1929 / 26 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

und

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlih 9 #4 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern fosten 30 #/, einzelne Beilagen kosten 10 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einihließ:lih des Portos abgegeben.

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E” Alle zur Veröffentlichung im Neichs- und Staats- anzeiger bezw. im Zentral-Haudelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht w-rden: es muß aus den Manuskripten selbst auch er chtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unurichtig- Feiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. “Fx

O R T E P S A E S R: 2B E rh I oe S s Ki L D S C O B E PENSE N B E; D S S E Fer i Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Exequaturecteilung. : Verordnung über die Wahl der Beisißer zu den Spruchbehörden ner knappschaftlichen Versicherung. Bestimmungen des Reichsve1sicherungsamts über berufsgenossen- schaftliche Schiedsstellen nah Artikel 42 des Dritten Gesezes über Aenderungen in der Unfallversicherung.

Preufzen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen,

Jm Nichtamtlichen Teil ist eine Uebersicht über die preußischen Staatseinnahmen und -ausgaben in den Monaten April/Dezember des Rechhungs§- jahres 1928: veröffentlicht.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem türkischen Konsul in Hamburg, Deri Mazhar Bey, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden,

- GErordnung

über die Wahl der Beisißer zu den Spruchbehörden der knappschaftlihen Versicherung.

Vom 830, Januar 1929.

Auf Grund des § 199 Abs. 2 und des § 203 des E knappschaftsgeseßes vom 1. Juli 1926 (RGBl. L S. 369) wird hiermit verordnet:

C]:

Das Neichsversicherungsamt erläßt Wahlordnungen für die Wahl der Beisißer der Knapp!chaftsoberversicherungsämter und der Knapp- \ha'ts]enate deé Neichsversicherungeamts.

s D,

Die Wakhlordnungen für die Wahl der Beisißer der Knapp- {ha!isoberversiherungeämter vom 22. Dezember 1923 (Deut)cher Meicheanzeiger Nr. 297 vom 31. Dezewber 1923) und für die Wahl der Beisißer des Knappichattsienats des Neichöversicherungsamts vom 9, Januar 1924 (Deut|cher Yeichsanzeiger Nr. 7 vom 9, Januar 1924) treten außer Kralt.

Berlin, den 30. Januar 1929.

Der Reichsarbeitsminister. J: On «Geib,

————

Bestimmungen

des Reichsversiherungsamts über berufs=- Ie aste Schiedsstellen na ch A e Des Drttten GesePes “UbEesn Le LURgen n der UnfallverstGeLUtg vom 20. Dezember 1928 (RGBl. I Seite 405)

Vom 29, Januar 1929.

Auf Grund des Artikels 42 Absay 2 des Dritten Geseyes über Aenderungen in der Unjfallversicherung vom 20, Dezember 1928 wird bestimmt:

8:1,

Zur Entscheidung der im Artikel 42 des Dritten Gesetzes über Aenderungen in der Unsallversiherung vom 20. Dezember 1928 (Reichsgeseublatt 1 Seite 405) bezeichneten Streitigkeiten errichten der Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften E. V. in Berlin, Köthener Str. 37, und der Verband der deutschen landwirtschaft- lichen Berufsgenossenshaften in Kassel, Hohenzollernstr. 44, je eine Schiedsstelle. Die erstere Schiedsstelle ist zuständig, soweit gewerb- liche Berufsgenossenschaften, Versicherungsgenossenschaften und Unternehmer gewerblicher Betriebe oder versiherter Tätigkeiten in Frage kommen. Die Zuständigkeit der vom Verbande der deutschen landivirtschaftlihen Berufsgenossenschaften zu errich- tenden Schiedsstelle ist für Streitigkeiten zwischen landwirtschaft- a Beru egten untereinander oder mit Unter- nehmern landwirtschaftlicher Betriebe gegeben,

2 : S S. Jede der beiden Sc ieds\tellen besteht aus einem vom Ver- bande zu bestimmenden Vorsißenden und ¿wei odex vier Beisigern,

die der Vorsißende ph jede Streiisache aus der von dem Verbande aufe enden ständigen Liste auswählt. Er teilt Namen, Stand und Wohnort der Beisißer den Parteien mit.

Für den Vorsißenden ist mindestens cin Stellvertreter zu bestimmen, E

ür die Ausschließung und Ablehnung der Vitglieder der Schiedsstelle gelten die §8 1641 bis 1645, 1648, 1789 der Reichs- versiherungsordnung entjprehend, / E

Ueber die Ablehnung der Beisißer entscheidet dec Vorsißende, über die Ablehnung des Vorsißenden der stellvertretende Vor- sivende der Schiedsstelle und umgekehrt,

84,

Die Entscheidung des Versicherungsträgers soll in den Fällen, in denen nah bisherigem Rechte binnen einer bestimmten Lalb eine Beschwerde gegeben war, darauf hinweisen, daß inner alb dieser Frist - die Entscheidung der Schiedsstelle angerufen werden Tann,

S 65.

Die Schiedsstelle kaun die Einleitung des Verfahrens von derx Einzahlung eines angemessenen, vom Vorsißenden festzuseßenden Vorschusses abhängig machen.

8 6,

Der Vorsizende der Schiedsstelle bestimmt, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet odex ob ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Jm ersteren Falle sind die Parteien von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung zu benachrichtigen.

Fm Einverständnis mit den Beisißern der Schiedsö|telle kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden, E

Jn jedem Falle ist den Parteien vor der Entscheidung (Hologonhoit zur Aeußerung zu geben.

S7

Die Schiedsstelle oder- ein vou ihr zu beauftragendes Mitglied fann Zeugen und Sachverständige, die freiwillig erscheinen, un- cidlich vernehmen, auch ven Augeuschein einnehmen, §1599 der Reichsversicherungsordmung gilt entsprechend,

I

Die öffentlichen Behörden sind verpflichtet, den Schiedsstellen als Organen der Versicherungsträger gemäß den §8 115 bis 117 der Reichsversicherung8ordnung Rechtshilfe zu gewähren. Das gleiche gilt für die Versicherungsträger. Für die im Wege der Rechtshilfe erfolgende Vernehmung von Heugen und Sach- verständigen gelten die §8 1571 bis 1579 der Reich8versicherungs- ordnung entsprechend. |

8 9,

Die Entscheidung der Schiedösstelle ist endgültig, Sie ergeht

mit einfaher Stimmenmehrheit. . Sie ist zu beg eReReit zu unter-

schreiben und den Parteien zuzustellen. Die Unterschrift des Vor- sißbenden genügt,

j; 8 10,

Iu der Entscheidung ist dex unterlegenen Partei eine Gebühr aufzuerlegen.

Außer dieser Gebühr hat die unterlegene Partei die im ein- zelnen Falle durch Beweiserhebung und dergleichen entstandenen besonderen Kosten zu erstatten. Diese Kosten werden, wenn sie nicht hon in der Que uus festge)eßt werden, durch den Vor- sißeunden der Schiedsstelle festgeseßt.

Der durch die Gebühren und Kosten nah Absaß 1 und 2 niht gedeckte Teil ber gesamten durch die Schiedsstelle in etnem Kalender- jahr entstandenen persönlichen und sachlichen Kosten kann nah Ablauf des Kalenderjahres von dem Verbande der Deutschen Be- sene eaen und von dem Verbande der deutschen land- ivirtshaftlihen Berufsgenossenschaften je für seinen Geschäfts- bereih auf die gebührenpflichtigen Berufsgenossenschasten nah einem von den Verbänden festzusehenden Maßstabe ganz oder teil- weise umgelegt werden,

S 11,

Die Schiedsstelle kann der ‘unterlegenen Partei die Erstattung der dem Gegner erwachsenen, zur sachgemäßen Rechtsverfolgung notivendigen Kosten auferlegen,

S 12, __ Die Gebühren und Kosten nah F 10 Absaß 1, 2 sowie die nah § 11 von der unterlegenen Partei dem Gegnec zu erstattenden Kosten werden von der Schiedsstelle durh Vermittlung des Ver- sicherungsauts wie Gemeindeabgaben beigetrieben,

E G0 e __ gzede Schiedsstelle sammelt ihre Entscheidungen und erstattet dem Reichsversicherungsamt nah Schluß eines jeden Kalender- jahres einén Geschäftsbericht.

Berlin, den 29, Januar 1929,

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Schäffer.

Preußen.

Ministerium für Lavdwirtshaft, Domänen und Forsten.

Der wissenschaftliche Hilfsarbeiter an der Preußischen Versuchs- und Forschungsanstalt für Tierzucht in Tschechnig, Tierzuchtinspektor Dr. Karl Richter, ist zum Jnslitutsdirektor und Professor an der genannten Anstalt ernannt und mit der Leitung des Instituts für Fütterungstechnik betraut worden.

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nuar, abends,

|

Postschectlonto: Berlin 41821, f 0299

Nichtamtliches. Deutsches Reich,

Ju Aufhebung der Veröffentlichung vom Januar 1928 (in Nr. 22 des Reichsanz.) wird von der Handelsver- tretung der U- d. S, S. R. in Deutschland hierdurch über die Veriretungsberechtigung folgendes bekanntgegeben. H Die Handelsvertretung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken in Deutschland wird für sämtliche RNechts- handlungen, außer für die Transgaktionen mit Aklzepten und Ausstellung von Schecks (siehe Il. und [lL) durch folgende Herren vertreien: 1, den Handelsvertreter der U. d. S. S. N. in Deutschland, Herrn Karl Begge, und den stellvertretenden Handelsvertreter der U. d. S. S. 9, Boris Belenktky; jeder der beiden ist für die gesamte Handelsyertretung und deren Ab- teilungen allein vertretunatberechtigt. : 2. Für die gesamte Handelsvertretung und deren Abteilungen find je zwet vertretungsberechtigt: Meer Landa, Mitglied des Nates der Handelsvertretung, Julius Lengyel; ¿ (Fugen Ewgenieff, Nikolai Nikol1aecff, y Martin Zelttn, ¿ Daniel BDudnial, , i; 3. Für das Imbvortdircktorat sind je zwet gemeinsam vers

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| trètungsberechtigt:

Konstantin Fin kel, Direkior, Daniel Budniak, Direttor, Salmnan Kossakowsky, Direktor.

4, Für das Exportdirektorat sind {e zwei gemeinsam vertretungs-

berechtigt: Martin Zeltin, Leo Frtiedrihson, Wladimir Kotichetotf und Nikolai N ikolaett. 9, Für die Finanzverwaltung sind Jacob Barit, Paul Michlin und Mojes Seltber je zwei gemeinsam oder jeder mit einein der unter 2 Genannten und Mattbeus Natnitk, Joseph Twersfkt, Heinrih Tenenbaum, Alexander Jacobsohn und Peler Kogan, jeder nux mit einem. der vorher oder unter 2 Genannten vertretungéberechtigt.

6, Für die Abteilung dec Handelsvertretung in Hamburg find Leo Friedrichion und Wladimir Kotschetoff gemeinsam oder jeder von ihnen mit einem der unter 7, 8, 9, 10 und 11 Ge- nannten vertretungsberecktigt.

7, Für die Getreideabteilung, Hamburg, sind Mark Halperin, Michael M ogilèw| ki gemeinam oder jedec mit einem der unter 6 Genannten und Friedrich Wismaier, Anatol Towaloff und Ruwoim Dowgalewski jedèr mit einem der vorher oder unter 6 Genannten vertretungsberecktigt.

8, Für die Allgemeine Exportabteilung, Hamburg, sind Alerander Genfeleff, Alexander Sammel, Naum Kogan und Wladimir Wol kof f je zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter 6 Genannten vertretunza6berech!tgt.

9. Flir die Kautschufabieilung, Hamburg, sind Ernst Mazzke- witsch und Victor Mat ias gemeinsam oder jeder mit cinem der unter 6 Genännten vertretungsberechtigt.

10. Für die Börtenoareneinkautsabteilung sind Ernst Setdler

| und Georg Groß gemeinsam oder je mit einem der unter 6 Ge-

nannten vertretungéberechtigt.

11. Für das Frachtkortor, Hamburg, sind Kari Kalnin und Salomon Libmann gemeinsam oder jeder von ihnen mit einem der unter 6 Genannten vertretungsberehtigt.

12. Für die Abteilung Königsberg sind Simon Stngermann, Moses Swesdnow, Simon Fränkel und Asariy Mna y- kanoff je zwei gememeinsam, vertretungsberechtigt.

__ 13, Für die Abteilung Leipzig sind Wilhelm Carlsberg, Samuel Setidenberg, Alexander Müller und W. Feigen- berg je zwet gemetrsam vertretungsberecbtigt.

14, Für die Abteilung Technoimport find Jwan Hippius, Oskar Lewin, Jwan Popotf, Simon Smolen|ky, Alexander Li | und Alexander Gerwuberg je zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt,

15, Für die Nech1sabteilung find Dr. Alexander Navoport und Dr. Anatol Goldstein gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 Genannten vertretungsberechtigt.

16, Für die Ingenteurabtetluna sind Leonid Alexandroff und Simecn Swawttsch gemeiniam oder jeder mit cinem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsbereckchtigt.

17, Für die Abteilung für diverse technisGe Einrichtungen sind Michael Net fer und Leiter Abramfon gemeiniam oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt

18, Für die Abteilung für elektri\{he Kraftanlagen sind Jojeph Feniköwi, Joteph Kellen und Karl Garaiîi fe zwei ge- meinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 8 Genannten ver- tretungsberechtigt j 19 Für die Abteilung für Shwachstrom und Präzisiorsmechanik sind Wladimir Adam on und Anatol Beresowsky gemeinsant hd jeder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungs- ercchtgt, :

20, Für die Papier-polygraphi\ce Abteilung sind Boris Shapiro und Nuwim Pifkow! ky gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 (Genannten vertretungsberechtigt. :

21, Für die Landwirtschafteabteilung sind Alexander Sut us [oft, Feodor Starosfum und Nikolai Nigel je zwei gemein- jam oder jeder mit einem dex unter 2 oder 3 Genannten vertretungs»

berechtigt.