1929 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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7. UAktien- gesellschaften.

[91153] Aktiengejellihaft Varx Maier i. Liqu., Mannheim Untere Generalversammlung vom 18, Ja- nuar 1929 hat die Auriö&ung unerer Ge- sell\hat! beschlossen. Wir tordern hiermit gemäß § 297 H.-G.-B. die Gläubiger der Guiellichaît au? thre Anp1üche anaumeiden. Mannheim, den 22, Zanuar 1929, Die Liquidatoren:

James I. Kailter. L, Juda,

(T

Dr. Maurer.

[93574

Wir bringen hiemit zur Kenntnis, daß die Zahl der Mitgliede ratò von dret aw (Ga wurde

vier erhöht worden ut. Regierungsrat a. D.

Nett

Nudol! Wienbeck in Berlin a1s Mitglied |

des Auisichtsrats unserer (Be)ell)cha!t gewählt.

EberSwaide, deu 24 Eberswalder Braucrci Afktiengejellschaft.

Der Vorstand. Zernott. [93572 | Münchener Wohnung®ürj{orge und Banbank.

8 244 H.-G.-B.

Januar 1929,

(Gemäß hiermit bekannt, daß die Nußbaum, Nechttanwa in München, Georg Weurböck, Bezirksleiter in München aus dem Ausicb!srat un)erer Getell)chaft auége)chweden ind.

München, den 29. Januar

Der Vorstand.

Ln haf geben wit

Serren : Albert

1929,

[93214] Der im Anschluß an ŒE16ffnung

den Antrag aut eines Vergleichëver!ahrens ge- steltte Konkureantrag wurde mangels PYieasse abgele§nt Demzusolge hat die Ge'ellshait in der Generalver)ammlung vom 9%. 1. 1929 die Liquidation beichlossen. Zum Liquidator wurde Herr Büche1rev1or Carl Krugler, Berlin-Yeinickendor!-Welt bestellt. Die Gläubiger der Gesellschatt weiden hiermit zum dritten Vale zur Un» meldung ihrer Forderungen aufgefordert. Max Frant Aktiengesellschaft i, L., VBerlin-Hohenschönhaujen. Der Liquidator.

{93817]

Die Alfktionäre unterer Gesellschatt werden hiermit zu der am Dovners®tag, den 21. Februar 1929, 17 Uhr, im Siyunçezimmer der siesaer Bank A G, ¿u Niena fta!tfindenden aufßer- ordentlichen und Schluftgeneralver- sammlung eingeladen.

Tagesordnuug:

1, Vorlage des Schlußberichts des Liqut-

dators

2, Entlastung des Liquidators.

Oelsfis, den 1. Februar 1929. Mühlentoeri e Oelsitz Attiengesell\chaft i. Liqu. Georg Thomas, Ligudator.

19 3207)

Am Freitag, den 8. Februar 1929, |

vorn. 141 Uhr, verstergere ih im Uuk- trag der Hebelwert A G. sür Holz- bearbeirung in Speyer in deren Ge- ihâtteräumen, Alter Poitweg 1, 30 Stück Aktien à 40 RNM der genannten Ge- sellihaft gem. § 290 Ab). 3 H -G.-B, öffentli an den Meistbietenden. Nech1tkonsulent Ludwtg Groß in Speyer Nb.

{93596 Die auét)cheidendea Aufsichtöratèmit- glieder Herren Dr. Heinrich Arnhold, Meinmann Deilmann, Kraemer und MWuppermann wurden wiedergewähbit, neu in den Aussichtérat wurden gewählt die Herren: Dipl -Ing. W. Hanebeck, Dort- mund, Bauing. Bücher, Müntter, und MNechteanwoalt Iörgens, Essen. Dortmund, den 22. Januar 1929, Dortmunder Ritterbrauerei Attienge(ellichafi.

[90479] Tuchfabrik Giadbach Aktiengesellschaft.

Die Geiell\cha!t ist durch Be)chluß der Generalverjammlung vom 18. Januar 1929 augelöô\nt. Zum Liquidator is der b18- herige Vorstand, Kautmann Carl van Kempen zu Nheydt, besteUt woiden De Gläubiger der Getell)chait werden autgetordert, ihre Anwprüche bei der Ge- sell\haît anzumelden.

M.-Giadbach, den 19. Januar 1929.

19350] Fr. Henel & Haeuert, A.-G., Halle a. d. S.

Heir Kommerzienrat Hermany Schubert zu Zlmenau ist durch Tod aus unterem Nu'sichtsrat autge|chieden.

Halle a. S., den 31. Januar 1929,

Der Vorstaud. Jühling.

[52634] : Neuwalzwerk Aktiengese saft, Bösperde i. W.

Zweite Aufforderung un limtaus)h der Stammaktien iber RM §80,— und der Vorzugs- aktien über RM 20,—. Auf Grund der 7. Verordnung zur

Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen und des Gencralver- Fammlungsbeschlusses unserer Gesell-

chaft vom 27. November 1928 fordern wir die Inhaber unserer Stammaktien über RM 80,— und der Vorzugsaktien

r unseres Ausicht&- f

| kraftso8 erklärt,

Ersie Anzeigenbeilage zum Neich2- und Staat8auzeiger Nr. 28 vom 2. Februar 1929, S, 2,

Gewinnanteilsche1n laufenden GSewinnantei!-

den dazugehörigen bogen mit

scheinen bis zum 1. Juni 1929 einschließlich, und zwar die Stammaktieu über RM 8,— zum Umtausch in neue Stammaktien über- RM 1000,— bzw,

RM 100,— und die Vorzugsaktien über RM 20,— zum Umtausch in neue Vor- zugsaftien über RM 200,— bei nah- stehenden Stellen unter Benußung der bei diesen hierfür vorrätigen Formu- lare während der üblichen Geschäfts= stunden einzureichen: bei der Direction der Dis3conto-Gesell=- {chaft in Berlin und deren Filialen in Dortmund, Essen und Jserlohn, bei dem E D i Koln Gegen Einreichung von 25

über je RM 8,— werden 2 Aktien

C D d D 4 Bankhaus X. H

Stein in

je RM 1000,— mit laufenden Gewinn anteilsheinen uebst Erneuerungsschein | au3gereicht, Beträgt der Gesamtbetrag | der von einem Aklionär eingereichten Aktien mt RM- 2000, ,_ Doe ist er { niht durch HNM 2000,— teilbar, fo wird | 138 je RM 1000,— oder RM 100,— | Aktiennennbetrag eine Uhle Uber | RNY 10090, oder RM 100, uS- | ger eit.

Die Umtauschstellen vermitteln den

An- und Verkauf von Spizenbeträgen.

Die Börsenumsabsteuer geht zu Lasten der Aktionäre.

Den Aktionären, die ihre Stamm- aftien dem Sammeldepot angeschlossen

haben, wird feine Provision berechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisions-

rechnung gebracht Der Umtausch der alten Stamms-

aktien in die neuen Stüde erfolgt nah

N54 möalihst 2 7 N

Prüfung möglichs|#t Zug um Bug.

Die Inhaber der umzutauschenden

Stammaktien über je RM 80,— können

innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlihung der exsten Bekannt-

machung im Deutshen Reichsanzeiger

(7. Januar 1929), jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nah Erlaß der lezten Bekanntmachung

über die Aufforderung zum Umtausch durch schriftliche Erklärung bei unserer | Gesellschaft Widerspruch gegen den Um- tausch erheben. Außer der Abgabe dieser schriftlichen Widerspruchserkläs rung gegenüber unserer Gesellschaft ist zur ordnungsmäßtgen Erhebung des Widerspruchs8 erforderlih, daß der widersprehende Aktionär seine Stamm=- aktien über je RM 80,— oder die über fie von einem Notar, einer Effekten- girobank odex einer der obengenannten Stellen ausgestellten scheine entweder bei unserec Gesell- shaftsfkasse in Bösperde oder bei den oben bezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchs- frist beläßt. Fordect der Aktionär die hinterlegten Urkunden vorzeitig zurü, so verliert der von ihm erhobene Wider- spruch seine Wirkung. Der: Widerspruch wird nur wirksam, wenn Jnhaber der Stammaktien übec RM 80-—, deren

| Stücke den zehnten Teil des (Besamt-

vetrags dieser Stammaktien erreichen, dem Umtausch widersprehen. Die Ur- funden berjenigen Inhaber von Stamms- aktien über RM 80,—. die niht Wider- spruch erhoben haben, werden auch i: diesem Falle als freiwillig zum Um- tausch eingereiht umgetauscht, so- fern nit von den Aktionären bei Ein- reihung ihrer Stammaktien zum Ums- tausch ausdrücklich das Gegenteil be- merkt ift,

Für je 10 Vorzugsaktien 111 Nenn- wert von NM 20,— wird eine neue Vorzugsaktie im Nennwert von Reichs- mark 200,— mit Gewinnanteilscheinen ausgereicht, Soweit Aktionäre Vor- zugsaktien besißen, die RM 200,— nicht

ft; Aen

über

frei, falls die Einreichung der Stamm- aktien an den Schaltern dec obigen | Stellen erfolgt, Jn anderen Fällen wird. die üblihe Provifion in Ant-

Hinterlegungs-

[304894 Aufforderung

Die Firma MGart1enbaubetriebe C. Pfaff Uttiengesellschaft in Würz- burg it duch Generalventammlungs- bezbluß vom 16, Januar 1928 auge öft woiden. Die Gläuv'ger der Gejellschat1 weiten hiermit au'ge!ordert, ile An- prüche anzumelden,

Würzburg, èen 18. Januar 1929. | Der Liquidator: Carl Ptatf,

| 193295 Eichbaum-Werger-Brauereien A.-G., Worms a. Nh. | Nachdem 71e Nerichmelzuna der Brauerei- aelellihatt Eichbaum (vom. Ho!manr) in Mannbeiwm und der Weiger Brauere1 A. G. in Wonnk, die Fuma der legteren ift laut Generalverammlungebesckluß ge- | ävdert in „E1ichbbaum-We1ge1-Biaux1e!en A.G, Worms a. Rh.“, duncbgetübit ift fordern wir im Hinblick aut §§ 297, 301 und 306 H-G-B. die Gläubiger cer Brauereigefellschaft Eicßbaunm (vorm. Hofmann) in Mannheun auf, ihre Ansvrüôche bei uns anzumelden.

Worms a. Rh., den 1. Februar 1929. | Der Vorftand

C C MCIRZ O ALS I Sf F E T M Br T" E T T O Da" I MOPNLE 7e

[92884].

Heinrich Kämper Motorenfabrifï Aktiengesellschaft, Berlin-Marien- felde. [= |

Bilanz am 30. Scptembver 1928.

RM D 250 000

Soll, Grundstüde lt. Juv. 1. 10. 27 Gebäude lt. Jnv. 1, 10. 1927 165 900,— | Abschreibung 5 000,— BVetriebseinrichtung. lt. Fnv. 1, 10, 1927. 265 000,— Zugang 45 073,32 310 073,32 Abschreibung 41 573,32 Snventar lt. nv. 1, 10. 1927 : 26 000,— Zugang - « 084,62 32 084,62

160 000/-

968 500|-

Abschreibung 4 084,62 28 000|— Modelle lt. Juv. 1, 10, 1927 Zugang » 283 406,55 : 23 407,55 Abschreibung 23 406,55 11— R e 0e 1\— Bankguthaben « » « « - 1 577/76 Kasse 06 C E 9a 0 - 3 391 26 eel: o a o as s 58 553185 Aktien, eigener Besiß « « 52 000|— Debitoren A 321 951/09 Warenvorräte : Rohmaterial 60 561,71

Halbjsabrikate 141 642,30 Fertig bezo-

gene Waren 97 306,99 299 511|— Mao » e 6 A s 3 000

1 446 486/19

Haben. Aktienkapital: | Stammaktien 804 000,—

Vorzugsaktien ö 000,— 809 000|— Dividendenkonto . « - - 1 112/40 Ordentliche Reserve - « - 35 000|— Sonderreserve - - e. * ° 32 500|— Konsortialdarlehen . « - 100 000|— Kreditoren: Lieferanten-

schulden 81 948,51 Anzahlungen 49 592,75 Uebergang8-

kfonten . « 65 291,30

Akzepte - 208 217,70 405 050/26 | Avalkonto » ch . - o. 3 000

Gewiun « s

60 824/30 1 446 486/96 Gewinn- und Verlustrechunung.

RM 5

Soll. Abschreibung auf:

erreichen oder nicht durch RM 200,— teilbax sind, sind die obengenannten Stellen bereit, die ¿zur Abrundung er- forderlichen Spiben zu übernehmen oder nach Möglichkeit die zur Ab-

fügung zu stellen.

Die alten Stammaktien über Reichs- mark 8,— uud die alten aktien über RM 20,—, die nicht spä- testens zum 1. Juni 1929 bei den oben- genaunten Stellen eingereiht worden sind, werden gemäß § 290 H,-G.-B. für ebenso werden die- jemgen alten Stammafttien und Vor- zugsaktien für kraftlos erklärt, die uicht in einem Betrag eingereiht werden, der die Durchführung des Umtausches er- mögliht und niht zur Verwertung zur Verfügung gestellt worden find. Die an Stelle der für fraftlos ertlärten alten Stammaktien und Vorzugsaktien aus8=- zugebenden neuen Stüdcke werden für Necbnung der Beteiligten verkauft. Der Erlös wird abzüglih der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für sie hinterlegt

Sowohl die alten als auch die neuen Stammaktien sind an der Börse zu Berlin bis zum 31. Mai 1929 lieferbar, alsdaun wird dexr Vörsenvorstand die zum Umtausch einzureihenden alien Stammaktien voraussichtlih für nit mehr lieferbar erflären

Bösperde, den 7. FFanuar 1929.

Neutwalzwerk Afktienaesellschaft,

Der Vorstand.

über NRM 20,— auf, ihre Aktien nebst

——_

rundung erforderlichen Spißen zur Ver-

Vorzugs®- !

Gebäude. - + - o. 5 000¡— Betriebseinrichtungen » 41 573/32 Snventar « o.» » 4 084/62 Modelle » s o.» 23 406155 74 064/49

Handlungsunkosten « » - 111 147|— Sleuer »+ » ooo 45 577/95 H as o o) 009 18 948/75 Getvinn d: 0.0 E S 60 824 30 310 562/49

Haben.

Vortrag aus 1926/27 , 3 072/38

Fabrikations8ertrag - « - 307 490/11

310 562149

Wir bescheinigen die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung mit den Büchern der Gesellschast unier Hinweis auf unseren schriftlichen Bericht,

Berlin, den 10. Januax 1929,

Der Vorstand.

Emil Rothmann. H. Kämper, „Nevision“ Treuzauv-Afktiengesellschaft. Fedde. Schilling.

Die heutige Generalversammlung hat die Dividende für das Geschäftsjahr 1927/28 auf 8% für die Vorzugsaktien und 6% für die Stammaktien festgesetzt. Sie ist nah Abzug der Kapitalertrags- steuer mit RM 7,20 gegen den Divi- dendenshein Nr. 7 der Vorzugsaktien und mit RM 16,20 gegen Dividenden- schein Nr. 1 der Stammaktien liber RM 300 ,— (neue Stücke) bei dem Bank- hause J. Dreyfus & Co. in Berlin und

Franksurt a. Main sofort zahlbar.

Berlin-M arienfelde, 26, Fan. 1929,

Der Vorstand

C. Gordon & Sohn UAitieungelcilschzaft in Liquidation in Berlin.

Dunch Beichluß der Generalverfamm: lung vom 6. Jun 1928 ift die Gejellschaft autgelönt worden und in Liquidation ge- treten.

Die Gläubiger der Gese!l|chaft werden aemäß § 297 H.-G.-B. autge}fordert, ihre Amvrüche anzumelden.

Berlin W. 56, Jägerstr. 55, LI, den 18. Januar 1929.

C, Gordon & Sohn Aktieugejellschaft in Liquidation, 189737] Liquidator

E S E Rear

Tuch & Futterstoff A. G. Mayer & Kausmann, Mainz, Bilanz per 30. Juni 1928,

__ Vermögen. Kasse und Postshes. - » 2 365/07 Wechsel und Schecks 1 390/35

Auen fande . . «o 117 549/26 ; Warenbestand »« + - . 58 006/31 Einrichtung - « - è 1 827/57 S s a as 3 500

E

184 6385

ck=

|

Verpflichtungen. Aktienkapital: Stammfapital! 15 000, Vorzugsaktien 5 000,— 20 000|— 7877/45 151 566/58

Delkrederereserve E Verbindlichkeiten « + 5 Gewinn: Gewinn 1927/1928 6 613,27

Verlustvortrag 1926/1927 5 194/53 184 638/56 Gewinn- uud Verlustrehnung per 30. Juri 1928. Soll. Allgemeine Unkosten, Gehälter,

1418,74

Provisionen usw... « « « « 17252479 Steuern “e a «T B AODES Abschreibungen. « »- » «- - «. | 2100¡— Reingewinn « e «+ « » « « - j} §015/27

84 718/31

Haben. NRohertrag - - « - 2 o « » 184718/31

84 718/31

[92601].

Neue Senfienberger Kohlenwerïe Afktiengesellschafst in Senftenberg. Bilanz per §81, März 1928.

Afktiva, M S Grundstücke N 238 843150 Gebäude und Maschinen | 3937 914/77 Abraum und Juventar 105 779/94 Beteiligungen. « « « - 283 601 |— Kasse 56 573/66 Debitoren «- - . ..° 3 150 394/30

| 7TT3 107/17

S +9 S S

G E S S

Passiva, Aktienkapital . - - o o » Kreditoren « - - o o o °

3 500 000|-— 4 273 107/17 T TTS LOTET Getwwinn- und Verlustkonto.

Verlust. M N Handlungsunkosten « o - 348 362/49 Abschreibungen « « « «. » 613 033/28

961 39577

p

Gejtoinn, Fabrikationskonto s

( 960 298/88 Verlust pro 1927/28 s . |

1 096/89

- s

961 395177

t 30

Jn dex Generalversammlung vom 22. ,Za nuar 1929 wurde beschlossen, den Namen der Firma in Senstenberger Kohlenwerke Aktiengesellschaft zu Senstenberg-Lausiß zu ändern.

t E Ä R D R E E R!» - --- E e a E m aaa ai

[93263]. Vilanz per 31. Dezember 1927.

Aktiva.

Juveniar « « 32 495,— Maschinen « « 107 480,— Schriften « « __4000,— | Kasse, Bank, Postsheck - Debitoren - «

|

143 975|— 24 001/78 393 887/80

Warenvorräte « « -| 297 877/53 859 742/11 Passiva,

° 109 000|— .. 14 653/06 ° 691 765/33

Aktienïtapital . . « Reservefonds . «

Kreditoren - - - ¿ Gewinu- und Verlustkonto: Vortrag aus 1926

3739,72 Reingewinn E in 1927 49 584 ,— 53 32372

859 742111 Lüderiy & Bauer Aktiengesellschaft für Buchgewerbe. Vauer. Getwvinun- und Verlustkouto.

Verluft, Abschreibungen - - * - » Allgemeine Betriebsunkosten

75 493/50 566 104/56

Reingewinn - - e * 49 584|— 691 182/06 Gewinn,

Betriebsgewinn « « » | 691 182/06 691 182/06

Lüderitz & Vauer Aftiengesellschaft für Buchgewerbe,

Emil Rothmann, H: Kämper

Bauer, j

T S TER di,

6.

| Gewinnvortrag per 1. 7.

9 L li E Gers Dr E T I Cid iu

[93256].

Bilanz am 30. Funi 1928. Attiva.

Aktienresteinzahlung « - - 150 000|/— Kasse, Postscheck 6 2 953/96 E o o on Os 1 360/85 eiten o s a 471 213/48

Waren. - «. . 111 197/50 Abschreibung 516,— 110 675/50

Jnventax 46 208,47 Abschreibung 18 953,47 27 255|—

Patente . . 100 000,— Abschreibung 99 999,— 1j— 763 45979

Passiva,

300 000¡—

47 250/55 181 959/02 227 429/45

Aftienfapital . « - e O Kreditoren . + É Akzepte

b 0: 0. É ee. É 9*SP

1927 . 3216,83 | Reingewinn pec

1927/28 ._3 599,94 6 815|TT

763 45979 Gewiun- und Verlustkonto.

An Soll, Handlungsunkosten « « + Abschreibungen . » » « « Gewinnvortrag per 1. 7.

1927 . 3215,83 Reingewinn per

1927/28 . . . 3599,94

ie erter

309 149/25 119 468/47

6 815 435 433

Ÿ anan ma a

IS1A

Per Habvbett, Gewinnvortrag - - o o Warenbruttogewinn « -

3 215/83 432 217/66 435 433/49 Berlin, den 3. Januar 1929,

Deuifehe Ultraphon Aftiengesellschaft. e Dex Vorstand. Dr. Meyerhoff.

ia L Bi C S h E B

{93576]. Aktienbrauerei Feldschlöfßhen, Minden i. W.,

Bilanz am-39. September 1928,

An Aktiva.

Brauercianlagen, Grund- stüde, Niederlagen, Krafi- ivagen, Fuhrpark usw. . Bierdebitoren, Darlehen, Bankguthaben, Beteili-

1100 089/33

545 917/43

d e 04S Kassa, Wechsel, Esfekten . 54 836/92 Vorräte usw. « o o ooo 440 481/03

2141 324/71

Per Passiva. Aktienkapital - » + » - » } 1000 000/— Rüdclagen D 0 40:0 90 000|— Hypothek P. 30 000|— Schulden «o... 921 005/57 Reingewinn s e -- 190 319/14

| 2141 324/71 Gewima- unv Verlustrechnun am 309, September 1928.

An Soll, : Rohmaterialien und Fabri- fationsfosten . - -

———

660 201/43

Generalunlosten, ecinschl.

Zinsen, Gehälter und Ie S 420 960/84 Steuern und Abgaben » 407 T61|— v 74 264/19

Abschreibungen -. Reingewinnverteilung: 8% Dividende 80 000|—« Se «ee 4 000/— Ueberweisung an den ge- |

à

jeßlichen Reservefonds 10 000/—

Vortrag auf neue Rech- nung E O 6 319/14 1 663 496/60

Per Habeu.

Vortrag aus 1926/27 « s 6 134/44 Betriebserträge « « « » | 1657 362/16 1 663 496/60

Die in der ordentlichen Generalver- sammlung vom 26. Januar 1929 be- \chlossene Dividende von 8% auf das Aktienkapital von RM 1 000 000,— if sofort zahlbar bei: Z

1, Darmstädter und Nationalbank K. G,

a. A. Filiale Minden in Minden,

9, Direction der Disconto-Gesellschaft

Zweigstelle Minden in Minden, 3, Osnabrückex Bank, Zweiganstalt Minden in Minden,

4, J. F. Schröder Vank K. G, a. A,

Filiale Bückeburg in Bückeburg, Der Aufsichtsrat,

Friy Schütte, Vorsißender.

Der Vorftaud. A. Strauß.

Las G f M r

[93577]. Aftienvrauerei Feldvschlößcchen,

Minden. Gemäß § 244 H.-G.-B. macher. wir

bekannt, daß der Aufsichtsrat unserex Ge- sellschaft aus folgenden Mitgliedern besteht:

1, Friy Schütte, Kaufmann in Minden,

Vorsitzender.

Hugo Kraehmer, Bankdirektor in

Minden, stellv. Vorsitzender,

Karl Hempell, Kaufmann in Minden.

Oskar Kiel, Fabrikbesißer in Minden.

Wilhelm Kiel, Gutsbesißer, Gut

Hammerberxg b. Uchte.

6, Wilhelm Friedrich, Fabrikdirektor in Bückeburg.

7, Heinrich Heine, Fabrikbesißer in Stadk» hagen.

Minden i. W.,, den 26. Januar 1929, Der Vorstand, A, Strauß,

S SS Fo

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eere A

Erste Zentralhandels8registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ir. 28.

Berlin, Gonnabend, den 2. Februar

Ericbeint an jedem Wochentag abends Bezugs: preis vierteljäbrlih 4,90 ÆAÆ Alle Postanstalten nebmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabboler auch die Geichäftästelle 8W 48, Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern fotten 19 Sie werden aut gegen bar oder vorberige Einseadung des Betrages einschließli det Portos abgegeben

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JFahaltsüberficht, Handelsregister, Güterrechtsregister, VMerxeinsreaister, Genossenschafts6register, Mutterreg1îter, Urheberrechteeintragsroffe, Konfunie und Vergleichsfachen, Nerscbiedenes.

0D =3 D N fn C DO m

Entscheidungen des ReichsSfinanzhofs.

10. Zur Auslegung ves Ÿ 30 Abs. 3 des Einkommen- j

stenergesezes. Der Beshwerdcfuyrer bejaß aus der Zeit vor dem

1. Januar 1924 eine grußere Anzahl Aktien der Ak iengesellschaft |

Win B. 1924 und 1025 erwarb er weitere Stücke dexs:lben Ge- sellschaft dazu. Jn der zweiten Hälfte des Jahres 1925 veräußerte er den gesamten Aktieubesiy (10 517 Stück) zum Preise von 100 Reichsmark je Akiie. Der Kaufpreis sollte ratenweise bis Ende 1926 beglihen werden. Die Vorbehörden haben den Beschwerde- Ee gemäß § 30 Abs. 3 des Einkommensteuergeseßes mit dem z-räußerungsgewinne zur Steuer herangezogen, da sein Aktien- besiy mehr als ein Viertel der gesamten Aktien der Gesellschast (21 600 Stü) ausmachte. Die Vorirstanz hat dabei als An- \chaffungspreis der bis Ende 1924 erworbenen Aktien in An- wendung des § 108 Abs. 2 des Einlommensteuerge|eßes den vollen S euerkurs (je 50 RM) zugrunde gelegt (444 500 RM), bei den erst 1925 Frauiten Stücken den tatsächlihen Erwerbspre1s )

(233 184 R Hierzu traten unstrittig 4578 RM als abzugs- fähige We-rbungskosten. Da von dem gejamten Veräußerungs-

reis im Jahre 1925 nur erst 500 000 RM weg waren, erachtete ¡e Vorbehörde gena & 11 Abs. 1 und 4 des Einkommensteuer- eseßes auch nur dieje Summe noch Abzug eines entsprechenden » Teiles der Anschaffungskosten d. h. einen Betrag von 175 121 Reichsmark —- als den 1925 heranzichbaren Veräußerungêsgewinn und gemäß § 58 Abs. 2 einen Steuersay von 20 % sür angemessen. Die Rechtsbeshwerde bestreitet, daß überhaupt ein Gewinn vors handen sei. Für die Anseyzung des Aktienbestandes zu Beginn des Jahres 1925 sei der Vermögensteuerkurswert, der überdies falsch sei, nicht maßgebend. Auch sei der Sieuersaß zu ho.

Die Rech!sbeschwerde ist begründet. Zwar ist der Ansicht der Vorbehörde zuzustimmen, daß der „Anschaffungspreië“ im Sinne des è 30 Abi. 3 leßter Say des Einkommenstéuergeseyes bei Gegen- ständen, ie vor 1925 angeschafft wurden, nta den Grundsaßen er 88 106 ff. zu ermitteln ist. Denn nach § 109 des Einkommen» teuergeseßes Enden bei allen Einkünften im Sinne des § 6

bs. 1 Nr. 1—3 für die Feststellung der Werte die Vorschriften der §8 106—108 - sinngemäße E Grundsäßlich muß an- genommen werden, daß auch die Einkünfte des § 30 Abs. 3 des Einkommensteuergescßes zu den gewerblichen im weiteren Sinne gehören. Zwar kommt bei ihnen eine cigentlihe Bewertung nicht in Frage, vielmehr ist vom Veräußerungspreise stets der An- [gat ungspreis abzuziehen ohne Rücksicht darauf, ob sich der Wort eit der An‘chaffung in der einen oder anderen Richtung geändert hat. Zudessen war e. die Absicht der Vorschriften der S8 104 ff. des Einrommensteuergeseßes, von einer Berücksichtigung der An- schaffungspreise in der Znflationszeit und vor ihr abzusehen, weil diese Preise mit Rücksicht auf den veränderten Geldwert mit der” jeßigen Preisen nicht verglihen werden können. Dazu kommt, gad § 19 Abs. 2 eine Bewertung nah dern Anschaffungspreise vors sicht. Es ist deshalb anzunehmen, daß auch der An‘caffungs- preis im Sinne des § 30 Abs. 3 leßter Saß unter die Werte zu egreisen ist, deren Feststellung gemäß §8 106—108 zu erfolgen 5 Nicht beigetret-n werden kann der Vorbehörde jedoch 1n- ofern, als fie eine Bewertrung über den doppelten Betrag des bei der Vermögensteuer zugrunde gelegten (S'euerkurs-)Wertes hinaus in finngemäßger Anwendung der Vorschrift des § 108 Abs. 2 auf Aktien für nicht zulässig halt. Es is anzuerkennen, daß für eine d:rartige Berücsichtigung der Vermögensteuerwerte gewisse Gründe sprehen. 8 108 Abs. 2 des Einkommensteuergeseßes wollte eine gewisse Zweischneidigkeit der Bewertung herbeiführen. Hohe Bewertung is] für die Vermögensteuer Anga, dagegen für die Einkommensteuer günstig, weil das in der nfangsbilanz 1925 nachgewie’ene Reinvermögen lediglich als abzuziehender Betrag für die Ermittlung des Ueberschusses des Endvermögens gegen- über dem Anfangsvermögen in Frage kommt. Es sollte dem Be- streben der Steuerpflichtigen, die Werte in der Einkommensteuer- eröffnungsbilanz möglichst hoh anzuseßen, entgegengetreten werden, indem man die vielleicht an sih bestehende Zulässigkeit des Ansates von der Bewertung bei der Vermögensteuer abhängig machte. Da nun die Vorschrift d-s § 43 des Reichsbewertungs- peieurt, wonach Aktien usw. beim Eigentümer der Anteile nur mit er Hälfte des festgeseßten Steuerkurswerts anzuseven sind, thren Grund darin hat, dan die mehrfahe Besteuerung desselben Ber- mögens bei der Gescllschaft und bei dem Gesellschafter gemildert werden sollte, so hätte es nahegelegen, zu bestimmen, daß für die Arwendung des § 108 Abs. 2 des Einkommensteuergeseßes die vollen SteuerkurEwerte zu berüdsihtigen sind Es ist aber nicht verständlih, was den Gesewgeber gehindert haben solle, dicstn Gedanken auszusprehen. Wenn er statt dessen in dem let.en Holb'ay des §8 108 Abs. 2 für diese Anteile lediglich die vorher- gehende Vorschrift für unanwendbar erklärt, so fann der Reichs- finanzhof nicht annehmen, daß es sih hier um eine unflare Aus- drucksweise hand-lt. Ec muß vielmehr daron ausgehen, daß die Ansschaltung des § 108 Als. 2 beabsichtigt ist, vielleicht in der Er- waaung, daß die Steuervflichtigen auf die F-est'ezung der Steuer- kur8werte feinen Einfluß haben, und daß bei derartiren Anteilen mit der Gefahr einer zu hohen Bewertung in der Einkommen- teuereróffnunasbilanz nicht in demselben Naße zu rechnen ist, wie ei anderen Geagcnstäanden. An diesen Ansführungen is} fest- zuhalten. Die angcfochtene Enticheidung war deshalb aufzuheben und die nicht spruhreife Soche an die Vorbchörde zurück- e Die im Johre 1924 angeschafften Aktien sind mit em tatsächlihen Anshaffungsyrcis anzuseßen 106). Bei der nah § 107 des Einkommensteueraeseßes vorzunehmenden Be- wertung der vor 1924 erworbenen Aktien wird zu beachten sein, daß die Aftien an dann, wenn sie wie hier dem Anlaae- kapitale gleih stehen, niht nach Abs. 2, sondern nah Abs. 3 dieses Paragravhe-n mit dem Vreise, der für ihre Anschoffun7 bei Beginn des 1, YRanuar 1925 hätte aufgewendet werden müssen, zu be- werten sind. Ueber die Gründe für diese Auélcgung hat sih der R-ichsfinanzhof bereits in dem Urteil vom 8. Februar 1928 214 A 374/27 wie folat auêgesprochen: „Die Feststellung, 0b Wertpapiere zum Anlagckapitale zu renen sind, wird in vielen Fällen erheblihen Schwierigkeiten unterliegen. und es is} deshelb, wenn în einem Gcseve für Gegenstände des Anlagekavitals be- [onbere Barchitten geaeben sind, von vornherein zweielhaft, ob er Geseygeber diesen Begrit! nicht auf solche Gegenstände be- \{chränken wollte, die unmittelbar im Betriebe verwendet werden

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E L C I V N M D A T E S C05 v0 7 H Ia * U4 I S3 E. Un. B AE Es IORL M1 T E Ee L Lab u E +4 S R P ate E R E L S E E E E E E E Ti E O L I A D id I

und bei denen Schwierigkeïten in der Regel nicht bestehen. Dies gilt insbesondere von Bewertungsvorscristen; denn der gemeine Wert von Wertpapieren wird durh die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Betriebe, seltst wenn sie zu den Anla egegenständen zu rechnen sind, nur selten und im geringen Maße beeinflußt, während bei den unmittelbar im Betriebe verwendeten Anlage- gegenständen der gemeine Wert in beträch .lihem Mcße von der Ggen Mei zu dem Betriebe beeinflußt wird, Die bei leßteren

egenständen gebotene Unterscheidung zwischen Einzelwert und Teilwert fommt für Wertpapiere kaum in Betracht. Es ist des- halb von vornherein damit zu rechnen, daß sih die Vorschrift des S 107 Asf. 2 bezüglich der Anlagewerte auf Wertpapiere nicht be- ziehen sollte. Der Wortlaut spricht aber dafür, daß in der Tat nur an Anlagewerte im engeren Sinne gedacht ist Es wird ver- wiesen auf § 4 Abs. 3 der 2. Durchführungsverorbnung zur Gold- bilanzverordnung. Diese Vorschrift bezieht sih aber niht auf Wertpapiere, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, da diese in dem unmittelbar vorhergehenden Absay 2 behandelt sind. Danach muß angenommen werden, daß sh auh § 107 Abs. 2 niht anf Wertpopiere bezieht Dafür spriht au, daß Say 3 des § 107 Abs. 2 von Absezungen für Abnußzung spricht, die bei Wertpapieren nicht in Frage kommen. Allerdings ergibt ih dann, daß die Bewertung von Wertpapieren, die zum Anlage- fapital zu rechnen sind, im § 107 niht ausdrüdlih geregelt ift. Es liegt jedoch die Annahnie nahe, daß das Gese von einer Unterscheidung, ob die Wertpapiere zum Änlagekapitale ¿zu rechnen find oder nit, abschen und sie allgemein zum umlaufenden Be- triebsfapital rechnen wollte, wozu sie ihrer Natur nah regelmäßig gehören.“ An dieser Anslegung des § 107 des Einkommensteuer- geseves hält der Reichsfinanzhof auch jeßt fest. Die Vorbehörde wird ferner für den Fall, daß sih auch bei der erneuten Er- mittlung des „Anschaffungspreises“ unter - Beachtung der Vor=- chrift des § 32 des Einkommensteuergeseßes ein zu versteuernder Veräußerungsgewinn ergeben sollte, von einer Zerlequng des Ge- winns auf mehrere Steuerabschnitte je nah der Fälligkeit der Kaufpreisraten Atstand zu nehmen haben. Denn auf die Fälle des § 30 Abs. 3 kann nach der Ansicht d:s Senats die Regel des § 11 Abs. 1 und 4 nicht angewendet werden. § 20 Abs. 3 stellt nämlich die Veräußerung von Anteilen der eines Gewerbe- betriebs gleih. Auch der leßte Say spribt von Ermittlung eines Gewinus. Demoegenüber is es unerheblich, daß § 7 Abs. 2 Say 2 erwähnt ist. Seine Heranziehung hat lediglich die Bedeu:ung, zu bestimmen, was dem Veröußerungspreis als aktzuasfähige Be» träge gegrnüberzustellen ist. Das, was hier als Ausgabe be- zeihnet wicd, is nit wie sonst als A:-#gabe zu behandeln. ins- e‘ondere nicht im Jahre der Aufwenöung abzuziehen, vielmehr erst bei der Veräußerung. Dementsprechend erscheint es nit ge- rechtfertiot, darans. daß der Veräußerungsvreis als Einnahme be- zeichnet ist, den Schluß zu ziehen, er sei erst im Jahre der Fällig- keit als Einkommen anzusehen. Selbst wenn men ferner davon auêgehen wollte, doß zwar der fragliche Gewerbebetrieb der ein?s buchführenden Kaufmanns, nämlih einer Aktiengesellschaft ift, aber der Veräukßerer selbst bei dem betreffenden Geshäft niht als buchführender“ Kaufmann gehandelt hat, so bliebe § 12 Abs. 2 Say 1 maßgebend, wonach bei Veräußerung von Gegenständen innerhalb des Steuerabschnitts für die Berechnung des G-winns au nit fällige GBegenforderungen zu berüdcksihtigen sind. Danach wôre im vorliecenden Falle der ganze, nah dem Werte des Ver- äußerungspreises zu berechnende Gewinn im Jahre 1925 steuer-

pflihtig. (Urteil vom 27. Oktober 1928, VI A 983/28.) 1. Zur Zulässigkeit der Verteilung von Betriebs-

ausgaben auf mehrere Jahre. Zur Bewertung einer Dar: lehens\chuld eines Betriebs nah dem Anschaffungspreise. Es handelt o um die Festst-llung des Gewinns einer offenen Handelsgesellcaft für das T 1925. Streitig sind zwei Punkte. 1. Die Gesellschaft hat im Geschäftsfahr 1924 mehrere Angestellte, deren Verträge bis 1929 liefen, mit bedeutenden Be- trägen abgefunden. Sie i} der Ansicht, daß diese Ausgaben auf die Jahre der Vertragsdauer zu verteilen sei. Die Vorinstanz hat dies mit der Begründung abgelehnt, daß es sih um cine Ausgabe des Fahres 1924 handle.

Die Rechtsbeshwerde ist in diesem Vunkte unbegründet. Die Verteilung einer Ausgabe auf mehrere Fahre kann

bei buchführenden Kaufleuten nur în der Weise erfolgen, daß ein der Ausgabe entsprechendes Aktivum în die Bilanz ein- geseßt und jedes Fahr um einen dem Verhältnis des Bilanzzeit- raums zum ganzen Verteilungszeitraum entsprehenden Betrag vermindert wird. So wird j B. der Anschaffungspreis für Maschinen in d.r Weise verteilt, daß die Maschinen jedes Jahr mit dem Anschaffungspreise vermindert um die Ab’ezung für Abnutunq in ‘die Bilanz eingeseßt werden, was den Erfolg hat, daß der Anschaffungspreis sämtliche Jahre der vorausgeseßten Be- nußbung®dauer gleihmäßig belastet, d. h. den Gewinn der Fabre vermindert. Es mag nun zutreffen, daß es betri-b8wirtshaftlich rihtig i}, allacm-in Ausgaben, die mehreren Jahren zuaute fommen, in dieser Weise auf die betreffenden Jahre zu verteilen, und daß die Beseitigung von Anstellungsverträgen allen Fahren zugute kommt, in denen diese Verträge sonst in Kraft gewesen wären. Allein das Einkommensteverges-§ hat im § 13 nicht be- er daß als stererpflichtiger Gewinn der nach betriebswirt- chaftlichen Grundößen anzunehmende G-winn anzusehen sei, sordern auêaesprochen, doß Gewinn der Ueberschuß des Betriebs- verm”aens über das vorjährige Betriebs8vermögen sei. Zwar er- gibt sich aus den Vorschristen über die Bewertung, daß keines- wegs der wirkliche gemeine Wert der wirtshaftlihen Einheit des Betrieb8vermögens und auch niht der wirkliche gemeine Wert der einzelnen dem Betriebe gewidmeten Gegenstände festz"stellen ist, vielmehr bei Feststellung des Betriebsvermögens der Gedanke der Gewinnermittlung von entscheidender Bedeutung ist, dak ins- besondere unrealisierte Gewinne und zum Teil an unrealisierte Verluste nit auêgrwiesen zu werden brauchen. Und es moq zu- gegeben werden. daß § 19 Abs. 2 in Verbinduna mit § 16 Abf. 2 bis 4 über die Bewertung nah dem Anschaffungspreis unter Abzug der Absetungen wegen Abnußung und Sukstanzverminde- rung ein Zuaestöndnis an den Gedanken einer dynomischen Bilanz- auffassung im Sinne Schmalenbachs enthält und es gerecht- fertigt erscheint, diese Vorschriften auch bei anderen Bewertungen

als denen, auf die sie sich ihrem Wortlaut nah beziehen, ents \sprehend anzuwenden. Es ist jedoch nicht angängig, den Ges danken der Ausgabenvertcilung unter allen Umstanden zux Geltung zu bringen, also auch da, wo ihm nicht dur Bewer.ung von Gegenständen entsprohen werden fannu. Auch bei weitcster Auslegung des Begrisss Gegenstand läßt sich die Befreiung von einem laufenden Vertrage nicht als Vermögensgegen|tand bes eichnen. Das Bestehen eines solhen Vertrags bedeutet das Vors L abenicin von Ansprüchen und Verpilichtungen d2s BeiriebSs inhabers, d. h. von Gegenständen, die positive und negative Werte haben, und es fann im Einzelfalle zweifelhaft sein, ob die posis tiven oder die negatiren Werte überwiegen. Entschließt sh der Betricbsinhaber zur Besei:igung solcher Verträge erhebliche Aufs wendungen zu machen, so geht er davon aus, daß der n-gative Wert seiner Verpflichtungen den positiven seiner Ansprüche er- heblich übersteigt, und durch die Aufhebung der Verträge wird der Erfolg erzielt, daß gleichzeitig seine Ansprüche und die von ihm höher geshäßten Verpflihiung?en wegfallen, Man kann aber nicht sagen, daß er einen posi.iven Gegenstand, Befreiung von den V2r- tragen, erlangt habe und die Verträge gewissermaßen als weiter» bestehend zu denken e Richtig i}, daß der Gesamtwert des Betriebsrermügens bei richtiger Bemessung der RUNnLaR E summen um ihren Betrag nicht gemindert wird. Daraus folgt aber nit, daß es sich um eine Ausgabe zur Verbesserung des îo* genannten Geshuäftswerts (Goodwills) des Unternehmens handle. Unter dem Geschäftswert verst-ht man den Mehrwert des ganzen Unternehmens gegenüber der Summe der Einzelwerte der dem Unternehmen gewidmeten Gegenstände, wobei sowohl die positiren (Aktica) wie die negativen Gegenstände (Schulden) zu berüdcks sichtigen sind. Er kann z. B. durch Reklämeausgaben erhcht werden, die allerdings meist deswegen nicht zu aftivieren sind, weil sie im allgemeinen nur eine vorübergehende Erhöhung de§ Ge chaftswerts herbeiführen. Von einer Ausgabe zur Verbesses rung des Geschästswerts fann aber nur dann die Rede scin, wenn weder ein Aktivum noch die Beseitigung eines Passivums erlangt ist. Jm vorliegenden Falle sind die Ausgaben zur Beseitigung von Verpflichtungen erfolgt, die um so viel höher ge¡chäßt wurden als die ihnen gegenüberstehenden Ansprüche. Danach kann dahin- gestellt bleiben, ob die An’eyung eines Geschäftswerts in Höhe der 1924 gemachten Ausgaben in der Eröffnunasbilanz 1925 übers haupt zulässig ist. Wenn die Beshwerdesührerin darauf hinweist, die Abfindung hätte in Gestalt einer Rente bewilligt werden fönnen und dann wären die einz:Inen Rentenzahlungen Ausgaben des Jahres der Zahlung, so übersiebt sie, daß der Kapitalwert der Rente in der Eröffnungsbilanz 1925 als Vassivum aufzuführen und jährlih abzuschreiben wax, so daß eine Verminderung des Gewinns 1925 im wesentlihen nur um den Betrag eingeire en wäre, der als Verzinsung des Kapitalwerts der Rente anzusehen war. II. Dagegen i die Rechtsbeshwerde in dèm zweiten Punkte begründet. Die Beschwerdeführerin hatte 1924 ein Darlehen in Hohe von 1,5 Millionen aufg-nommen. Sie erstrebt dië Vers teilung der Geldbeschaffungskosten auf die Fahre von der Aufs nahme des Darlehns bis zur Fälligkeit Eine derartige Vers teilung ist im Wege der Bewertung der Darlehnsshuld möglich. Wenn das Einkommensteuergesey im § 19 Abs. 2 eine Beweriung nach dem Anschaffungsvreise zulcßt, so ist dabei allerdinas nur an Afktira gedacht. Es ist aber geboten, ten Gedanken des Geseyes auch auf Schulden anzuwenden. Dabei is zu berücksichtigen, doß bei Aktiver zum Anschaffunaspreis alle Aufwendungen zu rechn}-n gd, die zum Erwerbe des Gegenstandes geführt haven, also au Irovisionen, Verkehrsteuern usw. Die Bewertung nah dem Ans shaffungspreise soll dazu führen, daß das ganze Anschaffungs- geschäft den Gewinn unberühct läßt. Hiernah muß man als Anschaffungspreis einer Verpflichtung den Geldbetrag ansehen, der dem Steuerpflichtigen rah Abzug aller Unkosten zur Vers fügung stand. Nur bei dieser Auffassung wird der Erfolg erzielt, daß die Ausnahme der Schuld dsten Bilanzgewinn zunächst un- berührt läßt. Nimmt jemard ein in mehreren Jahren fälliges und bis dahin verzinslihes Darlehen von 1,5 Millionen ‘auf und erhält er nah Abzug aller Unkosten und rielleiht auch eines so- enan Damnums nur 1,3 Millionen, so hat die Bewer ung er Darlehnss{huld mit 1,3 Millionen zur Folge, daß die Dar- [-hnsaufnahme weder zu einem Gewinne noch zu einem sofortigen Verluste führt. Der Geschäftsinhaber muß ja auch damit rechnen, daß die 1.3 Millionen bares Geld in seinem (Beschäfte die erst nah Jahren fällige Schuld von 15 Millionen au*wiegen, Und w-nn Laien DOIOAGnE zutreffend ist, würde cin Erwerber des ganzen nternehmens bei Bemessung des Kaufpreises die zu übere- nehmende Schuld nur mit 13 Millionen berücksichtigen, wenn dies auh in dem Vertrag äußerlich nicht zum Ausdruck käme. Bei gleibbloltenden wirtshaftlichen Verhöltnifsen wird der Unterschied zwischen dem Werte der Schuld und ihrem Nennbetrag im V'rhältnis der Zeit seit dstr Darlehnsaufnahme bis zum Vilanzstichtage zur ganz-en Laufzeit abnehmen; tritt inzwischen eine Kreditverteuerung ein, so wird \sih das Darlehnsgeschäft als vorteilhaft, tritt eine Kreditverbilligung ein, so wird es sih als nachteilig darstellen. Dem Grundsaß, unrealisizerte Gewinne nicht, wohl aber unrealisierte Verluste zu berücksihtigen, entspriht es, wenn die Differenz zwishen dem Anschaffungspreis und dem Nennwert auf die Jahre der Laufzeit des Darlehns im alls geme gleihmäßig verteilt, aber im Falle einer Verbesserung ex allgemeinen Kreditbedingunaen der höhere negative Wert der Schuld eingeseyt wird. Dabei ist ebenso wie bei Aktiven der \o- genannte Teilwert mafgebend, was bei Schulden bedeutet, daß sie fi einem Betriebêvermögen gehörig niedriger zu bewerten sind als ür d allein. Danach war die angefochtene Entscheidung aufs zuheben. Bei der erneuten Verhandlung is zu beachten, daß die Darlehnsshuld nah § 108 Abs. 2 des Einkommensteueraeseves in der Eröffnunasbilanz 1725 nicht niedriger zu bewerten ist als bei der Vermögensteuer 1925 (vgl. Entsch. des Reichsfinanzhofs Bd. 22 S. 247). Eine Niedrigerbewertung als 1,5 Millionen würde je- doch auch vorliegen, wenn die Geldbeschaffungskosten als Aftivum aufgeführt sein sollten. Denn ein solher Posten würde lediglich die Bedeutung eines Wertberihtigungskontos gegenüber. der Schuld haben, öhnlich wie nainofelet ein Delkrederekonto ein Wertberichtigungskonto gegenüber den Außenständen ist. (Urteil vom 19. Dezember 1928, VI A 1630/28.)