat, diese Genehmigungspfliht sich durchaus vertreten läßt. Meiner Meinung nach gehören gerade in der Demokratie, und gerade wenn wir eine demokratishe Reichsverfassung haben, Selbst- verwaltung und Staatsaufsicht zusammen, und im klassischen Lande der Selbstverwaltung, in England, haben wir in bezug auf die finanzielle Gebarung der einzelnen Glieder ebenfalls eine sogar ziemlich weitgehende Staats3aufsicht. Jh glaube, das liegt auch im Fnteresse einer richtig verstandenen Selbst- verwaltung, die wir dur gelegentliche Vorkommnisse - bei ein- zelnen Selbstverwaltungskörpern nicht diskretieren lassen wollen. Meine Damen und Herren! Fn leßter Zeit habe ih mich sogar oft gefragt, ob diese Aufsicht noch zureichend ist. Fh habe mich gefragt, ob es wirklih auf die Dauer und gerade angesichts der jevigen Situation auf dem Kapitalmarkt richtig ist, wenn ih zum Beispiel von einer öffentlichen Anleihe eines deutschen Landes erst aus der Zeitung erfahre, und wenn ih dort exst die unerhört {weren Bedingungen erfahre, die dieses Land bei dex Aufnahme dieser Anleihe eingegangen ist, Jh glaube, cs läge gerade auch im Futeresse der Selbstverwaltung, wenn hier ein s\tärkeres Einvernehmen, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern auf solchen Gebieten erfolgen würde, und ic persönlich sage ohne weiteres, daß, wenu diese Zusammenarbeit wegen des Widerstandes einzelner Länder keine freiwillige sein kann, der

Gedanke immerhin naheliegt, ob das Reich nicht auf geseßlichem Wege sich zum Beispiel ‘eine solhe Aufsicht arrogieren soll. Meine Damen und Herren! Damit komme ih überhaupt zur Frage der Stellung der Länder und Gemeinden zu diesen deseßentwürfen. Fh glaube, Sie werden mir erlassen, hier auf staat3rehtlichhe Erwägungen einzugehen. Fch glaube, daß der ver- fassungsmäßige Charakter der Vorlagen durch die betreffenden Bestimmungen der Reichsverfassung durchaus gedeckt ist. Aber ich glaube, es handelt sich viel weniger um staatsrechtliche Er- örterungen als vielmehr um wirtschaftliche Betrachtungen, es handelt sich um die Rationalisierung unserer Stenerwirtschaft, die, wie gesagt, im Jnteresse jedes einzelnen Steuertrögers und damit auch im Juteresse aller Länder und Kommunen liegt. Fh bin durchaus der Meinung, daß die . Bewegungsfreiheit der Länder und Gemeinden soweit als möglich aufrechterhalten bleiben muß. Aber ohne irgendeine Beeinträchtigung einer solchen

Bewegungsfreiheit läßt sich eine Vereinheitlihung nicht zuwege

bringen. Deswegen mußten in diesen Geseßen gewisse Schranken aufgerichtet werden. Es ist den Ländern nicht zugestanden die Freiheit dex Staffelung. Denn in dem Augenblick, wo wirx- den Ländern die Freiheit in dexr Staffelung bei den einzelnen Ge- seen, bei dexr Grundsteuer, Gewerbesteuer usw., gewähren ivürden, würde ja ein Hauptzweck dieser ganzen Gesehe, nämlich die Vergleichbarkeit, natürlich sofort vereitelt werden, Trobdent glauben auch wir, hiex die sozialen Momente berücsichtigen zu müssen. Das geschieht einerseits durch die Festseßung der Fret- grenzen bei der Gewerbesteuer usw. Es geschieht ferner, indem bei dex Gewerbesteuer für eine Degression Vorsorge getroffen wird, eine Degression, derx allerdings durch den Charakter der Realsteitern als Objektsteuern bestimmte Grenzen gezogen. sind.

Meine Damen und Herren, soviel über die allgemeinen Grundsäße. Nun lassen Sie mih noch ganz kurze Bemerkungen zum Gebäudeentshuldungssteuergeseß machen, das ja auch im Vordergrund des öffentlichen Futeresses steht. Der Wohnungsbau wird auch vom jeßigen Reichskabineti als eine der dringlichsten Aufgaben betrachtet. Sie wissen, daß nah den bisherigen Fest- stellungen der Fehlbedarf an Wohnungen etwa 600 000 Woh- nungen * umfaßt, Neue Feststellungen des FJnstituts für Konjunktiurforschung haben ergeben, daß bis 1935 noch ein größerer Zuwachsbedarf als bisher als notwendig angenommen iverden muß, Bei den ganzen Verhältnissen auf dem Kapital- markt “ist es ja ‘eine absolute Utopie, zu glauben, daß dieses dringende Wohnungsbedürfnis ohne Fnanspruchnahme öffent- licher Mittel befriedigt werden kann. Meiner Meinung nah muß sih das Bauprogramm auch für die nächsten Fahre auf der Höhe der leßten Jahre halten, wo es uns gelungen ist, 300 000 Wohnungen im Fahre fertigzustellen.

Nun ist der herrschende Zustand bei dex Hauszinssteuer sehr unbefriedigend. Wir haben zunächst eine große Verschiedenheit der Steuerbemessung, Die Steuerbemessung ist verschieden, je nachdem die einzelnen Länder auf der Friedensmiete oder auf der Grundsteuer aufbauèën, Wir haben weitex Unterschiede in der Steuerverwendung. Jm Maximum wird für den Wohnungs- bau in einzelnen Ländern 30 Prozent der Friedensmiete auf- gewandt, in anderen Ländern sinkt der Anteil für den Wohnungs- bau auf 16 Prozent der Friedensmiete. Das sind also in der Steuerverwendung Unterschiede bis zu fast 100 Prozent.

Außerdem verschieden ist auch die Steuerhöhe. Fm Maximum werden 53 Prozent der Friedensmiete, im Minimum 24 Prozent erhoben; also auch hier ein Unterschied von über 100 Prozent, Dazu kommen bei dem bestehenden System zahl- reiche Härten, die ja bekannt sind und die ih im einzelnen nicht aufzählen will,

Das alles hat außer der in einem solchen Steuersystem liegenden Ungerechtigkeit eine Unsicherheit auf dem Grundstücks- markt zur Folge gehabt; die sich daraus ergebende Verschiedenheit und Unsicherheit der Bewertung ist für die Wirtschaft ebenfalls sehr lästig. Deswegen foll hier cine Reform vorgenommen 1wer- den, deren Grundgedanken die folgenden sind: Einmal soll die neue Steuer ausschließlich auf der Friedensmiete aufgebaut werden, zum andern soll sie in eine Sacherhaltungs- und cine Entschuldungssteuer zerlegt werden. Die Sacherhaltungssteuer trifft die unbelasteten Grundstücke, die Entshuldungssteuer ift

aufgebaut auf dem Gedanken der Erfassung des Jnflations- gewinnes. Dabei soll die Steuer so gestaltet werden, daß eine wirkliche Anpassung an den Entschuldungsgewinn erfolgt,

Schließlich sehen die Geseve, wie sie im Reichsrat eingebraht und verabschiedet worden sind, noch den Abbau der Sacherhaltungs- steuer vor. Die Sacherhaltungssteuer soll im Fahre 1934 zur Hälfte abgebaut werden und im Fahre 1937 ganz verschwinden. Für die Entshuldungssteuer sieht der Geseßentwurf eine Prüfung darüber vor, ob sie im Fahre 1933 unter Umständen einer neuen Regelung unterzogen werden soll.

Eine wichtige und meiner Meinung nah sozial bedeutsame Vorschrift ist die über die einheitliche Regelung der Verwendung für den Wohnungsbau und für den Finanzbedarf dec Länder. Die Verwendung soll so erfolgen, daß eine Hälfte des Aufkommens für den Wohnungsbau, die andere Hälfte für den Finanzbedarf aufgewandt werden darf. Es wird im Geseße bestimmt, daß dort, wo die Länder bisher Regelungen zugunsten einer stärkeren Ver- wendung für den Wohnungsbau hatten, diese günstigere Regelung aufrechterhalten werden kann.

Dieses Geseß ist auch nah Meinung der Reichsregierung en verfassungsänderndes Geseß. Jm Reichsrat ist es leider nicht gelungen, die verfassungsändernde Mehrheit zu erhalten. Der Reichsrat hat nur mit einfaher Mehrheit zugestimmt. Fch fürchte, daß, wenn dieses Geseß scheitern sollte, alle Härten und Ver- schiedenheiten, Uneinheitlihkeiten und Belastungen der Wirt- schaft, die ih bisher aufgezählt habe, fortbleiben werden. Uebri- gens haben die Länder, die im Reichsrat gegen das Geseß ge- stimmt haben, das aus den verschiedensten Motiven getan. Wenn wir, wie einzelne Länder es wünschen, die Regelung auh in Zukunft im wesentlihen der Landesgeseßgebung überlassen wer- den, so wird gerade auf diesem sehr wichtigen und einschneidenden Gebiet die Vereinfahung nicht erzielt werden, die, glaube i, erzielt werden muß. Deshalb hält die Regierung gerade an dieser Vorláäge fest und hofft, daß sie in diesem Hause mit der not- ivendigen verfassungsmäßigen Mehrheit angenommen werden wird.

licher

chließlih cinige Worte über das Steueranpassungsgeseb und über. das Beamtenübertrittsgeseß, Steueranpassungsgeseß regelt das Verfahren. Es ist bekannt, daß früher cinmal daran gedacht worden ist, die Verwaltung der NRealsteuern in vollem Umfang auf die Reichsfinanzverwaltung zu übertragen, Der Gedanke war, dadurch für die Zukunft die Möglichkeit einheitz Steuerbescheide über Einkommensteuer, Vermögensteuer und Realsteuern zu schaffen. Die Länder wollten aber so weit niht gehen, und die Reichsregierung hat shließlich thren Wün- schen entsprochen, Wir begnügen uns also jeßt damit, daß durch die Reichsfinanzbehörden nur die Besteuerungsgrundlagen und die Steuermeßbeträge festgestellt werden, dagegen die Steuer=- bescheide und die Einziehung dèr Steuern Sache der Länder bleibt. Eine Uebertragung der gesamten Landessteuerverwaltung auf das Reich bleibt möglich; sie findet aber nur auf Antrag des Landes statt. Auch die Feststellung der Besteuerungsgrundlagén und der Steuermeßbeträge stellt und das möchte ih besonders hervorheben in gewissem Umfang die Uebertragung bisheriger Verivaltungsgeschäfte der Länder auf das Reih und damit eine Verwaltungsvereinfahung dar.

Damit ergeben sich dann die notwendigen Bestimmungen für die Uebernahme dex Beamten. Bei den Länder- und Gemeinde-

Das

behörden werden Beamte frei, während bei den Reichsbehörden

dann eine geioisse Neueinstellung von Beamten notwendig wird. (Zuruf rehchts: Aha!) Ganz selbstverständlich; denn es wachsen ja die Aufgaben. Aber diese Neueinstellung von Reichsbeamten ivird hinter der Zahl derx bisherigen Ländex- und Gemeinde- beantten zurückbleiben.

Diese Regelung bedeutet für die gesamte öffentlihe Wirt- schaft eine Ersparnis, Diese Ersparnis kann aber nur eintreten, wenn wir die Beamten, die in den Ländern und ia den Ge- meinden frei werden, verpflichten können, in den Reichsdienst überzutreten und dort die notioendigen Aufgaben zu vollziehen. Und das sieht eben diefer Geseßentwurf vor. Jch stehe überhaupt niht auf dem Standpunkt, daß- die Uebernahme eines Landes« oder Gemeindebeamten in den Reichsdienst ein Opfer für den Beamten bedeutet. * Eine geseßlihe Régelung ist aber notwendig, da es ohne sie in das individuelle Belieben jedes Beamten gestellt iväre, überzutreten oder niht. Eine Schädigung der finanziellen Verhältnisse dex Beamten wird dadurch vermieden, daß die Länder und Gemeinden verpflichtet werden, unter Umständen den Mehrbetrag zuzuzahlen. Auch das halte ih für ‘cine unbillige Bestimmung. Erstens habe ih von jeher den Wunsch gehabt, daß Länder und Gemeinden in Besoldungsordnungsfragen vor deu Reich nicht vorgeprellten, Wenn sie aber vorgeprellt sind, werden sie für eine gewisse Uebergangszeit, die ja nicht sehr lange dauern wird, eben dafür auch die Folgen Übernehmen müssen.

Meine Damen und Herren! Jch habe mih bemüht, Fhnen den großen Fortschritt darzustellen, der in der Verabschiedung dieser Geseßentwürfe liegen wird. (Zuruf rechts: Schließlich müssen woir mehr zahlen!) Nein, Sie brauchen nicht mehr zu zahlen. Diese Geseße haben nur mit dem Steuersystem, aber nichts mit threr wirklichen Höhe zu tun, Das bleibt Sache der Länder und wird davon abhängen, welche Umlagesäße die Länder und Ge- meinden erheben werden. Die Gesehe verfolgen, wie ich bereits Betonte, das Ziel, unser Gesamtsteuersystem klar und dvurchstwag zu machen und dieses Ziel mit dem kleinsten Verwaltungs8aufwand zu erreichen.

Meine Damen und Hexren! Fch verstehe ohne weiteres, daß man über Einzelheiten verschiedener Meinung sein kann; ih hoffe aber, daß aus der Zusammenarbeit von- Reichsregierung und Steuexausshuß s{chließlich ein Gese hervorgehen werde, der dieses Ziel der Vereinheitlihung und der Vergleichbarkeit, diesen wesentlihen Fortschritt in unserem ganzen Steuersystem, tat- sächlih erreiht, Es ist in leßter Zeit Mode geworden, auf die deutshe Verwaltung zu shimpfen, und einer der wesentlihsten Hründe für diese abträglihe Kritik liegt zweifellos darin, daß unser Steuerrecht in den verschiedenen Ländern und Gemeinden so ungleichartig und damit unsere Gesamtverwaltung sehr wenig durchsichtig ist. Aber ich glaube, der Ministerialdirektor Dr. Brecht hatte recht, venn er bei ver Verabschiedung des Etats des vorigen Jahres im Reichsrat sagte:

„Die deutsche Verwaltung ist, jede Aufgabe für sich be- trachtet, sicherlih weder shlecht noch teuer und auch im gangétt besser als ihx Ruf. Aber duxhsichtig ist sie niht, und manches läuft nebeneinander her. Feder Eingriff rührt an die Grund- lagen eines verwickelten Systems der Verteilung der Zuständig- keiten. Wenn Deutschland nicht in der Lage sein sollte, seine Gesamtausgaben weiter einzuschränken, so muß es die äußerste Villigkeit ver Verwaltung niht nux dem Ausland, sondern in erster Linie zur Vermeidung schwerer politisher Erschütte- rungen dem deutschen Volke selbst klar erieisen.“

Diese Duxhsichtigkeit herzustellen, ist die Hauptaufgabe dieses Geseßgebungswerkes, das wir Jhnen vorlegen. Fh glaube, daß wic nach Verabschiedung dieser Geseye, wenn wir wirklih die Vereinheitlihung und die Vergleichbarkeit haben werden, gu einer fruchtbaren Kritik an unserem Verwaltungssystem und insbesondere an unserem Steuersystem kommen werden. Dann werden wir auch in der Lage sein, unberechtigte Angriffe gegen unsere Verivaltung abzuwehren, und das liegt ja nicht nur im innerpolitishen Juteresse, sondern das ist auch ein Erfordernis unserer Außenpolitik,

Deswegen bitte ih Sie, meine Damen und Herren, diese Geseßentwürfe dem Steuerausshuß zu überweisen, damit er baldmöglichst die Arbeit vollenden kann, die einen wesentlichen Fortschritt in unserem ganzen Verwaltungssystem darstellen würde. (Beifall.)

_(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Ty rol, Charlottenburg. i Verantwortlih für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Menger in g) in Berlin. Druck der P Druckeréi- und Verlags3-Aktiengesellschafi, erlin, Wilhelmstraße 32. j

Sechs Beilagen :

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1929

E Alle zur Veröffentlichung im Reichs- und Staat®- anzeiger bezw. im Zentral-Haudelsregister bestimmten

Druefaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es muß aus den Manuskripten felbst auch

ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. “Fg

Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Exequatkurerteilungen. Berichtigung zur Verordnung über den Verlauf der Binnen- linie des Grenzbezirks gegen Polen im Landesfinanzamts- beirk Brandenburn. Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin,

l betreffend Zu- lassungskarten.

Preußen, Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Sa OOC E TGR E S I S A R O N EO E EN S T: E T V ti E Nod N? Zte

Amtliches.

Deutsches Reich,

Dem Königlich egyptischen Konsul in Berlin, Abdel Aziz Ghaleb Effendi, und dem Konsul von Guatemala in Essen, Carl Piekenbrock, ist namens des Reichs das Eregquatur erteilt worden. ; E

Bo

Derichtigung.

Jn dem Abdruck der Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie des Grenzbezirks gegen Polen im Landesfinanzamtsbezirk Brandenburg vom 28. De- zember 1928 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staalsanzeiger vom 7. Januar 1929 Nr. 5 muß die Unter- schrift heißen:

Der Prâäsident des SaNOnalgans Brandenburg.

Kuhn.

Berlin; den 25, Januar 1929.

Der Prôsivent des Landesfinauzamts Brandenburg. Kuhn. i

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.

__1. Die Zulafssungskarten Prütnummer 20615 vom 31. Oktober 1928 „Serenissimus und die legte Jungfrau“ sind ab 13, Fanuar 1929 ungültig, wenn sie niht den neuen Haupttitel „Serenissimus, der Vielgeltébte . . . und die leßte Jungfrau“ tragen.

2, Die Zulafsungskarten Prüfnummer 20616 vom 1. November 1928 „Vor1pannfilm: Serenissimus und die leßte Jungfrau“ sind ab 13. Januar 1929 ungültig, wenn sie niht den neuen Haupttitel Vorspannfilm: Serenissimus, der Vielgeliebte , . . und die legte Jungfrau“ tragen.

5, Die Zulassungskarten:

Prüfnummer 9802 vom 10. Mai 1922 „Die Rätsel Afrikas", T. Teil,

G 6819 vom 13. Mai 1922 i s G L OLEL Vom 11 Sul 192 S e U & ¿ 6178 vom 21. Juli 1922 s E Ie

7 6295 vom 8. August 1922 , \ a E

find ab 22. Januar 1929 urgültig. Nur die durch erneute Zulassung der Bildflreifen vom 7. Januar 1929 unter Prütnummer 21 316 mit dem neuen Haupttitel „Die Rättel Atrikas, L. Teil“ und vom 7, Ja- nuar 1929 unter Prüfnummer 21317 mit dem neuen Haupttîtel

/ eDie Nâtfel Atrikas, 11. Teil“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

4, Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 310 vom 21. Juni 1928 „Die chilem|che Salpeterindustiie“ und Prütnummer 15440 vom 6, April 1927 „Chiletalpeterwirkung bei Hater“ sind ab 27. Januar 1929 ungültig. „Nur die dur erneute Zulassung des Bildstreifens bom 12, Januar ‘1929 unter Prütnummer 21 397 mit dem neuen Haupttitel ,Tote Erde Das Brot der Welt" erteilten Zulassungs- karten find gültig.

9, Die Zulassungékarten Piüfnummer 21 198 vom 17. Dezember 1928 Sturm über Asien“ sind ab 26. Januar 1929 ungültig, wenn sie nicht das Ausfertigungädatum „11, 1 29" tragen.

i 6, Die Zulassungskarten Prüfnummer 20803 vom 15. November 928 „Der Patriot“ sind ab 26, Januar 1929 ungültig, wenn fie nicht das Ausfertigungsdatum „11. 1, 29" tragen.

7, Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 099 vom 10. Dezember 1928 „Stürme“ find ab 27. Januar 1929 ungültig, wenn sie nicht das Ausfertigungódatum „12. 1. 29“ tragen.

8, Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 285 vom 28. Dezember 1928 „Der rote Kreis“ find ab 29. Januar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreitens vom 14. Januar 1929 unter Prüfnummer 21 395 mit gleihem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

9, Die Zulassunaskarten Prüfnummer 13 305 vom 17. Juli 1926 „Carmen“*" sind ab 29. Januar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 14. Januar 1929 unter Prüf- nummer 21 406 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten find gültig.

10, Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 280 vom 28. De- zember 1928 „Frauenraub in Marokko" sind ab 1. Februar 1929 ungültig, Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreitens vom 16. Sanuar 1929 unter Prüfnummer.@21 436 mit gleihem Haupttitel erteilten Zulassungskarten find gültig. -

11. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 248 vom 21. De- zember: 1928 „Der Kampf der Tertia“ sind ab !. Februar 1929 ungültig. Nur die dur ‘erneute Zulassung des Biidstreifens vom 16, Januar 1929 unter Prütnummer 21419 mit dem neuen Haupt- titel „Der Kampt der Tertia (Jugend von morgen)“ erteilten Zu- lassungsfkarten find gültig.

12. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 239 vom 21. Dezember 1928 „Ihr dunkler Punkt“ sind ab 3. Februar 1929 ungültig. Nur die dur erneute Zulassung des Bildsireifens vom 18, Januar 1929 unter Prüfnummer 21 470 mit gleidem Haupttitel erteilten Zu- lassungókarten sind gültig.

13, Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 072 vom 6. Dezember 1928 „Hurra! Jch lebe!" sind ab 3. Februar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 18. Januar 1929 unter Prütnummer 21/468 mit dem neuen Haupttitel „Hurra! Jch lebe! Karussell der Lüge, Der Freund aus Amerika“ erteilten Zu- lassungskarten sind gültig.

14, Die Zulassungbkarten Prüfiummer 21 243 vom 21. Dezember 1928 „Mit der Kamera durch Berlin. Die Innere Stadt* find ab 30, Januar 1929 ungültig, wenn sie niht das Ausfertigungédatum e109, L, 29° trägen.

15, Die Zulaffungskarten Prüfnummer 20 989 vom 30. November 1928 „Hell in Frauen)ee" find ab 4. Februar 1929 ungültig, wenn sie niht das Ausfertigungsdatum „19. 1. 29" und den neuen Haupt- titel „Hell tn Frauensee. Amor als Schwimmlehrer“ tragen.

Berlin, den 28. Januar 1929,

Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner,

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Gladenbach im Regierungs- bezirk Wiesbaden ist zum 1. April 1929 zu beseßen. Be- werbungen müssen bis zum 15, Februar 1929 eingehen.

Die Oberförsterstellen Hardegsen im Regierungs- bezirk Hildesheim und Neuthymen im Regierungsbezirk Potsdam sind zum 1, Mai 1929 zu beseßen; Bewerbungen müssen bis zum 20. Februar 1929 eingehen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Donnerstag, den 31. Januar 1929, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsizung.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Du aus des Preußischen Landtags beendete am 283. d. M. die Vorberatung des Domänen- haushalts. Landwirtschaftéminister Dr. Steiger äußerte sich des Näheren über den Ankauf von Gütern in Ostpieußen zur Stügung des Grundstücksmarkts und zur Schaffung einer Land- reserve für die Siedelung, Es jollen nur tolhe Güter ges kauit werden, die gut sind, also nicht devastierte Güter. Für Zwedcke der Anliegersiedlung wird dann soviel Land zur Ver- fügung gestellt werden, wie für den Bedarf eiforderlih ist, Güter, die wentger ertragreih sind, müssen zur Aukforstung kommen. Wenn Güter von den Siedlungégesell|hatten und vom Staate in größerer Anzahl aufgekauft werden, wird auf dem Gütermarkt {on eine gewisse Erleichterung eintreten Jn tem Ankauf und in der Einrichtung von bäuerlichen Beipielswirtshaften wird fortgetahren weiden, Eine Nieder|hiagung von Pachtrückständen kommt nit in Frage. Das ist auch in der Caprivi-Zeit niht geschehen. Nur auf- gelaufene Voijahrszinsen fönnen in besonderen Not\ällen nieder- ge|chlagen werden. Der Domänenhaushalt wurde angenommen,

Der Beamtenausschuß des Preußischen

La ndtags stimmte in seiner gestrigen Sizung nah Vornahme

einiger Aenderungen den Vorschriften über Einstellung, Anstellung, Ausbildung und Beförderung der kommunalen Polizerbeamten… UnD Uber - Stellenbeseßung im Gemeindepolizeidienst zu, Dabei fænd Annahme ein Entschließzungs8antrag Bor ck (D. Nat.), wonah Schußpolizeibeamte, die zur Beförderung zum Polizet- offizier geeignet sind, wegen Ueberschreitung der Altersgrenze æber nicht in Frage kommen, mit Ablauf des zehnten Dienstjahres zu einem Polizetkommissarkursus in Eiche zugelassen werden können, damit ihnen beim Uebertritt in die kommunale Polizei die Be- förderung zum Kommissar erleichtert werde. Angenommen wurde auch ein Entschließungsantrag Beuermann (D. Vp.), zu er- wägen, wie den Beamten der Polizei und der Landjägerei und ihren Angehörigen für besonders s{hwere Schädigungen an Ge-

t

. sundheit und. Leben eine besondere wirtschaftliche Sicherung

Form einer Unfallversiherung ermöglicht werden kann.

Statistik und Volkswirtschaft.

Fn der am 25. d. M. ausgegebenen Nr. 3 des NReichsarbeits« latts ist der nachstehende Ueberblick über die Gesamt- lage der Arbeitsmarkt- und Wirtschattslage im Dezember 1928 veröffentlicht:

Der fkonjunkturele Rückgang und die saisonmäßigen Einflüsse wirkten im Dezember 1928 zu\ammen, um eine weitere beträchtliche Verichlechterung der Gesamtlage auf dem deutschen Arbeitsmarkt herbeizuführen. Dadurh fam ein Spannungeverbältnis zwilchen Angebot in Arbeitskrätten und Nachfrage nach solchen zustande, das sih nür wenig von dem des Krisenjahres 1926 unterscheidet. Die Zahl der verfügbaren Arbeitsuhenden " betrug im De«ember 1928 rd. 2,95 Millionen, dieienige des entsprehènden “Monats 1926 erreihte annähernd diéjelbe Höbe; nach det Statistik der Gewerkichaften waren im Dezember 1926 etwa 16,3 vH- der Mitglieder arbeits!os, während der entsprechende vH-Saß int Dezember 1925 16,7 betrug. OVriese Entroicklung war um fo nachteiliget, als fie in außerordentlich tashem Tempo vor fich gegangen ist. Während im Fahre 1926 die Zahl der verfügbaien Arbeitsuhenden von Oktober bis Dezember von 1,9 Millionen auf 2,4 Millicner, im Jahre 1927 in den ent- sprechenden Monaten von 900000 auf 1,9 Millionen anstieg, war im gleichen Zeitraum des Jahres 1928 ein Anwachsen der Zahl der verfügbaren Arbeitsuhenden von 1,3 Millionen auf 2,5 Milltonen zu verzeichnen. Damit war Ende Dezember 1928 der Stand des Vor- jahres um 619 000 arbeitsuchende Personen ‘d. t. 32,2 vH) über- |chritten. Diese im Veragleih zu den Vorjahren erhetlih siäfere BVerschlehterung gab der Arbeitämarktlage Ende des Jahrès 1928 das Gepräge. Die Ziffern der unterstütten Arbeitsölo!etn bewegen fih in der gleihen Nichtung. Im Verlaufe des Monats Dezember 1928 stieg die Zahl der Hauptunterstützungtempfänger in der Arbeitslo}enversiherung um 673 000 auf 1 702000 und reit damit fast an den Stand der Jahreswende 1926/27 heran.

Der Anteil der Außenberufe an der Gesamtbelastung des Arbeitg« marktes geht aus dem nebenstehenden Schaubild hervor. Ende Dezember 1928 betrug diefer Anteil etwa 54 vH. Der fonjunkturelle Nückgang fand bet fast allen Jnduftriezweigen setnen Ausdruck. Im Dezember 1928 - verichlehterte fih insbesondere der Beschäftigungs- grad in der Metallverarbeitung, im Spinnstoffgewerde und in der Lederindustrie. An sh war in den leyten Monaten bereits eine ftarke Verminderung des CTätigkeitégrades in den Produktionémittelindustrien zu verzeichnen. In den Verbrauchs» güterindustrien hatte ebenfalis ein stetiger Rückgang stattgefunden, der nur durch jeweilige leihte Belebung einzelner Jnduftriezweige unterbrochen wurde. Diese fkonjunfkturellen Einflüsse dücften kaum wesentliche Aenderungen ertaßren. Zwar hat der Status der Reichs bank und auch dor Stand der liquiden Anlagen bet den Kredit» banken (im Vergleich zu den Debitoren) eine wetentliche Verbesserung erfahren. Die Entspannung dürfte aber niht groß genug sein, um etwa im Zusammenhang mit der Diskontherabjeßung zu einer Ums

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fehr der fkonjunkturellen Entwicklung zu fühnen. Allerdings wird die Verschlechterung der konjunkturellen Gesamtlage“ und damit

die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt radurch wesentlih ge- mildert, daß in den lezten Monaten in wichtigen Industriezweigen cine niht unbeträchtlihé Steigerung der Aus)uhr \tattaetunden bat. In manchen JIndustriezweigen, z. B. in der eisenshaffenden Industrie und im Ma1chinenbau, hat dieser Umstand wesentlih- dazu beiges tragen, die zunehmende Ver)chlehterung der Arbeitemarktlage zu vers lang\)amen. Angesichts des rückgängigen Inlandsabsaßes und det starken Hemmungen, die die deutsche Ausfuhr auf dem Weltmarkt erfährt, kann dieses Moment aber immer nur eine Verlangjamung im fkonjur fturellen Nückgang, nicht aber eine Unterbrehung der Entsz wilungbrihtung hervorruten. Zugute kam der deut|hen Wirt» schatt und damit auch dem deutschen Arbeitsmarkt, daß sich die E I in entscheidenden Wirt|chaft8gebieten günstig gestaltete, f

"Handel ünd Gewerke, Berlin, den 29, Januar 1929.

Die Liquidationskur)e per Ultimo Januar 1929 stellten sih wie foigt: Allg. Dtsch. Credit-Anstait 139,00, Barmet Bank-Verêèin 142,00, Bayer. Hyp.- und Wewselbank 170,00, Bayr. Vereinsvank 166,00, Berliner Handels-Gesell)chaft 228,00, Commerz- u. Privat:Bank 198,00, Darmstädter u. Nationalbank 282,00, Deutichè Bank 171,00, Disconto-Kommandit 165,00, Dresdner Bank 171,00, Meitteldeutshe Kredit-Bk. 206,00. Aktienges. f. Verkehröweten 168,00, Allg. Lokalb u. Kraftwerke 179,00, Deutsche Reichsbahn Vrz. 91,00, Hamburg-Amerik, Packetf. 129,00 Hamburger Hochbahn 76,00, Ham- burg-Südamerifkan, Dampf. 176,00,“ Hansa Dampf|chiffahrt 164,00,

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