1929 / 28 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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. teten eines neuen Reichsbeamtengeseßes ab

Meich8- und Sfaat2auzeiger Nr. 27 vom 1. Febrtuar 1929, S, 4,

forstwirischaftlich benußtem Grund und Boden festzustellen, in wessen Hand die grozen Besißungen von mehr als 750 ha sih befinden, welhe Persouen mehrere Güter besißen und welchen Umfang der Besiß umfaßt. Wiederum nament- lich abgestimmt wurde über den Antrag Haas (Soz.) auf Vorlegung eines Geseßentwurss, der die Einführung von Landinspektionen ähnlih den Gewerbeinspektionen vorsieht. Der Antrag wurde mit 191 gegen 166 Stimmen abgelehnt. Ju einfacher Abstimmung angenommen wurde der deu t ch- nationale Antrag, der eine Revision der Eichungs- gebühr fordert und u. a. verlangt, daß die Nacheichungsfrist für die Landwirtschaft auf mindestens drei Jahre verlängert ivird und daß die Nacheihung an Ort und Stelle selbst geschieht, Von den Polizeibehörden beschlagnahmte Maß- und Wiegegeräte sollen den Besißern nah Nachholung der versaumten Eichpfliht herausgegeben werden. Die Nach- eichungstermine sollen / nicht in die Zeit der Frühjahrs- bestellung und der Ernte gelegt werden. Ferner wurde an- genommen der Antrag von Rohr (D. Nat.), der Maß- nahmen verlangt gegen die Forderung von 8 Prozent Zinscn für von der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte der Landwirtschaft weiter zu gebende Hypotheken. Annahme sand auch der Antrag Nüffer (D. Nat.), mit Rücksicht auf die Notlage der schleswig-holsteinishen Landwirtschaft Maß- nahmen zu ergreifen, durh die Zwangsverstegerungen und Pfandungen von notwendigem Wirtschaftsinventar unter- bunden werden, fernex bei notwendiger Notlage ausreichende

_—

Steuerstundungen zu bewilligen und für eine bessere Preis-

gestaltung auf dem Rindviehmarkt Sorge zu tragen. Fn namentlicher Abstimmung wurden eine Reihe kommu - nistisher Anträge abgelehnt, die u. a. fordern: die

Einführung der achtstündigen Arbeitszeit in dex Landtvirt- schaft, Angleichung der Landarbeiterlöhne an die der JFun- dustriearbeiter und Aufhebung des Guts- und Werkwohnungs- systems, Ein weiterer konmmunistischer Antrag auf Vor- legung eines Reichsgeseßes zur Linderung der Notlage der bäuerlichen Familienbetriebe wurde mit 186 gegen 158 Stim- men der Linksparteien abgelehnt, Fn dem geforderten Ent- wurf wurde u. a. die Schaffung eines dauernden Pächter- [chubßes und die Gründung von Pächterkammern verlangt. Angenommen wurde der Antrag von Detten (Wirt= schaftspartei), der Maßahmen fordert, um die ungerechte Besteuerung des land1oirtschatflichen Grundbesißes gegenüber dem Kapitalbesiß auszugleichen. Weitere Anträge der Wirt- schaftspartei, für de namentlihe Abstimmung gefordert war, werden der Ausschußberatung überwiesen. Damit waren die Abstimmungen zum Landwirtschaftshaushalt erledigt.

Das Haus nahm zum Schluß noch die Abstimmung zu den Anträgen des Hauptausschusses vor, die zu der Frage des Scheuer-Konzerns gestellt worden waren, und bestätigte die Ausschußbeschlüsse, wonach der Urantrag Ladendorff (Wirtsh. P.) und die Große Anfrage Dr. Zeitlin (Dem.) für erledigt erklärt werden.

Freitag 11 Uhr: gortsening der Etatsberatung, Kom- munalwahlgeseh, Fnterpellation wegen des Warenhaus- brandes bei Tieß,

Schluß 18 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dex Haushaltsausschuß des Reichstags trat am 31. Fanuar nochnals in die Beratung des vom Plenum ihm gestern erneut überwiesenen Geseßentwurfes über Aenderung der NecchtTherhaltnisse. dex Wartegeldempfan ger. Abg. Bernhard; (Dem.) erklärte, seine Partei fehe in der Vorlage keine Fdeallösung des Problems der Wariestandsbeamten. Aber anderseits bestehe kein Zweifel darüber, daß fie einen Fortschritt bringe. Die Frage habe zwei Seiten, die eine sei der Standpunkt der Beam.en, die andere sei die Rücksicht auf die Allgemeinheit und die Steuerzahler. Die Gesamtsrage werde beim kommenden neuen Reichsbeamtengeseß zu lösen fein. Er

(Redner) habe vorgestern die Nücküberweisung an den Ausshuß

beantragt, um eine bessere Fassung für einige Bestimmungen zu erreichen, Auf die Reichsbahn könne, den Wünschen der Beamten entsprechend, durch eine Entschließung eine Einwirkung versucht werden, Er bitte die Opposition, ihre Vitarbeit zur Verabschiedung des Geseßes nicht zu versagen, Berichterstatter Abg. Roß ma.n-n (Soz.) trug die Wünsche seiner Partei vor, die Wartestand8zeit mit dem Jukrafttreten des Gesehes voll an- zuvechnen. Sie unterstüße den Wunsch des Abg, Morath auf Gleichstellung des Gemeindedienstes mit dem Laudesdienst und des Reichsdienstes mit dem Dienst in Neichsanstalten.- Redner legte einen Antrag auf eine andere Fassung des Artikels 4 vor, der diesen Wünschen Nechnung trägt, Er unterstüßte ferner die vom Abg. Bernhard angeregte Entjchließung, auf die Reichsbahn zugunsben der Wartestandsbeamten einzuwirken, Die Ents- \chließung, die er anzunehmen bitte, lautet: „Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, auf die Reichsbahn dahin einzuwirken, daß bei der Durchführung des Geseßes über Aenderung der Nechtsverhältnisse der Warteslandsbeamten Härten vermieden und insbesondere die Rücküberführung der gurzeit noh im Arbeiterverhältnis befindlichen chemaligen Veamten nicht verzögert oder verhindert wird. Die Interessen der vor- handenen Beamtenanwärter sind nah Möglichkeit zu wahren." Staatssekretär Popib erklärte bezöglih der Entschließun namens des Finanzministers: Wir werden uns unverzüglich mit der Reichsbahn in Verbindung seßen und uns dafür einseßen, daß dem Jnhalt der Entschließung entsprechend von der Reichs- bahnverwaltung verfahren wird. Abg, Groß (HZentr.,) empfahl die Entschliezung und hoffte auf eine Verabschiedung des Ge- seßes. Abg. Torgler (Komm.) nannte die. sogenannten Ver- besserungen, die vorgeschlagen wurden, nicht ausreichend und die Entschließung einen Wechsel auf die Zukunft, der vielleicht nicht eingelöst werde. Abg. Gottheiner (D. Nat.) forderte energische Verbesserung und Vorlage des neuen Beamtengeseße®L in spätestens zwei Jahren. Abg. Roß mann (Soz.) ersuchte die Regierung um. Zusage, daß dies Geseb keine Arbeiter- und Angestelltenentlassungen zur Folge habe, Staatssekretär Popibtb: Die Frage is erneut gestellt worden, ob die Folge der Durchführung dieses * Geseßentwurfes Entlafssungen von Arbeitern und Angestellten sein würde, Jch kann erklären, solche Entlassungen sind nicht beabsichtigt, sondern das Gefeß soll so durchgeführt werden, daß Arbeiter und Angestellte niht zur Ent- lassung als Folge des Gesebßes fkfommen. Abg. Schmidt- Stettin (D, Nat.) vermißte eine bindende Zusage der Reichsbahn Hier werde nur Blendpulver für die Augen der Abgeordneten eschaffen, Jn der Abstimmung wurde der Artikel 2 in der ias der Regierungsvorlage wiederhergestellt, Zum Artikel 4 wurde unter Ablehnung einer deutshnationalen Fassungsände- cung die sfizzierte Fassung nah dem Antrage Steinkopf (Soz.), Morawth (D. Vp.) und Genossen genchmigt, der folgenderniaßen lautet: Der Ausschuß wolle beschließen: Der Reichstag wolle beschließen: 1. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Voin Fnkraft- wird die Warte- stand3zeit boll auf diè pensionsfähige Dienstzeit angercchnet. . Bis zu diesem Heitpunfkt- wird die nicht im Neich3-- oder Landesdienst verbrachte Wartestandszeit, wèênn nicht Artikel 1 § 1 Abs, 1 au-

zuwenden ist,

ZuenDei allen Wartestandsbeamten des Neichs ein- schließlich der ehemaligen Kolonial- und eljaß-lothringischen Beamten zur Hälfte angerechnet. Er darf jedoch nur so viel

Zeit hinzugerehnet werden als nah § 45 und § 46 Absay 1 Nr. 1 bis 4 des Reicl8beamtengeseßes bei der Fesifebung des Warte- geldes berüdsihtigt worden ist. Fm Sinne des § 46 Absatz Nr. 1 des Reichsbeamtengeseßes steht dem Landesdienst der Gemetnde- dienst und dem Reichsdienst der Dienst bei der Deutschen Reich3- bahn-Gesellschaft, der Reichsbank der Reichsversicherungsanstalt [ur Angestellte und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gleih. Wird ein Wartestandsbeamter laut schriftliher Eröffnung der Verwaltung als nicht planmäßîiger

Beamter vorübergehend im Neichsdienst oder in cinem dent Reichsdienst geihgeftellten Dienste voll verwendet, so gilt Artikel 1 § 6 Absab 1 zweiter und dritter Saß und Absatz 3 ent-

sprechend. Fm Artikel 10 Absay 3 is zwischen den Worten „Artikel 2“ und „Artikel 3 Absaß 1“ „und 2“ cinzufügen und find die Worte „und Artikel 4“ zu streichen. Der Rest des Gesetzes wurde gleichfalls mit einigen Fassungsändecungen genehmigt mit 22 Slimmen, desgleihen die mitgeteilte Entshließung mit 23 Stimmen, Nach Erledigung des Geseves über die Warte- standsbeamten seßte der Ausschuß die erste Beratung des Nach- tragSshaushalts des Reichsfinanzministeriums fort. Dabei wurden die vorgestern behandelten Beamktenfragen erneut besprohen. Abg. Seppel (Soz) brachte einen Sonder- fall persönlicher Art zur Sprache. Abg. Bernhard (Dem.) knüpfte u. a. an die Einrichtung der Buchprüfer einen Rüblick auf die starke Entlastung der Veranlagungsbeamten, die durch Miquels Steuerreform und ihre Selbsteinschäßung erfolgt sei. Der Aufschwung unserer Wirtschaft und ihre Berflehtung habe nun die Einschäßung beim besten Willen stark erschwert. Die Weiter- entividlung der Wirtschaft werde die Buh- und Betriebsprüfung noch erheblih. erschweren, und werde s{ließlich nichts übrig- bleiben, als zu ciner neuen Steuerreform zu kommen, der die Buchprüfer, die ja nur Stichproben machen könnten, überflüssig mache, Die Gefahr liege darin, daß die Buchprüfer, um ihre Existenznotwendigkeit zu beweisen, irgend etwas finden müßten. Und das sei in jedem mittleren Betriebe möglich, weil vielfach die Anfevung der Posten lediglich eine Frage der Kalkulation sei. Der Steuerpflichtige selbst aber überlege, was vorteilhafter und billiger für ihn fei, zu klagen bis zur höchsten Jnstang oder sih zu ver-

gleichen. _Schlecht besoldete Buchprüfer unterlägen vtelleiht auch der Versuchung, ihre Seelen zu verkaufen. Selbst intelligente

Steuerzahler. fänden sich häufig nicht mehr aus der jeßigen kom- plizierten Steuevgeseßgebyng heraus. Er bitte deshalb, doch den Nußzen der Steuernotare von diesem Standpunkt aus zu prüfen. Staatssekretär Pop i § : Die endgültige Abgrenzung der Landes- finanzamtsbezirke ist zurückgestellt, Sie hängt zusammen mit der Verwaltungs- und Verfassungsreform Deutschlands. Mit ihr be- faßt sich die Länderkonferenz. Wir wollen ihr Ergebnis. abwarten, Sollte sie widex Erwarten erfolglos auslaufen, so werden wix selbst- verständlih ein Geseß vorlegen. Bet dem Versuche, Baden die Bauverwaltung zurückzugeben sind uns gewisse Reibungen nicht ganz erspart geblieben. Wir haben den Präsidenten des Finanzants Karlsruhe beauftragt, den Versuch weiter durchzuführen und wer- den unsere Erfahrungen darüber später mitteilen. Ein endgültiges Urteil läßt sich darüber heute noch nicht abgeben. Der Spar-

fommissar wird diése Frage auch demnächst prüfen. Die Frage der Vermessungsbeamten in Württemberg,

die auch die Triangulation besorgen, ist außerordentlich {hwierig. Es wird noh darüber verhandelt, Db die hier von verschiedenen Parteien vorgebrachten Wünsche etwa niht doch zu weit gehen und die definitive Erledigung ershweren werden, ist mix doch fraglih. Bet der Kritik der Buhprüfüng durch den Abgeordneten Bernhard (Dem.) muß man doch auch beachten, daß nicht nur Unternehmungen, gegen die der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht, sondern au die Großbetriebe im dreijährigen Turnus ge- prüft werden. Es ist nicht richtig, daß die Prüfer darauf aus- gehen, in jedem Falle Erfolge zu erzielen, aber große Wirtschafts- führer haben mir erftlärt, daß sie unseren Buchprüfern doch recht biele Anregungen auf Verbesserung ihrer Buchführung und Be- triebsführung vérdanken, ünd daß die Prüfungen objektiv und mit Sachkenntnis vorgenommen weden. Daß eine große Anzahl von Buchprüfern nachträglih in die geprüften Betriebe eingetreten seien, sei übertrieben. Es sei unanständig, Reihsbeamte zu Pflicht- widrigkeiten zu veranlassen. Der Abgeordnete Bernhard habe die Bollverwaltung „cine Käanonenstiefelverwaltung“ genannt. Nun, an der Grenze finden immer noch - blutige Känpfe nrtit Schmugglern statt: dozu genügt der diplomatische Verkehr nicht. Daß der „rauhe“ Ton gegenüber den Beamten in den richtigen Grenzèn bleibt, dafür werden wir sorgen. Wir haben durch. Ver- fundungen das zu erreichen versucht und werden stets auf die Be achtung. dieser Verfügung dringen, Die Beratung wird am Freitag: fortgesett. h

Der Auswärtige Ausschuß. des Reichstags trat gèstern vormittag- unter dem Vorsiß des Abg. Scheide- mann (Soz.) zusammen, ‘um über den Stand der. Reparations- verhandlungen zu beraten. Der Sißung wohnten der Reichs- minister des Ausivartigen Stresemann . sowie der Reichsfinanzminister - Dr. Hilferding und der Reichs- wirtshaft8minister Dr. Curtius bei. Die Verhandlungen wurden eingeleitet durch ein längeres Referat des Reichsfinanz- ministers. - Eine allgemeine Ausspracze schloß sich an. Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

By L.

Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde am 90. Januar der Entwurf eines weiteren Geseßes zur Ent - lastung des Reichsgerihts behandelt. Retthsjustiz- minister K o ch - Weser führte zur Begründung aus, daß das

Reichsgericht unter einer ausßerordentlihen Ueberfülle . von Rechtsfällen leide, die mit vem augenblicklihen Stand des Richter- Um diefen Uebel-

M nicht bewältigt werden könnten. tanden abzuhelfen, gebe es zwei Möglichkeiten: entweder ver- mehre man die Zahl der Richter oder man lasse weniger Sachen an das Reichsgericht kommen. Ohne Zweifel 4 aber die Ver- mehrung der Zahl der Richter das größere Uebel, denn mit der Vermehrung der Richter wachse die Schwierigkeit ihrer Auswahl und die Gefahr für eine einheitlihe Rechtsprehung in allen Senaten. - Aus diesem Grunde habe die Reichsfustizverwaltung Vorschläge unterbreitet, um die Zahl der an das Reichsgericht zu gelanaenden Sachen zu vermindern. So solle die Revistons- möglichkeit in Ehesachen beschränkt werden. Dex Minister betonte ausdrücklich, daß dieser Vorshlag keine Geringwertung dieser überaus wichtigen Angelegenheiten bedeute, doch müsse bedacht werden, daß es sich in den weitaus meisten Fällen um Tatsachen- fragen handele, die in den beiden ersten Fnstanzen selbstverständlich auf das sorgfältigste behandelt werden müßten, in höchst seltenen Fallen aber um NRechtsfragen. Tatsächlih werde in sehr vielen Fällen die Revision beim Reich8gericht nux deshalb eingelegt, um Fristen zu gewinnen "und sich die Alimentation8verpflichtungen möglichst lange zu erholten. Fun den allerwenigsten Fallen böten diese Sachen eine Quelle neuer Rechtserkenntnis Deshalb fei die Beschränkung der Revision in Ehesachen ein erträgliches Nebel. Was die Heraufsebung der Revistonsgrenze von . vier- tausend auf. sehstausend Mark anbelange, so . müsse festgestellt werden, pu auch dann noch reihlich Zivilprozeßfälle an das Reichsgericht kämen, um thm die Erfüllung seinex wesentlichen Aufgaben, die Erhaltung der Rechtseinheit, zu ermöglichen. Die Aufgabe“ des Reichsgerichts bestehe ja nicht darin, eine dritte Justanz s{lechthin zu bilden, denn dann wäre fa auch schon jeßt die Beschränkung bei Werten unter viertausend. Mark ebenfalls

unerträglt{ch, * Fm übrigen entspreche die Summe von sechstausend

Mark“ dem Vorkriegswert von viertauscnd Mark. - Zum Schluß betonte der Minister, daß sih die Reichsregierung keineswegs auf die ‘vorgelegten Vorschläge versteife,. Es müßten abex unbedingt

Mittel und Wege gefunden werden, um eine Entklasiung des Reichsgerichts herbeizuführen. Gegenivärtig liegen die “Ent- scheidungen des Reichsgerichts durchshnittlich ein «Fahr auf sich warten. Der Minister ging dann auf verschiedene Fragen ein die im Verlaufe der Aussprache aufgeworfen worden waren. R L der Frage, ob das Reichsgeriht früher quantitativ mehr geleistet habe, wies er darauf hin, daß ein Reichsgerichtsrat heute ungefähr durhshnitilih fünfundvierzig Ürteilésachen int Fahre erledige gegenüber fünszig Fällen. vor dem Kriege. Wenn man, aber berüdsihtige, daß jeßt die ganz außerordentlich ¡hwierigen Fragen neuen Rechts, insbesondere Aufwertungs- sragen, beim Reichsgericht behandelt werden, so müsse man die heutige Arbeitsleistung sicherlich eher als eine größere gegenüber der in der Vorkriegszeit ansehen. Die meisten Revisionsfälle habe es im Zahre 1909 mit 4483 Sachen gegeben. Jm Jahre 1928 seien 4610 Sachen im Fahre anhängig geworden, Fm Fahre 1909 E die Verhältnisse beim Reichsgericht derart A daß mant

ih damals zur Einstellung einer größeren Anzahl von Hilfg-

cichtern entschlossen habe. Was die Frage anbelange, ob die Richter des Reichsgerichts durch Nebenarbeiten zu star? belastet

E so müsse unterschieden werden zwischen den Nebenarbeiten, ie die Reichsgeseßgebung den Richtern selbst auferlege, wie 4. B, beim Staatsgerichtshof, und den Nebenarbeiten, zu denen eine Berpflichtung nicht bestehe. Einen Richter beim Reichsgexicht au hindern, sih wissenschaftlih \chriftstellerisch zu betätigen, käme nicht in Frage. Solche Bétätigung sei dem Ansehen des Reichs-

gerichts nur förderlih. Anders liege es mit den gutachtlichen Arbeiten, die nux mitunter als Grenzfälle wissenschaftlich-

schriftstellerisher Tätigkeit anzusehen und zu billigen seien. Zhre Genehmigung liege in der Zuständigkeit des Reichsgerichts- praâsidenten, der davon nux einen sparsamen Gebrauch mache. Nach dem Stande der Geseygebung sei eine schiedsrichterliche

Tätigkeit nah dem Reic Nas “einem Reichsbeamten nicht verwehrt. Der Minister bemerkte dabei, dafür eintreten zu

ivollen, daß bei dem neuen Reichsbeamtengesey, das jeyt mm Reichsministeriuum des Fnnern in Arbeit Wr \harfere Vor- tehrungen in dieser Hinsicht getroffen würden. Er glaube übrigens nicht, daß diese Nebenarbeiten den Richtecn ‘am Reichsgericht einen irgend wesentlichen Teil der Arbeitskräfte nähmen, Auf die Auswahl der Reichsgerichtsräte habe der Reichs justizminister nur einen geringen Einfluß, da die Reichsregierung an die Vorschläge der Länder gebunden sei. Dieser Zustand, den neulich auch der Abgeordnete Hergt kritisiert habe, bedürfe einer ernsten Prüfung. Seiner Ansicht nah würde es übrigens im Znteresse der Aktionsfähigkeit des Reichsgerichts liegen, wenn das Durchschnittsalter für die Einberufung der Reichsgerichtscäte nicht zu hoh liege, Nach erfolgter Aussprache wurde die ung auf Mittwoch, den 6, Februar, vertagt, ohne. daß Be- \chlüsse gefaßt wurden.

Gm Reichstagsausschuß. für die Straf, reMts9reform wurde gestern im Rahmen der N des ösfent-

9, Abschnittes des E der die Störung der lichen Ordnung behandelt, über den § 172 diskuttert. Der Para- graph behandelt den Landfriedensbruch uno umfaßt außer dem, ivas man bisher als - Landfriedensbruh bezeichnete, auch den Tatbestand, den das Strafgeseßbuch „Aufruhr“ nennt. Der Ausshuß war in seiner Mèhrheit der Meinung, daß die Ver- einigung dieser beiden Tatbestände zweckmüäßig- sei, weil sie sih in wesentlichen Merkmalen decken. Jn beiden Fällen stehen Gewalt« taten einer zusammengerotteten Menshenmenge in Frage, die mit vereinten Kräften . handelt. Tatsählih gehen daher der Landfriedensbruch urid ver Aufruhr des geltenden Rech:8 häufig ineinaider über. Das Leinpirtlinite Erfordernis dec Zusammen- rottung citer Menschenmenge macht es künftig unmöglich, den Uta mir zweièr Personen als Aufruhr anzusehen. Andererseits wird gegenüber der bisherigen Vorschrift geaen den Landfriedensbruch klargestellt, däß sich der Täter noch zur Zeit der Begehung der Gewalttaten in der Menschenmenge - befunden haben muß. Durch Annahme des Paragraphen werden auch die im gelteuden Geseße -voxrgeseheneu WMindeststrafen für Laud- friedensbruch und ufruhe beseitigt. Der Umstand, daß der Täter S sich eines Widerstandes gegen die- S.aatsgewalt oder ciner Gewalttat s{huldig gemacht hat, bildet regelmäßig ur einen Strafbemessungsgrund 'innerhclb des ordentlichen - Straf-

rahmens. Uebernommen . wurde die Strafjhärfung füc die Rädelsführer. Die endgültige Abstimmung über den. Para-

graphen wurde jedoch zunächst ausgeseßt, da man noch weliere Aufklärungen vom Retchsjustizminister hören wollte. §. 173 be- handelt das Sprengen etner Versammlung. Der Entwurf über- nimmt in diesem Paragraphen sachlich - unverändert. den Tat-

bestand des §8 107a des gelienden Strefgeseßbuches. Geschügt | werden nich:verbotene Versammlungen, Auszüge oder ähnliche Kundgebungen. Als Kundgebungen kommen also nur“ solche Met-

nungs- und Willensäußerangen in Betracht, die nach außen ähulich in die Erscheinung treten wie Versammlungen oder Auszüge, ‘also z. B. Fahnentveihen, Denkmalsenthüllungen usw. Der Paragraph ourde nah dem Wortlaut der Regierungsvorlage angenommen. Ueber 8 174, der ven Tatbestand des Auflaufs behandelt, ent- spann sich eine umfangreiche Aussprache, weil dieser Paragraph auch Ansammlungen aúf Privatgrundstücken trifft. Fm. Aus- {chuß machten sih Bedenken geltend, daß dadurh eventuell auch Arbeiterversamm!lungen auf Fabrikhöfen oder dergleichen - betroffen iverden könnten, Deshalb wurde. der Paragraph zur weitêren Berätuyg zunächst dem Unterausschuß überwiesen. Hierduf ver- taote sich der Ausschuß.

- Jm Reichstagsausschuß für dice beseuten Gebiete wurde gestern ein Antrag aller Parteien einstimmig angenommen, in dem dié Reichsregierung aufgefordert wir, die Mi1ißhandlung etnes Mainzer Bürgers; dur cinen Beamten der Surets genau festzustellen und ent- sprechende Schritte zu unternehmen. Auf ‘den. Vorirag des Abg. «Dr. v. Dryander (D. Nat.) fand eine eingehende Besprechung der Zustänve în den Grenzbürgermeistereien Leidenborn - und Daleiden in der Westeifel stait. Nah Auffassung aller Parteten handelt es sich dort um unerträglicbe Zustände, die eine weit- gehende Hilfe des Reiches und Preußens dringlich erscheinen lassen.

Der Rei hstagsaus\{chuß für Verklchrsange- legenheiten beshäftigte sich gestern u. a. mit einer Petition, betresfend Errichtung einer Eisenbahndixektion in Leipzig. Nah der Aussprache war der Aussc{uß .sih darüber einig, daß nah den vorgestrigen Ausführungen des Generaldirek/ors der Neihsbahn Dr. Dorpmüller mit erheblichen Verönderungen - bezüglich der Eisenbahndirekiionen an sih ge- rechnet werden kann, wobei die Wünsche der Stadt Leipzig voraus» sihtlih mit béhandelt werden. Der Ausschuß ist daher zu einem Beschluß in dieser Angelegenheit niht gekommen,

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantivortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Berantwortlih für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Beclin. Druck der Preußischen Drucerei- und Verlags-Aktiengesellschäft, Berlin, Wilhelmstraße 32, : Sechs Beilagen

{eins{ließl. Börsenbeilage- und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),

Ir. 28. Reichs8bankgirokonto.

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer

Staatsanzeiger.

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Erscheint an ledem Wochentag abends. Bezugspreis wvierteljährlich 9 R

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Einzelne Sie werden nur gegen

Fnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich,

Ernennungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend die Umsaßsteuerumrehnungssäße

auf Reichsmark für den Monat Dezember 1928.

Bekanntmachung zu den den Jnternationalen U ommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr sowie über

den Eisenvahn-Frachtverkehr beige fügten Listen, Authebung des Verbots eines Filmstreifens.

Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin,

lassungskarten.

Auszug aus der Tagesordnung der 13. ordentlichen Sißung

des Landeseisenbahnrats Bresiau,

aeseßblatis Teil T und der Nummer 7 Teil Il.

Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern in den Bezirken der Landesfinanzamker

Nürnberg und Würzburg.

Verordnung über die Neuregelung der örtlichen von Finanzämtern im Bezirk des Landesfinanzamts N

Im Nichtamtlichen Teil

ist eine Uebérsicht über die Reic | : im Dezember des Nechnungsjahres 1928 veröffentlicht.

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reußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Berichtigung.

S0 EN O R M S I E T C D E I E R NAG E S G A SEE S S Tee Mi E N d

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Amiliches.

Deuts

ches Reich.

rous zum Konsularagenten in Lurxor bestellt.

bindung e irchfuhrungS9e Umsaßsteuergesey vom 25. Juni 1926 (RGBl. folgt festgeseßt

He tan

Die Umsaßsteuerumrechnungsfäße mark kür den Monat Januar 192: l von §8 8 Abs. 8 des Umsaßsieuergeseßes in der Fassung der Be- fannimachung vom 8. Mai 1926 (RGBl. 1 S. 218) in Ver- dèr Durchführungsbestimmungen / I S. 323) wie

mit 8 45

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evereinkommen

betreffend Zu-

j Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 4 des Neichs-

Zuständigkeit ürnberg.

hseinnahmen und -ausgaben

Die Gesandischaft in Kairo hat Herrn Mohareb Tod-

auf

Rei d) S5- werden auf Grund

Alle Potitanstalten nehmen Zerlin für Selbstabholer auch bie Geschäftsftelle 8W 48, Wilhelmstraße 32. ?

Nummern fosten 30 #, einzelne Beilagen fosten 10 H bar oder vorherige Einsendung des Betrages

einichlieklih des Portos abgegeben. Fernsprecher: F § Bergmann 79573.

Berlin, Sonnabend, den 2. Februar

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linien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisen- baßn-Personen- und Gepädverkehr

(Deut1cher | 2, Oktober 1928), wir

abgeändert und die Liste wie folgt ergänzt;

B, Siredcken, die ih im Betrieb o Ler

Lfd.Nr | Staat Einhéit [

Aegypten 1 Pfund i 200

2 Aaentititén 100 Papierpesos 177,22 3 | Belgien 100 Belga 58,46 4. { Brasilien 100 Milreis 50,14 5H | Bulgarien 100 Lewa 3,04 “6 | Canada 1 Dollar 4,20 7 Dänemark 100 Kronen 112,22 8 | Danzig ] 100 Gulden 81,95 9 (Fftland 100 Kronen 112,22 10 | Finnland 100 Mark 10,98 11 | Frankrei 100 Francs 16,44 12 | Griechenland 100 Drachmen 6,44 13 | Gropbritanniten 1 Pfund Sterling 20,40 14 | Holland 100 Gulden 168,74 15 JSsland 100 Kronen 92,29 16 | Jtalien 100 Lire 22,02 17. |- Japan 100 Yen 191,63 18 j Jugoslawlfen 100 Dinar 7,39 19 | Lettland 100 Lat 80,79 20 | Litauen 100 Litas 41,64 21 | Norwegen 100 Kronen 112,13 22 | Oetterreih 100 Schilling 59,14 23 | Polen 100 Zloty 47,15 24 | Portugal 100 CEsfudos 18,57 209 | Rumänien 100 Lei (Noten) 2,52 26 | Schweden 100 Kronen 112,48 27 | Schweiz 100 Franken 80,93 28 ! Spanien 100 Peseten 68,56 29 | Tichecho-Slowakei 100 Kronen 12,45 30 | Türke! 1’ Pfund _2,06 93l ! Ungarn 100 Pengö 73,33 32 | Uruguay 1 Peto 4,30 33 | Vereinigte Staaten 1 Dollar 4,21

von Amerika i

Berliner

Die Siiteyung der Umrechnungssäße für die nicht an der örse notierten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt

spätestens in. der Mitte dieses Monats. Berlin, den 1. Februar 1929 Der Reichsminister der Finanzen, J. A.: Zarden.,

, abends.

Bekanntmachung zu den den Jnternatio nalen Uebereinkommen a) über den Eisenbahn-Personen- und Gepädt- “verkehr, þ) über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Listen. A, Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiffahrts-

Anwendung findet : 2E ; N und Preußi\cher Staatsanzeiger Nr. 230 vom wte folgt geändert :

L. Im Abschnitt „Frankreich“ wird die Ueberschrift des Teiles B

Neichs-

Frankreich.

be

auswärtiger Vetwaltungen I[[l. Schweizerisher Verwaltungen. A , rec c e d P A 2%, Die .von der Allgemeinen Gesellschaft für die Schiffahrt auf dem Genfer See auf tranzösiihem Gebtet des Genfer Sees. betriebenen Schiffahrtslinien. Die bisherige Nummer % erhält die Ziffer 26. 1L, Geà ird bei talien” ex Anmerkung 11, Geändert wird bei Abschnitt , Jtalien" in der 2 e ( „Frankreich, Ziffer 25“ in „Frankreklch, Ziffer 26° und bei Abschnitt „Schweiz“ in der Anmerkung „Frankreich, Ziffer 20 bis 24° in „Frankretch, Ziffer 20 bis 29". S E : LIL Srwitdhen den Kapiteln „Polen“ und „Rumänten“ wird mit Wirkung vom 1. März 1929 folgendes neue Kapitel eingeschaltet:

Portugal,

A. Von portugiesishen Berwaltungen beiriecbene Bahnen und Bahnstrecken. 1, Die nien der Gesellshaft der portugtesishen Eisen- babnen M b Nee 000 voeiuniclilan Staates, im Betriebe dieser | Gelellichaft.

") Tit

Linien der portugiesishen Gesellschaf: von Beira Alta, | IV, Spanien.

Im Abschniit A „Von spanischen Verwaltungen betriebene

Strecken“ wird mit Wirkung vom 12. Februar 1929 folgende

neue Ziffer nahgetragen : 14. Geltellshaft ber Eisenbahn von Silla nah Cullera.

B. Oie Liste der Eisenbahnstrecken, Kraitwagen- und Schiffahrts- linien, aut die das Internationale Uebereinkommen über den Eisen- bahn fra ch t verkehr Anwendung findet (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 228 vom 29. September 1928), wird wie folgt geändert:

Spanien,

Sm Abschnitt 4 „Von spanischen Verwaltungen betriebene Strecken“ wird. mit Wirkung vom 12. Februar 1929 folgende neue Ziffer nachgetragen: :

14, Gelellihatt der Eisenbahn von Silla nah Cullera. Berlin, den 31, Januar 1929. Der Reichs verkehrsminister. J. A.: Vogel.

Aufhebung des Verbots eines Bildstreifens.

Der laut Bekanntmachung. im Deutschen NReichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 10 vom 12. Januar 1929 ver- botene Bildstreifen: „Die Hellseherin“, Prütnummer 3, vom 10. Januar 1929, Antragsteller und Ur)prungsfirma: Essem Film G. m. b. H., Berlin, ist auf Grund des § 7 des Reichs- lichtspielgeießes durch Entscheidung vom 81. Januar 1929, Prüfnummer* 68, mit dem Haupttitel: „Somnambul“, 6 Akte = 32 m, gur öffentlihen Vorführung im Deutschen Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, zugelassen worden.

Berlin, den 1. Februar 1929.

Der Leiter der Film-Oberprüfstelle. Dr. Seeger.

Bekanutmachung, betreffend Zulassungsktarten.

L. Die Zulassungékarten Prüfnummer 20 953 vom 26. November 1928 „Neuzeitliche Heizung® sind ab 5. Februar 1929 ungültig. Nur die dur erneute Zulassung des BUdstreifens vom 21. Januar 1929 unter - Prümnumwer 21 484 mit gleihem Haupttitel erteilten Zu- lassungófarten find gültig. *

2, Die Zulassungskarten Prütnummer 17 791 vom 2. Januar 1928 „Die Fahrtreppe" sind ab 5. Februar 1929 ungültig, wenn fie nicht berihtigt worden find.

3. Die Zulässungätarten Prüfnummer 20 855 vom 16. November 1928 „Die Vierte von rechts" sind ab 5. Februar 1929 ungültig, wenn fie nicht berichtigt worden find. 5

4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 392 vom 14. Januar 1929 „Zuchthaus® sind ab 7, Februar 1929 ungültig, wenn sie nit

berichtigt worden sind, H. Die Zulasjungskarten Prüfnummer 20536 vom 22, Oktober

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfge|valtenen Petitz;eile 1,05 4 einer dreigelpaltenen i

Geschättéstelle Berlin SW. 48, Wilhe/mstraße 32. Dri sind au! einseitig beschriebenem Papier völlig drukreif einzutenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durh Sperr - drudck (einmal unterstrihen) oder durh Fettdruck (zweimal unter-

strichen) herrorgehoben werden sollen. Befristete vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

» Cx a R F s G9 A E 1926 „Im Dalawalde“ sind ab 9. Februar 1929 ungültig

des Landeseifen 1929 1 Ubr:

Einheitszeile 1,75 #4 Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Postschectkonto: Berlin 41821, 1 029

E L R od 6. Die Zulassungskarten Prüfnummer 12281 vom 20, Dana wenn

non

nicht das Ausfertigungsdatum „29. 1. 29“ tragen,

Berlin, den 31. Januar 1929. A, . C: ner Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner. Nuszug

aus der Tagesordnung für die 13. ordentliche Sißung e Y

vahnrats Breslau am 13. Februar im großen Festsaal des Hauptbahn- hofs Breslau,

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(U M! e A. WeIMaliiime d E A 0 N f Sn B. Fahrplanangeleg d f Ss Antrag auf Etr F XAnottomithl nam CDIMNEILEuUN Hu}

5s v O ttotininaëet CTETLUNQEN, Hotton L ite

ines Morgenschnelizuges vog

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. Februar 1929. i Deutsche Neichsbahn-Gefellschaft.

Reichsbahndirektion Breslau.

E 1 L er]mtedenes.

Bekanntmachun g g j L 7 ay f Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Itummer # Reichsgeseßblatts Teil I enthält : die Bekanntmachung über die Zulassung von Börsentermiu- geschäften in Aktien von Bergrverks- und Fabrifkunternehmungen, vom 21, Dezember 1928, und : : ass die Bekanntmachung. über die Ausprägung von Reichösilber- münzen im Nennbetrage von 3 und 5 Reichsmark, vom 26, ZA- nuar 1929, Umfang + Bogen. Berlin, den 1. Februar 1929. NReichsverlagsamt. Dr.

des

Verkaufspreis 0,15 RM. Kaisenberg.

YeTtTanntmamGuUu n g. Die von heute ab zur Ausgabe gelongende 6 : D t % Cv 1 wi F des Reichsge\seßblatis Teil U entlt die Bekanntmachung über die Natififation des Handelsabkommeus zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik China, vom 21. Januar 1929, die Bekanntmachung

Nummer 7

über die Natifikation der Internationalen Uebereinkommen über den EGifenbahnper\onen- und _Gepädverkehr sowie den Eifenbahnirachtverkehr vom 28. Oktober 1924 dur die PortugiesisGe Republik, vom 24. Januar 1929, und E die Bekanntmachung über den Schu von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen .auf einer Ausstellung, vom 23. Januar 1929 Imfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM.

Berlin, den 1. Februar 1929.

Neichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Verordnung : über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern in den Bezirken der Landesfinanz- H ämter Nürnberg und Würzburg.

Vom 22./23. Januar 1929.

Gilde | ai) e Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 —- Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs- finanzbl, 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt: S1

(1) Das Finanzamt Markt Bibart wird a ufgehoben. (2) Von seinem Bezirk werden zugewiesen: : i o) die Gemeinden Birklingen; Dornheim, Einersheim, Fütteriee, Geijelwind, Gräfenneuses, Hellmitheim, Holz- berndorf, Jphofen, Langenberg, Mönchsondheim, Nenzen- heim, Possenheim und Wasserberndorf dem Finanzamte Kitzingen,

b) die Gemeinden Altmannshausen, Appenfelden, Markt : Bibart, Breitenlohe, Burgambach, Burghaslach, Deutens»

E1labronn, Ezelheim, Franksurt, Freihaslach, Fürsten-

heim, forst, Gleißenberg, Grapyertehoten, Haag, Herpersdorf, Jngolstadt, Kirhrimbah, Kornhöfstadt, Kiassolzheim,

Krauto\theim, Krettenbah, Langenfeld Markt Nordheim, Neundorf, Niederndort, Oberlaimbach, Oberrimbach, Ober- scheinteld, Obersteinbah, Prühl, Nuthmannsweiler Schein- feld, Schnodienbach, Stierhöfstetten, Sugenheim, Ta1chen- dorf, Thierberg, ÜUstadt, Unterlaimbah und Ziegenbach dem Finanzamte Neustadt (Aisckch),

8 2. | Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1929 in Kraft.

Würzburg * den 22./23., Januar 1929,

Der Präsident des Landesfinanzamts Nürnberg, von Merkel.

1928 Das Schicktal derer von Habsburg* sind ab 9. Februar 1929

ungültig, rvenn se nicht das Ausfertigungsdatum „24. l, 29" tragen.

Der. Präsident des Landesfinanzamts Würzburg. ; Dr. von Dandl,